Christoph Meyer
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle meine Vorredner haben darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf sicherlich nicht frei von Unschärfen und möglichen Problemfällen ist. Die Zielsetzung dieses Gesetzes, Korruption im Land Berlin stärker und wirkungsvoller zu bekämpfen, wird auch von der FDP-Fraktion geteilt. Wir sind allerdings – auch gerade nach der Ausschussberatung – zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Gesetzentwurf auf Grund der genannten Unschärfen und Problemsituationen in die falsche Richtung geht.
Ja, mag sein, Herr Lederer, dass wir sonst mutiger sind. Sie haben vieles gesagt, dem ich zustimmen kann, aber ich fasse noch einmal zusammen: Wir haben einen Katalog von Straftaten, der weit über die klassischen Korruptionstatbestände hinausgeht – genauer gesagt ist das ein Register über unzuverlässige Unternehmen. Wir sind der Meinung, dass der Katalog zu weitläufig, zu unbestimmt ist. Wir werden erst im Laufe der Zeit sehen, wie durch Verwaltungshandeln diese mangelnde Eingrenzung umgesetzt wird.
Es finden keine vorherigen Anhörungen der betroffenen Unternehmen statt, bevor eine Eintragung erfolgt – auch das ist ein Manko. Es ist nicht geklärt, wie genau die Zurechnung im Sinne einer Verantwortlichkeit des Unternehmens für einen strafrechtlich belangten Mitarbeiter gehen wird. Dies liegt im Ermessen der Registerbehörde, und damit wissen wir nicht, wie dieses Gesetz letztlich umgesetzt wird. Das gilt zwar für alle Gesetze, uns ist allerdings die Unschärfe etwas zu groß.
Der letzte Bereich, auf den Sie, Herr Lederer, auch eingegangen sind, ist die Eingrenzung in § 5 des Gesetzes, die Niederlassung oder Zweigniederlassung. Wie genau kann man einzelne Unternehmensteile abgrenzen? Sie haben zwar darauf hingewiesen, dass es sicherlich keine europarechtlichen Implikationen mehr gibt, dennoch ist es unserer Meinung nach problematisch, wenn man Unternehmen, die keine rechtlich unabhängige Zweigniederlassungsstruktur haben, in Gänze zur Verantwortung zieht. Dann können Sie natürlich wieder sagen, dass sich das Unternehmen nachträglich wieder aus dem Register löschen lassen kann, aber es steht zunächst einmal drin. Man muss akzeptieren, dass dies ein Kritikpunkt ist, den
wir als FDP-Fraktion ankreiden und weswegen wir uns gegen diesen Gesetzentwurf wenden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal auch von mir den Dank an die Ausschussmitarbeiter, auch an die Referenten der Fraktionen. Vor allem die Ausschussmitarbeiter hatten sicherlich bei den Konflikten, die wir in den letzten zwei Jahren im Ausschuss ausgetragen haben, eine schwierige Rolle, gerade als es um die Frage des abweichenden Abschlussberichts ging. Aber dennoch denke ich, dass wir alle mit der Arbeit sehr zufrieden sein können.
Mit dem Vorsitzenden können wir im Großen und Ganzen auch zufrieden sein, Frau Kolat. Es ist nämlich nicht so, dass der Ausschuss unter dem Vorsitzenden Braun litt. Ich würde sagen, der Ausschuss litt – auch die
Herr Wechselberg! Sie haben sich vielleicht zu Recht beschwert, dass von den Grünen und uns eventuell etwas zu unkritisch die Rolle von Herrn Strieder und die man
gelnde Rolle von CDU-Beteiligten gesehen wurde. Aber auch da hat Herr Schruoffeneger bereits Recht gehabt: Das Problem für Oppositionsfraktionen lautet in einer solchen Situation immer: Wie sollen wir uns gegenüber einer Ausschussmehrheit verhalten?
Herr Wechselberg! Das sage ich Ihnen persönlich: Es ist sicherlich so, dass der Umgang mit Ihnen sehr objektiv, sehr neutral und sehr zielgerichtet war. Dafür danke ich Ihnen. Sicherlich haben Sie auch in Ihrer Fraktion öfter die Situation gehabt, dass Sie sich gegenüber dem großen Koalitionspartner nicht haben durchsetzen können, wenn es um die Behandlung einzelner Anträge etc. im Ausschuss ging. Deshalb ist das Verhalten der Grünen oder gerade unser Verhalten in dieser Frage wohl nicht verwunderlich.
Das Thema Tempodrom und die Verfehlungen, die sich dabei ergeben haben – diese ganze Geschichte ist sicherlich zuvorderst unter der Überschrift: „Das Tempodrom und seine Finanzierung sind ein Kind der großen Koalition“ zu bewerten. Das ist vollkommen unstrittig. Die entscheidenden Fragen – Umzug des Tempodroms, Bürgschaftsvergabe – wurden in der Zeit der großen Koalition entschieden, und dementsprechend gibt es selbstverständlich eine Verantwortung sowohl der CDU als auch der SPD. Die große Koalition – und das vergisst die SPD ja in der Regel – bestand aus SPD und CDU und nicht nur aus der CDU.
heutige Diskussion hat dies gezeigt – ein wenig an der Fixierung auf den Namen Peter Strieder. Das gilt zum einen sicher in Bezug auf die das eine oder andere Mal über das Ziel hinausschießenden Attacken vor allem der CDUFraktion bezüglich eines bereits zurückgetretenen Senators. Auf der anderen Seite war aber ein fast schon ins Bemuttern gehender Schutzreflex der rot-roten Koalition, vor allem der SPD, festzustellen. Jedes Mal, wenn der Name Strieder auftauchte, hat man zwar gesagt, Herr Strieder ist natürlich verantwortlich, wenn es aber darum ging, Details zu hinterfragen, was Herr Strieder konkret zu verantworten hat, kam dann schnell die Ausschussmehrheit zum Tragen.
Zu dem Auftreten von Herrn Braun im Ausschuss und auch hier muss man feststellen: Gerade Sie, Frau Kolat, haben es Herrn Braun immer sehr einfach gemacht, seine in der Tat etwas gewöhnungsbedürftige, rustikale Art auszuleben.
Die Fähigkeiten, einen Ausschuss zu leiten, hat er in schwierigen Situationen durchaus gezeigt. –
Es ist nämlich nicht einfach, gegen eine Ausschussmehrheit den Vorsitz zu führen, die in der Tat bewusst versuchte, Beweisanträge zu unterdrücken und Zeitpläne durchzusetzen, die in keiner Weise mehr mit den Aufgaben eines Teilzeitparlaments in Einklang zu bringen sind, die versucht hat – wie Herr Schruoffeneger sagte –, die Teile, die den Untersuchungsausschuss ins Rollen gebracht haben – die zweite Rettungsaktion etc. –, in einer derart verkürzten Zeit zu behandeln, dass es dem Untersuchungsauftrag nicht mehr gerecht wird.
Deswegen hat Herr Braun in der Tat hier Einiges geleistet, ganz egal, wie man die Art der Umsetzung interpretieren und bewerten mag.
Wir haben mehrfach versucht, weitere Zeugen zu laden. Dies wurde abgelehnt. –
Es geht zum Beispiel um das Sponsoringessen. Da können wir Ihnen gern noch im Nachgang ellenlange Listen zeigen. Deswegen ist es nicht wahr, dass alle Zeugen gehört wurden, deren Vernehmung von den drei Oppositionsfraktionen beantragt wurde.
Es ging allerdings weiter mit dem kompletten Versagen des rot-grünen Übergangsenats in der ersten Rettungsaktion. Das mag daran gelegen haben, dass sich die Grünen in den wenigen Tagen ihrer Senatsbeteiligung nicht gegen den Übervater Strieder durchsetzen konnten. Ich weiß es nicht. Das haben wir im Ausschuss auch letztlich nicht aufklären können. Aber selbstverständlich ist es so, dass die beteiligten Senatsmitglieder der Grünen hierbei versagt haben.
Am Ende kommt der rot-rote Senat in das Gespräch. Ein Mentalitätswechsel ist nicht zu spüren. Wir haben eine zweite Rettungsaktion, und wir haben den Versuch einer dritten Rettungsaktion durch den Senat, der letztendlich gescheitert ist.
Insofern muss man feststellen, dass sich so gut wie niemand von den politischen Akteuren mit Ruhm bekleckert hat. Die Frage, was an Fehlern zu Zeiten der großen Koalition gemacht wurde, ist das eine, aber die Frage, wie man mit diesen Fehlern umgegangen ist und wie man versucht hat, diese Fehler zu beheben, ist die entscheidende Frage, die zu dem Untersuchungsausschuss geführt hat. Da ist in der Tat – Herr Schruoffeneger hat es bereits gesagt – ganz klar die Verantwortung des rot-roten Senats zu sehen.
Ich nehme an, Sie haben alle den Ausschussbericht gelesen.
Deshalb müssen wir auf einzelne Details an dieser Stelle eigentlich nicht mehr eingehen. Für mich bietet der Rechnungshofsbericht einen guten Überblick über die Sachverhalte, die wir aufgeklärt haben. Ich möchte Ihnen nur zum Stichwort „Stiftung Neues Tempodrom“ die Ergebnisse des Rechnungshofsberichts kurz vorlesen:
Der Stiftungsvorstand war nicht immer satzungsgemäß besetzt. Beschlüsse des Stiftungsrates waren nicht immer satzungskonform. Das Amt des Stiftungsratsvorsitzenden und des Stellvertreters wurden zeitweise ohne satzungsgemäße Wahl durch den Stiftungsrat ausgeübt. Für das Verfahren im Stiftungsrat war für einen Zeitraum von über fünf Jahren keine gültige Geschäftsordnung in Kraft. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Stiftungsrat zeitweise auf die Mandatsausübung verzichtet. Es lag zu keinem Zeitpunkt ein vom Stiftungsrat festgestellter Wirtschaftsplan vor. Trotz erheblicher Mängel in der Wirtschaftsführung und in der ordnungsgemäßen Geschäftsführung sowie Satzungsverstößen sind keine stiftungsrechtlichen Maßnahmen ergriffen worden.
Das ist das beste Beispiel dafür, wie in allen Bereichen, wo es um Fördermittel und um die Schnittmenge zwischen Tempodrom, Stiftung Tempodrom, Tempodrom GmbH und öffentlicher Hand ging, die Misswirtschaft und das Missmanagement ignoriert wurden. Eigentlich musste man sich angesichts dessen vergegenwärtigen, dass hierbei irgend etwas nicht stimmte, aber keiner war bereit, die Notbremse zu ziehen. Deswegen ist Herr Strieder sicherlich nur ein Hauptverantwortlicher. Hauptverantwortlich ist auch die bewusste und organisierte Verantwortungslosigkeit in den beteiligten Senatsverwaltungen, und zwar gerade nach der ersten Rettungsaktion, wo die einzelnen Senatsverwaltungen im Stiftungsrat vertreten, aber nicht in der Lage waren, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Wir haben von Frau Kolat noch einiges dazu gehört, inwiefern wir aus dem Untersuchungsausschuss und aus dem ganzen Skandal Konsequenzen ziehen können. Frau Kolat! Sie haben der CDU- und der FDP-Fraktion vorgeworfen, sie seien nicht bereit, hierzu konkrete Formulierungen oder Anträge einzubringen. An dieser Stelle eine kritische Bemerkung zu Herrn Schruoffeneger: Dass die Grünen als Erste mit Anträgen vorgeprescht sind, die wir gestern im Hauptausschuss beraten haben, bedeutet nicht, dass die anderen Oppositionsfraktionen in den nächsten Wochen und Monaten nicht ebenfalls Anträge einreichen werden. Es ist eine Frage, wie man mit diesem Komplex umgeht. Deswegen ist es etwas unfair von Ihnen, Frau Kolat, wenn Sie so tun, als hätten Sie die Weisheit mit Löffeln gefressen, indem Sie auf Ihren Ersetzungsantrag für diese sieben Grünen-Anträge verweisen.
Frau Kolat! Ich habe es Ihnen schon gestern im Ausschuss gesagt: Der große Klumpfuß an diesem Antrag, den Sie eingebracht haben, ist nicht in den inhaltlichen Punkten zu suchen, auf die wir uns sicherlich alle schnell einigen können. Er besteht vielmehr in dem letzten Satz: „Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2006 zu berichten.“ – Die Antwort auf die wirklich relevanten und interessanten Fragen – z. B. inwiefern klare und transparente Vergaberichtlinien aufgestellt werden – wird uns also erst am 30. September präsentiert werden.
Wenn Sie jetzt klar Farbe bekannt und bereits jetzt deutlich gemacht hätten, was Sie wollen, und das in den Antrag geschrieben hätten, dann hätte man sagen können, dass Sie aus dem Untersuchungsausschuss und aus dem Tempodrom-Skandal irgendetwas gelernt hätten. So bleibt es wieder nur bei dem faden Beigeschmack, dass Sie ein wenig herummauscheln, ein paar Sachen ändern wollen, aber im großen und ganzen alles beim Alten bleibt. Das beste Indiz dafür, dass alles beim Alten bleibt, ist das Bürgschaftscontrolling. Sie haben zwar dem externen Gutachter PwC gekündigt, aber jetzt macht es die IBB, und das bedeutet, dass wir wieder dieselben in entscheidende Positionen gehievt haben, die schon bei dem gesamten Tempodrom-Vorfall federführend mit versagt haben. Das ist das Gegenteil von Lernen für die Zukunft. Es ist ein „Weiter-so-wie-bisher“. Wie bereits gesagt: Von einem Mentalitätswechsel keine Spur!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich müssten wir auf Herrn Sarrazin warten, immerhin ist es sein Thema.
Er kommt auch schon. Der Senat ist beweglich, sehr schön! Genau, Herr Sarrazin weiß, was wir sagen. Wir haben ihm schon häufiger etwas zur mittelfristigen Finanzplanung und zum Haushaltsrecht gesagt. Er hat immer nicht darauf gehört und wurde vom Verfassungsgerichtshof gemaßregelt. Das möchten wir möglichst umgehen, deswegen gibt es die Anträge von uns und von den Grünen.
Der Senat, wir, das Land Berlin haben eine Chance, nämlich bis zur mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, was die Sonderbedarfsergänzungszuweisung auf Grund einer extremen Haushaltsnotlage betrifft, hier noch einmal aus unserer Sicht klarzustellen, dass das Land wirklich alles getan hat. In Karlsruhe wird es vor allem darum gehen, welche Risiken und welche Entwicklungsperspektiven das Land Berlin in den nächsten Jahren haben wird. Hier ist das Instrument der mittelfristigen Finanzplanung das adäquate Mittel, die Entwicklungsperspektiven, die Chancen und Risiken im Haushalt darzustellen. Wir haben Sie im letzten Jahr zusammen mit den Grünen und mit der CDU dazu gezwungen, künftig jährlich mittelfristige Finanzplanungen vorzulegen, nun geht es nur noch darum, wann Sie sie vorlegen müssen. Hier werden wir sicherlich, da ich davon ausgehe, dass Sie hier nicht wie in den Ausschüssen unsere Anträge ablehnen, noch vor der Sommerpause eine weitere Debatte darüber haben, ob Sie vor dem Wahltermin die mittelfristige Finanzplanung 2006 bis 2010 vorlegen müssen oder nicht. Ich bin auf Ihre Position gespannt.
Es geht konkret darum, dass wir Milliardenrisiken haben, die ab dem Jahr 2009/2010 auf das Land zukommen.
hen Dank!
Der Abbau des Solidarpakts ist nur das herausragendste Beispiel. Sie müssen in Karlsruhe Antworten geben, wie Sie gedenken, in den nächsten Jahren mit diesen Risiken umzugehen. Das haben Sie bisher nicht getan. Die letzte mittelfristige Finanzplanung, die als verbindliches Sanierungskonzept in Karlsruhe eingereicht wurde, stammt aus dem Jahr 2003 bis 2007. Seitdem sind drei Jahre vergangen. Man kann sich mit Recht fragen, ob das Gericht nicht fordert, dass ein aktuelleres Zahlenmaterial vorgelegt wird. Deswegen haben wir unsere Anträge gestellt.
Sie haben hier noch einmal die Chance, in sich zu gehen. Gerade Sie, Herr Sarrazin, haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Sie einen ganzen Haufen von mittelfristigen Finanzplanungen in Ihren Schränken versteckt haben, dass Sie nur eine herausziehen müssten. Tun Sie das! Sie haben noch vier Wochen Zeit. Das müsste Ihnen ausreichen, um zumindest Grundlagen darzustellen. Wenn Sie es nicht tun, riskieren Sie die Erfolgsaussichten in Karlsruhe. Sie können dann immerhin nicht sagen, dass wir Sie nicht darauf hingewiesen haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Wechselberg! Sie haben am Anfang darauf hingewiesen, dass der Vorgang nach der Debatte gestern im Hauptausschuss rückgängig gemacht wird. Sie und die SPD müssen sich aber fragen lassen: Wäre dieser Vorgang rückgängig gemacht worden, wenn nicht die Opposition, wenn nicht die CDU, die Grünen und wir so Alarm geschlagen hätten?
Was wäre passiert? – Ich wage einmal die Prognose: Nichts wäre passiert. Deswegen sind die ganzen Ausführungen, die Sie und Frau Kolat hierzu gemacht haben, doch mit einem ziemlichen Fragezeichen zu versehen.
Wir sind uns hier alle einig gewesen, sowohl im Untersuchungsausschuss als auch im Hauptausschuss, dass es eigentlich keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung der Bürgschaft gibt. Natürlich ist es so, dass dieses Hin und
Die nächste Frage: Warum PwC? – Herr Schruoffeneger hat bereits darauf hingewiesen, es gibt einen Interessenkonflikt in dieser Unternehmung, was die Gesamtheit angeht, auf Grund der bereits angesprochenen Dienstleistungen, die PwC im Zusammenhang mit der Bürgschaftsvergabe erbracht hat. Allein deswegen wäre es eine Frage des Anstands und der politischen Hygiene gewesen, wenn
man vielleicht doch auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen hätte. Genau das ist einer der Punkte, wo man wieder sagt: Herr Sarrazin, Sie haben nichts gelernt, Sie machen weiter so wie bisher, ganz egal, was für Lippenbekenntnisse hier abgelegt werden, Sie hätten aus dem Tempodromskandal gelernt.
Wenn wir die Berichte, die wir gestern im Hauptausschuss bekommen haben, geprüft haben, werden wir uns selbstverständlich darüber Gedanken machen müssen, ob man den Rechnungshof einschaltet, ob man noch weiter prüft. Wir werden genau die Punkte – warum Zeitpunkt Ende letzten Jahres, warum nicht eine Beratung im Parlament, warum PwC? – noch einmal aufgreifen. Deswegen ist es aus unserer Sicht sicherlich nicht so, dass dieser Vorgang mit dem Missbilligungsantrag heute zu Ende ist. Letztlich für uns persönlich – und damit strafen wir die SPD und die PDS Lügen, was die Rechtsfertigung dieses Missbilligungsantrags angeht – ist das härteste Argument, warum man Herrn Sarrazin missbilligen muss, die rote Nummer, die hier schon angesprochen wurde. Dort steht nämlich am Ende:
Her, auch die Rückbuchung, den Rechtsanspruch und die Rechtsposition des Landes schwächen. Es wird niemand hier im Raum geben, der dieses in Abrede stellen wird. Spätestens das Hin- und Herbuchen schwächt die Rechtsposition des Landes, weil unser Antragsgegner, die andere Partei, die LBB, genau auf diese Missstände hinweisen kann und wird, die wir im internen Prozess offengelegt haben. Hierfür trägt Herr Sarrazin letztlich die Verantwortung.
Der Ablauf dieser Geschichte – PwC-Gutachten am 14. November, 16. November Hauptausschussbeschlussfassung, dass dieser Bericht vorgelegt werden soll und dass keine Zahlungen getätigt werden sollen, bevor sich das Parlament damit beschäftigt hat – wurde schon ausreichend gewürdigt. Es ist ein Stück weit ein Problem, Frau Kolat, wenn Sie sagen, es habe keine Zahlung stattgefunden. Selbstverständlich hat eine Zahlung auf ein Konto stattgefunden, und zwar von der Senatsverwaltung, vom Land Berlin zur LBB. Wir können jetzt natürlich darüber diskutieren, ob dies eine Erfüllung einer Bürgschaftsverpflichtung ist. Aus unserer Perspektive relativ klar: Nein! – Deswegen haben die Grünen ihren Antrag gestern im Hauptausschuss noch geändert, um dieses Missverständnis in ihrem Antrag aufzuklären.
Aber was in der Debatte bleibt, ist eine Reihe von Fragen: Es bleibt z. B. die Frage, warum dieses Geld unbedingt noch im letzten Jahr überwiesen werden musste und warum man nicht eine Hauptausschusssitzung Anfang Januar abwarten konnte. Warum hat man nicht Hauptausschusssitzungen genutzt, die zwischen der Vorlage des PwC-Gutachtens am 14. November und dem 22. Dezember lagen, um zu berichten und dann gemeinsam zu einer Positionierung zu kommen?
Sie missverstehen die Frage der Zinsersparnis, Frau Kolat und Herr Wechselberg, die Sie hier ansprechen und auch gestern angesprochen haben. Eine Zinszahlung, eine Zinslast für das Land Berlin, ist nur dann zu erwarten, wenn wir im Ergebnis aus der Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Bisher waren wir uns hier aber alle einig, dass wir aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen werden. Deswegen ist diese Zinsersparnis, die Sie hier immer als das hehre Motiv von Herrn Sarrazin vorhalten, selbstverständlich nur vorgeschoben. Wenn man nicht glaubt, dass man in Anspruch genommen wird, und das dadurch dokumentiert, dass man eine Zahlung leistet, müsste man die Zahlung nicht leisten. Das ist der Trugschluss, den Sie uns hier verkaufen wollen.
Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Das heißt, die Senatsverwaltung für Finanzen hat selbst am Ende ihres Berichts darauf hingewiesen, dass mit diesem dürftigen einseitigen Bericht der Vorgang „parlamentarische Beschlussfassung über die Frage Bürgschaftszahlung“ aus ihrer Sicht erledigt ist. Und das ist nach unserer Meinung eine Missbilligung wert. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst ist festzuhalten, dass der Titel des Gesetzentwurfs irreführend ist. Über die reine Korruption hinaus werden nämlich gemäß § 3 des Gesetzentwurfs auch sämtliche sonstigen Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr bzw. mit Bezug zum Geschäftsverkehr erfasst. Die aufgeführten Beispiele – illegale Beschäftigung, Steuerunehrlichkeit, wettbewerbswidrige Absprachen und sonstige Verstöße, die den freien Wettbewerb unterlaufen – lassen den Tatbestand sehr ausufern. Sie wollen mit diesem Antrag genau genommen ein Register über unzuverlässige Unternehmen einführen, und Sie nehmen in Ihrem Gesetzentwurf Bezug auf den gescheiterten rot-grünen Gesetzentwurf aus dem Jahr 2002. Deshalb ist das, was Herr Ratzmann gerade sagte, leider auch nicht ganz richtig, denn der rot-grüne Gesetzentwurf war mindestens genauso dünn wie der, der jetzt eingereicht wurde.
Ein Korruptionsregister ist sinnvoll, denn Korruption ist der Feind des Marktes und des Wettbewerbs. Aus Sicht von Investoren ist sie ein schwerer Nachteil für einen Wirtschaftsstandort.
Sie muss allerdings wirksam bekämpft werden. Ein ausgewogen gestaltetes Register kann einen Beitrag dazu leisten – Herr Lederer sagte es bereits –, dass Betriebe in Berlin nicht von denjenigen vom Markt verdrängt werden, die sich an Recht und Gesetz nicht halten wollen.
Doch greift ein solches Register eben auch in erhebliche Rechtstatbestände ein – Herr Ratzmann hat darauf hingewiesen – und hat damit erhebliche Auswirkungen. Der Gesetzentwurf wirft viele brisante Fragen auf, die für die Existenz von Firmen und ihre Arbeitsplätze von entscheidender Bedeutung sein können. Was könnten die Folgen eines Gesetzes sein? Was passiert, wenn beispielsweise ein Abteilungsleiter von Siemens korrupt wird? Sollen dann keine Aufträge mehr an Siemens ergehen? Haftet eine Firma für alle ihre Mitarbeiter? Wen wollen Sie bei einer solchen Firma in ein Register eintragen, immer nur Unterabteilungen oder den ganzen Konzern? Hierzu bedarf es einer Klarstellung. Die Firmen dürfen meiner Ansicht nach nur dann eingestellt werden, wenn sie bei Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter ihren Prüf- und Aufsichtpflichten nicht nachgekommen sind.
Darüber hinaus muss die Zielsetzung, vor allem der Entscheidungsspielraum bei der Auftragsvergabe an registrierte Unternehmen klarer definiert werden. Welche Folgen hat ein Eintrag für ein Unternehmen? Was geschieht bei Bußgeldverfahren der Kartellbehörden oder der Europäischen Kommission bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht? Wir erinnern uns an die EU-Verfahren gegen Volkswagen und Microsoft. Die gegen Microsoft verhängte Geldbuße wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung wäre ein Bußgeldbescheid im Sinn des § 3 Abs. 2 Nr. 2 Ihres Gesetzentwurfs. Heißt das jetzt: keine Produkte mehr von Microsoft für die Berliner Verwaltung?
Ein weiteres Problem aus unserer Sicht: Der Verweis auf die Möglichkeit der Eintragungstilgung auf Antrag reicht nicht aus. Sind Unternehmen erst einmal erfasst, sind sie für eine gewisse Zeit wettbewerbsunfähig. Selbst kurze Zeiträume können in der heutigen Wirtschaftlage die Insolvenz bedeuten.
Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass mit besonderer Sorgfalt – da bin ich mit Herrn Ratzmann einer Meinung – über die Folgen des Gesetzes in der Ausschussberatung informiert werden muss. Wir beabsichtigen, dies in einer Sachverständigenanhörung zu gewährleisten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Grünen wirft dieselben Fragen auf, die wir bereits in unserem mitberatenen Antrag auf Sperrung der Mittel für die JVA Heidering bis zur Vorlage und Auswertung eines umfassenden Berichts über diese Situation und die künftigen Entwicklungsperspektiven des Berliner Strafvollzugs angesprochen haben. Insoweit unterstützen wir das Anliegen der Grünen und können vieles von den Argumenten, die Herr Ratzmann vorgebracht hat, nur teilen. Wir reden heute nicht nur über einmalige Baukosten von bis zu 90 Millionen €, sondern auch über bis zu 22 Millionen € zusätzliche Betriebskosten. Bevor immer mehr Haftplätze gebaut werden, muss
daher endlich ein umfassendes Konzept her, muss die Frage: Wohin mit dem Berliner Justizvollzug?, ausreichend beantwortet sein. Genau diese Frage ist heute wieder nicht beantwortet worden. Wir haben wieder nur Allgemeinplätze gehört, wir haben wieder nur dieselben Berichte noch einmal aufgekaut bekommen, die wir bereits im Hauptausschuss und im Rechtsausschuss bekommen haben, mit denen die neue Justizvollzugsanstalt begründet wird. Politische Statements, warum man mehr Haftplätze braucht, aber keine Fakten, vor allem keine Fakten und Analysen darüber, warum die Alternativmaßnahmen, die von den Grünen, von uns, von anderen vorgeschlagen wurden, nicht umsetzbar sind.
Wie konzeptlos dieser Neubau ist, sieht man allein daran, dass in der 2. Lesung des Einzelplans 6 im Hauptausschuss die Regierungskoalition einfach 7,5 Millionen € aus dem Ansatz für die JVA herausstreichen konnte, weil man meinte, dass man wohl ein bisschen weniger Geld brauchen würde. Es existieren keine Entwürfe, keine Vorstellungen über die konkreten Baumaßnahmen. Man könnte fast meinen, ein typisches Berliner Projekt. Vor dem Ruf nach einem Neubau wäre eine seriöse und belastbare Zustandsanalyse aller bestehenden JVAs dringend notwendig.
Denn im Ziel sind wir uns, Herr Felgentreu, doch alle einig: Die Überbelegungen, vor allem wenn sie verfassungs- und rechtswidrig sind, müssen schnellstmöglich ein Ende haben. Genau deshalb ist der Neubau aber nicht geeignet, denn das Ende ist damit erst nach 2010 in Sicht.
Sie kommen also eigentlich an anderen Maßnahmen zur Haftplatzerhöhung oder zum Abbau der Gefangenenzahlen nicht herum. Die Argumente, die wir gehört haben, gerade von der SPD, aber auch von der CDU, was Schadenersatzklagen angeht etc., laufen fehl, weil die Überbelegungen, wenn nicht andere Maßnahmen bis zur Fertigstellung des Neubaus ergriffen werden, dennoch bleiben würden.
Wir haben eine Reihe von Alternativen in den Ausschüssen genannt. Durch bauliche Maßnahmen in den bestehenden Justizvollzugsanstalten ließen sich schneller Haftplätze schaffen. Ebenso wäre z. B. der Bau einer Justizvollzugsanstalt mit niedrigeren Sicherheitsanforderungen zu prüfen.
Warum nicht den Neubau in Düppel auf 300 Plätze erweitern, warum nicht andere brach liegende Flächen für ähnliche Bauweisen wie in Düppel zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen nutzen? Die Kosten würden pro Haftplatz nur ca. 50 000 € statt 140 000 € betragen.
Ähnlich fällt die Prüfung aus, ob man Tegel noch einmal ausbauen sollte. Wir haben im Hauptausschuss und im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangele
genheiten, Immunität und Geschäftsordnung die Frage gestellt, welche Kosten auf das Land zukämen, wenn man statt eines Neubaus 300 Plätze in Tegel aufstocken würde. Die Antwort war immer gleich: Das ist nicht verwaltbar. – Wir haben nur nach den Kosten gefragt. Wir sind ein Land in einer extremen Haushaltsnotlage, und da muss es möglich sein, zumindest Gegenrechnungen zu machen, was sinnvoller ist. Was weniger sinnvoll ist, kann man anschließend auch vor dem Hintergrund prüfen, was verwaltbarer ist.
Die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen in den Anstalten ist immer noch sehr hoch. Der Aufwand für diese Inhaftierten steht oft in keinem Verhältnis zu den zu Grunde liegenden Tagessätzen. Es müssen Alternativen unter Berücksichtigung des staatlichen Strafanspruchs zu den bisherigen Verfahren gefunden werden. Mit der kompletten Herauslösung des Bereichs Ersatzfreiheitsstrafe aus dem gewöhnlichen Justizvollzug und der vollständigen Unterbringung in einer eigenen, möglicherweise weniger gesicherten Vollzugsanstalt ließen sich etliche Haftplätze in den bestehenden Justizvollzugsanstalten frei machen. Das haben wir immer wieder eingefordert.
Die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere mit dem Land Brandenburg, muss dringend erweitert werden. Warum gibt es keine Zusammenlegung des Justizvollzugs nach dem Vorbild der Fusion der gemeinsamen Obergerichte? Die JVAs in Brandenburg sind nicht vollständig belegt. In einer Ihrer letzten Drucksachen, in der Sie versuchen, einen Neubau zu rechtfertigen, wird darauf hingewiesen, dass in Brandenburg die Belegung derzeit bei 86 % der Kapazität liegt. Hier wäre eine kurzfristige Möglichkeit zum Abbau der Überbelegung in Berlin gegeben.
Dann sollten Sie das ausbauen.
Wir hoch sind die Entlastungspotentiale der Berliner Justizvollzugsanstalten bei verstärkter Haftverbüßung im Heimatland? – In den Berliner Justizvollzugsanstalten sitzen zahlreiche ausländische Mitbürger für einen sehr langen Zeitraum. Mehr als 30 % der Berliner Inhaftierten sind nichtdeutscher Herkunft. Die Möglichkeit der Haftverbüßung im Ausland wurde in der Vergangenheit zu wenig genutzt, auch weil die Rahmenbedingungen hierfür nicht in ausreichendem Maß bestanden. Gerade auf europäischer Ebene ist hierbei mittlerweile einiges in Bewegung. Bis heute gibt es keine Berechung der Senatsverwaltung über die Entlastungsmöglichkeiten einer verstärkten Haftverbüßung im Ausland. Heute haben Sie erstmalig erwähnt, dass es hierzu Berechnungen gibt. Legen Sie diese Berechnungen vor! Machen Sie eine Gegenrechnung mit den anderen Möglichkeiten, den Zweidrittelentlassungen und Ersatzfreiheitsstrafen!
Insbesondere müssen wir uns die Optimierungspotentiale betrachten, die wir im Berliner Justizvollzug haben.
Das muss analysiert werden. Seit Jahren wird zwischen den Anstalten und den freien Trägern über den Prozess und Durchlaufoptimierungen im Vollzug gestritten. Es fehlt eine sachliche, objektive Durchlaufanalyse, die die Problemfelder im Justizvollzug aufzeigt und Behinderungen in der Kette – Untersuchungshaft, geschlossener Vollzug, offener Vollzug und der Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung – abstellt.
Die Frage, ob ein Neubau unumgänglich ist, dürfte eigentlich erst zuletzt gestellt und beantwortet werden, nachdem alle anderen Möglichkeiten zur Entlastung geprüft und umgesetzt wurden. Der Senat geht den einfacheren Weg. Statt das vorhandene System zu warten, wird einfach dazugekauft. Das kostet zwar mehr Geld, ist aber weniger arbeitsintensiv und risikoärmer. Das ist nicht nur ein Armutszeugnis für diesen Senat, sondern es wird uns als ein Punkt unter dem Stichwort „extreme Haushaltsnotlage“ immer wieder in Karlsruhe vorgeworfen werden, dass wir uns in solchen Fragen vor schwierigen Lösungswegen drücken und lieber den einfacheren Weg gehen und damit mehr Geld ausgeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Fokus der aktuellen Diskussion um jugendliche Straftäter steht zurzeit der eine Pol des Täterspektrums, der Intensiv- oder Mehrfachtäter. Die Debatte um den richtigen Umgang und eine Verschärfung von rechtlichen Rahmenbedingungen lässt dabei den anderen Pol von jugendlichen Tätern, den Ersttäter, oftmals außer Acht. Genau um diesen geht es aber in unserem vorliegenden Antrag. Er befasst sich mit praktischen Reaktionsmöglichkeiten der Gesellschaft auf minderschwere Straftaten von Jugendlichen.
Die Idee von Schülergerichten ist dabei nicht neu. In Bayern gibt es unter Federführung des Justizministeriums bereits seit fünf Jahren äußerst erfolgreiche Versuche mit diesem Modell. In enger Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und unter wissenschaftlicher Begleitung werden hier typische Jugenddelikte wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Sachbeschädigung von gleichaltrigen Schülern beurteilt und eine erzieherische Maßnahme als Strafe vorgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft wählt dabei unter Mitarbeit der Polizei ge
eignete Fälle aus. Weitere Voraussetzung ist, dass der Täter geständig und mit der Behandlung durch das Schülergericht einverstanden ist.
Die Arbeit der bestehenden Schülergerichte hat gezeigt, dass hier ein Weg zu einem besseren Umgang mit den Tätern unter Berücksichtigung des jeweiligen Tätercharakters gefunden wurde. Im Mittelpunkt steht dabei die intensive Auseinandersetzung des Täters mit der eigenen Tat und deren Folgen. Die Meinung von Gleichaltrigen ist Jugendlichen oft besonders wichtig. Missbilligende Reaktionen von Altersgenossen sind daher besser geeignet, den jugendlichen Täter zur Selbstreflexion zu bringen und schließlich vom Unrecht seiner eigenen Tat zu überzeugen, als dies eine Verfahrenseinstellung oder ein Zehn-Minuten-Prozess vor einem Jugendgericht, der ein paar Stunden Sozialarbeit als Ergebnis hat, jemals tun könnte. Schülergerichte können Sanktionen aus einem breiteren Spektrum an erzieherischen Maßnahmen wählen, als dies Gesetze jemals könnten. Dieser Dreiklang zwischen freiwilliger Teilnahme, intensiver Auseinandersetzung mit der Tat in einem längeren Gespräch mit Gleichaltrigen und der Vereinbarung von individuellen erzieherischen Maßnahmen hat gezeigt, dass ein Jugendlicher so schneller bereit ist umzudenken, und ein Umdenken ist die beste Garantie dafür, dass aus einem Ersttäter kein Wiederholungstäter wird.
Schülergerichte sind auch keine Kuschelpädagogik. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bleibt in der Hand der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann. Die Entscheidung des Schülergremiums und die Reaktionen des Beschuldigten darauf spielen für die Staatsanwaltschaft zwar eine zentrale, aber keine abschließende Rolle. Maßnahmen wie Computer- oder Fernsehentzug, Aufsätze über das Vergehen oder die getätigte Entschuldigung bei dem Geschädigten treffen den Jugendlichen oft härter als eine Entscheidung des Jugendgerichts.
Sicherlich kann man die Ergebnisse aus bayerischen Kleinstädten nicht eins zu eins auf eine Millionenstadt wie Berlin übertragen, bei all den Verwerfungen, die es in unseren Bezirken gibt. Wir glauben aber, es ist einen Versuch wert, einen ersten Schritt in diese Richtung zu gehen, um die Lücke zwischen folgenlosem Fingerzeig und formellem Gerichtsverfahren etwas zu schließen. Wir bitten um Ihre Unterstützung.
Danke! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass der volkswirtschaftliche Schaden durch Schwarzarbeit immens ist, hat bisher jeder meiner Vorredner erwähnt. Und dass daher grundsätzlich Anträge zu begrüßen sind, die sich dieses Problems annehmen und versuchen, einen Lösungsansatz aufzuzeigen, ist selbstverständlich.
Der erste Teil des Antrags – leider ein wenig dürftig formuliert – beschäftigt sich mit der Wurzel des Problems: Reguläre Arbeit lohnt sich in Deutschland offensichtlich nicht mehr. – Ich bin froh, dass Herr Atzler das wenigstens in seinem letzten Satz der Rede noch einmal klarzustellen versucht hat. Eine Steuer- und Abgabenlast von durchschnittlich über 50 %, häufig über 60 %, macht es nicht mehr lukrativ, reguläre Beschäftigung auszuüben. Daher – auch darauf haben bereits zwei oder drei der Vorredner hingewiesen – ist es umso schizophrener, wenn die CDU auf Bundesebene eine Mehrwertsteuererhöhung fordert und plant und hier, auf Landtagsebene, eine Abgabenreduzierung einfordert. Wir werden dieses auf Bundesebene bestimmt nicht mittragen.
Dies gilt, was die Lukrativität regulärer Beschäftigung angeht, vor allem für die so genannten Nebenerwerbsschwarzarbeiter. Dies sind Menschen, die eigentlich eine Beschäftigung haben beziehungsweise selbstständig sind.
Sie erbringen zwei Drittel der Wertschöpfung von Schwarzarbeiten. Hier müssen in den nächsten Jahren Lösungen angesetzt oder gefunden werden. Der Ansatz der FDP ist dabei einfach. Es hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem, was Herr Atzler gesagt hat. Wir meinen das aber auch und werden das so auch umsetzen: Weniger Abgaben, weniger Vorschriften heißt mehr Arbeit für alle und damit mehr Einnahmen für den Staat und die Sozialversicherungssysteme.
Herr Atzler hat eine Frage.
Nachher, Kurzintervention! – Der Hauptteil des Antrags beschäftigt sich jedoch mit der repressiven Bekämpfung der Schwarzarbeit. Dass Schwarzarbeit, Herr Atzler, kein Kavaliersdelikt ist, ist eigentlich jedem bekannt. Leider wird Ihr Antrag hier aber ein wenig schwammig. Wir hätten uns gewünscht, dass die Auswirkungen des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes aus dem Jahr 2004 – darauf ist hier auch schon häufiger Bezug genommen worden – erst einmal evaluiert und im Anschluss konkrete Bundesratsinitiativen beantragt werden.
Einige Anmerkungen zu dem Antrag: Was meinen Sie zum Beispiel konkret mit Punkt 2 „Zusammenarbeit zwischen Zollverwaltung und Polizeivollzug verbessern?“ – Gerade vor dem Hintergrund, dass im letzten Jahr – Frau Bluhm hatte darauf hingewiesen – eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht wurden, würden wir uns wünschen, wenn wir konkret an Hand von Beispielen diskutieren würden.
In Punkt 3 haben Sie § 17 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes angesprochen. Unserer Meinung nach ist hier grundsätzlich die Regelung des gegenseitigen Informationstransfers ausreichend. Auch hier bitte konkrete Verbesserungsvorschläge, konkrete Änderungsvorschläge, dann kann man sich damit auseinander setzen.
Eine Strafverschärfung im Bereich organisierte Kriminalität ist zu fordern. Allerdings weise ich darauf hin, dass wir in § 266a Abs. 4 bereits eine Strafverschärfung als Regelbeispiel normiert haben, so dass hier im Endeffekt Ihrer Forderung auch schon Rechnung getragen wurde. Wenn Sie noch darüber hinausgehen möchten, werte Kollegen von der CDU, dann wünschte ich mir, dass Sie es konkretisierten.
Letztlich – auch darauf wurde schon häufiger hingewiesen – noch Ihre Forderung nach einem eigenständigen Schwarzarbeitertatbestand im Strafgesetzbuch. Frau Bluhm hat darauf hingewiesen, dass sich die Arbeitgeberseite bereits heute nach § 266a und primär nach § 263, Strafgesetzbuch – Betrug –, strafbar macht und dass Sie sich mit ihrem Antrag nur auf die Arbeitnehmerseite fokussieren, was zumindest ein gewisser Widerspruch in
Ihrem Punkt 7 ist, weil Sie hier explizit die Arbeitgeberseite ansprechen. Ob die Aufnahme dieses Tatbestandes, wie Sie ihn fordern, wirklich einen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung ausgelöst, wage auch ich zu bezweifeln. Wir haben ein immenses Problem beim Vollzug. Wir haben ein Vollzugsdefizit im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Einzelne – und da ist das Beispiel mit den Grünen, Herrn Gessinger, natürlich passend gewesen – muss nicht befürchten, bei seiner Tätigkeit und seinem sozialschädlichen Verhalten erwischt zu werden. Und nicht die Frage, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, wird hier zu einem Umdenken führen, sondern schlicht und einfach die Frage, wie hoch das Risiko ist, erwischt oder nicht erwischt zu werden.
Zum Abschluss, weil Herr Jahnke den Hinweis aufgegriffen hat, dass dieser Antrag eigentlich nach dem 18. September überholt sein wird: Das ist, wenn die CDU daran noch nicht ganz glaubt, unsere feste Überzeugung. Nach dem 18. September werden wir nämlich gemeinsam mit Ihnen von der CDU, ohne den Umweg Bundesratsinitiative und dann mit Hinweis gar nicht auf die Bundesregierung, sondern auf den Bundestag, die Möglichkeit haben, die bundesrechtlichen Normen, die zu ändern sind, zu ändern, und zwar mit einer schwarzgelben Mehrheit, sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag. Deswegen können wir diesen Antrag hoffentlich in der nächsten Woche beerdigen.
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Nach dem Ausflug in die Bundespolitik wieder zurück zu den Niederungen der Landespolitik!
Ein paar Beispiele:
Sie setzen die Risikoabschirmung für die Bankgesellschaft auf Null und wollen stattdessen den Veräußerungserlös für die Bank zur Deckung der Milliardenlasten, welche das Land dank der rot-roten Koalition übernommen hat, nutzen. Die Milchmädchenrechnung des Senats: mit einem Federstrich 300 Millionen € pro Jahr gespart! Wir erinnern uns an den ersten gescheiterten Verkaufsversuch. Die Bieter waren lediglich bereit, einen negativen Kaufpreis für die Bank zu entrichten. Wie kommen Sie darauf, zu behaupten, dass ein Veräußerungserlös die Kosten für die Risikoabschirmung und die Abfindung von Fondszeichnern auch nur annähernd ausgleicht?
Die Zeche wird das Land im Jahr 2008 zahlen, wenn die Bank verkauft ist und wir alle feststellen, dass sich der Geldsegen nicht einstellen wird, und zwar vor allem, wenn man ein halbseidenes Veräußerungskonzept in Bezug auf die Berliner Sparkasse fährt, wie es uns heute noch an anderer Stelle beschäftigen wird.
Nächstes Beispiel: Der Finanzsenator rühmt sich dessen, dass jedes Jahr 3 000 Stellen im öffentlichen Dienst abgebaut werden. Auf dem Papier bleiben damit zwar
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in mehreren Sitzungen des Rechtsausschusses ausführlich mit dem Thema Sexualstraftäterambulanz beschäftigt. Nach der Anhörung von Betroffenen und Experten bleibt festzuhalten, dass es auf der sachlichen Ebene keinen wissenschaftlichen Beweis für eine Risikoerhöhung im unmittelbaren Wohnumfeld einer solchen Therapieeinrichtung gibt. Auf der anderen Seite existieren berechtigte Ängste und Sorgen der Anwohner, vor allem der Eltern, bezüglich der Sicherheit der Kinder. Zwischen diesen beiden Standpunkten ist bisher keine Vermittlung gelungen. Dem vorliegenden CDU-Antrag gelingt das in seiner Einseitigkeit leider auch nicht.
Ein paar Anmerkungen zur Debatte, zunächst zum nicht transparenten Verfahren bei der Standortsuche: Wir haben Frau Senatorin Schubert im Rechtsausschuss mehrmals aufgefordert, uns die Entscheidungsgrundlagen und Prozesse, die zum Standort Tegel geführt haben, ausführlich darzulegen. Sie sind leider sehr allgemein geblieben. Wir haben erfahren, dass es Anfragen bei der BIM und Vivantes gab. Uns wurde mitgeteilt, dass der Versuch der Einbindung eines freien Träger gescheitert ist, und wir wissen, dass eine Reihe von Kosten- und Fachargumenten
offensichtlich für den Standort Tegel sprachen. Die eigentliche Abwägung zwischen dem Standort Tegel und anderen Orten wurde aber nicht dargelegt. Es ist mir unbegreiflich, dass die Senatsverwaltung nicht die Möglichkeit genutzt hat, den Verdacht, die Belange der Anwohnerschaft hätten keine Beachtung gefunden, durch eine vollkommene und detaillierte Offenlegung des Verfahrens zu entschärfen.
Zur mangelnden Information der Bevölkerung: Auch hierzu wurde schon einiges gesagt. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass die Senatorin erst aufwacht, wenn die Ängste und Sorgen der Bevölkerung in den Medien aufgegriffen werden. Das zeigt ein erschreckendes Maß an Unsensibilität. Offenbar bestand kein Bewusstsein für die Ängste von Eltern in der Nachbarschaft bezüglich der Errichtung einer Sexualstraftäterambulanz. Die Senatsverwaltung für Justiz, insbesondere Frau Senatorin Schubert, hätte die Pflicht gehabt, bereits ab dem Sommer 2004 über die beabsichtigte Eröffnung zu informieren und um Akzeptanz zu werben.
Zur Rolle des Bezirks: Es scheint unbestritten – Herr Schruoffeneger hat darauf hingewiesen –, dass die CDUBürgermeisterin Wanjura bereits spätestens Anfang August 2004 über die Standortentscheidung informiert wurde. Der Bezirk und auch die CDU – sowohl hier im Abgeordnetenhaus als auch in Reinickendorf – sollten daher selbstkritisch hinterfragen, warum erst mit der Eröffnung der Ambulanz begonnen wurde, lautstark öffentlich Protest zu schlagen. Der Verdacht, dass die CDU in Reinickendorf die Entscheidung der Senatsverwaltung im Sommer 2004 übersehen hat und nun die Emotionen der Menschen vor Ort instrumentalisiert, ist zumindest nicht von der Hand zu weisen. Der vorliegende Antrag und auch die Ausführungen des Kollegen Gram nähren leider diesen Verdacht.
Die Forderung, die Ambulanz sofort zu schließen und eine neue Ausschreibung durchzuführen, ist nicht nachvollziehbar, denn sie vertagt das Problem nur. Die Forderung setzt nämlich voraus, dass nach einer erneuten Ausschreibung die Abwägung zu einem anderen Standort kommen würde. Dafür gibt es aber gerade nach den Anhörungen im Rechtsausschuss keine Anhaltspunkte.
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist nach wie vor zunächst zu klären, ob es bei dem Auswahlverfahren tatsächlich zu Ermessensfehlern gekommen ist. Sollte sich dies, wie von der CDU unterstellt, bewahrheiten, müsste sicherlich ein neues Auswahlverfahren durchgeführt werden. Solange dies aber nicht der Fall ist – und dafür liegen derzeit auch keine Anhaltspunkte vor –, wäre es nicht zu verantworten, die Ambulanz zu schließen.
Ferner muss sichergestellt werden, dass auf die Befürchtungen der Anwohner endlich in ausreichendem Maß eingegangen wird. Im Rechtsausschuss wurde von den Experten eine Reihe von Möglichkeiten genannt, wie man die Vorgänge in der Ambulanz für die Anwohner transparent gestalten könnte. Diese müssen aufgegriffen
rent gestalten könnte. Diese müssen aufgegriffen und umgesetzt werden.
Zusammenfassend: Ich hätte mir gewünscht, dass der CDU-Antrag mehr Problembewusstsein zeigen würde und einen Weg aufgezeigt hätte, der im Interesse der Anwohnerschaft auch eine Aussicht auf Umsetzung gehabt hätte. Da dies nicht der Fall ist, werden wir diesen Antrag nicht unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man die Debatte über den Sinn von CrossBorder-Leasing verfolgt, hat man das Gefühl, dass auch ein bisschen Unverstand im Spiel ist. Ich möchte nur auf den Beitrag von Herrn Zackenfels hinweisen. Sie sagten am Anfang, dass Gegenstände und Liegenschaften verkauft werden und dann für 99 Jahre zurückgemietet wer
den. Das ist wohl eine Verwechslung des Finanzinstruments Cross-Border-Leasing mit Sell-and-lease-back. Dementsprechend sollten wir die Debatte etwas versachlichen.
Natürlich, gerne!
Cross-Border-Leasing meint, um Ihre Frage zu beantworten, Herr Zackenfels, einen Vertrag, bei dem das Eigentum nicht aus deutscher steuerrechtlicher Sicht übertragen wird.
Vielleicht aus US-amerikanischer, aber das interessiert uns nicht, denn wir sind hier in Berlin, in Deutschland und nicht in Amerika. Herr Zackenfels, Sie können sich eine weitere Zwischenfrage sparen. Ich werde sie nicht zulassen. Das, was Sie vorhin formuliert haben, ist sachlich nicht richtig. Darauf habe ich hingewiesen.
Wir können uns diesem Antrag nicht anschließen. Wenn wir uns vergegenwärtigen, was für Möglichkeiten es gibt, um kurzfristig Haushaltsentlastungen für das Land Berlin zu erreichen, erscheint das Cross-Border-Leasing als sinnvolles Instrument, als eine Ergänzung zu anderen Formen. Nur weil es in den Vereinigten Staaten eine Änderung der Rechtslage gegeben hat, heißt das nicht, dass das Land Berlin dieses Instrument mit anderen Ländern nicht mehr nutzen kann. Es geht nicht darum, sich grundsätzlich für oder gegen Cross-Border-Leasing auszusprechen, sondern wir müssen in jedem Einzelfall entscheiden können. Diese Entscheidungsfreiheit möchte sich die FDP-Fraktion nicht nehmen lassen. Wir müssen entschei
CDU, SPD, PDS und die Grünen wollen sofort abstimmen. Die FDP möchte das nicht. Also stimmen wir über die Sofortabstimmung ab. Wer sofort abstimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die genannten Fraktionen. Die Gegenprobe! – Das ist die FDP. Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Mehrheit für die Sofortabstimmung.
Ich lasse demnach über den Antrag von SPD und PDS „Kein Cross-Border-Leasing“ abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, die Grünen und die PDS. Die Gegenprobe! – Das ist die FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das mit großer Mehrheit angenommen.
den könne, ob es zum Vorteil des Landes ist, einen CrossBorder-Leasingvertrag abzuschließen, oder nicht. Wenn es auch künftig so ist, dass die Risiken so stark überwiegen, wie in den Vorreden dargestellt, dann steht es dem Senat, den geschäftsführenden Vorständen in AöRs und der Mehrheit hier im Haus frei, diese Verträge nicht abzuschließen.
Nein, ich nicht.
Das sind der Vorstand, der Aufsichtsrat, also die Verantwortungs- und Kompetenzträger. Deren Aufgabe ist das. Wenn ich aus den Reihen einer Regierungsfraktion höre, man habe nicht das Vertrauen zu den eigenen Vertretern in Aufsichtsräten von Landesbeteiligungen, dann ist das eine schwache Vorstellung.
Uns geht es darum, Handlungs- und Gestaltungsspielräume zu erhalten. Insbesondere auf Grund des Hinweises, es sei kein Markt mehr für diese Finanzinstrumente vorhanden, ist dieser Antrag sinnlos und wird von uns abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Problem, über das wir reden, ist in der Tat – da haben Herr Dr. Flemming und Herr Wechselberg formal Recht – hinlänglich besprochen worden – vor allem im Hauptausschuss mehrere Male. Inhaltlich haben hierzu aber Herr Eßer und Herr Kaczmarek das Richtige gesagt. Ich kann es deshalb kurz machen: Auch für uns ist der Weg der Koalition, über das Bilden von Ausgabenresten auf die unregelmäßige Belastung durch die Bankenvorsorge zu reagieren, nicht hinnehmbar, und zwar vor allem aus zwei Gründen:
und seine Aufarbeitung und Klärung zu verhindern. So etwas nennt man jedenfalls in der politischen Sphäre – nicht im strafrechtlichen Sinne – einen politischen Betrug.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion – und um den sollte es in der Debatte gehen – beschäftigt sich mit einem Vorgang, der über mehrere Jahre die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit beschäftigt hat. Wir begrüßen es außerordentlich, dass nun endlich der Weg für die Auszahlung der Novum-Gelder frei ist. Auch wenn wir das Grundanliegen des Antrags, nämlich eine ausführliche Berichtspflicht des Senats im Umgang mit den erwarteten Einnahmen aus den Mitteln des PMO-Vermögens, teilen, ergeben sich selbstverständlich auch aus unserer Sicht eine Reihe von Fragen, die in der Diskussion schon angesprochen wurden. Diese müssen wir in der parlamentarischen Beratung klären.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die genaue Summe, die letztlich auf das Land Berlin entfällt, noch nicht abschließend geklärt ist. Es muss zunächst geprüft werden, ob noch vorrangige Zahlungsverpflichtungen aus dem PMO-Sondervermögen bestehen, und erst anschließend können wir sehen, welche Summe wirklich auf das Land Berlin entfällt.
Auch ist noch in keiner Weise bekannt, in welchem Zeitraum mit einem erfolgreichen Abschluss der schweizer Schadenersatzprozesse – Herr Hoff hatte bereits dar
Hoff
auf hingewiesen – gerechnet werden kann. Erst im Anschluss an diese Verfahren können die in Rede stehenden 250 Millionen Euro eingetrieben werden.
Die Forderung der CDU, zu den Haushaltsberatungen 2006/2007 bereits einen konkreten Bericht vorzulegen – dieser müsste Einzelpositionen enthalten –, hat daher aus unserer Sicht nur Sinn, wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Haushaltsberatungen die genaue Summe und vor allem der genaue Zeitplan der tatsächlichen Kapitalzuführung an das Land Berlin geklärt sind. Sollte dies nicht möglich sein, wäre eine Aufschiebung des Berichtsauftrags aus unserer Sicht dringend zu empfehlen.
Dem zweiten Teil des Antrags können wir nicht folgen. Auf Grund der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1994 ist die Mittelverwendung nach dem bekannten 60:40-Schlüssel – Frau Spranger hat schon darauf hingewiesen – vorgeschrieben. Der 40 %-Anteil ist für soziale und kulturelle Zwecke einzusetzen. Für uns liegt es selbstverständlich nahe, Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur und ihrer Opfer stehen, besonders zu berücksichtigen. Eine vorherige Festschreibung lehnen wir allerdings ab und werden diese nicht mittragen. Die Aufstellung im CDUAntrag erscheint mir willkürlich, besonders in Bezug auf die Suchtpräventionsprojekte.
Durch die schwammige Formulierung des zweiten Teils wird überdies der Zweck des Antrags nicht richtig klar. Was sollen wir uns unter „Leistungen und Maßnahmen für Opfer der SED-Herrschaft“ vorstellen? Ist eine konkrete Einzelfallhilfe gewünscht oder z. B. die Unterstützung des Gedenkens an die SED-Opfer, wie Frau Ströver formuliert hat?
Ferner warne ich davor, eine Einmalzahlung – und nichts anderes werden diese Gelder sein – als kurzfristige Geldspritze in einem später nicht mehr ausfinanzierten Projekt zu versenken. Wie eingangs erwähnt, fordern auch wir einen umfassenden Verwendungsbericht. Anhand dieses Berichts kann das Abgeordnetenhaus am besten prüfen, ob der Senat seiner Verpflichtung zu einer sachgerechten Mittelverwendung nachkommt. Es kann auch überprüft werden, ob sich der rot-rote Senat seiner Verantwortung in Bezug auf den Umgang mit der SEDDiktatur und deren Opfern bewusst ist oder nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir sind im Großen und Ganzen mit dem erzielten Konsens zufrieden. Deshalb werden wir auch nichts Inhaltliches mehr zum Verfahren sagen. Wir freuen uns darauf, dass wir die erzielten Änderungen in den nächsten Debatten mit Leben erfüllen können. Ich glaube, dass wir alle ein Stück vorangekommen sind. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, das richtige Stichwort in dieser Debatte hat Herr Schruoffeneger genannt. Der Antrag fordert eigentlich etwas Selbstverständliches ein. Es geht in der Tat darum, dass der Senat zumindest eine Prüfung vollzieht und einen Bericht über diese Prüfung ablegt, inwiefern Schadenersatzansprüche gegen ehemalige und derzeitige Senatsmitglieder gegeben sind. Dass SPD und PDS diesen Antrag in dieser Vehemenz ablehnen, wie wir heute hier gesehen haben, spricht für sich.
Ich mache ein paar Anmerkungen, die sich aus der Debatte ergeben haben: Nach meiner Auffassung wird hier insbesondere von Herrn Zimmermann ständig verwechselt, dass wir bei der Frage des Artikels 91 nicht über einen Untreuevorwurf reden, sondern wir reden über einen Verstoß gegen die Finanzverfassung des Landes Berlin. Das ist ein Unterschied, denn im Endeffekt geht es um den Vorwurf, inwieweit gerade mit der zweiten Rettungsaktion Senator Sarrazin und der ehemalige Senator Strieder dieses Haus hätten befassen müssen, eine Abstimmung im Hauptausschuss oder im Plenum hätten herbeiführen müssen. Dieses haben sie nicht getan. Hierin liegt der Verstoß gegen die Finanzverfassung des Landes Berlin.
Zum Vermögensschaden: Was mindestens als Vermögensschaden für das Land Berlin bleibt, sind vielleicht noch nicht einmal die 2 Millionen €, sondern es ist die Mehrwertsteuerverpflichtung, die das Land Berlin oder die IBB durch die Rechtsformwahl Sponsoringvertrag eingegangen ist. Diese 250 000 € – oder die Hälfte 125 000 € – sind der minimale Schaden, der für das Land Berlin übrig bleibt. Das ist auch der Schaden, um den es bei einem Schadenersatzanspruch gehen wird.
Herr Zimmermann hat einen einzigen richtigen Satz gesagt, und zwar zur Verjährung. Die Verjährung tritt offensichtlich zum 31. Dezember 2005 ein. Deswegen haben wir alle noch ein bisschen Zeit. Schön an Artikel 91 der Verfassung von Berlin ist, dass er relativ offen formuliert ist. Wenn ich mir den Artikel anschaue – ich habe mich auch mit einigen Juristen darüber unterhalten –, dann weiß ich z. B. spontan nicht, welche Rechtswegeröffnung sich aus diesem Artikel ergibt. Ich weiß insbesondere nicht, welche Antragsberechtigung, diesen Schadenersatz einzuklagen, sich aus diesem Artikel ergibt.
Hat jetzt jeder eine Karte? – Brennt bei jedem das gelbe Licht? – Gut, dann lasse ich abstimmen.
Ich bitte, jetzt die Stimme abzugeben. Die Fragestellung ist klar: Es wird über den Ursprungsantrag der CDU auf Schadenersatzansprüche Berlins gegen Mitglieder des Senats abgestimmt. Wer dem zustimmen möchte, muss mit Ja stimmen, wer ihn ablehnen will, muss mit Nein stimmen, und Enthaltungen gibt es natürlich auch. – Hat jetzt jeder seine Stimme abgeben können? – Das sieht man am Aufleuchten des roten oder grünen Lichtes – je nachdem. Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.
Dann lassen wir das einmal ausdrucken. Es ist so, dass 53 Abgeordnete mit Ja, 72 Abgeordnete mit Nein gestimmt, zwei sich enthalten und sechs keine Stimme abgegeben haben. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Die lfd. Nrn. 23 bis 24 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 25:
Antrag
Präsident Momper
1. Wir fordern ein Konzept, wie Sie per 2012 auf unter 100 000 Beschäftigte kommen wollen, wie es letztlich Ihr
Finanzsenator auch immer aufschreibt, wie es über Staatsaufgabenkritik und Deregulierung genau funktioniert.
3. Steuern: Was machen Sie in der Föderalismuskommission in Bezug auf eine klare Trennung der Steuern und eine Steuervereinfachung?
4. Was machen Sie eigentlich in puncto finanzielle Lage Berlins?
Regierungserklärung durch den Regierenden Bürgermeister zur Lage der Stadt am 20. Januar 2005
Antrag der FDP Drs 15/3441
Für die Beratung steht den Fraktionen nach der Geschäftsordnung eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Dr. Lindner vor. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Ich bitte darum, dass etwas mehr Ruhe in den Saal einkehrt! Das würde uns allen beim Zuhören helfen und dem Redner auch. – Bitte schön, Herr Dr. Lindner!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute also der vorläufig letzte Akt in Sachen mittelfristige Finanzplanung 2004/2008 im Plenum. Meine Fraktion hat seit Juli diesen Jahres in verschiedenen parlamentarischen Initiativen die Vorlage einer Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008 eingefordert. Die Regierungskoalition hat während der vergangenen fünf Monate offensichtlich ihre Auffassung zu dieser Frage geändert. Anfänglich wurde die Vorlage noch strikt abgelehnt. Angeblich würden alle Bundesländer bei Doppelhaushalten auf eine zweite Finanzplanung verzichten. Im September wurde darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Vorlage nicht bestehe, da die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sei.
Zum Antrag der Grünen Drucksache 15/3191 – Stichwort: Wohnungspolitisches Gesamtkonzept – empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr mehrheitlich gegen die Fraktion der Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen der SPD, der PDS und der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Sehe ich bei der CDU.
Zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2868 – Stichworte: Befristete Aussetzung der Belegungsbindung im sozialen Wohnungsbau – empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU und der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Die Gegenprobe! – Das sind die anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Kann es nicht geben.
Zum weiteren Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2168 – Stichwort: Belegungsbindung I – empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen der SPD, der PDS, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2169 – Stichwort: Belegungsbindung II – empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP die Annahme in neuer Fassung. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der PDS und Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag angenommen. Enthaltungen? – Gibt es bei der Fraktion der FDP.
Die lfd. Nrn. 13 bis 17 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 18:
Beschlussempfehlung
Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008 sofort vorlegen!
Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/3383 Antrag der FDP Drs 15/3321
in Verbindung mit
Dringlicher Antrag
Rechtliche Fragen klären und gegebenenfalls mittelfristige Finanzplanung jährlich vorlegen
Antrag der SPD und der PDS Drs 15/3429
Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.
Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der FDP, und zwar der Kollege Meyer. – Bitte sehr, Herr Meyer!
Mit dem heute vorliegenden Antrag versucht Rot-Rot offensichtlich, sich aus dieser selbst gebauten Sackgasse herauszulavieren. Wer sich jedoch mehrere Monate Zeit lässt, sein Verhalten zu überdenken, kann sich nicht Ende November mit dem Hinweis, eine Vorlage der Finanzplanung wäre bis zum 31. Dezember 2004 nicht mehr möglich, aus der Affäre ziehen.
Durch die Gutsherrenmentalität Ihres Finanzsenators sehen Sie sich nun einer aussichtsreichen Organklage der Oppositionsfraktionen gegenüber. Statt Ihren Irrtum einzusehen und eine politische Kehrtwende zu machen, versuchen Sie, sich durch einen halbherzigen Antrag aus der Situation zu lösen. Dem kann kein Erfolg beschieden sein. Immerhin erkennen Sie mittlerweile in Ihrer Antragsbegründung an, dass es objektive Gründe für die jährliche Vorlage der Finanzplanung gibt.
Der Antrag von SPD und PDS ist nach Auffassung der FDP-Fraktion allerdings überflüssig. Der Antrag der Koalition suggeriert immer noch, dass es im Ermessen der Mehrheit des Hauses steht, ob die Planung vorgelegt wird oder nicht. Berichtspflichten, die in der Verfassung und in im Bundesrecht verankert sind, können aber nicht zur Disposition der politischen Mehrheit in einem Parlament stehen. Jeder einzelne Abgeordnete hat an Hand der Finanzplanung das Recht, vor dem Hintergrund der Haushaltsnotlage auch die Pflicht, sich über die mittelfristigen Planungen des Senats zu informieren. Es wäre eigentlich die Aufgabe gerade der Mitglieder der Regierungsfraktion gewesen, diese Rechte für das gesamte Parlament beim Senat einzufordern.
Dies macht Ihr vorliegender Antrag nicht, dessen Dringlichkeit im Übrigen nicht ersichtlich ist. Die zu Grunde
Herr Sarrazin! Ich glaube, Sie haben durchaus Recht, wenn Sie sagen, dass Sie bei sich im Hause 30 oder 100 mittelfristige Finanzplanungen aus der Schublade zaubern können. Herr Kaczmarek hat darauf hingewiesen, es geht darum, dass Sie Strukturentscheidungen treffen müssen. Ich glaube, deshalb zieren Sie sich, eine Finanzplanung vorzulegen. Ich weiß nicht, wie die politischen Mehrheiten in Ihrer Koalition aussehen, ob
die strukturellen Sparentscheidungen, die ich Ihnen persönlich abnehme, in Ihrem Senat und in Ihrer Koalition auch wirklich eine Mehrheit finden.
Herr Wechselberg! Ich kann mich nicht erinnern, dass Rheinland-Pfalz sich in einer Haushaltsnotlage befindet.
Deswegen ist ein Rechtsbruch im Land Rheinland-Pfalz nicht gut.
Aber es ist nun einmal so, dass wir in Berlin unter besonderer Beobachtung stehen.
Sehr gern!
In dieser Einschätzung gebe ich Ihnen Recht, Herr Wechselberg. Ich habe aber gerade darauf hingewiesen, dass Berlin bei diesem Rechtsbruch unter der besonderen Beobachtung der anderen Bundesländer und des Bundesverfassungsgerichtshofs stehen wird, weil wir auf Grund unserer extremen Haushaltsnotlage von den anderen Ländern 35 Milliarden € – habe ich heute als neue Zahl gehört – einfordern.
Die nächste Besonderheit – auch das zu Ihnen, Herr Wechselberg –: Der Senat hat die mittelfristige Finanzplanung 2003/2007 als Sanierungsplan in Karlsruhe eingereicht. Auch aus diesem Grund bestehen wir mit Nachdruck darauf, dass eine jährliche Finanzplanung vorgelegt wird, auch für 2004/2008, weil dieser Sanierungsplan nun einmal in Karlsruhe fortgeführt werden muss. Herr Eßer
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen die Annahme des Bebauungsplans, und zwar im Fachausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und im Hauptausschuss einstimmig. Wer dem Bebauungsplan Drucksache 15/3240 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind FDP, CDU, SPD und PDS. Die Gegenprobe! – Das ist Bündnis 90/Die Grünen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Enthaltungen sehe ich nicht.
hat zu Recht darauf hingewiesen, welche Entscheidungen im nächsten Jahr anstehen. Diese Entscheidungen müssten vor einer Beschlusslage in Karlsruhe gefällt werden. Dass Sie dieses nicht tun, gefährdet den Erfolg unserer Klage in Karlsruhe. Das können Sie als kalkuliertes Risiko eingehen; wir sind dazu nicht bereit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FPD-Fraktion fordert eigentlich etwas ganz Selbstverständliches, nämlich die kontinuierliche Fortschreibung der finanzpolitischen Grundlagen des Senats für einen Zeitraum von fünf Jahren. Diese Fortschreibung soll nicht in irgendwelchen Presseerklärungen oder Klageschriften dokumentiert werden, sondern ist dem Haushaltsgesetzgeber, dem Parlament, also uns, vorzulegen.
Genau dazu verpflichten das Haushaltsgrundsätzegesetz und das Stabilitätsgesetz den Senat von Berlin. Auch die Berliner Verfassung und die Landeshaushaltsordnung schreiben eine Finanzplanung vor.
Nun behauptet der Senat, mit Vorlage einer Doppelhaushalts wäre eine jährliche Fortschreibung nicht mehr nötig. Meine Fraktion hat darauf hin den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst mit einer Überprüfung dieser Frage beauftragt. Das Ergebnis ist eindeutig und lässt keine Interpretationen zu. Der Senat ist verpflichtet, eine mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008 zum Ende dieses Jahres vorzulegen. Darüber hinaus muss, unabhängig von der Frage eines Doppelhaushalts, die Finanzplanung jährlich fortgeführt werden. Dies geht nicht aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz oder der Verfassung von Berlin hervor, sondern aus dem Maßstäbegesetz, Frau Spranger. § 9 enthält die Konkretisierung, auf die sich auch der Wissenschaftliche Parlamentsdienst fokussiert hat. Hieran werden Sie nicht vorbeikommen. Da der Finanzsenator sich bisher weigert, eine Finanzplanung vorzulegen, bleibt uns, dem Parlament, keine andere Möglichkeit, als den Senat mit Hilfe dieses Antrags zur Vorlage zu zwingen. Sollte der Antrag keine Mehrheit finden, wird der rot-rote Senat ein weiteres Mal gegen geltendes Haushaltsrecht und die Verfassung von Berlin verstoßen. Dies ist für sich genommen nichts Neues. Allerdings sollten sich alle Fraktionen im Haus über einige Dinge klar sein:
Erstens: Die Minimalanforderung, die das Bundesverfassungsgericht, der Bund und die anderen Bundesländer an ein Land in extremer Haushaltsnotlage stellen darf, ist das Einhalten der bundesrechtlichen Vorschriften im Haushaltsrecht.
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Regierenden Bürgermeisters haben erneut verdeutlicht: Von einem Mentalitätswechsel ist in dieser Stadt nichts mehr zu spüren. Ihre Ausführungen, Herr Wowereit, zu Wahlkampf-Sponsoring-Essen – da bleibt einem die Sprache weg. Es geht nicht darum, dass irgendwelche natürlichen oder juristischen Personen Spenden an Ihre Partei machen. Es geht darum, dass Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von landes- oder bundeseigenen Unternehmen an Sie spenden und darüber ein System von wechselseitigen Abhängigkeiten bedient und befördert wird.
Wenn man den Vorgang um den zweiten Sponsoringvertrag zur Rettung des Tempodroms politisch betrachtet,
Wir haben vorhin aus den Äußerungen von Herrn Körting herausgehört, wie der Senat als Dienstherr mit seinen Beamten umgeht, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bzw. Gerichtsverfahren wegen Vermögensdelikten laufen. Der Senat selbst bewegt sich im politischen Raum, und die Senatsmitglieder haben eine Vorbildfunktion. Für sie darf nichts anderes gelten. Eine
Suspendierung eines Senatsmitglieds ist nicht denkbar, da hat Herr Wowereit Recht. Ein Rücktritt wäre damit die konsequente Handlung. Wenn Sie, Herr Sarrazin, die Staatsanwälte für befangen halten, ist das Ihr gutes Recht. Sollte aber das Gericht das Hauptverfahren zulassen, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie geradlinig wie bisher die Konsequenzen Ihres Handelns tragen oder lieber auf Ihrem Sessel sitzen bleiben.
Sie sollten dabei auch bedenken, was für diese Stadt das Beste ist. Da gebe ich Herrn Eßer ausdrücklich Recht: Können Sie bei einem laufenden Gerichtsverfahren noch die politische Kraft aufbringen, sich bei harten finanziellen Entscheidungen gegen die Fachsenatoren und die Fraktionskollegen von der Regierungskoalition durchzusetzen, obwohl Sie wesentlich stärker als bisher von deren politischem Wohlwollen abhängig sind? – Ich denke, nein!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zu Herrn Felgentreu: Ich bin der Meinung, dass diese Ausführungen eigentlich unter Ihrem Niveau sind und dass Sie eher zur Sache reden sollten.
Der Antrag der CDU hätte es Ihnen auch leicht gemacht, sich kritisch zur Sache, zur CDU-Fraktion oder zu Herrn Braun, zu äußern.
Der Generalstaatsanwalt Neumann stellte in der vergangenen Woche im Rechtsausschuss fest, dass die Staatsanwaltschaft auf Grund der ständigen öffentlichen Angriffe nicht mehr in der Lage sei, die TempodromVerfahren unbefangen zu führen. Wir haben in der Tat in den letzten Monaten eine Kette von Beeinflussungsversuchen der Arbeit der Staatsanwaltschaft durch Vertreter des Regierungslagers erlebt. Die Verlautbarungen waren meist wenig sachlich fundiert und hatten alle nur ein Ziel: ein Mitglied des Senats, Herrn Sarrazin, vor einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft zu bewahren. Dies stellt einen direkten Angriff auf den Gewaltenteilungsgrundsatz dar, und wir fordern alle Beteiligten auf, dies in Zukunft zu unterlassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
Wie schätzt der Senat die Erfolgsaussichten ein, dass dem Normenkontrollantrag des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 11 Absatz 6 Finanzausgleichsgesetz (FAG) sowie des Art. 5 § 11 Solidarpaktfortführungsgesetz (SOG) stattgegeben wird?
Danke, Herr Präsident! – Herr Senator! Ich beziehe mich bei meiner ersten Nachfrage auf die diversen Pressemeldungen von Ihnen in den letzten Tagen. Sieht der Senat die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht den Normenkontrollantrag abweist, da nicht ausreichend Eigenanstrengungen im Bereich der Beteiligungsveräußerungen erfolgt sind?
Wenn Sie auf die Zeitachse hinweisen – wir haben gehört, dass der Senat eigentlich nicht beabsichtigt, in dieser Legislaturperiode noch weitere größere Veräußerungen von Landesbeteiligungen vorzunehmen. Gibt es aus Ihrer Sicht irgendwelche Vorbereitungen, die das Land Berlin bereits vor einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einleiten kann, um nach einer erfolgreichen Verfassungsklage weitere Veräußerungen zügigst umsetzen zu können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die FDP begrüßt das Anliegen, bereits vor der Fusion der beiden Länder Berlin und Brandenburg durch einen Staatsvertrag die Zusammenlegung der Fachoberge
Das kommt ja vielleicht noch! – Wenn Herr Wowereit den Staatsvertrag als „Meilenstein auf dem Weg zu einer Länderfusion“ bezeichnet hat – Herr Felgentreu hat sich dem ja heute angeschlossen –, kann man nur sagen, dass dieser Meilenstein dem Senat auf die Füße fallen wird, wenn es nicht zu einer Einigung in Sachen Finanzgericht kommt. Vielleicht erkennt dies auch der Senat zur Schlussberatung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisungen beider Vorlagen an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung. Zur Mitberatung sollen die Vorlagen auch an den Ausschuss für Berlin und Brandenburg überwiesen werden – zumindest ist aus dem Ausschuss darum gebeten worden. Gibt es dazu Widerspruch? – Offenkundig! Herr Gaebler!
richte zu erreichen, ausdrücklich. Auch wir haben allerdings in den vergangenen Monaten sehr deutlich klar gemacht, dass die Ansiedelung des Finanzgerichts in Cottbus für uns nicht in Frage kommt.
Eine Reihe von Argumenten, die gegen den Standort Cottbus sprechen, wurde schon genannt. Für die FDP ist das Gebot des effektiven Rechtsschutzes, welches die Möglichkeit des Zugangs zu einem ortsnahen Gericht beinhaltet, das zentrale Argument. Bei zurzeit jährlich über 5 000 Verfahren in Berlin – im Vergleich zu 2700 Verfahren in Cottbus – ist die Verlegung einer Eingangsgerichtsbarkeit in die Randlage Brandenburgs für uns nicht nachvollziehbar. Dies gilt gerade auch für ein hoffentlich zukünftig gemeinsames Flächenland BerlinBrandenburg. Wenn wir uns übrigens in dieser Region nur noch jeweils ein Fachobergericht leisten wollen, müssen diese gut erreichbar für alle Bürger sein. Dies erforDas erfordert eine geographisch zentrale Lage. Der von uns eingebrachte Vorschlag Oranienburg würde diese Anforderung z. B. erfüllen. Dass Herr Lederer das ebenso sieht, freut uns. Wenn die Brandenburger Landesregierung an Cottbus festhält – offensichtlich, um eine Art Strukturförderung zu betreiben –, soll sich das Land Berlin nicht erpressen lassen. Es ist bereits erwähnt worden: Struktur- und Wirtschaftsförderungspolitik macht man nicht mit Hilfe der Ansiedelung eines Gerichts, Herr Lederer!
Im Ergebnis kann eine breite Unterstützung sowohl für die Fusion der Länder Berlin und Brandenburg, aber gerade auch für die Bildung von gemeinsamen Institutionen zwischen Berlin und Brandenburg im Vorfeld einer Länderfusion, wie das Artikel 96 Verfassung von Berlin ermöglicht, nur geschaffen werden, wenn die Bedingungen für beide Seiten akzeptabel sind. Dies ist dabei leider nicht der Fall.