Nunmehr rufe ich auf die Frau Abgeordnete Dr. Klotz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Anfrage über das Thema
Solidarpakt für den öffentlichen Dienst: Senat soll seine Hausaufgaben machen, statt über Selbstbedienung zu lamentieren
1. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der Kritik von Gewerkschaften und Beamtenbund, dass es derzeit keinen auf Gespräche über einen Solidarpakt und Personalkostenabbau vorbereiteten Arbeitgeber gibt? Wie stellt sich der Senat die organisatorischen Voraussetzungen für einen Solidarpakt vor – Aufstellen der Arbeitgeberorganisationen, Verantwortlichkeiten innerhalb des Senats –?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Senat, die Tarif- und Besoldungsstrukturen so zu verändern, dass ein Solidarpakt überhaupt abgeschlossen werden kann?
Herr Präsident! Frau Kollegin Klotz! Die Fragestellung unterstellt, dass es keinen vorbereiteten Senat in dieser Frage gibt. Ich muss Sie enttäuschen. Der Senat ist auf die Fragen des Personalkostenabbaus hervorragend vorbereitet, er hat in den letzten Wochen die dazu notwendigen ersten Schritte eingeschlagen. Sie erinnern sich, dass wir in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und PDS zwei Schritte zum Personalkostenabbau vorgesehen haben: zum einen ein Paket über 500 Millionen $, das durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen belegt ist, zum Beispiel Kürzung des Personals in den Hauptverwaltungen um 20 Prozent, in den nachgeordneten Bereichen um 20 Prozent, bei den Bezirken und auch so lieb gewordene Themen wie die Frage Reiterstaffel und ähnliches, die im einzelnen abzuarbeiten sind. Darüber hinaus hat der Senat strukturelle Maßnahmen vorgesehen, wie die Angleichung der Arbeitszeit der Beamten im Westteil der Stadt an inzwischen 12 von 16 Bundesländer, die die 40-StundenWoche haben, Streichung einiger überkommener Regelungen, wie den 1982 nur noch übergangsweise gewährten SchichtWinter-Zusatzurlaub, der in allen Bundesländern inzwischen abgeschafft ist, im Bund zuletzt 1994 und bei uns noch fröhliche Urständ feiert. Wir sind dieses angegangen. Es wird im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2002/03 und in die Finanzplanung eingearbeitet. Wir haben darüber hinaus, soweit es beamtenrechtliche und gesetzliche Vorgaben betrifft, das entsprechende Verfahren im Senat beschlossen, nach § 60 Landesbeamtengesetz die Gewerkschaften zu beteiligen. Wir haben vorher mit den Gewerkschaften, mit dem DGB und dem Deutschen Beamtenbund, ein Gespräch geführt, haben vorher auch die Fragestellung mit den Gewerkschaften erörtert, ob es denn zu diesen von uns vorgeschlagenen Maßnahmen Alternativen gibt. Wir haben eine Vielzahl von Bedenken gegen diese Maßnahmen zur Kenntnis genommen, wir haben aber keine echte Alternative zu diesen Maßnahmen gehört. Wir haben diese Paket auf den Weg gebracht.
Im Übrigen, nur noch einmal ein Hinweis: Dieses erste Paket über 500 Millionen $ stellt kein Sonderopfer dar, auch kein Sonderopfer der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder der öffentlichen Verwaltung, sondern dieses erste 500-Millionen-$Paket stellt die Normalität, die Gleichstellung Berlins mit den anderen Bundesländern dar, sowohl was die Personalausstattung betrifft als auch was bestimmte Arbeitsbedingungen betrifft. Insofern kein Sonderopfer, sondern ein Zurückfahren einer bestimmten Sonderstellung, die Berlin historisch bedingt hatte.
Wir haben darüber hinaus, darauf zielt der Kern der Frage, in der Vorbereitung Gespräche mit den Gewerkschaften. Hierzu sind federführend in der Vorbereitung der Kollege Sarrazin und ich. Wir sind dabei zu prüfen, das geht dann gleich auch auf Ihre zweite Frage ein, welche Bewegungsspielräume das Land Berlin überhaupt hat, um über dieses 500-Millionen-$-Paket 1. Stufe ein weiteres 500-Millionen-$-Paket, das uns auf Grund der Finanzsituation des Landes Berlin erforderlich erscheint, auf den Weg zu bringen. Über dieses zweite 500-Millionen-$-Paket bestand Einverständnis auch mit Ihrer Fraktion seinerzeit und auch mit der Fraktion der FDP. Es geht also primär um die Frage, welche Instrumente dazu möglich sind.
Wir haben in der Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters gehört, dass auch zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen über das Jahr 2004 hinaus ein solches Paket erforderlich ist. Denn die Sparmaßnahme werden wir erbringen müssen. Wenn wir sie nicht durch eine Vereinbarung mit Gewerkschaften und sonstigen bringen können, werden wir sie notwendigerweise durch einen weiteren Personalabbau und Abbau von Aufgaben des öffentlichen Dienstes von Berlin bringen müssen. Insofern haben wir ein Interesse daran, mit den Gewerkschaften zu sprechen. Ich habe den Eindruck, dass bei den Gewerkschaften die Bereitschaft für solch ein Gespräch vorhanden ist. Das wird Instrumente betreffen, bei denen wir nicht frei sind. Wann immer es um beamtenrechtliche Fragen der Besoldung geht, ist das Bundesbesoldungsgesetz maßgebend, an dem das Land Berlin allein keine Änderungen anbringen kann. Es würde dann einer Öffnungsklausel vom Bundesrecht her bedürfen, um dort tätig werden zu können. Soweit es das Tarifrecht von Arbeitern und Angestellten betrifft, gibt es beim Tarifvertragsrecht der Arbeiter keine Möglichkeit Berlins, auszuscheren, denn dort sind wir Mitglied der Tarifgemeinschaft. Soweit es die Angestellten betrifft, könnte das Land Berlin, weil wir wegen des Einkommensangleichungsgesetzes aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hinausgeworfen worden sind, eigene Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften führen.
Was im Einzelnen zu diskutieren ist, ist vorgetragen worden. In die Debatte mit den Gewerkschaften gehören Fragestellungen, ob es Verzichte auf Einkommensbestandteile oder befristete Verzichte auf Einkommensbestandteile geben kann. Es gehört die Fragestellung dazu: Wie halten wir es mit dem Einstellungskorridor? Kann es die Verkürzung von Arbeitszeiten geben bei gleichzeitigem Teillohnverzicht? – Es gehört auch die Frage dazu, inwieweit Teilzeitmodelle weiter gefahren werden können. Es gibt eine Fülle von Fragestellungen, die wir mit den Gewerkschaften erörtern werden. Wir sind dabei, uns die Rechtsgrundlagen und damit die Pfade, die man überhaupt gehen kann, vorzunehmen und im Einzelnen zu prüfen.
Soweit unterschwellig der Vorwurf lautet, Frau Kollegin Klotz, wie seien am 17. Januar gewählt worden und wir hätten bis zum 7. März diese Dinge alle noch nicht geregelt, darf ich darauf hinweisen: Diese Koalition aus SPD und PDS beabsichtigt nicht, nur wenige Monate zu regieren,
sondern sie beabsichtigt für die von ihr vereinbarten Maßnahmen die gesamte Legislaturperiode zu beanspruchen und nach und nach sukzessive, aber auch solide die einzelnen Punkte anzugehen. Dazu gehört auch, das Gespräch über den von uns so bezeichneten Solidarpakt – vielleicht wäre es korrekter, es Sanierungspakt zu nennen – mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden zu führen.
Von Seiten des Senats werden primär der Regierende Bürgermeister, aber auch der Finanzsenator und ich Verhandlungsführer sein. Ich gehe jedoch davon aus, dass von der Bedeutung der Sache her sicherlich nicht nur die unmittelbar mit dem Fach befassten Senatoren an diesen Gesprächen teilnehmen werden, sondern dass sicherlich auch die Koalitionsfraktionen und die Parteien sich an diesen Gesprächen beteiligen. Uns geht es darum, einen möglichst großen gesellschaftlichen Konsens darüber herbeizuführen, dass wir gemeinsam die Situation des Landes Berlin dahin gehend verbessern, dass wir wieder etwas Bewegungsspielräume für eine nach vorn weisende Politik erhalten und nicht ausschließlich auf Sparmaßnahmen angewiesen sind.
Ich will noch eine letzte Anmerkung machen, die sich auf Ihre Überschrift bezieht. Ich bin dort verkürzt zitiert worden. Ich werfe keinem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor, dass er den öffentlichen Dienst als Selbstbedienungsladen betrachtet. Ich werfe das keinem einzelnen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor. Was ich gesagt habe, ist, dass es in der Vergangenheit Phasen gegeben hat, in denen auch die Politik um des Machterhalts willen Kompromisse eingegangen ist, auch mit Interessenvertretungen, die problematisch sind. Das betrifft einzelne Vergü
tungsregelungen; das betrifft einzelne Regelungen über Kündigungsausschlüsse und Ähnliches. Darauf zielte meine Bemerkung, dass Politik und Interessenvertreter gemeinsam das Land Berlin als „Selbstbedienungsladen“ betrachtet haben, um sich selbst an der Macht zu halten. Und das ist in der Tat jetzt beendet – hoffe ich. – Danke schön!
Vor dem Hintergrund, dass Sie über „Selbstbedienungsladen“ sprechen und der andere über „übel riechende Beamte“ redet, ist es eine richtige Drohung, dass Sie die volle Legislaturperiode in Anspruch nehmen wollen! – Bezeichnend finde ich, dass das Wort „Verwaltungsreform“ in Ihrer Antwort eben überhaupt nicht vorkam. Sind die Tatsachen, dass die Zuständigkeiten für das Personal des öffentlichen Dienstes zwischen Finanzsenator, Innensenator und Regierendem Bürgermeister zersplittert sind und dass für die Verwaltungsreform zukünftig der Regierende Bürgermeister und der Finanzsenator in einer Tandemlösung zuständig sind, die Ursache dafür, dass die nächste Sitzung des Lenkungsgremiums Verwaltungsreform – wenn sie überhaupt stattfindet – erst im Mai stattfinden soll? – Sitzt auf dem Tandem der Regierende Bürgermeister oder der Finanzsenator vorne? Und wer sitzt hinten auf diesem Tandem? Und pflegen sie bei dem Thema „Verwaltungsreform“ in dieselbe Richtung zu fahren oder in unterschiedliche Richtungen?
Damit wir ganz korrekt sind, Frau Dr. Klotz, werde ich einen Teil der Fragen beantworten, und die Frage hinsichtlich des Lenkungsgremiums beantwortet der dafür zuständige Finanzsenator. – Ich habe bei meiner Antwort bewusst nicht den Redetext genommen, den ich vorliegen hatte, weil ich es immer langweilig finde, etwas vorzulesen. In dem Redetext, den ich habe, – das trage ich gern nach – stehen die Stichpunkte im Einzelnen, die wir im Rahmen eines solches Gesprächs mit den Gewerkschaften diskutieren wollen. Dazu gehört die Umverteilung von Arbeitszeit und Einkommen, der zeitlich begrenzte Verzicht auf Lohn- bzw. Einkommensbestandteile, die möglichst umfassende Anwendung des Altersteilzeitgesetzes, die Sicherung eines Einstellungskorridors im öffentlichen Dienst, die Neudefinition des Verwaltungsreformprozesses und die umfassende Einbeziehung der Gewerkschaften und Personalvertretungen in diesen Prozess, die Prüfung von Vorschlägen für mehr Mitsprache und Information der Personalvertretungen über wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten der Dienststellen mit eigener Budget- und Ergebnisverantwortung, die Vorbereitung der Länderfusion und die Einbeziehung der Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften in die Erarbeitung eines neuen Personal- und Dienstrechtes.
Sie sehen, dass wir vom Themenkatalog her umfassend und gut auf das Gespräch mit den Gewerkschaften vorbereitet sind. Ich bitte aber noch einmal um Verständnis dafür, dass man einen Schritt nach dem anderen machen sollte, wenn man solide arbeitet. Dazu gehört auch, dass wir das erste Paket mit 500 Millionen $ jetzt auf den Weg gebracht haben – und im Rahmen der Haushaltsberatungen hoffentlich auch vom Abgeordnetenhaus verabschiedet bekommen – und dass wir parallel dazu für das zweite Paket zur Zeit eine Detailprüfung der einzelnen von uns vorzuschlagenden Maßnahmen durchführen und dann mit den Gewerkschaften ins Gespräch kommen. Der Kontakt mit den Gewerkschaften besteht seit langem. Ich erinnere daran, dass wir im Rahmen der ersten Runde der Koalitionsverhandlungen schon kurz nach der Wahl gemeinsam – Sie, Frau Kollegin, der Kollege Rexrodt, damals auch noch Frau Kollegin Krajewski und ich – mit den Gewerkschaften an einem Tisch gesessen und versucht haben, ihnen das erste 500-Millionen-$-Paket mit teilweise
noch offenen, aber zu einem großen Teil damals schon ausdiskutierten Maßnahmen vorzulegen. Es hat inzwischen schon neue Gespräche mit den Gewerkschaften gegeben, unter anderem ein Gespräch bei dem Regierenden Bürgermeister. Es gibt die Runden, die der Innensenator mit Gewerkschaften über Beamtenrecht durchführt. Teilweise wird künftig auch der Finanzsenator auch bei Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat an solchen Gesprächen zu beteiligen sein. Wir sind im Dauergespräch. Die förmlichen Verhandlungen sollte man erst aufnehmen, wenn man Detailfragen geklärt hat. Wir sind zur Zeit dabei. – Mit Genehmigung des Präsidenten gebe ich an Herrn Sarrazin weiter. Er möchte etwas zum Lenkungsausschuss sagen.
Frau Abgeordnete Klotz! Das Thema „Verwaltungsreform“ nehmen wir äußerst ernst. Und weil wir es sehr ernst nehmen, wollen wir hier auch vernünftig ansetzen und das, was da ist, noch einmal gemeinsam sichten – es gibt da auch gewisse Zuständigkeitsänderungen. Dann wollen wir allerdings zügig weitermachen, und das mit drei Schwerpunkten. Erstens: Abbau überflüssiger Vorschriften, was das Sich-Anschauen aller internen Abläufe, bis ins Detail, impliziert. Zweitens: Produktivitätssteigerung im öffentlichen Dienst. Gerade die Berliner Verwaltung hat dort noch gewisse Reserven. Drittens: Aufgabenkritik. Das sind die drei Gebiete, auf denen wir arbeiten. Wir haben uns vorgenommen, auf der Basis einer Bestandsaufnahme im Mai zügig weiterzumachen, allerdings – und das wird vielleicht ein kleiner Unterschied zur Vergangenheit sein – nicht im Sinne einer abgehobenen Verwaltungsreformphilosophie, die die Welt neu erfindet, sondern im dem Sinne, dass wir mit dieser Verwaltung möglichst bald auch konkrete Änderungen realisieren können.
Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, wann meine Frage beantwortet wird. So waren meine Gesichtszüge zu interpretieren, Herr Präsident! – Ich frage noch einmal in Richtung des Innensenators nach: Sind wir uns einig, dass ein Solidarpakt immer auch ein Gesamtpaket von Maßnahmen darstellt und dass ein Solidarpakt eigentlich – Sie haben einen ganzen Teil der zu treffenden komplexen Maßnahmen genannt – auch zusammen besprochen und verhandelt werden müsste? – Vor diesem Hintergrund – wenn Sie diese Einschätzung teilen – frage ich Sie, Herr Körting: Was will denn der Senat den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Rahmen eines Solidarpaktes anbieten, wenn er alles schon einseitig vollzogen hat – die Arbeitszeitverlängerung, die höhere Einzahlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den östlichen Bezirken in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, die Nichtübernahme von Auszubildenden? Welche Verhandlungsmasse hat der Senat gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und ihren Vertretungen überhaupt noch?
Die Frage ist, wie Sie „Gesamtpaket“ definieren. Ich habe versucht darzustellen, dass wir mit den ersten 500 Millionen $, die wir einsparen wollen, nicht etwa einen Solidarpakt schließen oder ein Sonderopfer des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin wollen, sondern dass diese ersten 500 Millionen $ ein Stück Normalität darstellen. Wir machen nämlich nichts, womit wir die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin über Regelungen in anderen
Bundesländern hinaus belasten. Das treffendste Beispiel ist die 40-stündige Arbeitszeit. Diese haben Sie in 12 Bundesländern. Sie haben sie heute in Bundesländern, die uns, das Land Berlin, im Länderfinanzausgleich mit finanzieren. Das heißt, diese Länder fassen sich – bildlich gesprochen – an den Kopf, wenn sie ihre Beamten 40 Stunden arbeiten lassen, dem Land Berlin Geld „rüberschieben“, und hier wird weniger gearbeitet als in diesen Ländern. Das werden Sie keinem vermitteln können.
Insofern sind die Maßnahmen, die wir in den ersten 500 Millionen $ vorgesehen haben, ein Schritt zur Normalität und nicht ein Sonderopfer, über das ich im Solidarpakt verhandeln muss. Der Regierende Bürgermeister hat den Gewerkschaften gesagt: Man kann auch über einzelne Maßnahmen sprechen. Wir führen diese jetzt auch im Verfahren nach § 60 des Landesbeamtengesetzes ein. Es gibt da jetzt eine reguläre Beteiligung, so wie des Gesetz es vorsieht. Und da sind wir auch offen für neue Diskussionsvorschläge. Ich stelle nur im Moment fest: Bisher ist nichts gekommen, was wirklich erhellend gewesen wäre.
Es bleibt der zweite Bereich: Wir müssen über diese Rückkehr zur Normalität hinaus auch noch von den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Berlin wegen unserer Finanzsituation Sonderopfer verlangen. Das sind die zweiten 500 Millionen §. Darüber wollen wir mit den Gewerkschaften sprechen. Die Fragestellungen, um die es dann gehen wird, sind die Sicherheit des Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst, die wir weiterhin garantieren, Arbeitsbedingungen, Fragestellungen, in welchem Umfang uns die Gewerkschaften Bewegungsspielraum geben, um über Einstellungskorridore nachzudenken, oder Ähnliches. Ein solches Paket wird immer ein Geben und Nehmen sein. Ich bin nicht so blauäugig, dass wir auf die Gewerkschaften zugehen werden und sagen: Passt mal auf, wir haben ein Problem, jetzt kommt mal rüber mit dem Geld. – Nein, das wird ein Geben und Nehmen sein. Aber dazu gehört das, womit wir erst einmal Normalzustand herstellen, die ersten 500 Millionen §, eben nicht.
Danke schön! – Dann haben wir Frau Oesterheld von Bündnis 90/Die Grünen mit einer Nachfrage. – Bitte schön, Frau Oesterheld!
Herr Innensenator! Ihnen wird nicht entgangen sein, dass in den letzten Jahren schon Zigtausend Stellen abgebaut wurden und bestimmte gesetzliche Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Ist es nicht dann der erste Schritt festzustellen, welche Aufgaben man abbauen muss oder welche man nicht mehr erfüllen wird? In vielen Bereichen – das wissen Sie auch – ist der Arbeitsstau dermaßen groß, weil mit dem Rasenmähersystem in den letzten Jahren die Stellen abgebaut wurden und die Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Welche Aufgaben wollen Sie also wegfallen lassen?
Frau Kollegin Oesterheld! Es ist richtig, dass in den letzten Jahren in Berlin in erheblichem Umfang Stellen abgebaut wurden, und zwar 51 000. Weitere 17 000 sind verlagert worden, indem andere Rechtsformen gefunden worden sind. Das ist aber kein echter Stellenabbau gewesen. Dieser Stellenabbau von 51 000 Stellen seit 1992 zeigt bei einem Vergleich mit anderen Bundesländern, die die gleichen gesetzlichen Aufgaben wie wir haben, nur, dass das Land Berlin einen Wasserkopf gehabt hat. Mit dem, was wir jetzt machen, kommen wir in die Nähe anderer Großstädte. Die Flächenstaaten kommen mit noch erheblich weniger Personal als das Land Berlin aus, und sie haben auch die gleichen gesetzlichen Aufgaben, da unterscheidet sich nichts. Aber mit dem, was wir jetzt an Stellenbau in dem ersten Paket mit 500 Millionen machen, kommen wir in einen vergleichbaren Bereich mit Hamburg zum Beispiel.