Barbara Oesterheld

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was gibt es für eine bessere Begründung, auch einmal aus dem Abgeordnetenhaus herauszugehen? Es ist die 7. oder 8. Rede zum Straßenausbaubeitragsgesetz. Die Qualität ist nicht besser geworden. Das Gegenteil ist der Fall.
Deshalb mache ich es auch relativ kurz. Ein Gesetz, das in I. Lesung zur letzten Plenarsitzung einer Legislaturperiode eingebracht wird, ist Unfug und nicht ernst gemeint.
Hinsichtlich des Antrags der FDP – es betrifft eigentlich das Erschließungsgesetz und nicht das Straßenausbaubeteiligungsgesetz – sollte das Parlament in der nächsten Legislaturperiode entscheiden, was es für wichtig erachtet. Dem müssen wir keinen Auftrag erteilen. Deshalb sollte auch dieser Antrag abgelehnt werden.
Natürlich geht es. Es wurde eben auch ein Beispiel genannt. – Wir haben einen Vorschlag dazu unterbreitet, wie man das machen kann. Sie wissen ganz genau, dass wir uns nie aus der Debatte herausgemogelt haben. Wir haben immer gesagt, dass wir dazu stehen, dass aber die Leute, die bezahlen sollen, auch mitbestimmen und die Kosten mit überprüfen sollen. Bei der zweiten Sache mit dem Erschließungsgesetz fanden wir die Intention richtig. Es war aber schon ziemlich empörend, wie Sie hier, ohne zu wissen, welche Auswirkungen es auf den Haushalt hat, einfach das Gesetz beschlossen haben. Nicht nur im Bauausschuss, sondern auch im Hauptausschuss wurde argumentiert, sie hätten leider keine Ahnung, was das bedeutet. Solche Gesetze vorzulegen ist sogar rechtswidrig, denn die Landeshaushaltsordnung sagt etwas anderes.
Deshalb werden wir diese Anträge ablehnen. Ich habe jetzt keine Lust, dieser Debatte noch großartige Reden hinzuzufügen. Anscheinend sind doch alle unbelehrbar.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es nicht lassen. Einmal wollte ich über Bebauungspläne im Plenum reden. Denn wenn man sich ständig durch diese dicken Dinger quält, sich dann auch noch im Unterausschuss „Bebauungspläne“ quält und kaum jemanden hat, mit dem man anständig über diese Bebauungspläne reden kann, muss man einmal die Möglichkeit haben, im Plenum darüber reden zu können.
Wie war es im Ausschuss? – Die FDP sagte: Die Investoren sollen so hoch bauen, wie sie wollen. Die CDU sagte: Das ist so eine tolle Ecke, da kann man doch mal hoch bauen. Die SPD argumentierte, an der Stelle könne man doch vielleicht mal... – Keinen interessiert die gesetzliche Grundlage. Gegenüber, auf der anderen Seite der Friedrichstraße, wollen Sie die Gesetze einhalten, auf dieser Seite der Friedrichstraße aber nicht. Wenn Ihnen die Baunutzungsverordnung nicht gefällt, dann schaffen Sie sie ab! Darüber kann man diskutieren. Aber man kann nicht sagen: Wir haben eine Baunutzungsverordnung, und der eine muss sich daran halten und der andere nicht.
Ja, man kann Ausnahmen machen, aber man muss sie begründen. Und da der Investor eine höhere Geschossflächenzahl als die zulässige zugesprochen bekommt, müsste diese Ausnahme begründet werden. Aber dann kommt die SPD und sagt: Wir bauen einfach höher. Was interessiert uns die Begründung? – Sie haben nicht ein einziges städtebauliches Argument genannt, warum das sinnvoll ist. Das interessiert Sie überhaupt nicht. Was hat Sie denn interessiert?
Sie wollten noch „einen draufsetzen“ und haben gesagt: 10 Geschosse sind ein bisschen wenig, der kann ruhig 12, 13, 14 oder mehr bauen.
Aber auch da gelten Gesetze, Herr Gaebler! Auch für die SPD gelten Gesetze.
Die Parlamentarier machen die Gesetze und führen sie selbst permanent ad absurdum. Wenn Sie die Gesetze ein
Wir können im Plenum endlich einmal eine städtebauliche Diskussion führen. Ich habe nichts dagegen. Aber heute Abend nicht, meine Redezeit ist zu Ende. Das hätten wir die ganze Zeit machen können, Herr Niedergesäß!
Ich habe zwar vielleicht nicht solch eine gute Kinderstube wie meine Vorrednerin, aber ich bedanke mich trotzdem bei den Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich gut zusammengearbeitet habe. Es tut mir nicht leid, dass ich das Abgeordnetenhaus verlasse – es ist gut, ab und zu etwas anderes zu machen –, aber es tut mir leid, weil es doch die einen oder anderen Kolleginnen und Kollegen gibt, mit denen ich mich gut verstanden habe. Ich wünsche, dass das Parlament in Zukunft ein bisschen selbstbewusster gegenüber der Regierung sein wird. – Danke!
Nein! Der fragt doch immer das Gleiche.
Ich nenne ganz kurz vier Punkte.
Ach, meine Redezeit ist zu Ende! Na gut, dann kann Herr Niedergesäß eine Kurzintervention beantragen, dann kann ich noch weiterreden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Fugmann-Heesing, Herr Kurth, Herr Böger! Mit der Vorlage des Berichts hat der Untersuchungsausschuss seine Arbeit beendet. Die Aufarbeitung des größten Bankenskandals der Bundesrepublik ist aber erst abgeschlossen, wenn die Fonds abgewickelt sind, die Risikoabschirmung abgerechnet ist und alle notwendigen Konsequenzen gezogen wurden. Bis in das Jahr 2031 wird das Land Berlin für diesen Skandal bezahlen, anstatt die Steuergelder für Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, soziale Infrastruktur oder sonstige Staatsaufgaben auszugeben.
Fest steht, dass der Skandal aus einer Mischung aus Unfähigkeit, Größenwahn und bankfremden Motiven wie der typischen Westberliner Bedienungsmentalität verbunden mit Freundschaftsdiensten und Parteienfilz entstand. Fest steht, dass alle Beteiligten, die Bankvorstände, die Geschäftsführer und die Aufsichtsräte, zumindest kaufmännisch hoffnungslos versagt haben. Fest steht auch, dass schon bei der Gründung so lange Gutachten eingeholt wurden, bis die privaten Banken von den Vorteilen der Landesbank profitieren und quasi von der Sicherheit von Gewährträgerhaftung und Anstaltslast partizipieren konnten. Fest steht, dass die Gründung der Bank mit dieser Konstruktion genau so politisch gewollt war. Die damit verbundenen Risiken wurden bewusst in Kauf genommen. Fest steht auch, dass schon aus den Geschäftsberichten die Situation der Bank herzuleiten war. Fest steht zudem, dass bei der Kreditvergabe erheblich gegen das Kreditwesengesetz verstoßen wurde. Fest steht, dass, als bekannt war, dass die Erlöse aus den Fonds die Ausgaben nicht mehr deckten, nicht etwa die Fonds gestoppt wurden, sondern wie im Schneeballsystem die größten Fonds aufgelegt wurden. Fest steht auch – Herr Zimmermann sagte es schon –, dass alle Aufsichtsbehörden versagt haben. Das waren die Aufsichtsräte, die Gewährträgerversammlung, die Wirtschaftsprüfer und das Bundesaufsichtsamt. Die Liste unserer Feststellungen ließe sich
noch beliebig erweitern. Ich habe jetzt bewusst nur bestimmte aufgezählt. Trotz all dieser Kenntnis hat niemand eingegriffen, sondern alle haben mitgemacht. Das ist absolut unverständlich, und das ist letztlich der Skandal.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. So steht es in § 111 des Aktiengesetzes. Aber genau das haben die Aufsichtsräte, haben Sie, Frau FugmannHeesing, Herr Kurth, Herr Böger, gerade nicht gemacht. Das werfen wir Ihnen vor. Sie haben nicht eingegriffen. Sie haben keine Umsteuerung verlangt. Sie haben die Landesinteressen nicht geschützt. Und Sie haben die Entscheidungen getroffen, sowohl als Aufsichtsratsmitglieder als auch als Gewährträger des Landes. Sie haben sogar noch den Bankvorständen ihre Bußgelder für rechtswidrige Geschäfte in Luxemburg gezahlt. Das ist die Perversion pur, denn schließlich hätten Sie ein Interesse an Steuereinnahmen haben müssen, anstatt solche Steuerhinterziehungsmöglichkeiten noch zu honorieren.
Keiner der Beteiligten – das ist wirklich extrem an diesem größten Bankenskandal –, weder Vorstände noch Aufsichtsräte, hat bisher irgendeine Verantwortung übernommen. Niemand hat auch nur das geringste Schuldbewusstsein gezeigt. Die Milliarden sind weg, und niemand will verantwortlich gewesen sein. Frau FugmannHeesing, Herr Kurth, Herr Böger, Sie tragen auch Verantwortung, nicht Sie allein, aber auch Sie. Wir fordern Sie auf, sich endlich dieser Verantwortung zu stellen!
Es ist vollkommen unstrittig, dass die Hauptverantwortung bei den Bankvorständen und Geschäftsführern liegt. Sie haben die Geschäfte geführt, sie mussten gehen. Aber es ist unerträglich, dass niemand für den angerichteten Schaden auch nur irgendwie zur Rechenschaft gezo
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ge Dinge fehlen.
(C
Eine der häufigsten Fragen ist die nach der Höhe des Schadens. Alle Banken hatten einen Wert, von dem nicht mehr viel übrig geblieben ist. Wenn wir sie verkauft haben, werden wir die Einnahme mit den Fondsanlagen verrechnen. Der Wert der Aktien ist im Keller. Zwischen
1994 und 2004 hat es einen Verlust von 2 Milliarden € gegeben. Die Kapitaleinlagen in die Bank betragen seit 2001 2,8 Milliarden €, 1,8 Milliarden € sind fällig für den Vergleich mit den Fondsanlegern, hinzu kommt die laufende Finanzierung für die Risikoabschirmung. Die Europäische Kommission hat eine Gesamtsumme für die notwendige Beihilfe von 9,7 Milliarden € berechnet.
9,7 Milliarden € Beihilfe, das ist nicht der Wertverlust der Bank. Die endgültige Schadenssumme wird erst die nächste Generation feststellen, denn erst im Jahr 2031 soll die Endabrechnung erfolgen.
9,7 Milliarden € entsprechen der Höhe aller Schäden der Hochwasserkatastrophe in Sachsen, 9,7 Milliarden € ist die Finanzierung aller Grundschulen für 15 Jahre, 9,7 Milliarden € wären 300 Jahre lang eine zusätzliche Sozialarbeiterin für jede Berliner Schule,
gen wird. Sie erfreuen sich ihrer Pensionen und Abfindungen, die sie letztlich nur erhalten konnten, weil das Land die Bank gerettet hat, andernfalls hätten sie sie nicht in voller Höhe bekommen. Die Höhe der Pensionen beträgt mindestens das Fünfzigfache dessen, was ein HartzIV-Empfänger erhält. Nur über Schadensersatzklagen hätte man ihnen beikommen können. Aber diese Klagen wollte die Bank nicht gewinnen. Sie hat sie so „grottenschlecht“ vorbereitet, damit sie gar nicht erst erfolgreich sein konnten. Das ist offensichtlich, und es ist dreist.
Umso intensiver hat sich die Bank mit der Schwärzung der Unterlagen für den Untersuchungsausschuss und mit der Behinderung der Arbeit der Abgeordneten beschäftigt. Es ist eine Unverschämtheit, vom Parlament Milliarden Euro einzufordern, aber die Auskunft darüber, weshalb dieses Geld benötigt wird, hartnäckig zu verweigern. Das kann sich ein Parlament nicht gefallen lassen. Die Rechte des Parlaments und die der Abgeordneten müssen gestärkt werden. Zumindest dies ist eines der Dinge, die jetzt auf den Weg gebracht werden.
Das Parlament hat bereits einige Konsequenzen gezogen, wie die Einsetzung des Unterausschusses Beteiligungsmanagement und -controlling und die Einfüh rung des Corporate Governance Kodex für Landesunternehmen. Doch zeigt die drohende Insolvenz der Wohnungsbaugesellschaft Mitte, dass alle diese Bemühungen offensichtlich nicht ausreichen. Wieder hat der Aufsichtsrat Entscheidungen gegen das Interesse des Landes getroffen, und wieder erfährt das Parlament erst dann davon, wenn die Insolvenz so gut wie eingetreten ist. Die Kontrolle der Beteiligungsverwaltung und der Arbeit der Aufsichtsräte ist immer noch nicht ausreichend transparent. Das Parlament ist kein Stimmvieh für die Bewilligung von Millionen und Milliarden Euro zum Ausgleich schlechter Geschäftsführung. Wir sollten uns dazu auch nicht machen lassen. Auch das Parlament, jede und jeder Abgeordnete trägt eine Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen. Die Bankengründung wäre ohne Beteiligung des Parlaments nicht möglich gewesen. Die Eigenkapitalerhöhung wäre ohne Parlament nicht möglich gewesen, ebenso die Risikoabschirmung und die Einlage der Zinsen. Das bedeutet: Auch das Parlament trägt für diesen Skandal einen Teil der Verantwortung, denn dieses Geld fehlt für viele wichti
Meine Damen und Herren! Machen Sie sich klar, dass Sie das Geld bewilligen und Sie damit in der Verantwortung stehen. Wenn das Parlament und die Aufsichtsräte, wie Frau Fugmann-Heesing, Herr Kurth und Herr Böger so gehandelt hätten als ginge es um das eigene Portemonnaie, hätte es diesen Bankenskandal nie gegeben.
Bis dahin wird jährlich für den Bankenskandal anstatt für die unabweisbaren Aufgaben des Landes gezahlt.
9,7 Milliarden € sind 141 Jahre lang eine zusätzliche Erzieherin für jede Kindertagesstätte.
Ja!
Zwischenfragen werden aber nicht auf die Redezeit angerechnet. – Sie haben vielleicht vor lauter Hektik nicht gehört, was ich gesagt habe.
Ich habe gesagt, 9,7 Milliarden € ist die Summe der Beihilfe, die die EU benannt hat. Ich habe auch gesagt, dass wir im Jahr 2031 die endgültige Schadenssumme kennen, denn dann soll alles abgerechnet sein. So habe ich es formuliert.
Solch ein Skandal – –
Ich bin beim letzten Satz. – Solch ein Skandal darf sich nicht wiederholen. Die wesentliche Maßnahme muss deshalb in mehr Transparenz und mehr Information und Unterstützung für die Abgeordneten bestehen, und unsere Aufsichtsräte müssen eine harte Aufsicht führen, denn nur so ist Kontrolle möglich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dafür, dass sich SPD und Linkspartei solch eine Aktuelle Stunde gebastelt haben, hätten Sie Ihre Reden mit mehr Verve halten können.
Für mich war es nicht aufmunternd. Der eine haspelt die Gesetze herunter, der andere reißt auch nicht zu Begeisterungsstürmen hin.
)
Das dritte Problem – darauf ist schon kurz eingegangen worden – sind die Bürgschaften. Auch die müssen wir noch zahlen. Das vierte und für mich wesentliche Problem ist die Situation der Mieterinnen und Mieter. Natürlich ist es so, dass auf dem Markt nicht beliebig alle Mietpreise verlangt werden können. Es gibt zentrumsnahe,
ökologische und sehr originelle Häuser, all das ist im sozialen Wohnungsbau gemacht worden. Es gibt aber auch Häuser, bei denen die Hauseigentümer das Interesse haben, die Mieter so schnell wie möglich los zu werden. Sie haben zwar nicht das Recht, jede Miete zu nehmen, aber wenn sie die Kostenmiete nehmen, die sie nehmen dürften, wäre schon das jenseits von Gut und Böse, und damit bekäme man jede Mieterin und jeden Mieter aus einer Wohnung. Man muss sehen, dass das individuell zu Problemen führt. Man darf an dieser Stelle nicht die Haltung einnehmen: Was interessiert mich das, dann müssen die Menschen eben umziehen.
(D
Herr Nelken! Das hat mich bei Ihrem Redebeitrag geärgert: Es sind nur einmal die Vorgängerregierungen gewesen, die diese Art von Förderung gemacht haben. Wer aber übernimmt jetzt die Verantwortung für die Konsequenzen? Wir können nicht einfach wegtauchen und sagen: Das war eine Vorgängerregierung, und wenn jetzt die Mieter ausziehen müssen, ist das nicht mein Problem. Herr Nelken, Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie sagen, die Miete könne ohnehin nicht genommen werden und deshalb müssten Sie sich um das Problem nicht kümmern. Wir haben eine Verantwortung für sämtliche Wohnungen. Abhilfe muss durch die individuelle Härtefallregelung geschaffen werden – dazu komme ich später. Das Zweite hingegen ist der Umstand, dass alle Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus absurd teuer sind. Auch hierfür muss eine Regelung gefunden werden, auch für diejenigen Wohnungen, die von Anschlussförderung gar nicht betroffen sind. Hier kann man nicht wegtauchen nach dem Motto, wenn die Wohnungen leer stehen, interessiert mich das nicht weiter. Ansonsten hätten wir wieder den Effekt wie bei den Plattenbauten – Herr Kaczmarek hat darauf hingewiesen –: Erst fördern wir den Bau, dann den Abriss und anschließend womöglich wieder einen Neubau.
Ich hingegen bin begeistert über das Gerichtsurteil, denn schließlich weiß man nie, was die Senatorinnen und Senatoren heimlich unterschrieben haben – wir haben bereits einiges erlebt in den vergangenen Jahren.
Ich war mir deshalb nicht sicher, ob nicht doch irgendwo etwas auftaucht, was diesen Gerichtserfolg hätte verhindern können. Umso besser, dass das Gericht so entschieden hat, denn – das ist keine Neuigkeit – die Grünen haben nicht nur den Stopp der Anschlussförderung gefordert, sondern wir haben überhaupt diese Art von Förderung nicht gewollt. Die Grünen haben die Förderung von Anfang an nicht gewollt, weil sie – darauf hat Herr Nelken bereits hingewiesen – unwirtschaftlich und unsinnig ist und zu dem Berliner Sumpf mit seiner Selbstbedienungsmentalität gehörte.
Ich glaube, dass dieses Konstrukt Absicht war und dass man sich nicht damit herausreden kann, man habe sich die Folgen nicht vorstellen können. Bereits damals gab es Menschen, die darauf hingewiesen haben, in welche Richtung diese Konstruktion führt und welche Auswirkungen sie für die nächsten Jahrzehnte hat. Wer dennoch so etwas eingeht, der macht es mit Absicht, der hat es gewollt.
Oberstes Prinzip bei der gesamten Konstruktion ist die Steuerabschreibung gewesen. Das aber ist nicht unser Interesse im Zusammenhang mit dem sozialen Wohnungsbau. Es funktionierte nach dem Motto: Wir bauen nicht preiswert, sondern wir basteln – damit sind wir fast schon wieder bei den Fonds der Bankgesellschaft – Abschreibungsmöglichkeiten, damit wir so hoch wie möglich Steuern abschreiben können. Auch das war die Funktion des sozialen Wohnungsbaus. Wenn genau diejenigen, die damals die Steuerabschreibungen gemacht haben, heute jammern, das Geld sei weg, dann habe ich persönlich kein Mitleid mit ihnen.
Für die Zukunft haben wir noch längst nicht alle Probleme im sozialen Wohnungsbau gelöst. Ich benenne vier Probleme: Zum einen müssen wir noch weiterhin einiges an Förderung zahlen, zum anderen liegen diese Wohnungen, obwohl wir sie fördern, mit der Miete im Spitzenfeld, was vollkommen absurd ist.
Ich komme nun zu den Härtefallregelungen. Wir haben einen Antrag dazu eingebracht. Herr Nelken, ich weiß nicht, ob Sie die Problematik verstanden haben. Wir alle wissen, dass es notwendig ist, dass in dem Maß, in dem die Mieten steigen, den Mietern geholfen werden muss. Wir haben festgestellt, dass Mieterinnen und Mieter dann, wenn sie geringere finanzielle Einkünfte haben, sehr schnell in Schwierigkeiten geraten. Deshalb wollen wir ihnen helfen. Dies jedoch nicht nach dem Motto: Einmal einen Antrag gestellt, nie wieder eine Förderung. Bei der Miethöhe des sozialen Wohnungsbaus wollen wir grundsätzlich, dass es Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den Hauseigentümern gibt. Davon soll das Land selbst auch Vorteile haben. Der erste Schritt war die Ablösung der Aufwendungsdarlehen – es gibt auch noch andere Modell, die umgesetzt werden könnten, damit einerseits das Land Berlin wenig zahlen muss, andererseits aber die Mieten relativ niedrig bleiben.
Ich komme nun zum letzten Punkt, zu den Bürgschaften. Auch da hatten wir schon einen Vorschlag unterbreitet und gesagt, dass es vollkommen unsinnig ist, die Bürg
Bürgschaften zu zahlen, das Geld aus dem Fenster zu werfen und hinterher nichts zu haben. Wenn man sich heute die Zwangsversteigerungen im Immobilienbereich ansieht, erkennt man, dass die Häuser relativ preiswert zu haben sind. Wenn die Häuser aber für wenig Geld verkauft werden und nur das Land hohe Bürgschaften zahlt, ist es unsinnig. Unser Vorschlag lautete daher von Anfang an, die Bürgschaften zu nutzen, um in solchen Fällen mit zu steigern und mit zu übernehmen. Diese entschuldeten Bestände könnten in unsere städtischen Wohnungsunternehmen einfließen und sie stärken. Das ist der Vorschlag, den wir damals vorgetragen haben. Ich hätte dazu gern eine Position des Senats gehört, inwieweit er Diesbezügliches plant. Anfänglich hatte ich das Gefühl, er wollte dies auch tun, weil die Vorstellung, dass wir die gesamten Bürgschaften zahlen und hinterher nichts haben, ziemlich grässlich ist.
Als Letztes habe ich den Eindruck, dass es mehr Fragen als Antworten gab. Es ist noch viel zu tun. Der soziale Wohnungsbau und die Probleme mit dem sozialen Wohnungsbau sind noch lange nicht beendet. Deshalb gibt es auch keinen Grund, sich heftig zu freuen.
Sie haben bisher knapp ein Drittel der Leistungsempfänger überprüft. Bis wann werden Sie alle überprüft haben? Bis wann können Sie uns sagen, wie viele tatsächlich umziehen müssen?
Ich möchte dann gleich mal nachhaken. Nun gibt es von der GESOBAU die Idee, dass sie vom Senat Schadenersatz will. Würden Sie diesen Schadenersatz zahlen?
Der Moral, die sich in immer mehr Wirtschaftsunternehmen breit macht, sämtliche Wege zu finden, um Gesetze zu umgehen, muss begegnet werden. Ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass die Grünen stets und von Anfang an gerade Korruption, Filz und dergleichen bekämpft haben. Für mich ist das ein Politikfeld, bei dem ich mit voller Leidenschaft immer dabei war.
Ich wüsste aber auch kein anderes Politikfeld, in dem sich Erfolge so schnell, so direkt und positiv – ideell wie materiell – für die Gesellschaft auswirken. Deshalb sind wir froh, dass es dieses Korruptionsregistergesetz jetzt gibt. Auch wenn damit nicht nur Korruption, sondern auch viele andere Tatbestände wie Schwarzarbeit gemeint sind, ist das Gesetz nicht nur von Rot-Rot, sondern auch von uns angeregt – ich erinnere an unseren Antrag mit dem prickelnden Titel „Kehraus nach Strieder – Berlin zur Antikorruptionsmodellstadt machen“. Das Antikorruptionsgesetz ist nun der dritte Punkt – neben dem Corporate Governance Kodex und neben Transparency International beim Flughafen Schönefeld. Man kann auch einmal sagen, dass man das sehr gut findet und dass wir es deshalb auch unterstützen.
Inwieweit dieses Gesetz in der vorliegenden Form wirklich in der Lage ist, alle Fälle zu erfassen, wird sich zeigen. Wir sind uns einig, dass das nicht so einfach möglich ist, dass es immer wieder Winkeladvokaten gibt, die Gesetzeslücken finden, die immer wieder Wege finden,
Letztlich werden wir erst in den nächsten Jahren sehen, ob dieses Gesetz Erfolg hat, ob es nachgebessert werden muss oder ob es nach fünf Jahren endgültig überflüssig ist – gerade auf Grund der Entwicklung, die auf Bundesebene zu einer einheitlichen Bekämpfung von Korruption erfolgen wird.
Unser Ansatz ist der – auch das wurde bereits angesprochen –, der durch das Qualifikationsverfahren vom Bundesverkehrsministerium im letzten Monat angeschoben wurde: statt einer Negativliste ein Positivregister einzuführen. Wenn man Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, dergestalt einer Vorprüfung unterzieht, dass sie eine Präqualifikation durchführen müssen, um an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, hat man nicht alle diese negativen Punkte, sondern umgekehrt ein positives Element darin enthalten. Man hat damit vor allem auch die Problematik von Subunternehmen etc. gelöst, man hat die Problematik gelöst, was mit Unternehmen passiert, die umfirmieren, die sich also schnell eine neue Rechtsidentität zulegen. Das alles ist durch dieses Gesetz nicht gedeckt. Wir hoffen, dass wir in den nächsten ein bis zwei Jahren auf Bundesebene einen großen Schritt weiter sind und man sich dann darüber unterhalten kann, ob dieses Gesetz überflüssig ist und man es abschaffen kann. – Danke!
um Sachen zu umgehen. Zumindest ist es aber seitens des Parlaments ein deutliches Zeichen, dass man dies nicht mehr dulden will. Daher werden wir diesem Antrag zustimmen.
Haben Sie die Absicht, ein anderes Sanierungskonzept vorzulegen, oder ist es nur eine Verschiebung bis nach der Wahl, die Verkäufe so lange auszusetzen? Das Interessante ist, Sie sollen ein Gesamtkonzept vorlegen. Werden Sie bis zum Ende des Jahres noch ein Gesamtkonzept vorlegen, so dass diese Verkäufe vielleicht irgendwann nicht nötig sind und nicht nur verschoben werden?
(D
Ich frage den Senat:
1. Gibt es bereits eine Einigung zwischen den Banken und der Wohnungsbaugesellschaft Mitte zu ihrer Rettung aus der Insolvenz, und wenn ja, welches Sanierungskonzept liegt dieser Einigung zu Grunde, wenn nein, welche Gründe verhinderten die Einigung?
2. Was ist der Inhalt der Gesellschaftererklärung zur WBM, inwieweit weicht sie von dem vorhergehenden Senatsbeschluss zur WBM ab, und welche weiteren Maßnahmen sind zur Rettung der WBM geplant?
Ich möchte eine andere Frage stellen. – Es ist nicht das erste Mal, dass wir über das Riesenrad reden. Wie umfangreich sind die Prüfun
gen, die bisher von der Senatsverwaltung gemacht wurden, und wie solvent sind die Investoren? Denn viele Sachen gehen sowieso nicht, weil die Investoren gar kein Geld haben. Das ist beim Riesenrad auch zu befürchten.
Herrn Senator Sarrazin! Erklären Sie mir bitte einmal, wie die Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte die Forderungen der Banken erfüllen soll, wenn sie nur 3 000 Wohnungen verkauft!
Herr Sarrazin! Werden Sie die Bankgesellschaft anweisen, dass sie der WBM gegenüber diese Forderung nicht erhebt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Schlimme an dieser Regierung ist, dass, selbst wenn Sie etwas machen, was wir gar nicht so verkehrt finden, Sie das so machen, dass wir trotzdem nicht zustimmen können.
Deshalb lese ich Ihnen die Verfassung vor. In Artikel 90 der Verfassung steht: „Beschlüsse müssen Bestimmungen über die Deckung enthalten.“ Uns ist allen klar, dass die Veränderung des Erschließungsgesetzes Mindereinnahmen hervorruft. Sie haben aber mitnichten irgendwelche Deckungsmöglichkeiten benannt, geschweige denn, dass Sie wissen, in welchen Größenordnungen das vorkommen kann. Dass der Hauptausschuss so etwas durchgehen lässt, finde ich verblüffend.
Ich komme zu den demokratischen Strukturen, auf die Sie so stolz sind. Wie, bitte schön, verfahren Sie jetzt mit den Bezirken? – Dazu lese ich Ihnen auch aus der Verfassung vor:
Den Bezirken ist die Möglichkeit zu geben, zu den grundsätzlichen Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung Stellung zu nehmen.
Das haben Sie verhindert.
Zum AZG, dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz:
Im Rat der Bürgermeister ist den Bezirksverwaltungen Gelegenheit zu geben, zu den grundsätzlichen Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung Stellung zu nehmen. Dies gilt auch für Gesetzesanträge aus der Mitte des Abgeordnetenhauses.
Auch das haben Sie nicht gemacht. Und wenn Sie nicht mal da bereit sind, solche demokratischen Prinzipien einzuhalten, finde ich es nicht sehr überzeugend, was Sie im Straßenausbaubeitragsgesetz wirklich wollen.
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Ich will schon einmal mit Ihrer Feststellung anfangen, was das Schreiben des Bezirksbürgermeisters von Marzahn-Hellersdorf vom Februar 2005 betrifft. Wenn Sie die Debatte im Oktober 2005 zur I. Lesung dieses Gesetzes verfolgt haben, dann dürften Sie mitbekommen haben, dass meine Fraktion auch im Februar 2005 einen Beschluss mit dem Inhalt gefasst hat: Nein zu dem vorliegenden Gesetz; wir möchten noch einige Veränderungen im Gesetz durchsetzen. Nichts anderes hat MarzahnHellersdorf uns seinerzeit schriftlich mitgeteilt.
Was für Eckpunkte haben wir damals festgelegt? – Erstens: Die Stellungnahmen der Beitragspflichtigen müssen im Verwaltungshandeln Berücksichtigung finden. Zweitens: Die BVV muss der Ausbaumaßnahme zustimmen. Drittens: Es müssen Härtefallregelungen im Sinne der Betroffenen verbessert werden. Und es soll eine Stichtagsregelung im Erschließungsrecht erfolgen. – Sie wissen, wenn Sie den Änderungsantrag, der heute zur Abstimmung vorliegt, richtig gelesen haben, dass wir all diese Punkte umgesetzt haben.
(D
Und wenn Sie schon in der Tradition der Halbwahrheiten und Verdrehungen sind und behauptet haben, sie würden ja wenigstens lesen können, dann möchte ich Ihnen einfach nur sagen, Sie lesen Ihre eigenen Materialien nicht! Schon im Oktober in der Debatte zur I. Lesung habe ich dem Kollegen Niedergesäß auf seine Forderung hin, ob wir denn wenigstens der BVV zugestehen wollen, dass sie bei Ausbaumaßnahmen zustimmt, gesagt: Ja, das ist unsere Forderung; und wenn wir das durchsetzen werden – wir haben es durchgesetzt –, dann hoffe ich doch, dass wenigstens Herr Niedergesäß an dieser Stelle zustimmen kann. – Und in Ihrem eigenen Flugblatt zum Straßenausbaubeitragsgesetz schreiben Sie – –
Ja!
Herr Hillenberg! Ich habe Ihnen zu Anfang gesagt, dass wir grundsätzlich auch zu dem Erschließungsgesetz positiv stehen. Was wir verlangt haben, ist, dass eine Anhörung der Bezirke stattfindet, dass der Senat uns sagen kann, in welcher eventuellen Höhe Ausfälle zu erwarten sind, welche Dauer es braucht als Übergangszeit. All diese Sachen haben wir doch von Ihnen erwartet. Es geht uns gar nicht darum, dass wir Ihr Erschließungsgesetz oder die Veränderung grundsätzlich falsch finden. Wir finden bloß, wie Sie sie durchsetzen, geht es nicht, wenn Sie nicht einmal wissen, was das Ergebnis ist – ob das direkt die Erhebung ist oder ob es die Frage ist, was rückwirkend zurückbezahlt werden muss. Sie überlassen es den Bezirken, Sie überlassen die ganze Frage den Bezirken und sagen, wenn die dann Mindereinnahmen haben, dann wird Herr Sarrazin noch kommen und sagen: Ist ja eure Schuld, wenn ihr Mindereinnahmen habt.
Dass Sie die Bezirke in dieser Auseinandersetzung einfach außen vor gelassen haben, das ist das, was wir kritisieren. Es wäre kein Problem gewesen, eine Anhörung mit den Bezirken zu machen. Es wäre auch kein Problem gewesen, wie es eigentlich sein muss, den Rat der Bürgermeister zu beteiligen. Das ist der Grund, warum wir nicht zustimmen. Ich habe es zu Anfang gesagt: Sie schaffen es immer, selbst Sachen, die wir nicht falsch finden, so zu machen, dass man ihnen einfach nicht zustimmen kann.
Ich möchte den Herrn Senator Sarrazin fragen. – Herr Sarrazin! Was denken Sie, nutzt der Beschluss der SPD-Fraktion, Wohnungsverkäufe en bloc, also die geplanten 18 500 Wohnungen, nur noch dann zuzulassen, wenn die Verkäufe aus finanziellen Gründen notwendig sind, wo wir doch alle wissen, dass die Gesellschaften ihre Verkäufe immer mit finanzieller Notsituation und fehlender Liquidität begründen?
Herr Sarrazin! Finden Sie, dass Sie meine Frage angemessen beantwortet haben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir könnten es uns als Oppositionspartei einfach machen und sagen, dass wir das Gesetz einfach ablehnen. Das machen wir aber nicht, weil es nicht unsere Art ist. Schon bei der Bebauung von Potsdamer
und Leipziger Platz haben wir gefordert, dass die umfangreichen Straßenverlegungen und Straßenänderungen bitteschön auch von den Investoren mitzubezahlen sind, weil es enorme Kosten gewesen sind. Damals hielten SPD und CDU ein solches Anliegen für nicht tragbar.
Es ging durchaus um den Ausbau und nicht um die Erschließung, Herr Czaja!
Eine Beteiligung an den Kosten für Straßenumbau oder Straßenausbau halten wir durchaus für gerechtfertigt. Ich möchte dazu ein Beispiel nennen: Eine Anliegerstraße hat Kopfsteinpflaster, und die Anwohner fordern eine neue Straßendecke, damit der Lärm reduziert wird. Die meisten von uns kennen diese Forderung, die auf jeden schon einmal zugekommen ist. Hierbei ist es durchaus korrekt, eine Kostenbeteiligung der Anlieger vorzunehmen, da es auf ihren Wunsch hin geschieht. Sie sollen mit beteiligt werden.
Es gibt allerdings ein aktuelles Gegenbeispiel aus Staaken. Der Bezirk legt einen Bebauungsplan vor, in der die Anliegerstraße auf 6 Meter erweitert werden soll. Das wollen die Anlieger nicht. Sie müssen deswegen noch Teile von ihren Gärten abgegeben. Das wollen sie auch nicht.
Herr Niedergesäß, wir gehen einmal zusammen nach Staaken und machen uns vor Ort kundig!
Sie müssen also Teile von ihren Gärten abgeben, sollen Bürgersteige bekommen, die sie nicht haben wollen, müssen diese später fegen, Bußgelder zahlen, wenn sie das nicht tun und vieles andere mehr.
Für uns ist eine Beteiligung der Anlieger entscheidend – das hat auch Herr Doering für die PDS formuliert. Sie müssen mitentscheiden können, wenn man ihnen so tief in die Tasche greifen will. Darauf haben sie ein Anrecht, denn auch ich lasse mir von niemandem einfach Geld aus der Tasche ziehen.
Dazu gehört noch ein Zweites: Es ist ein Beispiel aus Reinickendorf. Hier soll eine Straße erneuert werden, weil es sein muss. Es gilt als Erschließung und soll 2,5 Millionen € kosten. Die Anlieger gehen zum TÜV NordrheinWestfalen und stellen fest, dass nach dessen Gutachten die Straße nicht erneuert, aber ausgebessert werden muss. Dieses kostet 500 000 € bis 700 000 € und keine 2,5 Millionen €. Das zeigt, dass es für die Anlieger eine Möglichkeit geben muss, zu kontrollieren, um welche Kosten es sich hier eigentlich handelt. Nicht nur die Auftragsvergabe, sondern auch der Umfang der Maßnahme führt zu erheblichen Kosten.
Ich habe diese Beispiele nur angeführt, um zu verdeutlichen, an welchen Stellen wir eine Einbeziehung der Anwohner für notwendig halten.
Wenn sie kurz ist, ja!
Ich habe jetzt keine Möglichkeit, stundenlang über die einzelnen, differenzierten Punkte zu sprechen. Ich möchte verdeutlichen, dass die Betroffenen auch bezüglich der Höhe der Kosten zu beteiligen sind. Sie müssen darstellen können, was billiger ist. Das war das Interesse, das ich an Hand des Beispiels verdeutlichen wollte.
Außer der Mitbeteiligung ist für uns die Frage des Vorteils auch ganz wichtig. Wenn ich eine ruhige Anliegerstraße habe, aus der eine Hauptverkehrsstraße werden soll, ist das nicht ein Vorteil. Der Lärm kann erheblicher Nachteil sein. Das kommt in dem Gesetz nicht vor. Dafür müssen wir natürlich eine Regelung finden.
Nun komme ich zur Linkspartei und den anderen. Richtig ist, dass das Straßenausbaubeitragsgesetz in erster Linie die Außenbezirke und überwiegend den Ostteil der Stadt trifft, weil dort noch am meisten Arbeit zu tun ist. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum bei der Linkspartei jetzt der Aufstand ausbricht. Ich hätte mir schon viel früher gewünscht, dass es bei der PDS einen Aufstand gibt. Ich kann Ihnen die Stellen auch benennen: Da gibt es die Erhöhung der Kitakosten, die Abschaffung des Blindengeldes, die Abschaffung der Lehrmittelfreiheit, die Verteuerung des Sozialtickets. Hier hätte ich es an vielen Stellen bevorzugt, dass die Genossen ein wenig aufmüpfiger sind. Auch hier in der Plenarsitzung ist es erstaunlich, dass dieses Thema einen Aufruhr hervorruft, den nicht einmal die Risikoabschirmung oder die Abfindung der Fondsanleger hervorgerufen hat.
Frau Junge-Reyer! Wir haben zum Gleisdreieck schon viele Wettbewerbe ausgelobt. Es gibt schon dicke Bücher darüber. Wie stellen Sie bei dem nächsten Wettbewerb sicher, dass erstens die Anwohner mit einbezogen werden und wir zweitens nicht das gleiche Drama erleben wie beim Görlitzer Park, dass man sich ständig mit den Gewinnern des Wettbewerbs auseinander setzen muss, weil man es so machen muss, wie der Wettbewerb es vorgibt?
Ich frage Herrn Sarrazin: Trifft es zu, dass die Controllinggesellschaft BCIA, die die Rechte des Landes sichern soll, nach wie vor keine vernünftigen Informationen aus der Bank bekommt und deshalb enorme Erkenntnisdefizite hat?
Halten Sie es nicht für erforderlich, dass weitgehende Entscheidungen erst dann getroffen werden, wenn alle Unternehmen direkt beim Land sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Lob voraus: Ich finde den Antrag gut, er hätte zu großen Teilen von mir sein können.
Was ich aber schon ein bisschen nett finde, ist, nach CDU und SPD hier zu reden. Ich zitiere mal mich selbst aus einer Rede, weil wir diese Reden schon so oft gehalten haben:
Wir kennen die Sünden der großen Koalition: der Verkauf der Gesellschaften untereinander oder die so genannten Sonderdividenden oder auch die Illusion, dass die Gesellschaften massenweise Wohnungen als Eigentumswohnungen an ihre Mieter verkaufen können, bis hin zu dem Missbrauch der städtischen Gesellschaften als Projektentwickler.
Das alles sind die Faktoren, die die Wohnungsbaugesellschaften in die Miesen gefahren haben. Und da, Herr Kaczmarek, tut mir Leid, waren Sie in der CDU auch ganz heftig dabei. Wenn Sie jetzt sagen, Sie werfen mir vor, dass ich die Gesellschaften schlecht rede: Ich kann Ihnen sagen: Auch CDU-Senatoren haben mir das schon vorgeworfen, nur weil ich gesagt habe, wie der Bestand und die Realität ist. – Nun haben wir diese große Koalition gehabt, und die haben dann sehr viele Miese produziert. Dann dachte ich, es kommt Rot-Rot, und alles wird anders. Aber alles ist leider nicht anders geworden.
Wir haben zwar ein Controlling, aber ein Controlling reicht bei diesen Gesellschaften einfach nicht mehr aus. Wir müssen, wenn wir Wohnungen sichern wollen, ganz grundsätzlich an die Wohnungswirtschaft und auch an die verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften herangehen. Davor haben Sie Angst, zum einen sicherlich auch wegen der Vetternwirtschaft, Herr Kaczmarek und Herr Zackenfels haben es eben so nett gesagt: Da ist der CDUler drin, da ist der SPDler drin. Der letzte Fall war Herr Bielka, den kennen wir alle noch. Das heißt also, diese Filzwirtschaft, die mit den städtischen Wohnungsunternehmen auch verbunden ist, hat leider nicht unter Rot-Rot aufgehört. Bei den Aufsichtsräten ist es ähnlich. Solange da nicht zu erkennen ist, dass es wirklich um andere Strukturen geht, dass es um einen anderen Umgang mit den Wohnungsunternehmen geht, habe ich nach wie vor Angst davor, was mit diesen Wohnungsbaugesellschaften passieren wird.
Wir haben vor ungefähr zwei Jahren ein Konzept vorgelegt. Da haben wir ziemlich deutlich gemacht, wie wir diese Wohnungsunternehmen umstrukturieren wollen. Wir sind auf Grund der finanziellen Situation der Gesellschaften zu der Erkenntnis gekommen, dass wir nur noch 160 000 Wohnungen werden behalten können. Ich will das nicht, aber aus finanziellen Gründen geht es gar nicht anders. Da haben Sie auf uns eingeprügelt, die Grünen wollten nur noch 160 000 Wohnungen behalten. Jetzt gucken Sie sich bitte an, wie viele Wohnungen Sie noch haben! Da verkauft die WBM eben einmal 10 000 Wohnungen. Alle anderen verkaufen unter der Hand permanent Tausende von Wohnungen. Sie haben keinen Zugriff mehr auf die Struktur dieser Wohnungen, also wo sie liegen, sondern unter der Hand werden Ihnen die Wohnungen verkauft. Am Ende haben Sie nicht nur keine Wohnungen mehr, sondern auch noch die Schulden des Unternehmens. Das finde ich wirklich fatal.
Das Problem ist dabei auch – Herr Kaczmarek hat die Beschäftigten schon angesprochen –: Je mehr Wohnungen ich verkaufe, desto schwieriger wird das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Wohnungen. Das kann nicht sein, dass es immer weniger Wohnungen werden, aber die Beschäftigtenzahl gleich bliebt. Daher kommt nämlich auch ein Problem, weshalb Beschäftigte abgebaut werden müssen. Wenn sich dieses Verhältnis nicht verbessert, werden wir in Zukunft nicht in der Lage sein, unsere Wohnungsbaugesellschaften zu halten.
Mein Problem ist, dass der rot-rote Senat immerzu angekündigt hat, dass er die Wohnungswirtschaft neu strukturieren will. Sie haben ein Controlling eingeführt. Ich finde dieses Controlling wichtig, und es war höchste Zeit – das sehe ich auch ein –, aber es reicht nicht aus. Sie müssen mit den Gesellschaften eine neue Struktur finden, dass Sie alte Zöpfe und alte Geschäftsführer – nicht abschneiden, das kann man nicht sagen –, alte Leute aufgeben oder alte Seilschaften aufgeben, im Interesse der
Wohnungen und im Interesse der Wohnungswirtschaft. – Im Übrigen finde ich es sehr bedauerlich, dass der Herr Finanzsenator bei solcher Debatte nicht dabei ist.
Ich frage die Senatorin für Stadtentwicklung: Wir haben heute schon viel über die WBM gehört. Dieses Mal geht es um ein anderes Thema. In der Lehrter Straße wurden Häuser verkauft, und die Mieter haben bis heute, trotz Versprechens, die Mietvertragsergänzungen nicht, damit sie sicher in diesen Häu
sern sind. Wann werden die Mieter diese bekommen, und warum haben sie die bis heute noch nicht?
Da die Häuser zum 1. Oktober verkauft sind, werden Sie sich dafür einsetzen, dass vorher die Mieter diese Mietvertragsergänzungen noch erhalten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Reden wir doch einmal darüber, was die Priorität der SPD ist. Wir haben die Einmaligkeit, dass die SPD einen Antrag der Grünen zur Priorität erhoben hat. Worum geht es nun in diesem Antrag, den die SPD so spannend findet, dass sie ihn zur Priorität erhebt?
Es geht darum, dass es bei den Bebauungsplänen Doppelarbeit gibt. Ich habe nichts dagegen, dass die Bezirksverwaltungen, wenn sie einen Bebauungsplan aufstellen, dies beim Senat anzeigen müssen. Das sollen sie tun. Der Senat soll auch sehen, ob es gesamtstädtische Bedeutung hat, so dass er eingreifen kann, wenn er der Meinung ist, dass es sich um eine gesamtstädtische Bedeutung handelt. Was aber ganz unsinnig ist, ist die Tat
sache, dass der Senat wiederum prüft, wenn der Bebauungsplan festgesetzt werden soll.
Weshalb wir das jetzt einbringen, hängt eng damit zusammen, dass alle Bezirke nun versuchen, ihre Bebauungspläne festzusetzen, weil durch ein neues EU-Recht im Juli nächsten Jahres sonst sämtliche Bebauungspläne ungültig werden. Wir alle haben nicht die Vorstellung, dass die Senatsverwaltung in der Lage ist, hunderte von Bebauungsplänen, die jetzt aus den Bezirken kommen, auch in angemessener Zeit zu bearbeiten. Wir haben jetzt schon immer eine Verzögerung von zwei Monaten.
Herr Schimmler! Die Rechtskontrolle bleibt dem Senat! Die Rechtskontrolle hat er auch in allen anderen Fragen. Wozu bedarf es dann dieses zusätzlichen Absatzes? – Das möchte ich zu diesem Antrag sagen. Ich hatte schon gehofft, dass die SPD dem zustimmt, weil sie ihn so gut findet und zur Priorität erhebt.
Nun komme ich zur Bauordnung. Das Bauvereinfachungsgesetz ist der absolute Etikettenschwindel, weil Sie alle wissen, dass es für den Bauherren zunächst wesentlich komplizierter wird. Er muss sich sämtliche Genehmigungen einholen, was er sonst als Service von der Bauaufsicht erhalten hat.
Als zweiten Punkt gibt es eine Ökologisierung in dieser Bauordnung nicht mehr. Ein dritter Punkt: In Zeiten der Diskussion um die Schrumpfung der Städte ist es total absurd, die Abstandsflächen so zu verkürzen, dass wir in Zukunft wieder Hinterhöfe haben. In 20 Jahren wird uns dann die SPD wieder erzählen, dass man die Hinterhöfe abreißen muss, um Luft, Licht und Sonne überall hinzubekommen. Dann werden wir uns wieder dagegen wehren, dass man abreißen muss. In der jetzigen Situation die Abstandsflächen zu verkürzen, ist vollkommen unsinnig.
Nächster Punkt: Sie machen die Bauaufsicht, die bisher präventive Arbeit geleistet hat, zu einem Kontrollorgan und sagen dann noch, dass sie Personal einsparen kann. Aber Sie sagen nicht gleichzeitig, wie sie von bestimmten Verstößen in Kenntnis gesetzt werden soll. Es ist jetzt schon so: Wenn etwas schief geht, ist es die Bauaufsicht gewesen, obwohl sie gar keine Chance hatte einzugreifen.
Letzter Punkt: Genehmigungsfreistellung. Hier wird immer gesagt, diese Art von Genehmigungsfreistellung erfordert die Musterbauordnung. Wir haben in unserem Änderungsantrag ein anderes Modul der Bauordnung genommen, was durchaus die Freistellung erweitert, aber eben nicht so wie Ihre. Und dann sagt Herr Schimmler noch: Ach, seien Sie doch nicht so ängstlich, in zwei Jahren führen wir doch eine Evaluation durch! – In zwei Jahren – das ist jetzt zumindest zu lesen –, das ist 2010. Das sind für mich fünf Jahre und keine zwei. – Herr Schimmler! Ich hätte mich gefreut, wenn die letzte Veränderung der Bauordnung evaluiert worden wäre, bevor Sie diese eingreifenden Veränderungen vornehmen.
Solche Banalitäten wie Rauchmelder wollen Sie auch nicht in der Bauordnung haben. Wir haben sie beantragt. Sie haben davon nichts übernommen. Ich sage Ihnen – und leider behalte ich immer Recht –: Irgendwann werden wir über den Verbraucherschutz das wieder einführen müssen, was wir jetzt über die Bauordnung abschaffen.
Frau Knake-Werner! Wir haben das letzte Mal schon gesagt, Sie haben alle Sozialwohnungen aus der AV herausgenommen, denn fast alle, die in Sozialwohnungen wohnen, unterliegen nicht mehr der AV. Sie sagen uns, Sie hätten keine Zahlen, aber Sie wissen ganz genau, dass die Zahlen von Topos falsch sind. Sie haben den Arbeitsgemeinschaften das Sozialticket „aufgedrückt“, aber dass sie die tatsächlichen Wohnkosten erfassen sollen, was viel sinnvoller wäre, das verlangen Sie nicht. Können Sie mir dazu eine Antwort geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage wurde von uns eingebracht, als Herr Sarrazin sich mit den Äußerungen hervortat, dass die Verhandlungen mit den Fondsanlegern das Parlament überhaupt nichts anzugehen hätten. Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich hier offensichtlich eine Meinungsänderung ergeben hat. Ich hatte den Eindruck, die Linkspartei.PDS hat ihre Broschüre über die Transparenz dem Finanzsenator noch einmal zugeschoben, so dass es ein bisschen deutlicher wurde, warum wir es für unerlässlich halten, dass das Parlament einbezogen wird.
Lfd. Nr. 8:
I. Lesung
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Berlin (Schulgesetz – SchulG) – vorschulische Förderung und vorfristige Einschulung ermöglichen
Sie müssen sich von der Opposition kritische Fragen gefallen lassen, wir nehmen unsere Verantwortung als Abgeordnete ernst. Nun haben Sie mir eben gesagt, im Vermögensausschuss sei doch schon alles berichtet worden, was wollen Sie eigentlich noch von mir? – Sie müssten sich aber auch darüber im Klaren sein, dass der Bankenskandal nicht allein eine Sache des Vermögensausschusses ist, der dort geregelt werden kann, sondern dass er eine sehr große Anteilnahme innerhalb der Bevölkerung hervorgerufen hat und dass wir von daher der Meinung sind, dass dies selbstverständlich auch öffentlich ausgetragen werd
Antrag der CDU Drs 15/4198
Ich eröffne die I. Lesung, zu der eine Aussprache nicht mehr vorgesehen ist. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport, wozu ich keinen Widerspruch höre.
Lfd. Nr. 9 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 10:
Wahl
Ich rufe auf
lfd. Nr. 11:
Wenn es damals schon bei der Risikoabschirmung keine vernünftigen und zuverlässigen Zahlen gab, dann muss es das jedenfalls jetzt geben. Dreieinhalb Jahre später müsste eigentlich ein Zahlenwerk vorliegen. Einschätzungen der Immobilien, Entwicklung der Kosten der Garantien, Risikoinventar – und dabei meine ich übrigens nicht nur die Fonds, sondern ich meine natürlich auch die gesamten Kosten aus dem Schattenkonzern und aus den anderen Garantieerklärungen, die die anderen Töchter der Bankgesellschaft erhalten haben. Wieder müssen wir Ihnen mühselig Zahlen aus den Rippen leiern, damit wir wenigstens selbst Berechnungen anstellen können, die uns eine Einschätzung ermöglichen, ob das, was Sie da trei
a) Große Anfrage
Vertuschungs- und Verdunklungsgefahr – auch drei Jahre nach dem Bankenskandal
Große Anfrage der Grünen Drs 15/3995
b) Beschlussempfehlung
Konsequenzen aus dem Bankenskandal III – Informationssystem für Abgeordnete im Zuge des Beteiligungscontrollings einrichten
Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/4192 Antrag der CDU Drs 15/1234
ben, wirklich günstig ist. Und wieder sollen wir dem Senat glauben, dass seine vorgeschlagene Lösung ohne Alternative ist. Glauben heißt aber eben nicht wissen, und deshalb haben wir eine Expertenkommission verlangt, die uns als Parlament Alternativszenarien vorführt, damit wir vergleichen und uns für die beste Lösung für das Land entscheiden können.
Die Welt hat sich seitdem bewegt. Wir haben Sie in unseren Vierteljahresberichten mit sehr umfassenden Informationen ausgestattet. Es ist richtig, es war damals ein Riesenskandal. Es führt aber nicht weiter, die Abwicklung dieses Skandals auch noch immer unter Skandalverdacht stellen zu wollen. Mit Verlaub, das ist ein bisschen albern.
Die Bank hat Berater, der Senat hat Berater, aber die Abgeordneten sollen glauben. Das war bei der Gründung der Bankgesellschaft so, das war bei der Risikoabschirmung so, und das soll nun bei der Abfindung der Fondsanleger wieder so sein. Das wird im Zweifelsfall auch bei der Frage, wie der Immobiliendienstleistungsbereich aus der Bank ausgegliedert wird, wieder so sein.
Das nimmt die Öffentlichkeit auch zur Kenntnis, weil sich dafür einfach keiner mehr interessiert. Die Öffentlichkeit muss auch ökonomisch denken. Sie interessiert sich für tatsächliche Skandale und nicht für virtuelle. Die Abwicklung ist nun tatsächlich kein Skandal.
Ihre Große Anfrage war seinerzeit vielleicht ein bisschen voreilig gestellt worden. Sie ist schon drei Monate alt. Seitdem hat der Senat eine umfassende Abgeordnetenhausvorlage verabschiedet, die er im Senat dreimal beraten hat, weil die Kolleginnen und Kollegen natürlich alles genau wissen wollten, was dann auch für mich bisweilen anstrengend ist, aber so ist das Leben. Diese Vorlage wird gegenwärtig im Vermögensausschuss beraten, dort schon einige Male und noch einige Male. Es gibt eine vertrauliche, aber für alle Abgeordneten offene Veranstaltung, in der sämtliche Fragen beantwortet werden können. Das geht in eine solche Tiefe des intellektuellen Details, Frau Abgeordnete Oesterheld, dass es einfach unmöglich ist, das im Rahmen einer Großen Anfrage vernünftig darzustellen, zumal Ihre Fragen, mit Verlaub, teilweise so anmuten, als schösse man mit Bleischrot auf ein unbekanntes Ziel, nach dem Motto: Fragen wir einmal wild in die Gegend, irgendetwas wird schon treffen.
Wir sind dabei getäuscht worden. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie stolz SPD und PDS waren, dass sie einen Passus in die Risikoabschirmung integriert haben, wonach wir nicht für kriminelle Machenschaften und unsauberer Geschäfte aufkommen wollen. Aber die Formulierung war einfach falsch. Da steht drin: „darauf, worauf kein Rechtsanspruch besteht“. Aber gerade dort, wo Sauereien passierten, besteht natürlich ein Rechtsanspruch – zumindest der Anlieger. Mit der Formulierung – von wem auch immer sie vorgeschlagen wurde – konnte gerade das nicht erreicht werden, was das Parlament erreichen wollte. Das ist auch der Grund, warum wir nicht – noch nie, aber jetzt schon gar nicht mehr – blind glauben, sondern wissen wollen.
Mit der Risikoabschirmung hat die rot-rote Koalition den Bankenskandal ein bisschen beiseite geschoben und gesagt: Alles andere läuft jetzt schon. – Für uns ist das nicht so. Mit dem Vergleich mit den Fondsanlegern werden alle Forderungen hinfällig, die Differenzierungen, Umgang mit den verschiedenen Fonds und eventuelle Schadenersatzansprüche betreffen. Auch mit der Übernahme des Immobiliendienstleistungsgeschäfts sind enorme Risiken verbunden. Das Parlament hat ein Recht darauf zu wissen, ob die Vorschläge des Senats wirklich die beste Lösung für das Land sind. Stellen Sie uns Ihre Überlegungen dar. Nennen Sie uns die Zahlen, auf denen Ihre Berechnungen beruhen. Geben Sie uns die Chance, Ihre Pläne, Wege und Begründungen zu überprüfen, und das nicht nur hinter den verschlossenen Türen des Vermögensausschusses.
Ich werde mich jetzt bemühen, meine Antwort etwas geordneter abzufassen, als Sie Ihre Fragen gestellt haben. Im Übrigen kann ich Ihnen nur dringend empfehlen: Lassen Sie sich von Herrn Eßer die ausführliche Vorlage des Vermögensausschusses erklären, in der alles steht.
Ich komme nun zu den Fragen – zu Frage 1: Dem Abgeordnetenhaus ist die Vorlage zum Kauf von Fondsanteilen zur Zustimmung zugegangen. Im Haushaltsgesetzentwurf ist eine Kreditermächtigung in ausreichender Höhe vorgesehen.
Zu Frage 2: Der Senat ist nicht in der Vergangenheit und wird auch nicht in der Zukunft Verpflichtungen eingehen, für die keine Rechtspflicht besteht. Die Zeichner der Fonds haben allerdings eine Anteilsandienungsgarantie. Das heißt, sie können uns ihre Anteile nach Ablauf der Fonds sowieso für 115 % ihres Nominalwerts zurückgeben. Vor diesem Hintergrund ist der Ankauf unterhalb des Nominalwerts grundsätzlich immer rentabel, zumal wir dann auch Nutznießer aus den Garantien werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sarrazin! Welch „großartige“ Beantwortung! Die Unterlagen befinden sich alle im Ge
)
Es stimmt, zum Thema Fonds und dem beabsichtigten Rückkauf liegen einige Unterlagen im Datenraum. Sie haben aber nichts zum Herauslösen des Immobiliendienst
leistungsbereichs gesagt. Auch dies wird nicht ganz einfach werden. Außerdem gibt es auch hierbei gewisse Kreditgarantien, über die wir noch reden müssen. Die Anfrage bezieht sich nicht allein auf die Fonds, sondern auf die Risikoabschirmung insgesamt. Ich habe das Gefühl, dass Sie immer die Hälfte nicht erzählen beziehungsweise nicht erzählen wollen. Die Fragen, wie es funktionieren soll, wenn der Immobiliendienstleistungsbereich herausgelöst werden soll, haben Sie uns überhaupt nicht beantwortet.
heimschutzraum, und ich könne sie mir angucken, so ungefähr hat sich Ihre Antwort angehört. Das ist aus meiner Sicht dürftig. Ich möchte zwar nicht, dass Sie alles in die Öffentlichkeit tragen, was Sie aus strategischen Gründen nicht müssen, aber ein wenig mehr Information wäre schon angebracht gewesen. Schließlich haben nicht alle Menschen die Möglichkeit, sich entweder im Vermögensausschuss oder im Geheimschutzraum zu informieren.
Ihr Problem, Herr Sarrazin, ist, dass Sie die Vergangenheit nicht interessiert – das haben Sie selbst einmal gesagt. Deshalb haben Sie überhaupt kein Interesse daran, die Aufarbeitung so zu betreiben, dass unsere Fragen zu den Themen Schadenersatz, Sittenwidrigkeit und Wegfall der Geschäftsgrundlage beantwortet werden können. Damit haben Sie sich überhaupt nicht beschäftigt. Sie hätten es aber genau so konsequent machen müssen – darauf hat meine Fraktionskollegin Klotz bereits hingewiesen – wie bei den Themen Anschlussförderung oder Stellenpool. Hier geht es um zig Milliarden Euro. Wenn wir über solche Summen reden, schlagen schon Teilerfolge mit großen Summen zu Buche.
Ganz ruhig. Ich lasse mich von Ihnen nicht aus der Ruhe bringen.
[Beifall bei den Grünen – Gaebler (SPD): Die zehn Minuten laufen auch, wenn Sie nichts sagen! – Henkel (CDU): Das ist das Beste, was Sie heute gesagt haben, Herr Gaebler!]
(D
Ich habe die richtige Seite nicht gefunden. – Wir haben uns im Untersuchungsausschuss mit vielen Problemen der Fonds beschäftigt. Ich habe auch Gutachten über die Fonds gesehen. In all diesen Gutachten wird eines deutlich: Die Anleger versuchen, der Bank nachzuweisen, dass Immobiliengeschäfte unsauber vorbereitet und in den Verkaufsverhandlungen unsauber abgearbeitet worden sind. – Genau diese Probleme kommen aber auf uns zu, wenn wir den Immobiliendienstleistungsbereich beim Land Berlin haben. Genau an dieser Stelle geht es aber auch um die Frage des Schadenersatzes. Wenn die Anleger Recht haben und die IBV Fehler gemacht hat, weil unsaubere Immobiliengeschäfte abgeschlossen worden sind, dann können wir die Schadenersatzleistungen einklagen. Ich habe jedoch das Gefühl, dass Sie genau dies nicht wollen. Wir jedoch werden uns weiter bemühen und nicht nachlassen, Sie aufzufordern, derartige Schadenersatzleistungen für das Land Berlin durchzusetzen.
Das jedoch wollen Sie nicht, und – so zumindest habe ich Sie heute verstanden – Sie werden es auch in Zukunft nicht machen.
Ich würde gern einiges aus dem Untersuchungsausschuss zitieren, aber die Unterlagen sind derzeit noch VSVertraulich. Erst wenn der Untersuchungsausschuss diesen Status verändert, dürfen wir daraus zitieren. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass sich die grobe Fahrlässigkeit durchaus ableiten lässt. Sie jedoch tun so, als gäbe es das alles nicht. Damit verhalten Sie sich so ähnlich wie die Rechtsanwälte der Bankvorstände im Prozess: Ein Vorstand? Verantwortung des Vorstandes? Weshalb? – Er muss doch nur abnicken, was ihm vorgelegt wird. – Damit wird die Frage nach der Verantwortung des Einzelnen nicht gestellt. So können wir jedoch keine Konsequenzen ziehen, um daraus finanzielle Vorteile für das Land herauszuholen. Ich habe den Eindruck, dass es Ihnen mehr um die Aufsichtsräte geht, die schließlich vom Land bestellt werden, als um den Vorteil für das Land Berlin.
Herr Wechselberg! Ihr Redebeitrag war ziemlich unverschämt, nämlich uns vorzuwerfen, wir würden nur wegen der Bankeninitiative reagieren. Es sind mehrere Leute dabei. Ich finde, dass sie sich auch Mühe gemacht und einige interessante Ideen gebracht haben. Tun Sie bitte nicht so, als wollten wir uns einer Initiative anbiedern. Wir haben uns mit denen und mit den Argumenten von anderen auseinander gesetzt. Wir haben versucht herauszukriegen, welche Punkte es sein könnten. Wir sollten jeden Punkt suchen, der zur Schadensminimierung führen könnte.
Sie behaupten, man könne über diese Form des Streitigstellens von Grundlagen das gesamte Problem Bankenskandal und die Folgen für das Land Berlin mit Abrakadabra aus der Welt schaffen. Das, Frau Kollegin Oesterheld, wird nicht funktionieren.
Arrogant zu sagen, wir seien sowieso nur blöd, ist unverschämt und unangemessen. Sie haben nicht das Recht, sich auf diese Art und Weise hier hinzustellen.
Wir haben uns die ganze Zeit viel Mühe gemacht. Wir haben versucht, alle möglichen Berechnungen zu machen, weil wir keine Zahlen hatten. Es mag ja sein, dass Sie andere Zahlen hatten, aber wir hatten keine. Wir haben hoch- und runtergerechnet, was es bedeuten könnte, weil wir diese Informationen nicht hatten. Und jetzt tun Sie so, als sei immer alles offen gewesen. Wieso hat sich Sarrazin hingestellt und gesagt, die Fondsvergleiche hätten uns nicht zu interessieren? – Daraufhin sind wir erst auf die Barrikaden gegangen. Nicht etwa, weil wir eine Inszenierung machen wollten, sondern weil er wortwörtlich gesagt hat: Das mache ich. Das hat das Parlament nicht zu interessieren. – Das ist die Unverschämtheit, gegen die wir uns wehren.
Eine Expertenkommission, die bei der Beurteilung hilft und gleichzeitig noch objektiv sein soll – wir wissen alle, dass eine vom Parlament eingesetzte Expertenkommission und Objektivität sich nicht wirklich verbinden. Es geht tatsächlich darum, wie wir mit möglichst viel Information sicherstellen können, dass genau die entscheidende Frage: Ist es zum Vorteil des Landes oder nicht? – für uns alle, eindeutig für uns alle Abgeordneten, wirklich nachvollziehbar ist. Da kann man fragen, ob allen in diesem Parlament in diesem Moment klar ist, dass wir mal eben über 1,8 Milliarden € reden. 1,8 Milliarden €! Das ist schon nicht so ganz wenig, was hier auf dem Spiel steht. Deshalb ist richtig, sich ausführlichst Gedanken darüber zu machen und intensiv nachzufragen. Ich bin der Auffassung, dass wir das auch im Gros zu leisten versuchen. Wir haben im Unterausschuss Vermögensverwaltung und Beteiligungen eine Art und Weise des Umgangs mit dieser Frage gefunden, die zumindest auf dem Weg dahin ist, dass man sagen kann: Ja, es gibt eine Menge an Informationen, es gibt so viele, dass sie ausreichend sein könnten.
Ich frage den Senat:
1. Welche Projekte hat der Senat mit der Firma Microsoft entwickelt, nachdem er im April 2004 mit ihr einen Rahmenvertrag unterzeichnet hat, obwohl der Hauptausschuss zuvor beschlossen hatte, wie auf Bundesebene eine Umstellung auf Open-Source-Software zu prüfen?
2. In welchem Umfang hat die Firma Microsoft es dem ehemaligen CDU-Senator und jetzigen MicrosoftGeschäftsleiter Branoner zu verdanken, dass über 70 % der Serverbetriebssysteme bei der Hauptverwaltung auf Microsoft basieren, und für wie viele Millionen wurde Microsoft bisher beauftragt oder soll Microsoft für 2006/2007 beauftragt werden?
Mit der Beantwortung dieser Frage kann ich selbstverständlich nicht zufrieden sein. Sie bekommen das noch schriftlich.
Jetzt frage ich noch einmal nach. Ich gehe davon aus, dass Sie genau wissen, worum es mir geht, nämlich die Abhängigkeit des Landes Berlin von einer Firma zu verhindern. Insofern stellt sich die Frage: Wie wollen Sie den Anteil von über 70 % an den Serverbetriebssystemen bei der Hauptverwaltung zurückfahren, damit sich das Land Berlin nicht in die Abhängigkeit von Microsoft begibt, wie es z. B. jetzt im Haushaltsplan des Abgeordnetenhauses der Fall ist?
Ich frage Herrn Dr. Sarrazin, und es geht um den Verkauf der Weberbank, der nunmehr unter Dach und Fach sein soll: Wie wurden die Vorstandsmitglieder der Weberbank befriedigt, die schon im Untersuchungsausschuss Bankgesellschaft als sehr geldgierig aufgefallen sind und die durch ihre finanziellen Anteile verhindern wollten, dass der Verkauf besonders günstig war, weil sie sich ihre Anteile vergolden lassen wollten?
Wir haben bereits erfahren, dass diese persönlich haftenden Gesellschafter gar nicht gehaftet haben, sondern dass sie eine Freistellung seitens des Landes besaßen. Inwieweit wurden die Gewinne, die sie bereits durch das so genannte Einleg-und-RückholVerfahren aus der Weberbank gezogen haben, bei dieser Vergütung angerechnet?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Kollegen sagten soeben: Bei euch im Verwaltungsreformausschuss ist es ja nett! – Ich muss sagen: Dies ist es in der Tat. Man versucht sehr konsensual, die Verwaltung voranzuschieben, und das ist auch richtig so.
Dass es ein langer Prozess vom obrigkeitsstaatlichen Denken hin zum Dienstleistungsanbieter für den Bürger und die Bürgerinnen ist, haben wir in den letzten 20 Jahren alle erfahren dürfen. Ich habe mir 10 Jahre alte Reden angeschaut, und da ist auf Reden rekurriert worden, die wiederum 10 Jahre alt sind. Was man erreichen wollte und immer noch nicht richtig geschafft hat, hört sich immer sehr ähnlich an: Es handelte sich insbesondere um den Service, die Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger im weitesten Sinne.
Die Große Anfrage von der FDP, was die Verwaltungsreform bisher erreicht habe, hat in der Beantwortung
Dr. Zotl
ziemlich deutlich gezeigt, wo noch enorme Mängel vorhanden sind. Die Bezirke sind bei der KostenLeistungsrechnung gut. Die Hauptverwaltung hat andere Dinge, die sie in Angriff genommen hat, und dafür die Kosten-Leistungsrechnung etwas vernachlässigt – um dies vorsichtig zu formulieren. Bemüht sind jedoch alle ein wenig, und den Rest muss das Parlament machen. Deshalb finde ich es richtig, und auch meine Fraktion unterstützt es, dass wir gemeinsam vorgehen, um deutlich zu machen, dass es ein Interesse aller im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen ist. Ich hoffe, dass auch die FDP sich nicht nur mit Einzelanträgen beteiligt, sondern an dem gemeinsamen Diskussionsprozess über mögliche Veränderungen mitwirkt.
Nun zu unseren Änderungsanträgen: Es gibt Veränderungen, die durchaus übernommen werden können. Wir wollen ebenfalls eine interkulturelle Öffnung und – das ist wohl aus Versehen entfallen – das FührungskräfteFeedback. Wenn man das obrigkeitsstaatliche Denken und die autoritäre Form innerhalb der Verwaltung aufbrechen will, ist das Führungskräfte-Feedback eine zentrale und wichtige Aufgabe, und sie muss auf jeden Fall erhalten bleiben.
Bei der Frage, ob die Verwaltung des Abgeordnetenhauses, die Verwaltung des Rechnungshofes und die Verwaltung des Datenschutzbeauftragten nicht ebenso diesen Kriterien unterworfen werden sollten, hat es eine heftige Auseinandersetzung und Diskussion zwischen den verschiedenen Fraktionen gegeben. Wir sind der Meinung, dies soll geschehen. Es geht nicht darum, zu beurteilen, ob eine Kleine Anfrage gemacht werden darf oder nicht, sondern es geht darum, dass sich auch diese Verwaltungen an der neuen Form orientieren sollen.
Ziel des Ganzen ist nach wie vor, dass unsere Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger da ist, dass sie mehr Bürgernähe entwickelt, dass sie nicht nur Service ist, sondern dass sie bürgerschaftliches Engagement fördert. Ich glaube, wir haben noch einen langen Weg, um dies zu erreichen. In dem Zusammenhang muss man überlegen, inwieweit beispielsweise die neue Bauordnung, die genau das Gegenteil macht, indem sie wiederum die Bürger und nicht die Akten auf den Weg schickt, in den Verwaltungsreformprozess eingebunden werden kann.
Ich begrüße, dass wir diesen Antrag gemeinsam einbringen, und hoffe, dass die Regierungskoalition viele unserer Vorschläge aufnimmt. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Erste Vorbemerkung: In einem einzigen Punkt muss ich Herrn Wegner Recht geben. Ich habe mich auch gefragt: Wozu die Große Anfrage, wo doch die meisten Antworten im Bericht zur Schwarzarbeit stehen? – Deshalb wirkt es ein bisschen komisch. Sie hätten andere Fragen stellen können – die werde ich nachher stellen –, die darüber hinausgehen.
Das Gegenteil ist allerdings der Fall. Da kommen wir auf das Einzel- und das Gesamtinteresse. Tariflöhne bedeuten nicht nur Sicherheit für Arbeitnehmer, sondern auch der Bauindustrieverband hat mittlerweile begriffen, dass Tarifsysteme auch eine Sicherheit für Arbeitgeber sind. Denn auch dieser Verband hat damals gesagt, dass er nicht mehr in der Lage sei, unter diese Lohndumping- und Schwarzarbeiterpreise zu gehen. Es ist ihm sehr wohl bewusst gewesen, dass bei diesem Angebot von Schwarzarbeit, bei diesem Angebot von Lohndumping, das es in diesem Zusammenhang gab, ein normaler Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Das ist dann der Punkt, der eben bereits mit der Fachgemeinschaft Bau angesprochen wurde. Das erste Mal, ich erinnere mich an die Diskussion, redeten wir über Tariflöhne. Das zweite Mal oder sagen wir fünf Jahre später redeten wir schon über Mindestlöhne. Und irgendwann redeten wir nur noch darüber, dass auch die Unternehmen der Fachgemeinschaft Bau fast selbst keine Arbeitnehmer haben, weil sie sie in der Höhe nicht bezahlen konnten. Insofern ist es auch mir, wenn ich zur Fachgemeinschaft Bau gehe, nicht nur peinlich, weil man dagegen nichts unternehmen kann, sondern weil auch immer deutlicher wird, wie sehr der Baubereich in sich zusammengebrochen ist. Und er war einmal eine starke äule des Sozialsystems. S
Dagegen entsteht neben Schwarzarbeit auch so etwas wie Manchesterkapitalismus. 1840 war das so, dass jeder
Das heißt, es geht jetzt gar nicht mehr darum, ob Müller 1 oder Schmidt 2 dort Bauherr ist, sondern es geht um ganz andere Bauherren, die dies zugelassen haben bzw. dahinter stehen.
Die zweite Sache: Ich habe in einer Antwort auf eine Anfrage, ich glaube, von Herrn Goetze, gesehen, dass Nachunternehmerbeschäftigung meldepflichtig bei SenStadt im Land Berlin sei. Dann habe ich in der Antwort gesehen, dass es einer nicht gemeldet hat, er angemahnt wurde, dann hat er es noch einmal nicht gemeldet und ist sechs Monate nicht beauftragt worden. Da frage ich mich allerdings schon, wenn jemand eindeutig gegen solche Auflagen verstößt, ist es sehr durchgreifend, wenn man ihm sagt, du darfst es noch einmal machen, dann darfst du sechs Monate nicht für uns arbeiten? Was sind denn sechs Monate in der Bauwirtschaft? – Das ist doch lächerlich. Auch da stellt sich die Frage: Macht das Angst? Oder sagt man sich nicht eher, ich mache es, weil mir sowieso nichts passiert?
Arbeiter frei war und seine Arbeitskraft angeboten hat. Heute haben wir zwar nicht mehr diese Art von freie Arbeitern, aber wir haben die Ich-AGs, und jeder ist eine Ich-AG.