Harald Wolf
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Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Frau Bluhm! In der Bundesagentur für Arbeit wurde über ein Konzept zu Chancen und Grenzen alternativer Beschäftigungsformen im Bereich des SGB II diskutiert. Dieses Konzept wurde im Mai dieses Jahres auf einer Tagung der Wohlfahrtsverbände erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin wird als Ergänzung zu den bisherigen Instrumentarien vorgeschlagen, einen dritten Arbeitsmarkt mit dauerhaft geförderten, öffentlichen Beschäftigungen zu sozialversicherungspflichtigen Bedingungen zu etablieren. Zielgruppe sollen die Erwerbslosen sein, die keine oder so gut wie keine Vermittlungschance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.
Ich begrüße das insofern, als die Bundesagentur damit eingesteht, dass manche Erwerbslosen nahezu keine Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben und wir über dauerhafte Formen öffentlich geförderter, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen nachdenken müssen. Ich stehe aber der Begrenzung auf einen dritten Arbeitsmarkt skeptisch gegenüber. Ich sehe durchaus die Gefahr einer Spaltung zwischen Alg-I-Beziehern, Alg-IIBeziehern und dem so genannten dritten Arbeitsmarkt, dem man diejenigen zurechnet, die dauerhaft keine Chance haben, auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Darin liegt ein Risiko, aber vom Grundsatz her begrüße ich das Eingeständnis, dass wir Erwerbslose haben, denen wir eine andere Perspektive als die kurzfristige Zuweisung in Maßnahmen für die Dauer von drei, sechs oder neun Monaten anbieten müssen.
Interessant ist auch das vorgeschlagene Finanzierungsmodell. Es beruht darauf, die unterschiedlichen Leistungen nach dem SGB II zusammenzufassen, nämlich
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Wir diskutieren noch über die Frage der Zuweisungsdauer, das heißt: Über welchen Zeitraum soll der Arbeitsvertrag der dort Beschäftigten gehen? – Meine Position dazu lautet, mit einer normalen Probezeit einen dreijährigen Arbeitsvertrag abzuschließen. Seitens der Bundesregierung wird die Position vertreten, dass eine zehnmonatige Zuweisung mit einer Verlängerungsoption erfolgen soll. Hieran sieht man, dass von Seiten der Bundesregierung das Thema langfristig öffentlich geförderte Beschäftigung noch mit großen Vorbehalten angegangen wird, wie auch das Thema Nutzung und Zusammenlegung aller Leistungen, um es finanzieren zu können. Ich glaube aber, dass mit diesen Modellversuchen, die wir im September vorstellen wollen, ein erster Schritt unternommen wird, um deutlich zu machen, dass es sinnvolle Alternativen zu den Ein-Euro-Fünfzig-Jobs gibt.
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, geht es darum, dass wir Modellprojekte einrichten wollen, in denen wir längerfristige Formen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Rahmen von gemeinnütziger Tätigkeit erproben wollen. Der bisherige Diskussionsstand sieht so aus, dass dafür als Instrument die so genannte Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung genutzt werden soll. Es wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sein. Nach gegenwärtigem Stand wird das Arbeitgeberbrutto bei rund 1 500 € liegen, was ein Arbeitnehmerbrutto von rund 1 300 € bedeutet, netto wären das rund 900 € bis 1 000 €, was in der Höhe der Pfändungsfreigrenze liegt. Gleichzei
tig soll sich die Entlohnung nach der Qualifikation richten. Deshalb gibt es die Möglichkeit der Variierung der Arbeitszeit zwischen 20 und 40 Stunden, damit ein Stundenlohn zu den entsprechenden tariflichen Bedingungen gezahlt werden kann. Geplant werden diese Modellprojekte mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Frau Klotz! Ich glaube, ich habe es Ihnen schon mehrfach erklärt, aber ich erkläre es Ihnen auch in diesem Rahmen gern noch einmal: Die grundlegende Ursache, weshalb massenhaft Ein-Euro-Jobs im letzten Jahr geschaffen wurden und in ähnlichem Umfang auch in diesem Jahr – auch wenn mittlerweile die anderen Instrumente wie die Entgeltvariante, ABM oder Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen stärker genutzt werden –, liegt in einem Konstruktionsfehler der gesetzlichen Grundlagen und der haushaltsrechtlichen Ausgestaltung. Das Problem besteht darin, dass die Ein-Euro-Jobs für den Bund und die Bundesagentur für Arbeit das bil
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ligste Instrument sind. Sie werden, wie Ihnen bekannt ist, aus dem Eingliederungstitel bezahlt. Bei den Ein-EuroJobs gehen die Kosten der Unterkunft von Seiten des Landes mit in die Finanzierung ein und sind die passiven Leistungen die Grundlage der Finanzierung. Die Maßnahme Ein-Euro-Job belastet den Eingliederungstitel, der für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung steht, am geringsten.
Nun wissen wir alle, dass die rot-grüne Bundesregierung in ihrem letzten Regierungsjahr das heftige Bestreben hatte, so schnell wie möglich von den 5 Millionen Arbeitslosen wegzukommen bzw. diese Zahl gar nicht erst zu erreichen. Deshalb ist versucht worden, möglichst billig Masse zu produzieren. Deshalb sind vor allen Dingen diese Ein-Euro-Jobs genutzt worden, denn die Instrumente ABM, Entgeltvariante oder Weiterbildung und Qualifizierung hätten den Wiedereingliederungstitel stärker beansprucht, und es hätten weniger Personen aktive Arbeitsmarktmittel in Anspruch nehmen können. Deshalb habe ich sehr frühzeitig vorgeschlagen, diese Mittel zusammenzufassen. Seitens der Bundesregierung – Frau Klotz! Ich betone, seitens der rot-grünen Bundesregierung – und der grünen Bundestagsfraktion sind keine Initiativen gekommen, um das, was Sie mit mir im Parlament gemeinsam vertreten,
zu ermöglichen.
Das gehört in die Periode Ihrer Regierungsverantwortung.
Ich weiß, Sie sind nirgendwo dabei gewesen. Ich kann verstehen, dass Sie vergessen machen wollen, dass Sie an der rot-grünen Bundesregierung beteiligt gewesen sind.
Sie werden es mir nicht übel nehmen: Ich erinnere gern daran, wofür Sie politisch Verantwortung getragen haben
und dass Sie die Chance nicht genutzt haben, eine vernünftige Regelung einzuführen, als Sie es gekonnt hätten. Ich hoffe, ich habe es deutlich genug erklärt.
Sehr geehrte Frau Klotz! Wenn Sie den Reden des Fraktionsvorsitzenden der Bundestagsfraktion der Linken, Oskar Lafontaine, aufmerksam lauschen würden – und vollständig –,
dann würden Sie schon festgestellt haben, dass Oskar Lafontaine im Deutschen Bundestag auf die Sondersituation in Berlin hingewiesen hat,
die – wie Sie und wir alle wissen – aus der Zusammenführung von zwei öffentlichen Verwaltungen innerhalb dieser Stadt resultiert. Das hat dazu geführt, dass wir einen öffentlichen Dienst haben, der über den Notwendigkeiten liegt, was den Personalbesatz angeht.
Was die Privatisierung von Wohnungsbaugesellschaften betrifft, möchte ich Sie korrigieren. In unserer politischen Verantwortung liegt die Privatisierung der GSW, und liegen nicht die Privatisierungen, die im Rahmen von Bestandsarrondierungen von Seiten einzelner Wohnungsbaugesellschaften bei ihrem operativen Geschäft vorgenommen wurden. Es geht also nur um die Privatisierung einer Gesellschaft.
Diese eine Gesellschaft, liebe Frau Klotz, ist schon zu Zeiten der rot-grünen Übergangsregierung ausgeschrieben gewesen. Die Ausschreibung wurde damals nicht rückgängig gemacht, sondern sie lief weiter, und die Gesellschaft wurde zu einem Zeitpunkt verkauft, als die Fraktion der Grünen gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen ein Verfassungsgerichtsurteil vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Haushalt des Landes Berlin erstritten hatte, in dem das Land die Auflage bekommen hat: Es darf auf keine Einnahme verzichten, die es tätigen kann.
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Frau Klotz, falls Sie sich dafür interessieren: Dies entspricht der Beschlusslage unseres letzten Bundesparteitags, in dem explizit festgehalten wird, dass Wohnungsveräußerungen zur Abwendung von Insolvenzen mit den politischen Grundsätzen der Linkspartei.PDS vereinbar sind.
Frau Klotz! Ich danke für die persönliche Fürsorge und Ihr Mitgefühl mit mir. Aber mir geht es ganz gut.
Ich finde, wir haben für die obwaltenden Umstände in den letzten 5 Jahren einen guten Job bei der Sanierung Berlins geleistet.
Zweitens kann ich definitiv sagen, was ich für die nächste Legislaturperiode ausschließe, nämlich dass wir dem Vorschlag der Grünen folgen werden, weitere 150 000 Wohnungen zu veräußern, weil wir das für nicht verträglich halten.
Wir werden alles dafür tun, dass Wohnungsbaugesellschaften saniert werden, dass sie im öffentlichen Eigentum bleiben können. Das kann nicht bedeuten, dass wir ausschließen, dass für die Sanierung und die Vermeidung von Insolvenzen an der einen oder anderen Stelle auch
Wohnungsverkäufe stattfinden. Sie wissen, der Senat hat beschlossen, bei der Wohnungsbaugesellschaft Mitte zur Sanierung und zur Abwendung einer Insolvenz die Zustimmung zur Veräußerung von 3 000 Wohnungen zu geben, 1 500 davon in den öffentlichen Wohnungsbestand, so dass sie weiterhin unter öffentlicher Kontrolle bleiben.
Herr Ratzmann, immer ruhig! – Insofern fühle ich mich nicht nur mit mir im Einklang und im Reinen, sondern auch mit dem Programm und der Vorstellung meiner Partei.
Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Ritzmann von der Fraktion der FDP. – Herr Ritzmann, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Paus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss den sehr geschätzten Chef der Senatskanzlei korrigieren: Was das Rechtsgutachten betrifft, so habe nicht ich die Federführung, sondern die Senatsverwaltung für Finanzen.
Ich bin erst heute Morgen kurz über das Ergebnis des Rechtsgutachtens informiert worden und habe es selbst noch nicht einsehen können. Danach werden die Erfolgsaussichten bzw. die Möglichkeiten, eine Rückabwicklung zu verlangen, als negativ eingeschätzt. – Ich sage vorbehaltlich dessen, dass ich mir dieses Rechtsgutachten selbst noch intensiv ansehen muss. Vor dem Hintergrund dessen, dass die Eintragung in das Grundbuch erfolgt ist etc., ist das erst einmal ein rechtskräftiger Kaufvertrag.
Nichtsdestotrotz werde ich mich in meiner Zuständigkeit als Wirtschaftssenator schriftlich an den Finanzminister in Sachsen-Anhalt wenden, in dessen Verantwortungsbereich die LIMSA liegt, die als Treuhänder für die Bundesländer agiert und diesen Kaufvertrag abgeschlossen hat – einen meiner Ansicht nach schlechten Kaufvertrag, weil die Nutzungsverpflichtung als Medienstandort nicht zwingend und damit justitiabel festgeschrieben ist. Zum anderen hat die LIMSA alle Schritte gegen das Votum des Landes Berlin unternommen, das bekanntlich gegen diesen Verkauf gestimmt hat. Sie hat, obwohl noch Forderungen ausstanden und Zweifel an der Bonität des Erwerbers bestanden, die sich jetzt bestätigt haben, die Eintragung in das Grundbuch vorgenommen und damit die Erfolgsaussichten erheblich erschwert. Das ist leider der Sachverhalt, aber ich werde das Rechtsgutachten erst einmal eingehend prüfen. Heute Morgen habe ich die mündliche Information über das Ergebnis erhalten, aber noch nicht den Text des Rechtsgutachtens einsehen können.
Mein Kenntnisstand von der Senatsver
waltung für Finanzen ist, dass der Beauftragte des Landes Berlin nicht zugestimmt, allerdings auch kein Veto eingelegt habe. Das ist der Sachverhalt, etwas anderes als eine Zustimmung, von der Sie sprachen. An dieser Stelle kann ich jedoch nur sagen, was mir aus der Finanzverwaltung bekannt ist.
Sehr geehrter Herr Zillich! Meine Damen und Herren! Kollege Ratzmann hat es heute dankenswerterweise schon angesprochen,
dass in meinem Genehmigungsbescheid eine klare Auflage enthalten ist, wonach die für diesen Sommer zu erwartende und teilweise in einem Teilbescheid schon verfügte Absenkung der Netzentgelte von Vattenfall an die Stromverbraucher unverzüglich weiterzugeben ist. Der Sachstand ist zur Zeit, dass die Bundesnetzagentur, die die Netzentgelte überprüft, bereits einen Teilbescheid für die Überlandnetze erlassen hat. Hier hat sie verfügt, dass die beantragten Netzentgelte von Vattenfall um 18 % überhöht sind. Es steht zu erwarten, dass in den nächsten Wochen die wichtige Entscheidung über die Netzdurchleitungsentgelte für das Stadtnetz folgt. Allgemein wird in der Stromwirtschaft erwartet, dass wir eine deutliche Überhöhung der Netzentgelte haben, so dass ich davon ausgehe, dass es eine Absenkung in ähnlichem Umfang geben wird – –
[Ratzmann (Grüne): Das ist unsere Priorität, zu der er gerade redet, Herr Momper! Das geht nicht, das ist geschäftsordnungswidrig! – Dr. Lindner (FDP): Richtig!]
Wenn etwas Ruhe eingekehrt ist, würde ich gerne fortfahren.
Herr Ratzmann! Wenn ich eine Frage gestellt bekomme und mir der Präsident das Wort erteilt, muss ich antworten!
Nichtsdestotrotz möchte ich jetzt gerne antworten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe auf meiner Asienreise in Indien, China und Japan mit einer Vielzahl von Unternehmen gesprochen. Wir haben u. a. Berlin in Shenzhen präsentiert – das ist die erste Sonderwirtschaftszone in China –, wo über 150 Unternehmer anwesend waren und ein großes Interesse am Standort Berlin besteht. Sowohl in China als auch in Indien haben die Unternehmen gegenwärtig eine Entwicklungsstufe erreicht, wo sie verstärkt auf den europäischen Markt drängen, und wir versuchen insofern, Berlin als Standort für die Expansion auf dem europäischen Markt anzubieten.
An konkreten Erfolgen bzw. realisierten Vereinbarungen ist das Folgende anzuführen: In Indien ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem in Berlin ansässigen Softwareunternehmen PSI und einem indischen Unternehmen abgeschlossen worden, das zu den Top 5 der IT-Unternehmen gehört. Dieses Unternehmen hat vor, sich auf dem europäischen Markt auszudehnen, und deshalb ein großes Interesse am Standort Berlin. Diese Zielsetzung versucht es über die Kooperation mit PSI zu realisieren. Das ist sicherlich eine erfreuliche Nachricht.
In China ist es gelungen, das Unternehmen Hasee für eine Ansiedlung in Berlin zu gewinnen. Hasee ist nach dem Unternehmen Lenovo, das eine Kooperation mit IBM eingegangen ist, das zweitgrößte Unternehmen in China, das Notebooks herstellt. Hasee hat vor, noch vor der Fußballweltmeisterschaft einen Showroom für seine Produkte am Leipziger Platz zu eröffnen und den Standort in Berlin zum Hauptquartier für seine Expansion auf dem europäischen Markt auszubauen. Auch das ist sicher eine gute Nachricht für Berlin.
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Insofern bin ich – wenn ich eine Gesamtbilanz ziehe – mit diesem Besuch ausgesprochen zufrieden. Es gab konkrete Entscheidungen und Vereinbarungen – und vor allem Vereinbarungen mit Perspektive wie z. B. die Ansiedlungsentscheidung von Hasee.
Herr Doering! Wenn Sie sich meiner Wertung anschließen wollen, dürfen Sie das gern so feststellen.
Herr Kurth! Selbstverständlich müssen die Jobcenter die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen, und es gibt eine entsprechende Vorbereitung. Wir haben in den letzten Tagen die Übersicht über die vorgesehenen Regelungen in diesem Optimierungsgesetz bekommen. Wir werden das im Einzelnen auswerten. Natürlich werden wir neben der politischen Diskussion und Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens auch dafür sorgen – soweit
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Das traditionelle Straßenfest am 1. Mai verlief zunächst friedlich. Allerdings war die Stimmung innerhalb der linken Szene gereizt. Bereits bei den 1.-Mai-Demonstrationen des DGB war es zu Polizeieinsätzen gegen den Betroffenenblock gekommen. Gegen 16 Uhr wurde durch Autonome in unmittelbarer Nähe zum Straßenfest ein Streifenwagen umgeworfen. Derweil vergnügten sich die meisten Besucher weiter nichtsahnend auf dem Straßenfest. Die Polizei reagierte allerdings auf vereinzelte Störungen mit Härte und löste das Fest schließlich unter Schlagstock- und Tränengaseinsatz auf. Daraufhin errichteten Besucher des Straßenfestes Barrikaden auf mehreren angrenzenden Straßen. Die Polizei musste sich gegen 22 Uhr
endgültig aus dem Gebiet um die Skalitzer Straße zurückziehen. Obwohl der BVG-Verkehr nach Kreuzberg 36 eingestellt und weiträumige Straßensperren errichtet wurden, gelangten den ganzen Abend weitere Personen nach Kreuzberg. Im gesamten Gebiet wurden Barrikaden errichtet und angezündet, u. a. wurden dafür Baufahrzeuge und Autos auf die Straße geschoben und in Brand gesteckt. An jeder Ecke der Oranienstraße brannten große Barrikaden, die zudem von Steine werfenden Personen verteidigt wurden. Auch Molotowcocktails und Zwillen kamen dabei zum Einsatz. Löschfahrzeuge der Berliner Feuerwehr, die die Brände löschen wollten, wurden angegriffen. Bei einem dieser Zwischenfälle floh die Besatzung eines Rüstwagens, welcher daraufhin ebenfalls angezündet wurde und ausbrannte. Insgesamt wurden über 30 Geschäfte geplündert.
Die hier beschriebene Nacht war nicht die des 1. Mai 2006, es war der 1. Mai 1987, die Nacht, als „Bolle“ brannte. Ich habe Ihnen die Bilanz dieser Nacht noch einmal vorgestellt, weil nichts den Fortschritt besser verdeutlicht, als der Kontrast mit der Vergangenheit. Es gibt dafür aber noch einen zweiten Grund: das einfache Gesetz der Serie, das lautet „einmal ist keinmal, zweimal ist immer“. Bis zum Mai 2005 hat dieses Gesetz für eine krawallorientierte, längst entpolitisierte Szene gearbeitet, die sich am 1. Mai in Kreuzberg zur großen Prügelei mit Einsatzkräften aus ganz Deutschland verabredet hatte, um den Adrenalinstoß von 1987 noch einmal nachzuempfinden.
es in unserer Macht steht –, dass eine entsprechende organisatorische Vorbereitung der Jobcenter auf neue oder zusätzliche Aufgaben stattfindet.
Herr Kurth! Das kann ich Ihnen noch nicht sagen, denn dazu müsste man die Vielzahl der Regelungen, die in diesem Optimierungsgesetz vorgesehen sind, im Einzelnen analysieren. Nach einer ersten groben Durchsicht habe ich den Eindruck, dass die Einsparpotentiale, die von Seiten der Bundesregierung gesehen werden, ausgesprochen optimistisch eingeschätzt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gaebler! Aus den Gesprächen, die wir zu dem Thema regelmäßig mit der Deutschen Telekom führen, ergibt sich folgender Sachstand: Die Telekom plant, die Standorte Lankwitzer Straße mit aktuell 112 Stellen inklusive Teilzeitkräften sowie Köpenicker Allee mit aktuell 400 Stellen inklusive Teilzeitkräften zu schließen. Das betrifft insgesamt also 512 Beschäftigte. 400 Stellen sollen an den Standort Holzhauser Straße in Tegel verlagert werden. Das ist eine Information jüngeren Datums, die sich von dem unterscheidet, was öffentlich diskutiert wurde. Diese Verlagerung von 400 Arbeitsplätzen an den Standort Holzhauser Straße ist deshalb möglich, weil dort ein neuer Bürostandard eingeführt wird, der ein so genanntes Desk-Sharing ermöglicht. Dort können sich mehrere Beschäftigte im Schichtbetrieb einen Arbeitsplatz teilen.
Nach Potsdam werden dann – so die aktuelle Planung der Telekom – noch 100 Arbeitsplätze, nach Frankfurt/Oder voraussichtlich ca. 20 Arbeitsplätze verlegt. Das, was als besonders problematisch angesehen wurde – die Verlagerung nach Frankfurt/Oder, gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass dies alleinerziehende Frauen mit
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Frau Abgeordnete Grosse! Das kann ich Ihnen nicht sagen, da ich am Einigungsstellenverfahren nicht teilgenommen habe. Insofern kann ich nur Spekulationen anstellen. Die Telekom ist, was ihre CallcenterStandorte angeht, in der Situation, dass sie auch Gespräche im Land Mecklenburg-Vorpommern bezüglich des Standortes Angermünde sowie mit den unterschiedlichen Standorten im Land Brandenburg führt. In diesem Zusammenhang wurde versucht, einen Kompromiss zu finden. Aus meiner Antwort und der Darlegung des neuesten Standes ergibt sich, dass die Befürchtung, wir könnten es mit der Verlagerung und dem Abbau von 600 Arbeitsplätzen zu tun haben, nicht zutrifft. 400 Arbeitsplätze werden in Berlin an den Standort Holzhauser Straße nach Tegel verlagert. 100 Arbeitsplätze werden nach Potsdam verlagert. Auch dieses ist Einzugsbereich von Berlin. 20 Arbeitsplätze werden nach Frankfurt/Oder verlagert. Ich hätte die Situation wesentlich dramatischer gefunden, wenn eine Verlagerung von 200 Arbeitsplätzen nach Frankfurt/Oder erfolgt wäre. Das wäre in der Tat für Teilzeitbeschäftigte nicht mehr zumutbar und insbesondere für allein erziehende Frauen mit Kindern eine nicht akzeptable Situation gewesen. Diese hat sich nun aber erfreulicherweise entschärft. Wir werden die Entwicklung natürlich weiter verfolgen und sind weiterhin mit Angeboten für Standorte in Berlin für andere Berliner Immobilien unterwegs.
Kindern treffen könnte –, hat sich deutlich entschärft. Die Deutsche Telekom hat uns in diesem Zusammenhang versichert, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur auf eigenen Wunsch nach Frankfurt/Oder wechseln werden. Das abschließende Standortkonzept soll unter Beteiligung des örtlichen Betriebsrats bis zum 21. April erarbeitet werden.
Sie wissen, dass die Telekom ihre Standortverlagerung damit begründet, dass die bisherigen Immobilien für den Callcenter-Betrieb nicht gut geeignet gewesen seien. Wir haben von Seiten des Senats kontinuierlich mit der Telekom über das Thema und den angekündigten Arbeitsplatzabbau von bundesweit 32 000 Arbeitsplätzen gesprochen. Im November 2005 hatte ich diesbezüglich das erste Mal mit der Telekom ein Gespräch. Die Telekom konnte damals noch keine konkreten Angaben tätigen. Es wurde vereinbart, in Kontakt zu bleiben und uns zeitnah zu informieren. Das funktioniert nicht ganz optimal. Wir müssen immer wieder mehrfach nachfragen, so auch in Zusammenhang mit den Callcentern.
Der Regierende Bürgermeister hat im September 2005 mit Herrn Raizner vom Telekom-Vorstand auch über die Auswirkungen auf Berlin gesprochen. Zu dem Zeitpunkt war es ebenfalls nicht möglich, seitens der Telekom Auswirkungen auf Berlin zu konkretisieren. Ein im Rahmen der Cebit geplantes Treffen zwischen mir und Herrn Raizner ist leider nicht zustande gekommen, da dieser kurzfristig einen anderen Termin wahrnehmen musste. Wir sind aber weiter im Gespräch.
Unmittelbar nachdem die Pläne der Telekom bekannt wurden, haben wir uns mit Berlin Partner in Verbindung gesetzt, um hier hinsichtlich einer möglicherweise besseren Immobilie Unterstützung zu leisten und dem Untenehmen sowie dem Betriebsrat bei der Suche nach einem anderen Standort Hilfestellung zu geben. Das läuft von Seiten Berlin Partner in Absprache mit dem Liegenschaftsfond. Wie ich Ihnen aber bereits eingangs sagte, haben die jüngeren Entwicklungen eine deutliche Entschärfung gegenüber dem, was bislang öffentlich bekannt war und diskutiert wurde, mit sich gebracht. Vermutlich haben die Aktivitäten von Verdi und die Intervention meiner Verwaltung dazu beigetragen, dass im Interesse der Betroffenen Bewegung in die Angelegenheit gekommen ist.
Diese Gespräche, Herr Pewestorff, werden auf allen Ebenen fortgeführt, sowohl auf der Arbeitsebene mit den Niederlassungsleitern Nord-Ost als auch auf der Ebene des Vorstands der Deutschen Telekom AG. Ich bin gerade dabei, nach dem ausgefallenen Termin auf der Cebit mit Herrn Raizner einen neuen Termin zu arrangieren. Da wird das Thema Arbeitsplätze und Umsetzung des Beschlusses der Telekom zum Abbau von 32 000 Arbeitsplätzen bundesweit selbstverständlich wieder eine Rolle spielen.
Herr Friederici! Führungskräfte lockt man nicht, sondern Führungskräfte entscheiden sich für einen Standort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Friederici! Zunächst stellt der Senat fest, dass mit der geplanten freundlichen Übernahme von Schering durch Bayer – so jedenfalls der Diskussionsstand zwischen beiden Unternehmen – ein Pharmakonzern seine Unternehmenszentrale in Berlin haben wird, der gegenüber Schering mit seinen etwas über 5 Milliarden € Umsatz 9 Milliarden € Umsatz haben wird. Zweitens wurde auch von Bayer erklärt, dass das Thema Forschung und die Möglichkeiten der Forschung in Berlin eine wichtige Rolle bei der Entscheidung gespielt haben und das auch bei der Umsetzung der Unternehmensstruktur eine entsprechende Bedeutung haben wird.
Gleichzeitig hat der Senat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass – wie das immer bei derartigen Übernahmeaktionen der Fall ist – die Finanzierung dieser Übernahme und die damit verbundenen Synergien auch zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen. Das heißt, dass von den 60 000 Arbeitsplätzen weltweit – so die erste vorläufige Schätzung – 6 000 Arbeitsplätze abgebaut werden sollen. Der Regierende Bürgermeister und ich hatten vor einiger Zeit – ich glaube, es war in der letzten Woche – ein Gespräch mit der Spitze von Bayer, wo wir auch über dieses Thema gesprochen haben. Es ist zurzeit überhaupt noch nicht klar, ob bzw. in welchen Bereichen und in welchem Umfang es in Berlin im Rahmen dieser Fusion zu einem Arbeitsplatzabbau kommt. Die Zahl 6 000 ist auch eine rein rechnerische Größe, wobei unklar ist, ob sie so realisiert wird. Wir haben vereinbart, dass wir mit beiden Unternehmen weiter in engem Kontakt bleiben, und versuchen, die bestmögliche Lösung für den Standort Berlin zu ermöglichen und entsprechend zu verhandeln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Michels! Ich bin der Auffassung, dass es für Berlin essentiell ist, die Chancen, die mit der Osterweiterung der Europäischen Union und vor allem dem Beitritt Polens verbunden sind, offensiv zu nutzen. Berlin hat dadurch die Möglichkeit – das ist immer wieder diskutiert worden –, aus der Randlage in der Europäischen Union herauszutreten und von seiner jetzt neuen, zentralen Lage innerhalb der Europäischen Union zu profitieren. Berlin hat sich in den 90er Jahren immer wieder als Ost-West-Zentrum und als Ost-West-Drehscheibe verstanden und vor allem auf die osteuropäischen Hauptstädte wie Moskau, Warschau, Prag und die anderen geachtet. Das ist vom Grundsatz her richtig. Berlin hat allerdings in den 90er Jahren vergessen, dass es Bestandteil einer Region ist und dass es für Berlin essentiell ist, z. B. zu den großen städtischen Ballungszentren in den westpolnischen Woiwodschaften wie Stettin, Posen und Breslau Beziehungen herzustellen und lebendige wirtschaftliche Austauschbeziehungen zu etablieren.
Ich habe mit meinem Kollegen Junghans seit einiger Zeit intensiv daran gearbeitet, diese Beziehungen zu verbessern, und zwar nicht nur auf der politischen Ebene, sondern auch auf der Ebene der wirtschaftlichen Kooperation. Wir sind gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass es Sinn macht, das Projekt Oderregion als einer ge
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Es ist gestern verabredet worden, dass Berlin für diesen Prozess für die nächste Zeit eine Geschäftsstellenfunktion übernimmt. Es gibt gleichzeitig stabile Arbeitsstrukturen, die in der Vorbereitung dieser Konferenz entstanden sind. Die werden fortgeführt. Sowohl auf der Arbeits- als auch auf der Spitzenebene wird es Folgetreffen geben. Gestern wurde eine Vielzahl von Leitprojekten in den drei genannten Feldern verabredet, an denen konkret und zielorientiert weitergearbeitet wird, so dass die Konferenz kein einmaliges Ereignis oder Strohfeuer war, sondern Bestandteil eines kontinuierlichen Arbeitsprozesses.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lehmann! Zunächst herzlichen Dank wie immer für diese Anfrage der FDP. Ich freue mich immer über Ihre Anfragen und auch über offene Briefe von Ihrer Seite.
Ich freue mich auch über Ihr Interesse an dem Lob von Oskar Lafontaine für die rot-rote Koalition. Ich muss Sie allerdings in einem Punkt korrigieren: Das Verdienst besteht nicht, wie Sie vermuten, darin, dass Berlin nur die Hälfte der Arbeitsmarktfördermittel ausgeschöpft hat, bzw., um präzise zu sein, die Regionaldirektion. Hier sind wir nicht besser als andere Länder, sondern wir haben die gleiche Quote aufzuweisen wie die Länder mit FDPRegierungsbeteiligung, denn für das Saarland und Rheinland-Pfalz, wo nach meiner Kenntnis die FDP in unterschiedlichen Koalitionen beteiligt ist, einmal mit der CDU, einmal mit der SPD,
gibt es eine Ausschöpfungsquote von 52 %. Also da sind wir so schlecht wie Länder mit liberaler Regierungsbeteiligung.
Ich will aber gern auf das eingehen, was in Berlin anders ist.
Tut mir Leid, das ist richtig. Im Saarland sind Sie nicht in der Regierung, aber in Rheinland-Pfalz. Ich sage noch einmal: 52, 52, 52 %.
Berlin hat gleichzeitig – auch das ist Ihnen, Herr Lehmann, bekannt – vernünftige Regelungen zu Kosten der Unterkunft durchgesetzt. Während viele andere Kommunen die alten Regelungen der Sozialhilfe übernommen haben, ist Berlin einen anderen Weg gegangen. Einziges Prüfkriterium in Berlin ist die Bruttowarmmiete. Es gibt umfangreiche Ausnahme- und Härtefallregelungen, die insbesondere für Familien mit Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderung und für über 60-Jährige gelten. Es wird nach den bisherigen Erkenntnissen – wir haben es gerade gestern im Arbeitsausschuss diskutiert – in Berlin nicht zu massenhaften Zuzügen kommen. Bisher ist nach den uns vorliegenden Daten in einem einzigen Fall bei den 300 000 Arbeitslosengeld-II-Empfangenden ein Umzug angeordnet worden.
Berlin verfügt außerdem für den Empfängerkreis von Arbeitslosengeld II über ein Sozialticket zum halben Preis des Umwelttickets. Ein derartiges Angebot gibt es in keiner vergleichbaren Großstadt. Das 3-Euro-Ticket für Kulturangebote ist eingeführt worden. Es gibt einen kostenlosen Bibliotheksausweis, der Erwerbslosen den Zugang zu Kultur erleichtert. Das kann sich im Bundesvergleich durchaus sehen lassen.
Herr Lehmann! Ich gehe davon aus, dass dem Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im Deutschen Bundestag die Gesetzeslage bekannt ist. Ich gehe aber auch davon aus, dass ihm – und ich hoffe, auch Ihnen – bekannt ist, dass z. B. Verordnungen über die Kosten der Unterkunft im Land Berlin geltende Rechtslage im Land Berlin sind und dass die Jobcenter auch gehalten sind, sich an diese geltende Rechtslage zu halten. All das, was ich Ihnen dargestellt habe, ist geltende Beschlusslage oder Rechtslage im Land Berlin. Es liegt nicht im Ermessen der Jobcenter, ob es ein Sozialticket gibt. Es liegt nicht im Ermessen der Jobcenter, ob es ein 3-Euro-Ticket gibt, mit dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger den Zugang zu Opern- und Theatervorstellungen haben, sondern das ist ein Anspruch, den Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf Grund einer Entscheidung des Berliner Senats bzw. der zuständigen Senatsverwaltungen haben.
Sehr geehrter Herr Wansner! Das Problem der Schwarzarbeit in dieser Stadt ist mir bekannt.
Das können Sie übrigens im jährlichen Bericht über die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die von meiner Verwaltung herausgegeben wird, nachlesen. Sie können dabei
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Ich werde übrigens das Gespräch mit der Industriegewerkschaft BAU, die an der Einführung einer Chipkarte und einer konstruktiven Gesprächsebene interessiert ist, führen.
Sehr geehrter Herr Wansner! Das ist das Problem bei „spontanen Fragen“ und Nachfragen, die man vom Zettel ablesen muss.
Von meiner Seite gibt es keinen hinhaltenden Widerstand. Den einzigen öffentlichen Widerstand gibt es bisher vom Bundesfinanzministerium durch die Auskunft des Staatssekretärs Diller.
Herr Niedergesäß! Zur Richtigstellung: Ich habe in meiner Beantwortung gesagt, dass ich jederzeit zu einem konstruktiven Gespräch über die Chipkarte bereit bin, wenn mir Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, wenn gesagt wird, wie es vom bürokratischen Aufwand, von der datenschutzrechtlichen Seite und von der Finanzierung her gehen soll.
Zweitens unterliegen Sie einem Irrtum, wenn Sie sagen, dass die Steigerung der Schwarzarbeit die einzige Steigerungsrate ist, die die rot-rote Koalition vorzuweisen hat.
Wenn Sie sich die einschlägigen Berichte ansehen, werden Sie feststellen, dass die Schwarzarbeit in Berlin – übrigens auch bundesweit – im letzten Jahr zurückgegangen ist. Das ist das Erste. – Das Zweite ist: Rot-Rot hat in der Tat in anderen Bereichen Steigerungsraten vorzuweisen. Wir können beispielsweise im Bereich der Verkehrstechnologie und der Verkehrstechnik einen Arbeitsplatzzuwachs von 1 300 Plätzen vorweisen. Gleiches gilt für eine Steigerungsrate im Bereich der Medizintechnik von 10 %. Im Bereich der Biotechnologie wird von der Deutschen Bank Research bis zum Jahr 2010 eine Steigerung um 10 % prognostiziert. Wenn Sie also von Steigerungsraten sprechen, müssen Sie sich darauf konzentrieren, wo wirklich etwas gesteigert wurde und sich nicht um die Bereiche bemühen, wo reduziert wurde, nämlich bei der Schwarzarbeit.
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Herr Niedergesäß! Ich hatte in der letzten Woche beispielsweise ein Pressegespräch mit der IG BAU und mit dem BBU, dem Verband der Wohnungsunternehmen, in dem wir eine Initiative zur energetischen Sanierung von Gebäuden vorgestellt haben. Wie Sie wissen, ist ganz erfreulich, dass von der Bundesregierung für dieses Thema zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Hier wird mit der Berliner Wohnungswirtschaft und der zuständigen Gewerkschaft versucht, das Thema voranzubringen, damit auch für Bauarbeiter wieder Arbeitsplätze geschaffen werden.
Sie wissen auch, Herr Niedergesäß, dass wir Anfang der neunziger Jahre und in den neunziger Jahren durch den Stadtumbau ein wesentlich größeres Auftragsvolumen für die Bauwirtschaft hatten. Das ist richtig. Dem ist gegenwärtig nicht mehr so. Es ist aber sehr erfreulich, dass wir mit der Entscheidung über den Flughafen Schönefeld, den Sie nach meiner Erinnerung immer bekämpft haben, Herr Niedergesäß, ein Auftragsvolumen von über 2 Milliarden € in die Region bekommen. Wir haben mit der Flughafengesellschaft vereinbart, dass hier eine mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe stattfindet, dass Auftragnehmer verpflichtet sind, Unteraufträge an Unternehmen mittelstandsfreundlich zu vergeben. Es ist ein Lieferantenverzeichnis für die Unternehmen aus der Region eingerichtet worden, mit dem die Auftragnehmer verpflichtet werden, auch die Unternehmen in der Region zur Angebotsabgabe aufzufordern. Das sind einige der wenigen Beispiele, um Ihnen deutlich zu machen, dass wir das Thema Bauwirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft durchaus im Blick haben. Die Chipkarte schafft keine Arbeitsplätze, aber Investitionen und Aufträge schaffen Arbeitsplätze. Daran arbeiten wir.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hoffmann! Der Senat steht ebenso wie Berlin Partner in engem Kontakt mit der CocaCola Erfrischungsgetränke AG. Die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG mit Hauptsitz in Berlin ist der größte von insgesamt acht Konzessionären des Coca
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Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe auf Grund dieses aktuellen Anlasses noch kein direktes Gespräch mit der Coca-Cola GmbH geführt. Dies ist auch nicht notwendig, weil derzeit auf Abteilungsleiterebene ein intensiver Abstimmungsprozess stattfindet. Wenn es nötig ist, dass sich die politische Leitung einschaltet, werde ich auch selbst Gespräche führen.
Herr Hoffmann! Ich bin der Auffassung, dass es notwendig und richtig ist, rechtzeitig mit Entscheidern zu sprechen. Wann „rechtzeitig“ ist, entscheide ich und nicht Sie, Herr Hoffmann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Baba! Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen leistet unter anderem Unterstützung für Opfer von Zwangsprostitution durch die Finanzierung der Beratungs- und Zufluchtsprojekte. Dabei handelt es sich zum einen um die Ban Ying Koordinations- und Beratungsstelle, zum anderen um die Ban Ying Zufluchtswohnung, das Zufluchtsprojekt „Ona“ für von Frauenhandel betroffene Frauen aus Mittel- und Osteuropa, Hydra – hier gibt es eine halbe Stelle zu dieser Thematik im Rahmen der Projektförderung – und eine Personalstelle von IN VIA, das ist eine Beratungsstelle für von Frauenhandel betroffene Frauen aus den mittelosteuropäischen Staaten in Trägerschaft der Katholischen Mädchensozialarbeit für das Erzbistum Berlin. Hier wird im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen eine AiP-Stelle bis zum 31. Dezember 2006 gefördert.
Darüber hinaus bieten die bezirklichen Beratungsstellen für sexuell übertragbare Krankheiten sowie AIDS gesundheitliche und psychosoziale Beratung bis hin zu Prozessbegleitung für Zeuginnen, die im Fall von Menschenhandel aussagen wollen, an. Hierbei handelt es sich um nachhaltige Unterstützungsangebote, die nicht nur während der Fußballweltmeisterschaft 2006 bestehen.
Ban Ying hat zudem eine Kampagne konzipiert – Sie haben es angesprochen –, die auf provokante und direkte Art mit Plakaten über Herrenurinalen potentielle Freier auf die Problematik der Zwangsprostitution hinweist und an ihr Verantwortungsbewusstsein appelliert. Männer sollen sensibilisiert und ermutigt werden, auf Anzeichen dafür zu reagieren, dass sich eine Frau unfreiwillig prostituiert oder ausgebeutet wird. Über eine Internetseite mit der Adresse www.verantwortlicherFreier.de erhalten Sie weitere Informationen. Diese Kampagne versteht sich als Versuch, den Berliner Freier auch außerhalb der WM 2006 zu erreichen. Deshalb werden die Plakate in mehreren Intervallen bereits vor der WM geklebt. Während der Spiele macht Ban Ying durch das Verteilen von Tüten mit Fruchtgummiherzen auf die Kampagne aufmerksam. Die Kampagne wird von mir gemeinsam mit Innensenator Dr. Körting, Polizeipräsident Glietsch und dem stellvertretenden Landesvorsitzenden von Verdi, Herrn Köhn, unterstützt. Die Schirmherrschaft hat der Regierende Bürgermeister übernommen.
Nach der Befreiung aus einer Zwangslage erhält ein Opfer von Zwangsprostitution zunächst eine Duldung, um sich in Ruhe darüber klar zu werden, ob die Betroffene sich als Zeugin zur Verfügung stellen möchte. Ist dies der Fall, erhält das Opfer eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Prozesses. Im Anschluss an den Prozess wird geprüft, ob auf Grund einer Gefährdung im Herkunftsland oder auf Grund sonstiger Härten eine weitere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Entscheidet sich eine Betroffene, nicht als Zeugin auszusagen, so muss sie in der Regel zurückkehren. Hierbei wird sie ebenfalls von den Beratungsstellen unterstützt und vorbereitet. Die unsichere Perspektive hinsichtlich der Zeit nach dem Prozess ist aus meiner Sicht unbefriedigend. Es ist schwer, Frauen für die sehr belastende und nicht risikofreie Zeugenaussage zu gewinnen, wenn überhaupt nicht absehbar ist, was danach mit ihnen passiert. Die gegenwärtige Gesetzeslage setzt relativ enge Grenzen, wobei die vorhandenen Ermessensspielräume in Berlin in der Regel gut und im Interesse der Betroffenen genutzt werden.
Frau Klotz! Die Spielräume bestehen darin, dass der Frau auch nach Beendigung des Prozesses eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn z. B. Hinweise gegeben sind, dass – wenn sie in ihr Heimatland zurückkehrt – die Gefahr besteht, dass sie in eine ähnliche Situation kommt, dass sie gefährdet ist. Dann kann auch verlängert werden. Das wird in der Regel da im Interesse der Betroffenen zu nutzen versucht, wo es diese Anhaltspunkte gibt, dass eine sichere Rückkehr nicht möglich ist. Das ist aber gleichzeitig ein Unsicherheitsfaktor, weil es den Betroffenen im Vorfeld nicht bekannt ist, ob diese Möglichkeit besteht. Das ist immer eine Ermessensentscheidung. Deshalb halte ich grundsätzlich eine Möglichkeit, wie sie z. B. in Italien existiert, dass Opfer von Zwangsprostitution, die aussagen, einen gesicherten Auf
enthaltsstatus bekommen, für eine sinnvolle Maßnahme. Wir haben zurzeit die Situation, dass das Bundesministerium des Innern einen Gesetzentwurf für ein Zweites Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz erarbeitet hat, der der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien dienen soll, u. a. der so genannten Opferschutzrichtlinie. Ich hoffe, dass wir hier zu Regelungen in der von mir beschriebenen Richtung kommen, um den Aufenthaltsstatus zu stärken. Wir werden von Seiten des Landes versuchen, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Verbesserungen hinzuwirken.
sem Zusammenhang möchte ich das gerne noch einmal wissen.
Frau Baba! Wie Sie wissen, ist Prostitution in Deutschland legal, unabhängig davon, wie man das moralisch beurteilen mag. Es geht darum, einen klaren Trennungsstrich zwischen der legalen Ausübung der Prostitution und der Zwangsprostitution zu ziehen, die ein schwerwiegendes Verbrechen und eine gravierende Menschenrechtsverletzung ist und in der Regel in enger Verbindung mit organisierter Kriminalität steht. Der Weg, den Ban Ying mit der Kampagne zur Sensibilisierung der Freier geht, die als Einzige den direkten und unkontrollierten Zugang zu den betroffenen Frauen haben, ist ein Erfolg versprechender. Wir nutzen die Diskussion über die Zwangsprostitution, die es im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft gibt, als Mittel, um eine Kampagne zur Sensibilisierung durchzuführen. Es ist gibt für die betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich an die entsprechenden Beratungsstellen – an Ban Ying oder die anderen von mir genannten – zu wenden. Dazu ist es wichtig, dass die Freier sensibilisiert werden, damit sie den Frauen ggf. die notwendige Information über die Anlaufstellen geben können – deshalb die Kampagne zur Sensibilisierung, wo auch über die Existenz und die Möglichkeiten, die diese Beratungsstellen bieten, informiert wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Klotz! Im Februar 2006 waren bei den Berliner Arbeitsagenturen und den Jobcentern insgesamt 67 740 Personen im Alter über 50 Jahre arbeitslos gemeldet. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen betrug 21,6 %. Nach dem Sozialgesetzbuch III zählen ältere Arbeitskräfte ausdrücklich zum besonders förderungsbedürftigen Personenkreis. Grundsätzlich steht ihnen das gesamte Förderangebot nach dem SGB II und III zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es besondere Förderkonditionen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen Älterer im Rahmen der Eingliederungszuschüsse und Arbeitsentgeltzuschüsse sowie bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, auslaufenden Strukturanpassungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten. Die Förderung erfolgt in der Regel als Einzelfallentscheidung nach Feststellung des Eingliederungserfordernisses. Angaben zu Förderfallzahlen liegen lediglich für das Instrument „Entgeltsicherung für Ältere“ vor. Die Möglichkeit wird zurzeit nur von 165 Personen in Anspruch genommen. Im Rahmen des Sonderprogramms des Bundes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Älterer über 58 Jahre im Arbeitslosengeld II-Bezug ist die Förderung von dreijährigen Zusatzjobs möglich. Hieran nehmen zurzeit 1 684 Personen teil. An dem Bundesprogramm „Perspektive 50 plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“ sind bundesweit 62 Regionalprojekte beteiligt. Darunter sind auch drei Berliner Jobcenter. Die vom Land kofinanzierten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen sind vorrangig für ältere Arbeitslose vorgehalten. Außerdem beteiligt sich der Senat seit Jahren mit einer Kofinanzierung an Lohnkostenzuschüssen nach § 18 SGB III zur Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Von den aus Landesmitteln im Februar 2006 insgesamt geförderten 4 800 Menschen sind 38 % – das sind in absoluten Zahlen 1 710 Personen – älter als fünfzig Jahre.
Ihre Frage vielleicht darauf abzielt, ob die freigestellten Personen diese Aufgaben weiter durchführen. – Vermutlich wird es Wechsel geben. Die Stundenermäßigungen werden weggenommen, aber es wird neu ausgeschrieben, weil wir die Qualifikation erneuern wollen. Zusammengefasst: Es werden für diesen Bereich keine Stellen gestrichen
Liebe Frau Klotz! Ich kann diesen Eindruck nicht teilen. Erstens sagt die öffentliche Aufmerksamkeit ja nichts über die Intensität von Bemühungen aus, und manchmal ist viel Geschrei um etwas nicht der Nachweis von Aktivität.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 2:
Fragestunde – Spontane Fragestunde
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt Frau Abgeordnete Hertlein von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Hertlein!
Herr Hoffmann! Ein Fraktionsvorsitzender kann ein Mitglied der Exekutive nicht in dieser Eigenschaft vertreten. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, ob ich zu einer Veranstaltung des Privatschulverbandes eingeladen war. Es kann sein, dass Herr Liebich auf einer Veranstaltung war, wo er möglicherweise von den Einladenden auf Grund seiner Parteimitgliedschaft als meine Vertretung verstanden worden ist. Ich gebe Vertretungen in meiner offiziellen und amtlichen Funktion an Mitglieder des Senats oder Staatssekretäre in meiner Verwaltung weiter, weil es entsprechende Vertretungsregelungen gibt. Ich gebe sie nicht an andere Personen weiter, so sehr ich Herrn Liebich auch schätze.
bei Jugendlichen angeordnet worden. Man kann also nicht sagen, dass nichts geschehen wäre. So weit der strafrechtliche Teil.
Das ist nicht alles, was gegen Graffititäter unternommen wird, sondern parallel dazu läuft das so genannte Zivilverfahren, in dem es um die Schadenswiedergutmachung geht, wo es darum geht, dass Schadensersatz geleistet wird. Das läuft unabhängig von den Strafverfahren. Wenn hier festgestellt wird, dass ein Täter eine Graffititat begangen hat und der Umfang des Schadens im Gerichtsverfahren festgestellt worden ist, dann wird ein entsprechendes Urteil, ein Titel, aus dem etwa dreißig Jahre lang vollstreckt werden kann, gesprochen. Das bedeutet, wenn im Augenblick bei dem Täter nichts zu holen ist, weil er mittellos ist, kann immer dann, wenn er später Einkünfte erzielt, aus dem damals erstrittenen Titel vollstreckt werden. Das ist sicher etwas, was den meisten Menschen nicht bekannt ist: Falls sie dann, wenn das Urteil ergeht, nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können, weil sie mittellos sind, können sie später, wenn sie irgendwann Mittel haben, vom Gläubiger, bei dem der Schaden verursacht worden ist, noch innerhalb von dreißig Jahren belangt werden.
Herr Hoffmann! Ich kann mir Irritationen auf einer Veranstaltung, an der ich nicht teilgenommen habe, nicht erklären. Ich kann zu dem Vorgang nur sagen, dass ich nicht zu jeder Veranstaltung eine offizielle Vertretung benenne, sondern manchmal auch die Teilnahme an Veranstaltungen ohne Benennung absage. Die Irritation wäre sicherlich noch größer gewesen, wenn ich Sie als meinen Vertreter benannt hätte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die abschließende Bewertung der von der Messe Berlin beauftragten Prüfung des Dachs der Deutschlandhalle und der Sichtprüfung der insgesamt 5 500 Deckenplatten durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie den Statiker Dr. Bille werden Anfang der nächsten Woche vorliegen.
Auf der Grundlage dieser abschließenden Bewertung wird die Messe Berlin der zuständigen Bauaufsicht des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf unverzüglich geeignete bauliche Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme der Deutschlandhalle vorschlagen und zeitgleich Gespräche mit der Versicherung hinsichtlich des Versicherungsschutzes aufnehmen. Umfang und Dauer der gegebenenfalls notwendigen Baumaßnahmen können zurzeit verlässlich noch nicht genannt werden, da die abschließende Bewertung der Sachverständigen erst in der nächsten Woche vorliegen wird. Die Messe hat auf eine zügige Vorlage der Stellungnahme gedrängt.
Die Wiedereröffnung der Deutschlandhalle für den Eissport wird maßgeblich von der Zustimmung der Bauaufsicht des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf zu dem vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog abhängen. Ich möchte daran erinnern, dass die Bauaufsicht des Bezirks im Sommer des vergangenen Jahres umfangreiche Schutzmaßnahmen bis zur endgültigen Sanierung der Dachkonstruktion auferlegt hat, die sie trotz der zwischenzeitlichen Erkenntnisse nicht korrigiert hat.
Leider hat sich – so berichten mir meine Mitarbeiter – auch die Bauaufsicht nicht im Stande gesehen, den derzeitigen Abstimmungsprozess im Interesse einer schnellen Wiedereröffnung zu begleiten. Im Widerspruch stehen dazu – dazu gab es auch den Zwischenruf – die populistischen Aussagen des zuständigen Baustadtrates in Charlottenburg-Wilmersdorf, dessen öffentliche Äußerungen in scharfem Widerspruch zu seinen Taten stehen.
Ich halte deshalb an dieser Stelle noch einmal fest: Der Senat und die Messe Berlin sind bestrebt, die Deutsch
landhalle so schnell wie möglich wieder für den Eissport in Betrieb zu nehmen,
sage allerdings auch, dass unter dem Eindruck der Tragödie in Bayern die Sicherheit im Vordergrund steht. Hierfür sind alle erforderlichen Schritte eingeleitet.
Ich habe Ihnen gesagt, dass in der nächsten Woche die Bewertung vorliegt und dass die Messe auf deren Grundlage die notwendigen Baumaßnahmen dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf vorschlagen wird. Darüber hinaus findet die notwendige Abstimmung mit der Versicherung statt. Es ist leider nicht möglich, diesen Ablauf zu beschleunigen, weil das eine mit dem anderen zusammenhängt. Auf der Grundlage der Bewertung können die entsprechenden Maßnahmen dem Bezirksamt vorgeschlagen und auch erst dann die Zusicherung der Versicherung eingeholt werden, dass sie bereit ist, wieder den Versicherungsschutz zu übernehmen. Hier wird ohne schuldhafte Verzögerung von Seiten der Messe Berlin zügig an diesem Thema gearbeitet. Die Messe Berlin kann das Gutachten der Bundesanstalt für Materialprüfung, das im Sommer die Schließung verursacht hat, nicht aus eigener Kraft aus der Welt schaffen. Dies geht nur durch eine erneute Begutachtung durch die BAM sowie die Zusicherung der Versicherung, dass sie bereit ist, den
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Einen solchen Zusammenhang gibt es nicht. Ich werde mich dagegen immer verwenden. Ich stehe dafür, dass die Messe alles dafür tut, damit möglichst schnell die Deutschlandhalle wieder für den Eissport genutzt werden kann. Das ist völlig unabhängig von der generellen Diskussion über die Zukunft der Deutschlandhalle nach dem Jahr 2008 – oder wann auch immer.
Herr Kaczmarczyk! Dem Hauptausschuss hat nach meiner Kenntnis eine Vorlage der Sportverwaltung vorgelegen, in der der Bau einer Ersatzhalle am Standort Glockenturm nach Auslaufen der Nutzung der Deutschlandhalle im Jahr 2008 angedacht wird. Es ist völlig klar: Wenn die Nutzung in der Deutschlandhalle auslaufen sollte, sind wir verpflichtet, für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Die entsprechende Vorlage hat dem Hauptausschuss vorgelegen.
Herr Niedergesäß! Ich bin Ihnen dankbar für diese Frage, weil diese unsinnige Spekulation gern wiederholt wird. Ich sage Ihnen: Es gibt zwischen diesen beiden Vorgängen keinen Zusammenhang, weil wir zunächst einmal die vertragliche Verpflichtung haben und im Übrigen auch die Notwendigkeit besteht, für den Eissport Flächen zur Verfügung zu stellen. Ich kann nur jedem sagen – das habe ich auch bei der Messe deutlich gemacht – , der meint, er könne jetzt die aktuellen Probleme mit der Deutschlandhalle versuchen zu instrumentalisieren, um andere Entscheidungen zu forcieren, dass dies kontraproduktiv ist.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rabbach! Manchmal übersteigt es die Fähigkeiten des Senats jede Entscheidung des Parlaments zu interpretieren und die Hintergründe zu verstehen.
Ich kann Ihnen nur etwas zum Handeln des Senats sagen: Einen solchen Zusammenhang gibt es nicht.
Zweitens: Ihnen als Mitglied des Sportausschusses müsste bekannt sein, dass das Gutachten der BAM der Anlass dafür war, dass die Versicherungsgesellschaft den
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Versicherungsschutz zurückgezogen hat, und dass daraufhin Maßnahmen eingeleitet wurden, um zu klären, was notwendig ist, um den Versicherungsschutz wiederherzustellen. Daraufhin sind die einzelnen Prüfungen eingeleitet worden, und wir sind jetzt in der Phase, dass die BAM nach diesen Prüfungen eine zusammenfassende Bewertung macht und hoffentlich in ihrer Bewertung und in ihrem neuen Gutachten die Voraussetzungen dafür schafft, dass Maßnahmen festgelegt werden, mit denen eine Wiedereröffnung möglich ist.
Zur Beurteilung der Äußerungen des Stadtrates: Sie sind mir auch zugetragen worden, und ich kann dazu nur sagen: Wenn der Baustadtrat in einer Sportsendung – dort war es ja wohl – derartiges äußert
und im Ausschuss –, so ist das noch kein Verwaltungshandeln. Ich nehme mit Interesse zur Kenntnis, dass der Baustadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf gern die Deutschlandhalle in das Fachvermögen des Bezirkes übernehmen will und auch bereit ist, die Deutschlandhalle ohne Versicherungsschutz zu betreiben.
Ich glaube allerdings, dass es, falls der Baustadtrat dafür eine persönliche Freistellung gegenüber dem Land oder gegenüber dem Bezirk übernimmt,
seine persönliche Bonität übersteigen würde. Wenn ich also einen persönlichen Rat geben darf, so meine ich, er sollte davon Abstand nehmen und eher sehen, dass sein Bauamt konstruktiv an dem Prozess mitarbeitet und das, was im Verwaltungshandeln notwendig ist, dann auch von dieser Stelle aus geschehen wird, statt wohlfeile Erklärungen abzugeben, denen keine Taten folgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lehmann! Vielleicht am Anfang gleich zur Klarstellung, weil es sowohl in der Presse als auch im Titel Ihrer Kleinen Anfrage so formuliert wurde: Es handelt sich nicht um Gelder des Landes Berlin, sondern um Mittel der Regionaldirektion, wie Sie es auch in Ihrer Fragestellung korrekt sagten. Es handelt sich also um Mittel der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, die nicht ausgenutzt worden sind. Es ist unbestritten – da stimme ich Frau Klotz auch zu –, dass es ein ausgesprochen ärgerlicher Umstand ist, dass 300 Millionen €, die eigentlich für aktive Beschäftigung und Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen sollten, im Jahr 2005 in einem Umfang in Höhe von 300 Millionen € nicht ausgeschöpft worden sind.
Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass Berlin damit nicht allein steht. Bundesweit sind die Mittel aus dem Eingliederungstitel II in einer Höhe von 49,1 % ausgelastet worden, d. h. sogar noch leicht schlechter als in Berlin. In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen wurden sie nur zu 41,8 % bzw. zu 49,5 %. ausgelastet. Da liegt Berlin in der Auslastung also noch besser. Das kann natürlich nicht beruhigen, denn es ist ein absolut ärgerlicher Umstand, dass Mittel für ihren Zweck, Arbeit zu schaffen und Menschen in Arbeit zu bringen, nicht genutzt werden konnten.
Bei den neuen Bundesländern – also bei den Flächenstaaten – haben wir eine etwas höhere Auslastungsquote, ca. 60 %. Diese Zahlen weisen alle darauf hin, dass es sich dabei nicht um schlechtes Verwaltungshandeln in einzelnen Bundesländern oder schlechtes Handeln einzelner Jobcenter oder Arbeitsgemeinschaften handelt, sondern dass wir es dabei offensichtlich mit strukturellen Gründen zu tun haben. Eine Erklärung für die höhere Auslastung bei den neuen Bundesländern liegt sicherlich darin, dass die Zahl der Sozialhilfeempfangenden, die durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II neu in das System genommen worden sind, in den ostdeutschen Bundesländern niedriger ist als in den westdeutschen.
Ich habe bereits gesagt, dass ich nicht davon ausgehe, dass für das Jahr 2006 eine solche Gefahr besteht, weil die Ursache der Nichtausschöpfung die Umorganisation war und dass das erste Halbjahr weitgehend ausgefallen war, was die Einrichtung neuer, aktiver be
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nicht mehr mitwirken in den Gremien der Selbstverwaltung, dass wir keinen direkten Einfluss haben auf die Vergabe der Mittel. Wir haben von unserer Seite aus – so
wie übrigens alle übrigen Bundesländer und Kommunen auch – alles getan, um die Jobcenter und die Arbeitsgemeinschaften arbeitsfähig zu machen. Sie wissen aber, Frau Klotz, dass es bundesweit nirgendwo gelungen ist, mit der Übergangszeit von einem halben Jahr von der Beschlussfassung des Gesetzes bis zum In-krafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2005 diese organisatorische Umsetzung so zu gewährleisten, dass von Anfang an die Gewährung der Leistung, die aktive Eingliederungs- und Beschäftigungspolitik, die Beratung, die Verbesserung des Kundenservice und weitere mit diesem Gesetzespaket beabsichtigte Maßnahmen möglich sind.
Es war abenteuerlich, das wirklich größte Umbauprojekt im Sozialsystem der Bundesrepublik in einem halben Jahr durchpeitschen zu wollen. Die Resultate sind bundesweit überall die gleichen und überall zu besichtigen. Es ist nicht sinnvoll, wenn die Opposition in jedem Land anfängt zu diskutieren, warum dieses oder jenes nicht funktioniert. Es ging bundesweit nicht! Das sollten wir zur Kenntnis nehmen und daran arbeiten, dass die Missstände im Jahr 2006 nicht wieder auftreten.
Jetzt ist Frau Kollegin Leder von der Fraktion der SPD an der Reihe mit dem Thema
schäftigungspolitischer Maßnahmen angeht. Das wird 2006 nicht der Fall sein.
Was das Thema Qualifizierung zu Zusatzjobs und ABM angeht, so ist das ja keine zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen der Agentur, sondern wir leisten einen eigenen Beitrag, weil es Qualifizierungsmaßnahmen sind, die in den Maßnahmen der Agentur von ihr nicht finanziert werden und die sie auch nicht als ihre Aufgabe ansieht. Insofern handelt es sich dabei um eine ergänzende Maßnahme und nicht darum, dass wir in Aufgaben der Agentur bzw. der Jobcenter eintreten.
Frau Klotz! Erstens hätte ich mich in der Tat gewundert, wenn es diese Nachfrage von Ihnen nicht gegeben hätte. Insofern war ich erstaunt, dass der Präsident – – Ich habe fest damit gerechnet!
Ansonsten noch einmal, Frau Klotz, zum Missverständnis, das Sie immer wieder gern produzieren: Die Mittel wurden dem Land Berlin nicht zur Verfügung gestellt in dem Sinn von Senat oder Landeshaushalt, sondern das sind Mittel, die der Regionaldirektion zur Verfügung gestellt wurden und die dann in den Jobcentern ausgegeben werden können.
Ich teile Ihre Verärgerung darüber, dass aktive Arbeitsmarktpolitik – –
Liebe Frau Klotz! Das Gesetz, das unter Mithilfe der Partei der Grünen, als sie noch regiert hat, beschlossen wurde, sieht vor, dass wir von unserer Seite aus
Frau Grosse! Sie können meine Antwort so verstehen, dass wir in intensiven Gesprächen mit dem Konzern sind. Ich habe klar geäußert, welches Ziel der Senat dabei verfolgt, nämlich möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Ich kann im Moment keine Aussage darüber machen, wie erfolgreich wir dabei sein werden.
Jetzt erhält Herr Kollege Krestel von der FDP das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Grosse! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in der letzten Woche Gespräche mit der Geschäftsführung bzw. den Verantwortlichen im Konzern geführt. Diese sind nicht abgeschlossen, sondern werden fortgesetzt. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich über den aktuellen Stand und über mögliche Perspektiven öffentlich keine Aussagen machen kann, da Vertraulichkeit der Gespräche vereinbart wurde. Für den Senat ist das Ziel klar, nämlich Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze, und wir werden versuchen, dieses in unseren Gesprächen zu verfolgen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt keine generelle Weigerung
der Berliner Wasserbetriebe, ihre Kalkulation offen zu legen. Wie Sie wissen, sind die Berliner Wasserbetriebe verpflichtet, jede neue Tarifkalkulation der Preisprüfungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und in diesem Zusammenhang auch die Kalkulationsgrundlagen darzustellen. Die Preisprüfungsbehörde ist eine von Weisungen unabhängige Stelle, die im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher überprüft, ob die gesetzlichen Grundlagen eingehalten sind und nur die Kosten der Berliner Wasserbetriebe in die Kalkulation eingehen, die nach gebührenrechtlichen Grundsätzen dort auch veranschlagt werden können.
Was das Informationsfreiheitsgesetz angeht, ist es so, dass es grundsätzlich das Akteneinsichtsrecht gibt. Das Informationsfreiheitsgesetz nimmt jedoch in § 7 auch eine Einschränkung vor, wenn es nämlich um die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen geht. Auf diesen Passus berufen sich die Berliner Wasserbetriebe. Der Senat sieht keine Veranlassung es zu beanstanden, wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts sich auf geltendes Recht beruft.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist mir bekannt. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist es im Fall unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen einer Stelle, von der die Herausgabe einer Akte begehrt wird, und jemandem, der um die Akteneinsicht bittet, vorgesehen es über das Verwaltungsgericht zu klären. Der Senat sieht in der Anwendung geltenden Rechts und in der Beschreitung des im Gesetz vorgesehenen Rechtswegs keinen zu beanstandenden Sachverhalt. Im Gegenteil: Das ist der rechtlich vorgesehene Weg, es ist keine Verschleppung und keine unnötige Belastung von Gerichten. Ich erinnere daran, dass es die Kernaufgabe von Gerichten ist, in rechtlich strittigen Fragen Recht zu sprechen und zu entscheiden. Dieser Vorgang läuft momentan, und ich sehe keinen Grund, dies zu beanstanden.
Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob ich das Schreiben vom Februar dieses Jahres kenne. Das ist möglich. Ich möchte jedoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Berliner Wasserbetriebe nicht nur im
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Stadtgebiet von Berlin aktiv sind. Hier haben sie tatsächlich eine Monopolstellung. Die Berliner Wasserbetriebe sind aber auch im Wettbewerb aktiv und beteiligen sich beispielsweise an Ausschreibungen in Brandenburg. Insofern ist die Aussage, dass die Berliner Wasserbetriebe durchgängig ein Monopolunternehmen sind, nicht zutreffend.
Herr Abgeordneter! Ich habe die GASAG betreffend die Offenlegung der Preiskalkulation gegenüber der Landeskartellbehörde gefordert. Genau das ist bei den Berliner Wasserbetrieben nicht notwendig, weil gegenüber der Preisprüfungsbehörde die Tarifkalkulation regelmäßig offen gelegt, dort auch überprüft und der Tarif genehmigt wird. Wenn der Tarif unter rechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden ist, wird entweder die Genehmigung des Tarifs versagt oder eine entsprechende Auflage formuliert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist die Messe Berlin an die Verpflichtung aus der Grundlagenvereinbarung gebunden, die Deutschlandhalle für den Eissport zur Verfügung zu stellen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Eissport dort gefahrlos betrieben werden kann. Das ist zurzeit bedauerlicherweise nicht der Fall.
Die Messe Berlin hat vom Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf die Erlaubnis zur Nutzung für den Eissport nur unter der Auflage erteilt bekommen, dass sie halbjährlich von der Bundesanstalt für Materialprüfung untersucht wird. Die Untersuchung, die im Juni dieses Jahres durchgeführt wurde, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass vom Laternendach der Deutschlandhalle ein erhebliches Gefahrenpotential ausgeht. Es wurde dann ein zweiter Gutachter beauftragt, der zum gleichen Ergebnis gekommen ist. Im Gefolge dessen hat auch die Haftpflichtversicherung abgelehnt, hier weiter Versicherungsschutz zu übernehmen.
Vor diesem Hintergrund war die Schließung der Deutschlandhalle im Sommer unvermeidlich. Von Seiten des Senats wurde daraufhin eine Expertenrunde einberufen, an der neben unserer Senatsverwaltung die Senats
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verwaltung für Bildung, Jugend und Sport, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Bauaufsicht des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf teilnahmen. Wir haben uns in den Diskussionen darauf verständigen können, dass eine Öffnung der Curlingbahn möglich ist, weil das ein Bereich ist, der nicht direkt unterhalb des Laternendachs liegt, von dem die Gefährdung ausgeht. Das kann aber die Nutzungseinschränkungen der großen Eisfläche nicht aufheben.
Wir haben uns darauf verständigt, eine Belastungsprobe des Dachs mit dem Ziel durchzuführen, den Sanierungsaufwand zu ermitteln. Das Bezirksamt hatte zugesagt, die dafür notwendigen Unterlagen für die Beauftragung dieser Belastungsprobe bis zur 39. Kalenderwoche vorzulegen. Die Unterlagen liegen jetzt seit dem 8. November vor. Damit kann die Beauftragung unverzüglich ausgelöst werden. – Wir müssen sehen, welches Ergebnis das hat. Es besteht Einigkeit, dass von dem Moment an, in dem keine Gefährdung mehr existiert, unverzüglich hier eine Öffnung stattfinden soll. Aber wir müssen sehen, welcher Sanierungsaufwand damit verbunden ist.
Es ist klar, dass diese Schließung dem Berliner Eissport in erhebliche Schwierigkeiten gebracht hat. Von den sechs für den Eissport zur Verfügung stehenden Hallen ist eine der bedeutendsten weggefallen. Es waren deshalb Behelfslösungen notwendig. Das hat aber unter anderem dazu geführt, dass Eishockeyvereine in den unteren Klassen derzeit nicht in Berlin spielen und die Heimspiele erst im nächsten Jahr stattfinden können. Das ist eine erhebliche Beeinträchtigung. Der Berliner Eissportverband hat gleichzeitig versucht, durch die Nutzung von Freiluftanlagen zu Entlastungen zu kommen. Das ändert aber nichts daran, dass es in der Tat zu einer erheblichen Einschränkung des Eissports gekommen ist. Wir sind, wie gesagt, dabei zu klären, was getan werden muss, damit die Beeinträchtigung möglichst rasch wieder abgestellt wird.
Ich gehe davon aus, dass wir noch in diesem Jahr ein Ergebnis der Belastungsprobe bekommen. Dann werden wir wissen, wie groß der Sanierungsaufwand ist. Danach werden wir eine politische Entscheidung darüber treffen müssen, ob und wie dieser Sanierungsaufwand gedeckt wird. Aber ich bitte um Verständnis, dass ich dem Ergebnis der Belastungsprobe nicht vorgreifen kann. Es wird einfacher sein, das Problem zu lösen, wenn das Ergebnis der Belastungsprobe ist, dass das Problem mit geringem Aufwand behoben werden
kann, als wenn es auf eine größere Sanierung des Dachs hinausläuft. Dann wird die Entscheidung sicher wesentlich schwieriger sein.
Frau Paus! Erst einmal freue ich mich darüber, dass Sie unverletzt aus der Deutschlandhalle zurückgekehrt sind.
Ihre Frage habe ich eben schon beantwortet. Ich habe gesagt, wir werden uns das Ergebnis der Belastungsprobe ansehen. Wenn es möglich ist, mit einem vertretbaren Aufwand die Sanierung vorzunehmen und die Deutschlandhalle wieder bespielbar zu machen, bin ich sicher, dass der Senat die dafür notwendigen Maßnahmen ergreifen wird. Wenn es – im Extremfall – darauf hinausläuft, dass das gesamte Dach neu gebaut werden muss, wird die Diskussion schwieriger werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass sich der Senat im Zusammenhang mit den Verkaufsverhandlungen des Berliner Verlags wegen des Erwerbs durch einen Finanzinvestor durchaus kritisch geäußert hat. Wir haben auch die Befürchtungen, die aus dem Verlag von den Chefredaktionen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst kamen, zur Kenntnis genommen. Diese waren, Herr Lindner, vor dem Hintergrund nicht völlig unbegründet, als es Informationen darüber gab, welche Strategie dieser Finanzinvestor in Großbritannien bei der Übernahme des „Daily Mirror“ gefahren hat und dass es dort in der Tat zu einer journalistischen Ausdünnung und einem radialen Kostenreduzierungsprogramm kam, das auf Kosten der journalistischen Qualität ging.
Insofern fand ich es begrüßenswert, dass es eine breite Diskussion in der Stadt über die Notwendigkeit für einen Investor gegeben hat, beim Erwerb des Berliner Verlags auch journalistische Qualität zu garantieren.