Frank Henkel

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hertel! Hätten Sie geschwiegen, wären Sie Philosophin geblieben.
Das passt sehr gut dazu. Wir hatten vorhin schon einmal die Debatte. Jeder versucht, über das zu reden, worüber er gerade reden will. Erst sagen Sie selbst, dass der Antrag schon drei Jahre liegt, und dann beschweren Sie sich darüber, dass da noch „Bundesgrenzschutz“ steht. Ich glaube nicht, dass die Bundespolizei schon seit drei Jahren so heißt.
Im Übrigen geht es bei diesen Antragsserien, die wir gestellt haben – Herr Senator, auch Ihnen sei das ins Stammbuch geschrieben –, nicht darum, das Thema innere Sicherheit auf Terrorismus zu verengen, sondern es geht natürlich auch um die Bekämpfung von Kriminalität.
Berlin ist die Hauptstadt der Kriminalität. Das sagt die Gewerkschaft der Polizei, und ich sage: Sie hat leider Recht.
Der Polizeipräsident hat dem heute in einem „Tagesspiegel“-Interview pflichtgemäß widersprochen und damit, genau wie Sie, Herr Körting, einmal mehr ignoriert, dass Berlin mit über 500 000 Straftaten pro Jahr Platz 1 der deutschen Großstädte belegt. Wenigstens auf diesem Gebiet ist Berlin Spitzenreiter, wenn es auch ein unrühmlicher, trauriger 1. Platz ist. Es ist übrigens sehr bemerkenswert, dass sich der Berliner Polizeipräsident hier als SPD-Wahlkampfhelfer präsentiert. Das wundert mich allerdings nicht wirklich.
Davon einmal abgesehen: Bei über 500 000 Straftaten in unserer Stadt von Sicherheit zu sprechen, ist eine Wahrnehmung, die an der Realität völlig vorbeigeht.
Mittlerweile sammeln schon die Bediensteten der Berliner Feuerwehr Unterschriften gegen den Senat – loyale Mitarbeiter machen das nicht einfach so, sondern aus purer Verzweiflung. Ihre Mitarbeiter glauben Ihnen nicht mehr, und bei den Berlinerinnen und Berlinern schwindet das Vertrauen zusehends.
Nun stimmen wir über eine Reihe von Anträgen ab, die aus unserer Sicht die besseren Alternativen und die besseren Konzepte im Bereich der inneren Sicherheit aufzeigen. Viele unserer Forderungen sind mittlerweile aktueller denn je – ich nenne nur die von uns seit vielen Jahren geforderte Ausweitung der Videoüberwachung, Sie sind ja darauf eingegangen. Nach all den Sprüchen, die hier geklopft und durch Sie vorhin noch einmal wiederholt und unterstützt wurden, bin ich sehr gespannt, ob die Vertreter wenigstens Ihrer Fraktion, Herr Senator, heute unserem Antrag zustimmen. Sie könnten dann endlich einmal beweisen, dass Sie auch bereit sind, Ihren Worten Taten folgen zu lassen.
Nicht die Kriminalität, sondern die Kriminalitätsbekämpfung geht zurück. Das ist die wahre Bilanz Ihrer Arbeit, Herr Senator, denn erfasst wird lediglich das, was noch entdeckt und angezeigt wird, und das wiederum wird nur noch unzureichend aufgeklärt. Die Aufklärungsquote, die Sie zu verantworten haben, ist die schlechteste Aufklärungsquote seit acht Jahren.
Alles das, Herr Senator, ist die Folge Ihrer Politik. Seit Ihrem Amtsantritt haben Sie bei der Berliner Polizei allein im Vollzug fast 1 300 Stellen abgebaut. Setzt man 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche an, so sind das rund 52 000 Stunden pro Woche, die Sie, Herr Senator, an Kriminalitätsbekämpfung und Prävention den Berlinerinnen und Berlinern vorenthalten. Die Formel dafür lässt sich auf einen einfachen Nenner bringen und lautet: weniger Polizei gleich weniger Sicherheit!
Das spüren die Menschen auch in unserer Stadt, und es gibt Menschen, die Angst haben. Diese Angst, ob subjektiv oder objektiv, ist genauso ernst zu nehmen wie eine tatsächliche Bedrohung. Niemandem, der sich ängstigt, ist damit geholfen, wenn ihm erklärt wird, dass die Situation nicht so schlimm ist. Für uns folgt daraus: Es muss nicht nur das Verbrechen stärker bekämpf werden, sondern dieser Kampf muss sichtbar und erfahrbar gemacht werden. Von alldem kann bei Rot-Rot nicht die Rede sein.
Aber auch die Berlinerinnen und Berliner haben ein Recht darauf zu vertrauen, ihre Sicherheit in guten Händen zu wissen. Dieses Vertrauen haben Sie, Herr Senator, leichtfertig verspielt. Ihr gestohlener Drahtesel in den Dünen von St. Peter Ording und Ihr Umgang damit ist zum Sinnbild dafür geworden, dass Sie selbst Kriminalität stillschweigend hinnehmen und offenbar kein Vertrauen mehr in die Polizei haben.
Das einzige, auf das man sich bei Ihnen verlassen kann, ist, dass man sich bei Ihnen auf gar nichts verlassen kann. Was haben Sie nicht alles versprochen und angekündigt? – Sie wollten das geltende Ausländerrecht durchsetzen und hart durchgreifen, tatsächlich hat sich in Ihrer Amtszeit die Zahl der Abschiebungen mehr als halbiert.
Sie wollten die Bürgernähe der Polizei stärken, tatsächlich haben Sie 7 Abschnitte geschlossen, und dem Vernehmen nach sollen weitere folgen. Sie wollten die Ausstattung der Polizei verbessern, statt dessen sinkt die Zahl der Funkwagen, der Handys, der Computer. Andere, moderne Kommunikationstechnik bei der Berliner Polizei – Fehlanzeige.
Natürlich sind Sie erst gegen Videoüberwachung, und jetzt tun Sie so, als hätten Sie sie erfunden. Das geht sogar
so weit, dass Sie unsere Anträge als SPD zu Ihrer Priorität machen. Verlässliche Politik und Glaubwürdigkeit, Herr Senator, sieht anders aus!
Berlin kann nicht länger warten, bis Sie Ihre ideologischen Vorbehalte abgearbeitet haben. Die Sicherheitslage in Deutschland hat sich verändert, und nie war die terroristische Bedrohung so nah wie jetzt. Mit unseren Anträgen zur Ausweitung der Videoüberwachung und zur Wiedereinführung der verdachtsunabhängigen Kontrollen sowie mit dem Aktionsprogramm Innere Sicherheit I und II wollen wir einen Beitrag dazu leisten, der Polizei die Möglichkeiten und die Befugnisse zu geben, um den Berlinerinnen und Berlinern ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Für uns bleibt es dabei: Innere Sicherheit ist die Voraussetzung für Freiheit und Lebensqualität unserer Bürger und ein entscheidender Standortfaktor. Andere Städte haben es gezeigt: Wo die CDU regiert, leben die Menschen sicherer. Berlin kann auch hier mehr als in den letzten fünf Jahren geboten wurde. Stimmen Sie unseren Anträgen zu, und Berlin macht einen großen Schritt zu mehr Sicherheit in unserer Stadt. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Berichte zu, dass trotz des großen Andrangs bei der Berliner Fanmeile von Senatsseite keine Verlängerung geplant ist?
2. Wie gedenkt der Senat, dem zu erwartenden Ansturm ohne eine Ausweitung der Fanmeile Herr zu werden?
Von der Tatsache abgesehen, dass Sie gegen die Fanmeile an der jetzigen Stelle waren, Herr Regierender Bürgermeister,
ist der massive Besucheransturm nicht neu. Seit zwei Wochen hat sich das abgezeichnet. Das, was in anderen Städten möglich ist, z. B. in Hannover, wo die Fanmeile verlängert worden ist, soll in Berlin nicht möglich sein,
so habe ich Sie jetzt verstanden, Sie denken aber dennoch über Lösungen nach. Mich interessiert, wie diese Lösungen aussehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Lieber Kollege Felgentreu! Sie hätten lieber nicht so dicke Backen machen sollen, denn ein bisschen Demut in der Sache und bei dem, was hier vorliegt, hätte Ihnen gut gestanden.
Herr Regierender Bürgermeister! Man soll ja nicht missgünstig sein, und nachtreten soll man auch nicht, aber einen kleinen Fingerzeig ist das, was wir erleben, schon wert. In jedem Fall ist es erhellend im Hinblick auf die Frage, was Sie, Herr Wowereit, unter dem Mentalitätswechsel in der Stadt verstehen. Da macht sich der Regierende Bürgermeister auf, seinem bewährten Chef der Senatskanzlei ein Schmankerl zu gewähren: Für seine loyalen Dienste soll die Stelle des CdS um drei Besoldungsstufen angehoben werden. Das wären knapp 2 400 € monatlich mehr für den Chef der Senatskanzlei.
Durch die von allen Fraktionen beschlossene Verfassungsänderung wurden einige Gesetzesänderungen erforderlich. Das Senatorengesetz war anzupassen, übrigens auch das Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Warum garniere
ich das nicht, sagte sich der Regierende, mit einer kleinen Erhöhung für meinen Chef der Senatskanzlei. So wurde uns hier im Abgeordnetenhaus eine Änderung der Landesbesoldungsordnung vorgelegt, die fortan eine Eingruppierung des CdS in B 10 statt bislang in B 7 vorsah. Zur Begründung dieser angestrebten Änderung der Landesbesoldungsordnung stand im Gesetzentwurf:
Das war schon ziemlich dreist, lieber Herr Wowereit.
Sie sagen auch noch Ja. Ich glaube das. Die Arroganz der Macht haben Sie. Sie haben geglaubt, Sie kommen damit durch. Das sind Sie aber nicht. Uns ist dies aufgefallen, unser Fraktionsvorsitzender hat dies in einem Brief an Sie öffentlich gemacht,
und er hat eine schnoddrige Antwort bekommen, wie man sich dies kaum vorstellen kann.
Nein, wirklich nicht! Herr Felgentreu hat eben gerade deutlich gemacht, wo er steht und wie er die Sache sieht. Insofern würde dies mich und die Angelegenheit kein Stück weiter bringen.
Es ist also aufgefallen. Auf uns hören Sie zwar nicht, aber auf Ihren sozialistischen Koalitionspartner. Dieser war ebenfalls nicht begeistert. Jedenfalls in dem Augenblick, wo Herr Liebich, der ebenfalls am Senatstisch saß, wieder wach geworden ist, war er nicht begeistert. Als dann auch noch das Gerücht aufkam, der Chef der Senatskanzlei solle die Zuständigkeit für den Bereich Kultur erhalten, da war alles aus. Schließlich ist Herr Flierl ja noch im Amt, wenn auch nur auf Abruf, und am 17. September wird damit sowieso Schluss sein. Zu Herrn Sarrazin hat der Kollege Schruoffeneger bereits das Nötige gesagt.
Aber, Herr Wowereit, auch wenn Artikel III der Senatsvorlage und damit die Besoldungserhöhung heute nicht beschlossen wird – der Rechtsausschuss empfiehlt dessen ersatzlose Streichung –, der Versuch wird in Erinnerung bleiben. In Berlin fehlt an allen Ecken und Enden Geld. Schulen und Polizeiabschnitte müssen geschlossen werden, öffentliche Gebäude verkommen aus Geldmangel.
Nun gab es einen weiteren Punkt – Artikel III – in dieser Vorlage des Senats. Dieser Punkt ging davon aus, dass mit der größeren Bedeutung des Regierenden Bürgermeisters auch eine größere Bedeutung auf den Chef der Senatskanzlei zukommen würde und dass man das – wie im Bundesgebiet üblich – mit einer anderen Eingruppierung bzw. einer anderen Besoldung deutlich machen müsste. Ich und auch meine Fraktion fanden es falsch, dass das Bestandteil dieser Senatsvorlage ist, und zwar aus mehreren Gründen:
Erstens passt es nicht in die Zeit. Zweitens ist es überhaupt nicht angesagt, sich angesichts der vielen Fragen um Senatorenbesoldung und Senatorenruhegehälter – Wollen wir die Staatssekretär verbeamten? Warum müssen sie auf Lebenszeit verbeamtet werden, und warum wird dann die Ruheversorgung geregelt? – einen einzelnen Punkt herauszugreifen und keine Paketlösung anzustreben.
Da kommt Vetternwirtschaft nicht gut an. Immerhin: Dass das Unterfangen Ihrer kleinen Gefälligkeit für den CdS so schnell wieder aufgegeben wurde, lässt wenigstens auf ein schlechtes Gewissen ihrerseits schließen, ausreichend ist es allerdings nicht.
Ich will es dabei belassen. Wirklich überraschend ist dieser Vorgang nicht. Sie predigen den Berlinern das Sparen, bis es quietscht, nur sich selbst und Ihr engstes politisches Umfeld nehmen Sie aus. Lieber Herr Wowereit, das ist Bigotterie in erschreckendem Umfang. Böse Zungen würden sogar vom Filz sprechen. Die ewige Phrase vom vermeintlichen Mentalitätswechsel in Berlin, wie Sie ihn immer seit Ihrer Regierungsübernahme behaupten, sollten Sie jedenfalls nicht mehr dreschen. – Herzlichen Dank!
Herr Senator! Ich konzediere gern, dass man über Kunst und Kultur sehr viel streiten kann. Das haben Sie herausgearbeitet, und da haben wir keinen Dissens. Wie bewerten Sie jedoch Ihre Aussage, die Buddy-Bären seien moralisch verschlissen, vor dem Hintergrund, dass Herr Wowereit sie als Werbeträger des neuen Berlins an Gäste aus dem In- und Ausland verschenkt? Welche Wirkung wird es demnächst haben, wenn ein Mitglied des Berliner Senats ein solches Geschenk als moralisch verschlissen bezeichnet?
Ich frage den Senat:
1. Hat der Senat die gleiche Meinung wie oder eine andere Meinung als der Kultursenator Flierl, der das völkerverständigende Projekt mit den von internationalen Künstlern bemalten Buddy-Bären am Bebelplatz für Kitsch hält und dieses deshalb an diesem Ort verbieten lassen möchte?
2. Ist der Senat der Meinung, dass der Kultursenator mit seiner verspäteten bzw. verschlafenen Stellungnahme zum Buddy-Bären-Projekt oder der versäumten Abwehr des Angriffs der Stasi-Kader mit geschichtsverfälschenden Aussagen gegen die Gedenkstätte Hohenschönhausen dem Ansehen und der Außendarstellung Berlins geschadet hat, und wie will er dies zukünftig verhindern?
Herr Senator! Sie sind von Ihrer Profession her Philosoph und haben philosophisch geantwortet. Können Sie noch einmal sagen, was es heißt, moralisch verschlissen zu sein?
Da müssen Sie durch, Herr Präsident!
Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Wie bewerten Sie das Konzept für das zentrale Mahnmal „17. Juni 1953“, das Ihnen von der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft vorgelegt wurde? Welche Schritte zu dessen Realisierung haben Sie bisher eingeleitet?
Herr Regierender Bürgermeister! Wurde das Konzept in der Senatskulturverwaltung geprüft, nachdem es Ihnen übergeben wurde? Wurde mit der Bundesregierung gesprochen? Liegen schon Stellungnahmen vor? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, wann werden sie vorliegen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder, so könnte man meinen, debattieren wir im Berliner Abgeordnetenhaus über den Verlauf der Walpurgisnacht und des 1. Mai in Berlin. Alle Jahre wieder könnte man den Eindruck gewinnen, dass der ritualisierte Schlagabtausch zwischen Teilen der Opposition auf der einen Seite und dem jeweils verantwortlichen Innensenator sowie der ihn tragenden Koalition auf der anderen Seite der gleiche zu sein scheint. Worin also unterscheidet sich in jedem Fall die Bewertung und eventuell auch diese Debatte dieses 1. Mai im Vergleich zu den letzten Jahren? – Der Unterschied liegt unter anderem darin, dass wir uns als Union stets als konstruktive Opposition verstanden und das bei Fragen der inneren Sicherheit auch immer deutlich gemacht haben.
Erstens: Das über Jahre gereifte Konzept einer polizeilichen Begleitung der ausgestreckten Hand hat sich bewährt. Diese Hand bietet den freundlichen Händedruck der Gemeinsamkeit an, sie ist aber auch zum Zugriff fähig und bereit. Die Berliner Polizei und die sie unterstützenden Kräfte können Störer und Randalierer identifizieren und zielgerichtet aus der Menge der friedlich Feiernden entfernen. Sie tut das mit einer unaggressiven Bestimmtheit, die keine Solidarität mit den Festgenommenen aufkommen lässt. Das Ziel, diejenigen, die einfach nur feiern wollen, von denen zu trennen, die an Kreuzbergs unseliger Tradition hängen, ist deshalb uneingeschränkt erreicht worden. Allen beteiligten Polizisten, besonders den Antikonfliktteams und den Einsatzkräften in der Oranienstraße und auf dem Boxhagener Platz möchte ich im Namen meiner Fraktion herzlich danken.
Sie haben sich erneut in vorbildlicher Weise um unsere Stadt verdient gemacht.
Zweitens: Wie schon im vergangenen Jahr wurde der Ablauf des 1. Mai durch die Abwesenheit eines Teils der gewaltbereiten Szene begünstigt, die den Neonazis zu ihren Auftritten nach Rostock und Leipzig nachgereist war. Ich gebe gerne zu, dass zum erfolgreichen politischen Handeln auch ein wenig Fortune gehört. Ich sehe keine Relativierung in der Feststellung, dass der Innensenator Herr Körting und der Polizeipräsident in diesem Punkt auch das Glück der Tüchtigen auf ihrer Seite hatten. Dieses Glück hat aber eine Vorgeschichte. Es ist dadurch erarbeitet worden, dass die Nazi-Szene spätestens 2005 begreifen musste, dass diese Stadt, die sie so gerne als ihre „Reichshauptstadt“ in Anspruch nehmen würde, für ihre Inszenierungen keine Geduld und keine Toleranz aufbringt. Warum gibt es denn seit zwei Jahren keine Nazis mehr am 1. Mai? – Weil diese Szene und vor allem ihr Rückgrat in der NPD noch heute von der Festigkeit traumatisiert ist, mit der die Berlinerinnen und Berliner ihr am 8. und 9. Mai 2005 nicht den geringsten Spielraum gelassen haben. Es war die Zivilgesellschaft, unterstützt von einer aufgeklärt und ruhig agierenden Polizei, die die Nazis und mit ihr auch gewaltbereites linkes Potential dieses Landes verwiesen hat.
Damit komme ich zum dritten Punkt: Diesen Berlinerinnen und Berlinern verdanken wir auch in Kreuzberg das Allermeiste. Das große, weiträumige, fröhliche Myfest hat eine ganz entscheidende Funktion. Dabei ist es gut und richtig, dass die Politik Räume geschaffen und Vernetzungen unterstützt hat. In diesem Zusammenhang danke ich ausdrücklich den Vereinen der EinwandererComunities, die auf ihre, wie man so sagt, „erlebnisorientierte“ Jugend mäßigend eingewirkt haben. Entscheidend war aber, dass Zehntausende gesagt haben: Am 1. Mai gehört die Straße uns und nicht denen, die unter Gewalt und Zerstörung Spaß verstehen. Diese Menschen haben die Gewalt aus dem Bezirk hinausgefeiert, hinausgelacht, hinausgetanzt. Wir können stolz sein auf die Berlinerin
nen und Berliner, auf die Kreuzbergerinnen und Kreuzberger, die sich die Straße zurückerobert haben.
Wir sollten und wir werden es Ihnen danken, indem wir alles dafür tun, dass der 1. Mai in Kreuzberg so bleibt wie er ist: fröhlich, friedlich und sehr berlinisch, kurz: eine Werbung für unsere Stadt. – Vielen Dank!
Warum sage ich das? – Ich bin am 1. Mai von Journalisten gefragt worden, wie ich damit umgehe, dass der 1. Mai in diesem Jahr so ablief, wie er ablief. Dies sei doch für eine Opposition eine schlechte Ausgangslage für eine entsprechende Positionierung. Ich habe den Journalisten gesagt, und ich sage es auch hier noch einmal: Solange wir Opposition sind, habe ich im Namen meiner Fraktion sowohl dem Innensenator als auch dem Polizeipräsidenten stets einen erfolgreichen 1. Mai gewünscht. Wir hatten nie ein Interesse daran, dass aus Gründen der politischen Profilierung und zu Lasten einzelner Bezirke und ihrer Bewohner der 1. Mai zu einem Stelldichein für Steinewerfer und andere Randalierer wird.
Wir hatten zum Teil andere Vorstellungen über die Art und Weise, wie man Krawallmachern begegnet.
Wir alle erinnern uns noch lebhaft an die von der politischen Linken in unserem Haus ausnahmslos ideologisch geführte Auseinandersetzung um den Begriff der so genannten Deeskalationsstrategie. Mit Genugtuung stellen wir fest, dass in diesem Jahr erstens ausreichend Polizei unmittelbar vor Ort war und zweitens die Polizei bei Straftaten konsequent und mit der gebotenen Härte durchgegriffen hat. Unter dem Strich also ein 1. Mai, der trotz der Tatsache, dass es auch dieses Mal wieder Ausschreitungen und Krawalle gab, im Vergleich zur Lage in den Vorjahren in der Tat weniger schlimm war. Ich möchte
Auch dieser Umstand hat neben der ohnehin eintretenden abschreckenden Wirkung innerhalb der autonomen Szene auch Folgen für die Arbeit der Polizei. In früheren Jahren machte sich oft ein Gefühl breit, dass festgenommene Täter vor Gericht manches Mal ungeschoren davon kamen. Die Grundstimmung der Berliner Polizei ist jetzt auch hier anders, weil man nunmehr davon ausgehen kann, dass Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.
Zu nennen sind auch die verbesserten Ermittlungsmethoden. Insbesondere Veröffentlichungen von Bildern und der Einsatz von Überwachungskameras haben zu zahlreichen Fahndungserfolgen geführt. Auch hier ist die damit verbundene Abschreckung von potentiellen Gewalttätern nicht zu unterschätzen. Das Entdeckungsrisiko und das Risiko einer Verurteilung haben auf Grund des Einsatzes von Videotechnik stark zugenommen. Die Anonymität der Täter, die in vergangenen Jahren Straffreiheit garantierte, ist endlich durchbrochen worden.
deshalb ausdrücklich der Berliner Polizei, deren Erfolg die positive Entwicklung unter anderem auch ist, danken.
Wenn wir feststellen, dass der 1. Mai in diesem Jahr im Verhältnis zu dem, was wir in den vergangenen Jahren erleben mussten, vergleichsweise friedlich verlief, so gehört dazu auch, an gleicher Stelle vor falschen Schlüssen und Vorfreude zu warnen. Denn bei aller Genugtuung: Einen Grund zur Entwarnung gibt es aus meiner Sicht nicht. Hüten wir uns davor, so zu tun, als ob jetzt alles in Ordnung sei! Wer sich eine solche Position zu Eigen macht, der zeigt ein hohes Maß an Gewöhnung an eine immer noch nicht gewöhnliche Lage.
Ich habe bereits darauf hingewiesen: Ja, es gab wieder Ausschreitungen und Krawalle! Ja, es flogen wieder gezielt Steine und Flaschen auf Berliner Polizeibeamte! Ja, es gab wieder Festnahmen! Ja, es gab wieder zahlreiche Sachbeschädigungen! – Die Zahlen will ich Ihnen nicht vorenthalten: Es gab 107 Festnahmen, 65 verletzte Polizeibeamte, 21 Platzverweise und über 5 000 im Einsatz tätige Polizisten. In jedem anderen Bundesland, in jeder anderen Stadt wären auch diese Ereignisse des diesjährigen 1. Mai ein hohes sicherheitsspezifisches Politikum. Nur wir in Berlin – ich möchte mich dabei nicht ausnehmen – scheinen uns an Zustände gewöhnt zu haben, die, wenn man sie einmal in Ruhe betrachtet, ganz und gar nicht hinnehmbar sind.
Ja, es ist richtig, Herr Kollege Felgentreu, wir sind auf dem Weg zu einer Eindämmung der Mai-Krawalle ein ganz gehöriges Stück vorangekommen! Aber es bleibt noch viel zu tun, um einen wirklich friedlichen 1. Mai zu erreichen. Nach wie vor muss gelten: Jeder geworfene Stein, jeder verletzte Polizist ist einer zu viel.
Ein weiterer Grund, der uns im Übrigen daran hindern sollte, eine Entwarnung auszurufen, besteht in den in diesem Jahr hinzugekommenen Besonderheiten. Auch hier teile ich Ihre Einschätzung. In Rostock und Leipzig fanden Demonstrationen der rechtsextremen Szene statt. Diese veranlassten viele Angehörige der linken Szene, sich dieses Jahr mit ihren Aktivitäten auf diese Orte und nicht mehr wie bislang auf Berlin zu konzentrieren. Das war ein Glück für uns Berliner, und das war ein Glück für die Berliner Polizei, auf das man sich in der Zukunft nicht verlassen kann. Nächstes Jahr wird das voraussichtlich wieder anders sein, und diese „Entlastung“ für unsere Stadt wird entfallen. Wir werden dann sehen, mit welcher Lage und welcher Entwicklung wir umzugehen haben.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns gemeinsam wach bleiben und den Weg der Eindämmung von Krawallen mit aller Konsequenz weiter verfolgen und Initiativen stärken, die dabei hilfreich sind! Denn neben der sehr professionellen Arbeit der Berliner Polizei haben nach meiner Überzeugung auch andere Maßnahmen und Aktivitäten einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lage geleistet. Zunächst ist die konsequente und harte Linie der Berliner Justiz im Umgang mit den Straftaten rund
um den 1. Mai der vergangenen Jahre zu nennen. Mit Interesse habe ich verschiedene Urteile zur Kenntnis genommen, in denen hohe Freiheitsstrafen gegen Gewalttäter aus der autonomen Szene verhängt wurden. Ein aus meiner Sicht falsches Verständnis und falsche Milde seitens der Justiz, wie in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder erlebt, gab es dieses Mal nicht. Das ist eine gute Entwicklung und ein überaus wichtiger Punkt.
Schließlich möchte ich das erfolgreiche Engagement der Berliner Bürger in ihren betroffenen Vierteln erwähnen. Mit Veranstaltungen und Festen haben sie sich – das ist bereits gesagt worden – ihren Kiez weitgehend zurückerobert. Eine Solidarisierung von Festteilnehmern mit Chaoten, Krawallmachern und Straftätern gab es nicht. Stattdessen hat man gemeinsam den Gewalttätern die Basis entzogen. Als es in der Nacht dann doch zu Krawallen kam, hielt man sich in Kreuzberg an die Verabredung, beendete die Festlichkeiten und ließ die Polizei ihre Arbeit machen. Dafür möchte ich von hier aus noch einmal meinen Respekt und meinen Dank an die Bürgerinnen und Bürger richten.
Fazit: Dieser 1. Mai war wieder ein Stück besser als im letzten Jahr. Er war, was die Problemlage betrifft, begünstigt auch durch externe Faktoren. Er war gekennzeichnet durch eine professionelle, hochmotivierte polizeiliche Arbeit, die sich – nicht erst in den letzten Jahren, Herr Kollege Felgentreu! – kontinuierlich in den letzten zehn Jahren, was Strategie und Taktik angeht, weiterentwickelt hat. Er war geprägt durch beispielhaftes Bürgerengagement. Ich glaube, wir alle haben feststellen müssen, dass die Krawallgeschichte des 1. Mai eine Entwicklung war und ist. Lassen Sie uns diese Entwicklung weiter wachsam verfolgen, und lassen Sie sie uns gemeinsam politisch begleiten! – Herzlichen Dank!
Das zweite Element, das vielleicht Wichtigere dieser innenpolitische Wende ist das konsequente Setzen auf die Deeskalation durch die Polizei. In einer Strategie, die Straftaten ahndet, aber Veranstaltungen schützt, hat die Polizei inzwischen eine souveräne Professionalität erreicht, zu der wir der Polizei, den Polizistinnen und Poli
zisten insbesondere, aber auch der Polizeiführung und dem Innensenator nur gratulieren können.
Dies hat zu einem Perspektivwechsel auf beiden Seiten geführt. In der Polizei hat man erfahren, dass Deeskalation in diesem Sinne funktioniert, dass sie funktionieren kann und dass sie von den Menschen positive Rückmeldungen erhält. Auf der anderen Seite erleben die Kreuzberger die Polizei als Partner und nicht mehr als Gegner. Menschen, die vor 2001 die Erfahrung gemacht haben, dass sie von der Polizei als Gegner und Störer wahrgenommen und auch so behandelt werden, wenn sie sich in SO 36 irgendwo auf der Straße aufhalten, sehen nunmehr in der Polizei einen Partner auch beim Schutz ihrer Feste.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit den vorliegenden Anträgen beraten wir eine der weitestgehenden Verfassungsänderungen, die das Land Berlin in seiner Geschichte erlebt hat. Das Ergebnis unserer Beratungen kann sich, wie ich meine, sehen lassen. Es wird niemanden verwundern, dass die Verhandlungsführer der einzelnen Fraktionen unterschiedliche Prioritäten hatten. Der Kollege Lederer hat darauf hingewiesen. Dennoch verliefen die Beratungen sehr konstruktiv und sachlich. Auch dafür möchte ich mich bei allen beteiligten Kollegen herzlich im Namen meiner Fraktion bedanken. Herr Kollege Lederer, ich bin Ihnen schon dankbar, dass Sie wenigstens den Nachsatz gebracht haben, dass ohne uns vielleicht das eine oder andere anders gelaufen wäre! Meine Fraktion wurde schon unruhig bei dem mir widerfahrenen Lob an dieser Stelle.
Deshalb werden wir gucken müssen. Wir werden schauen müssen, wie sich in den nächsten Jahren dieses Instrument bewährt, ob es sich bewährt, ob die Hürden tatsächlich nicht noch weiter abgesenkt werden müssen, um die Mitwirkung der Berlinerinnen und Berliner real möglich zu machen. Wenn wir in 5 Jahren feststellen, dass das Instrument nicht genutzt wird, dann sind wir gefragt. Dann liegt es gewiss nicht an den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, sondern dann liegt es an dem Parlament und daran, dass zu hohe Hürden in diese Verfassung geschrieben worden sind. Und dann werden wir das ändern müssen. Wir werden es dann auch ändern. Angesichts des klaren Bekenntnisses von fünf Fraktionen dieses Hauses zu einer solchen Änderung bin ich optimistisch, dass es gelingen wird.
Ich weiß, dass unser Koalitionspartner, die SPD, ursprünglich eine ganz andere Sicht auf die Dinge hatte. Ich weiß, dass die SPD der Meinung war, das, was in den Bezirken eingeführt wurde, sollten wir erst noch eine Weile ausprobieren und dann sehen. Deshalb freue ich mich besonders, dass die Kolleginnen und Kollegen von der SPD sich noch darauf eingelassen haben, es in dieser Legislaturperiode wenigstens zu probieren und dass es letztlich gelungen ist und gut war, dass Sie mutig waren und wir es probiert haben.
Ich freue mich auch über die Mitarbeit der Kolleginnen und Kollegen von der CDU – dem Kollegen Henkel habe ich schon gedankt. Vor einem Jahr war für mich nicht vorstellbar, dass Sie sich so konstruktiv in einen solchen Prozess einbringen. Das ist eine klasse Sache, und ich kann an dieser Stelle nur festhalten, dass auch die CDU sich da bewegt hat. Das ist ein gutes Zeichen für Berlin, es ist auch ein gutes Zeichen für dieses Haus. – Na ja, wenn ich ganz ehrlich bin, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Ohne Sie am Tisch wäre es sicher leichter gewesen, mich mit unseren eigenen Vorstellungen, mit den Fraktionsvorstellungen der Linken, in dieser Runde durchzusetzen. Aber am Ende hat es in der Tat einen Eigenwert, dass alle Fraktionen dieses Hauses bei diesem Projekt mitgemacht haben.
Wir werden jetzt im Rechtsausschuss noch einmal prüfen müssen, ob das redaktionell alles so bleiben kann, ob der Gesetzentwurf so trägt. Und dann hoffe ich, dass es uns in zwei Wochen, also am 18. Mai, möglich ist, in diesem Hause mit sämtlichen Stimmen der Mitglieder – so hoffe ich – diese Verfassungsänderung zu beschließen. Ich werbe für die Zustimmung, und ich werbe auch dafür, dass alle Fraktionen des Hauses und hinter ihnen stehenden Parteien die Berlinerinnen und Berliner auffordern, am 17. September zur Volksabstimmung zu gehen: nicht nur ihre Stimme abzugeben, sich nicht nur an der Berliner Wahl zu beteiligen, sondern in der Tat auch für Ja zu stimmen, für ein Ja für mehr Demokratie für die Berlinerinnen und Berliner.
Das ausgehandelte Gesetzespaket enthält, wenn Sie so wollen, drei Säulen. Auch hierauf ist hingewiesen worden. Erstens Regelungen zur Ausweitung der Kontrollrechte der einzelnen Abgeordneten, zweitens Regelungen zur Stärkung der Verantwortlichkeit des Regierenden Bürgermeisters, die so genannte Richtlinienkompetenz, und drittens Erleichterungen für die Durchführung von Volksinitiativen und der Volksgesetzgebung als Instrumente der direkten Demokratie in Berlin. – Worum geht es im Einzelnen? Auch hier muss man in der Abgrenzung sehen, dass man nicht redundant wird.
Mit der Aufnahme eines eigenständigen Akteneinsichtsrechts für Abgeordnete in Artikel 45 der Berliner Verfassung wird nunmehr endlich der aus unserer Sicht unsägliche Zustand beendet, dass der Berliner Abgeordnete bislang in seiner Stellung als Volksvertreter schlechter gestellt war als in seiner Rolle als Bürger der Stadt. Als MdA hatte er keinen Anspruch auf eine Einsicht in die Akten der Verwaltung, als Bürger hatte er immerhin die Möglichkeit, nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsicht zu nehmen. Schon aus diesem Grund hat sich unser Vorhaben gelohnt.
Mit der Erweiterung der Kompetenzen des Regierenden Bürgermeisters geht für uns als CDU-Fraktion ein seit langem gehegter Wunsch in Erfüllung. Endlich erhält der Regierende Bürgermeister unseres Landes die verfassungsrechtliche Stellung, die ihm als Regierungschef gebührt. Er erhält das Recht, seine Senatoren zu ernennen und zu entlassen, und er erhält Richtlinienkompetenz. Berlin nimmt damit Abschied vom bisherigen Senatsprinzip, nach dem der Regierende lediglich Primus inter Pares war. Zukünftig hat die deutsche Hauptstadt als Land Ber
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die Änderung des Versammlungsgesetzes, die am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist, soll insbesondere das Verbot von Demonstrationen erleichtert werden, die den Grundkonsens der Demokraten in Deutschland in Frage stellen und die Interessen der Republik nach innen und außen gefährden. Neben den unverändert gebliebenen Gründen des § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz wird nun in Absatz 2 festgelegt, dass eine Demonstration insbesondere dann erleichtert verboten werden kann, wenn Versammlungen an bestimmten schützenswerten und bedeutenden Orten stattfinden sollen. Mit dem vorliegenden Gesetz benennt nun der Berliner Gesetzgeber für unsere Stadt diese Orte.
Die Bilder von Neonazis, die mit schwarz-weiß-roten Fahnen durch das Brandenburger Tor marschierten, sind
Zu denken ist dabei etwa an Orte wie das ehemalige Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit in Hohenschönhausen. Die Ereignisse der vergangenen Wochen haben gezeigt, welche fortwährenden Strukturen der
Staatssicherheit es in Berlin immer noch gibt. Augenscheinlich bestehen nach wie vor gut funktionierende Netzwerke. Es scheint sogar eine erfolgreiche Nachwuchsgewinnung zu geben. Jedenfalls sind diese Leute offensichtlich in der Lage, mühelos eine Informationsveranstaltung mit Opfern des Stasiterrors so zu stören, dass diese Veranstaltung nicht ordnungsgemäß zu Ende durchgeführt werden kann. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Lage hier entwickelt. Schreibt sich diese bislang uns allen in diesem Ausmaß zumindest nicht bewusste Gefahr fort, so sind wir der Auffassung, dass unmittelbar zu reagieren ist.
Meine Damen und Herren von der Linkspartei, es ist auch wirklich Zeit, Herr Doering, dass Sie sich hier offen und ehrlich zu Ihrer eigenen Verantwortung bekennen. Wir werden Sie nicht aus der Verantwortung lassen und werden das auch im Innenausschuss weiter thematisieren. – Herzlichen Dank!
noch nicht vergessen. Ohne Zweifel schaden solche Aufmärsche. Die Bilder, die sie erwecken, produzieren im Ausland den Eindruck, der deutsche Staat toleriere wehrlos Positionen extremistischer Parteien oder Organisationen. Das neue Versammlungsrecht in Verbindung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eröffnet nunmehr die Möglichkeit, solche oder ähnliche Gruselszenarien in Zukunft zu unterbinden.
Meine Fraktion hatte lange auf eine entsprechende Veränderung des Versammlungsgesetzes gedrungen. Mit Genugtuung nehmen wir nun zur Kenntnis, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Verbesserung der Lage erreicht werden kann.
Allerdings vergessen wir auch nicht, dass die Ursprungshaltung des Herrn Innensenators eine ganz andere war. Lange Zeit hat Herr Körting die Aufforderung der Union zur Änderung des Versammlungsrechts mit der Begründung abgelehnt, dass die bestehende Rechtslage ausreichend sei. Dennoch mussten wir eine links- oder rechtsextremistische Demonstration nach der anderen an historischen Orten erdulden.
Heute erleben wir zum wiederholten Mal die berühmte Körting-Rolle rückwärts. Stets wankt der Senator zwischen der Koalitionsdisziplin des sozialistischen Senats und seiner eigenen linken Überzeugung auf der einen Seite und dem, was er notwendigerweise tun muss auf der anderen Seite.
Beim Thema Versammlungsrecht ist der Herr Senator nun endlich auch zur richtigen Einsicht gekommen. Das macht Hoffnung, Herr Körting, das macht Mut. Auch in Zukunft werden wir Ihnen gern bei der Gewinnung richtiger Einsichten Hilfestellung leisten, wenn es um die Gewährung der inneren Sicherheit in unserer Stadt geht.
Trotz allem darf nicht verkannt werden, dass auch ein geänderter § 15 Versammlungsgesetz Aufzüge extremistischer Organisationen nicht generell verhindern kann. Die novellierte Vorschrift bietet aber in äußerst problematischen Fällen deutlich weiter gehende Verbotsmöglichkeiten, als dies nach der alten Rechtslage der Fall war. Dennoch sind wir der Überzeugung, dass wir alle extremistischen Entwicklungen verfolgen und gegebenenfalls auch durch weitere gesetzliche Änderungen reagieren müssen.
Schon jetzt geben wir zu bedenken, ob der Katalog der genannten Gedenkstätten nicht auch noch um solche der kommunistischen Diktatur zu erweitern ist.
Keine Lösung ist es, die Gefahren dieser Strukturen systematisch weiter auszublenden, wie dies offensichtlich immer noch aktuelle Praxis des rot-roten Senats zu sein scheint. Stellvertretend hierfür – auch das ist heute in der vorhergehenden Diskussion deutlich geworden – ist das jüngste Verhalten des ehemaligen SED-Elite-Kaders und heutigen PDS-Senators Flierl.
Herr Senator! Jenseits des Einzelfalls: Wenn Sie die türkische Demonstration zum ArmenienGenozid für einen Missbrauch unserer Versammlungsfreiheit halten, dann frage ich: Was tun Sie, um diesen Missbrauch zu stoppen? Ist zum Beispiel daran gedacht, Kontakt zum Außenminister Steinmeier aufzunehmen und zu überlegen, wie man im Vorfeld einer solchen Demonstration zu einer Visaverweigerung kommen kann?
Vor dem Hintergrund der „Putzfrauenaffäre“ frage ich Frau Senatorin Knake-Werner: Frau Senatorin! Was haben Sie unternommen, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe aus der Welt zu schaffen? Halten Sie es nicht für notwendig, auch dem Parlament Rechenschaft darüber abzulegen, was Sie getan beziehungsweise nicht getan haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Ich frage den Senat:
1. Welche Mindestvoraussetzungen muss ein Bewerber bei der Berliner Polizei erfüllen, der eine Ausbildung für den mittleren oder den gehobenen Dienst bei der Schutz- bzw. der Kriminalpolizei absolvieren möchte, um für den Einstellungstest zugelassen zu werden, und kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden?
2. Welche Mindestleistungen in schriftlicher, mündlicher und sportlicher Hinsicht muss ein Bewerber bei dem Einstellungstest erbringen, um mit einer Einstellung rechnen zu können, und kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden?
Vielen Dank! – Herr Senator! Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass Sie versucht haben, sowohl die Fragen als auch die Antworten ein Stück weit ins Lächerliche zu ziehen. Wir werden in Erwägung ziehen, in der nächsten Sitzung des Innenausschusses eine Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs zu beantragen. Sie wissen genau, worauf die Fragen zielen, Herr Kollege Körting, und haben sich um die Beantwortung der Fragen gedrückt. – Ich frage Sie deshalb noch einmal: Welche Voraussetzungen mussten Absolventen der so genannten interkulturellen Trainingsmaß
nahme für Jugendliche mit Migrationshintergrund – öffentlicher Dienst, insbesondere Polizei – erfüllen, um zum Einstellungstest für den Polizeivollzugsdienst zugelassen zu werden?
Die Zensuren, die Zeiten, das alles haben Sie lächerlich gemacht. Aber genau das ist das Thema. Wenn Sie die Frage hier nicht beantworten können, werden wir sie im Innenausschuss noch einmal stellen. Denn es gibt offensichtlich sehr wohl Unterschiede. Den Numerus clausus haben Sie zum Beispiel nicht erwähnt.
Die Frage ist gestellt!
Ich frage den Herrn Schulsenator: Herr Böger! Wie bewerten Sie die Äußerungen des Vorsitzenden der türkischen Gemeinde, Herrn Kolat, der in den Medien vernehmen ließ, dass er die Selbstverpflichtung der Herbert-Hoover-Realschule, auch außerhalb der Unterrichtsstunden Deutsch zu sprechen, als eine Regelung bezeichnet hat, die an Schulen mit nationalistischem Bildungsauftrag gehört?
Herr Böger! Kann ich davon ausgehen, dass Sie, weil die Äußerung, die Sie eben getan haben und die mit meiner übereinstimmt, mit dem Vorsitzenden der türkischen Gemeinde in Verbindung treten, um ihm das deutlich zu machen, was Sie eben gesagt haben und dass Sie die Äußerung, das geschehe in einem nationalistischen Bildungsauftrag, mit Empörung und intensiv für das gesamte Haus zurückweisen?
Herr Senator! Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie in Beantwortung der Frage 2 gesagt haben, Sie überlegen noch, ob Sie im Bereich des Aufenthaltsrechts tätig würden? Ich frage Sie: Bis wann sind diese Überlegungen abgeschlossen, und woran liegt es, dass sie es noch nicht sind? Welcher Initialzündung bedarf es, und kann man Ihnen vielleicht helfen?
Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Wie beurteilen Sie den verunglimpfenden und ehrabschneidenden Aufruf Ihres Regierungspartners Linkspartei.PDS zur Demonstration gegen den gestrigen Zapfenstreich der Bundeswehr anlässlich des 50-jährigen Bestehens unserer Streitkräfte?
Herr Wowereit! Es geht nicht nur um Toleranz, Verständnis und Meinungsfreiheit, sondern
auch um Inhalte. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie Soldaten erklären, die sich für Sicherheit und Frieden in der Welt einsetzen, dass die Bundeswehr nach Meinung Ihres Regierungspartners Linkspartei.PDS an Angriffskriegen teilgenommen hat. Das ist der Inhalt der gestern vermittelten Botschaft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Berichte zu, dass in letzter Zeit in Berlin verstärkt Einbürgerungsanträge von Personen aus dem Spektrum des radikalen Islamismus zu verzeichnen sind?
2. Wie tritt der Senat gegebenenfalls dieser Entwicklung entgegen?
Herr Senator! Zunächst vielen Dank für die Beantwortung. Wie bewerten Sie die Ergebnisse der Regelanfrage durch den Verfassungsschutz im Rahmen solcher Einbürgerungsverfahren? Wir konnten lesen, dass es 129 ungeklärte Fälle gibt. Und aus den Reihen des Bundesamts für Verfassungsschutz wird von einer nicht ungefährlichen Grauzone gesprochen.
Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister: In der Sendung „Brennpunkte“ der ARD sagte Kurt Beck vor einer Woche wörtlich:
Wir werden mit allen demokratischen Parteien Gespräche führen. Die PDS zählen wir aber nicht dazu.
Herr Regierender Bürgermeister, teilen Sie mit Ihrem Parteifreund, dem stellvertretenden SPD-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, die Auffassung, dass es sich bei der PDS um eine Partei handelt, die nicht zu den demokratischen Parteien zählt? Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus diesen Äußerungen für Ihr Linksbündnis mit der PDS?
Ist diese kurze und knappe Äußerung so zu verstehen, dass Sie die Koalitionsverhandlungen über eine große Koalition im Bund weiterhin hintertreiben wollen und stattdessen nach wie vor für das von Ihnen
favorisierte Modell einer Linksaußenkoalition werben? Dafür stehen Sie ja ausdrücklich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Felgentreu! Das war ein Stück weit wie das Pfeifen im Wald. Sie wissen selbst, dass die Realität etwas anders aussieht. Seit 2001, dem Jahr der rot-roten Regierungsübernahme tritt Berlin auf den Feldern Deregulierung und Entbürokratisierung auf der Stelle. Alles, was dieser Senat geradezu in Perfektion auf diesem Gebiet zu Stande bringt, ist das Ausbremsen und Ablehnen von konstruktiven Vorschlägen der Opposition. Über einen reden wir heute.
Der bereits über die Maße aufgeblähte Verwaltungsapparat läuft Gefahr, sich von Tag zu Tag mehr aufzublähen. Wenigstens diese Art von Wachstum können Sie sich auf Ihre Habenseite schreiben, meine Damen und Herren vom Senat! Aus unserer Sicht ist dies allerdings ein zweifelhaftes Verdienst, denn dieses Wachstum steht bedauerlicherweise in krassem Gegensatz zur Entwicklung der Berliner Wirtschaft. Wir alle wissen – und es klang heute bereits mehrfach in der zuvor geführten Debatte an –, es müsste genau umgekehrt sein. Es ist gerade die Überbürokratisierung und Überreglementierung, in der ein Hauptwachstumshindernis liegt. – Herr Felgentreu, das wissen Sie genauso gut wie ich und alle anderen Mitglieder des Innenausschusses; wir haben darüber gesprochen.
Wir fordern deshalb einen Befreiungsschlag für die Berliner Verwaltung. Konkret heißt das, dass sämtliche Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin auf den Prüfstand gehören. Die Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch eine eingehende Evaluierung und eine damit einhergehende Klärung der Frage: Ist diese Vorschrift unbedingt erforderlich oder nicht? Da sind wir nicht ganz so weit voneinander entfernt. Aber zur Verwirklichung dieses Ziels ist aus unserer Sicht eine Deregulierungskommission der richtige Weg, bestehend aus Mitgliedern der Senatsverwaltung, der Bezirke, der Kammern, der Gewerkschaften und Vertretern der Unternehmensverbände. Diese erhält den Auftrag, über den Fortbestand einer Vorschrift zu entscheiden. Und wenn eine Vorschrift einer Überprüfung durch die Kommission standhält, bleibt sie in Kraft – aber eben nur dann. Berlin braucht dieses Rad nicht neu zu erfinden; es kann von den Erfahrungen anderer Bundesländer lernen. Das Saarland wurde bereits erwähnt. Die deduktive Herangehensweise – den Verwaltungsreformern besser bekannt unter dem Begriff „Schnittlösung“ – wurde im Saarland bereits angewandt. Im Klartext heißt das: Nur das, was am Ende in überzeugender Weise gegenüber der Kommission zu rechtfertigen ist – darzulegen hat das dann in jedem Einzelfall die zuständige Verwaltung –, bleibt bestehen. Alles andere fällt automatisch weg.
Zu vorliegendem Antrag der FDP: Im Wesentlichen geht es hier um die Erstellung einer so genannten Erfassungsliste. Der Antrag – das haben alle Redner vor mir gesagt – stammt aus dem Jahr 2003. Mittlerweile liegt uns – Herr Felgentreu hat darauf hingewiesen – mit Drucksache 15/4147 eine Auflistung des Senats über die vorhandenen, die neuen und die weggefallenen Berliner Verwaltungsvorschriften vor. Sie stellen die Frage, Herr Kollege Felgentreu, ob sich damit der Antrag der Kollegen von der FDP nicht erledigt habe. Ich sage: Wohl kaum, denn wer sich diese Liste genauer anschaut, der bekommt schnell ernsthafte Zweifel an der Vollständigkeit und der damit verbundenen Ernsthaftigkeit der vorgelegten Aufstellung.
Diese Zweifel konnten – das wissen Sie – im Ausschuss für Verwaltungsreform vor wenigen Tagen keinesfalls entkräftet werden, im Gegenteil. Heraus kam hier, dass die einzelnen Verwaltungen auf eine Abfrage hin nach eigenem Gusto Angaben über den Bestand an geltenden und außer Kraft getretenen Vorschriften geliefert haben. Überprüfen kann diese Angaben keiner. Wie auch? – Entsprechend ist das Ganze auch zu bewerten. Ein Beispiel: Von der vollmundigen Ankündigung, man werde so und so viele Verwaltungsvorschriften streichen, lieferte die Senatsverwaltung für Inneres lediglich ganze 37 Verwaltungsvorschriften der eigenen Verwaltung auf. Es ist kaum vorstellbar, dass eine Behörde dieser Größenordnung nur über 37 so genannte überflüssige Vorschriften verfügen soll. Bei einem solchen Umfang dürfte selbst der kritischste Beobachter schmunzeln und sich vergegenwärtigen, dass dies kaum realistisch ist. – Was also ist diese Liste wert? – Ich fürchte, nicht das Papier, auf dem sie steht.
Das von mir genannte Beispiel macht deutlich, dass dieses Thema noch bei weitem nicht seine Erledigung gefunden hat. Deshalb unterstützen wir als CDU-Fraktion nicht nur alle Initiativen zur Entbürokratisierung und Deregulierung. Das Ziel muss sein: eine bürgerfreundliche und schlanke Verwaltung, die sich dem übergeordnete Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen und damit der sozialen Stabilisierung unterordnet.
Nicht nur das unterstützen wir, sondern wir unterstützen auch den Antrag der FDP. Ich hoffe und denke, dass auch Sie von der Linken noch zur Vernunft kommen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Bögerschen Senatspressekonferenz frage ich den Senat mit einer Bitte um eine kurze Antwort:
1. Treffen Berichte zu, nach denen der Innensenator einen Zusammenhang zwischen einem Wahlsieg der CDU bei den bevorstehenden Bundestagswahlen und einer steigenden Gefahr von Terroranschlägen in Berlin sieht, und wenn ja, war diese Äußerung ernst gemeint?
2. Hält der Innensenator solche Äußerungen für verantwortungsvoll, mit denen er sich der Ängste der Menschen vor Terror bedient, nur um einen wahltaktischen Erfolg zu erzielen?
Herr Senator! Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass die Terrorgefahr in Berlin unabhängig vom Engagement Deutschlands im Irak genau so hoch ist wie in jeder anderen westlichen bzw. europäischen Großstadt auch?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Ritzmann! Sicherheit ist in der Tat ein Grundbedürfnis der Menschen. Spätestens seit den schrecklichen Anschlägen von New York, Madrid oder London – Frau Hertel sagte es – wissen wir: Ohne Sicher
heit ist unsere Freiheit bedroht. – Insofern gibt es hierbei Gemeinsamkeiten. Aber das ist dann offenbar auch schon alles, wo wir Gemeinsamkeiten haben.
Die Anschläge zeigen, dass sich unsere Sicherheitslage geändert hat. Bedrohungen haben eine neue Form bekommen. Sie sind zahlreicher geworden, und sie sind uns näher gekommen. Weil das so ist, benötigen wir zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes neue Sicherheitskonzepte. Sie haben einen ganzen Strauß von Maßnahmen genannt, von der Videoüberwachung bis zum Unterbindungsgewahrsam, und haben deshalb Ihre Redezeit nicht eingehalten. Erst ganz zum Schluss sind Sie zum eigentlichen Kern dessen vorgedrungen, worüber wir heute reden, nämlich die Indexdatei. Diese Indexdatei ist ein wesentliches Teilstück innerhalb eines neuen Sicherheitskonzepts. Das, was im FDP-Antrag steht, ist es allerdings nicht – um das gleich vorweg zu sagen.
In der Vergangenheit war Deutschland – und diese Erkenntnis ist bei Experten unumstritten – bevorzugter Vorbereitungs- und Rückzugsraum für Terroristen. Nach den jüngsten Anschlägen in Europa steht allerdings zu befürchten, dass es nicht so bleiben muss und Deutschland in Zukunft auch das Ziel terroristischer Anschläge sein kann. So sehr wir hoffen, dass es nie dazu kommt, dürfen wir davor die Augen nicht verschließen, sondern müssen wachsam sein.
Die Terrorgefahr in Berlin ist trotz der unsäglichen Äußerungen des Herrn Innensenators unabhängig vom Engagement Deutschlands im Irak genauso hoch wie in jeder anderen westlichen bzw. europäischen Großstadt auch. Das Gefährdungspotential in Deutschland ist erheblich. So leben bei uns z. B. ca. 31 000 islamistische Extremisten, von denen mehrere 1 000 als gewaltbereit einzuschätzen sind. Die islamistische Hochburg in Deutschland ist Berlin. Hier leben laut Verfassungsschutzbericht über 3 600 Menschen, die islamistischen Gruppierungen zuzurechnen sind. Davon sind mehrere Hundert gewaltbereit. Damit ist klar, dass akuter Handlungsbedarf besteht.
Ein Feld, auf dem ein solcher dringender Handlungsbedarf besteht, ist der Informationsaustausch unter den Sicherheitsbehörden. Heute kann es bei einem Vorfall passieren, dass sich bis zu 37 verschiedene Sicherheitsbehörden mit ein und derselben verdächtigen Person – z. B. einem potentiellen Terroristen – beschäftigen.
Nein! Frau Matuschek kann mit mir im Innenausschuss diskutieren. Ich möchte meine Redezeit einhalten, damit wir im Zeitplan nicht noch weiter nach hinten rutschen.
Frau Hertel
Für jede Sicherheitsbehörde – von den angeführten 37 Sicherheitsbehörden – stellt sich das Deliktsfeld anders dar. Für den Verfassungsschützer ist da ein Islamist, für die Bundespolizei ein Schleuser oder Geschleuster, für den BND-Mann unter Umständen ein ausgebildeter AlQaida-Kämpfer. Gleichzeitig ermittelt die zuständige Kripo gegen einen Urkundenfälscher, Kreditkartenbetrüger oder Waffenschieber. Dabei befassen sich alle mit ein und derselben Person, ohne es zu wissen.
Ein solcher Wirrwarr ist vermeidbar, denn effektive Ermittlungsarbeit sieht eben anders aus. Es ist deshalb unbedingt sicherzustellen, dass in Zukunft ein Austausch der gewonnenen Informationen unter den verschiedenen Stellen ohne bürokratische Hemmnisse schnell stattfinden kann. Die Informationen der Polizei und der Verfassungsschutzbehörden vor Ort müssen mit den nationalen und internationalen Erkenntnissen zusammengefügt werden, wenn man dem Terrorismus wirksam begegnen will.
Die Union hat auf Bundesebene mehrfach dargelegt, wie das zu bewerkstelligen ist. Es bedarf des Einsatzes moderner Datenbanktechnologie und einer Datenbank, der Informationen in ausreichendem Maße zu entnehmen sind. „In ausreichendem Maße“ heißt selbstverständlich nicht, dass sich solche Informationen nur auf den Namen einer verdächtigen Person beschränken können. Der von der FDP vertretene Ansatz einer Indexdatei ist deshalb vollkommen unzureichend. Im Gegenteil: Die Informationen müssen den Behörden sofort – also in Echtzeit, lieber Herr Ritzmann – zur Verfügung gestellt werden. Im Ergebnis müssen also Personalien, Sachverhalte sowie deren Verbindung für die Ermittler online recherchierbar sein. Die Zeiten, in denen wir der Auffassung waren, dass wir uns den Luxus bürokratischer Hürden für die Nutzung vorhandener Datenbestände leisten können, sind endgültig vorbei. Wir müssen die Arbeit unserer Sicherheitskräfte unterstützen und dürfen sie nicht mutwillig verzögern.
Noch lehnt die nur noch wenige Wochen im Amt befindliche rot-grüne Bundesregierung die Einrichtung einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei als kombinierte Volltext- und Fundstellendatei ab. Deshalb haben wir mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass mittlerweile auch der Berliner Innensenator Körting die Schwachstellen einer so genannten Indexlösung erkannt hat. Der von ihm mittlerweile vertretene Kompromiss einer Datei, die nicht nur den Namen des möglichen Gefährders, sondern darüber hinaus auch die Speicherung von wichtigen Textinformationen ermöglicht, weist in die richtige Richtung. Das, was die FDP heute vorgelegt hat, ist quasi unbrauchbar und taugt aus unserer Sicht nichts.
Lieber Herr Ritzmann, Sie haben es wieder einmal deutlich gemacht! Bundesinnenminister Schily sagte vor kurzem, die FDP sei ein Sicherheitsrisiko, und selbst bei
diesem Innenminister gilt: Wo er Recht hat, hat er Recht. – Deshalb wird die CDU den Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gaebler! Anfang dieser Woche titelte eine große Berliner Tageszeitung auf Seite 1 „Rauschgiftkriminalität nimmt in Berlin weiter zu – Polizei stellt Anstieg bei privatem Drogenanbau um 34 % fest“. Dieser alarmierende Umstand ist uns Grund genug, um eine Aktuelle Stunde über die gescheiterte Drogenpolitik dieses rot-roten Senats zu beantragen. Was hat uns der Senat nach dem Machtwechsel 2001 in Sachen Drogenpolitik nicht alles vorgegaukelt! Da hieß es, man müsse aufhören, junge Leute zu kriminalisieren. Mehr Toleranz und Großzügigkeit seien angesagt, dann werde alles besser. Dann hieß es, die harte Linie der Union sei an einer Verschärfung der Drogenprobleme schuld. Selbsternannte Experten aus der Gutmenschenfraktion meinten sogar, ein Verzicht auf Repression, ein Zurückweichen aus der Szene bringe wie von selbst einen Rückgang der Drogenkriminalität. Der Gipfel einer völlig verfehlten, linksideologischen Drogenpolitik war dann die These, man müsse Fixerstuben einrichten, die Sucht quasi akzeptieren und nur für bessere Konsumbedingungen sorgen. Der Rest werde sich dann schon fügen.
Weit gefehlt, meine Damen und Herren aus der Koalition! Die tatsächlichen Folgen Ihrer Politik werden jetzt deutlich. Von einer Entspannung der Lage kann überhaupt keine Rede sein wie u. a. auch in dem bereits von mir erwähnten Pressebericht zu lesen war. Bei den Drogendelikten ergibt sich laut Kriminalitätsstatistik im Jahr 2004 ein genereller Anstieg von 3 % im Vergleich zum Vorjahr. Beim Handel mit der bewusstseinsstörenden Droge LSD gab es sogar einen Zuwachs von 33 %. Beim privaten Anbau von Drogen wie beispielsweise Cannabis wurde – wie bereits erwähnt – ein Anstieg von 34 % festgestellt.
Allein Ihr laxer Umgang mit Drogen wäre schon schlimm genug, aber das Ganze wird noch deutlich verschärft durch den Abbau von in der Drogenbekämpfung eingesetztem Personal. Unter Ihrer Verantwortung, Herr Körting, stehen immer weniger Polizeibeamte für diese Aufgabe zur Verfügung.
Lieber Herr Kollege Doering! Mir ist noch gut in Erinnerung, wie der Polizeipräsident bei der Vorstellung der Kriminalstatistik genau davon gesprochen hat: mangelndes Unrechtsbewusstsein! – Dass sich dieses ausbreitet, ist ein Ergebnis Ihrer Politik.
Der irrsinnige Eindruck, alles sei erlaubt, macht sich breit.
Damit nicht genug! Gleichzeitig sparen Sie im Zeitraum 2004 bis 2006 knapp eine Million € im Bereich des Sozialsektors für die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, weil Sie sich vorgenommen hatten, die AntiDrogenarbeit neu auszurichten. Schon jetzt ist aber absehbar, dass dies vor allem zu Lasten der Präventionsarbeit geht. Ihre Politik steht nämlich lediglich für den Ausbau der Integrationsmöglichkeiten für Süchtige.
Die Förderung von sieben regionalisierten, mit Jugendlichen arbeitenden Präventionsprojekten haben Sie eingestellt. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik, und deshalb bleibt es dabei: Sie nehmen die Sucht hin, Sie arrangieren sich mit der Sucht, aber an einem suchtfreien Leben haben Sie offenbar wenig Interesse.
Die PDS spielt das alte Spiel: Je nach Ebene wird entweder linksradikal geholzt oder realpolitisch der Machterhalt geprobt. Da wird im Bund Hartz IV als Teufelszeug gebrandmarkt, und hier stecken Sie die 200 Millionen € an Einsparungen ein und feiern Haushaltskonsolidierung.
Harald Wolf verkündet offen Niedriglohnpolitik und blockiert heimlich, wo er kann, die positiven Spielräume der Arbeitsmarktreform. Petra Pau geißelt auf Bundesebene den rot-grünen Sicherheitswahn, verkündet vollmundig, das Folterverbot gelte absolut,
Mit der von uns beantragten Aktuellen Stunde wollen wir den Blick der Berlinerinnen und Berliner auf die gescheiterte Drogenpolitik des Senats richten. Die Berliner sollen die fatalen Folgen Ihrer Politik erkennen, und die Leute sollen Sie messen an dem, was Sie unserer Stadt und vor allem ihren Menschen antun. An Sie, meine Damen und Herren im Senat, richte ich den dringenden Appell: Verlassen Sie endlich den Pfad der Drogenpolitik der 70er Jahre! Handeln Sie zeitgemäß! Ahnden Sie Drogendelikte konsequent!
Gewähren Sie kein Arrangement mit der Sucht, sondern helfen Sie den Süchtigen auf dem Weg in ein Leben ohne Drogen! Und haben Sie vor allem die Bürger und ihr Recht auf Sicherheit bei allem, was Sie tun, im Blick! – Herzlichen Dank!
Herr Senator! Sehen Sie im Rahmen des Einstellungsverfahrens dieses Stasimajors einen Verstoß gegen den Einigungsvertrag, wonach sozusagen der öffentliche Dienst für ehemalige Stasimitarbeiter tabu ist?
Sie sind gut informiert, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Treffen Informationen zu, dass der Senat nunmehr beabsichtigt, entgegen den bisherigen Zusicherungen innerhalb des LKA Personal abzubauen, das aktuell mit der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität befasst ist?
2. Wenn ja, welche Auswirkungen ergeben sich aus dem genannten Personalabbau für die Bekämpfung der so genannten Visakriminalität?
Ich danke für die lustlose Beantwortung, Herr Senator! – Ich weiß, dass Sie das Thema nervt und nicht interessiert, aber da müssen Sie nun einmal durch. Ich habe nicht, Herr Senator, nach Umsetzungen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass die Koalition heute eine Aktuelle Stunde zum Thema „Mehr Demokratie in den Bezirken – Bürgerbeteiligung stärken“ beantragt, ist bei den strittigen Punkten, die es in der Sache zwischen der SPD und der
PDS noch gibt, ein ziemlich gewagtes Unterfangen. Andererseits ist es verständlich, dass sie über die wahren Probleme in der Stadt nicht sprechen wollen.
Zur Sache selbst: Richtig ist, dass das Thema unter dem Motto „Mehr Demokratie in den Bezirken“ intensivst beraten und kontrovers diskutiert wurde. Jetzt liegen Anträge vor, von denen zumindest zwei von allen Fraktionen unterstützt werden. Die CDU – das ist vom Kollegen Schimmler angemerkt worden – lehnt diese Anträge ab. Dabei ist uns bewusst, dass eine Ablehnung von Anträgen, die unter dieser Überschrift laufen, also „Mehr Demokratie in den Bezirken“, eine heikle Sache sein kann und immer Interpretationsspielräume für bewusste Missverständnisse bietet. Deshalb, Kollege Schimmler und alle anderen Kolleginnen und Kollegen, klipp und klar: Auch für uns sind die Strukturen der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten das Rückgrat einer lebendigen Bürgergesellschaft.
Aus diesem Grund haben wir auch einen eigenen Antrag zu diesem Thema eingebracht. Wir verfolgen sehr wohl das Ziel einer stärkeren Einbindung der Bürger. Für uns heißt das aber nicht, auf bewährte Strukturen unserer repräsentativen Demokratie zu verzichten. Für uns geht es nicht um die Delegation von Entscheidungsbefugnissen, sondern um eine stärkere Einbindung der Bürger in die einer Entscheidung vorgeschalteten Prozesse. Das heißt, wir wollen keine Volksentscheide, aber beratende Gremien vor Ort, wie etwa die von uns vorgeschlagenen Ortsteilbeiräte.
verstärkt dort ansetzen, wo die Menschen den stärksten Bezug zu ihrem Umfeld erfahren. Dort werden die meisten Entscheidungen getroffen, die den Bürger konkret in seinem Lebensbereich betreffen.
Da hat die CDU Recht, deshalb sollte sie unseren Anträgen zustimmen. Selbst Herr Rüttgers – ob er jetzt noch für das ist, was er damals gesagt hat, weiß ich nicht – hat gesagt, man sollte aus den guten Erfahrungen auf der kommunalen Ebene in NRW lernen und dies auf Landes- und Bundesebene einführen. Ich weiß nicht, ob er heute noch so viel Freude bei anderen Mitgliedern des Vorstands der CDU erreicht. Aber halten wir uns doch einfach an die CSU. In Bayern heißt es bei ihr, man habe mit Bürgerentscheiden positive Erfahrungen gemacht, in Zeiten der Politikverdrossenheit hätten sie die Bürger enger an ihre Gemeinden gebunden. Genau das wollen wir an dieser Stelle.
Wir haben zahlreiche Vorschläge gemacht, die Ihnen alle vorliegen. Wir wollen nicht nur die Verfassung entsprechend ändern, wir wollen die Rechte der Bezirksverordneten erweitern, die Kompetenzen der einzelnen Bezirksverordneten. Wir wollen die Unterrichtungspflicht des Bezirksamtes konkreter festlegen, denn es ist auch schon vorgekommen, dass Stadträte schlicht und einfach den Bezirksverordnetenversammlungen nie geantwortet haben. Wir wollen den Bürgern, den Einwohnern insgesamt, ermöglichen, sich verstärkt einzubringen, selbst wenn sie nicht Wahlbürger sind. Wir wollen jetzt eine Einwohnerfragestunde rechtlich regeln, wie sie bereits in vielen Bezirksverordnetenversammlungen existiert.
Schließlich wollen wir das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid auf eine neue Grundlage stellen. Die dort geregelten Quoren – das wird die CDU ja wahrscheinlich gleich bemängeln – sind nicht zu niedrig, sondern sie liegen in einem Bereich, der erst einmal erreicht werden muss. 15 % der Wahlbevölkerung des Bezirkes dazu zu bekommen, sich überhaupt zu beteiligen, damit eine Mehrheit entstehen kann, das ist schon etwas, was wirklich bedeutsam ist. Das können wir nur erreichen, wenn wir gemeinsam versuchen, dieses nicht nur durchzusetzen, sondern anschließend mit Leben zu erfüllen. Das heißt aber auch, dass auf der kommunalen Ebene neue Formen der Interaktion zwischen Bürgern und der Politik stattfinden müssen. Daran werden sich alle gewöhnen müssen, auch wir. Aber wir haben das noch vor uns, denn wir wollen ja für die Landesebene Entsprechendes regeln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Informationen zu, nach denen die Anzahl der Firmen und Geschäftsleute, die im Zusammenhang mit der so genannten Visaaffäre mit Reiseschutzpässen gehandelt haben, in Berlin im Vergleich zu anderen betroffenen Orten mit Abstand am höchsten ist?
2. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der Tatsache, dass Berlin bei der illegalen Einschleusung von Menschen nach Westeuropa eine Schlüsselstellung eingenommen hat bzw. einnimmt?
Herr Senator! Mit Reiseschutzpässen handeln offensichtlich 359 Firmen in Deutschland. Davon sollen 90 allein in Berlin sein. Angesichts dieser Tatsache sowie Ihrer Antwort gerade eben, frage ich Sie, ob es Überlegungen in der Innenverwaltung gibt, im Landeskriminalamt Berlin eine Sondereinheit einzurichten, die sich ausschließlich mit ukrainischen Schleusern oder mit der Thematik der Schleuserkriminalität insgesamt beschäftigt – ähnlich wie bei der Staatsanwaltschaft.
Frau Senatorin! Wie bewerten Sie die Äußerung des Bundesinnenministers Schily, der die Rücknahme des Antidiskriminierungsgesetzes mit den Worten forderte: „Das wäre ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau.“?
Danke Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat von Berlin die Tatsache, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Antidiskriminierungsrichtlinie über die von der EU-Regelung geforderten Maßnahmen hinausgeht?
2. Wie werden sich die voraussichtlich zusätzlichen Prozesse durch das Antidiskriminierungsgesetz auf den öffentlichen Dienst in Berlin auswirken?
Frau Senatorin! Wie hat der Senat von Berlin denn bisher durch Recht und Gesetz sichergestellt, dass rechtswidrige Diskriminierungen festgestellt und geahndet wurden?
Herr Regierender Bürgermeister! Wie bewerten Sie den Umstand, dass vor wenigen Minuten die Wahl der SPD-Kandidatin zur Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein zum dritten Mal gescheitert ist und Rot-Grün damit keine Mehrheit hat? Welche Auswirkungen hat diese Tatsache auf Berlin?
Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wann hat der Senat von den Missständen in der Deutschen Botschaft in Kiew erfahren, und welche Schritte wurden unternommen, um eine missbräuchliche Einreise aus der Ukraine nach Berlin zu unterbinden bzw. den Aufenthalt betroffener Personen zu beenden?
2. Wie viele Personen sind in den vergangenen fünf Jahren aus der Ukraine mit einem Touristenvisum nach Berlin eingereist, und in wie vielen Fällen lag dabei ein Visum vor, das in Verbindung mit einer sog. „Reiseschutzversicherung“ erteilt wurde?
Herr Senator! Sie sagten gerade, dass die Zahlen der Schleuserkriminalität nach oben gegangen sind. Gab es signifikante Veränderungen bei der Zahl der Abschiebungen von Ukrainern vor dem Fischer-VollmerErlass und danach?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Flesch! Wenn das alles so einfach wäre und so funktionieren würde, wie Sie es gesagt haben, dann würden wir heute hier gar nichts beschließen. Weil es aber eben nicht so ist, diskutieren wir im Ausschuss und heute im Plenum darüber. Nach wie vor sind Überbürokratisierung und Überreglementierung Wachstumsbremsen und in der Folge verantwortlich für Beschäftigungsverluste. Bürokratie und Arbeitslosigkeit sind zwei Seiten einer Medaille. Damit sich staatliches Handeln nicht weiterhin wachstumshemmend, sondern wachstumsfördernd auswirkt, bedarf es einer umfassenden Initiative zur Deregulierung, Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung.
Frau Flesch, über diesen Befund besteht, wenn ich die Diskussion hier im Haus richtig einschätze, weitestgehend Einigkeit. Unterschiede gibt es nach den neuesten Äußerungen der rot-roten Koalition im Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik und woanders hinsichtlich der Vorgehensweise. Der Senat – Sie sagten das bereits – vertritt die Auffassung, dass nicht die Menge der abgeschafften Vorschriften zählt, sondern dass Entbürokratisierung als konkrete Aufgabe mit dem Ziel der substantiellen Vereinfachung von Verwaltungshandeln für den Bürger angegangen
Kurzum: Das Thema bleibt in jedem Fall auf der politischen Agenda, vollkommen unabhängig davon, wie über die Anträge heute abgestimmt wird. Sie können sicher sein, die CDU-Fraktion wird diesen Prozess wie immer konstruktiv begleiten. – Herzlichen Dank!
Nein, das tue ich nicht. Frau Flesch hatte ihre Gelegenheit, und ich nutze jetzt meine. – Frau Flesch, Ihre Sprache allein zeigt, dass das mit der Entbürokratisierung nichts werden wird, solange Sie hier regieren.
Sie setzen noch einen drauf: In Zukunft soll für die Koalition der qualitative Weg gewählt werden statt des quantitativen. Wenn es nach Ihnen geht, meine Damen und Herren von der Koalition, dann dürfe man nicht fragen, was nicht gewollt sei, sondern man müsse von dem ausgehen, was gewollt sei. Was Sie fordern, ist das, was seit Jahren gemacht werden sollte, aber nicht gemacht wurde. Das hat zu den Bedingungen geführt, die wir heute vorfinden: Überregulierung, Bürokratie, Behinderung wirtschaftlicher Aktivitäten, wohin man schaut. Die Bürger verzweifeln, und der Amtsschimmel wiehert fröhlich weiter. Der Ansatz anderer Bundesländer, z. B. des Saarlandes, erst einmal alles radikal in Frage zu stellen und aufzuheben und dann zu sehen, was unverzichtbar ist, wurde doch deshalb gewählt, weil es umgekehrt eben nicht funktionierte, Frau Kollegin! Schauen Sie sich Ihre Bilanz der quantitativen Abschaffung von Vorschriften an: Wie viele Verwaltungsvorschriften haben Sie abgeschafft? 20, 30? Und wie viele wurden in der Zwischenzeit von Ihnen neu erlassen?
Der Antrag der Grünen ist aus unserer Sicht schon eher geeignet, den richtigen Weg zu beschreiten: Rechtsverordnungen abschaffen und dann schauen, was notwendig ist. Allerdings drückt sich der Antrag um die bei unseren Vorschlägen so heftig kritisierte Deregulierungskommission herum und sagt lieber gar nichts dazu, wer was beurteilen soll. Auch die Idee des Bestandsverzeichnisses – übrigens vom Saarland übernommen – ist gut und geht in eine ähnliche Richtung wie unser Antrag.
Die Koalition hat ebenfalls ein Stück bei erfolgreichen CDU-Landesregierungen abgekupfert. Das allerdings macht ihren Antrag nicht besser. Die Initiative mit den Wirtschaftsverbänden ist gut, weil sie die Betroffenen allesamt an den Tisch holt. Ob die Ergebnisse dann aller
dings auch gut sein werden, bleibt abzuwarten. Beispiele aus der Vergangenheit waren eher ernüchternd.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Berlin sagt Nein zum Kopftuch im öffentlichen Dienst“ – so lautet die Überschrift über einen Antrag meiner Fraktion, der zum Gegenstand hat, dass Mitarbeiterinnen des Landes Berlin das Tragen eines Kopftuchs während der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit zu untersagen ist. Wenn der Senat sich an dieser klaren und eindeutigen Vorgabe in seinem Gesetz gehalten hätte, würden wir heute über eine Vorlage abstimmen, die zu diesem Thema keine Fragen offen lassen würde. Statt dessen präsentiert man uns ein Gesetz, welches nach dem Streit in der rot-roten Koalition zum Thema Kopftuch ganz offensichtlich nur den kleinsten gemeinsamen Nenner zusammenfasst, Herr Dr. Felgentreu.
Was Rot-Rot als Antwort nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Kopftuchdebatte einbringt, ist aus unserer Sicht von einem antireligiösen Staatsverständnis geprägt. Unserer Überzeugung nach spielt das Kopftuch gerade im Glauben des Islams eine gänzlich andere Rolle als das Kreuz im christlichen oder die Kippa im jüdischen Glauben.
Die Tatsache, dass alle religiösen Symbole mit politischreligiösen Symbolen gleichgesetzt werden, widerspricht unserem Staats- und Verfassungsverständnis und dessen christlicher Prägung.
Dr. Felgentreu
Wieder einmal folgten den durchaus richtigen Erkenntnissen des Herrn Innensenators, der in Verbindung mit dem Kopftuch von einem Symbol der Gegengesellschaft sprach und der das Kopftuch als Kampfmittel definierte, keine wirklichen Taten. Wieder einmal beschränkte er sich auf marginale Korrekturen der bestehenden Rechtslage. Offensichtlich verfügt Erhart Körting weder über den nötigen Rückhalt noch über die Kraft, sich in der SPD-Fraktion und bei der PDS durchzusetzen.
Ich weiß gar nicht, warum Sie aufschreien. Sie nehmen wohl Ihre eigenen Landesparteitagsbeschlüsse nicht ernst. Wenn Sie sich die zu diesem Thema noch einmal vergegenwärtigen, dann ist Ihr Zwischenrufen ziemlich unangemessen. –
Die CDU ist der Auffassung, dass das Tragen eines Kopftuchs nicht mit dem Tragen eines Kreuzes am Revers oder eines Davidsterns an einer Kette gleichgesetzt werden darf. Letzteres muss auch im öffentlichen Dienst weiter möglich sein, denn auch ein Staat, der sich selbst zu religiös-weltanschaulicher Toleranz verpflichtet, darf die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Werte, Überzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen.
Deshalb – und weil der Streit zwischen SPD und PDS anhielt – brachten wir Anfang 2004 unser Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes ein. Danach soll das Tragen eines Kopftuchs unzulässig sein, weil zumindest ein Teil seiner Befürworter mit ihm sowohl eine mindere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie als auch eine fundamentalistisch-kämpferische Stellungnahme für einen islamischen Gottesstaat entgegen unserer Verfassungsordnung verbindet. Unser Gesetz stellt klar, dass die Bekundung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen dem Bildungsauftrag der Schule entspricht und daher in der Regel zulässig bleibt. Das Bundesverfassungsgericht hat, Herr Dr. Felgentreu, anerkannt, dass bei der Gestaltung einer Verhaltensregelung Schultradition und die konfessionelle Zusammensetzung und Verwurzelung der Bevölkerung berücksichtigt werden darf. Im christlich geprägten Deutschland
kann es dabei keine aus der Verfassung abgeleitete Verpflichtung geben, alle Religionen gleich zu behandeln. Eine Privilegierung christlicher Bildungs- und Kulturwerte ist daher aus unserer Sicht zulässig.
Ihr Gesetz untersagt das Führen aller religiösen und politisch-religiösen Symbole für nur einige Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst, darunter Beamte und
Angestellte im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs, der Polizei und bei Lehrern an den Schulen. Aber schon für den Bereich der Kindertagesstätten wird Ihr Gesetz schwammig und kurios zugleich. Hier soll nach Ihren Vorstellungen eine so genannte Widerspruchslösung für Klarheit sorgen. Sie konnten sich zu dieser Klarheit offensichtlich nicht durchringen. Wenn Sie aber schon im Zuge Ihrer Regelung mit einer religiös-politischen Beeinflussung argumentieren, dann muss das doch zuerst für die Kleinsten unter uns gelten.
Neben unserer Kritik an der Gleichstellung von Kreuz und Kopftuch kritisieren wir auch weitere Unklarheiten: So fehlt z. B. nach wie vor eine Regelung für Schöffen, weite Teile des öffentlichen Dienstes sind erst gar nicht erfasst, und im Übrigen ist es fragwürdig, ob die von Ihnen gewählte Form eines Ausführungsgesetzes zu Art. 29 der Verfassung von Berlin der richtige Weg ist, da zu vorbehaltlosen Grundrechten eigentlich keine Ausführungsgesetze vorgesehen sind.
Vollkommen unklar ist Ihre getroffene Regelung für das Tragen von Schmuck. Nach Inkrafttreten Ihres Gesetzes, Herr Körting, wird niemand mehr wissen, ob er ein Halskettchen mit einem religiösen Symbol, ein Kreuz, einen Davidstern, einen Halbmond, was auch immer tragen kann oder nicht. Ihre Definition des Begriffs der so genannten sichtbaren Definition wirft mehr Fragen auf als sie Antworten gibt.
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen fehlt mir im Einzelnen die Zeit, die Argumente sind zudem im Innenausschuss ausgetauscht worden. Zu den Punkten a) bis d) gibt es im Grunde keine Einwände. Natürlich stellt sich die Frage der Finanzierung, aber bei der richtigen Prioritätensetzung wird das schon klappen. Vielleicht verzichten Sie einfach auf den Bau des fünften RosaLuxemburg-Denkmals.
Die Einrichtung einer gesonderten Stelle für Antidiskriminierung beim Integrationsbeauftragten lehnen wir ab. Wir sind der Auffassung, dass dies in das Aufgabenportfolio gehört. Die Einstellung mehrsprachiger Bürger unterstützen wir. Sie sollten die Formulierung „mit Migrationshintergrund“ streichen, denn es ist noch nicht negativ, deutscher Abstammung zu sein, ebenso wie es keine extra Qualifikation ist, über einen Migrationshintergrund zu verfügen.