Carl Wechselberg

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Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich bitte den Finanzsenator um Nachsicht. Einen solch ungeheuerlichen Unsinn, wie Sie ihn erzählt haben, Herr Lindner,
der rot-rote Senat flüchte sich in Gerichtsauseinandersetzungen – wo es gerade der Fall ist, dass wir die zentralen und existentiellen Auseinandersetzungen in dieser Stadt, auch um Interessenlagen, vor Gericht ausfechten müssen und auch noch gewinnen – das haben Sie offensichtlich nicht begriffen.
Wir stehen doch nicht deshalb in Karlruhe, weil wir freiwillig von anderer Stelle Geld bekommen, sondern weil der Bund und die anderen Länder sagen: Wir zahlen nicht für Berlin.
Als Sie vor drei Wochen mit uns in Karlsruhe waren, fanden Sie das noch völlig richtig. Heute erklären Sie: Der rot-rote Senat flüchtet sich in gerichtliche Auseinandersetzungen, kann offensichtlich nicht anders. – Herr Lindner! Nicht jedes dumme Argument rechtfertigt die öffentliche Artikulation.
Genau dasselbe ist der Fall bei dem, was Sie bezüglich des Flughafens angesprochen haben. Ich bin heilfroh darüber, dass das Gericht Berlin in dieser Frage Recht gegeben hat. Darum haben wir hart gekämpft. Es nützt dem Standort, dass wir in Fragen des Flughafens Recht bekommen haben. Da waren wir gut beraten und gut aufgestellt, und wir haben gewonnen.
Und ich bin heilfroh, dass wir in Leipzig wegen der Wohnungsbauanschlussförderung Recht bekommen haben. Es hat sich gelohnt, darum zu kämpfen, weil uns das 1 Milliarde € erspart. Das ist 1 Milliarde €, die Ihrer Zahnärzteklientel vorenthalten wird. Und das ist ein guter Tag für Berlin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fand Ihren Auftritt beschämend, Herr Braun;
beschämend für dieses Haus und beschämend für die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses. Dass es bei Ihnen nicht einmal dafür gereicht hat, allen Kolleginnen und Kollegen zu danken, auch denen der Regierungsfraktionen, die ja mit Ihnen zusammen viele lange Stunden dort verbracht haben, die gemeinsam Zeugen befragt haben, ja, die sogar zu gemeinsamen Erkenntnissen mit Ihnen gekommen sind – durchaus in weitgehender Übereinstimmung in den beiden Varianten des Untersuchungsausschussergebnisses festgestellt –, dass es bei Ihnen dafür nicht einmal gereicht hat, dass Sie die Größe aufbringen, das festzustellen in Ihrer formalen Eigenschaft als Ausschussvorsitzender – durchaus auch noch einmal eine besondere Enttäuschung. Denn das wäre nicht schwer gewesen, dass Sie das tun, dass Sie das an einer solchen Stelle sagen.
mittel und auf die Unterstützung des Landes angewiesen sind.
Schlussfolgerungen aus dem Tempodrom-Untersuchungsausschuss sind zu ziehen. Eine wesentliche Schlussfolgerung ist: mehr Transparenz gegenüber dem Parlament. Hätten wir es im Parlament gewusst, was die Vertreter des Landes Berlin, insbesondere die Senatsvertreter etwa im Bewilligungsausschuss der IBB gemacht haben, was sich dort abgespielt hat, hätte es längst einen Untersuchungsausschuss, einen Missbilligungsantrag oder Ähnliches gegeben. Man hat sich hier über alle guten kaufmännischen Prinzipien hinweggesetzt und hat das Geld mit vollen Händen einem ausgesprochen schlechten Projekt hinterhergeworfen.
Bürgschaftscontrolling ist schon angesprochen worden. Da hat dieser Ausschuss massive Konsequenzen zur Folge – hoffentlich. Und zum Dritten die Überwachung und Einhaltung der Umsetzung von EU-Förderrichtlinien. Ein Zeuge im Ausschuss hat uns kundgetan, dass aus dem damaligen Umweltförderprogramm die Mittel herausgegeben wurden, ohne dass es Förderleitlinien gegeben hätte. Ein absolutes Unding! Die EU schreibt es vor. Förderrichtlinien für die Vergabe dieser Mittel unter EUBeteiligung, klare Kriterien: Wer bekommt es? Wie sind die Voraussetzungen? Wann wird zurückgefordert? In welchem Umfang gehen Mittel an wen? – Das hat es hier nicht gegeben. Das war ein Selbstbedienungsprogramm mit der Konsequenz, dass wir jetzt wahrscheinlich zurückzahlen müssen. Und das war ein Mangel, den auch die Verwaltung von Peter Strieder zu vertreten hat.
Wir müssen uns demzufolge auch damit auseinander setzen, ob es Regressmöglichkeiten gibt; eine ganz klare Frage, die hier zu beantworten ist. Möglicherweise werden wir ähnliche Aufstände erleben wie eben schon bei der ersten Darstellung dieses Problems. Wir sind gespannt, wie sich insbesondere PDS und SPD bei dieser Frage verhalten werden. Wir werden Sie jedenfalls nicht davon entpflichten, dazu eine Entscheidung treffen zu müssen.
Bitte? –
Nein, es hat ja einen gewissen Unterhaltungswert, wenn ohne Sinn und Verstand dazwischengeredet wird. Das wollte ich mir dann doch nicht entgehen lassen.
Insofern ist das ein ganz übler Beleg dafür, dass von Mentalitätswechsel weit und breit nichts zu sehen ist. Strieder hat sich seine Verwaltung und viel Geld zur Beute gemacht. Das hat dieser Untersuchungsausschuss eindrucksvoll belegt. – Vielen Dank!
Und ich glaube tatsächlich, dass es durchaus eine ganze Menge gemeinsame Feststellungen, die man neben dem notwendigen Dank an die Mitarbeiter, die Kollegen, auch an den Rechnungshof, der unsere Arbeit intensiv begleitet hat, geben kann.
Ich hätte mir heute schon erhofft, dass es bei Ihnen dafür reicht. Das war leider nicht der Fall.
Zur Sache ist die erste Feststellung – das haben Sie offensichtlich nicht verstanden –, dass so ein Untersuchungsausschuss nicht kleinkarierte Beute einer einzelnen Partei ist, sondern ein Aufklärungsinstrument und dass Sie das nicht erkannt haben. Dass Herr Braun noch einmal nachdrücklich demonstriert hat, dass es ihm darum auch nicht ging, das ist das Eindrucksvolle an Ihrem Auftritt
Sie, meine Damen und Herren in der Opposition, konzentrieren sich unverändert auf die Person Peter Strieder, weil er erklärtermaßen ein einflussreicher und langjähriger Unterstützer des Tempodroms war. Ich frage mich allerdings im Gegensatz dazu: Wer hat das Tempodrom seinerzeit eigentlich nicht unterstützt,
beispielsweise in der Regierung Diepgen oder in der Landesbank, der Lottostiftung, Parteien, Medien oder der Kulturlandschaft Berlins? Wer war denn dagegen oder zumindest kritisch gegenüber diesem maßlosen Projekt oder der Tatsache, dass sich das Land Berlin in bewährter Manier und in vollem Umfang in die finanzielle Haftung begeben hat? Und wo waren eigentlich beispielsweise die Berliner Grünen, als es schwierige Sanierungsentscheidungen zu treffen galt? – Sie waren doch alle dabei, ohne dass Sie davon heute noch etwas wissen wollen. Und auch meine Partei, selbstverständlich, wenn auch nur in der Spätphase beteiligt, trägt politische Verantwortung für bestimmte Entscheidungen in der Endphase dieses Projekts. Nicht die Anzahl der Unterstützer dieses Projekts ist das politische Problem, sondern der absolute Mangel an gesunder Vorsicht und Realismus, und zwar auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Berliner Öffentlichkeit und ihrer Institutionen.
gewesen. Und das, finde ich, verdiente noch mal eine Unterstreichung.
Ich glaube, dass die Aufarbeitung des Tempodroms ihre politische Bedeutung nicht daraus gewinnt, wie hoch der entstandene Schaden ist, weil wir ganz schön viele Bauprojekte in einer Größenordnung von 30 Millionen € mit einem möglichen Schaden zwischen 5 und 10 Millionen € haben und hatten im Land Berlin.
Nein, der beispielhafte Charakter des Tempodroms resultiert daraus, dass im Einzelnen von einem Ausschuss nachvollzogen worden ist, worin das politische und institutionelle Fehlverhalten besteht und wie es immer wieder sein kann, dass das Land Berlin, dass Politik und Institutionen so gravierende Fehler machen, wie wir sie beim Tempodrom beobachten mussten. Es ist deshalb auch, glaube ich, gemeinsamer und notwendiger Anspruch dieses Hauses – zumindest würde ich das immer wieder formulieren –, dass das Ergebnis der Aufklärungsarbeit gewesen ist, dass wir zusammen aus diesen Fehlern lernen und auch zusammen einen Aufbruch hin zu einer realistischeren, nachhaltigeren und professionelleren Politik im Umgang mit Abwägungsentscheidungen, politisch gewollten Projekten und den mit ihnen einhergehenden Risiken finden.
Fünf Jahre nach dem Ende der großen Koalition und ausgelöst durch den größten Bankenskandal in der Geschichte der Bundesrepublik illustriert die überschaubarere Skandalchronik des Tempodroms nochmals sehr eindrucksvoll, wenn auch in viel kleinerem Rahmen, woran Berlin lange Jahre krankte und weshalb die Berliner Politik immer wieder vor dem Scherbenhaufen ihrer eigenen Fehlentscheidungen steht. Denn die Geschichte des Tempodroms ist für mich nichts anderes als ein politisches Sittengemälde der selbstgefälligen Haltungen aus der Ära der großen Koalition, des maßlosen „Anything goes“, das die Politik dieser Stadt viel zu lange bestimmt hat.
Das Problem Tempodrom beginnt mit dem spätfeudalen Umzugsdekret Helmut Kohls und den größenwahnsinnigen Ambitionen der Tempodrom-Gründer Moessinger und Waehl, unterstützt von einer Berliner Politik, Medien und Öffentlichkeit, die sich alle miteinander zu keinem Zeitpunkt die Frage nach den Risiken und Nebenwirkungen, ja nach der Plausibilität des Projekts als solchem stellten. Und das Tempodrom ist die Geschichte der Umsetzung dieses allgemeinen politischen und öffentlichen Willens durch eine zahnlose und kritikfreie Bürokratie und durch sämtliche Institutionen – Banken, Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsgremien –, die in Verkennung ihrer eigentlichen Aufgaben zu keinem Zeitpunkt die Kraft zum Widerspruch, zur Infragestellung oder auch nur dafür gefunden haben, halbwegs seriös und professionell die Aufgabe zu erfüllen, für die sie eigentlich zuständig waren.
Das ist die tatsächliche und ziemlich bittere Wahrheit hinter dem in seinen Dimensionen vergleichsweise bescheidenen Skandal Tempodrom. Dass Sie das nicht erkennen, meine Damen und Herren von der Opposition, sondern unverändert quasi erkenntnisfrei darauf insistieren, dass Peter Strieder alleine verantwortlich war,
zeigt, dass die Botschaft immer noch nicht angekommen ist oder zumindest von Ihren parteitaktischen Erwägungen verdrängt wird. Ausdruck ist hierfür z. B. in Ihrem Entschließungsantrag die auch von der Kollegin Kolat schon zitierte Aussage, Peter Strieder habe massiven Druck zur Erteilung der Landesbürgschaft über 10 Millionen € ausgeübt, die tatsächlich in vielfacher Hinsicht ein Schlüssel zum Verständnis dieses Projekts ist, und zwar deshalb, weil es uns hier herzlich egal hätte sein können, wenn ein privates Projekt in die Pleite geht. Das kann man bedauern. Aber hier hat das Land Berlin unmittelbare und tatsächliche und in Größenordnungen bestehende finanzielle Haftung für ein Projekt übernommen, und das ist ein Schlüsselfehler an dieser Stelle gewesen, insbesondere wenn sie derart voraussetzungslos vergeben wurde wie in diesem Fall.
Es ist allerdings schlichtweg falsch, dass Peter Strieder diesen Druck auf die Vergabe der Landesbürgschaft ausgeübt hat. Und das wissen Sie! Ich bin besonders enttäuscht, dass FDP und Grüne an dieser Stelle für das politische Versagen der CDU Schmiere stehen, deren Hauptverantwortung die Vergabe dieser Bürgschaft war.
mit der politischen Debatte, die wir miteinander in der Öffentlichkeit geführt haben – – Nicht einmal das halten Sie aus, nicht einmal dafür haben Sie die Größe oder die Souveränität, jemandem zuzuhören, Herr Kollege Wansner, der – im Gegensatz zu Ihnen – zwei Jahre in der Sache gearbeitet hat, aber das nur nebenbei, es ist bezeichnend für Ihren Stil!
Wir verbinden miteinander hoffentlich die Erwartung, dass sich aus der Auseinandersetzung mit diesen Projekten in Zukunft eine veränderte Sicht im Land Berlin ergibt, eine andere Psychologie in den Verwaltungen, mehr Rückgrat bei der Prüfung solcher Projekte, ein höheres Risikobewusstsein im Umgang damit, ein höheres Maß an öffentlicher Kritikfähigkeit. Realismus – das brauchen wir! Realismus – bis hin zu einem Punkt, wo man von einem Projekt lieber Abstand nimmt, als unnötige oder überbordende Risiken einzugehen. Wir brauchen vor allem die Erkenntnis, dass Phantasterei, Illusionen, Großmannssucht und anderes keine guten Ratgeber der Berliner Politik waren und es auch nicht wieder werden sollten. In diesem Sinne hoffe ich, dass sich die Mühe aller Beteiligten zur Aufklärung dieses Einzelfalls und auch das Interesse der Berliner Öffentlichkeit, das sich über zwei Jahre hingezogen hat, gelohnt haben. Und dafür danke ich!
Das ist unbestritten. Sie waren zuständig. Sie haben die beiden Verwaltungen gestellt. Ihre Akteure in diesen Verwaltungen haben uns im Ausschuss zu Protokoll gegeben – und wenigstens dafür hätte es doch reichen können –, dass sie zu keiner Zeit mit Peter Strieder über die Vergabe dieser Bürgschaft gesprochen haben. Herr Kurth, Herr Branoner, Herr Holzinger – keiner hat je mit Herrn Strieder über diese Bürgschaft gesprochen, zumindest nach ihrer Aussage. Wie können Sie dann feststellen, er habe das getan! Das ist einfach die Unwahrheit, die Sie hier sagen.
Und dass Sie das mitmachen – beschämend!
Ja, es ist beschämend, dass man nicht einmal an diesem Punkt wenigstens mit FDP und Grünen, denen Ihr Interesse nicht zu unterstellen ist, zu dieser zentralen Erkenntnis kommen kann, denn es hätte sie nichts gekostet, das zu tun.
Ich respektiere den Kollegen Meyer, ich schätze den Kollegen Schruoffeneger. Wir haben in diesem Ausschuss gemeinsam an vielen Punkten seriös zusammengearbeitet. Weshalb hat es bei Ihnen nicht dafür gereicht, in Ihrem Entschließungsantrag der CDU an diesem Punkt in den Arm zu fallen, mit dieser Form der Projektion von Verantwortung auf eine Person, die diese nicht innehatte? – Weil Sie dazu auch in gewisser Form beitragen, dass die tatsächliche Verantwortung, die politische Unterstützer wie Peter Strieder auch in ihren Ämtern hatten, verklärt wird, und zwar durch ihre Überzeichnung. Ja, Peter Strieder hatte zweifellos politische Verantwortung. Er hat sie in seinem Amt auch für bestimmte Entscheidungen ausgenutzt, aber er hat sie an bestimmten Punkten auch nicht ausgenutzt, weil andere diese Entscheidungen für ihn gefällt haben. Solch differenzierte Betrachtung wird nach zwei Jahren Aufklärungsarbeit doch wohl noch miteinander möglich sein.
Ich habe bei der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses gesagt, der schwerwiegendste und folgenschwerste Vorwurf war der, dass Entscheidungen des rotgrünen Übergangssenats gekauft worden seien. Den haben insbesondere Sie von der CDU vertreten, indem Sie gesagt haben, das Sponsoring der SPD-Wahlparty durch Herrn Specker stehe in einem sachlichen Zusammenhang mit der damaligen Entscheidung des rot-grünen Übergangssenats. Viel schlimmer kann man Politik nicht treffen. Deshalb war es auch die Hauptaufgabe dieses Ausschusses, zu diesem Vorwurf, der öffentlich erhoben worden ist, so oder so Stellung zu nehmen. Und das haben wir getan, sowohl in der Arbeit als auch in den Schlussfolgerungen. Nichts ist übriggeblieben, und darüber bin
ich heilfroh, von diesem Vorwurf, dass die Berliner Politik in dieser Sachentscheidung käuflich gewesen oder beeinflusst worden sei. – Immerhin!
Wir verbinden – das ist mein letzter Punkt –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Braun! Das war ja ein ausgesprochen „sachlicher“ Beitrag, den Sie hier gehalten haben. Herzlichen Dank dafür, wie Sie in der besten Tradition dieses antiquierten Instruments der parlamentarischen Missbilligung das Ganze zu einer Debatte jenseits des sachlichen Niveaus nutzen!
Selbst bei den Punkten, bei denen das Parlament sich in der Sache einig gewesen ist, reicht es bei Ihnen nur dafür, mal wieder das große Abwatschen zu veranstalten. Das hat keinen aufklärerischen Wert und delegitimiert das Instrument der parlamentarischen Missbilligung, selbst dann, wenn man es aus der Opposition heraus nutzt.
Dass eine Regierungsfraktion das nicht macht, liegt sowieso auf der Hand.
In der Geschichte dieses Hauses gibt es keine parlamentarische Missbilligung, die erfolgreich gewesen ist, aus dem guten Grund, dass eine Regierungsfraktion, die sich ihr anschließen würde, die Mittel, die sie hat, um exekutives Handeln im Vorfeld zu verändern, nicht angemessen genutzt hätte.
Aus diesem Grund haben SPD und Linkspartei.PDS dafür gesorgt, dass eine Entscheidung, wie sie hier getroffen wurde, rückgängig gemacht wird, und zwar rasch rückgängig gemacht wird. Wir haben es mit klar erkennbarer öffentlicher Kritik an dieser Entscheidung verbunden. Das ist es, was man in einer solchen Situation machen muss, statt dass man versucht, eine wirklich respektable Persönlichkeit, die unbestrittene Verdienste um das Land Berlin erworben hat, in aller Öffentlichkeit vorzuführen, als würde es sich um einen Schuljungen handeln, den man maßzuregeln hat. Das ist das Unangemessene an Ihrem Verhalten.
Mit diesem Überziehen delegitimieren Sie auch den parlamentarischen Konsens,
den wir in der Sachfrage durchaus haben. – Sie haben überhaupt keine Ahnung davon, worum es hier eigentlich geht! Sie sind weder in Haushaltsfragen noch in Sachen Tempodrom in irgendeiner Form bewandert, Frau Kollegin! – Der parlamentarische Konsens besteht darin, dass wir seit zwei Jahren sehr wohl diverse Erkenntnisse darüber gesammelt haben, dass die Landesbank Berlin erhebliche Verfehlungen bei dem Bürgschaftsverfahren begangen hat. Aus diesem Grund sind wir zu der Auffassung gelangt, dass es für die LBB erhebliche Schwierigkeiten geben wird, entsprechende Zahlungen gegenüber dem Land durchzusetzen. Das ist eine Erkenntnis, die wir haben. Es wird sich noch erweisen – dass muss man auch einmal sagen –, ob die Rechtsposition, die wir miteinander einnehmen, und das Material, das wir dazu über den Untersuchungsausschuss auf den Tisch legen, von einem Gericht letztlich so bewertet wird, wie wir es einschätzen. Dass der Finanzsenator sich nicht per se dieser Schlussfolgerung anschließen muss, finde ich legitim und völlig in Ordnung. Ich würde darauf setzen, dass es gelingt, ihn bei Vorlage dieser Unterlagen davon zu überzeugen, dass doch hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht, sich gegenüber der LBB an dieser Stelle zu wehren. Ich würde auch jede Auseinandersetzung mit Ihnen nicht scheuen, Herr Sarrazin.
Ein Fehler war es zweifellos, dass Sie und Ihre Verwaltung die Reichweite des Beschlusses des Hauptausschusses nicht erkannt oder nicht gesehen haben.
Das ist kritikwürdig, das haben wir kritisiert. Daraus abzuleiten – wie die Grünen es in einer völlig absurden Überhöhung tun –, dass der Senator Sarrazin mit einem bismarckschen Staatsverständnis auf das Parlament herabblickt – Sie, Herr Braun, haben das ja auch noch einmal erklärt –, ist in einem so hohen Maße verfehlt, dass es
wirklich jeder Beschreibung spottet. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, überhöhen in einem Maße, wenn es um moralische Kategorien geht, da wird mir ganz schwindelig.
Und das gerade vor dem Hintergrund des Parlamentsverständnisses, das Sie im Moment an anderer Stelle demonstrieren, nämlich im Deutschen Bundestag!
Aus diesem Grund sage ich Ihnen mit aller Deutlichkeit: Kritik an der Sache und das Insistieren darauf, dass sich Politik ändert,
dass Entscheidungen revidiert werden, ist das eine. Die öffentliche Demütigung und Demontage eines Senators mag das Spiel der Opposition sein. Unseres ist es nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kaczmarek! Sie haben hier eine Form der Debatte zum Berliner Landeshaushalt und zur Finanzpolitik der rot-roten Koalition etabliert, die ich unangemessen finde. Man kann sehr kritisch dazu stehen, was wir machen, und auch grundlegend andere Konzeptionen vertreten, aber diese Form eines verbalradikalen Frontalangriffs nach dem Motto: „Alles ein konzeptionsloses Lügenmärchen, was hier erzählt wird“, finde ich unangemessen. Das heißt, der Sache nicht ernst genug gegenüber zu treten, und das finde ich schlecht. Man kann sich aussuchen, auf welcher Ebene man diese Anträge der FDP diskutieren will. Ich bin dafür, im Ausschuss eine detaillierte Einzelberatung zu machen, obwohl ich mit den von Ihnen zu diesen Themen schon vielfach entgegengebrachten Vorbehalten in diese Debatte gehe. Wir haben uns im Grundsatz schon zu etlichen Punkten verhalten, beispielsweise zu der Thematik „Privatisierung im Bereich innere Sicherheit“. Es gibt kaum einen Kernbereich staatlichen Handelns, der derart der Regulation bedarf wie die Frage, anderen Menschen ihre Freiheit zu entziehen.
letzten Jahr der großen Koalition bei dem Finanzsenator Kurth bei 20,8 Milliarden €. Solche Größenordnung ist wahrhaftig keine Riesenwelle wert, zu behaupten, man hätte strukturell und tiefgreifend eingespart. Die Zahlen geben das keineswegs her.
Wo gespart worden ist, und zwar zu Lasten der Stadt, kann man an anderer Stelle und mit einer anderen Zahl beleuchten. Noch nie hat das Land Berlin so wenig investiert wie in diesem Haushaltsjahr, nämlich 1,6 Milliarden €, und das bei einer Netto-Neuverschuldung von 3,5 Milliarden €. Das ist keine Erfolgsmeldung, sondern die Meldung, dass die Infrastruktur dieser Stadt weiter verkommt, dass dringend notwendige Investitionen unterlassen werden und dass man bei dem Sparen den einfachsten Weg gegangen ist, nämlich Investitionen wegzusparen, sich aber im konsumtiven Bereich nicht im gleichen Maß getummelt hat. Das ist keine erfolgreiche Finanzpolitik, sondern auf Dauer Finanzpolitik, die zukünftige Generationen bezahlen müssen und die auf Kosten der Substanz dieser Stadt geht.
Zu den Fragen der Struktur: Ich will nicht auf alle Einzelanträge der FDP eingehen. Das werden wir in der Ausschussberatung noch tun. Aber nur so viel: Die Diskussion über die Finanzplanung hat sehr deutlich gezeigt, dass Sie sich auch schon vor der Frage drücken wollten, welche zusätzlichen Strukturentscheidungen eigentlich nötig sind. Das Landesverfassungsgericht hat Ihnen sehr deutlich gesagt, dass das so nicht geht und eine Finanzplanung aufgestellt werden muss. Dabei sind natürlich auch Strukturentscheidungen zu treffen und Strukturfragen zu klären, von denen ich nur drei nennen, will die einer dringenden Lösung harren.
Zuerst nenne ich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, bei denen schon seit einigen Jahren alles schöngeredet wird, aber immer, z. B. bei WBM oder DEGEWO, größere Probleme auftauchen, die substanzgefährdend und auch gefährdend für den Erhalt dieser Gesellschaften sind. Ein Strukturkonzept des Senats fehlt hier vollständig.
Es fehlt auch ein Konzept, wie die Investitionen nachgeholt werden, die wir alle in vielen Bereichen bemängeln, z. B. bei Opern oder anderen Hochbauten, bei denen es dringend notwendig ist, zu sanieren. Auch da gibt es in den bisherigen Planungen des Senats überhaupt keinen Ansatz.
Letzter Punkt: Bei der BVG meinte man, mit dem Tarifvertrag alle Probleme gelöst zu haben. Es zeigt sich immer deutlicher, dass diese Probleme keineswegs gelöst sind, sondern dass wichtige strukturelle Fragen zu Gunsten von wahlkampfpolitischen Entscheidungen vertagt worden sind. Das wird so nicht funktionieren.
Sie werden diese Fragen klären müssen, und deshalb denke ich – um diese Diskussion abzuschließen –, dass wir in den Fachausschüssen darüber beraten werden. Aber
für haushaltspolitische Märchen ist die Zeit vorbei. Wir müssen endlich zur Realität übergehen. – Vielen Dank!
– Ja, nach Beendigung dieses Gedankens gern. – Hier will ich keine Aufgabe des staatlichen Handlungsmonopols. Das ist eine Differenz zu dem, was Sie in Ihren Anträgen andeuten, aber das können wir ja noch einmal in Ruhe diskutieren.
Oder beim Beispiel Vivantes: Da hat sich diese Regierungskoalition mit bemerkenswerter Klarheit dazu bekannt, Vivantes in öffentlicher Trägerschaft halten zu wollen – aus verschiedenen Gründen. Meine Argumentation zielt auf das ungeheure Potential, das darin besteht, einen öffentliche Zugriff auf einen so großen Krankenhausträger zu besitzen. Dies kann man auch als Standortfrage begreifen und bringt so viele Vorteile mit sich, dass ich die öffentliche Trägerschaft gerne halten möchte.
Diese Punkte werden wir noch mal im Detail mit Ihnen diskutieren, aber haben Sie nicht die Erwartungshaltung, dass sich bisher geäußerte prinzipielle Bedenken grundlegend verändern. – Nun der Kollege Kaczmarek!
Du meine Güte! Das ist doch in erster Linie eine Diskussion, die wir miteinander führen, da muss man auch mal ein bisschen parlamentarisches Selbstbewusstsein an den Tag legen.
Schließlich sind wir auch diejenigen, die diese Anträge beschließen sollen, nicht der Finanzsenator. Der wird so oder so damit leben müssen. Damit kann ich gut umgehen, und es reicht auch, dass wir uns miteinander unterhalten.
Um an meinen Ausgangspunkt zurückzukehren: Was ich an der Diskussion, die Sie führen, schlecht finde, ist, dass Sie leugnen, worin die unbestreitbaren Erfolge bestehen, die wir erreicht haben. Die sind doch mit Zahlen untersetzt, die sind mehr als einfach nur eine ideologische Behauptung. Weil sie den Vorteil haben, Zahlen zu sein, kann sie auch jeder zur Kenntnis nehmen. Wir hatten im Jahre 2001 beispielsweise ein Finanzierungsdefizit von 5,2 Milliarden €, und trotz wachsender Zinslasten in der Haushaltsnotlage gelingt es, das Defizit schrittweise auf 3,172 Milliarden € zurückzuführen. Oder beim Thema Primärsalden: Das Primärsaldo im Jahr 2001 betrug 3,757 Milliarden €, heute haben wir ein Primärsaldo von 932 Millionen €. Das sind harte Zahlen, und sie entsprechen den Anstrengungen, die die Koalition unleugbar unternommen hat, um diese Fragen in der Berliner Finanzpolitik zu bewegen. Da kann man sich doch nicht ernsthaft an dieses Pult stellen und erklären, das habe es alles nicht geben.
Als Teil dieser Koalitionsfraktion sage ich Ihnen, dass uns das auch einen erheblichen politischen Preis in der Auseinandersetzung mit der Berliner Öffentlichkeit gekostet hat, an die strukturellen Fragen heranzutreten, auch dort, wo es richtig weh tut. Sie haben es uns immer vorgehalten, beispielsweise bei den Absenkungen, die wir bei der Charité oder den Universitäten vorgenommen haben und heute erst wieder im Bereich Hilfe zur Erziehung. Das sind sehr schmerzhafte Strukturentscheidungen gewesen, die Sie nicht richtig gefunden haben. Die haben aber letztlich auch entsprechende finanzpolitische Konsequenzen, und dass Sie die leugnen, finde ich unseriös.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was soll eigentlich diese theatralische Empörung, Frau Kollegin Klotz? – Das ist an dieser Stelle doch völlig unangemessen.
Vergeuden Sie mit solchen sinnlosen Diskussionen nicht die Aufmerksamkeit, die Ihnen das Plenum entgegenbringt, wenn es um so wichtige Themen wie den Bankenskandal und die Frage geht, wie wir damit klarkommen.
Wenn Herr Diepgen oder die Bevölkerung von Neukölln hier wären oder meinetwegen auch Ihre geschätzten anderen Gegenkandidaten oder wer auch immer,
Das Haus befindet sich gerade in einem ernsthaften Diskussions- und Arbeitsprozess, an dessen Ende die von allen Kolleginnen und Kollegen politisch zu entscheidende Frage stehen wird, ob man diese Form des Vergleichs mit den Fondsanlegern macht oder nicht. Das ist eine weitgehend leidenschaftslos abzuwägende Frage. Da hat der Kollege von der CDU völlig Recht. Man kann am Ende zu dem Schluss kommen, dass das Angebot – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu machen ist.
dann hätten wir vielleicht noch Verständnis dafür, dass Sie sich so echauffieren und empören. Aber dass Sie den geschätzten Kollege Kaczmarek so traktieren müssen – und uns gleich noch mit –, finde ich in der Sache unangemessen,
Da hat man auch unterschiedliche Motive. Ich unterstelle Ihnen zum Beispiel schon seit etlichen Monaten, dass Sie nur den Weg dafür bereiten wollen, an dieser Entscheidung auf keinen Fall positiv beteiligt sein zu müssen. Sie suchen nach Gründen, aus denen Sie das ablehnen können. Ich beobachte das leidenschaftslos, denn Sie werden das sowieso tun. Ich kann daran nichts ändern. Ich bemühe mich zwar immer noch um eine inhaltliche Debatte mit dem Kollegen Eßer und habe auch gelegentlich den Eindruck, dass er dazu neigt, das tun zu wollen, aber ich gehe davon aus, dass er von Ihnen daran gehindert wird. – Sei es drum, alles egal.
zumal Herr Kaczmarek nichts gesagt hat, was nicht die Wahrheit wäre. Er hat Sie doch nicht für den Bankenskandal verantwortlich gemacht, sondern er hat dezent darauf hingewiesen, dass sich auch die rot-grüne Übergangsregierung bemühen musste, mit dem eingetretenen Schadensfall umzugehen. Das haben Sie auch getan. Sie haben z. B. dem Bundesaufsichtsamt für Finanzen zwischen Weihnachten und Neujahr einen schönen Brief geschrieben, in dem es hieß: Na klar, wir stehen als Land Berlin dafür gerade, dass die Bankgesellschaft nicht in die Insolvenz geht, und wir versuchen, das abzuwenden. – Das haben Sie damals
Am Ende steht für dieses Plenum die rational abzuwägende Frage, ob man den Vergleich mit den Fondszeichnern zu bereits garantierten Risiken macht oder alles beim Alten lässt. Sie erklärten hier schon wieder, man habe keine Alternative. Das ist Quatsch. Die Alternative be
te.
Sie werden in der einen oder anderen Form einen Weg zu einem angemessenen Umgang finden müssen, und zwar spätestens, wenn mit Ihnen ernsthaft zu diskutieren
ist, ob Sie tatsächlich so regierungsfähig sind, dass Sie wahlweise in der Regierungskoalition mit uns oder der Sozialdemokratie sein können. Dann werden Sie vor dem Problem stehen, real mit den Folgen der Bank umgehen zu müssen. Dann hat es ein Ende mit der Herumdrückerei; das kann ich Ihnen versprechen. Sie werden sich vor den Wählerinnen und Wählern erklären müssen. – Herr Müller lobt Sie ja gelegentlich in haushaltspolitischen Fragen, worüber ich mich wundere, denn im Umgang mit Ihnen kommt dazu relativ wenig. – Irgendwann ist die Herumdrückerei in den schummrigen Ecken, die nur noch von der kargen Funzel zweifelhafter Erkenntnis, die Ihnen Herr Schwintowski aufschreibt, beleuchtet sind, bei Ihnen vorbei. Dann müssen Sie sich erklären. Sie müssen sagen, ob Sie zu bestimmten Grundlagen stehen, ob Sie eine rechtliche Verpflichtung sehen, die das Land Berlin für die Bankgesellschaft in dem Versuch übernommen hat, den Konkurs dieser ehrenwerten Institution abzuwenden, ob Sie mit dem Bemühen einhergehen, das wir dort über die BCIA betreiben, um immobilienwirtschaftliche Risiken zu minimieren, ob Sie dabei sind, wenn es darum geht, in Verhandlungen mit den Fondszeichnern entsprechende Lösungen zu finden. Spätestens an diesem Punkt hat die Herumdrückerei für Sie ein Ende. Auf diesen Moment freue ich mich ganz persönlich. Wir werden das dann intensiv miteinander zu klären haben.
steht darin, dass alles so bleibt, wie es ist. Dann wird das Land Berlin aus der Risikoabschirmung belastet, und zwar in einem Umfang von 4,5, 7,5 oder 8 Milliarden €. Dann gehen die Dinge bis ins Jahr 2030 ihren Gang. Für uns wäre damit eine Chance verschenkt, – erstens – darum zu ringen, dass es billiger geht als das, was dort zu projizieren ist, und – zweitens – Risiken für das Land Berlin abzuwenden. Nicht nur Sie wollen genauer geprüft sehen, ob man nicht die Rechtsgrundlage der Fonds bestreiten könnte, sondern auch das Land bzw. die Bankgesellschaft wird von den Fondzeichnern verklagt. Darin liegen ebenfalls rechtliche Risiken, die man abwenden könn
Ich greife einen Punkt heraus, der deutlich macht, warum es aus meiner Sicht Sinn macht, um einen solchen Vergleich zu ringen: Wir haben über die Risikoabschirmung und das entsprechende Gesetz Zahlungen bis zum Jahr 2030. Wenn man jetzt einen Vergleich mit den Fondszeichnern schließt, ist allein der Zinsvorteil ganz erheblich, den man daraus generiert, dass wir heute und nicht erst im Jahr 2030 zahlen. Er wird am Ende dazu beitragen, dass wir gegenüber der regulär gestaffelten Zahlung einige Hundert Millionen Euro sparen. Alleine das macht in der Abwägung Sinn und kann zu einer Schadensminimierung beitragen.
Nun steht dieses Haus am Beginn eines Beratungsprozesses von mindesten drei oder vier Vermögensausschusssitzungen, in den wir die Kolleginnen und Kollegen, denen wir gerne weniger zumuten würden, als ihnen gelegentlich von den Grünen zugemutet wird, umfassend einbeziehen. Am Ende wird man eine rationale und hoffentlich für alle Seiten tragfähige Entscheidung treffen. Auf diesen Weg machen wir uns mit aller Gelassenheit und ohne große Theatralik. – Danke schön!
Bei Ihnen habe ich den Eindruck, dass Sie sich der „Initiative Bankenskandal“ – verzeihen Sie, dass ich das böse Wort verwende – anbiedern wollen. Sie wollen sich als diejenigen präsentieren, die mit weißer Weste dastehen und sich an der Abarbeitung des Problems nie die Finger schmutzig gemacht haben. Sie wollen in der Öffentlichkeit als diejenigen dastehen, die mit der ganzen Sache nichts zu tun haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Herrn Hoffmann ist man ja geneigt, ein Mindestniveau für Debattenbeteiligungen von Finanzpolitikern einzuführen.
Wer im Haushaltsnotlageland Berlin den Spruch macht, „investieren bis es boomt“, der hat von der Lage dieses Landes nichts begriffen.
Was Sie hier erzählen, ist eine echte Zumutung für das Parlament und für die Öffentlichkeit und zwar nicht nur auf Grund dieser Sprüche, denen man ja bestenfalls zu Gute halten kann, dass Sie es nicht besser wissen,
sondern auch durch diejenigen, denen wir mehr zutrauen, wie beispielsweise Herrn Kaczmarek, bei dem wir annehmen, dass es dafür reicht, finanzpolitische Grundlagen der Berliner Finanzpolitik zu verstehen.
Sich hinzustellen und zu leugnen, dass die große Koalition unter Ihrer Führung und der des Regierenden Bürgermeisters Diepgen, der die Stirn hat, in Neukölln noch einmal zu kandidieren
als Pate des alten Berlins, ganz erheblichen Anteil an der Haushaltslage Berlins hatte, dass das eine Misere gewesen ist, die wir vorgefunden haben,
das ist eine echte Zumutung. Damit treten Sie deutlich hinter das zurück, was bei der Konstituierung dieses Parlaments Maß der Dinge war. Wie man allen Ernstes dieser Koalition und auch dem Finanzsenator Vorwürfe machen kann, weil wir den Schuldenberg abtragen,
den Sie aufgebaut haben, das Defizit beseitigen, das in diesem Landeshaushalt besteht und das Sie aufgebaut haben, das ist schon frech.
Wenn Sie das Jahresergebnis 2002 ansprechen, Herr Hoffmann, dann lohnt sich der Blick in die Finanzplanung. Im Jahresergebnis 2002 kommt auch Ihr Fehlbetrag des Jahres 2000 zum Ausdruck. Da hatten Sie ein entsprechendes Defizit verursacht, denn in Ihrem Haushalt 2000 war eine Vermögensveräußerung von 5,6 Milliarden DM
Hoffmann
enthalten, von der leider keine einzige Mark geflossen ist. Dafür Rot-Rot verantwortlich zu machen, ist eine besondere Pointe am Schluss Ihrer fehlerhaften Schuldzuweisungen.
An dieser Debatte kann man gut beobachten, dass die Opposition einen gewissen Grad an Verzweiflung erreicht hat. Das wird auch auf der persönlichen Ebene deutlich. Nur weil man als Linker die Grundrechenarten beherrscht, zum Milton Friedman der Linkspartei.PDS zu werden, finde ich bemerkenswert, oder Ihr Umgang mit dem Finanzsenator – das trägt alles nicht dazu bei, dass man geneigt ist, sich ernsthaft mit Ihnen auseinander zu setzen.
Es wird auch immer unverständlicher, wofür Sie eigentlich stehen. Ihr haushaltspolitischer Sprecher kündigte gestern ein zusätzliches Sparprogramm von 500 bis 600 Millionen € an.
Da bin ich schwer gespannt. Sie wollen Wohnungsbaugesellschaften verkaufen, Sie wollen noch einmal richtig ran an den öffentlichen Dienst, Sie wollen bei bürgernahen Dienstleistungen sparen wie beispielsweise bei den Volkshochschulen. Ihr Kollege Herr Hoffmann stellt sich heute hin und sagt, man müsse investieren, bis es boomt. Wie passt Ihre finanzpolitische Strategie noch zusammen?
Sie könnten es ja zumindest mal versuchen, es mir zu erklären, aber von Ihnen kommt ja nichts, bzw. was von Ihnen kommt, ist Kraut und Rüben und einmal quer durch die Bank dessen, was man überhaupt zur Finanzpolitik sagen kann, allerdings mit Verzicht auf eine inhaltliche Konsistenz.
Und dann, Frau Klotz, hatten Sie mich auch persönlich angesprochen. Wir wissen ja nicht, ob das jetzt Ihre Abschiedsrede im Berliner Abgeordnetenhaus war oder ob da noch was kommt. Warten wir es ab.
Glaub ich ja auch nicht, aber nehmen wir es mal so hin. Ich traue auch Ihnen zu und ich erwarte eigentlich auch, dass Sie in Ihrer öffentlichen Reaktion auf das, was wir an Politik machen, in der Lage sind, zwischen den Spielräumen und den Handlungsmöglichkeiten einer Bundesregierung – der Zufall will es, dass Sie die in den letzten vier Jahren gestellt haben – und den eingeschränkten und schwierigen Gestaltungsmöglichkeiten einer Landesregierung zu unterscheiden, vor allem dann, wenn sie sich in einer Haushaltsnotlage befindet.
Nehmen wir einmal an, wir könnten als rot-rote Landesregierung tatsächlich die Steuerpolitik in der Bundesrepublik Deutschland bestimmen, dann kann ich Ihnen ver
sprechen, Frau Klotz, die sähe deutlich anders aus als das, was Sie in den letzten vier Jahren veranstaltet haben,
im Übrigen im absoluten Konsens mit dem Finanzsenator, denn was uns eint, ist die Stärkung der Finanzkraft der öffentlichen Haushalte. Da macht man bestimmte Sachen nicht. Dass Sie die Verantwortung für Ihre Politik nicht übernehmen, macht die Kommunikation über die Rahmenbedingungen für den Berliner Landeshaushalt mit Ihnen deutlich schwerer. Sie haben – das zuzugeben gebietet die Ehrlichkeit – einen Fehler gemacht. Sie haben Steuersenkungen für Besserverdienende durchgesetzt, die nicht nötig waren. Darauf hätte man verzichten sollen. Sie haben eine Steuerentlastung für Unternehmen gemacht, die verzichtbar war.
Sie haben insgesamt ein Niveau erreicht, wo wir den geringsten Anteil des Steueraufkommens am Bruttoinlandsprodukt in der gesamten OECD haben.
Mit Verlaub, Frau Klotz, wenn das gemeinsame Interesse an einer Stabilisierung der öffentlichen Haushalte besteht, dann muss man mit Ihrer Politik auf Bundesebene deutlich kritischer umgehen, als Sie das heute getan haben.
Dann werfen Sie uns vor, wir täten im Bund das eine und in Berlin das andere. Der gemeinsame Nenner zwischen dem, was ich für die Berliner Haushaltspolitik für angemessen halte, und dem, was die PDS auf Bundesebene fordert,
ist die Stabilisierung und Stärkung der öffentlichen Haushalte. Wir tun etwas, was für eine Partei im Wahlkampf auch keine Selbstverständlichkeit ist, wir sind nämlich flächendeckend für Steuererhöhungen.
Wo sind wir eigentlich, wenn jetzt schon eine Partei, die sich hinstellt und ab 60 000 € Einkommen im Land eine deutliche Erhöhung der Besteuerung fordert, die die Belastung austeilt, die allerdings der Auffassung ist, dass Besserverdienende und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland auch Lasten zu tragen haben – offenkundig anders als Sie –, wie man eine solche Politik mit Populismus gleichsetzen kann, das ist schon eine ziemliche Schieflage auch in der öffentlichen Darstellung.
Da passt zwischen das, was ich an Politik in Berlin vertrete, was Stefan Liebich und andere an Politik in Berlin auf der Konsolidierungsebene vertreten, und das, was wir für die Bundesregierung und die Bundesrepublik Deutschland insgesamt für richtig halten, nämlich eine Stärkung der Finanzkraft, eine Stärkung der öffentlichen Haushalte, und zwar mit der Intention, sie handlungsfähig zu halten,
kein Blatt Papier. Das ist eine innere Konsequenz, selbst wenn sie Ihnen nicht gefällt.
Dann gibt es ein Grundprinzip in der rot-roten Haushaltspolitik, von dem ich auch gerne möchte, dass es sich nicht nur auf der Ebene unserer Landesregierung und unserer Politik widerspiegelt, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt. Das ist der gute Grundsatz, dass diejenigen, die Belastungen besser tragen können als andere mit weniger Einkommen, das auch zu tun haben. Da ist auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland, dessen, was dort an Politik gemacht worden ist, beispielsweise mit Hartz IV – das bedeutet für Berlin einen Kaufkraftverlust von 300 Millionen € –, eine deutliche Grenze überschritten worden. Das machen wir in Berlin bei der Verteilung von Belastungen anders. Das finde ich besser, was wir da machen. Es ist angemessener, und es hat mittlerweile einen entsprechenden Rückhalt in der Berliner Bevölkerung. Das ist auch der Grund dafür, warum wir uns insgesamt ein Lob von Ihnen für unsere Haushaltspolitik einholen. Sie stellen fest, dass bei allen harten Einschnitten, die wir in den letzten Jahren vertreten haben, die Akzeptanz nicht nur von Rot-Rot insgesamt, sondern insbesondere auch der Haushalts- und Konsolidierungspolitik deutlich gewachsen ist. Das bringt Sie offensichtlich insofern zum Nachdenken – als Sie wenigstens verbal bekunden, auch Teil dieser Erfolgsstrategie bezogen auf die Konsolidierung der Berliner Landesfinanzen sein zu wollen. Aber wenn man allgemein die Konsolidierung im Schild führt und sich jedes Mal, wenn es konkret wird, in die Büsche schlägt, ist das keine glaubwürdige Politik für die Berlinerinnen und Berliner. Deshalb wird Ihre Strategie der Anbiederung an die rotroten Konsolidierungserfolge nicht funktionieren.
Ich will noch einen Satz zu Karlsruhe sagen: Das ist zu Recht der Fixstern der Berliner Finanzpolitik insgesamt. Ich will aber denjenigen widersprechen, die sagen: Was wir jetzt an Konsolidierungsmaßnahmen gemacht haben, sei gewissermaßen nur ein Prolog dessen, was kommt, wenn man die Entscheidung aus Karlsruhe hat. – Ich glaube, was wir an Konsolidierungspolitik in Berlin gemacht haben und was wir im Rahmen des beschlossenen Sanierungskurses noch machen werden – immerhin eine Senkung von 700 Millionen € pro Jahr, auch in den kommenden Jahren, Herr Kollege Eßer –, das ist das, was man Berlin tatsächlich abverlangen kann, was diese Stadt zu leisten in der Lage ist. Man kann sich nicht einerseits nach Karlsruhe begeben und sagen: Wir haben alles getan, was wir tun können, und werden unseren Beitrag in den Folgejahren noch leisten, aber wir brauchen darüber hinaus eine Entschuldung –, wenn man nicht wirklich meint. Ich meine es wirklich, und deshalb glaube ich auch, dass es eine falsche Strategie ist, beispielsweise – wie Sie das tun, Herr Lindner – den öffentlichen Dienst in den Folgejahren zum Abbruch freizugeben oder an Sozialleistungen heranzuwollen über das hinaus, was wir gemacht haben. Das ist keine kluge Strategie für Berlin.
Bin ich! – Letzter Satz: Mit diesem Haushalt liegen wir nicht nur in der Kontinuität dessen, was wir bisher gemacht haben, sondern wir setzen auch einen gewissen Schlussstein unter das, was wir als Sanierungsstrategie nach Karlsruhe geschickt haben. Das war klug, und daran halten wir fest. Das wird diese Haushaltsberatungen sicher überdauern, wie ich auch annehme, dass Rot-Rot diese Legislaturperiode überdauern wird, u. a. auf Grund unserer erfolgreichen Haushaltssanierungspolitik in diesem Land. – Danke schön!
Mit der Ehrlichkeit ist es immer so eine Sache, Frau Kollegin Klotz! Sie hätten doch wissen können, dass Sie es mit einer schwarzen Bundesratsmehrheit zu tun haben, die Ihnen entsprechende Entlastungstatbestände, die Sie jetzt abschaffen wollen, hätte genehmigen müssen. Sie hätten doch wissen können, dass es mit denen nicht zu machen ist.
Aber wenn man einmal auf der Ebene der Bundesregierung an die Sätze herangegangen ist und meint, man könne das mit einer Gegenfinanzierung kompensieren, die die Zustimmung der CDU und der FDP braucht, werfe ich Ihnen bestenfalls noch vor, dass das in der Finanzpolitik reichlich naiv war.
Sie hätten ja an die Sätze nicht heran gemusst.
Sie haben auch das Problem in der Gesamtbelastung nicht gelöst. Wir haben eine Tendenz in der internationalen Debatte – das hat Herr Sarrazin an anderer Stelle schon einmal vorgerechnet –, wo im Vergleich der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Ländern, die durchaus zum Teil niedrigere Körperschaftsteuertarife haben, als wir sie haben, diese trotzdem eine wesentliche breiterer Bemessungsgrundlage haben. Aber wenn man diese nicht hat, darf man auch die Tarife nicht so ohne weiteres senken. Das ist das Problem Ihrer Fiskalpolitik gewesen, und deshalb müssen Sie sich auch die Einnahmeausfälle zurechnen lassen. Da kann ich Sie auch nicht aus der Verantwortung entlassen.
Man muss schon wissen, was man tut. Das werfe ich der rot-grünen Bundesregierung vor, dass sie es – selbst wenn man Ihnen jetzt gutwillig folgt – offensichtlich nicht überblickt hat, was sie da macht. Ich unterstelle jedoch, dass dem eine andere Strategie zu Grunde lag und man
meinte, durch die Senkung der Steuersätze einen Aufschwung zu generieren. Das ist schief gegangen. Das hat Ursachen, den 11. September zum Beispiel. Es hat aber vor allem zu einer enormen Erosion der öffentlichen Haushalte geführt. Das beklage ich, und hierzu habe ich als Haushälter auch durchaus ein Recht. Man muss schon wissen, was man tut.
Bei Hartz IV ist die Sache etwas komplizierter. Bei Hartz IV werfen wir Ihnen mehrere Dinge vor. Wir werfen Ihnen unter anderem vor, dass Sie damit die Kaufkraft in Berlin um 300 Millionen € senken, und zwar ausgerechnet bei denen, die nicht so viel Geld zur Verfügung haben. An dieser Stelle stellt sich das Gerechtigkeitsproblem. Ich meine auch, dass Sie nach den neueren Erhebungen – gestern gab es hierzu auch eine rote Nummer – die Einnahmen, die das Land Berlin hat, deutlich übertreiben. Wir liegen da, glaube ich, bei einem knappen Plus von 100 Millionen €. Dabei sind auch Prognosen berücksichtigt, die unterstellen, dass der Bund tatsächlich seinen Anteil an der Erstattung der Wohnkosten entsprechend beibehält.
Das ist doch eine deutlich relativierte Einnahme für den Berliner Landeshaushalt.
Unter dem Aspekt der Gerechtigkeit in diesem Land gibt es im Übrigen durchaus Geld, das ich nicht haben will.
Hartz IV gehört ganz bestimmt dazu. Dann muss ich nämlich immer noch überlegen, wo es herkommt. In dem Fall ist es von denen genommen worden, die es in dieser Republik nicht so „dicke“ haben. Da hätte ich dann durchaus auch gern verzichtet, selbst dann, wenn die Maßnahme mehr Einnahmen für das Land Berlin bedeutet. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was mir ein wenig in der Debatte fehlt, ist die erforderliche Gelassenheit in diesem Prozess.
Über dem Ganzen schweben ein bisschen Ach und Weh und große Bedenken. Ich stelle erst einmal fest: Rot-Rot hat, seitdem wir die Bankgesellschaft in unsere Verantwortung übernommen haben, keinen einzigen Fehler gemacht, keinen einzigen Fehler bei dem schwierigen Sanierungsprozess. Das Institut ist heute so viel besser aufgestellt und hat die Risiken in so hohem Maß im Griff, wie wir es uns bei Übernahme der Verantwortung für diese Institution nicht hätten vorstellen können. Das ist ein ganz erheblicher politischer Erfolg. Dass Sie als Opposition erklären, dass Sie uns nicht vertrauen, ist die eine Sache, aber ich bin der Meinung, dass ein erhebliches öffentliches Vertrauen in unsere Entscheidungen, was die Bankgesellschaft Berlin angeht, durchaus gerechtfertigt ist.
Lassen Sie mich darüber hinaus noch etwas zu den fast schon orakelhaften Bedenken – die insbesondere Herr Ratzmann hier vorgetragen hat, Herr Atzler hat sich ihnen angeschlossen –, zu den Positionen des BaFin sagen. Ich würde empfehlen, meine Herren, dass Sie auch da die notwendige Gelassenheit in dieser Auseinandersetzung bewahren. Das Bundesaufsichtsamt, die Bundesagentur
hat sich uns gegenüber gar nicht abschließend verhalten. Es gibt eine Auseinandersetzung über bestimmte Rechtspositionen. Herr Sanio hat sich beispielsweise als Person überhaupt nicht in dieser ganzen Diskussion geäußert. Da würde ich Ihnen einfach empfehlen: Bleiben Sie doch cool an dieser Stelle, gehen Sie mit uns zusammen in diese schwierigen Verhandlungen, wir werden Sie schon stützen. Und behalten Sie sich Ihre Gelassenheit auch an diesem Punkt. Wir werden hier ein Ergebnis erzielen, das bezogen auf die Risikominimierung für das Land Berlin, einen guten Veräußerungspreis und die Fähigkeit, aus diesem Veräußerungspreis wesentliche Teile der Risikoabschirmung zu bezahlen, sichert. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Vertrauen Sie uns in dieser Frage, auch was die Verhandlungen mit dem Bundesaufsichtsamt angeht. Ich denke, da werden wir eine gute Lösung finden. – Vielen Dank!
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP! Diese Angelegenheit ist deshalb nicht dringlich, weil sie bereits abschließend vom Berliner Abgeordne
tenhaus behandelt worden ist, und zwar am 19. Februar 2003 im Unterausschuss Vermögen.
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem Abschluss der Vereinbarung über die Behandlung eventueller Rückzahlungsansprüche des Landes Berlin
Zugestimmt haben SPD und PDS. Sie und die FDP haben sich seinerzeit enthalten. Die Grünen haben dagegengestimmt. Eine gleich lautende Beschlussempfehlung wurde am selben Tag auch vom Hauptausschuss beschieden.
Hier ist in der Sache eine vom Berliner Abgeordnetenhaus vorgenommene glasklare Entscheidung gefallen. Eine Verpflichtungsermächtigung hätte man in Erwägung ziehen können, wenn man seinerzeit schon genau gewusst hätte, um welchen Betrag es sich handelte. Aber da das Beihilfeverfahren mit der EU in Brüssel zu jener Zeit noch nicht abgeschlossen war, konnte man das noch nicht tun. Es steht jedoch völlig außerhalb jeder Debatte, dass durch diesen Beschluss des Abgeordnetenhauses eine klare rechtliche Verpflichtung entstanden ist, der der Senat jetzt folgt und auch folgen muss.
Wird der Dringlichkeit beziehungsweise der Verbindung widersprochen?
Das ist der Fall. Dann bitte ich zunächst um eine Begründung des Antrags, der Verbindung und der Dringlichkeit. – Herr Kaczmarek – bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu den Feierlichkeiten, auf die Herr Kaczmarek zu sprechen kam – ich erinnere mich, dass ich beim dritten Mal auch keine Lust mehr hatte und mich nicht mehr zu Wort gemeldet habe:
Wenn Sie die Protokolle lesen, stellen Sie fest, dass es doch sehr bescheiden war, wie die Koalition darauf hingewiesen hat, dass dieses Haushaltsjahr 2004 aus verschiedenen Gründen und in Abwägung von allem, was es da zu relativieren gilt, relativ gut gelaufen ist und die wesentlichen Ansätze eingehalten worden sind.
Das ist auch ein wenig Ihr Problem: Sie verweisen in der Öffentlichkeit die ganze Zeit darauf, dass es mit der Finanzpolitik alles nicht klappt, und dann stellt man am Jahresende fest, es ist doch alles ziemlich gut gelaufen und erstmals ein Haushalt vorgelegt worden, der nicht mit einem erheblichen Defizit abschließt und die NettoNeuverschuldung eben um einige Milliarden verringert. Im Rahmen der Aussprache – das gestehe ich Ihnen allerdings gern zu – ist auch von uns immer darauf hingewiesen worden, dass man dies um bestimmte Effekte bereinigen muss, beispielsweise die Risikovorsorge für die Bankgesellschaft, die wir in diesem Jahr nicht ausgegeben haben, die die Netto-Neuverschuldung verringert, aber nicht unser Erfolg ist, sondern nur eine aufgeschobene und nicht aufgehobene Ausgabe.
Das hat auch der Kollege Eßer anerkannt, der – wie ich fand – eine drittklassige Wahlkampfrede gehalten hat, die ich ihm vielleicht im September 2006 zubillige, aber sicher jetzt noch nicht. Ich zitiere aus dem Inhaltsprotokoll des Hauptausschusses:
Abg. Eßer (Grüne) betont, dass seine Fraktion die Koalition dafür gelobt habe, dass kein Cent der Ersparnisse aus Bankenvorsorge, Vermögensaktivierung und Schuldendienst zur Deckung laufender Ausgaben missbraucht werde.
Sie haben es versäumt, mit Ihrem Antrag ernstzunehmend in diese Debatte einzusteigen. Ich würde durchaus noch einmal darüber nachdenken wollen, ob es nicht viel
leicht Sinn macht, sowohl im Statusbericht als auch gegebenenfalls noch einmal gesondert im Haushalt darauf hinzuweisen, worum es sich jeweils bei der Bankenvorsorge handelt und diese eben nicht einzumengen. Auch im Statusbericht ist das immer noch Teil der allgemeinen Berichterstattung über die Entwicklung der Kreditaufnahme. Man könnte dies also deutlich abgrenzen und hierfür klar einen eigenen Posten bilden. Das hätte man mit uns wunderbar bei diesem Tagesordnungspunkt diskutieren können. Aber Sie hatten offensichtlich keine Muße oder keine Kreativität, sich hierfür etwas einfallen zu lassen. Die Koalition wird darauf im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal zurückkommen. Ihren Antrag werden wir jedenfalls nicht beschließen, weil wir ihn nicht brauchen. – Ich danke Ihnen.
aber ihr zitiert ja immer dasselbe. Worum geht es hier, werter Carl Wechselberg? – Herr Kaczmarek hat auch schon versucht, das darzustellen. Bei Verdunkelungen ist es ja immer schwierig, etwas überhaupt klar darzustellen. Daran erkennt man auch immer am besten, dass möglichst intransparente Verfahren ergriffen werden.
Dem ist in der Sache herzlich wenig hinzuzufügen.
Wir haben keinen Cent – dies unterstellen Sie uns hier, was ich regelrecht unverschämt finde und frecherweise auch noch als Titel über Ihrem Antrag steht – der Bankenvorsorge für einen anderen Zweck als für die Bankenvorsorge verausgabt, oder er ist in vollem Umfang auf die Netto-Kreditaufnahme angerechnet und diese dadurch abgesenkt worden. Nehmen Sie das einfach zur Kenntnis. Ich finde es unverschämt, wie Sie in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken versuchen, die Koalition würde Geldbeträge aus dem Haushalt veruntreuen, wo das Gegenteil der Fall ist und Sie auch gezwungen sind, diese Realität anzuerkennen.
Wenn man den Beratungen im Hauptausschuss weiter folgt, stellt man fest, dass Sie diverse Fragen zu dem Problem hatten, wie die Koalition dies in der Sache geregelt hat. Ich will dies den geschätzten Mitgliedern dieses Hauses, die – ich sehe es Ihnen nach – vermutlich nicht so riesig viel Interesse für diese Frage aufwenden, noch einmal kurz erläutern: Wir haben im Haushalt festgelegt, dass ein Rest zu bilden ist. Dieser Rest wird übertragen, das heißt, durch die Festlegung im Haushaltsgesetz und durch die entsprechende verbindlichen Erläuterungen, die an diesem Titel angebracht sind, wird ausgeschlossen, dass dieses Geld für einen anderen Zweck als den vorgesehenen – nämlich die Risikovorsorge für die Bankgesellschaft Berlin – verwendet werden kann.
Deshalb ist auch schlichtweg gegenstandslos, was die Grünen als „weiße Salbe“ auftragen wollen, nämlich dieselbe Regelung, die wir im Haushaltsgesetz vorgesehen haben, an anderer Stelle anzubringen. Das nutzt einem in der Sache überhaupt nicht. Es führt immer wieder an denselben Punkt. Auch wir wollen auf keinen Fall – und stellen dies auch durch die getroffenen Regelungen sicher –, dass dieser Teil der Kreditaufnahme des Landes Berlin für einen anderen Zweck verausgabt werden kann als für die Risikovorsorge Bankgesellschaft.
Dann sind wir uns auch völlig im Klaren darüber, dass selbst dann – wie im Haushaltsjahr 2004 geschehen –, wenn die Bankenvorsorge nicht angetastet oder nur zu einem sehr geringen Teil verausgabt wird, dies in Folgejahren auch anders sein kann. Dies liegt daran, das die Inanspruchnahme azyklisch verläuft. Es kann uns also auch passieren, dass wir im nächsten Jahr in bedeutend höherem Maß in Anspruch genommen werden. Da es sich um Belastungen handelt, die gegebenenfalls vorgetragen werden, muss die entsprechende Kreditermächtigung, die wir im Jahr 2004 nicht ausgeschöpft haben, in das Haushaltsjahr 2005 übertragen werden. Das ist von derart einfacher technischer Klarheit und Stringenz, dass es keiner weiteren Kommentierung bedarf.
Herr Kollege Eßer, sind Sie eigentlich in den Ausschusssitzungen anwesend, wo wir mit Ihnen langatmig und in der gebotenen Breite all diese Themen besprechen? – Herr Kaczmarek hat es gerade noch einmal gesagt: Wir haben dreimal über diesen Statusbericht geredet, und jedes Mal ist von Seiten der Koalition und vom Finanzsenator mit aller Intensität in Anwesenheit der Presse und der geneigten Öffentlichkeit dargestellt worden, wie sich diese Absenkung der Kreditaufnahme um eine Milliarde € zusammensetzt. Weil Sie es offensichtlich nicht mitbekommen haben, zitiere ich noch einmal den Finanzsenator zu diesem Punkt – vorläufiger Jahresabschluss 2004 – Inhaltsprotokoll des Hauptausschusses:
Senator Dr. Sarrazin hebt hervor, dass die Einnahmen und Ausgaben jeweils besser gewesen seien als ursprünglich geplant.
So weit sind wir uns ja wohl einig. –
Bei den Ausgaben habe es Minderausgaben in Höhe von 475 Mio € gegeben, wobei es sich jedoch bei einem Teil um keine echten Einsparungen,
also mitnichten unser Verdienst –
sondern lediglich eine Verschiebung handele. Dies seien die im Jahr 2004 nicht benötigten 300 Mio € Vorsorge für die Bankgesellschaft Berlin.
Wie klar möchten Sie es eigentlich noch hören, dass wir uns diese 300 Millionen € nicht etwa als Orden an das Revers heften?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man weiß gar nicht, worüber man sich mehr aufregen soll: Die Selbstgefälligkeit, mit der die Grünen hier antreten, bei der ersten Rettungsaktion waren Ihre
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Deshalb wird dieser Antrag auch ohne lange Debatte – es erscheint mir sogar sinnvoll, dies heute hier in einer
Sofortabstimmung zu tun – schlichtweg versenkt. Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass wir mit Ihnen auch nur im Ansatz eine Diskussion darüber führen, Schadensersatzansprüche individuell geltend zu machen. Selbst wenn man sich einmal auf Ihre Logik einließe, bevor ein Gericht auch nur einen Eröffnungsbeschluss gefasst hat und dann in einer Situation, in der inzwischen weite Teile der Öffentlichkeit längst begriffen haben, dass das, was die Staatsanwaltschaft in ihrer überaus mutigen juristischen Konstruktion zu dieser Anklage geführt hat, muss jedem klar werden, dass dies so nicht haltbar ist. Das können Sie im „Tagesspiegel“ oder in der „Berliner Morgenpost“ nachlesen. Sämtliche Kommentatoren kommen zum gleichen Schluss. Dieser Versuch der Staatsanwaltschaft, dem Sie hier in der politischen Linie folgen, ist für sich genommen einfach ein völlig aussichtsloser Versuch.
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Sie kriminalisieren politisches Verhalten und politische Abwägungsentscheidungen. Sie wollen daraus einen Untreuetatbestand machen, dass der Senator eine Abwägungsentscheidung zwischen dem Schaden, der für das Land Berlin entstanden wäre, wenn die Bürgschaft fällig geworden wäre, und der Frage, ob man noch einmal Geld in die Hand nimmt, getroffen hat. Das sind Entscheidungen, die wir in Berlin am laufenden Band fällen müssen und wo wir nicht zulassen, dass die dem Strafrecht anheim fallen oder einer Bagatellisierung von Recht, so, wie Sie sie hier betreiben.
Senatoren noch voll in Verantwortung für die Freigabe von Sanierungsmitteln, und heute stellen Sie sich hier hin und deklarieren es zur größten Selbstverständlichkeit der Welt, dass gegen Senatsmitglieder, die genauso gehandelt haben, wie Sie es seinerzeit getan haben, nicht nur entsprechende Strafverfahren einzuleiten sind, sondern stellen sich auch noch hin und fordern hier die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Das ist ein Maß an Doppelmoral, das Sie diesem Haus zumuten, das ich mir zumindest nicht ohne Weiteres bieten lasse. Das ist selbstgefällig und einfach voll daneben.
Dann fühlt man sich bei dem Jahresendklamauk, den die CDU-Fraktion hier in der pseudojuristischen Auseinandersetzung mit diesen Fragen veranstaltet, natürlich in dem Gebot von Seriosität bei der Behandlung von Fragen hier im Haus massiv beeinträchtigt und eigentlich daran gehindert, über Fragen ernsthaft zu diskutieren.
Es ist völliger bodenloser Unsinn,
dass Sie allen Ernstes glauben, dass, weil eine politische Abwägungsentscheidung getroffen worden ist, wie man den Sanierungsfall Tempodrom sowohl in der ersten Rettungsaktion als auch in der zweiten so weit auf die Beine helfen kann, dass die von Ihren Senatsmitgliedern zu verantwortende Landesbürgschaft über 10 Millionen nicht eintritt, das wäre doch die zu führende Diskussion, da können Sie sich doch nicht allen Ernstes hinstellen und daraus einen individuell einklagbaren Schadensanspruch gegenüber einzelnen Senatsmitgliedern machen, weil diese sich politisch in der Frage des Sanierungsfalls Tempodrom so verhalten haben, wie sie das getan haben.
Ich sage Ihnen auch noch einmal mit aller Deutlichkeit, dass wir am laufenden Band im Land Berlin vor ähnlichen Sanierungsentscheidungen stehen. In der Tat, Herr Kollege Schruoffeneger, das, was gestern im Hauptausschuss aufgetaucht ist, ist eben kein Ausnahmefall. Das Tempodrom ist es auch nicht. Es ist Teil der Probleme hier im Bundesland Berlin, dass wir in vielen Fällen – gerade wenn es um Landesbeteiligungen geht – vor dem Problem stehen, schwierige Sanierungsentscheidungen gegeneinander abwägen zu müssen und oftmals die Frage stellen, was ein größerer Schaden ist, ob noch einmal Geld investiert werden soll oder ob das realisiert werden soll, was im Fall von Insolvenzen und anderem passiert, weil beispielsweise das Land Berlin für Landesbürgschaften gerade steht. Genau das ist das Problem. Dieses politische Problem lassen wir nicht dadurch zukleistern, dass Sie versuchen, in einer pseudojuristischen Auseinandersetzung diese Probleme zu individualisieren, zu bagatellisieren und sie aus der Sphäre der Politik in gerichtssaalsähnliche Auseinandersetzungen hineinzutransferieren. Das muss ohne uns geschehen, Herr Braun.
Ich glaube nicht einmal im Ansatz, dass ein Gericht in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Angelegenheit zu einem Urteil gegen die beschuldigten Senatsmitglieder Sarrazin und Senator a. D. Strieder gelangt. Die Staatsanwaltschaft erklärt selbst, dass es sich um absolutes Neuland handelt, weil die Staatsanwaltschaft auf dem Trip ist, politisches Verhalten kriminalisieren zu wollen.
Dann sage ich Ihnen auch noch einmal etwas zu den angemessenen Konsequenzen aus dem Fall Tempodrom. Die angemessene Konsequenz aus dem Fall Tempodrom ist, dass man sich mit dieser Abwägung verdammt schwer tut. Deshalb, Kollege Schruoffeneger, haben wir gestern bei der Sanierungsentscheidung nicht einfach die Mittel freigegeben, sondern werden es uns in dieser Frage schwer machen. Aber ich sage Ihnen: Machen wir es uns nicht so einfach, und verabschieden wir uns nicht aus den Realitäten im Land Berlin. Denn es steht das Problem im Hintergrund, wo das Land Berlin am Ende mehr zahlt. Beim Tempodrom ist sowohl von Ihnen unter Rot-Grün als auch unter Rot-Rot völlig korrekt die Entscheidung getroffen worden: Ja, es macht Sinn, noch einmal Geld in die Hand zu nehmen, um die Insolvenz des Tempodroms zu verhindern und den Betrieb, der dort lief und immer noch läuft, so zu stabilisieren, dass das Land Berlin eine Chance hat, mit einem blauen Auge herauszukommen. Zu so einer rationalen und seriösen Politik wird die Berliner PDS immer bereitstehen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag mit Überzeugung ab. – Danke schön!
Inwiefern in diesem Fall eine Schadenersatzklage richtig wäre, ist sicher Teil des Untersuchungsauftrags. Aber ich halte es für fatal, es grundsätzlich abzulehnen, jemals ein Senatsmitglied zur Verantwortung zu ziehen. So etwas von der PDS zu hören, ist unglaublich.
Man wird sich die Mühe machen müssen, Frau Kollegin Oesterheld, sich im Einzelfall anzuschauen, um welche Fragestellung es geht. Das, was die CDU und die FDP betreiben und dem Sie sich als Fraktion der Grünen angeschlossen haben, ist die Kriminalisierung und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in einer Fragestellung, in der es um eine politische Abwägungsentscheidung ging, und zwar in der Annahme, dass man mit dieser Abwägungsentscheidung Schaden vom Land Berlin abhält. Das ist der Punkt. Es geht hier nicht um eine Frage, wo ein Stadtrat oder ein einzelner Beamter durch seine Sachentscheidung einen Fehler gemacht hat und dann Regressansprüchen ausgesetzt ist, sondern es geht hier um eine politische Abwägungsentscheidung – im Übrigen um eine Abwägungsentscheidung, die wir im Hauptausschuss am laufenden Band fällen. Ich wehre mich sowohl gegen eine Kriminalisierung dieser Fragen durch eine Staatsanwaltschaft als auch gegen das Problem, das Sie hier aufwerfen, ob in dieser Frage individuelle, zivilrechtliche Schadenersatzansprüche durchzusetzen sind. Da sage ich Ihnen: Ohne uns! – Das ist nämlich ein Rechtsverständnis, das ich mir nicht zu eigen mache. Weder ich noch meine Fraktion werden es zulassen, dass politische Entscheidungen, die von einem Parlament und von einem Senat zu fällen sind, individuell kriminalisiert und individueller Strafverfolgung ausgesetzt werden und dass individuelle Schadenersatzansprüche sich aus politischen Entscheidungen ergeben.
Jetzt kommt noch ein bisschen Stimmung auf. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In 40 Jahren Staatspraxis in der Bundesrepublik Deutschland hat sich bisher noch niemand daran gestört oder hat juristisch bemängelt, dass eine große Mehrheit der Bundesländer im Rahmen von Doppelhaushalten lediglich einmal eine mittelfristige Finanzplanung vorlegt und nicht zweimal.
Attackieren Sie, meine Damen und Herren von der FDP, mit demselben Gestus, mit dem Sie hier auftreten, auch Ihren Parteifreund, den rheinland-pfälzischen Justizminister Mertin, den obersten Hüter der Verfassung eines Bundeslandes, das immer exakt so verfährt, wie es Berlin bei Doppelhaushalten getan hat? – Da sind wir im Zweifelsfall sehr gespannt, wie Sie in den nächsten Wochen diesen mutmaßlichen Rechtsbrecher aus Ihrer ehrenwerten Partei hinauskomplimentieren werden.
In Ihrem Antrag kommt allerdings vor allem das taktische Verhältnis zum Ausdruck, das Sie offenkundig zu diesen Fragen haben. Sie verlangen die Vorlage einer mittelfristigen Finanzplanung zum 31. Dezember dieses Jahres. Das ist selbst dann vollkommen ausgeschlossen, wenn wir Ihnen in der Sache uneingeschränkt zustimmten. Weil Sie wissen, dass Sie etwas verlangen, was seriös betrachtet gar nicht möglich ist, selbst wenn wir es wollten, haben Sie uns im Hauptausschuss auch umstandslos erklärt, dass Sie zum Verfassungsgericht ziehen, wenn wir Ihrer nicht erfüllbaren Forderung nicht nachkommen. In Ihrem Vorgehen kommt klar zum Ausdruck, was Sie eigentlich wollen. Ihnen geht es nicht um eine inhaltliche Klärung komplexer Rechtsfragen, sondern um deren Instrumentalisierung gegen Rot-Rot.
Sie wollen um jeden Preis vor das Verfassungsgericht, egal wie. Dass Sie damit Fragen der Verfassung und des Rechts zu einem drittklassigen Possenspiel und das Berliner Verfassungsgericht zum Spielball Ihrer taktischen Interessen herabwürdigen, ist für Sie offenkundig nachrangig.
Herr Kollege Meyer! Sind Sie mit mir der Auffassung, dass die Anwendung des Rechts völlig unabhängig davon zu erfolgen hat, ob sich ein Bundesland in einer Haushaltsnotlage befindet oder nicht, also auch in Rheinland-Pfalz?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde zunächst die Versicherung, dass wir das ganze Thema ausführlich im Hauptausschuss beraten werden. Wir nehmen das WPD-Gutachten ernst und werden deshalb in eine intensive Auseinandersetzung darüber einsteigen. Ich finde nur die Stringenz, mit der Sie behaupten, es handele sich um eine unbestreitbare rechtliche Norm, gemessen an der Rechtswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland deutlich überzogen. Das Bundesland Rheinland-Pfalz beispielsweise macht es genau so wie Berlin
und legt mit einem Doppelhaushalt eine Finanzplanung und nicht zwei vor. Die einzigen Bundesländer, die es fortlaufend anders machen, sind die Länder BadenWürttemberg und Bayern. Die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg machen es jeweils unterschiedlich und divergierend. Auch das Land Berlin hat es in der Vergangenheit in hohem Maß unterschiedlich gehandhabt. Das bedeutet: Es gibt keine ein
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Wir haben in diesem Zusammenhang nicht nur die Meinungsäußerung der Exekutive zur Kenntnis genommen, sondern ich sehe auch inhaltlich in der Sache keinen Grund dafür, vom gefassten Beschluss, den das Parlament mit der Verabschiedung des Haushalts zum Ausdruck gebracht hat, Abstand zu nehmen. Wofür brauche ich eine weitere Meinungsäußerung der Exekutive, wenn dieses Parlament festgestellt hat, dass mit diesem Schlüsselhaushalt wesentliche Schritte in der Gesamtberliner Finanzpolitik gegangen werden, dass das der Haushalt ist, auf den wir unsere Klage in Karlsruhe gründen? Was sollte ich als Parlament daran verändern wollen, Herr Kollege Meyer? Weshalb bedarf es zu diesem Punkt eines unveränderten Zustands einer weiteren Meinungsäußerung der Exekutive? – Ich glaube, es wäre eine Kleinigkeit, eine weitere Finanzplanung vorzulegen. Aber welchen Sinn hätte das? Welche Beratungsgrundlage würde damit für das Parla
ment geschaffen? Auf welcher Grundlage sollte sich die stützen? – Dieser Vorgang ist völlig abwegig. Deshalb machen das auch andere Bundesländer nicht. Und deshalb kann ich auch nicht erkennen, warum dieses Verfahren für Berlin zwingend notwendig sein soll.
Dann haben Sie noch ein anderes Problem. Wir legen Ihnen – wahrscheinlich beginnend im Sommer – eine entsprechende Finanzplanung für die Folgejahre vor, und zwar im Rahmen des regulären Haushaltsdiskussions- und -aufstellungsverfahrens für 2006/2007. Da haben Sie natürlich gemäß den Bestimmungen eine Finanzplanung des Senats, eine Meinungsäußerung der Exekutive und die Feststellung des Abgeordnetenhauses, was es davon letztlich hält, nämlich in Gestalt eines Haushaltsgesetzes. Da dieses innere Verhältnis so klar ist und die Zeitabläufe ebenfalls, sind ihre Argumente rein formaler Natur und nicht inhaltlich bestimmt.
Das lohnt zwar eine Diskussion, und wir werden dazu im Hauptausschuss eine vernünftige Abwägung vornehmen, aber wir sehen nicht, dass das inhaltlich gravierende Auswirkungen hätte oder ein substantieller Akt in der Haushaltspolitik des Landes Berlin wäre. Zudem sehen wir keine zwingende rechtliche Notwendigkeit, so vorzugehen. Wir werden das in aller Ruhe diskutieren und im Hauptausschuss entscheiden. – Danke schön!
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Ich möchte gerne darauf verzichten, denn ich habe nur fünf Minuten, um kurz unsere Position darzustellen. Wir haben noch die Gelegenheit, das intensiver miteinander zu diskutieren.
Es gibt diese Bestimmungen einfach nicht. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob sich aus der Rechtspraxis in anderen Bundesländern auch die Notwendigkeit für das Bundesland Berlin ergibt, aber eine rechtliche Normierung ist das auf jeden Fall nicht.
Zudem muss man sich noch einmal inhaltlich darüber unterhalten, was das funktionale Verhältnis zwischen einem Haushaltsgesetz und einer Finanzplanung ist. Die Finanzplanung ist eine Meinungsäußerung der Exekutive. Die wird dem Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber zu seiner eigenen Meinungsbildung und der anschließenden Beschlussfassung über das Haushaltsgesetz vorgelegt. Es handelt sich lediglich um eine Artikulation des Planungshorizonts, den die Exekutive mit dem vorgelegten Haushaltsgesetz vorsieht. Das haben wir intensiv inhaltlich miteinander diskutiert. Es gibt kaum einen Haushalt, der so sehr inhaltlich diskutiert und abgewogen wurde wie der Doppelhaushalt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich kann und muss man heute politisch darüber streiten, ob die Rettungsaktion von RotGrün und Rot-Rot zum Tempodrom
politisch klug war. Die Sanierungsfälle des Landes Berlin sind riskant. Die politische Logik bestand und besteht vielfach in der Frage, ob nochmals Geld in die Hand genommen werden sollte, um einen weiter gehenden Schaden für das Land Berlin abwenden zu können oder nicht. Es mag beim Tempodrom aus heutiger Sicht fraglicher sein als zum Zeitpunkt der beiden Rettungsaktionen, ob diese sinnvoll waren. Aber das waren politische Entscheidungen in der Sache und im Umgang mit einem akuten Sanierungsfall. Genau so sollte man sich auch heute mit ihnen befassen.
Ich habe in diesem Zusammenhang keinerlei Verständnis für die Position, die Bündnis 90/Die Grünen, die Regierungsfraktion a. D., in dieser Frage einnehmen. Wie können Sie heute etwas als Untreue bezeichnen, was Sie selbst getan haben?
Wo ist, wenn Sie das schon machen, Ihre Kritik an der ersten Rettungsaktion und am Handeln von Wolfgang
Dabei weiß inzwischen jeder, der es wissen will, dass der Vorwurf der Untreue am Landeshaushalt haushaltsrechtlich ein echtes Abenteuer ist. Die Staatsanwaltschaft selbst erklärt, sie betrete juristisches Neuland. Das ist, mit Verlaub, eine ausgesprochen höfliche Umschreibung für die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft einen in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik beispiellosen Vorwurf erhebt und mal guckt, wie weit sie mit dem kommt. Nebenhaushalte, wie ihn das Vermögen der IBB darstellt, sind in der Bundesrepublik eine weit verbreitete Erscheinung. Nahezu das Doppelte des Bundeshaushalts findet sich in Gestalt von Nebenhaushalten, beispielweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Alle Bundesländer unterhalten Landesstrukturbanken mit einem rechtlich eigenständigen Vermögen, wie es die IBB auch hat. Das mag man finanzverfassungsrechtlich problematisieren, aber daraus einen individuell strafbaren Vorwurf zu konstruie
ren, dass in diesen Institutionen vermögensrelevante Entscheidungen getroffen werden, wohlgemerkt über das Geld dieser Institutionen, ist in der Sache vollkommen abwegig. Um zu klären, ob diese Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft in dieser Frage rechtens ist oder nicht, muss man mit uns in der Tat vor Gericht. Denn ohne ein Gerichtsurteil werden wir diese Auffassung auf gar keinen Fall akzeptieren. Dass dieses juristische Neuland tatsächlich trittfest ist, bestreiten wir, bis uns das Gegenteil durch ein rechtskräftiges Urteil bewiesen wurde.
Die Opposition und Teile der Öffentlichkeit sorgen sich erkennbar um die Frage, ob Senator Sarrazin das Verfahren durchsteht. An der Unterstützung in der Sache und am Rückhalt meiner Fraktion wird das jedenfalls nicht scheitern. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Öffentlichkeit einen Rücktritt erwartet. Das liegt maßgeblich an der fragwürdigen juristischen Qualität der Anklage und an der Integrität der Person des Finanzsenators. Die PDS-Fraktion steht zu Sarrazin, weil er für uns unschuldig im Sinne der Anklage ist,
Wieland und Juliane von Friesen, die für Sie im Senat und in den Gremien der IBB exakt das getan haben, was Sie heute, wo es Ihnen opportun erscheint, als Untreue bezeichnen und darauf Rücktrittsforderungen gründen?
Sie haben das Sponsoring durch die IBB doch erst eingeführt! Und selbstverständlich wussten Sie seinerzeit nicht nur von der Anrechnung der Zahlungen der IBB auf den Bankbeitrag – und da lasse ich Ihnen jetzt mal ein paar Unterlagen kopieren –, sondern Sie haben dem auch ausdrücklich zugestimmt. Das war ja auch okay, zumindest politisch nachvollziehbar. Aber Ihr Maß an Doppelmoral in dieser Frage ist eine schwer erträgliche politische und intellektuelle Zumutung.
Und nicht nur das. Sie machen sich zum Erfüllungsgehilfen einer CDU-Strategie, die den politischen Gegner wegen unterschiedlicher politischer Auffassungen in einer Sachfrage mit Strafanzeigen überzieht, und zwar systematisch.
Sind Sie von der CDU eigentlich noch eine politische Fraktion, meinetwegen in Auflösung, oder mittlerweile eine freischwebende Assoziation von Rechtsanwälten? Soll man Sie in Ermangelung von Politik wegen Ihrer Strafanzeigen wählen oder weil Sie so großartige Arbeitsbeziehungen zur Berliner Staatsanwaltschaft haben? Sie betreiben statt einer politischen Auseinandersetzung über eine Sachentscheidung die Kriminalisierung politischer Entscheidungen und die Ersetzung der politischen Debatte durch das Strafrecht. Ich bestreite, dass es Ihnen um die Sache geht. Sie wollen vielmehr den Finanzsenator kippen, koste es, was es wolle. Sie wollen jenseits von Recht und Politik dem politischen Gegner schaden. Das ist, mit Verlaub, eine mehr als peinliche Strategie für die größte bürgerliche Oppositionsfraktion in Berlin und ein echter parlamentarischer Offenbarungseid.
und niemand muss in Berlin allein deshalb zurücktreten, weil er politisch streitbar und unbequem ist.
Weil Sie das dauernd dazwischenrufen: Wie können Sie mir als haushaltspolitischem Sprecher der PDSFraktion, der ich auch meinen Kopf für viele sehr unbequeme Entscheidungen hingehalten habe, allen Ernstes unterstellen, wir wollten ein Abweichen vom Konsolidierungskurs?
Überprüfen Sie mal, was Sie hier erzählen, Herr Kollege Eßer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben an die CDU-Fraktion und an die FDP-Fraktion appelliert, diese Klage nicht einzureichen. Die CDU-Fraktion hat sich dazu entschieden, das nicht zu tun. Sie hat dabei billigend in Kauf genommen, dass sie ihrem Fraktionsvorsitzenden und ihrem haushaltspolitischen Sprecher, die das explizit und vehement gefordert und als politische Strategie ausgegeben haben, eine Niederlage bereitet. Das ist für mich zunächst einmal ein Akt einer souveränen Entscheidung einer Fraktion. Weil wir diesen inhaltlich richtig finden, sage ich Ihnen auch ausdrücklich, dass ich dafür durchaus Respekt habe, dass Sie sich so entschieden haben. Bei der Rede von Herrn Zimmer wurde nicht deutlich, was die Gründe dafür waren, dass Sie sich so entschieden haben. Wenn man Ihnen folgte, Herr Zimmer, müsste man zu dem Schluss kommen, dass sich Ihre Fraktion und Ihr Landesvorstand völlig falsch entschieden haben. Ihre Auffassung war und ist unverändert, dass gegen diesen Haushalt zu klagen ist.