Vor einigen Jahren haben wir mit der Einrichtung von Bürgerämtern begonnen, inzwischen ist das eine gute, in einigen Bezirken sogar eine hervorragende Dienstleistung für die Einwohnerinnen und Einwohner. Sinn und Zweck dieser Einrichtung war es unter anderem, den Mitbürgern eine Ansprechstelle für möglichst alle Bereiche der Leistungsverwaltung zu bieten nach dem Motto: Die Akten sollen laufen, nicht die Bürger. – Nebenbei freut es mich sehr, dass sich der Regierende Bürgermeister dieses mein Motto inzwischen auch zu Eigen gemacht hat. Ich hoffe, es macht Schule.
Was liegt denn näher, als diesen Gedanken der einen Anlaufstelle für den Bürger von der Leistungsverwaltung auch auf die Ordnungsverwaltung zu übertragen? Was unterscheidet in diesem Zusammenhang diejenigen, die
eine Gewerbeerlaubnis benötigen, von denen, die sich und ihre Familie nur ummelden möchten? – Von den berühmten Straßenfesten ist in der letzten Zeit so oft presseöffentlich die Rede gewesen, dass ich sie hier nur noch erwähnen möchte. Warum sollen sich die einen, die in Ordnungsangelegenheiten zum Amt gehen, Gedanken darüber machen müssen, wer innerhalb einer Verwaltung für sie zuständig ist, und die anderen brauchen es nicht?
Ich freue mich, dass die Frage der innerbezirklichen Organisation geklärt scheint. Ich hoffe, der Innensenator wird uns gleich noch umfassender darüber berichten. Es wird auf jeden Fall einen umfassenden Frontofficebereich im Ordnungsamt geben. Über die interne Organisation mögen sich die Bezirke streiten, mag sich der Senat streiten, mögen auch wir uns streiten, aber den Bürger muss es letztendlich nicht interessieren. Er hat einen Ansprechpartner, und das reicht auch.
Geklärt ist auch die – auch fast schon unendliche – Geschichte der unteren Straßenverkehrsbehörde und der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Ich gebe meiner Befriedigung Ausdruck, dass Beschlüsse dieses Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 1998 nun endlich der Umsetzung entgegenreifen. Bravo!
Ich erlaube mir aber in diesem Zusammenhang auch Richtung Senat und Bezirke eine Anmerkung. Wir haben bislang verschiedene Dienststellen, die Polizeiangestellten in der Parkraumüberwachung, die Polizeiangestellten im Verkehrsüberwachungsdienst, und künftig wird es Kiezstreifen geben. Es kann aber nicht sein, dass diese drei nebeneinanderher über die Straßen unserer Stadt laufen. Es kann nicht sein, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs an der Grenze eines Parkraumbewirtschaftungsgebiets endet und vice versa, und wenn ein Park zwischen zwei Straßen ist, die der Beobachtung würdig sind, dann gehört die Überwachung der Ordnung in diesem öffentlichen Raum zum Aufgabenspektrum der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamts. Meine Fraktion geht mit mir davon aus, dass eine – untechnisch ausgedrückt – Allzuständigkeit der Ordnungsamtsmitarbeiter Gegenstand des Konzepts des Senats ist.
Die Verwahrlosung des öffentlichen Raums – Sperrmüll, Autowracks, Graffiti – waren so oft Gegenstand der Debatte in diesem Haus, dass ich mir längere Ausführungen dazu ersparen möchte. Zu der Verwahrlosung der Sitten nur eine kleine Anmerkung, die nie großen politischen Aufmerksamkeitswert hatte, aber ein großes Ärgernis ist für Anwohnerinnen und Anwohner, für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Wagen angewiesen sind, für Menschen, die einen Kinderwagen führen: das ständige Zuparken von Kreuzungen,
Danke, Herr Kollege, ich freue mich, das einmal einer aufwacht! – insbesondere dann, wenn es sich auch noch um die abgesenkten Bordsteine handelt. Da der Sinn der Einrichtung von Ordnungsämtern gerade auch der ist, den
gesetzestreuen Einwohnern dieser Stadt ein Stück Lebensqualität im öffentlichen Raum zurückzugeben, sollte auch dieser Aspekt des täglichen Lebens abseits der Boulevards, abseits der Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt werden.
Dringende Bitte an die zukünftig zuständigen Bezirke, sich auch der Nebenstraßen mal wieder anzunehmen! Wir müssen es endlich ermöglichen, die Ordnung im öffentlichen Raum herzustellen – weniger mit martialischem Auftreten als mit Ansprache, Unterstützung sozialer Kontrolle und – wenn alles nichts hilft – auch mit Bußgeldern.
Was lange währt, soll wenigstens gut werden. Die umfangreichen Vorbereitungen und Abstimmungen über die abzuschichtenden Produkte sowie die dazu gehörenden Personal- und Sachmittel lassen auf einen guten Start der Ordnungsämter hoffen, auch wenn die Opposition im Ausschuss immer wieder versucht, die Schuld an der Verzögerung auf den Senat zu schieben.
Auch Äußerungen aus den Bezirken lassen die Vermutung zu, dass zwischendurch ein wenig Angst vor der eigenen Courage, nämlich Angst davor, den Bürgern gegenüber die Verantwortung zu tragen, Grund war, dass die Bezirke etwas zögerlicher wurden. An dieser Stelle wollen wir doch noch klar über die zukünftigen Verantwortlichkeiten sprechen: Der Senat gibt das Konzept, das Abgeordnetenhaus die gesetzlichen Regelungen und die Sachmittel, die Umsetzung ist Aufgabe der Bezirke. Damit liegt auch der Erfolg dieser Ordnungsämter, von denen wir seit langem reden und die dieses Jahr endlich in Gang gebracht werden müssen, in der Hand der Bezirke. Ich bin mir mit meiner Fraktion sehr sicher: Das, was Städte wie Offenbach und Darmstadt, Frankfurt am Main und Köln schaffen, das schaffen unsere Bezirke auch. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD und der PDS]
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Frau Flesch, eins teile ich aus Ihrer Rede vorbehaltlos: Sie sagten: „Was lange währt, wird gut.“ Der Volksmund sagt: „Was lange währt, wird endlich gut.“ Das, was wir gerade gehört haben, ging in dieselbe Richtung. Aber, Frau Kollegin, Ihr Versuch, das Projekt der bezirklichen Ordnungsämter als Erfolg dieser Regierung darzustellen, kann man angesichts des heutigen 1. April ja wohl nur als Aprilscherz bezeichnen.
Die Wahrheit ist, dass es bereits unter Innensenator Werthebach eine Initiative zur Schaffung bezirklicher Ordnungsämter gab, die durch den Bruch der großen Koaliti
on nicht mehr umgesetzt werden konnte. Wahr ist auch, dass dieser Senat das Projekt Ordnungsämter nach seinem Amtsantritt fast zwei Jahre lang nicht mehr angerührt hat, und wahr ist auch, dass dieser Zustand offensichtlich heute noch gelten würde, wenn es nicht die CDU-Fraktion gewesen wäre, die im Sommer letzten Jahres ein Gesetz über die Wahrnehmung der bezirklichen Ordnungsaufgaben in Berlin im Abgeordnetenhaus eingebracht hätte.
Bitte, gern geschehen! – Danach aber überschlugen sich die Ereignisse geradezu. Angesichts der zunehmenden Verwahrlosung des Stadtbildes, angesichts der Tatsache, dass Verbote nicht mehr beachtet und öffentliches Eigentum nicht mehr geachtet werden, angesichts der Tatsache, dass Vandalismus und Rücksichtslosigkeit sich ausbreiten, die Parks in unserer Stadt verschmutzen, Hunde nicht nur ihre Geschäfte an jeder Ecke verrichten, sondern – schlimmer noch – gefährliche Hunde ohne Maulkorb und Leine ausgeführt werden und Graffitis an unzähligen Wänden unsere Straßen verschandeln, angesichts dieser Tatsachen konnten Strieder und Körting im letzten Jahr nicht laut genug tönen, dass man diesen Umständen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen treten muss. Die Berlinerinnen und Berliner nahmen dies zunächst freudig zur Kenntnis, obwohl ein Großteil bereits – in Kenntnis der ausschließlichen Ankündigungsmentalität beider Senatoren – skeptisch sagte: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Letztere hatten leider Recht. Nachdem wir unseren Gesetzesentwurf zu den bezirklichen Ordnungsämtern eingebracht hatten, passierte erst einmal gar nichts. Dann verständigte sich die Koalition auf einen eigenen Entwurf. Bis zum November letzten Jahre sollte es einen Zwischenbericht geben mit dem Ergebnis, dass in jedem Fall die Ordnungsämter zum 1. April dieses Jahres – also heute – ihre Arbeit aufnehmen.
Von der Tatsache abgesehen, dass die Abgeordneten noch heute auf eine entsprechende Gesetzesvorlage warten, ist es auch eine Tatsache, dass die so dringend benötigten Ordnungsämter heute nicht ihre Arbeit aufgenommen haben. Dies, Herr Kollege Doering, ist ein klares Versagen des rot-roten Senats
und ein deutliches Indiz dafür, dass es eben nicht ausreicht, sich als Ankündigungssenator für seine Ideen feiern zu lassen, wenn man am Ende bei der zeitlichen Umsetzung scheitert.
Warum brauchen wir bezirkliche Ordnungsämter, und warum konnte es überhaupt dazu kommen, dass das öffentliche Straßenbild und unsere Parks und Anlagen so verwahrlosen? – Diese schwierige Entwicklung hat ganz sicher mehrere Ursachen. Eine ist sehr wahrscheinlich in der mangelnden Fähigkeit der Ordnungsbehörden zu
sehen, überhaupt für die Einhaltung von Recht und Ordnung zu sorgen. Die im Grundsatz hauptsächlich zuständigen Ordnungsbehörden der Bezirke konnten eben nicht so erfolgreich sein, wie sie es ganz sicher wollten, weil es innerhalb dieser Behörden viel zu oft zersplitterte Zuständigkeiten gab. Niemand in der Verwaltung fühlte sich wirklich verantwortlich. Verstöße blieben weitgehend unbeachtet, und Sanktionen wurden nicht in ausreichendem Umfang durchgesetzt. Zudem verschlechterte sich – vor dem Hintergrund der Haushaltssituation Berlins – zunehmend die Ausstattung der Ordnungsbehörden. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben blieb daher immer mehr und nahezu ausschließlich der Polizei überlassen. Diese Praxis steht allerdings nicht im Einklang mit dem Gesetz zur allgemeinen Sicherheit und Ordnung in Berlin, das die Verteilung der Zuständigkeiten klar regelt. Danach wird die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr mit Ausnahme der Fälle der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten in eigener Zuständigkeit nur tätig, soweit die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Vor diesem Hintergrund war es dringend geboten, für die Wahrnehmung der bezirklichen Ordnungsaufgaben eine klare Zuordnung von Aufgaben und Ressourcen vorzunehmen. Hierbei billige ich Ihnen, Herr Senator Körting, gerne zu, dass Sie das Projekt Ordnungsämter gemeinsam mit den Mitarbeitern Ihres Hauses und anderer Behörden auf eine breitere Grundlage stellen wollten, um zu einer umfassenderen Lösung zu kommen. Die Ergebnisse des Projektauftrags Ordnungsangelegenheiten können sich ja durchaus sehen lassen und sind zu 80 bis 90 % in Bezug auf Ziele, Produkte und Leistungen auch eher unstreitig. Gestritten wurde in dem Augenblick, wo es darum ging, Ordnungsämter nicht nur einzurichten, sondern diese auch personell auszustatten und dafür Sorge zu tragen, die Ordnungsamtmitarbeiter in die Lage zu versetzen, die Ihnen übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrzunehmen und vor allem auch durchzusetzen. Auch hier, Herr Senator, verkenne ich Ihr Bemühen nicht, Mitarbeiter sowohl aus Ihrem Bereich als auch aus anderen Behörden auf die Bezirke abzuschichten. Allerdings können insgesamt 264 Mitarbeiter – oder 22 Mitarbeiter pro Bezirk – nicht wirklich das letzte Wort sein. Bezüglich der notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zukünftigen Ordnungsämter – im Augenblick gibt es nur Absichtserklärungen, und es ist noch nicht ganz klar, was da passieren soll – muss geregelt sein, dass diese in Verantwortung der zuständigen Senatsverwaltungen zentral und einheitlich und vor allem vor Inbetriebnahme der bezirklichen Ordnungsämter sichergestellt werden.
Eine typische Berliner Besonderheit war allerdings die Frage nach der Anwendung des unmittelbaren Zwangs für die Ordnungsamtmitarbeiter. Das Wort von der Kiezpolizei war geboren, und in der Tat: Für das, was die Ordnungsamtsmitarbeiter leisten sollen, ist das Wort Kiezpolizei jenseits aller verwaltungstechnischen Vorstellungen genau der richtige Begriff.
Ja, Herr Kollege, da ja Einvernehmen darüber besteht, dass die Mitarbeiter der Ordnungsämter vor Ort präsent sein sollen, also insbesondere auf Straßen und in öffentlichen Grünanlagen Ordnungsaufgaben wahrnehmen sollen, muss man ihnen die Möglichkeit an die Hand geben, mögliche Sanktionen im Rahmen dieser Aufgaben auch durchzusetzen. – Natürlich muss man kein Prophet sein, um davon auszugehen, dass es Konfrontationen mit Bürgern geben kann, weil diese z. B. bestehende Regeln nicht einhalten bzw. durch ihr Verhalten zu erkennen geben, auch zukünftig bestehende Regeln nicht einhalten zu wollen.
Allein für den angenommenen Fall einer erforderlichen Identitätsfeststellung, bei der sich die betroffene Person weigert, ihre Personalien offen zu legen, ist derzeit ein Hinzuziehen von Polizeivollzugsbeamten erforderlich.
Dies jedoch, Herr Kollege, kann ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wir wollten die Ordnungsämter nicht nur, aber eben auch, um die Polizei von den Aufgaben zu entlasten, die sie im Bereich Vollzug leisten.
Die Bezirksbürgermeister – jedenfalls die meisten – waren sich deshalb einig, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst der bezirklichen Ordnungsämter ein unmittelbares Festnahmerecht mit der Möglichkeit der Anwendung von körperlicher Gewalt, gegebenenfalls unter Verwendung von Hilfsmitteln, also Handschellen, Pfefferspray und Schlagstock, als notwendig und effektiv erachtet wird.
In einem solchen Fall wäre das Hinzuziehen der Vollzugspolizei nicht mehr zwingend erforderlich, da die festgenommene Person von den Ordnungsamtsmitarbeitern zum Zweck der Identitätsfeststellung direkt zur nächsten Polizeidienststelle gebracht werden könnte. Aber auch zum Eigenschutz hält meine Fraktion die Mindestausstattung der Mitarbeiter im Außendienst der Ordnungsämter mit Pfefferspray und Schlagstock für erforderlich. Dass die Handschellen bei einem Treffen der Bezirksbürgermeister mit dem Senator für Inneres und dem Regierenden Bürgermeister quasi als Kompromisslinie dem großen Ganzen geopfert wurden, finden wir bedauerlich, aber letztlich hinnehmbar. Denn bei allen Allmachtsphantasien und Schreckgespenstern über überforderte und gewalttätige Ordnungsamtsmitarbeiter, die ihre ihnen übertragene Verantwortung missbrauchen,
muss eines unverrückbar festgestellt werden: Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs unterliegen nach dem UZwG dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Nein! Ich brauche keine Zwischenfrage des Kollegen Doering. Sie ist erstens wahrscheinlich nicht von Sachlichkeit geprägt, und zweitens kennt er die Diskussion aus den Ausschüssen.
Die Mitarbeiter bezirklicher Ordnungsämter werden deshalb ebenso wie andere Vollzugsbeamte in jedem Einzelfall die anzuwendenden Maßnahmen und die einzusetzenden Mittel abzuwägen haben. Dies gilt sowohl bei der Durchsetzung zur Identitätsfeststellung als auch bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Hier musste das Rad doch auch nicht neu erfunden werden. Eine von der Senatsverwaltung für Inneres erstellte Synopse zum Städtevergleich Ordnungsämter mit Schwerpunkt Außendienst macht deutlich, dass z. B. in Städten wie Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und Leipzig die hier lange und oftmals mit falschem Akzent geführten Diskussionen zum Thema Befugnisse für Außendienstmitarbeiter ad absurdum zu führen sind, weil all das eben Gesagte in diesen Städten längst erfolgreich umgesetzt wird. Hierbei nahm weder der Rechtsstaat Schaden, noch sind mir andere negative Erfahrungen, die etwa im Zusammenhang mit der Ausübung unmittelbaren Zwangs oder einer aktiven oder passiven Bewaffnung stehen, aus diesen Städten bekannt.
Kurzum: Die CDU-Fraktion will die Ordnungsämter, aber wir wollen auch, dass sie funktionieren und das heißt, dass den Mitarbeitern dieser Ordnungsämter die Möglichkeit an die Hand gegeben werden muss, ihre Aufgaben umfassend zu erfüllen und Sanktionen auch durchsetzen zu können. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um nachhaltige Veränderungen im Sinn einer bürgerorientierten Dienstleistungsverwaltung zu schaffen, gibt es seitens der rot-roten Regierungskoalition vielfältige Anstrengungen und beachtliche Ergebnisse. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir inzwischen in jedem Bezirk über drei bis fünf meist leistungsstarke Bürgerämter verfügen; dass mit dem datengestützten mobilen Bürgeramt in zwei Bezirken die Bürger nicht mehr zum Amt müssen, sondern das Amt zum Bürger kommt;