Protokoll der Sitzung vom 26.08.2004

Wahlvorlage Drs 15/3027

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Die Kandidaten entnehmen Sie bitte der Anlage der Drucksache. Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen! – Damit sind die Genannten einstimmig gewählt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 10:

Wahl

Die Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin

Wahlvorlage Drs 15/3079

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Die Fraktion der Grünen hat um Einzelwahl gebeten. Entsprechend der Drucksache beginnen wir mit Frau Dagmar Reim. Wer Frau Reim in den Stiftungsrat zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist Frau Reim gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Grünen gewählt.

Wer Sir Peter Jonas zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Kandidat einstimmig gewählt.

Wer Herrn Hans-Kornel Krings zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Kornel Krings bei Enthaltung der Fraktion der Grünen gewählt.

Die lfd. Nrn. 11 bis 12A sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

lfd. Nr. 11:

Große Anfrage

Fonds- und andere Geschäfte der Investitionsbank Berlin (IBB)

Drs 15/2675

Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage durch Bm Wolf vom 26. April 2004

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre

Große Anfrage wie folgt:

Zu 1: Das finanzielle Gesamtvolumen der BAF Berlin

Animation Film GmbH & Co. Produktions KG beträgt rd. 85,9 Millionen € – 168 Millionen DM –. Davon hat die IBB Kommanditanteile in Höhe von rd. 15,3 Millionen € – 30 Millionen DM – gezeichnet.

Zu 2: Es sind keine weiteren institutionellen Anleger

beteiligt. Die übrigen rd. 1 580 Kommanditisten sind Privatanleger.

Zu 3: Der Fonds wurde von der Investmentbank der

Dresdner Bank AG, der heutigen Dresdner Kleinwort Wasserstein Ltd., London, aufgelegt. Der Fondsvertrieb erfolgte über die Dresdner Bank AG. Die Dresdner Kleinwort Wasserstein hält Anteile an der persönlich haftenden Gesellschafterin der BAF KG, der BAF Berlin Animation Film GmbH in Höhe von 49 % – 24,5 T€ –. Die BAF GmbH übernimmt für die BAF KG die Geschäftsführung und die Besorgung der mit dem laufenden Geschäftsvertrieb verbundenen Geschäfte.

Zu 4:

a) Vertragliche Beziehung zwischen IBB und BAF

Vizepräsidentin Michels

Als institutioneller Investor unterhält die IBB im

Rahmen eines individuell vereinbarten Zeichnungsscheines inklusive einer sog. Beteiligungsdokumentation eine vertragliche Beziehung. Der Vertrag gibt der IBB gegenüber den übrigen Anlegern Rechte in Bezug auf Reportingverpflichtungen und Einsichtsrechte. Die IBB stellt außerdem ein Mitglied des Beirates des Fonds.

Weitere vertragliche Beziehungen zwischen der IBB und dem BAF-Fonds über die Kommanditregelungen – inkl. Beiratsmandat – hinaus bestehen nicht.

b) Vertragliche Beziehungen zwischen IBB und von

BAF beauftragten Firmen

Einige von BAF beauftragte Unternehmen haben

Fördermittel bei der IBB beantragt und z. T. per Bewilligungsbescheid erhalten. Insofern besteht zwischen ihnen und der IBB eine rechtliche Beziehung. Es handelt sich um drei Unternehmen, die über die IBB eine Förderung – Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) – erhalten haben.

Zu 5: Publikumsfonds werden typischerweise in der

Rechtsform einer GmbH & Co. KG strukturiert. Da es sich beim BAF um einen Publikumsfonds handelt, wurde für die Beteiligung sämtlicher Anleger die Rechtsform des Kommanditisten gewählt.

Im Rahmen des Zeichnungsscheines inklusive der

Beteiligungsdokumentation sind zwischen der IBB und dem Fonds individuelle Vereinbarungen hinsichtlich Reportingverpflichtungen und Einsichtsrechten getroffen worden, die über die der anderen Anleger hinausgehen. Des weiteren sieht der Gesellschaftsvertrag der BAF-KG einen Beirat vor, bei dem die IBB das Recht hat, einen Beiratsposten mit einer natürlichen Person ihrer Wahl zu besetzen.

Die satzungsmäßige Aufgabe des Beirates ist die Be

ratung, Unterstützung und Überwachung der Geschäftsführung. Die IBB nimmt über das durch sie besetzte Beiratsmitglied in diesem Rahmen Einfluss auf die Geschäftsführung des Fonds. Zusätzlich steht der IBB bei den Produktionsentscheidungen ein gesondertes Vetorecht in Bezug auf den Regionaleffekt zu.

Zu 6: Eine weitere Förderung des BAF durch die IBB,

das Land Berlin, Beteiligungsgesellschaften des Landes Berlin oder dem Land nachgeordnete Institutionen wie z.B. dem Filmboard/Medienboard wird nicht gewährt.

Zu 7: Die IBB ist an den folgenden Unternehmen

beteiligt:

Unternehmen Beteiligungs- quote in %

Rechts form

weitere Förderungen *)

IBBBeteiligungsgesellschaft mbH

100 GmbH

GSG GewerbesiedlungsGesellschaft mbH (mittelbar über IBB-Holding für Immobilien-beteiligungen GmbH)