FEBB FlughafenumfeldEntwicklungsgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH (mittelbar über IBBHolding für Immobilienbeteiligungen GmbH)
KPM Königliche PorzellanManufaktur Berlin GmbH GewerbesiedlungsGesellschaft mbH (mittelbar über IBB-Holding für Industriebeteiligungen GmbH)
als Frühphasen-Risikokapitalgeber hält Minderheitsbeteiligungen an Berliner Hochtechnologiefirmen. Zum Stichtag 31. Dezember 2003 hielt die IBB-Bet. Beteiligungen an 40 Unternehmen. Diese Hochtechnologiefirmen beantragen und erhalten regelmäßig Förderungen aus den Berliner Investitions- und Technologieförderprogrammen.
gen der IBB betrug zum 31. Dezember 2003 179 340 T€. – Der Jahresabschluss 2003 der LBB/IBB ist bis dato noch nicht festgestellt und veröffentlicht worden. –
Worum geht es hier konkret? – Ab Januar 1945 sind auf Befehl Stalins in den von der Roten Armee besetzten Gebieten massenhaft Menschen zusammengetrieben, interniert und zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verbracht worden. Diejenigen, die von der Straße, aus den Lazaretten oder aus den Häusern geholt wurden, waren vor allen Dingen Frauen, Mädchen und Kinder; denn andere waren nicht verfügbar. Willkürlich auf Lastwagen gezerrt, begann für sie ein unbeschreibliches Martyrium. Den massenhaften Vergewaltigungen in den GPUZentralen, Soldatenlagern oder Kommandanturen, die
schon ein Teil von ihnen nicht mehr überlebte, folgte eine drei- bis sechswöchige Odyssee auf den – manchmal offenen – Waggons gen Osten. Bei diesen Transporten starb etwa ein Drittel von ihnen. Die Toten wurden oft nur aus den Waggons geworfen.
Fast ohne Essen und Wasser und nur mit dem Wenigen bekleidet, das die Menschen während der Verhaftung bei sich trugen, landeten die Überlebenden am nördlichen Eismeer, im Kaukasus, in Sibirien, sogar in Kasachstan oder Turkmenistan. In notdürftig hergerichteten Baracken oder gar in Erdhöhlen wohnend, fällten sie Bäume und zersägten sie, schleppten in unwegsamen Sumpfgebieten Steine und Sand für den Straßen- und Schienenbau oder wurden in den Bergwerken der Industriereviere im Ural oder am Don in langen Schichten zur Arbeit herangezogen, sie schafften in Steinbrüchen oder auch in Ziegeleien. Gedemütigt von den Peinigern, ausgezehrt von Hunger und Kälte, verfolgt von Krankheiten und Ungeziefer, verrichteten sie diese körperlich kaum zumutbare Arbeit mitten in Friedenszeiten.
Wer diese Hölle nach zwei, drei oder gar zehn Jahren überlebt hatte, war für sein Leben gezeichnet. Doch die Zurückgekehrten, oft typhus-, malaria- und tuberkulosekrank oder von Misshandlungen und Unfällen gezeichnet, empfing nur ein spärlicher Dank des Vaterlands. Jene, die in die Bundesrepublik kamen, hatten das Anrecht auf 30 DM Monatsentschädigung nach dem Häftlingshilfegesetz. Diejenigen aber, die in die DDR kamen, mussten schweigen; denn dazu wurden sie verpflichtet; sonst hätte ihnen wieder Arbeitslager gedroht. Sie sollten schweigen, weil kein Schatten auf den großen Sowjetbruder und dessen Unmenschlichkeit fallen sollte.
derfähigkeit der Vorhaben nicht bezweifelt und es sind keine anhängigen Ermittlungsverfahren bekannt.
Die Fraktion der CDU hat um Beratung gebeten. Hierfür steht – wie immer – eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der CDU. Das Wort hat der Abgeordnete Apelt. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass wir uns mit einem Thema beschäftigen, das zu einem der tragischsten Kapitel der europäischen Nachkriegsgeschichte zählt, aber bis heute einer Lösung harrt. Es geht um das Schicksal von Hunderttausenden von Verschleppten, vorwiegend Mädchen, Frauen und Kindern, die in die sowjetischen Zwangsarbeitslager verbracht worden sind. Und es geht auch hier um Entschädigungsfragen.
Ich weiß, wir haben in Deutschland eine merkwürdige Art im Umgang mit unserer Geschichte, die oft selektiv betrachtet wird, aus Angst, es gebe unbequeme Wahrheiten. Geschichte ist manchmal unbequem – unbequem, weil sie dem Zeitgeist widerspricht; unbequem, weil sie etwas aufzeigt, was eigentlich nicht sein darf.
Was dies für die psychisch und physisch gebrochenen Frauen bedeutete, lässt sich nur erahnen. Eine Entschädigung sahen all diese Frauen bis heute nicht – nicht einmal von ihrem deutschen Heimatland, das sich nach der Wiedervereinigung hinter der Erklärung versteckte, dass die Betroffenen oftmals aus Gebieten abgeholt worden waren, die heute nicht mehr zu Deutschland gehören.
Der Umgang mit diesem Kapitel sollte uns allen zu denken geben. Der Ansatz, der unserem Antrag zu Grunde liegt, ist der, dass wir dringend eine angemessene Entschädigung für die wenigen Überlebenden benötigen. Es sind nur noch ganz, ganz wenige. Es sind vor allem alte und oft gebrochene Frauen im Alter von 70, 80, 90 Jahren. Diese Menschen, die sich auch in vielen Briefen an uns gewandt und gesagt haben, ihr müsst doch etwas tun, sollten wir heute nicht enttäuschen.
Ich weiß, es kann keine Berliner Regelung sein, wir brauchen dringend eine Bundesregelung. Es gibt Möglichkeiten, etwas zu tun. – Im Übrigen haben sich auch alle Landesbeauftragten für die Staatssicherheitsunterlagen für eine Lösung eingesetzt. Wenn wir letztens noch gesagt haben, wir begrüßen den Bericht des Landesbeauftragten, dann sollten wir das nicht nur verbal getan haben,
An diesem Versuch sind aber schon andere gescheitert, nämlich der Bundestag. Ein solches Gesetz müsste sagen: Polnische, russische oder ukrainische Staatsangehörige hätten Anspruch auf Entschädigung für die Handlungen Polens oder der Sowjetunion während der Besatzung. Wo sehen Sie dafür die Regelungskompetenz? Soll die Bundesregierung diese Länder auffordern, an die Betroffenen zu zahlen? Oder soll der Bund an diese Länder zahlen, damit die Volksdeutschen dort zu ihrem Recht kommen? Schon die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte mit entsprechenden Forderungen, die auch an Russland gerichtet waren, eine Entschädigung in Form einer humanitären Geste gefordert und für Verstimmung gesorgt. Ihre Kollegen im Bundestag wollten eine Regelung in Deutschland, um damit einen gewissen Druck auf Russland auszuüben. Man wollte sagen können: Wir haben hier diese Regelung; bitte, Russland, gewähre den Leuten bei euch diese Entschädigung. – Die Bundesregierung hat ein solches Gesetz zu Recht abgelehnt. Die CDU/CSUBundestagsfraktion hat diese Forderung auch fallen gelassen. Der Abgeordnete Günter Nooke hat erklärt, ein solches Vorhaben würde an unüberwindliche völkerrechtliche Grenzen stoßen. Deswegen meine ich, wir sollten hier nicht versuchen, Ersatz-Außenpolitik zu betreiben, die der Bund so eben nicht gewollt hat. Das zeigt sich auch daran, dass das Abgeordnetenhaus eigentlich nicht zuständig und nicht kompetent ist, für diese schwierigen Fragen klügere Antworten zu finden als der Bund. Deswegen sollten wir hier die Finger davon lassen.
sondern uns auch hinter die Forderung aller Landesbeauftragten und hinter die Forderung aller Verfolgten- und Opferverbände stellen, die sagen, dass hier dringend etwas getan werden muss.