Frau Abgeordnete! Sie haben Ihre Zeit noch nicht ausgeschöpft. Es ist auch nicht üblich, aber der Abgeordnete Schimmler möchte eine Zwischenfrage stellen.
und es ansonsten Bestandschutz für die alten Bauten gibt, insoweit auch die von Ihnen gerade zitierte Bauordnung dies nicht für Altbauten vorsehen kann?
Herr Kollege, stimmen Sie mir zu, dass man auch für Rauchmelder sein kann, ohne es in die Bauordnung aufzunehmen, ohne diese Ordnung noch bürokratischer, komplizierter und komplexer zu machen und stattdessen lieber darauf setzen sollte, Menschen davon zu überzeugen, Rauchmelder in ihrer Wohnung zu installieren?
Herr Matz, wenn Sie meinen Ausführungen bis zum Ende aufmerksam zuhören, werden Sie die Antwort darauf gleich haben.
In zwei Bundesländern war es möglich, diese Pflicht einzuführen. Das bedeutet noch nicht, dass wir auch diesen Ländern folgen müssen. Ich habe schon Probleme ge
Dabei treten mehrere Probleme zutage. Zum einen ist fraglich, wer das Ganze kontrollieren soll. Auch die Grünen waren immer dabei, wenn es darum geht, Geld einzusparen. Der erforderliche Kontrollaufwand, der anfällt, wenn durch die Wohnung gegangen werden soll um zu prüfen, ob ein Rauchmelder installiert ist und ob dieser auch funktioniert, ist nur mit zusätzlichem finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen. Das Geld haben wir nicht. Es wäre auch in dieser Frage nicht sinnvoll angelegt.
Dann gibt es den nächsten Problemkreis, der die Geräte selbst betrifft. Nach Studien versagen nach 3 Jahren ungefähr 40 % der Geräte. Sie müssen gewartet werden. Wenn man die Bürger zwingt, sich einen Rauchmelder anzuschaffen, werden viele zu einem möglichst preiswerten Fabrikat greifen. Davon sind nach Studien 70 % nicht funktionsfähig. Deshalb wird es nicht gelingen, über Zwang tatsächlich dafür zu sorgen, dass bei Bränden weniger Personen zu Schaden kommen. Es ist eine Aufgabe, dafür ein Bewusstsein zu schaffen. Das kann nicht durch eine Änderung der Bauordnung erfolgen. Hier würde ich vor allem auch auf die Unterstützung von Mietervereinen, die den direkten Zugang zu den Betroffenen haben, und Verbraucherschutzverbänden setzen. Wenn das Bewusstsein geweckt ist, dass jeder Mieter einen Rauchmelder in seiner Wohnung wünscht, wird sich auch ein Weg dafür finden, dass dieser Rauchmelder dort installiert ist. Entweder bringt ihn der Vermieter an, oder der Mieter erwirbt einen ordentlichen, funktionierenden Rauchmelder selbst und sorgt für Wartung, damit er nicht nur einmal bei der Installation funktioniert, sondern wirklich auch dauerhaft.
habt festzustellen, dass der dringliche Antrag der Kollegin Hämmerling in der Beratung und dann die Ablehnung im Bauausschuss problematisch begründet worden ist. Die Senatsverwaltung hat offenbar von Fehlfunktionen des Rauchmelders gewusst, die zu Schäden und zu Schuld- und Haftungsfragen führen sollen, was unwahrscheinlich ist. Dann ist dort in der Begründung zu lesen, dass mit einer erheblichen Zunahme von Fehlalarmen bei der Feuerwehr ebenso zu rechnen sein dürfte, was bei einer gesetzlichen Regelung auch ausgeschlossen werden kann. Die Feuerwehr – die Senatorin ist hier – hat mir dies bestätigt.
Frau Hämmerling, dennoch sind wir durchaus dafür. Wir wissen, dass Sie für pfiffige und gute Anträge bekannt sind. Wir haben jedoch feststellen müssen, dass bei diesem Antrag, schon beim Lesen des Antrags, jegliche Substanz fehlt. Sie müssten die Fragen beantworten, wie und wen Sie verpflichten wollen, ein solches Anliegen umzusetzen. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Wer wartet die Rauchmelder bei Senioren, bei Kranken und bei behinderten Menschen? Auch diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Wer und wie finanziert sich das alles, was Sie hier wünschen und wir natürlich auch haben wollen? Wie gehen Sie – jetzt spreche ich den Bestandschutz an – mit dem Bestandschutz um, der hier sicherlich auch eine juristische Frage aufwerfen wird, wie auch andere juristische Probleme, die in diesem Zusammenhang zu klären sind?
Um das vielleicht – Sie sind ja gelernte Sportlehrerin, obwohl ich mit großer Ernsthaftigkeit hier antworten möchte – zu sagen: Sie haben in der Sache einen guten Antrag formuliert. In der Realisierung ist der Antrag weitgehend nur Luft. Sie sind zu weit gesprungen, Frau Hämmerling. Für eine Teilnahme in Griechenland mag das möglicherweise reichen. Für die CDU-Fraktion allerdings – das sage ich mit großer Ernsthaftigkeit und mit Bedauern – reicht es nur für eine Enthaltung.
Es war zwar ein Sprung ins Leere durch die antragstellende Fraktion. Wir, die CDU-Fraktion, empfehlen dennoch den Menschen in dieser Stadt, sich einen Rauchmelder in der Wohnung zuzulegen. Rauchmelder retten Leben. – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Auch ich kann mich meinen Vorrednern insoweit anschließen, dass ich die Frage Rauchmelder in den Wohnungen für ein ernst zu nehmendes Problem halte. Ich muss aber Frau Hämmerling direkt fragen, ob Sie die Bürger eigentlich vor allen Gefahren – sie drohen nicht nur durch Brände, sondern auch durch umherfahrende Autos –,
Das geht auch bei dieser Frage nicht von Staatsseite. Ich glaube zwar schon, dass es möglich ist, Ihren Vorschlag in die Bauordnung zu schreiben, habe aber einen ernsten Zweifel, ob dieser tatsächlich nachhaltig das Problem lösen kann. Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht.
Zumindest möchte ich eines noch zum Schluss sagen, weil Sie meinen Kollegen Matz so gescholten haben, nachdem er Sie des Lobbyismus gescholten hatte: Klar ist doch, dass hinter der Initiative, die Sie in Ihrer Pressemitteilung benannt hatte, Vertreter stehen, die finanzielle Interessen haben. Das will ich nicht bewerten. Wir sollten uns aber bei der Entscheidung darüber, welche Lösung tatsächlich sinnvoll ist, doch frei von solchen Vertretern machen, die eigene Interessen verfolgen. Auf Grund der
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sollen jetzt den Jahresabschluss 2001 feststellen und den Senat entlasten. Nun hat uns der Finanzsenator vorhin mit Erzählungen darüber erheitert, wie es bei der GSW um die Buchhaltung und den Überblick über die Vermögensgegenstände aussieht. Er tat dies mit einer gewissen Belustigung und Überheblichkeit. Hierzu besteht kein Anlass, denn im Aufgabenbereich von Herrn Sarrazin sieht es nicht viel besser aus.
In der Vermögensrechnung 2001 fehlen 425 Millionen € und 5,7 Quadratkilometer an Grundstücken. Das ist wohl ein wenig mehr als die Wohnungen der GSW, die gesucht wurden. Das Immobilienvermögen wird ja leider nicht mehr wertmäßig erfasst. In der Haushaltsrechnung ergaben sich Abweichungen in alle Richtungen von insgesamt 462 Millionen €, deren Verbleib vom Rechnungshof beim besten Willen nicht aufzuklären war. Hierbei handelt es sich immerhin um 2 % des Haushaltsvolumens.
Daraufhin hat der Rechnungshof geurteilt, dass die Haushalts- und Vermögensrechnung so fehlerhaft und unvollständig sei, dass der Rechnungshof die Richtigkeit des Zahlenwerks erstmals nicht bestätigen könnte. Das heißt, wir haben einen Jahresabschluss ohne Testat. Daran hat der Rechnungshof völlig Recht getan, denn überall im Land, in jedem Unternehmen und in jedem Verein ist es üblich, dass Jahresabschlüsse nicht um Millionen abweichen wie im Land Berlin, sondern auf den Cent genau zu sein haben.
von mir angeführten Argumente, die auch von anderen vorgetragen wurden, müssten Sie doch einmal hinterfragen, ob alles, was in der Bauordnung enthalten ist, so umgesetzt werden kann. Das tut es nämlich nicht. Das spricht gegen Ihre Initiative.
Ich möchte noch einmal auf das Beispiel der beleuchteten Hausnummern zurückkommen. Ich muss zugeben, in einem Haus zu wohnen, in dem die Hausnummer unbeleuchtet ist. Anscheinend ist es auch jetzt nicht möglich, die ganzen in der Bauordnung schon sehr bürokratisch enthaltenen Bestimmungen zu kontrollieren. Es hilft einfach nicht weiter, auf die Lösung von oben zu setzen. Das kann nur gelingen, indem man das Bewusstsein dafür schafft. Das wird aber durch solche Anträge, wie Sie sie hier gestellt haben, keineswegs erreicht. – Vielen Dank!
Danke schön! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Fraktion der Grünen bei Enthaltung der CDU und einer weiteren Enthaltung aus der SPD die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag Drucksache 15/2477 dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist bei gleichem Ergebnis wie im Ausschuss dieser Antrag abgelehnt.
Die Drucksache 15/2837 ist wegen eines Übertragungsfehlers hinfällig. Der unter dieser Drucksachennummer laufende Vorgang wurde nunmehr mit dem Zusatz „neu“ versehen.