In der Tat ist es richtig, Politiker sparen auch bei sich selbst. Das ist dankenswerterweise von Frau Fischer eben schon dargestellt worden. Sie müssen aber auch die Kraft haben, auch noch in anderen Bereichen, die öffentlich beeinflussbar sind, zu sparen, nämlich etwa bei den Vergütungen von Vorständen und Geschäftsführern von Unternehmen, die sich mehrheitlich im öffentlichen Besitz befinden oder anderweitig beeinflusst werden.
Da tut es Not, dass man einen Gutteil des Zeitaufwands, den man möglicherweise für solch eine Diskussion braucht, wie ich sie eben geschildert habe, darauf verwendet, sich hier Maßstäbe herauszupicken. Schauen Sie sich doch einfach einmal an, wie ein einzelner Abgeordneter mit seinem Votum für oder gegen bestimmte Vorlagen, für oder gegen Gesetze bis hin zum Haushaltsgesetz letztlich Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit trägt. Wir können das sicherlich auch herunterbrechen auf die Verantwortung, die ein Senator mit seinen täglichen Entscheidungen trifft. Schauen Sie sich auf der anderen Seite an, wie eingegrenzt, wie begrenzt in diesem Verhältnis die Verantwortung von Vorständen oder Geschäftsführern ist, die möglicherweise dann auch noch im Hintergrund die Gewährsträgerhaftung des Landes Berlin haben. Ich glaube, da tut auch eine Diskussion Not, bei
uns im Hause ist sie auch ein paar Mal geführt worden – Vergütungen für BVG-Vorstand, Vergütungen für Vorstände anderer landeseigener Unternehmen. Vielleicht kann man diesen Antrag in der Diskussion im Ausschuss auf diese etwas breitere Basis stellen und sich nicht begrenzen auf das Prozentbetrachten und die eine oder andere Jahreszahl, die in den unterschiedlichen Gesetzen für Senatoren oder andere enthalten ist.
Lassen Sie uns die begrenzte Betrachtungsweise ein wenig aufweichen, denn dann wird ein Schuh daraus! Dann kann man die einzelnen Abhängigkeiten zwischen Verantwortung und Vergütung vielleicht auch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen. So sollte auch die Diskussion im Ausschuss geführt werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS-Fraktion legt Wert auf die Feststellung, dass die Besoldung und Versorgung einschließlich der Bestimmung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand ein originäres Recht des Parlaments ist, das es ebenso selbstbewusst wie abwägend handhaben sollte.
Die Grünen knüpfen mit ihrem Antrag, das Pensionsalter für Senatoren auf 65 Jahre zu erhöhen, an eine gesellschaftliche Debatte an, die danach fragt, ob diejenigen, die politisch die Abkehr von Besitzstandsdenken predigen, auch selbst bereit sind, zu verzichten. Die Berliner Landesregierung und das Berliner Parlament brauchen sich aber im Hinblick auf diese Frage – und damit schließe ich ausdrücklich die Repräsentanten aller Parteien ein – im Bundesvergleich nicht zu verstecken. Deswegen können wir diese Debatte, ob Rente ab 65 auch ein Grundsatz für Mitglieder der Berliner Landesregierung sein sollte, mit großer Gelassenheit führen.
Die Frage, warum dieser Grundsatz nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Mitglieder einer Landesregierung gelten sollte, ist aus Sicht der PDS-Fraktion sehr plausibel. Diese Frage stellt sich übrigens unabhängig vom Haushaltsnotstand, Herr Kollege Schruoffeneger! Die PDS plädiert dafür, eine sachliche Debatte zu führen, die sich an den Fakten und nicht an Unterstellungen orientiert.
Wenn die Grünen in ihrem Antrag ungeprüft behaupten, dass ein genereller Ausstattungsvorsprung Berlins bei den Senatorenpensionen bestünde – wobei sie sich auf die Autorität eines Berichtes an den Hauptausschuss berufen, den sie selber beauftragt haben –, so liegt hierbei ein gewisser Irrtum vor. Denn ob die Senatoren in Berlin tatsächlich mehr Pension bekommen als ihre Kollegen in anderen Bundesländern, steht gar nicht in dem Bericht,
Ansonsten hat Kollegin Fischer hierzu schon Ausführungen gemacht. Ich möchte gern die Frage der tatsächlichen oder vermeintlichen Ausstattungsvorsprünge – und denke, dass das auch in Ihrem Sinne ist, Herr Schruoffeneger – prüfen, bevor ich darüber urteile.
Auch in einem weiteren Punkt plädieren wir für mehr Klarheit: Die Grünen beziehen sich in ihrem Antrag sehr ausführlich auf die finanziellen Auswirkungen einer Anhebung des Pensionsalters für Senatoren. Ausführlich, aber nicht umfassend, Herr Schruoffeneger! Denn Sie kennen diesen Bericht, der klar die Einschätzung trifft, dass eine Anhebung des Pensionsalters aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht rückwirkend erfolgen kann und demzufolge eine Anhebung des Pensionsalters in dieser Legislaturperiode keine kassenmäßige Auswirkungen hätte – langfristig etwas mehr als 300 000 ' inen Cent bis 2006. Das haben Sie zur Kenntnis genommen, aber wahrscheinlich aus Platzgründen in Ihrer Antragsbegründung nicht erwähnt. Es wäre interessant, zu erfahren, Herr Schruoffeneger, ob wir uns in der Bewertung der finanziellen Auswirkungen überhaupt einig sind. Das sage ich auch deshalb, weil die PDS-Fraktion, wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, dem Ansinnen Ihres Antrags sehr aufgeschlossen gegenüber steht.
Sie haben in Ihrer Rede noch einmal hervorgehoben, dass Sie dafür sind, eine Anhebung des Pensionsalters auch rückwirkend – d. h. auch bezüglich der Mitglieder dieser Landesregierung – zu vollziehen.
Wenn das Rückwirkungsverbot für alle gilt, für die die Regel: „Ruhestand mit 65“ bis jetzt noch keine Anwendung gefunden hat, dann muss dieser Grundsatz auch für die Mitglieder der jetzigen Landesregierung gelten. Das ist ein ernsthafter Streitpunkt zwischen der PDS-Fraktion und der antragstellenden Fraktion der Grünen.
Ich komme zum Schluss: Die PDS-Fraktion steht Ihrem Antrag aufgeschlossen gegenüber. Wir sehen Diskussionsbedarf. Wir sehen aber auch, dass es bestimmte Spielregeln bei der Beratung dieses Antrags geben muss. Wir wollen keine populistische Neiddebatte, sondern eine ernsthafte Abwägung. Und wir sehen Handlungsbedarf, denn das, was für einen einfachen Arbeitnehmer zumutbar ist, muss auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Regierungsämtern für einen Senator zumutbar sein. – Herzlichen Dank!
Herr Kollege Braun bittet um die Möglichkeit zu einer Kurzintervention. Diese erhält er selbstverständlich. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Herr Krüger! Nur eine kurze Replik: Selbstverständlich ist es möglich, in die Pensionsansprüche oder – besser gesagt – in die Anwartschaften der aktuellen Senatoren einzugreifen. Ich möchte das Parlament daran erinnern, dass wir das bei unseren eigenen Ansprüchen auch gemacht haben. Im Jahr 1999 wurde die Pensionsregelung für die Abgeordneten geändert, und zwar für alle, die bereits seit 1995 im Amt waren. Für die davor galt das nicht, aber für diejenigen, die im Amt waren und nur Anwartschaften, aber noch keine Pensionsansprüche hatten. Warum sollte das bei Senatoren nicht möglich sein?
Es roch – wenn ich Sie richtig verstanden habe – ein wenig danach, als ob Sie den Senatoren Ihrer Landesregierung die Pensionsansprüche relativ schnell und wirksam retten wollten. Ich hoffe, das war nicht so gemeint, denn Sie sind eine sozialistische Partei. Ihre Grundsätze – so, wie ich sie verstanden habe – gehen auch danach, die Senatoren mit den Rentnern gleichzustellen. Ich hoffe, Sie meinten nicht die Vorruheständler, sondern wirklich die Rentner, die mit 65 in Pension gehen. – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU – Liebich (PDS): Wie kommen Sie darauf, dass wir in der nächsten Legislaturperiode nicht dabei sind?]
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Krüger! Es geht nicht um eine populistische Neiddebatte. Das wird ja langsam auch ein wenig schwierig. In dem Moment, wo wir in diesem Land anfangen, über das Thema Gehälter auch nur zu reden, wird einem sofort eine Neiddebatte unterstellt.
[Liebich (PDS): Das sagen Sie immer, wenn ich „Vermögensteuer“ sage! – Lehmann (FDP): Da stimmt es auch! – Liebich (PDS): Sehen Sie!]
Es geht auch nicht um den Ausstattungsvorsprung, sondern schlicht und ergreifend um die Glaubwürdigkeit eines Landes mit einem Haushaltsnotstand, das ganz gern von anderen Bürgern in diesem Land etwas Geld haben möchte.
Die FDP ist sehr dafür, den Anspruch auf das Ruhegehalt erst ab dem 65. Lebensjahr festzulegen – d. h. wir möchten dem Antrag der Grünen in diesem Punkt folgen. Wir tun damit nichts anderes, als den Bezugspunkt an das anzupassen, was wir bei jedem Bürger auf der Straße, bei der arbeitenden Bevölkerung und jedem Unternehmen auch erwarten. Das ist für jeden Senator und für jede Senatorin nachzuvollziehen. Insofern ist die Intention des Antrags richtig und gut.
Das ist auch schlüssig, wenn man den Vergleich mit den anderen Bundesländern zieht. Es gibt nur wenige Ausnahmen, nämlich in Sachsen und in Thüringen. Die Zahlung des Rentenanspruchs in Berlin bereits ab dem 55. Lebensjahr ist im Bundesvergleich als mehr oder weniger einmalig anzusehen. In dem Haushaltsnotlage-Land Bremen gibt es auch erst ab 63 Rentenbezüge. Es ist nicht ganz angemessen, dass schon nach einer zehnjährigen Amtszeit unabhängig vom Alter der ausscheidenden Personen Pensionsansprüche entstehen, während wir allen anderen Bürgern sonst erzählen, dass sie die natürlich erst ab 65 erwerben – meistens nach einem Berufsleben, das sich über 40 Jahre oder noch mehr Jahre erstreckt hat. Das sollten wir nicht vergessen.
Das ist nicht nur eine Frage der sofort kassenmäßig wirksamen Einsparungsmöglichkeiten, die damit verbunden sind, Herr Krüger, sondern auch eine Frage der Vorbildfunktion von Senatorinnen und Senatoren in diesem Land, dem es so schlecht geht. Wenn es ein Unternehmen wäre, müsste es Insolvenz anmelden, und es gäbe gar nichts mehr – schon gar keine Gehälter.
Ich muss aber Herrn Goetze Recht geben, dass dieses Thema breiter und umfangreicher diskutiert werden muss. Insofern gehört die Beratung konstruktiv in die Ausschüsse. Das ist sicher der richtige Weg, aber ich glaube auch, dass wir bei diesem Thema sehr vorsichtig sein müssen und nicht alle Fäden zur gleichen Zeit ziehen dürfen, weil wir nämlich sonst Gefahr laufen, das Thema zu zerreden. Hier ist aber ein Punkt, bei dem man irgendwann einmal anfangen muss, Veränderungen herbeizuführen.
Im Rahmen einer konstruktiven Beratung sollten wir noch einmal darüber nachdenken, warum der Zeitraum, nach dem die Senatorinnen und Senatoren ihre Ansprüche erlangen, nicht verlängert werden kann. Im Moment beträgt dieser Zeitraum vier Jahre, aber ich bin schon der Ansicht, dass er zumindest auf fünf Jahre angehoben werden kann.
Die nächste Frage, die sehr dezidiert zu diskutieren ist, lautet, wie der Anstieg der Rente für Senatorinnen und Senatoren zu bewerten ist und ob es nicht auch so sein kann, dass für deren Rentenzahlung die gleichen Nullrunden gefordert werden wie bei jedem Normalbürger. Dort verlangen wir für die Rentnerin und den Rentner Nullrunden, und wir erwarten, dass die Bürgerinnen und Bürger dafür Verständnis haben, dass es durch den Nachhaltigkeitsfaktor weniger Rente geben wird. Das sind Themen, über die wir genau diskutieren müssen, denn das Gleiche sollte auch für die Senatorinnen und Senatoren gelten.
Das heißt, wir werden dem Antrag folgen. Wir wünschen uns eine konstruktive Beratung im Ausschuss, mit vielen Fragen, die, glaube ich, noch vor uns liegen und die wir sicher – auch für uns selbst – kontrovers diskutieren werden, und zwar – wie ich hoffe – mit dem notwendigen Erfolg, um allen anderen Bundesländern zu zeigen,
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss sowie an den Hauptausschuss. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.
Gesetz zur Gründung und zu den Aufgaben einer Standortgemeinschaft – Standortgemeinschaftsgesetz (StandOGemG)
Ich eröffne die I. Lesung. Die Fraktion der CDU hat als Antragsteller die Beratung gewünscht. Hierfür steht den Fraktionen eine jeweilige Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt der Herr Kollege Tromp von der CDU. – Bitte sehr, Herr Tromp!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Krise des Karstadt-Konzerns hat uns wieder einmal vor Augen geführt, wie labil die Situation in so mancher Berliner Einkaufsstraße ist. Das rapide Flächenwachstum im Einzelhandel seit dem Mauerfall, gepaart mit der Entstehung neuer Shoppingzentren, die für Verbraucherinnen und Verbraucher modern und attraktiv sind, hat so manches gewachsene Bezirkszentrum in Bedrängnis gebracht. Viele mittelständische Betriebe mussten seitdem aufgeben, und der Leerstand ist mittlerweile in so mancher Einkaufsstraße deutlich sichtbar.