Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Ursprungsantrag der CDU, der im Bundestag diskutiert wurde. Ich habe das sehr aufmerksam verfolgt. Dort legen Sie als CDU der bundesdeutschen Regierung nahe, sie solle an Russland mit der Aufforderung herantreten, sich an einem entsprechenden Fonds zu beteiligen. Man bedenke, die Sowjetunion, heute Russland, das Land, in dem 21 Millionen Menschen, darunter 7 Millionen Zivilisten durch den Vernichtungskrieg Nazideutschlands gestorben sind, das Land, das die Hauptlasten des 2. Weltkrieges zu tragen hatte, wird aufgefordert, deutsche Zwangsarbeiter materiell zu entschädigen. Dieses kann ich an dieser Stelle nicht unterstützen. Ich meine, dass man im Bundestag richtig entschieden hat, diesen Antrag abzulehnen. In diesem Sinne werden Sie hoffentlich verstehen, dass wir diesen Antrag nur ablehnen können.
Deswegen ist es nicht in Ordnung, mit Unterstellungen zu arbeiten. Ich möchte Sie deshalb bitten, dass Sie bei der Sache bleiben und akzeptieren, dass es nur dieser Staat sein kann, der diesen Opfern Gerechtigkeit wiederfahren lassen kann. Da sind wir aufgerufen, initiativ zu werden. Es ist wenig sinnvoll nachzufragen, warum das in den vergangenen Jahren nicht geschehen ist. Ich bedauere das übrigens auch. Es hätte längst geregelt sein können und müssen. Das ist nun aber nicht der Fall. Dürfen wir heute sagen, jetzt lassen wir die Sache auf sich beruhen? – Das darf es nicht sein. Wenn wir diese Ungleichbehandlung innerhalb der Opfergruppe sehen, müssen wir sie abstellen. Dazu fordere ich Sie noch einmal alle auf. Helfen Sie mit! Das ist keine Frage von Parteizugehörigkeit, sondern eine individuelle Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten, die er auch durch sein Abstimmungsverhalten individuell kenntlich machen sollte. – Ich danke Ihnen!
Herr Hahn! Ich habe nur sehr zurückhaltend meinen Konflikt zu dem vorliegenden Antrag dargestellt. Ich möchte bei dieser Zurückhaltung auch bleiben. Es gibt einen Unterschied, menschliche Hilfe, humanistische Hilfe zu leisten und andererseits
Die rot-grüne Bundesregierung sieht sich in der Pflicht auch gegenüber den Verschleppten jenseits von Oder und Neiße. Sie hat 1998 im Koalitionsvertrag Verbesserungen für die politisch Verfolgten in der ehemaligen DDR festgelegt. 1999 hat sie die Voraussetzungen geschaffen, dass auch die Zivildeportierten jenseits von Oder und Neiße eine Unterstützung aus der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge erhalten. Und die rotgrüne Bundesregierung hat auch die Mittel für die Unterstützungsleistung deutlich erhöht. Die betroffenen Zivildeportierten können unter Berücksichtigung bestimmter Einkommensgrenzen bis zu 4 000 € jährlich erhalten. Ihren Zweck, den von der politischen Verfolgung besonders schwer betroffenen Opfern einen gewissen Ausgleich für das erlittene Unrecht zu gewähren, kann diese Entschädigungsleistung natürlich nur unvollständig erfüllen. Aber diese Bundesregierung wird auch zukünftig daran arbeiten, dass trotz der schlechten Haushaltslage ausreichend Geld zur Verfügung steht. Eine unverzichtbare Rolle dabei, dass über 2005 hinaus Entschädigungsleistungen gezahlt werden, ist, dass die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge erhalten bleibt. Das ist ein Appell an die SPD, auf ihren Innenminister entsprechend einzuwirken.
Immer neue Leistungsgesetze und immer weniger Geld in den öffentlichen Kassen, das passt nicht zusammen. Das gilt auch für die von der Union ins Spiel gebrachten deutschen Zwangsarbeiter. Missbrauchen Sie mit Ihren Anträgen nicht die Gefühle der Betroffenen, denen Sie auf diesem Weg immer wieder falsche Hoffnungen machen. Und vor allem: Unsere Erinnerungen beginnen nicht erst 1998 mit dem Antritt der rot-grünen Bundesregierung. Sie umfasst auch die 16 Jahre der KohlRegierung.
Es gab deswegen – vermutlich ist dieser Antrag 50 Jahre lang nicht gestellt worden – in der Bundesrepublik durchaus einen Grundkonsens, was Ursache und Wirkung des Krieges betrifft. Dieser ist bis zum heutigen Zeitpunkt eingehalten worden. Auch darin zeigt sich eine Weisheit deutscher Nachkriegsgeschichte, die wir auch weiterhin so behalten sollten. Dass die Menschen, die hier betroffen und auch gemeint sind, unterstützt werden sollen und dass ihnen geholfen werden soll, das Schicksal zu tragen, ist sicherlich einhellige Meinung. Was aber die politische Behandlung auch per Gesetzgebung betrifft, meine ich, dass es Unterschiede im Herangehen durch uns gibt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Anliegen des Antrags ist durchaus berechtigt. Es besteht ein Unterschied zwischen der Unterstützung der politischen Häftlinge in West- und Ostdeutschland. Aber jahrelang hat die CDU die Möglichkeit, etwas für die von der Roten Armee vom Reichsgebiet nach Russland verschleppten Zivilisten zu tun, versäumt. Die Regierung Kohl hat sich strikt geweigert, die Zivildeportierten jenseits von Oder und Neiße nach dem Häftlingsgesetz zu entschädigen. Erst unter Rot-Grün wurden die Unterschiede bei der Zahlung von Entschädigungsleistungen gemildert.
Erinnern wir uns: Wer als Zivildeportierter in den Westen ging, bekam die Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingsgesetz. Die Ausgleichszahlungen für anerkannte politische Häftlinge waren nicht unerheblich. Die Menschen im Osten Deutschlands dagegen waren benachteiligt, weil ihnen diese Anerkennung verweigert wurde. Mit der Anerkennung der deportierten Zivilpersonen jenseits von Oder und Neiße als politische Häftlinge und der Gleichsetzung der Deportationszeit als Haftzeit hätte die CDU-FDP-Regierung die Voraussetzung für eine angemessene Entschädigungsleistung nach dem Häftlingsgesetz schaffen können. Aber die Kohl-Regierung befürchtete durch die fehlende Gebietseingrenzung Entschädigungsleistungen in unüberschaubarer Höhe und lehnte die Anerkennung nach dem Häftlingsgesetz vehement ab. Wenn uns heute die CDU diesen Antrag vorlegt, ohne auf diesen Sachverhalt einzugehen, ist das aus meiner Sicht populistisch und heuchlerisch zugleich.
Wer auf das Kurzzeitgedächtnis der Menschen setzt, handelt unseriös. Er spielt mit den Gefühlen der Betroffenen, denen auf diesem Weg wieder neue Hoffnungen gemacht werden. Herr Apelt, das haben Sie bei den Mauergrundstücken ebenso gemacht. Diese Politik verurteilen wir auf das Schärfste!
Herr Apelt! Meine Damen und Herren! Es wäre schön, wenn wir bei der Unterstützung der politisch Verfolgten auf die bekannten Rituale des Parteienstreits verzichten könnten.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kubala! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen CDU und FDP die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag Drucksache 15/538 dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP und CDU. Die Gegenstimmen! – Das sind die restlichen Fraktionen. Entschuldigung! Enthaltungen? – Gibt es keine. Dann ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei Anträge, die wir hier gemeinsam beraten, behandeln im Grunde verschiedene Themen. Aber mit etwas gutem Willen kann man den Umgang mit den Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache als den gemeinsamen Nenner dieser drei Anträge ausmachen, wobei die Forderung nach interkultureller und globaler Erziehung keine Fördermaßnahme allein für NDH-Kinder darstellt, sondern eine inhaltliche Orientierung von schulischer Bildung in einer sich globalisierenden Welt fordert. Der andere gemeinsame Nenner dieser drei Anträge ist, dass sie allesamt von SPD und PDS mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt wurden bzw. im
Dass Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache besonderer Förderung bedürfen, dürfte spätestens seit der PISAStudie allen bekannt sein. Nicht ohne Grund benennt der Bericht der gemeinsamen Bildungskommission der Länder Berlin und Brandenburg die Förderung von Migrantenkindern und die Sprachförderung als zentrale Aufgaben für Berlin. Sieht man sich dagegen die Politik des Senats in diesem Bereich in den letzten zwei Jahren an, so gibt es zwar eine ganze Menge Absichtserklärungen und auch gute Ideen. Der von allen Seiten angemahnte Paradigmenwechsel lässt allerdings auf sich warten. Hierfür einige Beispiele.
Erstens Sprachförderung: Alle sind sich einig, dass die geplante obligatorische Sprachförderung vor Schulbeginn für Kinder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen sinnvoll und richtig ist. Selbst wenn ein früherer Zeitpunkt sicherlich begrüßenswert wäre, muss man doch anerkennen, dass hier ein Schritt in die richtige Richtung geplant ist. Doch in der Praxis wird sich diese obligatorische Förderung auf eine verschwindend kleine Anzahl von Kindern beschränken, nämlich derjenigen, die sowohl keine Kita besucht als auch Förderbedarf haben. Nun wissen wir alle – Senator Böger betont das auch immer wieder –, dass in Berlin rd. 95 % der Kinder eine Kita bzw. Vorklasse besuchen. Gleichzeitig wissen wir alle – dank der Bärenstark-Studie –, dass auch bei diesen Kindern ein riesiger Förderbedarf besteht, und zwar trotz ihres Kita- oder Vorklassenbesuchs. Doch was passiert mit ihnen? – Nichts! Zumindest nichts, was über das hinaus geht, was die Kitas bereits heute ohnehin schon leisten und tun. Das ist zu wenig! Für diese Kinder sind keinen speziellen Vorlaufkurse vorgesehen, auch keine Aufstockung der Erzieherstellen o. Ä. Die Kitas sollen mit Bordmitteln ein Problem bewältigen, das ohne zusätzliche Unterstützung, ohne entsprechende Fort- und Weiterbildung nicht leistbar ist.
Handlungsprogramm zur besseren Integration von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft in Berlin vorlegen
Wird der Dringlichkeit hinsichtlich des zuletzt genannten Antrags widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um die Beratung gebeten. Hierfür steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von großzügigen fünf Minuten zur Verfügung.
Wir beginnen mit der Wortmeldung der Grünen. Das Wort hat der Kollege Mutlu. – Bitte schön, Sie haben das Wort und das Pult!
Ein weiteres Beispiel ist der DaZ-Unterricht. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die DaZ-Kontingente in den Schulen gern für Vertretungsstunden hergenommen werden, um nicht zu sagen missbraucht oder zweckentfremdet werden. Die Senatsschulverwaltung, sonst bei der Abfrage von Daten nicht gerade zögerlich, zieht es vor, die Verwendung der DaZ-Mittel nicht zu kontrollieren. Das lässt sich zumindest der Antwort auf eine meiner Kleinen Anfragen entnehmen.
In den DaZ-Unterricht fließen erhebliche Mittel. Senator Böger nennt gern und stolz die Zahl von 700 Stellen. Ist es da zu viel verlangt, zumindest zu überprüfen, ob diese Mittel auch tatsächlich dort ankommen, wo sie benötigt werden?