Das ist eben der Unterschied. Ich glaube daher, dass Sie in der Umsetzung noch große Schwierigkeiten bekommen werden. – Vielen Dank!
Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 15/3052 – Die Umsetzung von Hartz IV muss zu einer Chance für Berliner Arbeitslose werden – an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen,
Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über Berlin soll Übergangsregelungen für kommunale Beschäftigung nutzen, Drucksache 15/3104, wird die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz vorgeschlagen.
Wir kommen jetzt zu dem vor kurzem an Sie verteilten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Entschließung in der Drucksache 15/3106. Hier ist Sofortabstimmung beantragt worden. Wer dieser Entschließung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion der PDS. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit ist diese Entschließung so angenommen worden.
ren sagen. Sie können es mir sicherlich nachempfinden, dass ich mich besonders freue, dass wir nach mehrjährigen Verhandlungen mit zwei Ministerien in Brandenburg endlich so weit gekommen sind, dass wir auch hier in Berlin in die II. Lesung sowohl zur Dritten Änderung der Verfassung des Landes Berlin als auch zu dem Vertrag mit dem Land Brandenburg kommen. Denn hier befinden wir uns auf Neuland. Es ist ein Meilenstein auch in der Bundesrepublik, eine solche massierte Fusion von Gerichten zweier Bundesländer gibt es nicht noch einmal. Ich danke auch allen Beteiligten, die hier mitgestimmt haben und vielleicht auch jetzt dem Ganzen ihre Stimme geben.
Wir waren übereingekommen, hier nicht zu der Verfassungsänderung und zum Staatsvertrag zu reden. Ich wollte folgende Erklärung abgeben: Der Rechtsausschuss hat in der letzten Woche den Senat aufgefordert, zum Zeitpunkt der Errichtung des Finanzgerichts BerlinBrandenburg durch das Vorhalten gerichtsüblicher Räumlichkeiten nebst Infrastruktur und durch den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg dafür Sorge zu tragen, dass bei Bedarf Verhandlungen des Finanzgerichts auch in Berlin stattfinden können. Wir haben uns mit den beiden Ressorts in Brandenburg in Verbindung gesetzt und können noch eine Weiterung bekannt geben: Beide Länder, Berlin und Brandenburg, haben sich bereit erklärt, in einem Verwaltungsabkommen, dessen Entwurf schon vorliegt, der in Einzelheiten noch ergänzt werden muss, nicht nur für die Finanzgerichtsbarkeit hier in Berlin im Oberverwaltungsgericht in der Hardenbergstraße, sobald es bezogen ist, Räume für ständige Gerichtsverhandlungen des Finanzgerichts Cottbus zur Verfügung zu stellen, sondern auch diese mit den personellen und sächlichen Ressourcen, sprich EDV-Ausrüstung, Protokollführer usw., zu versehen. Wir haben gesagt, das sollte dann für alle gelten. Es kann auch sein, dass in den anderen Fachverfahrensarten der Anspruch besteht, in dem jeweiligen Nicht-Sitzland zu verhandeln. Deswegen haben wir uns bereit erklärt, in allen vier Fällen in dem jeweiligen Nicht-Sitzland die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der vier Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis IV in Drucksache 15/2614. Eine Beratung ist nicht vorgesehen, so dass wir sofort zur Abstimmung kommen können. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung des Antrags. Wer dem Gesetz dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind FDP und CDU. Wer ist dagegen? – Die Regierungsfraktionen. Wer enthält sich? – Die Fraktion der Grünen.
Zum Antrag Drucksache 15/3064 empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg
Ich schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel hinsichtlich der Verfassungsänderung bzw. der sechs Artikel zum Staatsvertrag miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Einleitung, die Überschrift sowie die Drucksachen 15/2764 und 15/2828.
Die Fraktion der FDP hatte ursprünglich um Beratung gebeten. Mir ist signalisiert worden, dass die zuständige Senatorin, Frau Schubert, eine Erklärung abgeben möchte. – Bitte sehr, Frau Senatorin, Sie haben das Wort!
Danke schön! – Ich gehe davon aus, dass es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt. – Das ist so, so dass wir nun zu den Abstimmungen kommen können. Für eine Verfassungsänderung ist gemäß Artikel 100 der Verfassung von Berlin eine Zweidrittelmehrheit notwendig, das sind 94 Stimmen der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 15/2764 mit Änderungen. Wer der Vorlage unter Einbeziehung der Änderungen der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist dies einstimmig so angenommen. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit war damit mehr als erreicht. Die Verfassungsänderung ist
Wer Frau Dr. Heike Kramer zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist Frau Dr. Heike Kramer bei Enthaltung der Fraktion der Grünen gewählt.
damit beschlossen. – Es gibt keinen Zweifel, kann es auch nicht bei einer einstimmigen Annahme mit einer Enthaltung.
Es sind deutlich mehr als 94 Abgeordnete anwesend. Von unserer Seite gibt es keinen Zweifel an der Zweidrittelmehrheit und an den Anwesenden.
Zum Staatsvertrag Drucksache 15/2828 empfiehlt der Rechtsausschuss einstimmig die Annahme des Vertrags mit Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3088. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann haben wir dies einstimmig so beschlossen.
Ich weise in diesem Zusammenhang auch auf die Protokollnotizen hin, die der Rechtsausschuss seinen Beschlussempfehlungen angefügt hat, und stelle die Kenntnisnahme des Hauses fest.
Zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)