Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

Lfd. Nr. 15:

Große Anfrage

Zuwanderungsgesetz und Integration in Berlin

Große Anfrage der FDP Drs 15/3069

Zu der mehrfach vertagten Großen Anfrage liegt Ihnen die schriftliche Beantwortung seit dem 21. September 2004 vor. Für die Begründung der Großen Anfrage hat nun die Fraktion der FDP mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten das Wort. Wer übernimmt es? – Herr Lehmann, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus hatte sich im August in weiser Voraussicht dazu entschlossen, eine Große Anfrage zum Thema Zuwanderung und Integration an den Senat von Berlin zu stellen. Ich bin sehr erfreut darüber, dass sie noch im alten Jahr behandelt werden kann, weil, wie jeder weiß, ab dem 1. Januar 2005 das Zuwanderungsgesetz bundesweit in Kraft tritt.

Hartz IV hat in den letzten Monaten in Berlin thematisch fast alles überlagert. Dabei haben wir alle aus den Augen verloren, dass ein weiteres wichtiges Gesetz dafür verantwortlich sein wird, dass sich die Politik im nächsten Jahr erheblich verändern wird. Mit dem Zuwanderungsgesetz nehmen wir Abschied von einer antiquierten und althergebrachten Ausländerpolitik. Wir passen uns dem europäischen Standard, aber auch den nationalen Standards anderer Länder an. Staaten wie Holland oder auch die skandinavischen Staaten haben schon längst erkannt, dass durch die Globalisierung und die demographische Entwicklung eine Kehrtwende in der Einwanderungspolitik eingeläutet werden musste.

Deutschland hat nun nachgezogen, im Übrigen unter großer Beteiligung der FDP. Die FDP war die erste Partei in Deutschland, die dieses Problem thematisiert hatte. Der FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Zuwanderung mit seinem Kern, dem Zuwanderungs- und Integrationsgesetz, datiert vom 27. Juni 2000 und wurde im Deutschen Bundestag schon ein Jahr später in I. Lesung beraten. Wir waren somit die Ersten, die sich ernsthaft mit diesem Thema beschäftigt haben. Andere haben dann klugerweise nachgezogen.

Mit dem Zuwanderungsgesetz wird sich in Zukunft für Migrantinnen und Migranten vieles ändern. Viele Flüchtlinge und Asylbewerber werden klarere und eindeutigere Rechtsbestimmungen vorfinden. Alles in allem ist das Zuwanderungsgesetz ein Kompromiss, mit dem alle Parteien leben können. Ich hoffe, dass einige diesen Worten im Verlauf der Debatte nicht widersprechen werden.

Trotz dieses positiven Grundtenors werden naturgemäß einige Fragen auftreten, die wir vom Senat gern beantwortet haben wollen: Welche Maßnahmen hat der Senat bisher unternommen, damit das Zuwanderungsgesetz reibungslos in Berlin umgesetzt werden kann? Welche Hausaufgaben muss die Regierung noch machen, und wie ist der jetzige Stand der Dinge? Gerade deshalb unsere Große Anfrage. Ich möchte nicht erleben, dass wie bei Hartz IV kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes ein Chaos ausbricht, dass beispielsweise nicht klar ist, wie die Integrationskurse auf der praktischen Ebene organisiert werden sollen und wie viel sie alles in allem kosten werden, dass die Ausländerbehörde nicht weiß, wie sie an mehr Personal herankommt, wenn sie zur Dienstleistungsbehörde werden soll, dass der Stellenpool wie bei vielen anderen Feldern nicht funktioniert und vor allem, dass Kinder von Behörden nicht wieder aus den Schulen herausgeholt und dann in inhumaner und kalter Manier abgeschoben werden.

[Mutlu (Grüne): Wie heute geschehen!]

Es ist schon beschämend, dass dies ausgerechnet SPD und PDS passiert. Leider haben die Koalitionsfraktionen nicht genügend Druck auf den Innensenator ausgeübt. Ich hoffe stark, dass der Senat aus seinen Fehlern bei der Organisation und Umsetzung von Hartz IV ein gutes Stück dazugelernt hat.

Berlin ist eine Migrantenstadt, und dies nicht erst seit den letzten Jahrzehnten. Wenn das Zuwanderungsgesetz dazu beiträgt, diese Einsicht bei der Berliner Bevölkerung und einem Teil der politischen Verantwortungsträger stärker zu implementieren, wären wir einen großen Schritt weiter. – Vielen Dank erst einmal!

[Beifall bei der FDP – [Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Danke schön! – Zur Beantwortung durch den Senat teile ich mit, dass sich der Senat die Beantwortung aufteilt. Zunächst erteile ich das Wort Herrn Senator Körting, und danach wird Frau Senatorin Knake-Werner zu uns sprechen. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben die Große Anfrage schriftlich beantwortet und zu den dort gestellten Fragen Stellung genommen. Dieses kann man jetzt nicht dadurch konterkarieren, dass man in der mündlichen Begründung der Großen Anfrage zu völlig neuen Fragestellungen kommt, vollmundig ankündigt, das sei ein Kompromiss, und man erwarte, dass alle Beteiligten zu dem Kompromiss stünden, und dann gleichzeitig sagt: Wir wollen ein völlig neues Abschiebungs- oder Ausweisungsrecht ha

Vizepräsident Dr. Stölzl

ben, und der Senat soll uns doch mal sagen, wie er das künftig umsetzt. – So einfach geht es nun auch nicht.

Wir haben nun ein Zuwanderungsgesetz. Etliche Dinge hätte dieser Senat beim Zuwanderungsgesetz gemeinsam gern anders gesehen. Wir hätten nämlich gern ein Gesetz gehabt, wie es seinerzeit mal vom Bundesrat akzeptiert wurde, allerdings mit bestimmten Zweifelsfragen bei der Abstimmung des Bundesrates, und das deshalb noch einmal durch den Bundesrat musste. Wir hätten gern das ursprüngliche Zuwanderungsgesetz gehabt. Es ist kompromissweise, insbesondere auf Druck der CDULänder, noch verändert worden, aber auch dieses veränderte Gesetz ist ein wesentlicher Fortschritt und ein Paradigmenwechsel bei unserer Ausländerpolitik, und zwar ein Paradigmenwechsel, weil im Gegensatz zur bisherigen Grundauffassung die Bundesrepublik Deutschland durch dieses Gesetz sagt: Ja, wir haben nicht nur Wanderarbeitnehmer oder Leute, die wir aus humanitären Gründen im Einzelfall aufnehmen; wir sind ein Land, in dem es künftig Zuwanderung geben wird, und wir wollen diese Zuwanderung in vernünftiger Weise regeln, sowohl für die Zuwanderer wie für uns. – Das ist ein Paradigmenwechsel gegenüber dem bisherigen Recht, und insofern hat das Zuwanderungsgesetz, so wie es im Bundestag beschlossen und dann in der Kompromissformel vom Bundesrat akzeptiert wurde, einen wesentlichen Fortschritt in unserem Verhältnis zu Ausländern gebracht. Das sollte man allgemein anerkennen.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Dass in diesem Zuwanderungsgesetz nicht alles geregelt ist – Sie greifen dies mit Ihrer zweiten Frage zum Begrenzungsgesetz auf –, ist wohl wahr. Es hat einen wesentlichen Druck der CDU-Länder gegeben, im Moment möglichst wenig in Bezug auf Zuwanderung zu regeln. Ich prognostiziere, dass wir in wenigen Jahren eine demographische und Arbeitsmarktsituation haben werden, dass wir das, was im ursprünglichen Zuwanderungsgesetz als so genanntes Punktesystem enthalten war, wie man eine Zuwanderung regeln kann, in Zukunft dann bekommen werden, weil keine Regierung und kein Bundestag in den nächsten 10, 15 Jahren darum herumkommen wird, die Zuwanderung über die jetzige gesetzliche Regelung hinaus zu vereinfachen und sinnvoll neu zu regeln und nicht wild zu regeln, indem man darauf setzt, dass irgendwelche Leute illegal kommen, sondern dass man ein legales Verfahren finden muss, wie man zu einer vernünftigen Zuwanderung kommt. Insofern erfüllt das Gesetz noch nicht alle Voraussetzungen. Das Gesetz ist ein Kompromiss vieler Parteien. Herr Stadler von der FDP war im Vermittlungsausschuss, Herr Beck von den Grünen ebenfalls, beziehungsweise in den Gremien. SPD-, CDU- und CSU-Leute waren es, und als sechste „Partei“ war auch noch der Bundesinnenminister beteiligt. Deshalb ist es ein Kompromiss der verschiedensten Seiten geworden, die unterschiedliche Auffassungen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben. Ich habe nicht den Eindruck, dass irgendeiner der Beteiligten nicht ausreichend Gelegenheit gehabt hätte, vorzutragen oder sich

einzubringen. Deshalb ist die 3. Frage ein bisschen polemisch, weshalb wir denn die Grünen draußen gelassen hätten. Die Grünen waren permanent dabei. Sie waren es auch auf Bundesebene. Auch im Berliner Senat hat es ab und zu Abstimmungen beziehungsweise Informationen über Einzelfragen gegeben, wobei ich nicht verkennen will, dass die PDS-Mitglieder des Senats, die dem ursprünglichen Entwurf zugestimmt hatten – da haben wir im Bundesrat gemeinsam Ja gesagt –, große Zweifel daran haben, ob der jetzige Kompromiss alle Bedingungen eines vernünftigen Zuwanderungsgesetzes erfüllen würde.

Ich will eine Schlussbemerkung machen, bevor Frau Knake-Werner etwas zu den Integrationsfragen sagt: Das Zuwanderungsgesetz stellt uns vor neue Anforderungen insbesondere deshalb, weil wir ein völlig neues Verfahren bekommen. Das wird für die Ausländerbehörde in der Übergangszeit mit erheblichen Belastungen verbunden sein. Wir haben dem Rechnung getragen, indem wir zusätzliche Mitarbeiter dorthin gegeben haben, um das aufzufangen. Auf lange Sicht wird es meiner Meinung nach nicht zu der prognostizierten Erhöhung der Mitarbeiterzahl kommen, weil ein Teil der Arbeit doch relativ vereinfacht wird. Wenn künftig Kettenduldungen abgeschafft sind, wenn bei EU-Angehörigen praktisch keine ausländerbehördlichen Besuche mehr gemacht werden müssen, [Abg. Ratzmann (Grüne) meldet sich zu einer Zwischenfrage.]

sondern alles auf der Meldestelle erledigt werden kann, muss dies auch zu einer Entlastung der Ausländerbehörde führen und dazu, dass das, was an Erschwernissen – Abgleichung mit der Arbeitsagentur – hinzugekommen ist, sich unter dem Strich nicht auswirkt. Deshalb glaube ich, dass nach Übergangszeiten von vielleicht einem Jahr im Ergebnis nicht nennenswert mehr auf die Ausländerbehörde zukommt als heute. Wir müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen. – Der Kollege Ratzmann will irgendetwas.

Dann muss der Kollege Ratzmann drücken. – Gut, dann dürfen Sie reden – bitte!

Herr Dr. Körting! Sie sagten eben, dass die Abschaffung von Kettenduldungen zu Arbeitserleichterungen führen werde. Sehen Sie denn, dass mit dem Zuwanderungsgesetz die Kettenduldungen abgeschafft sind, und wird die Ausländerbehörde hier in Berlin von den im Zuwanderungsgesetz diesbezüglich geschaffenen Möglichkeiten Gebrauch machen und Aufenthaltstitel erteilen?

Wir haben die Möglichkeit, nach § 25 und § 7 Abs. 3, wenn ich das richtig im Kopf habe, für ein bestimmtes Klientel, das wir bisher immer mit Duldung von sechs Monaten verlängert haben, künftig Dauertitel zu geben. Meine Absicht ist es, soweit nicht Straftatbestände vorliegen, davon größtmöglich Gebrauch zu machen, weil es keinen Sinn macht, dass dieselben Leute alle sechs Monate bei der Behörde antanzen, Papiere vorlegen und die Behörde sagt: Eigentlich

Sen Dr. Körting Sen Dr. Körting

müsstet ihr zwar ausreisen, aber wir bekommen euch nicht raus, also erhaltet ihr eine Duldung.

Letzte Anmerkung von mir, die mit dem Zuwanderungsgesetz nichts zu tun hat, die Frage ist aber gestellt worden, und ich will Ihnen die Antwort nicht schuldig bleiben: Auch nach dem Zuwanderungsgesetz und dem Aufenthaltsgesetz wird es in Zukunft eine Vielzahl von Fällen geben, wo Menschen hierher kommen, Asylgründe geltend machen, diese nicht anerkannt werden oder die illegal kommen und dann wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen. Daran hat das Zuwanderungsgesetz nichts geändert. Auch die Praxis der Berliner Ausländerbehörde, das, was der Gesetzgeber vorschreibt, dass die Menschen in ihre Heimat zurückkehren müssen, notfalls zwangsweise durchzusetzen, wird sich nicht ändern. Es ist die Aufgabe der Ausländerbehörde, dieses Gesetz notfalls auch gegenüber den Betroffenen zu vollziehen. Das wird, wie bisher, nicht dazu führen, dass wir Menschen, die kurz vor dem Abitur stehen, aus der Schule herausnehmen. Im Übrigen gibt es aber keine zeitlichen Vorgaben. Wenn, wie es gestern der Fall gewesen ist, eine Frau, die jetzt im Herbst wieder zurückgekommen ist – sie war schon zweimal in Deutschland, ist dann aber in den Kosovo zurückgegangen, ist jetzt wiedergekommen und hat noch einmal einen Asylantrag gestellt und ist abgewiesen worden –, zwangsweise ausreisen muss und dies nicht freiwillig tut, wird sie nach den geltenden Bestimmungen abgeschoben. Hierbei spielt es keine Rolle, dass sie Kinder hat. Sie hat drei Kinder und die sind mit abgeschoben worden, weil wir die Familie nicht auseinander reißen. Da wir die Kinder nicht anders als in der Schule bekommen haben, sind die Kollegen, die das vollziehen müssen, in Zivil mit der Mutter zur Schule gegangen und haben die Kinder dort abgeholt. Das ist das normale und – wie ich meine – auch legitime Verfahren. Ein anderes Vorgehen führte nämlich dazu, dass die Kinder als 14-Jährige untertauchen, wenn sie nach Hause kommen und hören, die Mutter sei gerade von der Ausländerbehörde geholt worden, um über Düsseldorf nach Pristina zu fliegen. Daran hat sich durch das Zuwanderungsgesetz nichts geändert. Wer daran etwas ändern will, muss sagen, dass wir grundsätzlich hier aufhältliche Ausländer auf Dauer hier behalten und nicht mehr abschieben. Dies ist von keinem – auch von der FDP nicht – im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens vertreten worden. Deshalb sollten man hier nicht SchwarzesPeter-Spiel betreiben. Wir machen das, wozu wir gesetzlich verpflichtet sind. – Danke schön!

Danke schön! – Das Wort hat Frau Senatorin Dr. Knake-Werner. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz wird nicht nur die Zuwanderung, sondern auch die Integrationspolitik auf eine neue Grundlage gestellt. Erstmals haben wir ein klares Bekenntnis dazu: Deutschland ist ein Einwanderungsland. Erstmals haben wir einen bundesgesetzlichen Rahmen für die Steuerung

von Migration und für die Ausgestaltung der Integration. Die Zuständigkeiten sind zwischen Bund und Ländern eindeutig geregelt, und auch hinsichtlich der Integration sind Leistungen neu ausgerichtet. Künftig hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die entscheidende Handlungskompetenz.

Der Bund zahlt die Integrations- und Sprachkurse für neu Zugewanderte. Die Länder haben mit der Bundesregierung vereinbart, dass die nötigen inhaltlichen und organisatorischen Abstimmungen in einer Arbeitsgruppe des Bundesrats erfolgen. Das Land Berlin ist durch den Beauftragten für Integrations- und Migrationsfragen vertreten. Die Integrationsangebote für die bereits in Berlin lebenden Zugewanderten sind weiterhin in der Verantwortung des Senats. – So ist das eben, Herr Lehmann. Es gibt Zuständigkeiten von Bund und Ländern, das haben Sie schon bei Hartz nicht verstanden, aber vielleicht verstehen Sie es jetzt.

Der Berliner Senat hätte sich ein anderes Zuwanderungsgesetz gewünscht, darauf hat Herr Körting schon hingewiesen. Wir haben uns für das Punktesystem bei der Arbeitsmigration eingesetzt und für eine Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge gestritten. Selbstverständlich werden wir auf der neuen Grundlage unsere Integrationsbemühungen fortsetzen und dort verstärken, wo es besonders notwendig ist. Mit dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen hat der Senat bereits eine Institution geschaffen, die die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes sicher kritisch begleiten wird. Weil hier die Staatssekretäre und die gewählten Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen und nichtstaatlichen Organisationen sozusagen auf gleicher Augenhöhe miteinander verhandeln, werden sie die Empfehlung für unsere Integrationspolitik praxisorientiert und ausgewogen aussprechen.

In Berlin verstehen wir die Integration von Zuwanderern als einen Prozess, der nur wechselseitig gelingen kann. Auf der Seite der Aufnahmegesellschaft muss das heißen, dass wir für Zugewanderte gute Zugänge zum Arbeitsmarkt, zur Ausbildung und zum restlichen Bildungsmarkt schaffen. Auf der Seite der Zugewanderten muss es darum gehen, deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben und die angebotenen Integrationschancen zu nutzen.

Die Aufgabe der eigenen kulturellen Traditionen, die Assimilierung – oder wie immer die Konservativen das nennen – ist mit erfolgreicher Integration nicht vereinbar. Das ist unsere tiefe Überzeugung.

[Beifall bei der PDS]

Zu einem entscheidenden Zukunftspotential Berlins gehört kulturelle Vielfalt.

Ab dem 1. Januar 2005 werden aus meinem Einzelplan Haushaltsmittel in Höhe von 759 000   +ügung gestellt. Diese Mittel werden für die Beratung von neuen Zuwanderern und von bereits in Berlin lebenden

Zugewanderten eingesetzt. Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Migrationssozialarbeit wird derzeit mit den Berliner Trägern besprochen. Wir denken auch daran, allen Neuzuwanderern Kinderbetreuung anzubieten, während sie an Integrationskursen teilnehmen.

[Beifall bei der PDS]

Dies wollen wir insbesondere bei den Integrationskursen tun, die für Mütter angeboten werden.

Das Zuwanderungsgesetz ist tatsächlich – Herr Körting hat schon darauf hingewiesen – ein Paradigmenwechsel, denn im alten Ausländerrecht stand der aufenthaltsrechtliche Umgang mit Zuwanderung im Vordergrund. Nunmehr geht es darüber hinaus um die Steuerung von Migration und Integration. Das neue Gesetz zwingt nicht nur den Bund, sondern auch uns Länder zu einem ganzheitlichen Ansatz. Auf diese neue Situation stellen wir uns bereits vor In-Kraft-Treten des Gesetzes ein. Wir haben unsere ressortübergreifende Zusammenarbeit organisiert. Mehrere Verwaltungen und nachgeordnete Behörden arbeiten derzeit intensiv an der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Berlin. Das verlangt eine intensive Koordination. Über die Ressorts hinausgehende Querschnittsfragen werden dabei in besonderer Weise angesprochen. Aber es geht immer auch um die Diskussion über den Stand der Vorbereitung in den einzelnen Verwaltungen. Notwendig ist dabei auch, von Fall zu Fall Vertreter des Bundes zur Beratung hinzuzuziehen. Das wird auch so praktiziert.

In Berlin wollen wir den Umbau mit weiteren Integrationsanstößen vorantreiben. Dazu gehört, dass wir eine neue Willkommenskultur für Zugewanderte entwickeln wollen. Wir wollen im nächsten Jahr außerdem eine Einbürgerungskampagne starten, sobald die Bezirke genügend Kapazitäten für neue Anträge haben. Und wir werden die interkulturelle Öffnung der Verwaltung, wie wir es uns vorgenommen haben, vorantreiben.

Berlin wird die Chancen des Zuwanderungsgesetzes nutzen. Wir werden dabei auch versuchen, die vorhandenen Risiken zu minimieren. Hierzu gehört für mich, dass Berlin auch weiterhin offen für politisch Verfolgte bleiben muss. Um die Integration von Flüchtlingen, die jahrelang in Berlin leben, und deren bereits in Berlin geborene Kinder, die hier sogar eingeschult sind, wollen wir uns im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten des Zuwanderungsgesetzes verstärkt bemühen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der PDS]

Danke schön! – Für die nun folgende Besprechung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu 10 Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der FDP. – Herr Lehmann, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Senatorin! Es ist komisch, dass wir uns nicht verstehen, aber manchmal kommt das vor. Ich unternehme noch einmal einen Erklärungsversuch. Zu

nächst möchte ich eine banale, aber dennoch nicht unwichtige Erkenntnis zum Ausdruck bringen: Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Und: Ohne Migrantinnen und Migranten wäre Berlin längst nicht so attraktiv und lebendig.

[Beifall bei der FDP, der SPD, der PDS und den Grünen]