Aber was haben wir im Augenblick? – Wir haben eine Klausel im Grundgesetz, in der steht, Berlin ist deutsche Hauptstadt. Das wussten wir alle schon vorher. Das ist Allgemeinbildung, die selbst in PISA-Zeiten an unseren Schulen vermittelt wird. Aber da, wo es um den Kern geht, wo es darum geht, welche Gelder wofür wohin fließen, da haben Sie versagt; denn da haben wir die Formulierung, das Nähere regelt ein Bundesgesetz – ein Bundesgesetz, das nicht nur vom Deutschen Bundestag zu verabschieden ist, sondern auch der Zustimmung der Länder im Bundesrat bedarf. Das bedeutet, die ganze Verhandlung, das ganze Schwierige haben Sie beiseite geschoben, das steht uns noch bevor. Und wir verlieren wertvolle Zeit, die wir besser nutzen könnten, wenn es
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange Zeit schien es so, als ob auch diese Föderalismuskommission und -reform im gleichen Nirwana versumpfen würden wie die meisten Reformen vorher. Sie sind dann – um bildlich zu sprechen
als Tiger gestartet und als Bettvorleger geendet, und die Vertreter des Status quo haben dann dort die bequemen Pantoffeln abgestellt. Das Procedere hat sich in der Regel auch gleichbleibend gestaltet. Zuerst wurden radikale Veränderungsbedarfe angemeldet. Sie sind in der Regel politisch wirkungslos geblieben. Dann hat man sich in ganz kleinen Schritten geeinigt, und letztlich ist alles so geblieben, wie es vorher war.
Wer diesen Hintergrund betrachtet, wird die Chance sehen, vor der die Bundesstaatskommission derzeit steht, eine wirkliche Reform einzuleiten. Ich kann den Pessimismus, den Herr Zimmer vertreten hat, und die einseitige Schuldzuweisung an die Bundesregierung – die wirklich nicht der Akteur ist, den meine Fraktion regelmäßig im Parlament verteidigt – nicht sehen, sondern wir haben ein Spielfeld mit ganz unterschiedlichen Akteuren mit ganz unterschiedlichen Interessen – Bund; Länder; Gemeinden; politische Auseinandersetzungen zwischen RotGrün, Schwarz-Gelb, zwischen unterschiedlichen Gruppierungen innerhalb der Parteien. Wenn die Reform gelingt, dann, weil alle Akteure in der Lage sind, sich auf einen Kompromiss zu verständigen. Wenn sie scheitert, dann nicht, weil ein Akteur blockiert hat, sondern weil unterschiedliche Akteure nicht in der Lage waren, sich zu einigen. Aus diesem Grunde liegt die Verantwortung, diese Reform zu einem Erfolg zu machen, bei allen beteiligten Akteuren im deutschen Föderalismus.
Nein, danke! Ich habe nur noch zwei Minuten Redezeit. – Ich sage es Ihnen noch einmal: Nur so können Sie die Akzeptanz für Berlin als Hauptstadt von den Länderparlamenten, den Landesregierungen, der Bundesregierung und – ganz wesentlich – den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Lande gewinnen. Stellen Sie sich einmal vor, ein Landtagsabgeordneter in Niedersachsen, ein Kollege von uns, müsste erklären, warum kein Geld mehr zur Verfügung steht, um eine Kita zu renovieren, weil dieses Geld nach Berlin fließt. Was muss er seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sagen? – Die Berliner haben ihre Kasse nicht im Griff, aber sie halten gern die Hand auf, wenn es darum geht, die Hauptstadt zu finanzieren. – Das kann so nicht funktionieren, damit werden wir scheitern, wenn es darum geht, die Unterstützung der anderen Länder für Berlin zu gewinnen.
Ich spreche auch ein anderes Thema noch kurz an, das im Zuge der Neuordnung der föderalen Struktur einen festen Platz haben muss, und dies vor allem aus Sicht von Berlin. Ich meine die Fusion von Bundesländern. Auch wenn es Ihnen unbequem ist, Herr Wowereit: Sie haben es über Jahre versäumt, die Chancen und Vorteile einer Fusion von Berlin und Brandenburg in den Vordergrund zu stellen. Die Scherben sehen wir jetzt. Der SPDRegierungschef Brandenburgs hat die Fusion quasi „beerdigt“. Und das Einzige, was Herrn Wowereit dazu einfällt, ist, die Brandenburger zu Hasenfüßen zu erklären. Doch so gestaltet man keine Zukunft. Beide Regionen haben nur gemeinsam eine Chance. Sie müssen uns erklären, Herr Wowereit, wie Sie gedenken, Berlin-Brandenburg doch noch zum Erfolg werden zu lassen.
Zum Abschluss fasse ich zusammen: Berlin muss die Reform des Föderalismus als Ausgangspunkt nutzen, ein neues Selbstverständnis zu entwickeln. Wir wollen, dass Berlin Vorreiter ist, wenn es darum geht, eigene Ideen zu entwickeln und das Geflecht von Abhängigkeiten zu durchbrechen. Dazu wird Berlin aber mehr Mut und Ideen brauchen, als der Regierende Bürgermeister in der Föderalismuskommission gezeigt oder vermutlich jemals besessen hat. – Vielen Dank!
Dabei ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass diese Arbeit schon mit einem Strukturproblem begonnen hat, denn ein Ausgrenzungskartell von der CSU bis zu den Grünen hat dafür gesorgt, dass die PDS in dieser Kommission nicht vertreten ist. Das muss man sich einmal vorstellen: Die PDS stellt in sechs Landtagen in Ostdeutschland 158 Landtagsabgeordnete, während beispielsweise die Grünen in elf Landtagen 128 Abgeordnete oder die FDP in zehn Landtagen nur 111 Abgeordnete stellen. Dennoch entscheiden die Grünen und die FDP gemeinsam mit Herrn Stoiber und der CSU, die PDS aus der Reform des bundesdeutschen Föderalismus herauszuhalten. Das ist schon ein deutliches Zeichen für den Stand der Wiedervereinigung in Deutschland. Ich halte das für ein Problem, und trotzdem ist meine Partei im Bundestag, in den Landesparlamenten und in den Landesregierungen daran interessiert, dass diese Föderalismusreform, wie sie in der Bundesstaatskommission begonnen wurde, zu einem Erfolg geführt wird.
Die Bundesstaatskommission hatte sich drei Aufgabenschwerpunkte vorgenommen, und ich möchte auf zwei etwas intensiver eingehen. Die Bundesstaatskommission wurde beauftragt, die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder zu überprüfen. Im Laufe der Jahre hat sich im Prinzip durch das gemeinsame Handeln der Regierungen im Bund und in den Ländern eine Konzentration der Gesetzgebungskompetenz auf der Bundesebene realisiert. Damit wurden die Länder in ihrer Gesamtheit der wirksamen Steuerung wichtiger Politikbereiche beraubt. Insbesondere sind die Landesparlamenta
Die Bundesstaatskommission sollte ferner die Finanzbeziehungen insbesondere bezogen auf die Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern entflechten. Was heißt das eigentlich? – Das ist ein abstrakter Sachverhalt, aber interessanterweise der Aspekt, der im Unterschied zu den Gesetzgebungskompetenzen die Bürgerinnen und Bürger direkt und spürbar betreffen wird. Die Gemeinschaftsaufgaben wurden im Zuge der Finanzverfassungsreform 1969 eingeführt, um die Niveauunterschiede der Länder auszugleichen. Herr Zimmer hat darauf hingewiesen. Wir haben Ost- und Westländer, wir haben arme und reiche Länder, wir haben Stadtstaaten und Flächenländer mit einer völlig unterschiedlichen Ausstattung und völlig unterschiedlichen Möglichkeiten, Leistungen für Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.
Die Gemeinschaftsaufgaben stehen in der Tradition der Planungseuphorie und haben die ihnen zugedachte Aufgabe, die struktur- und regionalpolitischen Disparitäten zwischen den Ländern auszugleichen, ersichtlich nicht erfüllt. Die Unterschiede zwischen Baden-Württemberg und Niedersachsen sind durch Gemeinschaftsaufgaben nicht kleiner geworden. Andererseits hat es einen Fahrstuhleffekt für alle gegeben, denn alle sind durch die Gemeinschaftsaufgaben eine Stufe nach oben gerückt. Ein Land wie Bayern beispielsweise hätte den Spagat zwischen Laptop und Lederhose ohne die Gemeinschaftsaufgaben nie realisieren können. Bayern wäre ohne die Gemeinschaftsaufgaben heute immer noch ein Nehmerland und kein Zahlerland im Länderfinanzausgleich.
rier und die Landesparlamente politisch ausgehöhlt und um ihre politische Gestaltungsmacht gebracht worden. Einerseits verloren sie an politischer Gestaltungsmacht, und andererseits treffen die Landesregierungen im Bund zentrale Entscheidungen über den Bundesrat ohne die Kontrolle der Landesparlamente. Deshalb wird zu Recht von einem Exekutivföderalismus gesprochen, bei dem die Regierungen von Bund und Ländern quasi Interessen- und Abstimmungskartelle bilden. Die Parlamente hingegen verkümmerten – wie Kollege Ratzmann von den Grünen zutreffend formulierte – zu regionalen Verwaltungskontrollorganen.
Sie aus diesem Status herauszuholen und zu einer Reparlamentarisierung des deutschen Föderalismus zu kommen, das war Aufgabe der Bundesstaatskommission. Dazu hat sie sinnvolle Vorschläge geliefert, u. a. auch deshalb, weil die Landesparlamente mit dem Lübecker Konvent und dem sich daran anschließenden Arbeitsprozess ein Zeichen erneuerten Selbstbewusstseins gesetzt und Anforderungen formuliert haben, die sich nun in der Bundesstaatskommission und in den dort getroffenen Vereinbarungen wiederfinden.
Mit den Ergebnissen der Bundesstaatskommission werden insbesondere die Landesparlamente, aber auch die Landesregierungen Gestaltungsspielraum zurückgewinnen. Kollege Ratzmann verwies gestern im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten darauf, dass dies auch zwangsläufig zu veränderten Arbeitsstrukturen hier im Parlament führen muss. Wer auf der einen Seite über Reparlamentarisierung im deutschen Föderalismus spricht, der muss sich auch darüber Gedanken machen, wie sich einerseits die Arbeitsweise und andererseits möglicherweise die Ausstattung hier im Parlament verändert. Dabei geht es nicht um Diätenerhöhungen oder ein Vollzeitparlament, sondern darum, wie die Fraktionen in die Lage versetzt werden, die auf sie zukommenden Aufgaben zu erledigen.
Eine Verlagerung von Bundesaufgaben auf die Länder kann es nur mit entsprechender Kostenerstattung geben. Die Formel ist in drei Buchstaben zu fassen: GfA – Geld folgt Aufgaben. – Da, wo die Bundesebene Aufgaben an die Länder verteilt, muss Geld an die Länder fließen, denn ansonsten können die Länder diese Aufgaben nicht wahrnehmen. Bei einer Föderalismusreform geht es nicht darum, die Landesparlamente oder den öffentlichen Dienst besser auszustatten, sondern darum, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Ländern über die Wahl ihrer Landesparlamente mehr an Einfluss gewinnen. Deshalb müssen die Länder finanziell so ausgestattet werden, diese Aufgaben auch wahrnehmen zu können. Nur so macht eine Föderalismuskommission Sinn.
In diesem Sinne soll die heutige Diskussion auch den Berliner Vertretern in der Kommission den Rücken stärken, um die Kompensationsforderungen gegenüber dem Bund durchzusetzen, die der Senat in der Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion bereits dargelegt hat.
Diesen Aspekt der Mischfinanzierung – die hälftige Finanzierung von Infrastrukturausgaben durch Bund und Länder – muss man betrachten, wenn man sich darüber unterhält, was künftig in diesem Bereich der Wirtschaftsförderung, des Agrar- und Küstenschutzes und der Hochschulfinanzierung stattfinden soll. Es entspricht durchaus dem aktuellen Diskussionsstand über die Perspektiven staatlicher Aufgaben, wenn man sagt, dass man von dieser Form der Gemeinschaftsaufgaben Abstand nehmen will, aber die Aufgabe der Mischfinanzierung konditioniert vonstatten gehen muss.
Erstens: Die Verlagerung dieser Aufgaben an die Länder muss durch den Bund voll kompensiert werden. Wir stimmen dem Wissenschaftssenator zu, der die Auffassung vertritt, dass die Kompensation für die ehemalige Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zweckgebunden an die Länder erfolgen muss, um die notwendigen Investitionen im Wissenschaftssektor und damit für die Zukunft unserer Stadt zu sichern.
Zweitens: Die Kompensation muss in den ostdeutschen Ländern mit der Einlösung der Zusagen aus dem Solidarpakt II einhergehen, wie das der Senat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat. Das heißt, zusammengefasst 51,1 Milliarden € müssen im Zeitraum 2001 bis 2019 an die ostdeutschen Länder fließen. Das ist not
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kommission begibt sich sozusagen auf die Zielgerade ihrer Arbeit, und das scheint das Interesse der Parteipolitik zu fördern, noch einmal in Gesichtswahrungsrituale einzutreten und kleines, parteipolitisches Gezänk vor diesem Hintergrund aufzutragen.
Herr Hoff, Ihnen muss man sagen, dass Sie durchaus gerade in Berlin die Möglichkeit gehabt hätten, jemanden aus Ihren Reihen in die Kommission zu schicken, wie es auch andere Regierungen getan haben. Sie sind an der Landesregierung beteiligt, stellen einen Bürgermeister. Wenn sich außer Ihnen noch jemand anderes in Ihrer Fraktion für dieses Thema interessiert hätte, hätten Sie einiges daran setzen können, einen Ihrer Vertreter mit auf die Bank der stimmberechtigten Mitglieder in den Landtagen zu setzen. Scheinbar war aber das Interesse doch nicht ganz so groß.
Es sind aber nicht nur Sie, die anfangen, jetzt noch einmal zu pieken. Das kommt vielmehr aus den Reihen der CDU. Herr Zimmer, über Ihre inhaltliche Position zur Hauptstadtklausel kann man streiten. Was aber verwundert, ist, dass die CDU die einzige Partei war, die es scheinbar nicht geschafft hat, jemanden mit Berlinverankerung in die Verhandlungen der Kommission bezüglich der Hauptstadtklausel zu schicken. Die FDP hat Herrn Löning geschickt. Von der SPD war regierungsseitig jemand vertreten. Wir waren darin vertreten. Nur von der CDU ist niemand aufgetaucht.
wendig, um den Anschluss der Region Ostdeutschland – der fünf ostdeutschen Länder plus Berlin – an den Standard der westdeutschen Länder realisieren zu können.
Drittens: Die Diskussion um die Gemeinschaftsaufgabe hat deutlich gemacht – und es ist wichtig, das in Berlin zu sagen –, dass einzelne strukturschwache Regionen in Westdeutschland vor ähnlich dramatischen Verhältnissen stehen, wie wir sie in Ostdeutschland haben. Der Wegfall der Gemeinschaftsaufgaben wird für sie genauso verheerende Konsequenzen haben, zumal auch die EUFörderung rapide eingeschränkt wird. Treffen die Länder hierbei keine Vorsorge, drohen diese Regionen abzustürzen. Wenn wir bundesweit stets Solidarität für das Land Berlin einfordern, dann bedeutet das gleichzeitig auch, dass eine Verantwortung des Landes Berlin besteht, diese Regionen nicht aus dem Blick zu verlieren und mit diesen Regionen gemeinsam dafür zu sorgen, dass strukturschwache Regionen nicht abstürzen.
Ich werde in der zweite Rederunde mit Sicherheit noch etwas stärker auf den Aspekt des Wettbewerbsföderalismus eingehen,
Abschließend möchte ich Folgendes noch einmal deutlich machen: Bei dieser Föderalismusreform geht es um die Aufhebung des Status quo und einen Schritt nach vorn. Damit wird aber die Föderalismusreform nicht zu Ende sein, denn der Föderalismus ist kein statisches Gebilde, bei dem man einen Anfangspunkt und einen Endpunkt setzen kann, sondern ein dynamischer Prozess. Auch nach dieser Reform wird es Veränderungsbedarfe und Fragen geben, denen sich diese Bundesstaatskommission bislang noch nicht gestellt hat. Wir möchten drei Punkte benennen, die wir für wichtig halten:
Erstens: Über die Neugliederung des Bundesgebietes ist erneut nachzudenken. Die von den Alliierten 1945 geschaffenen Länder sind vielfach weder wirtschaftlich zweckmäßig noch finanziell leistungsfähig oder politischadministrativ hinreichend wettbewerbsfähig. Also sollte man sich darüber Gedanken machen, wie man an Stelle der 16 Länder nur 10 Länder realisieren könnte.
Zweitens: Die Reform der Finanzverfassung und des Solidarpaktes II steht auf der Tagesordnung. Grundlage dafür ist eine Neugliederung des Bundesgebietes und die Diskussion darüber.
Drittens: Die Reform des Bundesrates und der Innenminister- und Kultusministerkonferenz bzw. der Fachministerkonferenzen insgesamt ist erforderlich, denn es hat sich gezeigt, dass diese nicht zu verbesserten Abstimmungsprozessen, sondern häufig zum Stillstand geführt haben. Darüber muss man nachdenken. Das wird die Aufgabe sein, und die Diskussion heute ist dafür wichtig. – Vielen Dank!
Die FDP reiht sich ebenfalls in die Reihe der Kritiker ein. Ihr großer Reformator, Herr Hahn, Herr von Lambsdorff war jüngst mit der Äußerung zu lesen, dass die Kommission eine Fehlkonstruktion sei, dass man sich in diesem Bereich auch nicht weiter nach vorn bewegen solle. Umso mehr freut es mich aber, Herr Lindner, dass Sie sich hier dazu durchringen konnten, im Haus den gemeinsamen Antrag mit zu unterstützen, der ganz klar sagt, dass man dieser Kommission zu einem Ergebnis verhelfen will.
Wenig hilfreich ist aber Ihr eigener Antrag. Da muss man Ihnen wohl sagen, dass derjenige, der meint, dass die eigene Parteidoktrin zum Leitbild des gesamtstaatlichen Handelns gemacht werden soll, allerdings die Ergebnisse der Kommission gefährdet.