selektiv umgesetzt wird und dass eine ergebnisorientierte Evaluierung erfolgt. – Recht schönen Dank!
Grundsätzlich – das muss man konstatieren – hatte das Thema, Bürgerämter einzurichten und das anzupacken, Charme, im Rahmen dieser ausgelatschten Debatte einmal etwas nach vorne zu bringen. Wir brauchten, so jedenfalls war die Ausgangslage für die Analyse, mehr Transparenz und Bürgernähe im Dschungel der Zuständigkeiten für die Erteilung von Genehmigungen, sozusagen eine One-StopAgency für alles, was in Deutschland genehmigungspflichtig ist, und das ist, wie wir wissen, eine ganze Menge. Wir wollten und wollen, dass das, was genehmigt wird, auch kontrolliert wird. Dazu gehören, Frau Flesch, auch die vielen Falschparker. Ich kann Ihnen sagen, Sie werden damit meinem Kollegen Cramer natürlich eine große Freude machen, wenn Sie genau an diesem Punkt dafür sorgen, dass etwas passiert und hier organisatorisch besser und effektiver vorgegangen wird.
Aber die Frage, die sich im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch stellen wird, ist: Warum können die Außendienstmitarbeiter, die den ruhenden Verkehr kontrollieren, nicht auch nebenbei noch andere Aufgaben erledigen, z. B. kontrollieren, ob die Stühle, die vor Gaststätten stehen, tatsächlich dort hingehören und dort aufgestellt werden dürfen? Das werden wir sicherlich im Rah
Sie wollen für sich die Kompetenz haben, am Parlament vorbei die Lizenz zum Schlagen auf die einzelnen Außendienstmitarbeiter zu verteilen. Die Verordnungsentwürfe haben Sie uns freundlicherweise gleich mitgeliefert, und man fragt sich, was die Mitarbeiter in den Ordnungsämtern mit all diesen Befugnissen anfangen sollen. Wir jedenfalls halten es für notwendig, dass die im ASOG geregelten Ordnungsbefugnisse in geeigneter Art und Weise beschränkt werden, wenn Ordnungsamtmitarbeiter mit Befugnissen für Vollzugsaufgaben ausgestattet werden. Konflikte durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang zu regeln, ist und bleibt Aufgabe der Polizei. Dafür ist sie ausgebildet. Was wir in Berlin garantiert nicht benötigen, ist neben ihr noch eine Low-qualified-, Lowbudget-Hilfstruppe, die als Ersatz für die Freiwillige Polizeireserve durch die Parks geht.
Das ist das, was die CDU will, und das ist genau das, was wir nicht wollen. Das wird auch, lieber Herr Körting, mit Ihrem Gesetzentwurf sicher nicht zu verwirklichen sein. Insbesondere nicht mit der Verordnungsermächtigung, denn die dürfte – und darauf hat Herr Ritzmann bereits zutreffend hingewiesen – mit dem Gesetzesvorbehalt nicht in Einklang zu bringen sein.
Allerdings machen Sie mit dieser Ermächtigung noch einen kleinen anderen Winkelzug. So nebenbei ermöglichen Sie sich selbst auch noch einen Zugriff auf die Kompetenzverteilung innerhalb der Bezirksämter. Sie eröffnen sich die Möglichkeit, damit nicht nur die Befugnisse in den Bezirksämtern zu verteilen, sondern gleich dazu den einzelnen Dienstkräften innerhalb der Bezirksämter noch die Aufgaben zuzuordnen. Damit können Sie tief in die Bezirksautonomie eingreifen. Das ist ein Punkt, der bei der Wahrung der Bezirksautonomie und bei der Diskussion und Vorlage des Gesetzes so nicht angedacht war. Auf der anderen Seite lassen Sie dagegen im Bezirksverwaltungsgesetz – so, wie Sie es gern geändert haben wollen – völlig offen, wo das Front-Office, das Sie für die Bezirksämter in § 37 postulieren, angesiedelt sein soll. An dieser Stelle sollte noch einmal stärker in die Diskussion eingestiegen werden, um zu sagen, was das sein soll, wie das aussehen und welche Aufgaben damit erfüllt werden sollen. Das gehörte durchaus auf die gesetzliche Ebene.
men der Aufgabenverteilung und der Durchführung der Verteilung von Befugnissen noch diskutieren müssen.
Alles in allem, so meine ich, ist es ein durch und durch gutes Prinzip, was dieser Idee zu Grunde lag, die Entscheidungen in der Ebene zu suchen, die dem zu regelnden Sachverhalt mit am nächsten ist, durch Abschichtung von Aufgaben in die Bezirke, durch eine bürgernahe und übersichtliche Verwaltung zur Regelung der notwendigen Ordnungsaufgaben. Das war die Aufgabe. Das war auch die Chance, die wir hier hatten und haben, neben den Bürgerämtern Ordnungsämter als Servicestellen zu etablieren, die es den Menschen leicht machen, sich in dieser Stadt und nicht nur in ihrem angestammten Bezirk zu bewegen, und dabei gleichzeitig die Autonomie in der Aufgabenverteilung der Bezirke zu wahren. Gerade der letzte Punkt ist zugegebenermaßen eine Herausforderung: die Erhaltung und letztendlich Stärkung dezentraler und lebensnaher Strukturen bei Wahrung dieser postulierten gesamtstädtischen Einheit. Das bedeutet vor allem Verantwortung für die Akteure und Akteurinnen auf der bezirklichen Ebene. Es ist – wieder muss man wohl sagen – gelungen, diese Chance gründlich zu versenken. Nicht die Chance, die diese bürgernahe Verwaltung und die Zentralisierung in diesem Bereich mit sich brachte, stand im Vordergrund der Diskussion, sondern das kleinkarierte Profilierungsinteresse einiger konservativer Dorfschulzen und -schulzinnen. Für sie war nur das Interesse, sich mit Bewaffnungszenarien für schlecht ausgebildete Verwaltungsmitarbeiter in der Öffentlichkeit zu überbieten.
Die CDU hat dies auf Landesebene kräftig angeheizt. Herr Henkel, der Eindruck, den Sie hier verbreitet haben, sie hätten konstruktiv an diesem Prozess mitgearbeitet, findet sich in der Realität überhaupt nicht wieder.
Man hatte so den Eindruck, Sie versuchen, gerade auf Berliner Ebene eine schlechte Raubkopie Merkelscher Obstruktionspolitik zu etablieren, die notwendige Mitwirkung der Bürgermeister aus den Bezirken dazu zu nutzen, diesen Prozess an allen Ecken und Enden zu desavouieren und das, was als Idee dahinter stand, zu verhindern. Es war klar, dass die Bewaffnung der Ordnungskräfte ein Thema werden würde. Es ist klar, dass der CDU, egal welcher Vorschlag hier auf dem Tisch war, dieser Vorschlag zu lasch war. Wurde das Pfefferspray vorgeschlagen, kam die Forderung nach dem Stock. War es der Stock, kam die Forderung nach der Schusswaffe. Wäre die Schusswaffe gekommen, dann wären wir wahrscheinlich irgendwann beim MG gelandet. Es ging Ihnen in dieser Diskussion erkennbar nicht mehr um eine bürgerfreundliche Verwaltung, sondern einzig und allein um die Aufrüstung, um damit in der Öffentlichkeit ein Thema – eines Ihrer Ladenhüterthemen – wieder zu platzieren. Leider – so muss man sagen – ist der Senat diesem Begehren in gefährlicher Art und Weise gefolgt. Ihre Verordnungsermächtigung in dem Gesetz, das Sie, Herr Körting, vorgelegt haben, die hat es wirklich in sich.
Es ist auch Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Bezirksverwaltungen ein gleichmäßiges Erscheinungsbild nach außen haben, dass auch sie so etwas wie ein gesamtstädtisches Interesse an einer einheitlichen Verwaltung widerspiegeln. Erfreulicherweise haben sich bereits einige Bezirke – Herr Zotl, Sie hatten darauf hingewiesen – weitgehend auf die so genannte große Lösung geeinigt und gesagt, dass sie einheitlich, für mehrere Bezirke gemeinsame, nach außen erkennbare Zuständigkeiten bündeln und darstellen wollen. So kann es dann gleich sein, ob Bürgerinnen und Bürger aus Tempelhof, Pankow oder Mitte kommen, sie wissen, was sie in ihren Ordnungsämtern beantragen und sich genehmigen lassen können.
setzesvorlage empfohlen, also federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik und an den Hauptausschuss. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch, dann wird so verfahren.
Zur Wahl werden vorgeschlagen: Zur Vizepräsidentin Frau Margret Diwell, zur Richterin Frau Dr. Christina Stresemann und zum Richter Herr Frank-Michael Libera. Die Lebensläufe der Kandidaten sind Ihnen bekannt. Die Kandidaten haben sich in den Fraktionen vorgestellt. Weitere Vorschläge liegen mir nicht vor. Ich begrüße die Kandidatinnen und Kandidaten herzlich.
Eine große Frage – auch darauf ist bereits hingewiesen worden – hat der Senat unbeantwortet gelassen. Woher soll das Personal kommen, das die Bezirke benötigen, um die Arbeit erledigen zu können? Woher sollen die wenigen Materialien, die die Außendienstmitarbeiter dann noch benötigen, kommen, und wer soll das bezahlen? – Im Gegenteil: Der Senat hat sich sogar noch selbst einen Zugriff auf die imaginären – oder virtuellen Mitarbeiter, wie man eigentlich sagen muss – offen gehalten. Er will die Möglichkeit haben, immer dann, wenn Großlagen es erforderlich machen, seine polizeilichen Löcher damit zu stopfen und die Außendienstmitarbeiter heranziehen zu können. Die Frage stellt sich, ob dabei nicht ein Zug von Verteilung und Parken von Mitarbeitern aus der Polizei einzieht, der so jedenfalls nicht gebilligt werden kann.
Was wir Ihnen sagen können, ist, dass Ihr ehrgeiziger Zeitplan uns nicht daran hindern wird, die Mängel des Gesetzes aufzuzeigen. Wir behalten uns auch vor, gerade zu der Frage der Verordnungsermächtigung eine erneute Anhörung im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung zu beantragen.
Ich gehe noch auf einen Punkt ein, den Herr Ritzmann angesprochen hat. Er hat Sie sehr gelobt, Herr Körting, dass es Ihnen gelungen ist, statt „Johnny“ nur „Billy“ als Schlagstock für die Außendienstmitarbeiter umzusetzen. Von uns können Sie nur ein Lob erwarten, wenn Sie auch noch sicherstellen, dass keine tropischen Harthölzer verwendet werden. Wenn Sie dann noch sicherstellen, dass der Pfeffer im Pfefferspray aus ökologischem Anbau kommt, dann können wir sicher auch noch einmal mit Ihnen im Sinn eines Lobes reden. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Ratzmann! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Vorabüberweisung hatten Sie bereits bestätigt. Die Fraktion der CDU und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die zusätzliche mitberatende Überweisung an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung. Über diese mitberatende Überweisung an den Rechtsausschuss lasse ich jetzt abstimmen. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön!
Jetzt bin ich nicht sicher. – Also, noch einmal! Tut mir Leid! Wer dieser Überweisung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke! Das sind die Oppositionsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind die Regierungsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Überweisung abgelehnt.
Es handelt sich um die Wahl für die Dauer von sieben Jahren eines Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin sowie von zwei weiteren Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes.
Ich begrüße auch in Vertretung des Präsidenten den Richter am Verfassungsgerichtshof, Herrn Knuth. – Herzlich willkommen! Der Präsident lässt sich entschuldigen, er hat noch eine Vortragsverpflichtung und kommt eventuell später.
Nach dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof werden die Kandidatinnen und Kandidaten ohne Aussprache und in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Zweidrittelmehrheit errechnet sich aus den abgegebenen Stimmen, wobei bei der Ermittlung der Mehrheit Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nach § 74 Absatz 3 in Verbindung mit § 69 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung außer Betracht bleiben. Nach dem Wahlgang und der Auszählung finden bei erfolgter Wahl die Ernennungen und Vereidigungen statt.
Zur Wahl selbst: Es sind verschiedenfarbige Wahlzettel vorbereitet worden, auf denen drei Felder mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ markiert sind. Es darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz oder mit mehreren Kreuzen oder mit zusätzlichen Bemerkungen sind ungültig. Ansonsten ist Ihnen das Wahlverfahren bekannt, wovon ich ausgehe.
Hiermit ernenne ich Sie entsprechend Ihrer Wahl zu Richterinnen bzw. zum Richter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin und übergebe Ihnen die Ernennungsurkunden. Frau Margret Diwell, das ist die Ernennungsurkunde zur Vizepräsidentin. – Frau Dr. Christina Stresemann, Ihre Ernennungsurkunde zur Richterin des Verfassungsgerichtshofs! – Herr Frank-Michael Libera, für Sie die Ernennungsurkunde zum Richter des Verfassungsgerichts – bitte sehr!
Jetzt kommen wir zur Vereidigung: Ich habe Sie als Richter des Verfassungsgerichtshofs zu vereidigen. Ich spreche Ihnen den Vereidigungstext vor, und Sie können ihn dann bestätigen mit der Formel „Ich schwöre es.“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ Der Schwur lautet: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung von Berlin und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Nun bitte ich die Beisitzer bzw. Beisitzerinnen, an den Wahlkabinen und Wahlurnen Aufstellung zu nehmen, und bitte den Kollegen Brinsa um Verlesung der Namen.
Hatte jetzt jeder Abgeordnete Gelegenheit, die Stimmzettel abzugeben? Haben auch die Beisitzer daran gedacht, abzustimmen? – Aufgerufen worden sind alle, die Beisitzer haben auch die Wahl getroffen, alle Abgeordneten hatten auch die Möglichkeit, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe den Abstimmungsvorgang und bitte die Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zur Feststellung ges Ergebnisses unterbreche ich die Sitzung.
Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie wieder Platz! Die Sitzung wird fortgesetzt. Ich gebe das Ergebnis bekannt. Die Wahl einer Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin brachte für Frau Margret Diwell folgendes Ergebnis: