Protokoll der Sitzung vom 09.09.2004

Dann rufe ich Frau Abgeordnete Oesterheld von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema

Kein Konzept im Umgang mit den Fondsanlegern der Bankgesellschaft?

auf. – Bitte schön, Frau Oesterheld!

Ich frage den Senat:

1. Welche Strategie verfolgt der Senat im Umgang mit den Fondsanlegern der Bankgesellschaft Berlin, und welche Konsequenzen zieht er aus den bisherigen Gerichtsurteilen?

2. Welche Kosten entstehen dem Land Berlin, wenn alle Anleger erfolgreich klagen würden, und wie ließen sich diese Kosten verringern?

Jetzt ist Frau Staatssekretärin Thöne dran mit der Beantwortung. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Oesterheld! Weil die geltend gemachten oder möglichen Ansprüche der Fondszeichner aus Prospekthaftung der Risikoabschirmung unterliegen, kommt aus Sicht des Senats nur

)

Frau StS Thöne

Sie erwähnten, dass alle Möglichkeiten offen sind, mit den einzelnen Fondsgesellschaften zu verhandeln. Sind überhaupt schon Verhandlungen mit Fondsgesellschaften aufgenommen worden?

Frau Staatssekretärin Thöne – bitte!

(D

Ich wollte nur wissen, ob Sie schon verhandeln. Aber dann frage ich einmal anders: Was soll in Verhandlungen erreicht werden, damit es für das Land günstiger ist? Welche Vorstellungen haben Sie da, was die Fondsanleger und die Fondsgesellschaften betrifft?

eine Strategie in Frage, und das ist die Minimierung der Risiken. Dazu haben wir uns verpflichtet.

Zur Risikominimierung werden deshalb folgende Handlungsoptionen geprüft: Entscheidung durch die Gerichte, Einigung durch Vergleich oder Rückabwicklung der Fonds. Eine Entscheidung über die vorzugswürdige Option ist erst dann sinnvoll, wenn die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken der Fonds vollständig analysiert sind. Die landeseigene Controllinggesellschaft BCIA analysiert derzeit die individuellen Risikofaktoren aller 29 Fonds, die rund 830 Objekte, 40 000 Mietverträge sowie zahlreiche Garantieverträge umfassen. Bis zum Abschluss dieser Prüfung ist sichergestellt, dass dem Land durch Zeitablauf keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile entstehen.

Im Übrigen liegt derzeit erst ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil gegen den Bankkonzern in einem Prospekthaftungsfall vor. Der Bankkonzern hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Die Senatsverwaltung für Finanzen ist mit der Controllinggesellschaft BCIA im engen Austausch über das weitere Vorgehen. Um aber hier Verhandlungspositionen des Landes nicht zu beeinträchtigen, kann ich derzeit keine Details über die Strategie berichten. Da bin ich wie jeder Anwalt und Sachwalter, der dieses auch nicht tun würde.

Ihre zweite Frage möchte ich wie folgt beantworten: Bei einer auf Grund rechtskräftigen Urteils notwendigen Rücknahme der Fonds wegen Prospekthaftung müsste der Bankkonzern die einzelnen Fondsanteile gegen Rückzahlung des gezeichneten Kapitals zuzüglich des Agios, des Ausgabeaufschlags, zurücknehmen. Der jeweilige Rückzahlungsbetrag wäre um die seit Fondsbeitritt geleisteten Ausschüttungen an die Fondszeichner zu kürzen. Die Ausschüttungen variieren je nach Fondsergebnis und nach Beitrittszeitpunkt der Zeichner.

Dies ist Theorie, betone ich. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass alle Anleger erfolgreich einen Prospekthaftungsanspruch geltend machen, weil zum einen eine Vielzahl von möglichen Ansprüchen bereits verjährt ist – da gibt es entsprechende Verjährungsregelungen. Zum anderen wäre der Prospekthaftungsanspruch von den klagenden Fondsanlegern eingehend darzulegen, was mit einer Reihe von tatsächlichen und rechtlichen Hürden verbunden ist und individuell zu beantworten wäre.

Um darüber hinaus das Kostenrisiko des Landes möglichst gering zu halten, ermitteln wir derzeit, wie ich schon vorhin beantwortet habe, zusammen mit der BCIA.

Danke schön, Frau Staatssekretärin! – Frau Oesterheld hat eine Nachfrage. – Bitte schön, Frau Oesterheld!

Ich habe Ihnen gesagt, dass ich die Details hier nicht nennen kann und möchte.

[Ratzmann (Grüne): Das sind keine Details!]

Ich habe Ihnen auch gesagt, dass es drei Handlungsoptionen gibt: Urteil, Vergleich und Rücknahme – und dass wir diese drei bei allen Fonds prüfen. Ich bitte Sie deshalb, dass wir die Antwort hier in diesem Rahmen halten können.

[Frau Ströver (Grüne): Die Frage war so schlicht, dass Sie sie beantworten können, Frau Thöne!]

Danke schön! – Frau Oesterheld hat eine weitere Nachfrage. – Bitte schön, Frau Kollegin Oesterheld!

Frau Staatssekretärin Thöne – bitte!

Was soll ich als Sachwalter erwarten, wenn ich als Ziel die Risikominimierung habe? – Die Frage, Entschuldigung, beantwortet sich von selbst. Ich tue das, was auch jeder Anwalt tut: versuchen, das Ziel seines Mandanten zu erreichen. Das ist hier beim Land die Risikominimierung. Das ist mein Ziel und meine Erwartung. [Beifall der Abgn. Brauer (PDS) und Dr. Zotl (PDS)]

Danke schön! – Herr Schruoffeneger hat eine Nachfrage. – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!

Frau Thöne, ich mache noch einen Versuch. Die Frage der Kollegin Oesterheld zielte ja nicht auf Details. Befinden Sie sich schon in Verhandlungsprozessen oder in Verhandlungsvorbereitungen? Oder gehört das zu einem streng vertraulichen Vorgang?

[Heiterkeit bei den Grünen]

Frau Staatssekretärin Thöne – bitte!

Noch einmal: Ich habe gesagt, dass wir

)

Frau StS Thöne

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Lüdeke! Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte hat Ende des Jahres 2001 das Haus des Lehrers erworben. Sie hat nach meiner Kenntnis bereits damals beabsichtigt, ein Wohn- und Geschäftshaus nach einer Grundsanierung zur Verfügung zu haben. Es hat dann nach der Organisationsveränderung innerhalb der Wohnungsbaugesellschaft Mitte im Jahr 2004 kurzzeitig die Überlegung gegeben, einen Teil der neuen Tochtergesellschaft, die sich mit der Wohnungsbewirtschaftung im Rahmen der Wohnungsbaugesellschaft Mitte befasst, hier

im Haus des Lehrers unterzubringen. Davon ist sehr kurzfristig wieder Abstand genommen worden. Auch der Aufsichtsrat hat darauf bestanden, dass das Haus des Lehrers nunmehr der Vermietung bzw. der Verpachtung zur Verfügung gestellt wird.

Eine Nachfrage des Kollegen von Lüdeke – bitte!

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte muss bei ihrer Kalkulation einerseits den Kaufpreis, andererseits die Sanierungskosten zu Grunde legen. Nachdem es nunmehr gilt, das Haus des Lehrers für die Vermarktung herzurichten, müssen möglicherweise Kosten für die weitere, eher kleinteilige Einteilung der Büroräume einkalkuliert werden, weil dies zurzeit am Markt eher zu platzieren ist als die großen Räume im Haus des Lehrers.

(D

Die Gesamtsumme ist mir nicht bekannt. Ich weiß jedoch, dass im Aufsichtsrat im August – oder dann im September – eine solche Darstellung im Rahmen der üblichen Tagesordnung vorgenommen werden kann.

prüfen. Bei dieser Aussage möchte ich es belassen. Ich habe gesagt, dass die BCIA, die wir extra dafür gegründet haben, entsprechend ermittelt. Dabei möchte ich es belassen, Herr Schruoffeneger.

Eine Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger!

Wenn Sie jetzt prüfen, ob Sie sich in Verhandlungen befinden, dann interpretiere ich Ihre Antwort und bitte Sie, Ja oder Nein zu antworten. Findet die Prüfung darüber statt, ob Sie sich in einen Verhandlungsprozess gegeben?

Frau Staatssekretärin Thöne!

Wir können diese Übung noch sehr lange durchführen. Ich habe gesagt, dass wir prüfen, welche Optionen es gibt. Ich habe gesagt, um wie viele Fonds es sich handelt und dass es äußerst individuelle Fragestellungen dabei gibt, plus Verjährung. Ich möchte es dabei belassen.

Danke schön, Frau Staatssekretärin!

Jetzt ist die nächste Frage an der Reihe, und zwar die Frage des Abgeordneten von Lüdeke von der Fraktion der FDP zum Thema