Frau Matuschek! Ich habe es nicht vergessen. Dass der ÖPNV bei meiner Aufzählung nicht vorgekommen ist, hat System. Das System besteht nämlich darin, dass die Unterscheidung dieser Felder nicht nach Unternehmen oder Nachfragerkreisen gerichtet ist, sondern sich hier auf Technologiefelder ausrichtet. In einer Reihe dieser Technologiefelder wird der öffentliche Personennahverkehr sowohl seiner Funktion als Nachfrager- als auch bei den Fragen von Verkehrsorganisationen und bei der Entwicklung von Verkehrstechnologien und innovativen Verkehrstechnologien eine wichtige Rolle. Der öffentliche Personennahverkehr wird nicht nur in einem der von mir benannten Felder, sondern sicherlich auch in mehreren Feldern eine Rolle spielen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Senator Wolf! Geben Sie mir Recht, dass der Begriff Verkehrskompetenzzentrum Berlin lediglich eine Worthülse bleibt, wenn man nicht auch moderne Verkehrstechnologien in der Stadt ausprobiert? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang, dass moderne, innovative Konzepte, wie beispielsweise der automatische Zugbetrieb, der elektronische Fahrschein und anderes zwar in Berlin kurzfristig erprobt, aber dann nie eingeführt wurden?
Herr Abgeordneter Krug! Wir haben uns mehrfach auf der InnoTrans gesehen. Sie haben sich selbst davon überzeugen können, dass die Messe in diesem Jahr ein wirklicher Erfolg geworden ist. Wir haben eine Steigerung der Zahl der Aussteller um 30 %. Von etwas mehr als 1 000 Ausstellern vor zwei Jahren gibt es einen Anstieg auf jetzt über 1 300 Aussteller, wobei wir auch 45 % der Aussteller aus dem Ausland haben. Das ist auch ein Zuwachs an Internationalität. Mich freut besonders, dass aus dem asiatischen Raum eine stärkere Teilnahme an dieser Messe zu verzeichnen ist, weil gerade in diesem Raum – ich nenne hier das Stichwort China – eine steigende Nachfrage nach Verkehrstechnik, vor allen Dingen Schienenverkehrstechnik, zu verzeichnen ist. Das ist ein wirklicher Wachstumsmarkt.
Erfreulich ist auch die bisherige Entwicklung der Zahl der Besucher. Bislang ist die Messe nur für die Fachbesucher geöffnet. Sowohl vorgestern als auch gestern gab es einen großen Zustrom, der deutlich über dem des Vorjahres liegt. Die genauen Zahlen haben wir noch nicht. Die Ausstellungsfläche war deutlich ausgeweitet. Die Hallen waren voll. Insofern hat die InnoTrans ihre Stellung als internationale Leitmesse für Schienenverkehrstechnik nicht nur gehalten, sondern ausgebaut. Das ist insgesamt ein gutes Signal für den Standort Berlin, auch für den Messestandort. Von dieser Messe gehen auch Impulse für die Branche aus. Wir wissen alle, dass es durchaus Probleme bezüglich der Inlandsnachfrage und der Bestellung im Inland gibt. Zum Stichwort Hennigsdorf erleben wir das immer wieder. Hier gibt es große Chancen, auch auf den internationalen Märkten, auf den Exportmärkten, diese Delle der Inlandsnachfrage auszugleichen. Da leistet die InnoTrans für die Branche einen wichtigen Beitrag.
Danke schön, Herr Senator Wolf! – Eine weitere Nachfrage des Kollegen Krug ist nicht erforderlich. Dann hat Frau Matuschek von der Fraktion der PDS eine Nachfrage und erhält dazu das Wort. – Bitte schön, Frau Matuschek!
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Senator! Auf der InnoTrans ist der ÖPNV ein ganz wesentlicher Schwerpunkt, sowohl von der technischen als auch von der organisatorischen Seite her. Es sind auch sehr umfangreiche Ausstellungsstände dort vorhanden. Deswegen hat es mich ein wenig gewundert, dass bei der Auflistung dessen,
was sich der Strategiekreis für Aufgaben vorgenommen hat, der ÖPNV nicht als Schwerpunktfeld genannt wurde. Haben Sie es nur vergessen, oder ist der ÖPNV tatsächlich nicht als Thema für den Strategiekreis benannt?
Herr Kaczmarek! Das ist nicht die einzige Innovation, die im Bereich der Verkehrstechnik existiert, die in Berlin ausprobiert und weiter entwickelt wird. Ich spreche hier nur einmal das Thema Wasserstofftechnik an, bei der die BVG beispielsweise hervorragende Leistungen erbringt. Weiter gibt es noch Telematik und anderes. Das Thema des elektronischen Ticketing steht bei der BVG weiter auf der Agenda. Was das Thema des automatischen Betriebes angeht, ist dies ein Bereich, den wir auf der InnoTrans gemeinsam mit der BVG und Verkehrstechnikherstellern erörtert haben. Dieses Thema wird auch von Seiten der BVG in Zusammenarbeit mit Herstellern intensiv verfolgt. Es ist allerdings nur sinnvoll, dieses Thema auf einer neuen Strecke zu erproben. Insofern wird die BVG dieses Thea intensiv verfolgen. m
Ich habe gerade heute Morgen mit Herrn von Arnim über dieses Thema gesprochen – es ist also nicht aus dem Blick. Es stellt sich aber die Frage, wann es für das Unternehmen wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist, ein solches System einzuführen und zu erproben. Es geht nämlich nicht nur um Innovation, sondern auch darum, dass unser öffentlicher Personennahverkehr wirtschaftlich ist. Deshalb muss man sich überlegen, an welcher Stelle und in welchem Umfang man welche Innovation einführt. Bei Themen sind nicht abgesagt, sondern werden weiter
derartigen Mündlichen Anfrage kann ich Ihnen nur unvollständige Zahlen liefern, da wir in der Kürze der Zeit keine Erhebungen durch alle Verwaltungen des Landes Berlin machen konnten. Ich habe aber pars pro toto Zahlen insbesondere aus dem Bereich der Polizei – der Sie sicher besonders interessieren wird – und aus dem Bereich der Justiz.
Danach stellt sich die Situation für das Jahr 2003 wie folgt dar: Gegen Beamte der Berliner Polizei gab es 1 863 abgeschlossene Verfahren. Suspendierungen gab es 13. Von den 1 863 Verfahren wurden 1 813 durch Einstellung, 14 durch Freisprüche und 36 durch Verurteilungen der Betroffenen beendet.
Damit ist auch die Frage 2 beantwortet, dass selbstverständlich nicht jedes Verfahren, das gegen einen Beamten geführt wird, zu einer Suspendierung oder vorläufigen Amtsenthebung führt. Dieses wird vielmehr nach dem Landesdisziplinarrecht in erster Linie anzunehmen sein – das entspricht auch den Ausführungen des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht –, wenn mit einer Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen der zu erwartenden Verurteilung zu rechnen ist. Das sind insbesondere Tatbestände, in denen es um Kameradendiebstahl oder Ähnliches geht – insbesondere auch Sexualdelikte –, bei denen ein Verbleiben des Betroffenen bis zur Klärung nicht sinnvoll erscheint.
Ich frage noch einmal zu dem Strategiekreis: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Neuauflage dieses Gremiums zielgerichtet dazu führen soll und hoffentlich auch wird, nicht nur neue Ideen zu entwickeln, sondern deren Anwendung in Berlin vordringlich zu begleiten und vorzubereiten, wozu die Kompetenz gebündelt wird – auch die Kompetenz zum Beispiel zum Einwerben von Fördermitteln der europäischen Seite oder der Bundesebene?
Frau Matuschek, das haben Sie richtig verstanden. Genau darum geht es: Kompetenzen zu bündeln und zu sehen, dass wir in der Region Netzwerke, Kooperationen und schließlich auch Lieferbeziehungen aufbauen. Dazu gehört selbstverständlich auch, die Möglichkeiten zu nutzen, die hier für die Stärkung des Standortes und der Innovationen bestehen, das heißt, auch die entsprechende Kompetenz bei der Einwerbung von europäischen Fördermitteln, aber nicht nur dieser, zu etablieren.
Dann kommt der Abgeordnete Trapp von der Fraktion der CDU mit der nächsten Mündlichen Anfrage an die Reihe zum Thema
1. Wie viele Beamte des Landes Berlin wurden in den vergangenen drei Jahren wegen gegen sie laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren vom Dienst suspendiert, und wie viele Beamte wurden im genannten Zeitraum nach Erhebung einer staatsanwaltschaftlichen Anklage suspendiert?
2. Gab es überhaupt Fälle, in denen ein Beamter nach Erhebung einer Anklage weiterhin im aktiven Dienst verbleiben konnte?
Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den vergangenen drei Jahren gegen Berliner Landesbeamte eingeleitet, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, und welche Straftatbestände lagen hierbei zu Grunde?
Herr Kollege Trapp! Da müsste ich jetzt „Zwerg Allwissend“ sein, um diese Frage aus dem Stand beantworten zu können. Ich habe die Statistik nicht im Kopf. Ich kann die Frage jedoch teilweise beantworten.
Da wir im Jahr 2003 1 813 Verfahren allein gegen Polizisten hatten, können Sie sicher sein, dass 1 813 Disziplinarvorgänge eingeleitet wurden, weil üblicherweise in dem Moment, in dem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird – nicht etwa das Strafverfahren schon läuft, sondern viel früher –, ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Es wird meistens sofort wieder ruhend gestellt, weil die Disziplinarbehörde das Ergebnis des Strafverfahren abwartet und in der Regel erst nach dem Ergebnis des Strafverfahrens entscheidet. Sie können also davon ausgehen, dass es immer dann, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, auch zu einem Disziplinarverfahren kommt.
Wenn Sie sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu betrachten, werden sie sehen, dass die Palette, wann suspendiert wird und wann nicht, unendlich weit ist. Eine Faustregel ist folgende: Wenn zu erwarten ist, dass eine strafrechtliche Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung erfolgt, wird in der Regel suspendiert, weil der Beamte nach der Verurteilung ohnehin nicht mehr zur Verfügung steht. Das sind Straftaten, bei denen es darum
geht, dass man den betreffenden Beamten eine – auf berlinisch – besondere „Fiesigkeit“ bei der Straftat vorwirft, wie dies bei Kameradendiebstahl, Sexualdelikten oder Ähnlichem der Fall ist.
Vielen Dank! – Herr Senator Körting! Sie haben primär auf die Polizisten abgestellt. Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen Beamte, die beispielsweise unter Korruptionsverdacht im Baubereich einer Senatsverwaltung oder eines Bezirksamtes angeklagt worden sind, oder in Fällen von Untreue zu Lasten des Dienstherren nicht vom Dienst suspendiert worden sind?
Herr Kollege Zimmer! Ich habe keine Umfrage gemacht, das war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Mir sind aus meiner früheren Tätigkeit in einem Bezirksamt durchaus Fälle bekannt, bei denen Korruptionsvorwürfe erhoben, die Mitarbeiter aber dennoch im Dienst geblieben sind, weil Korruptionsvorwürfe häufig auch von Firmen erhoben werden, die nicht zum Zuge gekommen sind und deshalb meinen, Druck auf die Mitarbeiter ausüben zu müssen, indem sie Korruptionsvorwürfe erheben.
Das ist im Bereich der Polizei manchmal durchaus problematisch, weil etwa nach Demonstrationen häufig Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte von der Staatsanwaltschaft pflichtgemäß eingeleitet werden. Dies steht im Zusammenhang, dass zuweilen Personen, die bei Demonstration von der Polizei wegen einer ihnen vorgeworfenen Straftat festgenommen werden, als erstes Strafanzeige gegen die Polizeibeamten erstatten, um in eine bessere Verhandlungsposition vor Gericht zu gelangen.
Deshalb gibt es gerade gegen Polizeibeamte eine große Zahl von unberechtigten Strafanzeigen, die später eingestellt werden. Das macht den Kollegen bei der Polizei Sorgen. Es führt dazu, dass wir dann, wenn wir erkennen, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, auch keine sonstigen Konsequenzen ziehen. Das heißt, wir haben dann die Möglichkeit – auch das ermöglicht das Disziplinarrecht –, einem Beamten, der schon lange zur Beförderung ansteht, auch dann zu befördern, wenn irgendjemand nur deshalb Strafanzeige erstattet hat, um sich bei seinem eigenen Strafverfahren in eine bessere Position zu bringen.
Bei welchen angeklagten Straftatbeständen wird grundsätzlich ein Verbot der Amtsausübung nach § 25 Landesbeamtengesetz durch den Dienstherrn ausgesprochen?
Wie ich bereits gesagt habe, sind das Tatbestände, die sich auf Bundesebene im Soldatenrecht, auf Berliner Ebene im Polizeirecht finden. So fällt hierunter, wenn sich Mitarbeiter untereinander bestehlen. Es sind aber auch die Delikte, die mit einer erheblichen Strafe bedroht sind, insbesondere Delikte aus dem Sexualstrafrecht, wo beispielsweise einem Mitarbeiter vorgeworfen wird – einen solchen Fall gab es, er ist dann zu Gunsten des Mitarbeiters ausgegangen, was man jedoch vorher nicht weiß –, dass er die Abhängigkeit einer ihm unterstellten weiblichen Person zu sexuellen Aktivitäten ausgenutzt und sie genötigt hat, mit ihm Geschlechtsverkehr auszuüben oder Ähnliches. In solchen Fällen wird in der Regel suspendiert. In anderen Fällen wird in der Regel nicht suspendiert. Das ist immer eine Einzelfallfrage.