deutige und verbindliche Rechtsnorm. Was man bestenfalls feststellen kann, Herr Kollege Meyer, ist, dass es eine Grauzone gibt, die einer juristischen und haushaltsrechtlichen Interpretation bedarf, aber wo man nicht eindeutig feststellen kann, dass das Bundesland Berlin nicht mit den entsprechenden Verfassungsbestimmungen konform geht. Dies liegt daran, dass Bundesgesetzgeber und Finanzverfassungsgesetzgeber zwar festlegen, dass es Norm und Regel sei, einen einjährigen Haushalt vorzulegen, aber gleichzeitig wird die Ausnahmemöglichkeit zur Vorlage eines Doppelhaushalts gewährt. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen besagen nicht, dass im Fall eines Doppelhaushalts zwingend eine doppelte Finanzplanung vorzulegen sei.
Ich möchte gerne darauf verzichten, denn ich habe nur fünf Minuten, um kurz unsere Position darzustellen. Wir haben noch die Gelegenheit, das intensiver miteinander zu diskutieren.
Es gibt diese Bestimmungen einfach nicht. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob sich aus der Rechtspraxis in anderen Bundesländern auch die Notwendigkeit für das Bundesland Berlin ergibt, aber eine rechtliche Normierung ist das auf jeden Fall nicht.
Zudem muss man sich noch einmal inhaltlich darüber unterhalten, was das funktionale Verhältnis zwischen einem Haushaltsgesetz und einer Finanzplanung ist. Die Finanzplanung ist eine Meinungsäußerung der Exekutive. Die wird dem Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber zu seiner eigenen Meinungsbildung und der anschließenden Beschlussfassung über das Haushaltsgesetz vorgelegt. Es handelt sich lediglich um eine Artikulation des Planungshorizonts, den die Exekutive mit dem vorgelegten Haushaltsgesetz vorsieht. Das haben wir intensiv inhaltlich miteinander diskutiert. Es gibt kaum einen Haushalt, der so sehr inhaltlich diskutiert und abgewogen wurde wie der Doppelhaushalt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt eigentlich nicht die Stunde, um über Paragraphen zu reden, denn das, was ist hier höre, hat fast schon Züge einer esoterischen Diskussion. Es geht nicht nur um die Frage, ob eine mittelfristige Finanzplanung angesagt oder rechtlich geboten ist, sondern es geht insgesamt auch um die Frage der Haushalts- und Vermögensrechnung für das Jahr 2003, also um den Abschluss. Damit geht es auch um die Haushaltskontrolle und wie sie im Land Berlin funktioniert. Die mittelfristige Finanzplanung ist dabei ein Tool, das uns zur Verfügung steht, aber es bedarf noch nderer Werkzeuge. a
Hier müssen wir uns die Haushalts- und Vermögensrechnung 2003, die auch auf der heutigen Tagesordnung steht, anschauen. Wir werden sie in den Ausschüssen anschließend noch diskutieren. Daran sehen Sie das ganze Debakel. Im Augenblick fehlt auch noch der Bericht des Rechnungshofs, der beigefügt werden muss, damit Sie eine Entlastung für den Jahresabschluss 2003 bekommen. Auf den warten wir auch gespannt.
An der Stelle müssen wir folgendes festhalten, damit wir wissen, worüber wir reden: Trotz der vorläufigen Haushaltswirtschaft nach dem Verfassungsgerichtsurteil, die ab 31. Oktober galt, ist es dem Senat im Jahr 2003 in der Summe – einschließlich der verbrauchten Haushaltsreste – gelungen, einen Fehlbetrag von 477 Mio € zu produzieren. Das bedeutet, dass die Abweichung zwi
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung beider Drucksachen an den Hauptausschuss empfohlen. Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
schen dem hier beschlossenen Haushalt und den tatsächlichen Ausgaben rund eine halbe Milliarde € beträgt. Wir müssen uns gemeinsam fragen, wo die Ursachen dafür liegen und ob der Senat in der Zwischenzeit – das können wir sicher aus dem Bericht des Rechnungshofs entnehmen – alle Maßnahmen ergriffen hat, um insbesondere angesichts des Verfassungsgerichts nicht Ähnliches in den Jahren 2004, 2005 und den Folgejahren vorzulegen. Denn dann ist ganz sicher, dass die Klage in Karlsruhe keinen Erfolg haben wird.
Schauen wir uns das genauer an: In der Öffentlichkeit wird der Eindruck vermittelt, es seien immer die bösen Bezirke. Die bösen Bezirke haben im Jahr 2003 den Haushalt mit einem Plus abgeschlossen, nämlich mit 263 000 €. Sie haben trotz der Haushaltssperre entsprechend gearbeitet. Die 477 Millionen € sind in der Hauptverwaltung produziert worden. Davon lag sicher ein großer Teil im Sozialbereich. Aber die Unterrichtsverwaltung hat 1,8 Millionen € mehr verbraucht als ursprünglich veranschlagt, die „Sonstigen schulischen Aufgaben“ 18,5 Millionen €, die Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten 1,7 Millionen €, die Kulturförderung 3,7 Millionen €. Die Ausgaben für die Verbesserung der Agrarstruktur – wohl gemerkt in Berlin – lagen um 1 Million € über dem Ansatz. Alle „sonstigen“ Bereiche machten in der Summe 32 Millionen € aus. All das wurde nicht konkret da verbucht, wo es hingehört. – Ich hoffe, dass diese Pannen in der Hauptverwaltung in der Zwischenzeit beseitigt wurden, denn sonst fallen wir in Karlsruhe auf die Nase.
2. Punkt: Den 23 Milliarden € Vermögen, die im Land Berlin ausgewiesen sind, standen am Jahresende 2003 51,5 Milliarden € Schulden gegenüber. Im Bericht des Senats steht der verhängnisvolle Satz:
In der Summe des Vermögens ist das Grundvermögen nicht enthalten, da das Grundvermögen nur flächenmäßig nachgewiesen wird.
Das bedeutet, dass wir nach wie vor nicht in der Lage sind, den Wert des Grundvermögens nach den Bewertungsmaßstäben, die auch in den Bezirken gelten, in der Anlagenbuchhaltung des Landes Berlin auszuweisen. Wir müssen uns im Hauptausschuss und anschließend noch einmal im Plenum darüber unterhalten, ob uns das in Karlsruhe möglicherweise negativ angerechnet wird, denn das Grundvermögen des Landes von Berlin in einer Quadratmeterfläche anzugeben, ohne einen Verkehrs- oder Einheitswert zu berechnen, ist möglicherweise eine sträfliche Vernachlässigung und Verschleierung der wahren Vermögenswerte. So geht es nicht.
Wir befürworten den Antrag der FDP, wonach – dazu wurde schon alles gesagt – die mittelfristige Finanzplanung selbstverständlich jährlich vorgelegt werden muss. Aber viel dringender brauchen und fordern wir einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2005, denn schon jetzt ist sichtbar – in allen Prognosen, und zwar nicht nur im Hinblick auf Hartz IV –, dass der Haushalt 2005 nicht so sein
Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet am Donnerstag, dem 11. November 2004, um 13.00 Uhr, statt. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg. Die Sitzung ist geschlossen.
Möglichkeiten des neuen Ausländerrechts für den Umgang mit aufenthaltsrechtlichen Härtefällen nutzen
mehrheitlich gegen FDP bei Enth. Grüne und 1 Stimme CDU mit neuer Überschrift und in neuer Fassung angenommen
Hartz IV, aber richtig (2): kommende Altersarmut vermeiden – private Altersvorsorge und Lebensversicherung nicht antasten!