Protokoll der Sitzung vom 29.04.2004

Auf eine solche Idee wären sie, glaube ich, auch als Neubrandenburger nicht gekommen.

Es wäre auch schön gewesen, Herr Wieland, wenn Sie bei all Ihren Vorschlägen, die Sie gemacht haben, auch deutlich gemacht hätten, welche Position die Grünen gehabt haben. Sie fordern Nachverhandlungen, aber was ist wenn die Nachverhandlungen zu keinem Ergebnis kommen? Wir hätten gerne von Ihnen gehört, wie Sie sich dann entscheiden. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Braun! – Für die PDS folgt der Herr Kollege Dr. Lederer. – Er hat das Wort, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Bemerkungen hier in drei Schritte gliedern. Der erste ist recht kurz, weil von verschiedenen Seiten darauf eingegangen worden ist, dass hinsichtlich der übrigen Obergerichte de facto keine Differenzen bestehen. Ich finde auch, die Tatsache, dass wir zu einem solchen Fusionsprozess kommen, ist ein wichtiger Schritt. Ich will mich aber nicht weiter daran aufhalten, weil ich denke, dass wir über die Probleme reden müssen, die im augenblicklichen Vertrag enthalten sind.

Herr Kollege Wieland hat es eben gesagt, seit 1995 haben wir das Problem. Seit ich hier in dieses Haus gekommen bin, befasse ich mich damit. Eine meiner ersten Amtshandlungen war, mir im Finanzgericht anzugucken, wie die Arbeit läuft. Ich habe festgestellt, das ist ein modernes Gericht, dort wird gute Arbeit geleistet, es gibt ein hervorragendes Arbeitsklima und die Erledigungszahlen sind im Vergleich zu anderen Bundesländern über alle Maßen gut. Was erst einmal wichtig ist zu sagen: Diese Arbeit muss man anerkennen, was dort passiert ist, ist

Deshalb komme ich drittens zu meinen Schlussfolgerungen: Der materielle Druck, den wir haben, ist enorm. Auf die Bedeutung für den Fusionsprozesses der Länder Berlin und Brandenburg überhaupt ist schon verwiesen worden. Ich finde Herrn Wielands Vorschlag eine gute Idee, das Verfassungsgericht nach Cottbus zu schicken. Aber erstens gibt es – Herr Braun hat es gesagt – noch ein paar offene Fragen, über die man sich dann unterhalten müsste. Zweitens wird uns Brandenburg das nicht als einen adäquaten Ersatz abnehmen. Das ist das Problem. Das ist etwas anderes, ob zwei Senate nach Cottbus kommen oder ob sich ein ganzes Finanzgericht in Cottbus ansiedelt. Deshalb wird uns Brandenburg das als adäquaten Ersatz nicht abkaufen. Das wird nicht das sein, womit wir eine Nachverhandlung führen können.

Partner haben, wenn man mit ihnen verhandelt, eigene Vorstellungen. Partner haben unter Umständen auch Vorstellungen, die einem selbst nicht unbedingt passen. Man wird auch die Frage stellen können, ob denn im eigenen Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger Cottbus eine so gute Lösung ist. Am Ende entscheiden über die Sichten der Brandenburger aber die Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburger, das heißt, die Landesregierung und die Mehrheit im dortigen Parlament. Zumindest die Justizministerin hat relativ deutlich gesagt, wo bei ihr der Handlungskorridor ist. Insofern setze ich jetzt ein bisschen auf Sie, Herr Wieland, auch auf Sie, auch auf meine Partei in Potsdam nach der Wahl.

großartig. Das ist der Einstieg, damit möchte ich beginnen.

[Beifall bei der PDS und der SPD – Beifall des Abg. Ritzmann (FDP)]

Jetzt können wir über die Perspektiven reden. Da stimmt es nicht, dass aus man es quasi aus der Zeitung erfahren habe, was die beiden Landesregierungen hier behandeln. Ich selbst bin Mitglied des Rechtsausschusses und weiß ziemlich genau, zu welchem Verfahrensstand welche Kolleginnen und Kollegen des Hauses hier informiert worden sind. Und seit ich in diesem Haus bin, spielt das Finanzgericht bei dieser Debatte eine Rolle. Und seit ich hier im Haus bin, wird auch regelmäßig im Rechtsausschuss über diese Frage geredet.

[Wieland (Grüne): Dass sie per Vertrag zusammengeschlossen werden!]

Das ist schlicht falsch, dass das erst aus der Zeitung das erste Mal wie Phönix aus der Asche auf die Tagesordnung kam. Das stimmt schlicht nicht. An dieser Stelle müssen wir, gerade weil es ein problematisches Thema ist, die gebotene Redlichkeit an den Tag legen.

Ich habe gerade einen Brief an Herrn Laesicke, den Oranienburger Bürgermeister, geschrieben, der für das Finanzgericht den Standort statt Cottbus angeboten hat. Ich finde das eine hervorragende Idee und eine bessere Lösung als Cottbus.

[Beifall der Abgn. Dr. Heide (CDU) und Meyer (FDP)]

Es ist hier gesagt worden, das Finanzgericht ist eine Eingangsinstanz, hinsichtlich Wegen und Zentralität ist es für Berliner wie Brandenburger günstig. Die sachlichen Voraussetzungen, die in Cottbus erst noch geschaffen werden müssten, sind in Oranienburg vielleicht schon da, die Kosten für Behördenvertreter, über die wir dann wieder diskutieren müssten, wenn die Fusion stattgefunden hat, das könnte alles ganz anders aussehen, weil man das unter Umständen schon mit der Umweltkarte erreichen kann.

Über all das können wir reden, aber am Ende haben wir aber ein einziges Problem, und das ist das entscheidende Problem, wenn wir über diesen Staatsvertrag reden. Es handelt sich um einen Verhandlungsprozess, und daran sind zwei Seiten beteiligt. Wenn eine Seite sagt, einer der Punkt ist für uns nicht verhandelbar, dann weiß ich, Herr Kollege Braun, auch nicht, was man da nachverhandeln soll. Dann ist die Sache verhandelt und klar. Und wenn wir uns angucken, dass wir bei diesem Vertrag bei allen übrigen Fragen für das Land Berlin hervorragende Ergebnisse erzielt haben, dann wird man uns, wenn wir uns als Berliner hinstellen und sagen, an Cottbus hängen wir die Sache jetzt auf, Dominanz und Hegemoniepolitik vorwerfen,

[Zimmer (CDU): Realistisch!]

und man wird das mit guten Argumenten auch können. Das ist doch das Problem. Wir sind die Berliner Seite. Die Brandenburger Seite empfindet Cottbus derzeit nicht als

politisches Problem. Das müssen Sie einräumen, das ist auch bei Frau Richstein

[Doering (PDS): Von der CDU!]

so, das hat sie in den letzten Tagen relativ deutlich gemacht.

Herr Kollege Braun, das stimmt schon, ob der Vertrag so gut gemacht ist, ist die Frage. Aber wenn man über die Frage redet, wer hier was gut macht, dann müssen wir über beide Seiten reden. Da, glaube ich, ist mir relativ klar, welche Seite ihre Arbeit gut gemacht hat, nämlich die hier sitzende Seite, und welche Seite die Arbeit nicht ganz so gut gemacht hat, was den Standort Cottbus angeht, das ist die Seite von Brandenburg. Da sage ich einfach: Ich habe Hoffnung auf geänderte politische Mehrheiten, vielleicht gibt es bald eine neue Justizministerin oder einen neuen Justizminister in Brandenburg, vielleicht kann man dann über diese Dinge neu reden. Aber eins ist sicher: Frau Richstein könnte es dann nicht mehr sein. – Vielen Dank!

[Beifall bei der PDS und der SPD – Gram (CDU): Warten wir es ab!]

Danke schön, Herr Kollege Dr. Lederer! – Die Rederunde schließt sich mit der FPD. – Herr Kollege Meyer hat das Wort, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die FDP begrüßt das Anliegen, bereits vor der Fusion der beiden Länder Berlin und Brandenburg durch einen Staatsvertrag die Zusammenlegung der Fachoberge

Das kommt ja vielleicht noch! – Wenn Herr Wowereit den Staatsvertrag als „Meilenstein auf dem Weg zu einer Länderfusion“ bezeichnet hat – Herr Felgentreu hat sich dem ja heute angeschlossen –, kann man nur sagen, dass dieser Meilenstein dem Senat auf die Füße fallen wird, wenn es nicht zu einer Einigung in Sachen Finanzgericht kommt. Vielleicht erkennt dies auch der Senat zur Schlussberatung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisungen beider Vorlagen an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung. Zur Mitberatung sollen die Vorlagen auch an den Ausschuss für Berlin und Brandenburg überwiesen werden – zumindest ist aus dem Ausschuss darum gebeten worden. Gibt es dazu Widerspruch? – Offenkundig! Herr Gaebler!

richte zu erreichen, ausdrücklich. Auch wir haben allerdings in den vergangenen Monaten sehr deutlich klar gemacht, dass die Ansiedelung des Finanzgerichts in Cottbus für uns nicht in Frage kommt.

Eine Reihe von Argumenten, die gegen den Standort Cottbus sprechen, wurde schon genannt. Für die FDP ist das Gebot des effektiven Rechtsschutzes, welches die Möglichkeit des Zugangs zu einem ortsnahen Gericht beinhaltet, das zentrale Argument. Bei zurzeit jährlich über 5 000 Verfahren in Berlin – im Vergleich zu 2700 Verfahren in Cottbus – ist die Verlegung einer Eingangsgerichtsbarkeit in die Randlage Brandenburgs für uns nicht nachvollziehbar. Dies gilt gerade auch für ein hoffentlich zukünftig gemeinsames Flächenland BerlinBrandenburg. Wenn wir uns übrigens in dieser Region nur noch jeweils ein Fachobergericht leisten wollen, müssen diese gut erreichbar für alle Bürger sein. Dies erforDas erfordert eine geographisch zentrale Lage. Der von uns eingebrachte Vorschlag Oranienburg würde diese Anforderung z. B. erfüllen. Dass Herr Lederer das ebenso sieht, freut uns. Wenn die Brandenburger Landesregierung an Cottbus festhält – offensichtlich, um eine Art Strukturförderung zu betreiben –, soll sich das Land Berlin nicht erpressen lassen. Es ist bereits erwähnt worden: Struktur- und Wirtschaftsförderungspolitik macht man nicht mit Hilfe der Ansiedelung eines Gerichts, Herr Lederer!

[Beifall bei der FDP]

Im Ergebnis kann eine breite Unterstützung sowohl für die Fusion der Länder Berlin und Brandenburg, aber gerade auch für die Bildung von gemeinsamen Institutionen zwischen Berlin und Brandenburg im Vorfeld einer Länderfusion, wie das Artikel 96 Verfassung von Berlin ermöglicht, nur geschaffen werden, wenn die Bedingungen für beide Seiten akzeptabel sind. Dies ist dabei leider nicht der Fall.

[Doering (PDS): Wenn ein Punkt nicht ver- handelbar ist, was machen Sie denn dann?]

Ja, wir versuchen ja gerade in einen Diskussionsprozess einzusteigen!

[Doering (PDS): Das sind doch die anderen, die das nicht wollen!]

Über die Fusion der vier Obergerichte ist in den letzten Wochen viel in der Öffentlichkeit berichtet worden. Wie die Opposition lehnen auch der Bund der Steuerzahler, der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg und der Personal- und Richterrat des Finanzgerichts Berlin ein Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus ab. Unverständlich ist daher, dass der Regierende Bürgermeister am Montag den Staatsvertrag über die Errichtung der gemeinsamen Fachobergerichte dennoch unterzeichnet und damit alle Beteiligten unter Zugzwang gesetzt hat. Dies wohl wissend, dass eine verfassungsändernde Mehrheit für die zur Umsetzung des Vertrages notwendige Anpassung der Verfassung von Berlin hier im Haus zurzeit nicht herstellbar ist. Ein Versuch, die drei Oppositionsfraktio

nen in die Kompromisssuche mit dem Land Brandenburg einzubinden, hat bedauerlicherweise bisher nicht stattgefunden.

[Dr. Lederer (PDS): Hat Brandenburg keine FDP?]

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Meyer! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

[Gaebler (SPD): Ja!]

Das Drehbuch sagt, einzelne Fraktionen bitten darum – sagt es nicht. Ist gegen diese Überweisung an den Ausschuss Berlin und Brandenburg etwas einzuwenden? –

[Gaebler (SPD): Federführend ist der Ausschuss für Ver- fassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung!]

Federführend ist der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung. Die Mitberatung soll im Ausschuss Berlin und Brandenburg stattfinden. Ist das gewünscht? –

[Ja! von der CDU – Doering (PDS): Abstimmen!]

Dann bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Gegenprobe! – Regierungskoalitionen! Enthaltungen? – Eine Enthaltung. Dann ist das abgelehnt.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 13:

Wahl

Ein Vertreter der Berufspraxis zum Mitglied des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie dessen Stellvertreter

Wahlvorlage Drs 15/2728