Protokoll der Sitzung vom 17.03.2004

Man sollte annehmen, dass bei einem solchen Vorhaben alle Mechanismen und Auswirkungen intensiv geprüft und detailliert aufbereitet sind, damit jeder in diesem Haus auch wirklich weiß, was er bei der Abstimmung tut. Statt dessen wird der Gesetzentwurf im Hauruckverfahren

[Doering (PDS): Kein Hauruckverfahren! Das war eine Vorabüberweisung!]

[Beifall bei der FDP]

Die IBB funktioniert doch in Wahrheit als politischer Büttel des Senats, der sich nicht traut, Strukturentscheidungen wie Verkauf oder Abwicklung eines Unternehmens zu treffen.

Anscheinend wird der Landeshaushalt von diesen Rettungsmaßnahmen auch nicht berührt. In Wahrheit wurde uns die letzte diesbezügliche Quittung gerade erst mit dem Skandal der Berliner Bankgesellschaft ausgestellt. Die striederschen Spielereien mit dem Tempodrom wären ohne die IBB nicht möglich gewesen, und auch das Thema KPM wäre längst gelöst. Hier entsteht ein neues Sammelbecken für Risiken, die der unmittelbaren Kontrolle durch das künftig aufzubauende Beteiligungsmanagement des Landes und des Parlaments entzogen werden. Das ist schon vom Ansatz her grundsätzlich falsch.

Wenn man sich dann die Details dieser Konstruktion ansieht, vermehrt sich das Grausen vor dem, was hier beschlossen werden soll, noch weiter. Es werden eine Konstruktion von zwei Verträgen und ein Gesetz vorgelegt, das doch fatal an die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe erinnert. Auch dort wurden solche Verschränkungen der Verträge und gegenseitige Konditionierungen vorgenommen, dass heute kleinere Änderungen

)

Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich hatte eingangs bereits mitgeteilt, dass wir das Gesetz in der Drucksache 15/2603 vorab an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie und an den Hauptausschuss überwiesen hatten. Inzwischen wird einvernehmlich die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr gewünscht. Ich stelle das Einvernehmen dazu fest; damit wird der Ausschuss für Wirtschaft federführend.

Die Fraktion der Grünen begehrt zusätzlich die Überweisung an den Rechtsausschuss. Hierzu liegt keine Einigung vor, deshalb lasse ich darüber abstimmen. Wer die zusätzliche Überweisung der Vorlage – zur Beschlussfassung – Gesetz zur rechtlichen Verselbständigung der Investitionsbank Berlin an den Rechtsausschuss wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Es sah etwas unentschieden aus, doch wir sind uns einig, dass die Überweisung mehrheitlich abgelehnt wurde.

oder Anpassungen an eine veränderte Lage nicht mehr möglich sind, ohne das Gesamtsystem zu kippen. Wir erinnern uns noch alle an die Diskussion über die Wasserbetriebe in diesem Haus vor einigen Wochen, als die Bauchschmerzen über diesen Vertrag in allen Fraktionen deutlich wurden.

Jetzt zum Gesetz selbst. – Die bisherige Zwangsrücklage der IBB beträgt 1,3 Milliarden €. Im Abspaltungsgesetz wird festgeschrieben, dass von diesem Betrag bei der IBB lediglich 242 Millionen € als echte Zweckrücklage verbleiben. Die restlichen 1,1 Milliarden € werden an das Land Berlin ausgekehrt, das sie als stille Beteiligung, als Zweckrücklage, wiederum in die Bankgesellschaft einlegt. Im ersten Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Bankgesellschaft werden diese stillen Beteiligungen in zwei unterschiedlichen Formen wieder in die Bankgesellschaft eingelegt. Tranche 1 als so genannte PerpetualAnleihe, die vom Land nie kündbar sein soll und bei der auf Seiten der Bank keine Kündigungsanreize bestehen. Tranche 2 als innovative stille Beteiligung nach Maßgabe von Base 2, wobei nach zehn Jahren je nach Zinsentwicklung eventuell ein Kündigungsanreiz auf Seiten der Bank entstehen kann. Im zweiten Vertrag wird dann die Verzinsung für diese beiden stillen Einlagen in Höhe von sechs Prozent, d. h. 70 Millionen € jährlich der IBB weitergereicht. Der Gesamteindruck ist sofort: Hier wird die IBB zur Weiterführung ihrer maroden Unternehmensbeteiligungen mit 70 Millionen € subventioniert. Die 1,1 Milliarden € braucht man in der Bankgesellschaft, aber die Zinsen braucht die IBB. Dies bringt jedoch eine Reihe von Problemen mit sich.

Erstens wird der IBB faktisch die Zweckrücklage gekürzt, obwohl sich das Aufgabenspektrum nicht verringert, sondern eher erweitert. Eine Kürzung bleibt die vorgesehene Regelung auch vor dem Hintergrund, dass noch weitere 193 Millionen € aus einer bestehenden stillen Vorsorgereserve hinzukommen. Des Weiteren ist die IBB aufgefordert, bei hohen Zinskosten weitere 315 Millionen € am Kapitalmarkt aufzunehmen. Dies ist im eigentlichen Sinn kein Eigenkapital.

Zweitens ist im Fall einer Insolvenz der Bankgesellschaft oder eines zu geringen Kaufpreises die Verzinsung der stillen Einlagen in der ursprünglichen Höhe nicht mehr gesichert. Die IBB würde ein Liquiditätsproblem haben, der Landeshaushalt müsste einspringen.

Drittens werden die Verkaufsmöglichkeiten der Bankgesellschaft bzw. ihrer Teile dadurch eingeschränkt, dass dreiteilige, teils öffentlich-rechtliche Vertragspakete, Zahlungsverpflichtungen der Bankgesellschaft und damit anteilig auch von deren Töchtern bestehen, deren Erfüllung sicher nicht im Interesse von Erwerbern stehen. Auch hier müsste der Landeshaushalt einspringen.

Gesamtbewertung: Obwohl heute noch niemand weiß, wie es mit dem Verkauf der Bankgesellschaft weiter gehen soll, werden die damit verbundenen Risiken auf spä

tere Zeiten verschoben. Im Fall der finanziellen Schieflage der Bankgesellschaft oder der IBB bzw. im Fall von Verkaufsproblemen der Bankgesellschaft oder ihrer Teile kämen faktisch finanzielle Forderungen auf den Landeshaushalt zu, wenn die Existenz der Institute nicht in Frage gestellt werden soll. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

[Beifall bei der FDP]

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 15/2182, Stichwort: Investitionsbank Berlin ausgründen. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen CDU, FDP und Grüne die Ablehnung. Wer dem Antrag jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Können sich die Damen und Herren Abgeordneten bitte hinsetzen, wir können bei der Abstimmung nicht sehen, wer hinter Ihnen wie abstimmt. – Danke sehr!

Wir kommen zu

lfd. Nr. 14:

I. Lesung

Kein „allgemeinpolitisches Mandat“ im BerlHG! – 10. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG)

Antrag der FDP Drs 15/2609

Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratungen steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der FDP, das Wort hat der Abgeordnete Herr Schmidt. – Bitte sehr!

Als es damals um die Gesetzesberatung ging, hatten wir den wissenschaftlichen Parlamentsdienst um ein Gutachten gebeten. Auch er hat festgestellt, dass durch die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes die Rechtslage keinesfalls geändert wurde. Um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden, hat er empfohlen, die exakte Formulierung des Hochschulrahmengesetzes zu übernehmen. Genau das ist das Ziel unseres Antrags: Wir wollen mehr Klarheit schaffen. Die Formulierung des politischen Mandats, die durch die Änderung von Februar 2003 Eingang in das Berliner Hochschulgesetz gefunden hat, schafft erst die Unsicherheit, die die Antragsteller eigentlich aufheben wollten. Bewegen Sie sich in die Richtung unseres Antrags, denn mit der Übernahme der Formulierung des Hochschulrahmengesetzes schaffen wir wirkliche Klarheit! Es macht Sinn, die Rechtsprechung in der Gesetzesformulierung zu berücksichtigen. Die nehmen wir auf, indem wir klarstellen, dass es kein allgemeinpolitisches Mandat gibt. Auch die Appelle an die Studierendenschaften, dass sie sich auf das beschränken, was ihre Aufgabe ist – nämlich die Hochschulpolitik, die Vertretung der Interessen der Studierenden innerhalb der Hochschule – haben in der Vergangenheit anscheinend wenig gefruchtet. Ihre Aufgabe ist es nicht, gesellschaftlichen Fragestellungen nachzugehen. Wir haben nichts gegen politisches Engagement der Studierenden; diesbezüglich können wir uns – wie in der Gesellschaft allgemein – mehr Aktivität wünschen. Die Frage ist nur, wo der richtige Platz für politisches Engagement ist. Er ist nicht innerhalb der Studierendenschaft, die aus Beiträgen finanziert wird, bei denen die Studierenden keine Wahl haben, ob sie diese entrichten oder nicht. Der richtige Ort, sich politisch zu engagieren, sind Hochschulgruppen, Verbände, Parteien oder sonstige Organisationen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Das allgemeinpolitische Mandat war schon mehrere Male im Parlament Thema, so auch am 14. November 2002. Damals haben wir uns mit der I. Lesung der Änderung zum Berliner Hochschulgesetz beschäftigt, die im Februar 2003 in Kraft trat. Die Absicht, die damals SPD, PDS und Grüne mit dieser Änderung verfolgten, war, die Studierendenschaften näher an das Ziel des allgemeinpolitischen Mandats heran zu bringen. Schaut man sich das Plenarprotokoll dieser Sitzung an, gibt es interessante Wortbeiträge; mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Protokoll. So sagte Kollege Hoff:

Es gibt eine Beschlussfassung des Parlaments, die nun offensichtlich verändert werden muss, da das Verwaltungsgericht nicht Einsicht zeigt bei dem, was der Gesetzgeber will. Aus diesem Grunde sollte hier eine neue rechtliche Regelung probiert werden. Wir sagen, die Studierendenschaften haben das politische Mandat, es wird ihnen nur von Verwaltungsgerichten vorenthalten.

[Beifall bei der PDS – Hoff (PDS): Nie waren Sie so wahr wie heute!]

Herr Kollege Flemming ergänzte:

Dass wir einen Schaufensterantrag beschließen, der Hoffnung weckt, anschließend aber keine Änderungen herbei führt, möchten wir gerne verhindern.

Da können wir uns nur fragen, ob wir etwas verpasst haben, denn diese Prüfung hat es nicht gegeben. Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 15. Januar dieses Jahres ist genau das passiert: Die SPDPDS-Grüne-Initiative ist als das entlarvt worden, was sie ist, nämlich ein übler Schaufensterantrag.

[Zurufe der Abgn. Pewestorff (PDS) und Brauer (PDS)]

Die Koalition und die Fraktion der Grünen müssen Farbe bekennen, dass sie Hoffnungen geweckt haben, die sie nicht erfüllen konnten. Dies bedarf durch diese Debatte und durch eine Änderung im Gesetz der Klarstellung.

Bemerkenswert an der Rechtssprechung von Januar ist, dass es das erste Urteil war, das sich tatsächlich mit dem geänderten Berliner Hochschulgesetz auseinander gesetzt hat. Die Urteilsbegründung mag sich jeder, der sich dafür interessiert, durchlesen. Zusammengefasst kann man sagen, dass sowohl das alte als auch das neue Berliner Hochschulgesetz, das in dem Passus geändert wurde, der die Aufgaben der Studierendenschaften betrifft, keine Entwicklung in Richtung allgemeinpolitisches Mandat beinhaltet, da klar ist, dass dies vom Grundgesetz her nicht zulässig ist. Alle anderen Behauptungen, die in den Debatten getroffen wurden und weiterhin gemacht werden, sind falsch und streuen den Studierendenschaften Sand in die Augen.

SPD, PDS und Grüne sollten unserem Antrag zustimmen, da erst damit Rechtsklarheit geschaffen wird darüber, was erlaubt ist und was nicht. Wenn Sie weiterhin versuchen, vorzugaukeln, es gebe eine Art allgemeinpolitisches Mandat, auch wenn Sie es politisches Mandat nennen, dann ist das Augenwischerei. Sie können Gesetze beschließen, wie Sie wollen, an der Rechtssprechung wird das nichts ändern. Die fußt auf den Grundsätzen der Verfassung, und die kann nicht durch ein Landesgesetz geändert werden. Daher bedarf es dieser Klarstellung im Landesgesetz, damit sich die Gerichte zukünftig mit dem befassen können, was ihre eigentliche Aufgabe ist.

[Hoff (PDS): Jederzeit!]

Wir haben nichts gegen politisches Engagement, wir haben etwas gegen politische Vereinnahmung vieler durch wenige durch einen Zwangsverband, der von allen Studenten ohne Wenn und Aber, ohne Wahlmöglichkeit finanziert werden muss. Das ist der Grund für unseren Antrag, und deshalb bitten wir um Zustimmung. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Für die Fraktion der SPD hat nunmehr der Kollege Dr. Flemming das Wort! – Bitte schön, Herr Dr. Flemming!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dazu fällt dem Kollegen Flemming einfach nichts mehr ein. Es ist nicht so, als ob das Thema „allgemeinpolitisches Mandat der ASten“ wegen seiner Originalität preisverdächtig wäre, aber es gibt immer wieder neue aktuelle Urteile, Herr Hoff. Inzwischen gibt es allein in Berlin über einhundert, alle gegen die allgemeinpolitische Betätigung der ASten – alle Jahre wieder, möchte man sagen. Solange es ASten und Zwangsbeiträge der Studierenden gibt, solange die AStAVertreter das ihnen anvertraute Geld für alle möglichen politischen Aktivitäten ausgeben, solange andere Studis dagegen klagen, so lange gibt es auch die Debatte um die Rechtmäßigkeit dieses Tuns. Deshalb haben wir wieder ein aktuelles Urteil. So alt ist die Textänderung in unserem Gesetz noch nicht. Das, was dieses Abgeordnetenhaus in seiner unendlichen Weisheit vor nicht allzu langer Zeit beschlossen hat, hat das Oberverwaltungsgericht prompt wieder verworfen. Eine Grundlage für die Wahrnehmung eines allgemeinpolitischen Mandats ist es jedenfalls genauso enig wie die vorher geltenden Regelungen.

Aber unsere eifrigen Allgemeinpolitiker wollen das nicht wahrhaben. Sie wollen nicht wahrhaben, dass es an den Unis nicht darum geht, Globalisierungsgegnern, Umweltschützern, Opus-Dei-Vertretern, Widerstandskämpfern aus Afrika oder sexuellen Befreiungsidealisten ein Podium zu bieten, selbst dann nicht, wenn einige Studis das prima finden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schade, dass Herr Matz nicht da ist, Herr Schmidt, sonst würde er wieder sagen: Ewig grüßt das Murmeltier! Das war das Gespräch im Hauptausschuss, wenn wir zu dem Thema Verfassungsgerichtsurteil gekommen sind, was wir wiederholt getan haben. Sie haben am 16. Januar 2003 Herrn Lindner zu der Frage des allgemeinpolitischen Mandats sprechen lassen. Ich nehme an, dass Sie das durchgelesen haben. Wenn Sie das getan haben, werden Sie feststellen, dass Sie das wiederholt haben, was er vor einem Jahr gesagt hat.

Was veranlasst Sie anzunehmen, dass es eine andere Situation geben würde als vor einem Jahr? Sie haben Recht, dass es auf der einen Seite eine Rechtssprechung gibt und auf der anderen Seite den Anspruch von Studierenden, sich in Gemeinschaft politisch zu äußern.

Unsere Meinung war immer – die habe ich auch vertreten –, dass dieses im Zusammenhang mit dem, was Studierende tun, darzustellen ist. Wenn Studierende das können – und es gibt einen Haufen Studierende, die das können –, gibt es kein Problem, dann kann man sich zu allen politischen Fragen äußern. Wenn man das nicht kann, hat man allerdings vor Gericht Schwierigkeiten. Das ist das Problem, das nicht gelöst worden ist und nicht gelöst werden kann, da, wie Sie richtig sagen, das Verfassungsgericht dagegen ist.

Aber ich möchte eines sagen: Sie haben damals gesagt – und Herr Lindner hat es gesagt –:

Solange es die Zwangsmitgliedschaft gibt, fordere ich alle Studenten auf, massiv Widerstand gegen diesen Unsinn zu leisten. Beteiligen Sie sich, liebe Studentinnen und Studenten in Berlin, an Sammelklagen gegen das allgemeinpolitische Mandat! Klagen Sie vor dem Verfassungsgericht! Sagen Sie, dass Sie das Geld hinterlegen wollen!

Ich führe es nicht weiter aus, aber Sie scheinen keinen Erfolg damit gehabt zu haben, denn keiner der Studenten hat es gemacht. Jetzt versuchen Sie über einen anderen Weg etwas, was Sie schon einmal gemacht haben, noch einmal. Sie können es in vier Wochen wieder vorlegen, Sie werden die gleiche Antwort bekommen. Ich bin der Meinung, mit dieser Regelung haben wir das Gesetz ausgeschöpft. Es hat ein paar Haken, was wir wissen. Aber ich glaube, die Studierenden sollten dies weiter ausprobieren. Ich bin nicht bereit, die Diskussion wieder aufzugreifen, denn es ist müßig, wenn wir sie jedes Jahr einmal wiederholen, indem Sie mit dem gleichen Antrag kommen und wir den gleichen Antrag wieder ablehnen. Aus dem Grunde bedanke ich mich für das Zuhören und beende meine Rede dazu.