Klaus Lederer
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Vielen Dank! – Ich frage den Senat:
Frau Senatorin! Was halten Sie von dem Gedanken, dass angesichts der Tatsache, dass das Verfassungsgericht solche Mindeststandards gefordert hat, man – wenn es zu dieser Kompetenzübertragung auf die Länder kommt – etwas Ähnliches wie im Polizeirecht tut? Etwa versucht, über die Ländergrenzen hinweg Musterentwurfsdebatten zu führen? Ich gehe erst einmal davon aus, dass noch eine Restchance besteht, mit dieser misslichen Lage überhaupt nicht konfrontiert zu werden. Man muss sich aber unter Umständen darauf einstellen, dass es real geschehen kann.
Meine Damen und Herren! Ich bin der Dritte, der hier draufhaut, bevor uns dann die Kollegin Senftleben erklärt, warum man zukünftig 13-Jährige einsperren sollte.
Sie haben sich einen reißerischen Titel ausgedacht, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Ich habe mir die Frage gestellt, wie viel Zeit Sie dafür investieren, sich alle Jahre wieder einen neuen Titel für ein Thema auszusuchen, das Sie permanent neu aufrufen. Das Lieblingsthema von Ihnen: Drucksachen 15/2075, 15/11048, 15/12319 und diverse Mündliche Anfragen. Und jährlich grüßt das Murmeltier!
Ja, ja, Kollege Gram! Sie sollten es dann aber auch einmal lesen, denn das Thema hatten wir schon so oft, seit dem ich hier bin, durchgehechelt, dass Sie alle Informationen hätten, um selbst zu sehen, dass Ihr Antrag Unfug ist.
Die Jugendkriminalität in Berlin ist rückläufig. Das ist belegbar.
Dann kommt eine Jugendstrafrechtsänderung als Vorschlag: Höchststrafe heraufsetzen, konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts als Regelfall für Heranwachsende, Warnschussarrest, Einstiegsarrest, Streichung der Möglichkeit der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe aus dem JGG, Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit auf 12 Jahre. – Was kommt, wenn der nächste Jugendliche, der 11 Jahre alt ist, eine Straftat begeht? – Wollen Sie das Alter dann auf 10 Jahre heruntersetzen? Ist das dann die nächste Idee, die Sie haben, oder führen wir dann die Prügelstrafe an der Schule wieder ein? – Was Sie hier erzählen, finde ich ziemlich mittelalterlich, und es berücksichtigt überhaupt nichts von dem Vernünftigen, was in öffentlicher Debatte in den letzten Monaten dazu gesagt worden ist. Da reicht ein Blick in die heutige Zeitung: „Kriminologe fordert: Hauptschulen abschaffen!“ Das Familienrecht muss geändert werden. Es gibt eine Menge Probleme, über die man vernünftig diskutieren kann, wenn man in dem Problem weiterkommen will.
Welche Mittel der Gewaltprävention sollen angewendet werden? – Sie haben eben die Antigewalttrainings erwähnt. Die haben eine so hohe Abbrecherquote, dass man
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln heute in I. Lesung einen Antrag mit dem sperrigen Titel „Achtes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin“. Dieser Titel lässt wahrlich nicht erkennen, was er verbirgt, nämlich ein bedeutendes Paket von Änderungen der Verfassung.
dikalen linken Szene vorübergehend von der Gewalt am 1. Mai verabschiedet.
Denn so lange ist es noch nicht her, dass PDS-Abgeordnete in der Zeit der großen Koalition Gewalttaten am 1. Mai bewusst unterstützt haben und in den folgenden Innenausschusssitzungen der Polizei die Schuld an den Auseinandersetzungen gegeben haben mit Argumenten, die damals schon gefährlich waren. Ich gebe Ihnen den Rat: Sehen Sie sich die Innenausschussprotokolle der letzten Jahre bis 2001 einmal an!
Wenn Sie Ihre Formulierungen dort nachlesen werden, werden Sie sicherlich feststellen, dass Sie sich gerade in den letzten Jahren in Ihrer Koalition geändert haben.
Im Gegensatz zu damaligen Opposition verteilt die CDU vor der 1.-Mai-Veranstaltung heute Flugblätter mit dem Inhalt, den ich Ihnen einmal vorlesen möchte – das ist die heutige Opposition! –:
Aufruf zum 1. Mai 2006
20 Jahre Randale am 1. Mai sind genug. Feiern Sie mit den Mitgliedern CDU Friedrichshain-Kreuzberg auf den Straßen, Plätzen, Parkanlagen unseres Bezirks den Tag der Arbeit!
Zeigen Sie Bürgersinn, zeigen Sie den Chaoten die Rote Karte! Nehmen wir ihnen gemeinsam die Chance, Friedrichshain-Kreuzberg erneut durch Gewalt zu schädigen!
Wenn Sie jetzt von Erfolg reden, ist es doch so, dass Sie mit einem Teil der Gewalt heute in einer Koalition sind und die heutige Opposition ihrer Verantwortung vor Ort gerecht wird, das heißt, den Innensenator und die Menschen vor Ort unterstützt. Hören Sie auf, Herr Ratzmann, mit einer Formulierung, die mich immer stört: Die Menschen, die in Friedrichshain-Kreuzberg wohnen, haben sich niemals mit der Gewalt solidarisiert!
Sie waren immer gegen diese Gewalt. Sie waren teilweise ohnmächtig dagegen, was in ihrem Bezirk passiert. Denn Friedrichshain-Kreuzberg ist ein Bezirk, der gerade durch seine Modernisierung, durch das Engagement der Menschen, die in diesem Bezirk wohnen, enorm aufgewertet worden ist. Sie möchten, dass Friedrichshain-Kreuzberg ein ganz normaler Bezirk in dieser Stadt wird. Geben wir dem Bezirk in den nächsten Jahren diese Chance! Nehmen wir alle unsere politische Verantwortung in diesem Haus wahr! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute werden wir ein Berliner Korruptionsregistergesetz beschließen. Das ist ein weiterer Schritt einer Stadtpolitik Berlins, die Transparenz und öffentliche Kontrolle des Verwaltungs- ebenso wie unternehmerischen Handelns zum Maßstab nimmt. Mit der heutigen Beschlussfassung schaffen wir eine Sammelstelle für Informationen über korruptionsauffällige Verhaltensweisen in Unternehmen. Öffentliche Verwaltungen sind gehalten, derartige Rechtsverstöße, die nachgewiesen werden, an das Register weiterzuleiten. Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, solche Informationen im Bieterverfahren abzurufen und die Voraussetzungen dafür zu prüfen, ob ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren angezeigt ist. Damit wird Druck auf Unternehmen mit Auftragsinteresse in Berlin ausgeübt, ihre unternehmensinterne Kultur korruptionspräventiv zu gestalten. Der Kollege Braun hat darauf bereits hingewiesen.
Beziehungen zwischen Unternehmen und nicht die gegenüber der öffentlichen Hand. Nur 16 % betreffen Delikte mit Amtsträgern. Aber schon diese Zahl ist zu hoch. Deshalb soll dieses Gesetz dazu beitragen, die Schwellen höher zu setzen. Gleichzeitig haben wir nicht nur reine Bestechungsdelikte mit hineingenommen, sondern auch Delikte aus dem Umfeld der Wirtschaftsdelikte bis hin zum Außenwirtschaftsgesetz, Subventionsbetrügereien und natürlich alles das, was sich im Umfeld der Schwarzarbeit auch bei Verstößen gegen die Sozialgesetzbücher entsprechend darlegt.
Wir hoffen, dass mit diesem Gesetz auch die Unternehmen, die mit kriminellen Methoden arbeiten, zur Ordnung gerufen werden können und neue Konsequenzen, die ihnen eher weh tun werden, zu spüren bekommen. Denn manchmal zahlt man eine Geldbuße aus der Portokasse. Aber keine öffentlichen Aufträge mehr zu erhalten, ist schon etwas schlimmer.
Es ist nur ein kleiner Schritt, den wir heute gehen. Es ist zu hoffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium dem Berliner Beispiel folgt und im Rahmen der Neuregelung des Vergaberechts bundesweit gleichartige Regelungen einführt. – Danke sehr!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dr. Klotz! Ich hätte es gut gefunden, wenn Sie sich nicht einen Absatz aus dieser Erklärung herausgegriffen, sondern im Kontext und vollständig zitiert hätten. Auf solche Dinge kommt es manchmal an, wenn man die Zurechnungskonstruktion, die Sie vorhin aufgemacht haben, vermeiden will – pauschal festzustellen, dass unsere Fraktion ein Hort der Stasi ist, und letztlich zu versuchen, uns nachzuweisen, dass dieses Ganze von uns organisiert wird, dass hier eine verschwörerische Rückendeckung existiert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat sich schon gezeigt, dass das Grundanliegen des GrünenAntrags in diesem Haus von vielen Kolleginnen und Kollegen geteilt wird.
Den Beitrag von eben vergesse ich, da ist schon einmal jemand stark gestartet und hat sich am Ende aus dem Diskurs herausgehalten. Da ging es um die Bürgerentscheide für die bezirkliche Ebene. Das haben wir hier vor wenigen Monaten beschlossen.
Wir haben weitere Partizipationsinstrumente eingeführt oder vereinfacht. Die Quoren wurden so gestaltet, dass die Bürgerbeteiligung nicht allein eine theoretische Möglichkeit ist, sondern auch real durchgeführt werden kann. Damit haben wir einen großen Schritt gewagt, der allerdings dringend notwendig war. Es ist darauf hingewiesen worden, dass das Land Berlin Schlusslicht war.
Von den Christdemokraten abgesehen haben alle Fraktionen die Bedeutung dieses Schrittes betont und haben angekündigt, alsbald auch eine Vereinfachung des Verfahrens der direkten Demokratie auf der Landesebene angehen zu wollen. Diese Ankündigung war richtig. Nun muss sie eingelöst werden.
Ist das bis zum Ende der Legislaturperiode noch zu schaffen? Ich räume ein, dass es bei der bezirklichen Ebene lange gedauert hat, bis sich die vier Fraktionen geeinigt hatten, und dass es eines Aufeinanderzugehens bedurfte. Alles in allem ist es jedoch gelungen. Deshalb glaube ich, dass sich die Fraktionen – um die Erfahrung des ersten Projekts reicher geworden – dieses Mal schneller einigen könnten. Z. B. dadurch, dass wir die Quoren, die wir auf Bezirksebene als angemessen erachtet haben, auf die Landesebene übernehmen.
Unter Umständen – ich denke, das ist sicher – muss man die Frage der Beendigung der Wahlperiode herausnehmen und isoliert diskutieren. Das ist wohl wahr, aber auch da sollte sich eine Lösung finden lassen. Die Quoren sind insgesamt jedoch zu hoch, so viel ist sicher.
Auch den Ausschlusskatalog zu durchforsten sollte sich machen lassen. Da haben wir das bekannte Problem der haushaltsmäßigen Auswirkungen, um das wir jetzt so ein bisschen herumreden. Natürlich hat jedes Volksbegehren irgendwelche haushaltsmäßigen Auswirkungen. Und man wird die Fragen, die man wirklich ausnehmen will, weil sie das Budgetrecht des Parlaments betreffen, von all den vielen anderen Fragen scheiden müssen, bei denen das nicht der Fall ist, wo das Budgetrecht nicht verletzt ist, bei denen die Anliegen aber trotzdem kosten. Wir wollen, dass diese Fragen auch durch mehr direkte Demokratie entschieden werden können.
Wir müssen also diskutieren, wie wir es auf Bezirksebene getan haben, welche verfassungsrechtlich noch zulässige Partizipationsmöglichkeit geschaffen werden kann, und meine Fraktion ist dafür offen. Wir würden es begrüßen, wenn die anstehende Berlinwahl 2006 genutzt werden könnte, um den Berlinerinnen und Berlinern, wie es unsere Verfassung erfordert, ein solches Gesetz zur Abstimmung zu unterbreiten. Ein separates Votum der Berlinerinnen und Berliner wäre in der Durchführung wesentlich teurer, so dass hierfür Wahltermine genutzt werden sollten. Nach der Berlinwahl bietet sich als nächste Gelegenheit regulär erst wieder die Europawahl an. Dass es so schnell zu Bundestagswahlen kommt, darauf können wir nicht spekulieren.
Ich kenne die Bedenken der SPD-Fraktion, dass die Zeit für ein solches Vorhaben bis zum Ende der Legislaturperiode zu knapp sein könnte. Ich bitte Sie aber: Lassen Sie es uns doch wenigstens probieren!
Wir haben seinerzeit vor den Vertreterinnen und Vertretern der Bezirkspolitik betont, dass wir nicht nur dann die Möglichkeiten direkter Demokratie erweitern wollen, wenn es uns, also die Landesebene, nicht selbst betrifft. Da stehen wir auch in der Pflicht.
Zu den Details des vorliegenden Antrags will ich mich jetzt nicht äußern. Wer die Vorstellungen meiner Fraktion dazu kennen lernen will, der mag die entsprechende Drucksache aus dem Jahr 2001 anschauen. Das ist ausführlich gearbeitet und enthält Vorstellungen zu Quoren, Verfahren und Ausschlusskatalog, und es ist seinerzeit von uns schon ausführlich darüber diskutiert worden. – Herr Kollege Ratzmann, den Einwand kann ich mir nicht ersparen: Die Grünen haben 1995 der Verfassung von Berlin mit genau diesen Quoren zugestimmt, die Sie heute kritisiert haben, meine Fraktion damals genau aus diesem Grunde nicht. Das ist der Unterschied.
Seitdem kämpfen wir um andere Quoren.
Ich muss ganz offen sagen: Wir gehen davon aus, dass wir uns mit unseren Vorstellungen nicht vollständig durchsetzen können, weil sich vier Fraktionen einigen
müssen. Das gilt für die Vorstellung der Grünen auch. Deswegen hat mich das von den Grünen gewählte Verfahren etwas überrascht. Bei den Veränderungen auf der Bezirksebene hat meine Fraktion Vorschläge an alle anderen Fraktionen des Hauses übermittelt mit dem Ziel, eine fraktionsübergreifende Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Das hat zwar gedauert, aber am Ende war es erfolgreich. Keine Fraktion stand am Ende als Blockiererfraktion da. Wir haben Einwände intern diskutiert und sind dann mit dem gemeinsamen Ergebnis in die Öffentlichkeit gegangen.
Diesen Weg hatten wir auch für die Landesebene verabredet, soweit ich mich erinnere, und dass wir es so jetzt nicht machen, finde ich ziemlich schade. Es ist das gute Recht jeder Fraktion in diesem Haus, Anträge in das parlamentarische Verfahren einzuspeisen, das ist wohl wahr. Ob damit allerdings in jedem Einzelfall dem verfolgten Anliegen gedient wird, ist eine andere Frage. Ich kann an dieser Stelle für meine Fraktion nur festhalten: Wenn sich nicht vier Fraktionen einigen, inklusive unseres Koalitionspartners, dann wird meine Fraktion ungeachtet unserer Haltung zu direkter Demokratie Ihren eingebrachten und heute zu beratenden Antrag ablehnen. Der Koalitionsvertrag verpflichtet uns dazu, das wissen Sie auch. Deshalb ist mit der Einreichung des Grünen-Antrags ein Schritt dazu gegangen worden, die grundsätzlich starke Gruppe von Abgeordneten in diesem Haus, die sich für eine Erweiterung der Möglichkeiten direkter Demokratie einsetzen, in solche zu spalten, die aufrecht und konsequent sind, und solche, die es nicht sind. Das halte ich für ein Problem, und ich will dies für die Linksfraktion am Ende meines Beitrags festhalten. Denn das kann in der Tat dem Anliegen einen Bärendienst erweisen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Geschätzter Kollege Ratzmann! Ich habe mich verdammt bemüht, vorhin freundlich zu sein in der Reaktion auf Ihren Beitrag,
und zwar aus folgendem Grund: die Sache nicht noch mehr zu verfahren. Der Kollege Ritzmann hat etwas von Profilneurose gesagt. Ich glaube, ich habe dieses Wort vorhin nicht benutzt. Ich habe es ganz bewusst nicht benutzt, weil ich dem Anliegen dienen will. Aber das ist schon ein gerüttelt Maß an Heuchelei und ärgert mich auch sehr, denn natürlich hätten Sie ohne jedes Problem an die Fraktion herantreten und sagen können: Hier sind Vorschläge, lasst uns darüber reden. – Was hat Sie eigentlich daran gehindert?
Jetzt will ich Ihnen einmal etwas sagen: Mit dem damaligen Vorhaben zur bezirklichen Ebene sind hier in Sachen politische Kultur und eines Projektes für das ganze Haus Maßstäbe gesetzt worden. Das war die Garantie dafür, dass es gelungen ist: dass alle Fraktionen an einem Strang gezogen haben, die es wollten. Eine wollte es nicht, das ist okay. Das sind Maßstäbe gewesen. Deswegen kann ich nicht anders als Ihnen genau das jetzt um die Ohren zu hauen. Sie profilieren sich auf Kosten eines Projekts, das
man als überfraktionelle Runde miteinander hätte machen können. Ihr Vorgehen ist unnötig gewesen, und das ist ein Rückschritt in Sachen politische Kultur. Hätten Sie nicht Ihre Kurzintervention gemacht, hätte ich mich dazu nicht geäußert. Aber es ist das, was ich Ihnen jetzt mit auf den Weg geben muss. Das ist eine ziemlich unseriöse und unredliche Sache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor über 20 Jahren erschien in Berlin ein Buch von Michael Sontheimer mit dem Titel: „Geschichten aus dem Berliner Sumpf“. Das ist das erste literarische Dokument über eine Entwicklung Berlins, dem weitere folgten. Vor noch nicht endlos langer Zeit: „Berlin – Hauptstadt von Korruption und Filz“; Berlin hat eine traurige Berühmtheit erlangt. Dass Korruption und Filz keine Berliner Alleinstellungsmerkmale sind, keine gesellschaftliche Ausnahmeerscheinung, hat uns die Geschichte der nordrhein-westfälischen Skandale vermittelt, Stichwort: Trienekens und Kölner Müllskandal.
Interessanterweise wird das Problem intransparenter Vergaben schon seit Jahrzehnten diskutiert. Das so genannte neue Steuerungsmodell, die outputorientierte Steuerung, Outsourcing und Privatisierung sollten als Gegenmittel wirken. Das Erwartete ist nicht passiert, undurchsichtige Verflechtungen, diffuse Formen von Interessendurchsetzungen sind vielmehr stärker geworden. Je höher die Summen, die im Spiel sind, umso größer die Bereitschaft, am Rande der Legalität oder sogar hinter ihren Grenzen aktiv zu werden. Niemals ließ sich mit Grauzonengeschäften so viel Knete machen wie heute. Deshalb wird dringend weiter darüber nachzudenken sein, welche neuen Formen öffentlicher Steuerung und Durchschaubarkeit staatlichen Handelns gefunden werden können.
Der Kampf gegen Korruption ist eine Daueraufgabe, denn korruptive Akteure lernen permanent dazu. Die öffentliche Seite muss deshalb auch dazulernen. Geheime
Verträge, Holdingmodelle bis in die vierte Tochterebene, viele Formen von Public-Privat-Partnership verschaffen Raum für dunkle Geschäfte. Nicht selten trägt die öffentliche Hand die Gesamtrisiken. Diese Phänomene werden uns weiter beschäftigen, auch und gerade in Berlin, wo die Haushaltsnotlage zur Suche nach Modellen für die öffentliche Aufgabenerfüllung zwingt, bei denen wenig praktische Erfahrungen existieren, oftmals aber große Erwartungen gehegt werden. Es war beispielsweise gut, dass wir Cross-Border-Leasing beendet haben, und es ist gut, dass die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe mittlerweile von nahezu allen Fraktionen als Flop bezeichnet und nach anderen Wegen gesucht wird;
übrigens eine ganz legale Form von öffentlicher und privater Interessenverflechtung, die wir schon als Raub- und Beutegemeinschaft gekennzeichnet haben. Diese Debatte muss weitergehen, obgleich wir uns das Geschehene nicht wegwünschen können.
Wenn der Senat auf Forderung des Abgeordnetenhauses heute einen Entwurf für ein Korruptionsregistergesetz vorgelegt hat, dann ist das schon ein Meilenstein. Er lässt eine gewachsene Sensibilität für ein Thema erkennen, das meine Fraktion auch angesichts der Berliner Vergangenheit mit höchster Priorität versehen hat. In Berlin muss jemand, der sich korruptionsauffällig verhält, zukünftig mit einer Vergabesperre rechnen. Das Signal ist eindeutig: Manipulation, Trickserei, wettbewerbswidriges Verhalten, Schwarzbeschäftigung und das Versprechen von Vorteilen an Entscheidungsträger werden in Berlin nicht mehr belohnt, sondern geächtet.
Ab 15 000 € sollen Auftraggeber beim Korruptionsregister nach Auffälligkeiten von Bewerbern nachfragen – das ist auch gut für die vielen Unternehmen im Land Berlin, die sich nach Recht und Gesetz und auch sonst mit einwandfreiem Geschäftsgebaren engagieren.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Senat von Berlin sich nicht hat abschrecken lassen von Stellungnahmen, die die Defizite eines Alleingang Berlins bei der Einführung eines Korruptionsregisters hervorheben und dabei auf die Bundesebene verweisen. Es stimmt natürlich, dass uns ein bundesweites Korruptionsregister noch weit mehr helfen würde als der vorliegende Entwurf. Die scheidende Bundesregierung hat in diesem Sektor zu handeln versucht. Sie sah sich aber einem schwarz-gelben Blockadeblock im Bundesrat ausgesetzt, und so fiel das Projekt.
Deshalb ist richtig, dass wir als rot-rote Koalition nicht nachlassen, sondern jetzt dieses Zeichen mit unserem Gesetzentwurf setzen. Erst wenn eine große Mehrheit der Bundesländer über ein solches Korruptionsregister verfügt, kann der Bund kaum noch tatenlos zuschauen.
Schließlich will ich die Einbringung dieses Gesetzentwurfs zum Anlass nehmen, eine gute Bilanz zu ziehen über die rot-roten Schritte für mehr Transparenz und Klarheit im öffentlichen Sektor in Berlin.
Sicher könnten wir noch weiter sein, Kollege Ratzmann. Es ist z. B. schade, dass Berlin eine Diskussion über Corporate-Government in öffentlichen Unternehmen und über die individualisierte Offenlegung von Chefgehältern in den öffentlichen Unternehmen lostreten konnte, dann aber in Teilen vom Bund geradezu im Aktionismus überholt wurde. Hier will ich noch einmal für meine Fraktion verdeutlichen: Wir verstehen uns und Rot-Rot weiterhin als Motor in diesem Themenfeld.
Deshalb mein Aufruf an den Senat: Ziehen Sie bei den Vorstandsgehältern schnell nach, gute Ideen lutschen sich ab und werden dröge, wenn man sie zu lange nicht umsetzt. Auch hier ist jetzt ein Zeichen erforderlich.
Herr Kollege Lindner, lassen Sie es! Zur Situation in Berlin kann ich Ihnen berichten, dass wir uns, wenn man die Bemühungen des Senats der letzten Jahre zusammennimmt, in Sachen Korruptionsbekämpfung nicht zu verstecken brauchen. Das Berliner Drei-Säulen-Modell zur Korruptionsbekämpfung mit den hierfür eingerichteten Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaft, Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung und der ressortübergreifenden – –
Wenn Sie mir die Chance geben, dass ich darauf noch antworten kann – bitte Herr Kollege Lindner!
Wenn Sie sich recht erinnern, dann ist das mitnichten so. Ich erinnere mich an Debatten, in denen einige Fraktionen dieses Hauses versucht haben, ein Feld zu instrumentalisieren, um von ihrem eigenen Versagen abzulenken.
Ihre Fraktion hatte in der letzten Zeit nicht viele Chancen zu versagen, das wird nach der nächsten Wahl auch wieder so sein.
Aber glauben Sie nicht, dass Sie uns damit aufs Glatteis leiten können. Wir haben in den letzten Jahren gezeigt, dass wir an vielen Stellen etwas bewegt haben, wovon Sie in der Zwischenzeit nur geredet haben. Wir werden das fortsetzen, da können Sie ganz sicher sein. – Danke!
Herr Kollege Ratzmann! Ich höre Ihnen gern zu, aber zwei Fragen stellen sich: Wie sollen wir im Land Berlin entkriminalisieren, wenn – –
Ich erinnere an rotgrüne Politik, die sich in den letzten Jahren im oberen Level der Strafverschärfung bewegt hat. Die zweite Frage: Kommen wir irgendwann einmal zu einer konkreten Debatte über das Jahr 2010. Da ist das im Augenblick alles Voodoo. Kommen wir zu einer konkreten Debatte, wie wir im Jahr 2010 mit definitiv bis dahin auflaufenden – –
Ja, ich frage Sie, wie wir die auflaufenden Plätze bis dahin bewältigen wollen. Tegel aufzurüsten, kann doch nicht die Norm sein. Das kann doch nicht der einzige Vorschlag sein, den Sie haben. Was haben Sie denn als konkrete Alternative anzubieten?
Frau Senatorin Schubert! Ich habe die Frage, ob Sie uns sagen können, welche Quote nicht zurückkehrender Strafgefangener in den vergangenen Jahren bei resozialisierungsrelvanten Maßnahmen – die wir alle für richtig halten, wie wir heute im Rechtssausschuss festgestellt haben – aufgetreten ist, vielleicht können Sie auch eine Aussage zur Tendenz treffen. Ich verspreche mir davon Aufklärung darüber, ob es sich hier um eine Kette von unglücklichen Umständen handelt, die ein inakzeptabler „Ausreißer“ sind, oder ob es sich hier um ein Organisationsproblem handelt, das in Auswertung des Sachverhalts grundsätzlicher angegangen werden müsste. – Vielen Dank!
Herr Senator Wolf! Würden Sie mir folgen, dass sich natürliche Monopole in einer Wettbewerbsordnung so zu verhalten pflegen, dass sie versuchen, ihre Monopolrente nach oben zu drücken, insbesondere dann, wenn Regulierung oder irgendeine Form demokratischer Einflussnahme nicht mehr gewährleistet ist; und zweitens, dass die Folgen eines solchen Prozesses hier in diesem Hause einmal diskutiert worden sind, bevor nämlich die GASAG privatisiert worden ist, und dass – drittens – dieses Haus mit seinen damaligen Mehrheiten eine gewisse Mitverantwortung für den Vorgang trägt, über den wir diskutieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Braun! Solange ich im Rechtsausschuss Mitglied bin, hatten Sie und Ihre Fraktion noch nie Vertrauen zu Frau Schubert. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, irgendwann einmal besondere Vertrauensbeweise von Ihrer Fraktion gegenüber Frau Schubert wahrgenommen zu haben. Eher das Gegenteil ist der Fall. Und – wenn Sie mir diese Bemerkung zu Ihrer Antragsbegründung erlauben – Sie können ihr auch nicht das Vertrauen im Namen der Berlinerinnen und Berliner entziehen.
Meine Fraktion wird Ihren Antrag – das ist gewiss keine Überraschung für Sie – ablehnen. Wir teilen schon die Prämisse der Antragsbegründung nicht. Es gab von Seiten der Justizsenatorin keine Einflussnahme, sondern
Und, Herr Meyer, wir sollten auch berücksichtigen, dass die Vermerke, die wir jetzt alle gelesen haben, nicht für die öffentliche Debatte im Parlament bestimmt waren. Dem von Ihnen, Herr Braun, in Ihrer Rede herangezogenen Strafrechtsvermerk habe ich auch nur entnommen, dass die Bearbeiterin der Ansicht war, die ihr bekannten gegenwärtigen Ermittlungsergebnisse würden eine Anklage nicht tragen. Das ist im Übrigen etwas anderes, als dass das Verfahren zwingend einzustellen sei. In der Tat kann für weitere Ermittlungen, auch in andere Richtungen, ein hinreichender Tatverdacht bestehen. Man könnte auch sinnieren, ob nicht irgendwo noch Betrug, Unterschlagung oder sonst etwas begangen wurde. Das kann es alles geben. Wenn es einen Tatverdacht gibt, muss ermittelt werden. Gegebenenfalls ist hier jetzt zu ermitteln – ob sich weitere Anhaltspunkte ergeben oder nicht.
Nichts anderes enthält das öffentlich gewordene Schreiben der Aufsicht an die Generalstaatsanwaltschaft, die im Übrigen auch nicht die Ermittlungen führt. Es ist nicht Aufgabe der Fachaufsicht, sich mit eigenen Ermittlungen an die Stelle der Staatsanwaltschaft zu setzen, zumal die Fachaufsicht dazu weder Kapazitäten noch strafprozessuales Instrumentarium besitzt. Die Staatsanwaltschaft wird damit umzugehen wissen. Sie können es offenbar nicht, sonst würden Sie nicht fahrlässig oder gar bewusst wahrheitswidrige Behauptungen aufstellen – für diejenigen, die keine Juristinnen oder Juristen sind: das sind Lügen – und damit Spielmasse für die Demontage der Justizsenatorin zu generieren versuchen.
eine fachaufsichtliche Positionsmitteilung. Und die Kritik, die Sie immer wieder in die Welt streuen, verehrter Herr Kollege Braun, wurde von Herrn Generalstaatsanwalt Neumann so nicht erhoben. Herr Neumann hat die Äußerungen mancher Senatsmitglieder scharf kritisiert, die sich auf die staatsanwaltschaftliche Arbeit bezogen haben. Herr Neumann hat auch gesagt, dass das Schreiben der Justizverwaltung zur falschen Zeit gekommen sei. Das mag man so sehen, nachdem jeder Schritt der Ermittlungsbehörden vorher wochenlang presseöffentlich begleitet worden war und dabei in der Tat nicht nur guter politischer Stil eine Rolle gespielt hatte. Aber Herr Neumann hat auch eingeräumt, dass er sich von Frau Senatorin Schubert in dieser Sache nicht im Stich gelassen gefühlt hat. Dass Sie nun Frau Schubert stellvertretend für verschiedene andere tatsächlich kritikwürdige Äußerungen aus der Berliner Politik anzugreifen versuchen, zeigt mir eher, dass Sie auf der erhebliches öffentliches Interesse hervorrufenden Tempodrom-Affäre und der damit verbundenen Pressewelle gern noch ein Weilchen reiten möchten. Sie sollten aber nicht glauben, dass es Ihnen auf Dauer politisch nützt, wenn Sie nun Ihrerseits die Geschehnisse um die Ausreichung von ca. 1,5 Millionen € durch die IBB an die Stiftung Neues Tempodrom instrumentalisieren. Schon mancher Wellenreiter hat die Balance verloren und ist nass geworden.
Herr Neumann hat im Ausschuss bewiesen, dass die Staatsanwaltschaft keine selbst ernannten Anwälte braucht, die ihre vermeintlichen Belange im Parlament vertritt; das kann sie ganz gut selbst.
Ich bin auch ausgesprochen zuversichtlich, dass Berlins Staatsanwälte, durch ihren Beruf gewöhnt, sich in diffizilen, öffentliche Aufmerksamkeit erregenden und unter Umständen auch sehr strittigen Ermittlungskomplexen zu bewegen, sich von einer schriftlich mitgeteilten Äußerung des Fachreferats nicht „aus den Latschen hauen“ lassen, sondern wie Juristinnen und Juristen mit juristischen Argumenten umgehen. Sie werden sie würdigen, für leicht oder schwer befinden, aufnehmen oder unberücksichtigt lassen.
Dass ausgerechnet Sie, Herr Braun, der Sie – insbesondere im Rechtsausschuss, das Protokoll gibt das ganz schön wieder – mit einem inquisitorisch unfehlbaren, schwer zu ertragenden und über den Dingen stehenden und vor allem immer alles schon vorher wissenden moralisch anklagenden Habitus es hier und in Ihrem Antrag mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, ärgert mich allerdings.
Im Rechtsausschuss wurde von den zwei Vermerken berichtet – anders, als Sie sagen. Diese Vermerke fanden sich in einer Akte, die Sie und Herr Gram kennen und die ich kenne. Sonst kennt sie kaum jemand. Sie behaupten, es habe dieses oder jenes darin gestanden, und Frau Schubert habe gelogen. Warum sollte Frau Schubert eigentlich lügen, wenn wir uns am Anfang der Ausschusssitzung
einig darüber waren, dass alle in die Akten gucken dürfen? Sie würde sofort überführt werden. Sie ist schließlich Juristin und weiß, wie das geht.
Ich bin dankbar, dass die spekulative und nur auf Effekthascherei zielende Debatte mit dem Titel: „Kommt die Anklage, oder kommt sie nicht?“ ersetzt wurde durch den Austausch von juristischen Argumenten. Dass das, Herr Braun, was Sie vor zwei Wochen noch für „juristisches Geschwätz“ hielten, heute plötzlich – Sie erörtern es in Ihrem Antrag ausführlich – große Relevanz für Sie besitzt, wie der Vermerk, weil er nach Ihrer – öffentlich nicht zu widerlegenden – Behauptung in Ihren politischen Kompass passt, ist Bigotterie. Das wird meine Fraktion nicht mitmachen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass über eine Behörde, die erhebliche Befugnisse zum Eingriff in die Rechte von Bürgern besitzt, eine Aufsicht und demokratische Kontrolle ausgeübt wird. Irgendjemand muss sie ausüben, das ist die Exekutivspitze. Das ist mit einer Reihe von praktischen Problemen verbunden, insbesondere, wenn es um Ermittlungen geht, die sich auf die politischen Mandats- oder Funktionsträger beziehen oder gar auf die Exekutivspitze selbst oder, um ein anderes Problem aus diesem Bereich zu nennen – wo es beispielsweise in anderen Bundesländern wie Brandenburg oder Bayern bessere Erfahrungen gibt –, wenn es sich um Ermittlungen dreht, die den Dunstkreis zwischen Politik und Ökonomie betreffen.
dass hinter den Argumenten der Verteidiger, insbesondere denen der SPD, keine Substanz steckt. Man kann nicht gegenargumentieren. Man schwebt argumentativ im luftleeren Raum, und man hat keine Möglichkeit, den Vorwürfen zu begegnen.
Insofern war auch die Rede von Herrn Felgentreu wirklich ganz unten angesiedelt.
Dem Herrn Doktor sei die Frage gestellt, wo er das gelernt hat, vielleicht bei seinem Studium der klassischen Philologie, vielleicht in der Bundeswehr, vielleicht bei den Jusos, bei denen er Kreisvorsitzender war. Ich weiß es nicht. Irgendwo muss aber etwas mit der Sozialisation schief gegangen sein.
Das war keine Rede; es waren rhetorische Auswürfe. Die Fraktion der CDU hat diesen Antrag samt seiner Begründung und auch die guten Argumente dazu einstimmig beschlossen. Wir erleben nicht das Privatvergnügen eines Mitglieds des Rechtsausschusses, des Fraktionsvorsitzenden oder von mir als parlamentarischem Geschäftsführer. Die Fraktion steht vielmehr geschlossen hinter diesem Antrag. Als Sprecher im Untersuchungsausschuss Tempodrom habe ich vorhin auch einige Anträge unterzeichnet, die genau diesen Vorgang auch weiter beleuchten werden. Sie kommen nicht so einfach heraus. Die Sache ist für Sie noch nicht abgeschlossen.
In dieser Weise hat der Kollege Gaebler den Stil der Debatte weiter fortgesetzt. Die Missbilligung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit hat auch er nur mit Anwürfen gegen den Redner der Grünen, den Fraktionsvorsitzenden, versucht zu kontern. Substanziell haben wir von ihm nichts gehört. Da hält er das angebliche Recht der freien Meinungsäußerung des Regierenden Bürgermeisters hoch, als wenn sich irgendein beliebiger Mensch an Speaker’s-Corner hinstellt und irgendetwas erzählt. Das ist offensichtlich gleichbedeutend mit öffentlichen Wertungen des Regierenden Bürgermeisters an dieser Stelle.
Was die Qualität angeht, hat er Recht. Aber der Regierende Bürgermeister hat eine andere Funktion. Das muss man einfach auch zur Kenntnis nehmen. Der Kollege Gaebler hat von Herrn Ratzmann gesagt, die vorgetragene Argumentation sei in höchstem Grad verlogen und am Rande des demokratischen Konsenses. So hat er sich geäußert.
Im Niveau, Herr Gaebler, war Ihre Rede genauso weit unten wie die des Kollegen Felgentreu. Beschäftigen Sie sich doch einmal mit den Sachen und dann auch gleich noch richtig! Dann könnten wir hier eine ordentliche Debatte führen. Dann könnte man auch Argumente gewichten und austauschen. So ist das allerdings nicht möglich.
Demokratische Kontrolle muss verantwortungsvoll ausgeübt werden. Dies setzt voraus, dass sich diejenigen, die politisch für die Kontrolle mit verantwortlich sind, zurückhalten, wenn öffentliche Diskussionen stattfinden, in deren Mittelpunkt auch die Staatsanwaltschaft und ihre Tätigkeit steht. Mit Kritik an bestimmten Äußerungen, die gefallen sind, kann ich sofort d’accord gehen, weil auch ich Äußerungen über die Chancen oder Hindernisse für eine Anklage – um es vorsichtig auszudrücken – mit wenig Freude und Begeisterung zur Kenntnis genommen habe.
Diese betrifft meine Genossen und Koalitionskollegen gegebenenfalls genauso wie Senatoren oder auch den rechtspolitischen Sprecher einer der in dieser Sache antragstellenden Fraktionen, der nicht an sich halten konnte, öffentlich „mit einer Anklage zu rechnen“. Ich sprach aber von öffentlicher Diskussion, in deren Mittelpunkt auch, aber nicht allein, die Staatsanwaltschaft steht. Mir gefällt nicht, dass in dieser Debatte ganz bestimmte Teile dessen, was sich in der Stadt in dem vergangenen halben Jahr ereignet hat, einfach ausgeblendet wird.
Ausgangspunkt der Debatte waren Tempodrommaßnahmen des Landes, an denen drei Berliner Landesregierungen in wechselnden politischen Konstellationen betei
stand.
3. Senatoren oder Regierende Bürgermeister/Bürgermeisterinnen – die kann es ja auch einmal geben – haben auf Äußerungen wie die hier getätigten zu verzichten. Das habe ich dem Regierenden Bürgermeister über seinen Sprecher im Übrigen auch übermittelt, und ich werde es auch den anderen sagen, auf die ich zugreifen kann.
4. Alle Beteiligten – alle, auch die hier im Saal, Herr Goetze, Herr Braun und wer sonst sich noch an dieser Debatte eifrig beteiligt hat – sollten jetzt das ihnen Mögliche tun, um den verfahrenen Stil zu korrigieren. Dazu scheint mir die Missbilligung des Regierenden Bürgermeisters als Einzelperson im Kontext das falsche Instrument.
ligt waren. Erhebliche Negativschlagzeilen haben all diese Maßnahmen hervorgerufen, als die Tempodromstiftung in Insolvenz gegangen ist. Jetzt hub es an, das gegenseitige Schuldzuweisen. Niemand wollte es gewesen sein, außer beispielsweise ein Ex-Senator, der bei aller Einsicht in der Rückschau zu seinem Tun
Was gibt es im Schwarzer-Peter-Spiel Besseres als eine Instanz, die eigene Positionen – bei oberflächlicher Betrachtung – stärkt. Wir wissen um die Probleme, komplexe Sachverhalte medial knapp und im Interesse der meisten Leser zu vermitteln. Der Objektivitätsanspruch der Staatsanwaltschaft ist genau das, was ihr in solchen Situationen zu schaffen macht. Sie eignet sich hervorragend zur Instrumentalisierung: als Autoritätsinstanz, um die eigenen Argumente zu belegen.
Herr Goetze, der im Augenblick nicht in meinem Blickfeld sitzt – vielleicht hält er sich draußen auf –, hat hier etwas angedeutet. Nämlich, dass er gern noch Lust hätte, das Spiel ein wenig weiterzuspielen und deshalb den Untersuchungsausschuss, in dem er sitzt, auch mit diesen Fragen demnächst zu befassen. In diesem Kontext – und nicht in der Retorte oder unter Laborbedingungen – entwickelte sich der Vorgang der öffentlichen Reflektion der Rolle der Anklagebehörde im Tempodromskandal.
Ich muss jetzt auch noch einmal auf meinen Kollegen Gaebler eingehen. Kollege Gaebler! Der Regierende Bürgermeister kann sich frei äußern, wo und wie er will. Er ist aber einer gewissen amtsbezogenen Selbstbeschränkung unterworfen. Wir sollten aber wenigstens auch zur Kenntnis nehmen, dass von einem Regierenden Bürgermeister nicht nur erwartet wird, dass er sich als Exekutivspitze vor seine Staatsanwaltschaft stellt, sondern dass von ihm auch erwartet wird, dass er sich an anderer Leute Seite stellt, so, wenn er zur Unterstützung von Kollegen aus dem Senatskreis Partei ergreift und sie vielleicht auch schützt, wenn er die politischen Entscheidungen, die sie getroffen haben, für politisch nachvollziehbar hält. Diese Debatte haben wir hier alle schon im Kontext der Richtlinienkompetenz geführt. Sie rufen immer, der Regierende Bürgermeister soll Ordnung schaffen und eingreifen. Jetzt wollen Sie das nicht mehr ernst nehmen! Das ist ein Spannungsfeld. Zumindest dieses Spannungsfeld sollten wir an dieser Stelle einmal zur Kenntnis nehmen.
Zur Fähigkeit einer Staatsanwaltschaft, zwischen öffentlichen Reflexionen ordentlich und gewissenhaft ihre Arbeit zu machen, habe ich bereits vorhin etwas gesagt; das kann ich mir jetzt sparen.
Zur Fähigkeit der Politik, sich zu mäßigen, fasse ich wie folgt zusammen:
1. Weil ich ein Fan demokratischer Behördenkontrolle bin, bin ich im konkreten Fall unglücklich über eine Debattendynamik, die es der dazu berufenen Senatorin schwer macht, diese Kontrolle sachgerecht auszuüben.
2. Ansätze, für diese Dynamik Einzelne verantwortlich zu machen, reißen deren Beiträge und Äußerungen aus dem realen Kontext, den ich eben vorgetragen habe.
Ich würde mich freuen, wenn wir zu einer Kommunikationsform zurückfänden, die die Debatte auf den politischen Kern zurückführt, den wir hier zu diskutieren haben.
Wollen Sie sich noch ein bisschen aufpumpen? Dann mache ich eine kleine Pause. Vielleicht bekomme ich das meiner Redezeit gutgeschrieben, damit ich meine letzten Sätze in Ruhe zu Ende bringen kann.
Herr Ratzmann, die politischen Argumente, über die ich in diesem Parlament gerne diskutieren würde und die nicht von diesem Vorgang staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in der Tempodrom-Affäre zu trennen sind, sind diese Fragen: Wie gehen wir mit solchen Vorgängen wie dem IBB-Gesetz 2000 um, mit dem Nebenhaushalte konstituiert worden sind, auf die das Parlament keinen Zugriff hat? Wie gehen wir mit dem Vermögen in öffentlichen Unternehmen um? – Das ist unser Job, darüber müssen wir reden. An dieser Stelle käme ich gerne weiter. Das sind die Argumente, die ich gern in dieser Runde gehört hätte. Die Missbilligung? – vergessen Sie es!
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wellmann! Ihre Qualifikation werde ich so ohne Weiteres nicht erreichen. Ich versuche mich jetzt aber ein wenig an den Bewertungsmaßstäben zu orientieren, die Sie erhoben haben: Würde, Grundsätze, Integrität. – Wissen Sie, was ich für integer halte? – Das, was der Regierende Bürgermeister hier gemacht hat, das halte ich für integer. Er war überzeugend, ehrlich, er hat seine Bredouille geschildert. Er hat nicht so eine eindimensionale Weltsicht und wusste schon immer, wo es lang geht – so, wie Sie von FDP und CDU es alle angeblich immer wissen. Ich sage an dieser Stelle: Der Regierende Bürgermeister bestärkt uns in unserer Position, die wir bereits vorgetragen haben. Dazu muss man eigentlich nicht mehr viel sagen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Zu später Stunde, aber nicht weniger wichtig beraten wir das Thema Transparenz im Umgang mit den landeseigenen Unternehmen. Vor wenigen Monaten hat der Kollege Kaczmarek in diesem Haus dargelegt, dass Privatisierung für diese Stadt das beste Beteiligungsmanagement sei. Heute hat er in gewisser Weise noch einmal bestätigt, dass er das so sieht. Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen lässt allerdings erkennen, dass wir eine andere Strategie verfolgen. Kernpunkte dieser Strategie sind erstens die Sanierung derjenigen Unternehmen mit Defiziten, Fehlsteuerungen und Geburtsfehlern, die nach Verkauf der Filetstücke beim Land verblieben sind, zweitens die Schaffung einer Perspektive für all diejenigen Unternehmen, die eine für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt unbedingt erforderliche Infrastruktur bereitstellen. Dazu zählen wir, weil wir nicht einer zirkelschlüssigen, ordnungspolitischen Ideologie hinterherlaufen, Herr Matz, auch eine Infrastruktur an Gesundheitsversorgung und städtischen Steuerungspotentialen im Wohnungssektor. Drittens ist uns besonders wichtig die Schaffung von Vorkehrungen, die ein Missmanagement, wie wir es hier in Berlin kennenlernen mussten, für die Zukunft erschwert und die Identifikation der Berlinerinnen und Berliner mit den städtischen Unternehmen überhaupt erst wieder ermöglicht.
warten wir immer noch. Schauen wir einmal, was weiterhin passiert. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Bemerkungen hier in drei Schritte gliedern. Der erste ist recht kurz, weil von verschiedenen Seiten darauf eingegangen worden ist, dass hinsichtlich der übrigen Obergerichte de facto keine Differenzen bestehen. Ich finde auch, die Tatsache, dass wir zu einem solchen Fusionsprozess kommen, ist ein wichtiger Schritt. Ich will mich aber nicht weiter daran aufhalten, weil ich denke, dass wir über die Probleme reden müssen, die im augenblicklichen Vertrag enthalten sind.
Herr Kollege Wieland hat es eben gesagt, seit 1995 haben wir das Problem. Seit ich hier in dieses Haus gekommen bin, befasse ich mich damit. Eine meiner ersten Amtshandlungen war, mir im Finanzgericht anzugucken, wie die Arbeit läuft. Ich habe festgestellt, das ist ein modernes Gericht, dort wird gute Arbeit geleistet, es gibt ein hervorragendes Arbeitsklima und die Erledigungszahlen sind im Vergleich zu anderen Bundesländern über alle Maßen gut. Was erst einmal wichtig ist zu sagen: Diese Arbeit muss man anerkennen, was dort passiert ist, ist
Deshalb komme ich drittens zu meinen Schlussfolgerungen: Der materielle Druck, den wir haben, ist enorm. Auf die Bedeutung für den Fusionsprozesses der Länder Berlin und Brandenburg überhaupt ist schon verwiesen worden. Ich finde Herrn Wielands Vorschlag eine gute Idee, das Verfassungsgericht nach Cottbus zu schicken. Aber erstens gibt es – Herr Braun hat es gesagt – noch ein paar offene Fragen, über die man sich dann unterhalten müsste. Zweitens wird uns Brandenburg das nicht als einen adäquaten Ersatz abnehmen. Das ist das Problem. Das ist etwas anderes, ob zwei Senate nach Cottbus kommen oder ob sich ein ganzes Finanzgericht in Cottbus ansiedelt. Deshalb wird uns Brandenburg das als adäquaten Ersatz nicht abkaufen. Das wird nicht das sein, womit wir eine Nachverhandlung führen können.
Partner haben, wenn man mit ihnen verhandelt, eigene Vorstellungen. Partner haben unter Umständen auch Vorstellungen, die einem selbst nicht unbedingt passen. Man wird auch die Frage stellen können, ob denn im eigenen Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger Cottbus eine so gute Lösung ist. Am Ende entscheiden über die Sichten der Brandenburger aber die Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburger, das heißt, die Landesregierung und die Mehrheit im dortigen Parlament. Zumindest die Justizministerin hat relativ deutlich gesagt, wo bei ihr der Handlungskorridor ist. Insofern setze ich jetzt ein bisschen auf Sie, Herr Wieland, auch auf Sie, auch auf meine Partei in Potsdam nach der Wahl.
großartig. Das ist der Einstieg, damit möchte ich beginnen.
Jetzt können wir über die Perspektiven reden. Da stimmt es nicht, dass aus man es quasi aus der Zeitung erfahren habe, was die beiden Landesregierungen hier behandeln. Ich selbst bin Mitglied des Rechtsausschusses und weiß ziemlich genau, zu welchem Verfahrensstand welche Kolleginnen und Kollegen des Hauses hier informiert worden sind. Und seit ich in diesem Haus bin, spielt das Finanzgericht bei dieser Debatte eine Rolle. Und seit ich hier im Haus bin, wird auch regelmäßig im Rechtsausschuss über diese Frage geredet.
Das ist schlicht falsch, dass das erst aus der Zeitung das erste Mal wie Phönix aus der Asche auf die Tagesordnung kam. Das stimmt schlicht nicht. An dieser Stelle müssen wir, gerade weil es ein problematisches Thema ist, die gebotene Redlichkeit an den Tag legen.
Ich habe gerade einen Brief an Herrn Laesicke, den Oranienburger Bürgermeister, geschrieben, der für das Finanzgericht den Standort statt Cottbus angeboten hat. Ich finde das eine hervorragende Idee und eine bessere Lösung als Cottbus.
Es ist hier gesagt worden, das Finanzgericht ist eine Eingangsinstanz, hinsichtlich Wegen und Zentralität ist es für Berliner wie Brandenburger günstig. Die sachlichen Voraussetzungen, die in Cottbus erst noch geschaffen werden müssten, sind in Oranienburg vielleicht schon da, die Kosten für Behördenvertreter, über die wir dann wieder diskutieren müssten, wenn die Fusion stattgefunden hat, das könnte alles ganz anders aussehen, weil man das unter Umständen schon mit der Umweltkarte erreichen kann.
Über all das können wir reden, aber am Ende haben wir aber ein einziges Problem, und das ist das entscheidende Problem, wenn wir über diesen Staatsvertrag reden. Es handelt sich um einen Verhandlungsprozess, und daran sind zwei Seiten beteiligt. Wenn eine Seite sagt, einer der Punkt ist für uns nicht verhandelbar, dann weiß ich, Herr Kollege Braun, auch nicht, was man da nachverhandeln soll. Dann ist die Sache verhandelt und klar. Und wenn wir uns angucken, dass wir bei diesem Vertrag bei allen übrigen Fragen für das Land Berlin hervorragende Ergebnisse erzielt haben, dann wird man uns, wenn wir uns als Berliner hinstellen und sagen, an Cottbus hängen wir die Sache jetzt auf, Dominanz und Hegemoniepolitik vorwerfen,
und man wird das mit guten Argumenten auch können. Das ist doch das Problem. Wir sind die Berliner Seite. Die Brandenburger Seite empfindet Cottbus derzeit nicht als
politisches Problem. Das müssen Sie einräumen, das ist auch bei Frau Richstein
so, das hat sie in den letzten Tagen relativ deutlich gemacht.
Herr Kollege Braun, das stimmt schon, ob der Vertrag so gut gemacht ist, ist die Frage. Aber wenn man über die Frage redet, wer hier was gut macht, dann müssen wir über beide Seiten reden. Da, glaube ich, ist mir relativ klar, welche Seite ihre Arbeit gut gemacht hat, nämlich die hier sitzende Seite, und welche Seite die Arbeit nicht ganz so gut gemacht hat, was den Standort Cottbus angeht, das ist die Seite von Brandenburg. Da sage ich einfach: Ich habe Hoffnung auf geänderte politische Mehrheiten, vielleicht gibt es bald eine neue Justizministerin oder einen neuen Justizminister in Brandenburg, vielleicht kann man dann über diese Dinge neu reden. Aber eins ist sicher: Frau Richstein könnte es dann nicht mehr sein. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages heute die Immunität von Peter Strieder als Mitglied der Bundesversammlung aufgehoben hat, begrüßt die Fraktion der PDS. Morgen wird das Plenum des Deutschen Bundestages diese Entscheidung bestätigen. Auch das begrüßen wir. Damit können die Ermittlungen weitergehen. Das ist es, was wir gefordert haben, und damit sind wir zufrieden.
Die Einschätzung des Kollegen Ratzmann, dass der Bundestag große Schwierigkeiten haben würde, eine solche Entscheidung zu treffen, teilen wir nicht. Artikel 47 Grundgesetz ist analog auf die Mitglieder der Bundesversammlung und auf den Bundespräsidenten anzuwenden. Wäre nicht der Bundestag als zuständiges Gremium gemeint, sondern die Bundesversammlung, entstünde die Frage, wie das beim Bundespräsidenten funktionieren soll. Sollte er seine Immunität im kollektiven Tagen mit sich selbst aufheben? – Das ist absurd, und da sind die Kommentare ziemlich eindeutig. Das kann man mit einer halbstündigen Recherche in der Bibliothek des Abgeordnetenhauses herausbekommen.
Vor 14 Tagen hat dieses Haus die Mitglieder der Bundesversammlung, die durch das Abgeordnetenhaus zu entsenden sind, im Block gewählt. Inzwischen hat sich im Grunde nichts geändert, außer hinsichtlich der Ausgangsentscheidung in Sachen Tempodrom: Am Montag hat der RBB hinsichtlich der Entscheidung des Bürgschaftsausschusses 2000 einige Klarheiten auf den Tisch gebracht. Diese betreffen allerdings nicht so sehr Peter Strieder, sondern andere Kolleginnen und Kollegen der Berliner Politik. Das ist eine Sache, die wir hier auch einmal thematisieren können, wenn wir Aufklärungsinteresse an der Tempodrom-Geschichte haben. Ich komme noch gleich darauf zurück, worin ich das Problem sehe, wenn man das in Ihrer Weise thematisiert, meine Damen und Herren von der CDU und – leider Gottes! – auch meine Damen und Herren von den Grünen.
Der Kollege Hahn hat vorhin von „aufwachen“ gesprochen. Ja, da ist der Begriff tatsächlich passend: Aufwachen, und zwar rechtzeitig. Sie hätten die Immunität hier gern thematisieren können und hier gern auch eine Wahlentscheidung herbeiführen können, die es Ihnen
ermöglicht hätte, sich individuell zum Kandidaten Strieder zu verhalten. Das haben Sie nicht getan.
Erst tun Sie hier so, als seien Sie gezwungen worden, den Kollegen Strieder zu wählen, um sich heute hinzustellen und zu fordern, dass er sein Mandat niederlegt. Das halte ich zumindest für nicht völlig konsequent, und es drängt sich ein wenig der Eindruck auf, dass Sie die mit der Mitgliedschaft in der Bundesversammlung verbundene Immunität benutzen, um die Sache noch einmal richtig hochzuziegeln. Das ist unredlich, und das wird uns bei der Aufklärung der Angelegenheit nicht weiterhelfen. Das glauben Sie doch selbst nicht.
Es mag ja sein, dass es sich hier um eine Präzedenzfall handelt. Es gibt immer ein erstes Mal. Wir hatten in diesem Haus nie so große Probleme, Immunitäten aufzuheben. Warum soll es plötzlich ein Problem sein, nur weil es sich um ein Mitglied der Bundesversammlung handelt? – Das ist mir völlig uneingängig. Wir machen doch nicht um jede Immunitätsaufhebung in diesem Parlament einen Riesenbuhei. Das ist mir jedenfalls bisher so noch nicht aufgefallen.
Machen Sie doch eine Kurzintervention. Reden Sie mit mir, und dann überlege ich mir, ob es sich lohnt, darauf zu reagieren.
Dem Kollegen Ratzmann ist dann auch schon völlig klar, dass es definitiv zu einem Strafverfahren kommen wird. An dieser Stelle ist mir der Zwischenruf des Kollegen Körting völlig nachvollziehbar. Das ist nicht ganz sauber, was Sie hier machen, Herr Ratzmann. Wir wollen die Ermittlungen, und dann werden wir danach über die Ergebnisse dieser Ermittlungen zu entscheiden und uns darüber zu verständigen haben.
Aber dieses Doppelspiel, dieses Demontagespiel: Sie können der SPD doch nicht ernsthaft vorwerfen, dass sie ihren Landesvorsitzenden nicht absägt – auf den bloßen Verdacht hin, weil es Ermittlungen gibt. Sie können Ihre Forderung doch nicht ernst meinen, dass die Partei diesen Mann zum Abschuss frei geben solle. Sie können ihr doch nicht vorwerfen, dass sie zumindest so lange, bis die Vorwürfe bewiesen wurden, eine gewisse Loyalität gegenüber ihrem Senator äußert. Das ist doch komplett absurd.
Ich denke, wir müssen die Sache mit einer etwas größeren Redlichkeit diskutieren und mit etwas weniger Verdächtigungen und Unterstellungen. Was der Kollege Strieder sich dabei im Einzelnen gedacht haben mag, da sind die Kollegen von den Grünen offensichtlich schlauer
als ich. Ich weiß es schlicht nicht, aber ich unterstelle nicht, was er sich dabei gedacht haben könnte.
Hinsichtlich der absolut inakzeptablen Äußerung von Herrn Strieder im RBB habe ich mir vorhin überlegt, was der Regierende Bürgermeister hätte tun können, um sie zu unterbinden, nachdem sie in der Welt war. Herr Kollege Wellmann, das ist mit nicht eingängig. Vielleicht erläutern Sie mir das noch einmal. Ich verstehe es nicht. Stattdessen haufenweise bedeutungsschwangeres Gerede von Demokratie und Gewaltenteilung. Ein paar MontesquieuZitate haben da noch gefehlt. Das ist doch Scheinheiligkeit und Bigotterie. Der Kollege Gaebler hat vorhin zu Recht auf Äußerungen in diesem Haus hingewiesen, die insbesondere von der rechten Seite kommen – schauen Sie sich einmal die Wortprotokolle an, es sind ja recht viele. Es ist doch scheinheilig bis zum Umfallen, aus der Beschimpfung des Abgeordneten Lorenz ein Riesending zu machen, während ansonsten von diesen Bänken Sprüche kommen, bei denen ich rot werde. Am anderen Ende des Plenarsaals höre ich diese noch, ohne dass ein Mikro dabei angeschaltet ist.
Da schäme ich mich in diesem Haus für Sie.
Einen Satz hat der Kollege Wellmann völlig zu Recht gesagt: Der Kollege Lorenz ist in der Lage, sich gegen diese Sache allein zu wehren. Ich habe dafür volles Verständnis und bestärke ihn, dass er die Angelegenheit selbst klärt. Sie brauchen ihm da keinen Unterstützungsantrag zu machen. Das bekommt er allein hin. Aus Gründen der politischen Kultur – da zitiere ich Sie, Herr Wellmann, noch einmal – haben solche Scheinheiligkeit und Bigotterie in diesem Haus keinen Platz. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Gram hat darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Vorschlag nicht um eine völlig neue Idee handelt, sondern um den x-ten Aufguss einer Debatte, die dieses Land offenbar in Wellen überkommt. Meine Fraktion hat in der Vergangenheit keinen Hehl daraus gemacht, dass sie von einer entsprechenden Verfassungsänderung nicht viel hält. Sicherlich müssen Vorschläge manchmal nach einer bestimmten Zeit neu überprüft werden, und dann muss festgestellt werden, ob sich Rahmenbedingungen möglicherweise geändert haben oder ob sich neue Handlungszwänge auftun. Gegebenenfalls muss man seine Position dann neu justieren oder ändern.
Der FDP-Antrag war für die PDS-Fraktion Anlass für eine solche Überprüfung, und meine Fraktion ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen Grund gibt, die Position zu ändern. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung hat zunächst nur zur Folge, dass die herkömmliche verfassungsrechtliche Machtverteilung im Verhältnis zwischen Regierung und Parlament verändert wird. Damit ist aber noch keine Veränderung der tatsächlichen Kräfteverhältnisse verbunden, da der Regierende Bürgermeister nach wie vor auf den Hintergrund einer parlamentarischen Mehrheit angewiesen ist. In Berlin gibt es seit Jahrzehnten Koalitionsregierungen – auch das hat Kollege Gram gesagt –, die auf der Basis einer politischen Vereinbarung zustande kommen. Insofern ist die beabsichtigte verfassungsrechtliche „Machtaufwertung“ reine Symbolik. Ohne eine parlamentarische Mehrheit kann auf Dauer kein Senat und kein Regierender Bürgermeister regieren.
Die PDS-Fraktion ist der Ansicht, dass es kein Defizit darstellt, wenn das Parlament Senatorinnen und Senatoren sowohl wählen als auch in die Wüste schicken kann. Es ist politisch sinnvoll und auch fortschrittlich, wenn mit parlamentarischen Wahl- und Kontrollbefugnissen die Möglichkeit verbunden ist, Konsequenzen zu ziehen.
Wir halten es nicht für sinnvoll, wenn Differenzen zwischen dem Parlament und einzelnen Mitgliedern der Landesregierung nur dadurch aufgelöst werden können, dass der Regierungschef zur Verantwortung gezogen wird.
Den Vorschlag der FDP anzunehmen hieße, die parlamentarische Kontrolle auf den Regierungschef zu fokussieren. Es würde schwerer, eine konsistente, stabile
Gram
und transparente Regierungspolitik und den dafür notwendigen parlamentarischen Rückhalt zu gewährleisten. Man mag es beklagen oder als Zeichen politischer Schwäche werten, wenn innerhalb der Koalition und mit der gesamten Regierungscrew detailliert über politische Sachprobleme gestritten wird und dabei auch Differenzen zu Tage treten. Ich halte das für eine Stärke, denn die Alternative dazu sind genau die von Herrn Gram beschworenen informellen Prozesse der Politikaushandelung, informelle, getarnte Bündnisse und klandestine Politikverflechtungsmechanismen, die intransparent sind und die die Legitimation und den Rückhalt einer Regierung innerhalb des Parlamentes latent viel handgreiflicher untergraben. Mit intransparenten Politikprozessen hat Berlin einige Erfahrung. Ich finde, da muss es keinen neuen Aufschlag geben.
Das Modell klarer, sachlicher Verantwortung der Senatoren hat Zukunft. Die FDP will den Vorabgleich mit Brandenburg. Was kommt, wenn wir mit Brandenburg fusionieren, weiß niemand. Gewiss aber hat Berlin dann keine Landesregierung mehr, weshalb auch ich nicht wüsste, was es da vorwegnehmend anzugleichen gäbe.
Das bestehende Modell durch das der FDP zu ersetzen hieße, punktuelle Eingriffe in die Ressorts durch den Chef nicht nur zu ermöglichen, sondern auch die Erwartung zu erzeugen, dass sich der Regierende Bürgermeister in Zukunft um jeden Kleinkram selbst kümmert. Ich stelle mir schon jetzt vor, wie die Opposition zukünftig in jeder Baumschutz- und Radwegeangelegenheit nach Machtworten des Regierenden Bürgermeisters schreit. Was soll das bringen?
Die Chefsachenideologie ist ein Mythos. Das wissen alle, die sich in der politischen Praxis in Bund und den Flächenländern umschauen, in denen Richtlinienkompetenz besteht. Das Parlament Berlins sollte selbstbewusst mit der Tatsache umgehen, dass es Richtlinien der Regierungspolitik billigt. Es ist stärker als andere Landesparlamente. Das ist gut für die Demokratie und kein bürokratisches Hindernis, wie es vermutlich die FDP vertritt.
Ob die Regierenden Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister sich durchsetzen oder nicht, ob sie die erforderliche Leitungskompetenz zugemessen bekommen oder nicht, liegt unseres Erachtens zuallererst an ihnen selbst, an ihrer Amtsführung, ihrem standing und ihrer Überzeugungskraft, mit der sie ihr Amt und ihre Leitungstätigkeit im Kollegialorgan Senat ausfüllen. Der Ruf nach Zentralisierung der Entscheidungsmacht in schwierigen Zeiten ist nicht neu, aber er ist Augenwischerei. Ich selbst bin davon überzeugt, dass die Arbeit des Berliner Senats keine Defizite erkennen lässt, denen mit der Richtlinienkompetenz und der Entlassungsmöglichkeit gegenüber Senatoren ohne Parlament begegnet werden könnte. Fehlt das alles, hilft auch eine Verfassungsnorm nicht weiter. Dass der gegenwärtigen Regierende Bürgermeister Durchset
zungskraft besitzt, bezweifele ich nicht, und wem es hier auf Schlagzeilen ankommt, Herr Dr. Lindner, das weiß fast ganz Berlin.
Hingegen halte ich organisatorische Veränderungen in der Landesverwaltung an anderer Stelle durchaus für sinnvoll, etwa beim Beteiligungsmanagement des Landes. Darüber werden wir nachher noch reden. Ändern wir dort etwas, wo es handfeste Effekte und eine Veränderung des politischen Outputs gibt. Setzen wir unsere Kraft an den richtigen Stellen ein, um unsere Regierungstätigkeit zu verbessern. Den Bankenskandal gab es gewiss nicht, weil der Regierende Bürgermeister Diepgen keine Richtlinienkompetenz besaß. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Parlament und seine Ausschüsse haben sich
Frau Matuschek
in jüngster Zeit öfter mit dem Thema Beteiligungsmanagement befasst, viel öfter, als es geplant war, und vor allem deswegen, weil viel Zeit verging, bis die konzeptionelle Arbeit in der Verwaltung abgeschlossen war. Es ist kein Geheimnis, dass andere Akte der Landesregierung in meiner Fraktion schon mehr Begeisterung ausgelöst haben als die augenblickliche Neukonzeption der Beteiligungsverwaltung. Wir sehen deshalb den erreichten Status quo lediglich als einen ersten Schritt zur Reorganisation an. Positiv daran ist, dass der Senat sich turnusmäßig über die Ziele der unmittelbaren Beteiligungen verständigen möchte und so solidere Grundlagen für die Zielvereinbarungen mit Geschäftsführungen schafft.
Wir begrüßen auch, dass die Konsolidierung der Wohnungsbaugesellschaften Vorrang vor der Dividendenerwirtschaftung haben soll. Auch die geplante umfangreiche Information des Abgeordnetenhauses halten wir für dringend notwendig.
Wenig Enthusiasmus erfasst uns allerdings angesichts der geplanten Organisation in der Finanzverwaltung, weil uns eine Auslagerung der operativen Aufgaben eher geeignet erschien, die notwendige Professionalisierung des Beteiligungsmanagements zu erreichen.
Hinsichtlich der Bankgesellschaft hält die PDS mehr für notwendig als die weitere Beobachtung. Und schließlich besteht bei uns noch eine Reihe von Fragezeichen hinsichtlich Implementierung der Beteiligungsrichtlinien in das Management und die Verwaltung.
Deshalb halten wir den Antrag der Grünen auch nicht für erledigt. Die punktuelle Nähe zu einer Koalitionsinitiative, die wir innerhalb der Koalitionsfraktion gerade diskutieren, scheint mir auf der Hand zu liegen. Die Hoffnung, dass damit das „Ende des Milliardengrabes“ zu schaffen sei, habe ich nicht. Das Geld, das weg ist, ist weg. Und wo die Ursachen für Risiken, die sich heute realisieren, früher gesetzt worden sind, da werden wir auch nichts mehr tun können. Chancen sehe ich nur, wenn es darum geht, neue Risiken nicht entstehen zu lassen und zu verhindern, dass sich öffentliches Wirtschaften à la Berlin der 90er Jahre nicht wiederholt.
Da bin ich beim Kollegen Kaczmarek, der eben deutlich gemacht hat, wie er sich öffentliches Wirtschaften im Land Berlin vorstellt. Ich kann darauf nur sagen: Wir sind nicht unzufrieden mit unserer Performance, unserer Politik und unseren Unternehmen, sondern wir knabbern an den Konsequenzen unter anderem Ihres politischen Versagens. Aus dem Redebeitrag von Herrn Kaczmarek spricht eine unglaubliche Borniertheit und ein gerüttelt Maß an ideologischer Verbohrtheit.
Es ist ganz klar, dass mit Ihnen im Beteiligungsmanagement dieser Stadt wieder alles möglich ist. „Moderne Unternehmensführung“ aus Ihrem Munde zu hören – da fällt mir nichts mehr ein. Und wenn aus Ihrer Perspektive
das beste Beteiligungsmanagement Privatisierung ist, nehme ich Ihnen das ab. Sie haben in den 90er Jahren so ziemlich alles „losgeschlagen“, womit in dieser Stadt Geld zu verdienen war. Wenn Sie uns jetzt die Verantwortung dafür zuschieben, dass wir defizitäre Landesunternehmen nicht schnell genug loswerden, und uns dann für die Konsequenzen des Ganzen schelten, dann bleibt mir nichts mehr hinzuzufügen außer: Überlegen Sie sich, was Sie mit Blick auf Ihre Verantwortung erzählen. Zu dem Antrag der Grünen haben Sie kein Wort verloren. Die Diskussion führen Sie auf dem Niveau der 90er Jahre Berlins, was schlimm genug ist. Wenn Sie die Diskussion, die wir jetzt führen, seinerzeit zu führen versucht hätten, stünden wir in Berlin jetzt besser da.
Wir haben also nach wie vor die Aufgabe, uns mit der Zukunft unseres Beteiligungsmanagements zu befassen. Die dem Parlament in der Senatsvorlage vorgelegten Vorstellungen reichen aber allein nicht aus. Da wird weitere Arbeit nötig sein. Sowohl Herr Zackenfels als auch Herr Eßer haben wesentliche Punkte genannt, über die wir weiter zu diskutieren haben. Für mich ist es nach wie vor offen, wie wir diese Stadt in die Diskussion mit einbeziehen. Ich habe nach wie vor den Eindruck, dass das, was wir mit den öffentlichen Unternehmen machen, die Stadt nicht interessiert und dass die Stadt uns nicht zutraut, dass wir unsere öffentlichen Unternehmen „flott“ bekommen. Wenn das so ist, muss die Koalition daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen und sich überlegen, wie sie die breitere Diskussion um die Zukunft der städtischen Dienstleistungen und Vermögenswerte organisieren kann. Das ist unsere Aufgabe. Das wird kein einfacher Weg werden. Ich glaube aber, nur wenn die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt die Unternehmen der Stadt als einen eigenen Wert begreifen, werden wir auf Dauer die Chance haben, als Stadt auch öffentliche Dienstleistungen zu organisieren.
Dabei ist aus meiner Perspektive eine Orientierung an den Inhalten der Corporate-Governance-Kodizes sinnvoll. Nicht unterschlagen werden darf dabei aber, dass es zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen Unterschiede gibt, denen entsprechende Kodexregelungen auch Rechnung zu tragen haben. Die Stockholder sind hier die Berliner und die Berlinerinnen. An Stelle der Börse sollten wir, das Parlament und der Senat, in ihrem Interesse die Schalthebel bedienen. Das Vertrauen der Stockholder ist das Vertrauen in die funktionierende Demokratie. Das ist bei der Diskussion zu berücksichtigen, soll es zukünftig tatsächlich zu einer sachgerechten Steuerung der Berliner Unternehmen und nicht zu ihrer Abschaffung kommen, wie sie von der von mir aus rechten Seite immer wieder gefordert wird.
Die Vorlage eines Corporate-Governance-Kodexes für die öffentlichen Unternehmen Berlins bietet aus meiner Perspektive die Chance für eine sachliche Diskussion, um Chancen und Defizite der Beteiligung auf einem anderen Niveau zu erörtern als auf dem, das uns Herr Kaczmarek
vorgeführt hat. Diese Chance gilt es zu nutzen. – Vielen Dank!
Das wundert mich. Wenn Sie ein Interesse an der Beteiligungsdebatte haben, dann lassen Sie sie uns doch führen, und pumpen Sie sich nicht so auf!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahr 1999 hat das Abgeordnetenhaus ein Teilprivatisierungsgesetz verabschiedet, mit dem die atypisch stille Beteiligung von Privaten an den Berliner Wasserbetrieben ermöglicht wurde.
Dies war ein neuer Schritt in einer Kette von haushaltsmotivierten Maßnahmen gegenüber den Berliner Wasserbetrieben, nachdem bereits vorher Eigenkapital in beträchtlicher Höhe entnommen und der Wasserpreis auf unterschiedlichste Weise in die Höhe getrieben worden war.
Die Opposition von PDS und Grünen hat seinerzeit gegen das Gesetz ein Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgericht angestrengt, damit aber nur im Hinblick auf zwei Punkte Erfolg gehabt, die die Gebührenkalkulation betreffen. Im Übrigen wurde das Konstrukt, nach dem sich Land und Privatkonsortium in der Regie der Anstalt öffentlichen Rechts zusammenbinden, für verfassungsmäßig erklärt – mit einer sehr formaldemokratischen Begründung und mit gravierenden politischen Folgen.
Es verstrich kein ganzer Tag nach der Urteilsverkündung, da war diesem ganzen Hause – oder doch vor allem einer Mehrheit aus CDU- und SPD-Abgeordneten in diesem Hause – klar, dass man mit einem privaten Konsortium, geführt von den „Global Playern“ Veolia und RWE, nun unbedingt im Geschäft bleiben müsse. Und dann geschah etwas Folgenschweres: Man fasste eine Entschließung, die den Senat zum Vollzug der Teilprivatisierung aufforderte. Dann wurde ein Vertrag vollzogen, in welchem den Privaten zugesichert wurde, dass sie durch die Verfassungsgerichtsentscheidung keinen Nachteil haben sollen. Neben einer ursprünglichen allgemeinen Anpassungsklausel – § 37 – wurde in Windeseile eine spezielle Ausgleichsklausel – 23 Abs. 7 – vereinbart, die dem Land – also letztlich den Entgeltzahlern und den Steuerzahlern, den Menschen in dieser Stadt – die Last aus den in der Klage liegenden Rechtsunsicherheiten zuwies.
Das Abgeordnetenhaus folgte alldem, und es rollten beachtliche 3,3 Milliarden DM in den Landeshaushalt, die zum Stopfen von Löchern verwendet wurden, die bereits im Jahr 1998 entstanden waren. Das Ganze hieß damals verharmlosend Vermögensaktivierung. So sorgte man seinerzeit dafür, dass die Investitionsquote und die NettoKreditaufnahme nicht zu weit auseinander driften.
Mein Respekt gilt all denjenigen, die damals – selbst als Teil der Regierungskoalition – gegen dieses Wahn
sinnsprojekt gekämpft haben, und ich bedauere ausdrücklich, dass sie sich nicht durchsetzen konnten.
Die Konsequenzen dessen haben jetzt wir zu tragen. Herr Thiel, da haben Sie Recht: Wirklich sozialistische Politik ist es nicht, Gebühren zu erhöhen. – Aber wir haben ja auch kein sozialistisches Erbe angetreten.
Wenig Respekt habe ich vor denjenigen, die wie Herr Wegener all das vergessen, was seinerzeit in ihrer Verantwortung – nicht nur, aber auch in ihrer Verantwortung – hier stattgefunden hat, und jetzt so tun, als seien sie vom Mond auf diese Erde gespuckt und in dieses Parlament geworfen worden.
Erstens: Gesetz und Vertrag stehen in einem sachlichen Zusammenhang, aber nicht in einem unmittelbar rechtlichen, etwa derart, dass Fehler im Gesetz auf den Vertrag durchschlagen würden. Der Vertrag gilt daher prinzipiell auch unabhängig davon, was wir heute beschließen. Er wird dadurch weder gültiger noch weniger gültig. Da hat Herr Thiel nicht Recht. Wir entscheiden heute über das Gesetz, nicht über den Vertrag. Über den ist 1999 entschieden worden.
Zweitens: Die gefundene Lösung im Gesetz ist eine Angelegenheit des Landes Berlin, nicht die der Privaten. Diese erhalten ihre Rendite ohnehin. Herr Thiel! Von dieser Tatsache wird auch die Verhandlungsposition des Landes Berlin geprägt, wenn es darum geht, ob wir noch einmal Neuverhandlungen führen können. Wie soll ich mit jemandem verhandeln, der alles hat, was er will, und warum sollte er sich auf uns einlassen? – Das ist eine absurde Vorstellung.
Die einzige Option, die uns wirklich noch bleibt, ist die Steuerung der Kapitalverzinsung innerhalb des Unter
Das Problem liegt wahrscheinlich darin, dass mittlerweile so viel behauptet worden ist, was relativ schief ist, und deshalb frage ich mich, ob diese Punkte in der Zeit überhaupt zu klären sind. Der wichtigste Punkt ist erst einmal, dass nicht alle Informationen auf dem Tisch liegen. Herr Lederer, Sie behaupten das, aber es stimmt nicht. Sie rechnen uns den Wasserpreis für das nächste Jahr vor und sagen, das wäre eine Steigerung von 15 % statt ansonsten 13 %. Aber Sie wissen genauso wie ich, dass diese Sache weiter bis 2008 kalkuliert ist und dass mindestens weitere 12 Prozentpunkte hinzukommen. Das heißt, die 30-prozentige Wasserpreiserhöhung, die Sie in einem Schritt nicht durchsetzen konnten, ist bloß gestreckt – über die Jahre bis 2008. Sie wird aber erreicht.
Herr Doering! Das hat einen einzigen Grund, und das ist hier auch nicht gesagt worden: Der Senat will die Überschüsse dieses Unternehmens im Zeitraum bis 2008 um satte 55 % steigern. Das heißt, Senat und Konzerne – RWE und Veolia – wollen hier so richtig Kasse machen. Das werden 130 Millionen € für die Investoren, 110 Millionen € für das Land Berlin und 45 Millionen € an Rücklagen im Unternehmen im Jahr 2008 sein, die erreicht werden sollen – die also die Wasserbetriebe jährlich ausspucken sollen. Das ist das Ziel, über das wir hier in Wirklichkeit sprechen.
nehmens. Die gefundene Lösung ermöglicht es, regelmäßig neu politisch darüber zu entscheiden, aus welchen Töpfen die Verpflichtungen erfüllt werden sollen, die seinerzeit den Investoren garantiert worden sind. Keinesfalls wird den Privaten über dieses Gesetz mehr zugesichert, als sie ohnehin schon beanspruchen dürfen.
Drittens: Nachdem die Tarife über Jahre künstlich stabil gehalten worden sind, tritt 2004 die 1999 vereinbarte Zahlungspflicht an die Investoren ein. Dies ist der Grund, warum wir eine Rechtsgrundlage für die Gebührenkalkulation brauchen, die verfassungsgemäß ist und eine Steuerung überhaupt wieder zulässt. Täten wir das nicht, würden die Investorenforderungen zwar nicht bei der Kalkulation kostendeckender Gebühren berücksichtigt – was gebührenrechtlich im Übrigen geboten ist –, aber als Risiko den Landeshaushalt belasten.
Viertens: Keine Änderung des Gesetzes würde eine Tarifsteigerung um ca. 13 % nach sich ziehen. Eine Änderung, wie wir sie vorschlagen, führt zu einer 15-prozentigen Steigerung.
Es ist ein Irrtum, zu glauben, die Wasserpreiserhöhung könnte hier mit einer Ablehnung abgewendet werden. Insofern müssen wir uns schon auf unsere Handlungsdeterminanten einlassen. Rechtliche Bedenken habe ich im Übrigen hinsichtlich des Gesetzes nicht. Das haben wir in drei Ausschusssitzungen lange diskutiert. Herr Wegener war da nicht dabei und hat wahrscheinlich auch vier Jahre lang nicht mitbekommen, dass wir über diese Sache noch einmal reden müssen. Das ist sein Problem.
Also, es gibt immer noch eine Reihe von Risiken, die wir diskutieren müssen. Die werden wir auch schnell diskutieren müssen, und deshalb wird über die Änderung des Konsortialvertrags heute nicht abgestimmt. Aber dem Teilprivatisierungsgesetz kann ich zumindest ohne Weiteres meine Zustimmung erteilen, und ich werde in dieser Stadt alle daran erinnern, wem wir dieses Geschäft zu verdanken haben. Denn dass ich hier darüber entscheiden muss, hätte ich mir so ernsthaft niemals vorstellen können. – Schönen Dank!
Herr Eßer! Ich habe nicht bestritten, dass wir langfristig Wasserpreiserhöhungen in erheblicher Höhe hier werden durchsetzen müssen.
Letzte Sache: Der Mechanismus, wie man mit diesem Vertrag umgeht, wird durch reale Kräfteverhältnisse bestimmt. Diese bestehen erstens aus den Finanzen, die das Land hat, zweitens aus der rechtlichen Verhandlungsposition und drittens aus der gesellschaftlichen Stimmung, die in der Stadt existiert. Bisher kenne ich den erklärten politischen Willen zur Rückabwicklung nicht. Der ist hier nie offen geäußert worden. Ich kenne auch nicht die rechtlichen Möglichkeiten für den Ausstieg. Dafür gibt es bisher kein Szenario.
Und drittens müssen wir uns die Mühe machen, durchzurechnen, was das am Ende kosten soll. Das war der Grund, warum der Konsortialvertrag derzeit nicht verabschiedet wird. Dass wir eine Teilung vornehmen würden, um Leute über den Tisch ziehen zu können, ist eine Unterstellung, und diese weise ich als unredlich zurück.
Ansonsten sollten wir die Debatte führen. Wir sollten aber die Fragen voneinander trennen, die nicht zueinander gehören. Viele der Fragen, die diese Anstalten betreffen, und das betrifft alle Berliner Anstalten, sind noch offen und müssen noch diskutiert werden. Wir stellen uns dieser Debatte. Aber es reicht nicht, zu sagen, ihr habt uns nichts Besseres vorgelegt, ihr hattet keine besseren Ideen. – Es gehört zur redlichen Debatte, dass man Politik nur machen kann, wenn man Alternativen aufbieten kann. Von diesen Alternativen habe ich in den gesamten Ausschusssitzungen und auch heute nichts gehört. Das sind nur Behauptungen, und das finde ich in der Debatte nicht redlich. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Hoff ist in der ersten Runde auf unsere Vorstellungen zur organisatorischen Neuordnung des Beteiligungsmanagements eingegangen. Zum Beteiligungsmanagement gehört ferner die Diskussion um die Corporate Governance, also um die Frage nach unterschiedlichen und erst im Zusammenhang wirkenden Steuerungsmaßnahmen und Vorkehrungen gegenüber öffentlichen Unternehmen. Allerdings wurde das in jüngster Zeit schon in einigen Plenardebatten aufgegriffen. Unsere Vorschläge zur Verbesserung von Transparenz und zur wirksamen politischen Steuerung von Landesunternehmen und Beteiligungen sind bekannt. Wir haben sie Ende
Manches werden Käufer lukrativer Unternehmen auch überhaupt nicht haben wollen oder nur gegen neue Garantien aus dem Haushalt. Das wäre dann Privatisierungspolitik einer CDU, garniert mit neuen Garantien für die Privaten. Da scheint es mir auch etwas Träumerei und Voluntarismus auf den Oppositionsbänken u geben.
Zweitens: Lange Jahre gehörte es in Berlin zum Beteiligungskonzept, Landesunternehmen als Schattenhaushaltsstrukturen und als Instrumente zur Umgehung der parlamentarischen Einflussnahme zu konstituieren. Hier war der Ort, um „Verdiente“ zu belobigen, Private zu bevorteilen und aus Größenwahn und falsch verstandenem Habitus privatwirtschaftlicher Unternehmen enorme Risiken zu erzeugen. Wir haben die Konsequenzen dessen zu tragen. Frau Oesterheld hat vorhin das gern benutzte Wort vom erforderlichen Mentalitätswechsel in dieser Stadt benutzt. In der Sache ist das richtig, und Frau Oesterheld hat einige der Akteure benannt, an die diese Anforderung zu richten wäre. Ich will mich auf das Parlament konzentrieren.
Oktober auch der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt.
Von der Fraktion der Grünen liegen ähnliche Ideen auf dem Tisch des Hauses. Inzwischen existiert, wir haben es eben gehört, auch das Signal des Senats, diesen Corporate-Governance-Überlegungen zu folgen und sie mit in das Konzept einzubeziehen. Das begrüßen wir. Wir werden das in nächster Zeit parlamentarisch umfassender zu begleiten haben. Einer der wesentlichen Gegenstände dieser Diskussion wird die Frage sein, wo wir CorporateGovernance-Überlegungen hinsichtlich privater Unternehmen modifizieren müssen, damit sie für unsere öffentlichen Unternehmen anwendbar werden.
Ich habe deshalb jetzt das Bedürfnis, noch auf zwei weitere Punkte einzugehen, die bereits bei der Begründung des Themas für die Aktuelle Stunde angesprochen wurden: die Beteiligungsberichterstattung und die parlamentarische Kontrolle von öffentlichen Unternehmen. Vorhin hat sich der Abgeordnete Kaczmarek in die Rolle eines schwedischen Mustersparers versetzt und aus dieser Perspektive die Beteiligungsberichterstattung gewürdigt. Das Fazit: zu dick, weil wir zu viele Beteiligungen haben. Eben kamen noch die Ankündigungen dazu, dass wir eine Beteiligungsberichterstattung locker auch auf fünf Seiten unterbringen können. Das klingt interessant. Ich fürchte nur, es würde genauso enden, wie es zu Beginn dieses Jahrtausends geendet hat, als die Koalition zwischen CDU und SPD zusammengebrochen ist.
Zum einen wünschte ich mir, dass dieses Parlament und die Öffentlichkeit manche Informationen, die uns bisher noch nicht zugänglich sind, früher oder überhaupt hätte. Hier geht es auch um die Frage, welche Kontrolle in welcher Weise über die Beteiligungen ausgeübt wird. Der Kollege Hoff hat erweiternde Berichtsindikatoren genannt. Das alles wird den Bericht aber nicht dünner machen – im Gegenteil. Wer jedoch aus der Dicke der Beteiligungsberichterstattung die haushalterische Notwendigkeit von Privatisierungen ableitet, zäumt das Pferd eher von hinten auf. Man kann gern auch darüber reden, was das Land tun soll und was nicht. Aber wir werden feststellen – und Herr Sarrazin hat es eben auch gesagt, dass wir letztlich über vielleicht zwei Handvoll Beteiligungen ernsthaft reden –, dass eine Reihe von Beteiligungen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach wie vor nötig sein wird. – Herr Kollege Kaczmarek! Ein Wasserunternehmen muss vor allen Dingen eins machen: Wasser liefern. Da braucht man keine großen Debatten und Zielkonkretisierungen zu führen. Aber eins wäre wichtig: zur Kenntnis zu nehmen, dass in öffentlichen Unternehmen in der Regel Ziele gegeneinander stehen, nämlich zum Beispiel das Formalziel, ordentliche betriebswirtschaftliche Grundausstattung zu haben, und das Sachziel, die öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Wenn Sie also Gutachten vorlesen, in denen das steht, lesen Sie Selbstverständlichkeiten vor. Ich brauchte nicht einmal das Gutachten dazu. Aber Sie haben damals keinen Wert darauf gelegt, sich mit solchen Zielgegensätzen auseinander zu setzen und
die Konsequenzen zu ziehen. Das hat das Land Milliarden von Euro gekostet. Vielleicht denken Sie darüber einmal nach.
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Die Regelungen des parlamentarischen Verfahrens der Beteiligungskontrolle sind eindeutig und in Ordnung. Sie bieten allerdings keine 100-prozentige Gewähr dafür, dass sie durch alle beteiligten Personen eingehalten werden.
Betrachten wir zwei Ausschüsse, deren sich das Parlament zur Ausübung seiner Kontrollkompetenzen bedient. Das sind die Unterausschüsse Vermögensverwaltung und Beteiligungen sowie Haushaltskontrolle. Hier sollten wir nachdenken, wie Sitzungsturnus, Behandlungsverfahren und Form so verändert werden könnten, dass eine sorgfältigere Behandlung der Beteiligungen möglich wird. Außerdem muss sicher gestellt werden, dass entweder das Parlament von den Informationen und der Expertise des Beteiligungsmanagements partizipieren kann oder aber eigenständige Formen der Begleitung und Analyse entwickelt werden. Letzteres wird wahrscheinlich am fehlenden Geld scheitern, aber es gibt Modelle in anderen Staaten, die hierzu gute Ansätze bieten. – Herr Kollege Lindner hat im Übrigen vorhin Folgendes verwechselt: Eine Beteiligungs-GmbH wollen wir hier nicht. Wir wollen keine Holding oder Ähnliches. Wenn überhaupt, dann wollen wir etwas begleiten, und zwar durch eine GmbH. Einen Dissens gibt es nur in der Frage, wie es im Einzelnen mit dieser Begleitung aussehen soll.
Drittens und letztens: Mitglieder unseres Parlaments sollten, um die Trennung zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten zu sichern, Aufsichtsgremien unserer öffentlichen Beteiligungen nicht mehr angehören. Vielleicht wächst dann die Notwendigkeit, sich auf unsere eigentlichen Kontrollmechanismen und Kompetenzen zu kon
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Sie streiten sich stattdessen darum, ob die Verantwortung für das Beteiligungsmanagement, vor allen Dingen für das Beteiligungscontrolling, aus der Hand gegeben werden
kann. An der Stelle kann ich nur sagen: Da hat der Finanzsenator 100-prozentig Recht. Man kann die Verantwortung für das Beteiligungscontrolling nicht aus der Hand geben. Man kann sich dem Wissen und der Instrumente von Dritten bedienen. Die Dritten muss man nicht selber gründen, sondern man könnte welche suchen, die am Markt aktiv sind und deren Hilfe in Anspruch nehmen, also externe Dienstleister. Aber die Verantwortung dafür können Sie nicht aus der Hand geben, sondern es muss ein Senator im Aufsichtsrat die Verantwortung tragen, und dafür muss er sich aus dem Wissensstand des eigenen Hauses informieren und briefen lassen. Das geht überhaupt nicht anders. Ich verstehe den Widerstand der PDS an dieser Stelle nicht.
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Es gibt einen zweiten Punkt: Wir warten schon seit Beginn der Legislaturperiode darauf. Das ist auch verschiedentlich angemahnt worden und sogar aus Kreisen der Koalition immer wieder ein Thema gewesen. Wir haben den § 65 der Landeshaushaltsordnung. Darin steht nicht nur, unter welchen Bedingungen man eine Beteiligung eingehen darf, darin steht auch, dass, wenn diese Voraussetzungen für das Eingehen einer Beteiligung nicht mehr gegeben sind, Sie sie zu veräußern haben. Nun warten wir deswegen auf eine schlüssige – Herr Senator, an der Stelle kann ich Ihnen überhaupt kein Recht mehr geben – Darstellung, bei welchem der Beteilungen des Landes Berlin diese Voraussetzungen des § 65 der Landeshaushaltsordnung nicht mehr gegeben sind. Da reicht es nicht, sich hier herzustellen und mündlich zu referieren, man könnte die Wohnungen eigentlich alle verkaufen, aber man könnte es eigentlich auch lassen und ein bisschen später oder erst einmal nur ein bisschen machen. Das ist keine Darlegung nach § 65 der Landeshaushaltsordnung. Um die kommen Sie nicht herum. Die werden Sie dem Parlament gegenüber leisten müssen. Auch da ist an der Stelle die PDS der Hemmschuh. Sie ziehen sich immer auf die Daseinsvorsorge zurück. Sie werfen anderen vor, nur aus ideologischen Gründen privatisieren zu wollen. In Wirklichkeit kann man jeden Euro nur einmal ausgeben, und jeden Euro, den Sie weiter in Verlust bringende Beteiligungen hineinstecken, und jeden Euro, den Sie nicht aus dem Verkauf von Beteiligungen verdienen wollen, haben Sie dann eben nicht, wenn es um das Blindengeld geht, wenn es um die Erhöhung der Kitabeiträge geht, wenn es um das Streichen der Symphoniker geht, wenn es darum geht, Drogen- und Sozialprojekte bei freien Trägern zu streichen. An der Stelle haben Sie das Geld dann nicht, und das liegt daran, dass Sie dieses Thema nicht so angehen, wie es andere angehen würden. Da würde ich über die FDP hinaus den Finanzsenator, wenn man genau hinhört, was er eigentlich denkt, durchaus mit einbeziehen. Er hat dazu nämlich eine andere Auffassung.