Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist damit erreicht. Ich frage Sie, Frau Diwell: Nehmen Sie die Wahl an?
Die Wahl einer Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin brachte für Frau Dr. Christina Stresemann folgendes Ergebnis:
Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist auch damit erreicht. Ich frage Sie, Frau Dr. Stresemann: Nehmen Sie die Wahl an?
[Frau Dr. Stresemann: Ja, ich nehme die Wahl an! – Beifall bei der SPD, der PDS und den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU]
Die Wahl eines Richters des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin brachte für Herrn Frank-Michael Libera folgendes Ergebnis:
Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist auch damit erreicht. Ich frage Sie, Herr Libera: Nehmen Sie die Wahl an?
Vielen Dank! – Damit sind die Vizepräsidentin, eine Richterin und ein Richter des Verfassungsgerichtshofs für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Ich bitte Sie, hier nach vorn zu treten, damit wir die Ernennung und Vereidigung gemäß §§ 4 und 5 des Verfassungsgerichtshofgesetzes vornehmen können.
Im Namen des gesamten Hauses gratuliere ich Ihnen zu dieser Wahl, und ich hoffe auf gute Entscheidungen
30 % der Fraktionen des Landtags von Brandenburg und des Abgeordnetenhauses von Berlin sind faktisch von diesem Verfahren der Beteiligung in den Rundfunkgremien ausgeschlossen. Wir halten das für keinen demokratischen Vorgang und wünschen uns, dass Sie mit Ihrer rot-roten Mehrheit, genauso wie der Landtag in Brandenburg, ein demokratisches Verfahren einführen und auf das
Verfahren zurückgreifen, das in den meisten anderen Landesparlamenten bei der Delegation von Vertretern in die Landesrundfunkanstalt gilt, nämlich ein Grundmandat. Ein Grundmandat ist ein faires, demokratisches Verfahren zur Beteiligung der Vertreter aller Fraktionen der Parlamente in den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich diesem Verfahren öffneten, wie es in den meisten anderen Rundfunkanstalten der Fall ist.
Es sind sieben Personen als Parteienvertreter im Rundfunkrat. Davon stellt die SPD drei, die CDU zwei und die PDS zwei. Das würde faktisch bedeuten, wenn man es proportional umrechnete, dass die SPD einen Anteil von 40 % der Wählerstimmen repräsentieren möchte – um das nur einmal am Beispiel der SPD klar zu machen. Sie glauben doch wohl selbst nicht, dass dies der Realität entspricht!
Auch die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt ist leider nicht so, dass man nicht doch noch politische Kräfte braucht, um in den Gremien darauf aufmerksam zu machen, dass es nicht die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, in den zwei zentralen Fernsehprogrammen dieses Landes an einem Sonnabend über sechs und mehr Stunden als identisches Programm die Hochzeit des spanischen Thronfolgers Felipe mit Letizia zu übertragen. Aber den Präsidenten dieser Republik, Johannes Rau, der sich nach fünf Jahren Amtszeit verabschiedet, einzig und allein in der ARD mit einem 45-minütigen Portrait nach 23 Uhr zu bedenken, das ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehr peinlich.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen den neuen Geschäftsführer der FDPFraktion, Herrn Steffen Saebisch, vorstellen. – Herr Saebisch, auf gute Zusammenarbeit mit dem gesamten Haus!
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um eine Aussprache gebeten. Ich erteile Frau Ströver das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das Stimmverhalten unserer Fraktion zur anstehenden Abstimmung zur Wahl eines Mitglieds des Rundfunkrates des Rundfunks BerlinBrandenburg begründen. Unsere Fraktion wird in dieser Abstimmung mit Nein stimmen, und ich möchte ausdrücklich sagen, dass das keine Personenabstimmung gegen den Kandidaten ist, sondern dass wir an dieser Stelle noch einmal darauf aufmerksam machen wollen, dass ein demokratischeres Verfahren für die Wahl der so genannten Personen des öffentlichen Lebens eingeführt werden muss. Hierbei handelt es sich um sieben von den Parlamenten von Berlin und Brandenburg zu wählende Personen, die nach dem Verfahren d´Hondt – so sagt es der Staatsvertrag – zu wählen sind. D´Hondt bedeutet konkret, dass nur Parteien, die sich in Berlin im Landtag oder in Brandenburg im Landtag in der Regierung befinden, das Recht zur Wahl eines Mitglieds in dieses Gremium haben.
Umgekehrt bedeutet das: Aus den Oppositionsfraktionen in beiden Parlamenten gibt es keine Vertreter.