Die Vorlage wurde bereits vorab an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung federführend, an den Ausschuss Verwaltungsreform sowie an den Hauptausschuss überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung zu diesen Überweisungen stelle ich hiermit fest. Zur gemeinsamen gleichberechtigten Beratung des inhaltlichen korrespondierenden Antrags der Fraktion der CDU über Gesetz über die Wahrnehmung der bezirklichen Ordnungsaufgaben in Berlin, Drucksache 15/1794, bisher überwiesen an den Verwaltungsreformausschuss federführend, an den Innenausschuss sowie an den Hauptausschuss, soll nun die Federführung geändert werden. Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Damit ist nun auch hier federführend der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung.
Ich eröffne nun die I. Lesung. Für die Beratungen schlägt der Ältestenrat eine Redezeit von bis zu zehn Minuten pro Fraktion vor. Es beginnt die Fraktion der CDU, das Wort hat der Abgeordnete Herr Henkel. – Bitte sehr!
Nun werden wir, das Berliner Abgeordnetenhaus, das Gesetz beraten, und am Ende wird es mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Mehrheit von SPD und PDS verabschiedet. Umzusetzen ist es allerdings durch unsere Bezirke. Es muss dann aber auch so formuliert sein, dass es die Bezirke in die Lage versetzt, es zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger anzuwenden. Es muss so verfasst sein, dass es möglich ist, der zunehmenden Verwahrlo
sung des Stadtbildes und dem zunehmenden Vandalismus mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen zu treten. Kurzum: Es muss nicht nur, aber eben auch dem Außendienstmitarbeiter die Möglichkeit geben, für die Einhaltung von Recht und Ordnung zu sorgen. Dabei ist es völlig egal, welchen überflüssigen Streit um Begrifflichkeiten wir uns im Plenum leisten. Viel wichtiger als die Frage, ob der Außendienstmitarbeiter als Kiezpolizei oder als Kiezstreife bezeichnet wird, ist, dass die Bürger unserer Stadt in die künftigen Ordnungsämter hohe Erwartungen setzen. Erwartungen, die auch von der Politik geweckt wurden, und Erwartungen, die u. a. im Zusammenhang stehen mit einem Ende von Schmutz, Vermüllung, wildem Grillen und all den anderen Dingen, die niemand im öffentlichen Raum wirklich haben will.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Sie kennen doch genau die Fragen der Bezirkspolitiker, auf die Sie in Ihrem Gesetz keine Antworten geben. Warum gibt es z. B. noch immer keine verbindliche Aussage bezüglich der Einsatzmöglichkeit von Arbeitern im allgemeinen Ordnungsdienst, während sie für Angestellte und Beamte geregelt ist? Warum liegt das Schulungskonzept der Landespolizeischule für die Mitarbeiter im Außendienst der Ordnungsämter noch immer nicht vor, weder uns noch dem RdB oder anderen Gremien, an denen Vertreter der Bezirke beteiligt sind? Warum kann die Landespolizeischule nach eigenen Aussagen und entgegen Ihren Äußerungen von Ende April die Schulung der Dienstkräfte – ursprünglich waren es 24, jetzt ist die Rede von 100 – nur in einer abgespeckten Version durchführen? Warum gibt es immer noch keine Aussage darüber, ob über den 31. Dezember 2005 hinaus weitere Schulungen zur Fortbildung bzw. zur Erstschulung für Nachrücker durchgeführt werden und wer diese finanziell zu tragen hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem schlecht platzierten Aprilscherz der Koalition, die uns am 1. April mit einer verzweifelten Aktuellen Stunde zum Thema „Ordnungsämter in den Bezirken – jetzt schnell und handlungsfähig einrichten“ beglückte, legt der rot-rote Senat nun endlich ein Gesetz zur Einrichtung bezirklicher Ordnungsämter vor. Frau Kollegin Flesch sagte beim letzten Mal: Was lange währt, wird gut. Heute müsste man sagen: Spät kommt es, aber es kommt.
Vor acht Wochen führten wir eine Debatte, die u. a. von den Grundpositionen jeder Fraktion geprägt und – zumindest aus unserer Sicht – mit zahlreichen Fragezeichen versehen war. Kollege Zotl – gewohnt in der Übung, die Welt so zu betrachten, wie sie nicht ist – verstieg sich sogar zu der Aussage, dass die zeitliche Verzögerung, die bei der Errichtung der Ordnungsämter entstanden ist, völlig gerechtfertig sei, weil, wie er sagte, anders als zu Zeiten der CDU-geführten Innenverwaltung, dieses Mal nicht nachlässig, sondern mit ernsthafter und folgenkritischer Vorausschau gearbeitet worden sei. Lieber Herr Kollege Zotl! Wenn Sie dies wirklich getan hätten, Sie, die Koalition und Ihr Innensenator, dann dürften die Fragezeichen, die es im Zusammenhang mit der Errichtung der Ordnungsämter gibt, erstens erst gar nicht aufgetaucht sein, und zweitens müssten die Ordnungsämter bereits sehr erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen haben, und zwar als bürgerfreundliche Dienstleistungseinheiten der öffentlichen Verwaltung, versehen mit einem Außendienst, der mit angemessenen rechtlichen und materiellen Voraussetzungen ausgestattet ist, um auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünanlagen Ordnungsaufgaben wahrnehmen zu können, die ihn auch in die Lage versetzen, mögliche Sanktionen im Rahmen dieser Aufgaben durchzusetzen.
Die Fragen bleiben aber und werden durch das uns vorliegende Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter nicht beantwortet. Herr Senator Körting! Ich hatte es bereits beim letzten Mal getan, und ich tue es auch dieses Mal: Ich billige Ihnen gerne zu, dass Sie das Projekt Ordnungsämter gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern und mit denen anderer Behörden auf eine breite Grundlage stellen wollten, um zu einer umfassenden Lösung zu kommen. Bei der Lektüre der Gesetzesvorlage bleiben allerdings Zweifel, dass Ihnen das wirklich gelungen ist. Es bleibt auch dabei, dass ohne die Initialzündung meiner Fraktion ein solches Gesetz heute überhaupt nicht existieren würde.
Es gibt aber noch andere Probleme, die deutlich machen, dass hier, anders als der Kollege Zotl am 1. April formulierte, ein mit handwerklichen Fehlern beinhaltetes Gesetz mal eben schnell durchs Plenum und durch die Ausschüsse gebracht werden soll nach dem Motto: Wir, der Senat, sind die Guten, nach uns die Sintflut, und die Bezirke müssen halt sehen, wie sie klarkommen. – Es muss doch selbst Ihnen zu denken geben, wenn ein Bezirksbürgermeister, der einer Partei der roten Koalition zuzurechnen ist, sagt, dass man wegen diverser Probleme bei der Umsetzung des geplanten Gesetzes den Zeitplan nicht einhalten wird – O-Ton Heinz Buschkowsky (SPD), Bürgermeister in Neukölln, ich zitiere aus der „Berliner Morgenpost“ vom 27. Mai, Seite 24:
Hören Sie doch zu, Herr Kollege Doering! – Der Bezirksbürgermeister beschreibt dann noch sehr detailliert, welche Probleme er u. a. mit der Bereitstellung von an
Die Frage nach dem benötigten Personal muss jedoch in der Gegenwart beantwortet werden. Auch damit gibt es
offensichtlich große Probleme. Die ermittelte Mindestausstattung von 264 Stellen – 22 Mitarbeitern pro Bezirk – plus der zusätzlichen 36 Stellen für besondere Schwerpunktbezirke – in der Summe 300 Stellen – ist zunächst eine akzeptable Größenordnung. Für die Startphase ist das eine brauchbare Grundlage. Die Antwort auf die Frage, wie Sie diese Zahlen mit Leben erfüllen wollen, bleiben Sie schuldig, Herr Senator. Das Ergebnis der ersten bezirksübergreifenden Informationsveranstaltung für interessierte Überhangkräfte für den allgemeinen Ordnungsdienst, die am 25. Mai stattfand, war mit gerade einmal 40 oder 42 – es gibt widersprüchliche Zahlen – Interessenten äußerst dürftig, geradezu deprimierend. Das Verhältnis von 40 interessierten zu 300 benötigten Mitarbeitern ist ein krasses Missverhältnis und macht mehr als deutlich, dass eine Rekrutierung von Dienstkräften für den allgemeinen Ordnungsdienst – die zudem noch geeignet sein müssen – auf diesem Weg nicht möglich ist.
Was bleibt im Ergebnis? – Erstens: eine Menge ungelöster Fragen. Zweitens: die Erkenntnis, dass der Senat seine eigenen Zeitvorgaben nicht eingehalten hat und davon auszugehen ist, dass er die sich selbst verordnete Verlängerungsfrist bis zum 1. September wegen der ungelösten Fragen nicht einhalten wird. Drittens: Die Berlinerinnen und Berliner werden auch in diesem Sommer auf die dringend gewünschten und dringend erforderlichen Ordnungsämter verzichten müssen.
gemieteten Gebäuden und mit der Personalumschichtung hat, und sagt dann, nachdem der Senat den Starttermin 1. April schon nicht eingehalten hat und jetzt den 1. September festgesetzt hat – wiederum O-Ton Buschkowsky:
Lieber Herr Senator Körting, wenn Ihnen das sogar ein Sozi ins Stammbuch schreibt, dann bleibt mir an dieser Stelle doch nur die Zustimmung zu dieser Äußerung.
So aber kann und darf Politik nicht funktionieren. So leichtfertig dürfen nicht einmal Sie sich einem solchen Thema nähern.
Im Rahmen einer Sitzung der Koordinationsgruppe Allgemeiner Ordnungsdienst wurde noch ein weiteres pikantes Problem offenbar: In der Sitzung wurden die Bezirksvertreter unter Hinweis auf ein Schreiben von Staatssekretär Freise – man höre und staune – vom 14. Mai – noch nicht so lange her – an die Bezirksbürgermeister bezüglich der Beschaffung der Ausrüstungsgegenstände – wie erinnern uns: Funkgeräte, Pfefferspray, Schlagstöcke, Uniformen etc. – aufgefordert, sich zu äußern, ob Sammelbestellungen durchgeführt werden sollten. Dies, so hieß es, müsse umgehend geschehen, da sonst die Bereitstellung zum 1. September nicht möglich sei. Der Vertreter des Landesverwaltungsamts wies noch darauf hin, dass das Amt mit der Bestellung dieser Ausrüstungsgegenstände verbindlich beauftragt werden müsse. So weit, so, gut, aber – und auch das sollte Ihnen bekannt sein, Herr Senator – gemäß § 55 der Landeshaushaltsordnung und den Ausführungsvorschriften zur LHO Nummern 6 und 10 müssen die Bezirke ihre Verpflichtungen aus Sammelbestellungen erfüllen, und der jeweilige Beauftragte für den Haushalt muss bei der Auftragserteilung die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Mittel verfügbar sind. Derzeit allerdings – ich spreche insbesondere Sie von der Koalition an, Herr Doering – sind die Mittel, aus denen die Ausrüstungsgegenstände für den allgemeinen Ordnungsdienst finanziert werden sollen – die 5 000 € pro Dienstkraft –, lediglich angekündigt. Sie wissen so gut wie ich, dass es zumindest bis zu unserer letzten Sitzung vor der Sommerpause am 17. Juni keinen entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses über die Errichtung bezirklicher Ordnungsämter geben wird. Somit gibt es auch keine Rechtsgrundlage für eine verbindliche Zusage, auf deren Grundlage die Haushaltsämter handeln könnten.
Die Frage nach Ausrüstungsgegenständen, wie Datenerfassungsgeräten oder Handys, und deren Praktikabilität, die immer wieder diskutiert wird, möchte ich nicht behandeln. Aber die Frage der Uniformbeschaffung ist eine Erwähnung wert. Diese können nämlich erst dann bestellt werden, wenn das Personal und dessen Konfektionsgrößen bekannt sind. Ob dieses Vorgehen ökonomisch ist oder ein Schildbürgerstreich, wird die Zukunft zeigen.
Herr Senator, auch wenn die von mir formulierten Fragen hochgradig verwaltungstechnisch sind und die Bürgerinnen und Bürger – davon bin ich überzeugt – im einzelnen überhaupt nicht interessieren, müssen sie dennoch dringend beantwortet werden. Ein Pingpongspiel mit den Bezirken über Unzulänglichkeiten und Schuldzuweisungen darf es nicht weiter geben. Daher muss die Gesetzesvorlage dringend nachgebessert werden. Es bleibt dabei: Meine Fraktion und die von der CDU geführten Bezirksämter wollen die Ordnungsämter, aber wir wollen auch, dass sie funktionieren. – Herzlichen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Henkel! – Das Wort hat nun die Kollegin Flesch für die SPD-Fraktion. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Henkel, der gesamte Vorgang ist ein bisschen merkwürdig. Wenn wir heute über den Gesetzentwurf der CDU reden würden, der parallel in den Ausschüssen beraten werden soll, würden wir über Ausrüstung, Personal und Befugnisse überhaupt nicht reden, sondern über die Frage, ob die Bezirke sechs Ordnungsämter brauchen. Das war der große Anstoß, den die CDU gegeben hat. Das war die große Erneuerung. Dass die Themen Kundenfreundlichkeit, Bürgerorientierung, Synergieeffekte, Serviceleistungen, gesonderte Antragsannahmestelle, Frontoffice-Backoffice-Organisation bei Ihnen nicht vorkommen, wundert mich nicht. Es wundert mich auch gar nicht, dass in der Öffentlichkeit, genährt von Ihnen, der CDU, mit tätiger Hilfe der Presse, das
Drittens: Aufgaben, die zwar in der Theorie bei den Bezirken liegen, in der Praxis von ihnen aber nur beschränkt oder gar nicht wahrgenommen werden konnten, sollen mit der Einrichtung allgemeiner Ordnungsdienste wieder wahrgenommen werden. Dazu gehört auch die Ordnung im öffentlichen Raum zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, Schmutz und sämtlichen Auswirkungen großstädtischen Lebens, die die Aufenthaltsqualität von öffentlichen Parks, Plätzen und Straßen verringern. – Eigentlich wollte ich jetzt dem Kollegen Cramer eine Freude machen, aber er ist nicht hier. Ich sage es dennoch:
Dazu gehört auch, den ewigen Falschparkern, die die Bürgersteige und Kanten zuparken, die es Menschen mit Behinderungen und Frauen mit Kinder- oder Einkaufswagen schwer machen, die Straße zu überqueren, das Leben schwer zu machen.
Mit diesem Gesetz beginnen wir erst mit dem Projekt Ordnungsämter. Es ist ein Anfang mit einem großen Teil abgeschichteter Aufgaben, mit einem nur geringen Teil von Aufgaben, die auf bezirklicher Ebene zusammengefasst werden, und mit einem absoluten Minimum – was ich als Bürgerin erwarte – einer Antragsstelle für weitere Aufgaben, die in den Fachämtern entgegengenommen werden. Es wird weitergehen. Es ist ein erster Projektschritt. Wir sehen Folgen. Wir wollen weitergehen. Wir wollen mehr Aufgaben zusammenlegen. Wir sehen durchaus großen Raum, auch auf bezirklicher Ebene, zur Erweiterung des Aufgabenkatalogs. Ich vergleiche es mit dem Aufgabenkatalog der Bürgerämter, der auch erst sukzessive erweitert wurde. Lassen Sie uns anfangen und dann Schritt für Schritt weitergehen. Um deutlich zu machen, dass wir dieses Ziel nicht aus den Augen verloren haben, liegt Ihnen ein dringlicher Antrag vor, der genau dieses Ziel beschreibt: Wir haben als Parlament ein Auge darauf.
ganze Thema Ordnungsämter nur auf die Frage fokussiert wurde, ob wir Rambotruppen haben werden, ob wir bewaffnete Hilfspolizisten auf die Straße schicken werden oder ob wir eine vernünftige neue Struktur bekommen werden, die das Darniederliegen von vielen Ordnungsaufgaben einerseits in den Griff bekommt und andererseits für die Bürgerinnen und Bürger Erleichterungen bringt, und zwar bei Genehmigungsverfahren und Behördenkontakten. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, machen es sich wie immer extrem leicht.
Mit dem Gesetzentwurf kommen wir nach langer und ausführlicher Diskussion mit mehreren Anhörungen – allein in einem Ausschuss – zu einem Punkt, einen Auftrag dieses Hauses zu erfüllen, nämlich 1. bezirkliche Ordnungsämter einzurichten und 2. endlich die untere Straßenverkehrsbehörde so weit als möglich auf die Bezirke abzuschichten, was, meine Damen und Herren von der CDU, verehrter Herr Henkel, 1998 an einem gewissen Ingo Schmitt gescheitert ist. Er war damals Staatssekretär für Verkehr. Aber das wird Sie nicht mehr interessieren. Sie sind ja die Neuen.
Was waren unsere Intentionen zur Einrichtung von bezirklichen Ordnungsämtern? – Erstens: In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung verfolgen wir ein Lebenslagenprinzip. Wir wollen im Sinn einer bürgerfreundlichen Verwaltung, auch im Bereich der Ordnungsverwaltung das Prinzip „Die Akten sollen laufen, nicht die Bürger“ einführen und umsetzen. Das bedeutet, dass in der Sache zusammengehörende Sachverhalte – eben Lebenslagen –, zusammenhängende Aufgaben auch zusammen wahrgenommen werden und die Bürger nicht von A nach B laufen müssen, nicht 6 bis 16 Stellen anlaufen müssen, nur weil sie auf einem kleinen Straßenstück ein Volksfest machen wollen. Das findet bei Ihnen so nicht statt.
Zweitens: Wir verfolgen seit langem und weiterhin die Idee der Abschichtung von Durchführungsaufgaben der Hauptverwaltung auf die Bezirke. Sechs Jahre nach der Abschichtung von 1998 durch das Zweite Verwaltungsreformgesetz wird es jetzt wieder einen großen Schwung von Aufgaben geben, die dem Grundsatz der Subsidiarität folgend auf die den Bürgern nähere Bezirksebene verlagert werden. Damit kann lokalen Belangen der Einwohnerinnen und Einwohner schneller und besser begegnet werden. Bürgerfreundlichkeit und Partizipationsmöglichkeiten vor Ort werden gestärkt.
Dieses Gesetz wurde sehr intensiv beraten, auch mit den Bezirken, denn denen obliegt schließlich die Umsetzung und die Verantwortung für die Ordnungsämter. Deshalb wurde auch sehr intensiv um Ressourcen gerungen. Das haben wir alle erlebt. Es wurde geschachert, und es wurde sich um die Kommastelle geeinigt – auch das ein seltener Vorgang hier in diesem Lande. Für den allgemeinen Ordnungsdienst werden immerhin 300 Stellen mit dem Haushalt 2006 neu geschaffen. Bis dahin werden sie den Bezirken unentgeltlich aus dem zentralen Stellenpool zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus erhalten sie eine Erstausstattung von 5 000 € pro Dienstkraft. Für die besonderen Ordnungsaufgaben – Verkehrsüberwachung, Parkraumüberwachung – gehen die Stellen- und Sachmittelanteile auf die Bezirke über. Das sind eigentlich Selbstverständlichkeiten, aber man muss es durchaus betonen. Nun liegt es an den Bezirken – unter tätiger Begleitung durch den Senat, vielleicht auch durch die bisherige Projektgruppe, das werden wir sehen –, diese Ordnungsämter zu einem Erfolg für die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Stadt zu machen.
Ich komme noch einmal zu den Aufgaben zurück, denn ich finde es eigentlich bedauerlich, dass es nicht möglich war, die Ordnungsämter schon weitergehend, analog den Ordnungsämtern anderer großer Städte, mit einem großen, umfassenden Aufgabenkatalog auszustatten. Da sind nicht wir in der Verantwortung, sondern es geht um einen Kompromiss, der mit dem Rat der Bürgermeister ausgehandelt wurde, und der sieht so aus, wie er ist. Es ist bedauerlich, dass sich einige Bezirke nicht in der Lage sehen, aus welchen Gründen auch immer, intern die Aufgaben von den Fachämtern auf die Ordnungsämter zu ver
heute steht es eher für Zeitverzug und Abwarten. Das Berliner Modell, mit dem wir uns heute befassen, ist leider nicht eine Art Bestenauslese, sondern es ist, wie schon gesagt wurde, das Ergebnis von viel Herumgeschacher, ein Kompromiss zwischen dem, was der Senat, insbesondere der Innensenator wollte, und dem, was einige Bezirke haben wollten, der so genannte kleinste gemeinsame Nenner. Die Gefahr besteht also, dass aus dem Berliner Modell eine Berliner Posse wird.
Die Position der FDP ist ganz klar: Die Mitarbeiter der Ordnungsämter im Außendienst sollen eine Mischung darstellen zwischen Ordnungskräften, die auf Regelverstöße aufmerksam machen, und wer nicht einsichtig ist, der bekommt ein Bußgeld, aber auch Ansprechpartner sein für Bürgerinnen und Bürger, für Touristen, also eine wirkliche Anlaufstation in den Kiezen darstellen. Dazu reicht die Ausstattung mit Pfefferspray aus, weil es sich nicht darum handelt, sich in Kampfsituationen zu begeben, sondern wenn es brenzlig wird, wenn absehbar ist, dass es Konfliktpotential gibt, dann soll die Polizei gerufen werden. Dazu brauchen wir eine Art Hotline. Das übliche Verfahren bei einem Verkehrsunfall, dass die Polizei in etwa 45 Minuten kommt, kann hier nicht das Modell sein. Es muss eine Art Hotline für diese Ordnungsämter geben.
lagern. Das mag Ranggründe, politische Gründe oder fachliche Gründe haben. Ich finde es nur sehr schön, dass es bereits Bezirke gibt, die angekündigt haben, ihnen reiche das nicht, sie wollten gleich von Anfang an mehr Aufgaben in den Ordnungsämtern ansiedeln. Ich hoffe, diese Pilotbezirke dann im Rahmen einer Evaluation ganz vorne stehen zu sehen.
Dieses Gesetz soll am 1. September in Kraft treten. Kein Mensch erwartet, dass die Ordnungsämter ihre Aufgaben am 1. September vollständig und umfassend wahrnehmen. Das wäre etwas absolut Neues, wenn mit der Schaffung einer neuen Behörde es tatsächlich am ersten Tag passiert. Ich finde es aber bedauerlich, dass von Seiten der CDU schon von vornherein alles schlecht, alles heruntergeredet wird, dass auch von Seiten einiger Bürgermeister,