Ich bitte Sie: Unterstützen Sie den Antrag der CDUFraktion. Es geht nur um etwas Gerechtigkeit. Wir können nicht viel mehr tun für diese wenigen Überlebenden, aber wenn wir etwas tun können, sollten wir es jetzt und ganz schnell tun. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Apelt! Ich nehme Ihnen ab, dass es Ihnen um Wiedergutmachung, um Entschädigung, um einen moralischen Anspruch geht und nicht darum, die Geschichte umzuschreiben. Dennoch: Dieses Begehren stößt an solche Schwierigkeiten, dass wir davon abraten, diesen Weg zu gehen.
Sie wollen eine Entschädigung für Verschleppte aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, also dem heutigen Polen. Es ist Ihnen in der Ausschussberatung aber nicht gelungen, den Kreis der Betroffenen näher zu bestimmen. Der Antrag sagt nichts darüber aus. Gemeint sind offenbar von der Sowjetunion oder anderen Staaten zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion oder in andere Staaten deportierte Personen. Ihre Begründung deutet darauf hin – das haben Sie eben auch nahe gelegt –, dass Sie die so genannten Volksdeutschen meinen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Aber darüber kann man vielleicht hinwegkommen. Unterstellen wir einmal, wir können diesen Personenkreis definieren, der eine Entschädigung bekommen soll. Dann wollen Sie Ansprüche nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz anerkennen. Dieses Gesetz ist aber gerade beschränkt auf Geschädigte westlich der Oder-NeißeLinie, aus dem Gebiet der ehemaligen DDR, dem Beitrittsgebiet.
Auf Grund dieses Gesetzes kann aber diese Leistung nur für diesen räumlichen Geltungsbereich gelten; andernfalls müssten Sie für Personengruppen außerhalb Deutschlands, für polnische oder russische Staatsangehörige, eine Anspruchsgrundlage schaffen, mit einem deutschen Gesetz. Das ist die Konsequenz.
Viele Verschleppte haben tragische Schicksale erlitten, haben mit ihrer Gesundheit oder ihrem Leben für Krieg und Vertreibung bezahlt. Aber wir sollten uns davor hüten, anlässlich der EU-Erweiterung die Kriegsfolgen und das damalige Besatzungsregime rechtlich neu zu bewerten – und sei es durch eine neue Entschädigungsforderung. Wir sollten schließlich auch nicht vergessen, dass diese Kriegsfolgen am Ende ihre Wurzeln im vorangegangenen NS-Unrecht haben. Das ist die eigentliche Botschaft, die man auch in diesem Zusammenhang bringen muss.
Für hier lebende Spätaussiedler gibt es Ansprüche nach dem Bundesvertriebenengesetz und nach dem Häftlingshilfegesetz, und seit den 50er Jahren gewährt die Bundesrepublik Deutschland Ausgleich und Entschädigung für Vertriebene und Verschleppte. Das ist eine Leistung. Sie gewährt andererseits Entschädigung für NSZwangsarbeiter. Das ist die andere Leistung. Wir sollten hier weder das eine noch das andere durch unüberlegte politische Forderungen relativieren. – Danke schön!
Danke schön! – Das Schlimmste, Herr Zimmermann, was wir hier machen könnten, wäre Unrecht gegen Unrecht aufzurechnen. Das ist nicht Intention
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen – die wenigen, die anwesend sind und die ich hier ansprechen kann! – Gestern Abend kam auf dem Fernsehsender „3sat“ ein Dokumentarfilm über die „Wolfskinder“. Die wenigsten werden mit dem Begriff etwas anfangen können. „Wolfskinder“ waren jene deutschen Kinder, die im Winter 1944/45 in Ostpreußen hinter die Front gerieten, deren Mütter teilweise vergewaltigt, erschossen oder verhungert waren und die dann elternlos durch die Gegend streunten. Diese Kinder versuchten im Sommer 1945 nach Litauen zu entkommen, weil ihnen gesagt wurde, dort gebe es eine Möglichkeit zu überleben. Sie schwammen durch die Memel, sofern sie
das konnten. Viele sind dabei ertrunken. Etliche hundert sind nach Litauen gelangt, lebten dort als Wanderarbeiter – wandernde Kinder – und überlebten teilweise, weil sie adoptiert wurden. Andere kamen nach Jahren zurück. Diese Kinder suchen noch heute nach ihrer Identität. Wer diesen Film gestern gesehen hat, der war ergriffen von dem Schicksal dieser Gruppe. Man erfuhr, dass es Opfergruppen des Zweiten Weltkriegs und der Diktaturen gibt, die bisher kaum bekannt sind.
Um eine ebensolche Gruppe handelt es sich bei den Zivildeportierten. Und auch die heutige Diskussion zeigt wieder, dass wir wenig bis gar nichts über sie wissen. Zivildeportierte – das sind jene deutschen Zivilpersonen, die nach dem Wunsche Stalins stellvertretend für das deutsche Volk „Aufbauarbeit“ in der Sowjetunion leisten sollten. Was das hieß, hat Kollege Apelt in seinem Beitrag erwähnt: Sie sollten Zwangsarbeit in Workuta und anderen Lagern leisten, um vom deutschen Volk verursachte Schäden wieder gutzumachen. Sie sind willkürlich herausgegriffen worden. Stalin hatte dafür sogar die Zustimmung der Alliierten in Jalta gesucht. Völkerrechtswidrig war es trotzdem.
Diese Zwangsarbeiter waren selbstverständlich deutsche Staatsangehörige, Herr Zimmermann! Sie sind es immer gewesen und immer geblieben. Sie waren nie etwas anderes. Wie können wir es uns erlauben, Unterschiede zwischen deutschen Staatsangehörigen zu machen, wenn es um die Rehabilitierung von Opfern geht - danach, ob sie westlich oder östlich der Oder aufgegriffen worden sind?
dieses Antrags – und darf es auch nicht sein. Hier geht es um etwas anderes, und es gibt z. B. auch in der Stiftung sehr wohl Lösungsmöglichkeiten, die eigens dafür geschaffen worden sind, Härtefällen zu helfen. So könnte man z. B. der Häftlingsstiftung die Möglichkeit lassen, dass sie weiterhin existiert. Sie ist nur bis 2005 – weil die Bundesregierung das so will – arbeitsfähig. Man könnte also z. B. im Bundestag beschließen oder durch Beschluss des Bundesrates entsprechenden Druck machen, dass diese Stiftung weiter existiert, um Härtefälle – und um die geht es eigentlich – zu mildern.
Noch etwas zum Hintergrund: Es geht hierbei nicht um die Frage, wer Volksdeutscher und NichtVolksdeutscher ist. Es geht auch nicht um die Frage, was man dann gegenseitig aufrechnen wird. Es geht allein um die Frage, warum jemand, der in Frankfurt/Oder auf der östlichen Seite – heute Slubice – verschleppt worden ist, keinen Anspruch auf eine Entschädigung hat, während jemand, der auf der westlichen Seite dieser Stadt, im heutigen Frankfurt/Oder, verschleppt worden ist, eine Entschädigung bekommt. Ist die Frau, die bis 1945 auf der östlichen Seite gewohnt hat, etwas anderes als die Frau, die westlich der Oder gelebt hat?
Ich meine, das können wir so nicht stehen lassen. Es hat sich dabei um einige Hunderttausend Menschen gehandelt. Insgesamt 15 Millionen Menschen haben in den deutschen Ostgebieten gelebt, und einige Hunderttausend sind davon verschleppt worden – Frauen, Mädchen, manchmal Kinder bis zu 11 Jahren. Das sollte man sich einmal anhören. Von diesen haben – wie gesagt – nur einige Tausend überlebt, und unser Antrag zielt darauf, diesen wenigen Menschen wenigstens eine symbolische Anerkennung und die Möglichkeit zu geben, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen, und sei es mit Hilfe dieser Stiftung. Es geht also nicht darum, die Geschichte umzuschreiben. Das wollen wir nicht. Es geht vielmehr allein darum, symbolisch zu zeigen: Ihr habt gelitten, obwohl ihr wirklich nicht schuldig wart! – Was an diesen Menschen verübt worden ist, ist völkerrechtswidrig. Darin sind sich alle Historiker einig. Und es ist selbstverständlich auch ein Verbrechen an der Menschlichkeit gewesen.
Es gibt eine Dokumentation des Bundes der stalinistisch Verfolgten – Landesverband Berlin – unter dem Titel „Deportiert, interniert, verwaist“. Ich möchte Ihnen raten, diese Dokumentation anzufordern und darin nachzulesen, welche Schicksale diesen Menschen widerfuhren. Ich lese ein Beispiel vor:
Als 14-Jähriger wohnte ich bis Februar 1945 in Elbing/Westpreußen. Meine Eltern hatten eine Gärtnerei. Am 24. Januar 1945 rückten die Russen in Elbing ein. Am 8. Februar wurde ich mit meinem Vater zusammen gefangen genommen und nach Sibirien verschleppt. Unser Weg führte von Elbing, Preußisch-Holland über Morungen bis nach Insterburg. Am 23. Februar wurden wir in Insterburg in Güterwaggons verladen – ca. 120 Menschen in einem Waggon. Die Fahrt dauerte 28 Tage. Von den 120 Menschen des Waggons sind in der Zeit 67 Menschen verhungert oder an Krankheiten gestorben – auch mein Vater. Unser Lager befand sich dort, wo sich der 62. Längengrad und Breitengrad kreuzten: Workuta. – Die Kälte betrug hier minus 52 Grad. Zum größten Teil war meine Beschäftigung das Entladen von Lkws mit Leichen, die in gesprengte Erdlöcher geworfen wurden. In dieser Zeit wurden ca. 15 000 Leichen verscharrt, worüber bis heute nicht viel geschrieben wurde. Es wurden dort nicht nur die Toten aus
Diese Opfer sind Menschen, denen es vielleicht gar nicht in erster Linie um hohe Zahlungen geht, sondern einfach um die Anerkennung, um Würdigung ihres Schicksals und Anteilnahme. Wir entscheiden nicht über die Höhe der Entschädigung. Das muss der Bundestag tun. Wenn wir eine solche Initiative anschieben, senden wir aber ein moralisches Signal aus, dass wir diese Opfer, die nach unserer Auffassung durch einen Rechtsfehler von der Entschädigung ausgenommen sind, nicht länger missachten wollen. Es ist für uns auch eine moralische Frage, ein solches Anliegen zu unterstützen, zumal sich dieser Staat Bundesrepublik Deutschland bereit gefunden hat, für die Zwangsarbeiterstiftung Milliarden aufzuwenden. Warum soll diese zahlenmäßig inzwischen doch sehr
kleine Gruppe von jeder Anerkennung ausgenommen werden? – Wenn wir den Antrag heute ablehnen, werden wir die Opfer erneut bestrafen. Deshalb möchte ich Sie alle, liebe Kollegen, bitten, dem Antrag zuzustimmen. Es ist eine einfache menschliche Frage, die an uns herangetragen wird und die jeder für sich ungeachtet von Koalitionsdisziplin entscheiden kann, diese Initiative in den Bundestag zu bringen. Es geht dabei um Wiedergutmachung für ein Unrecht, das für uns alle erlitten worden ist. Es sollte uns ein echtes Anliegen sein, dieses zu heilen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Apelt, ich danke Ihnen sehr für die sachliche Darstellung des Themas hier. Wir haben damit ein Niveau erreicht, dass uns leider im Ausschuss in der Form nicht gelungen ist. Leider ist in Ihrem Vortrag nicht so richtig deutlich geworden, welche Personengruppe Sie meinen. Ich glaube, dass wir das auch durch das von Ihnen dargestellte Heft erfasst haben: Opfer des Stalinismus. Aus dieser Sicht ist der Antrag sicherlich unglücklich formuliert und nicht deutlich.
Der vorliegende Antrag verbietet parteipolitische Polemik, da es um das Leid von Menschen geht, die Opfer wurden. Sie sind Opfer eines Krieges und seiner Folgen, der seinen Ausgangspunkt – das will ich betonen – in Deutschland hatte. Es geht um Menschen, die unsagbares Leid erfahren haben, an dessen Folgen sie noch heute zu tragen haben, wenn sie denn noch leben. Wir sollten dieses heute nicht instrumentalisieren. Das wurde hier mehrfach betont. Das trifft auch für meine Fraktion zu. Wir wollen es nicht instrumentalisieren, sondern sensibel behandeln.
unserem Lager verbuddelt, sondern auch die aus anderen Lagern. Von den ca. 10 000 Menschen, die in diesem Lager waren, sind etwa 430 zurückgekommen nach Frankfurt/Oder und dort entlassen worden.
Das ist eines der typischen Schicksale. Wenn man das liest, kann man schlichtweg die Opfergruppe unter allen von einer Entschädigungsregelung ausschließen? Selbstverständlich darf man die diktatorischen Systeme nicht gleichsetzen, aber es konnte einem Opfer gleichgültig sein, unter welchem Regime es Zwangsarbeit bis zur letzten Erschöpfung und bis hin zum Tod leisten musste.
Ein zweiter Bericht sei hier zitiert, weil es an dieser Stelle um die Entschädigungsfragen geht – Bericht von Frau Hildegard Bischoff, Berlin:
Im November 1944 bin ich mit meiner Mutter und zwei Geschwistern in Ostpreußen evakuiert worden. Mit drei anderen Mädchen bin ich von Russen zur Kommandantur gebracht worden unter dem Vorwand, dass alle registriert werden müssten. Man brachte uns nicht wieder zurück, sondern nach Vergewaltigung und menschenunwürdiger Behandlung wurden wir in ein Gefängnis nach Insterburg geschafft. Von hier hat man uns dann am 15. März 1945 in Viehwaggons verladen und nach Russland gebracht. Ich wurde sehr krank, kam in ein Typhuslager, anschließend in das Lager 1083 Potanino. Hier arbeitete ich überwiegend in der Ziegelei in drei Schichten. Am 2. Dezember 1949 – es waren inzwischen vier Jahre und acht Monate vergangen – wurden wir entlassen und kamen nach Frankfurt/Oder und Berlin. Als Entschädigung für fast fünf Jahre verlorener Jugend, schwerste Arbeit, körperliche und seelische Leiden, primitivste Überlebensbedingungen, Verlust der Heimat gab man uns im Westteil der Stadt Folgendes: Für 1945 und 1946 gar nichts, für 1947 und 1948 pro Tag eine DM, für 1949 pro Tag zwei DM.
Sie können sich über die Schicksale der Verschleppten übrigens auch in der Ausstellung „Von Potsdam nach Workuta“– im ehemaligen KGB-Gefängnis Potsdam informieren..
Für mich waren es insbesondere Dokumentationen und Filme von Freia Klier, die auch sehr deutlich Nachhilfe über die Geschehnisse gaben, über die lange nicht gesprochen wurde. Dennoch sei mir an dieser Stelle eine Frage an die antragstellende CDU-Fraktion erlaubt, warum sie diesen Antrag erst jetzt stellt. Die Ereignisse liegen mehr als 50 Jahre zurück. Dazwischen lagen auch unter anderem 16 Jahre der Regierung Kohls. Es war Zeit genug, um möglicherweise politisch aktiv zu werden. Es liegt der Verdacht nahe, dass hier Opfer instrumentalisiert werden in einer Zeit, in der man nicht in der Regierungsverantwortung ist.
Die Nachkriegsgesetzgebung der Bundesrepublik hat versucht, viel stärker und deutlich differenzierter als die der DDR – das betone ich an dieser Stelle – Kriegsfolgenschicksale durch verschiedene Gesetze zu mildern und zu bewerten. Ich erinnere an das Bundesversorgungsgesetz, an das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, das Bundesvertriebenengesetz, das Häftlingshilfegesetz. Ganz besonders aber hat die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft alle Möglichkeiten, um Opfern zu hel
Gegenstand angemessen. Die letzten Zwischentöne, die hier eben aus der PDS kamen, sind in diesem Zusammenhang nicht akzeptabel. Es ist hier mitnichten irgendwo die Rede davon gewesen, Diktaturen einander gleichzusetzen. Es gibt aber bei der Betrachtung der Schicksale von Opfern der Zwangsarbeit sehr wohl Ähnlichkeiten und Gleichmäßigkeiten. Es gibt unzählige Opfer, die durch Zwangsarbeit im Stalinismus zu Tode gekommen sind. Dieses muss für die Geschichte festgehalten werden. Die Verharmlosung akzeptiere ich an diesem Statement nicht.
Es geht nicht darum, Diktaturen gleichzusetzen, wenn etwas für die Opfer des Stalinismus getan werden soll. Wir müssen etwas für die Opfer tun, die Unmenschliches in der Sowjetunion erlitten haben, stellvertretend für uns alle, für das ganze deutsche Volk. Sie wurden willkürlich herausgegriffen, in die Sowjetunion verschleppt, um stellvertretend für das deutsche Volk eine Schuld abzutragen. Wir sind es ihnen schuldig, ihnen wenigstens eine kleine materielle Hilfe zukommen lassen. Diese deutschen Zwangsarbeiter sind nicht in die sogenannte LambsdorffStiftung, die deutsche Zwangsarbeiterstiftung, einbezogen. Sie erhalten dort kein Geld. Sie werden auch kein Geld von der Sowjetunion erhalten können. Das ist doch klar. Niemand macht dort Ansprüche geltend. So können die Zivildeportierten nur von uns gewürdigt werden. Zur Würdigung gehört auch, dass man einen kleinen materiellen Ausgleich gewährt, und zwar den Ausgleich, den die anderen Zivildeportierten, die, die westlich von OderNeiße aufgegriffen worden sind, erhalten. Nur um diese Gleichbehandlung geht es. Nur die Gleichbehandlung würdigt das Schicksal dieser Opfer angemessen.
fen, Leid zu mildern und zumindest symbolisch anzuerkennen. Dieses sollte die Stiftung auch in diesem Sonderfall, in diesen Härtefällen tun, dabei alle sich bietende Spielräume nutzen und individuell auftretende Ungerechtigkeiten mildern. Das unterstützen wir ausdrücklich!
Wir meinen, dass es um Anerkennung und Würdigung einzelner Schicksale geht. Das sollte auch über 2005 hinaus möglich sein. Es werden durch die Bundesregierung Möglichkeiten gefunden werden, diese Einzelschicksale auch im Rahmen dieser Stiftung zu behandeln.
Der vorliegende Antrag meint eine gesetzliche Regelungslücke aufgreifen zu müssen. Wir sehen diese Regelungslücke nicht. Wir meinen im Gegenteil, dass es im Rahmen der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft möglich sein muss, diese Einzelschicksale auch zu behandeln.
Ich möchte nicht unterstellen, dass die CDU eine politische Zielstellung verfolgt. Im Beitrag von Herrn Hahn klang es zumindest für mich an, dass die Gefahr besteht, dass nachträglich eine Gleichsetzung von NSZwangsarbeit mit Zwangsarbeitverpflichtungen in der ehemaligen Sowjetunion oder in osteuropäischen Ländern erfolgen soll. Dieses wäre ein politisches Signal, das wir uns außenpolitisch nicht erlauben können. Eine Gleichsetzung von NS-Unrecht und Besatzungshandeln kann auch durch ein solches gesetzliches Unterlegen, wie es hier gewünscht ist, zumindest so interpretiert werden. Es würde faktisch eine Besserstellung der so genannten deutschen Zwangsarbeiter befürworten. Dieses kann auch politisch 50 Jahre nach Kriegsende nicht zulässig sein. Außenpolitisch ist es aus meiner Sicht nicht zu vertreten. Die Geschichte kann und darf nicht nachträglich korrigiert werden.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Ursprungsantrag der CDU, der im Bundestag diskutiert wurde. Ich habe das sehr aufmerksam verfolgt. Dort legen Sie als CDU der bundesdeutschen Regierung nahe, sie solle an Russland mit der Aufforderung herantreten, sich an einem entsprechenden Fonds zu beteiligen. Man bedenke, die Sowjetunion, heute Russland, das Land, in dem 21 Millionen Menschen, darunter 7 Millionen Zivilisten durch den Vernichtungskrieg Nazideutschlands gestorben sind, das Land, das die Hauptlasten des 2. Weltkrieges zu tragen hatte, wird aufgefordert, deutsche Zwangsarbeiter materiell zu entschädigen. Dieses kann ich an dieser Stelle nicht unterstützen. Ich meine, dass man im Bundestag richtig entschieden hat, diesen Antrag abzulehnen. In diesem Sinne werden Sie hoffentlich verstehen, dass wir diesen Antrag nur ablehnen können.