sich sowohl gegenüber vielen großen Millionenstädten und Partnerstädten wie auch gegenüber der weltweiten Bewegung um Menschenrechte und internationale Solidarität mit denjenigen, die davon betroffen sind, die entführt werden, die in vielen Ländern getötet werden. Mir ist es unverständlich, warum Sie nicht einmal eine Ausschussdiskussion akzeptieren wollen. Ich bitte Sie noch einmal, das zu überdenken, 20 Minuten Zeit haben Sie ja. Wir können uns dann im Ausschuss über das Verfahren einigen, wie wir jenseits der technokratischen Regelungen unserer Ehrenbürgerschaft zu einer gemeinsamen politischen Aktivität und Erklärung kommen, die uns als Teil dieser Bewegung definiert und die unserer Verantwortung gerecht wird.
Danke schön, Herr Kollege Schruoffeneger! – Für die Fraktion der SPD hat nunmehr Frau Dr. Fugmann-Heesing das Wort. – Bitte schön!
und die Diskussion, die wir über Ihren Antrag führen, nicht in einer Weise überhöhen, wie Sie das eben gemacht haben. Als ich aufgefordert worden bin, zu diesem Thema zu sprechen, habe ich mich gefragt, was ich eigentlich fünf Minuten lang dazu sagen soll.
Ein Blick in die Richtlinien beantwortet Ihren Antrag sofort; das ist keine bürokratische oder technokratische Antwort, vielmehr sagen unsere Richtlinien ganz klar, dass das Ehrenbürgerrecht nur an eine Person verliehen werden kann, die sich um Berlin in hervorragender Weise verdient gemacht hat.
Diesen Bezug zur Stadt Berlin hat Frau Betancourt nicht. Deshalb können wir die Debatte auch beenden.
Ich will nur noch eine kurze Anmerkung machen: Berlin klinkt sich damit nicht aus der politischen Diskussion aus. Diese Diskussion ist jedoch an anderer Stelle und in anderer Weise zu führen.
Nach den verschiedenen Debatten, die wir über das Thema Ehrenbürgerrecht in den vergangenen Jahren in diesem Haus geführt haben, sollten wir vorsichtig sein, diese wichtige Ehrung, die Berlin zu vergeben hat, nicht zu einem beliebigen Instrument zu machen, um Dinge zu thematisieren, die wir, aus welchen Gründen auch jeweils, gern thematisiert hätten.
Damit tun wir auch denjenigen, die wir als Ehrenbürger ehren, keinen Gefallen, sondern entwerten dieses Instrument. Das aber sollten wir nicht tun.
Deshalb ist es auch richtig, dass wir über diesen Antrag jetzt abstimmen. Wir diskutieren hier über ein falsches Mittel, weshalb wir die Debatte an anderer Stelle führen, aber nicht im Zusammenhang mit dem Ehrenbürgerrecht.
Danke schön, Frau Dr. Fugmann-Heesing! – Der Kollege Schruoffeneger möchte eine Kurzintervention anbringen und erhält dazu das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Fugmann-Heesing! Ich bleibe dabei: Es ist eine technokratische Argumentation, die Sie hier vorbringen. In unseren Richtlinien steht auch, dass wir keine Ehrenbürger ernennen können, die bereits gestorben sind.
Wir haben es trotzdem getan, weil wir es alle politisch für richtig befunden haben. Wir handeln folglich manchmal jenseits dieser Richtlinien.
In unserem Antrag gibt es drei Punkte: Die Ehrenbürgerschaft, die Aktivitäten mit anderen Partnerstädten und die Aufforderung an den Senat, gemeinsam mit den NGOs und den anderen deutschen Städten, die bereits entsprechende Beschlüsse gefasst haben, eine Ausstellung über die Situation zu initiieren und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Darüber hätte man im Ausschuss diskutieren können. Sie hätten dort die Ehrenbürgerschaft ablehnen, die öffentliche Aktivitäten aber unterstützen können. Das wäre eine Möglichkeit gewesen. Sie wollen sich dem Thema nicht stellen.
Frau Dr. Fugmann-Heesing wünscht nicht zu replizieren. Dann geht es weiter in der Redeliste und Professor Dr. Stölzl hat das Wort. – Bitte schön, Herr Stölzl!
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Am Schluss von Lessings „Nathan der Weise“ heißt es, man solle eine Sache so anschauen, wie sie eben liegt. Wie liegt sie denn? – Hier ist eine Verwechslung vorgenommen worden. Diese Frau ist in der Hand gewissenloser Gruppen, denen man vielleicht schon zu viel Ehre damit antut, sie politisch einzuordnen. Sie soll freikommen. Alle Mittel, die dazu dienen, sind gut, alle, die darum herumreden, sind schlecht. Ich glaube nicht, dass es bis auf den Friedensnobelpreis jemals ein
Kulturmittel gegeben hat, mit dessen Hilfe man Menschen aus den Händen von Gewalttätern freibekommen hat. Das hat bei Ossietzky funktioniert, darüber kann man reden, und das gab es im Fall von Nelson Mandela. Ich glaube, wir verzetteln uns hier. Ich habe Sympathie dafür, dass dieses Thema aufgegriffen wird, aber man verzettelt sich, wenn man sich damit an die falsche Adresse wendet.
Der Berliner Ehrenbürger muss zumindest innig mit dem Schicksal des Landes beziehungsweise der Stadt Berlin verbunden sein. Über alles andere kann man in der Tat reden, und das ist auch geschehen. An den Haaren aber eine Verbindung herbeizuziehen, die es nicht gibt, entwertet jede Chance, das Ehrenbürgerprinzip weiterzudenken. Solch ein Tun im Zusammenhang mit dem Ehrenbürgerrecht, das altmodisch ist, etwas von Bürgerkrone, Silberpokal, von Fontane-Zeit an sich hat, das ohnehin in einer anonymen Drei-Millionen-Stadt kaum mehr zu verwirklichen ist, entwertet die Chance, damit einmal zum Beispiel den Stillen im Land, die solch eine Stadt sozialpolitisch oder karitativ zusammenhalten, eine Ehrung zukommen zu lassen.
Die Grünen stellen den Außenminister. Dieser sollte über die Frage, ob es eine Weltinnenpolitik gibt, nachdenken.
Darüber ist diskutiert worden, als auf dem Balkan die Menschenrechtsverletzungen nach Intervention verlangten. Die Diskussion ist leider trotz Ruanda wieder versickert durch das, was der Irakkrieg insgesamt für die Meinungsbildung bedeutet. Aber es bleibt in der Tat zu diskutieren, ob nicht dort, wo Menschenrechte mit Füßen getreten werden, die Weltgemeinschaft intervenieren muss. Darum geht es und nicht darum, dass wir durch Deklarationen nichts anderes tun, als möglicherweise diese gewalttätigen Gruppen noch zu bestärken in der Frage, was diese Geisel bedeutet. Ich fordere alle auf, auf ihren Ebenen – Stiftungen, die Botschaften – das Nötige zu tun. Die Frau muss freikommen, um nichts anderes geht es hier. – Herzlichen Dank!
Danke schön Herr Kollege Stölzl! – Das Wort für die Fraktion der FDP erhält nunmehr Frau Meister. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist wirklich eine gewisse Herausforderung, abends um 20.06 Uhr noch etwas zu diesem Antrag sagen zu müssen. Ich glaube, dass wir uns darüber einig sind, dass es sich bei Ingrid Betancourt um eine ausgesprochen engagierte und mutige Frau handelt, die sich verdient gemacht hat mit ihrem Kampf gegen Krieg und Korruption und damit, wie sie sich für die Menschenrechte in Kolumbien eingesetzt hat.
Jetzt befindet sie sich seit über drei Jahren in den Händen von Geiselnehmern. Sie ist zusammen mit 3 000 anderen Menschen in der Gewalt dieser Guerillas. Dies sind sicher nicht die einzigen Menschen, die sich auf der Welt in der Hand von Guerillas befinden, es sind sicher auch nicht die einzigen Opfer von Bürgerkrieg und Terrorismus. Es ist wichtig, dass wir uns dies vor Augen führen. Es auch wichtig, in den Bestrebungen für die Freilassung dieser Menschen nicht nachzulassen.
Was jedoch die Ehrenbürgerwürde von Berlin damit zu tun hat – und das bei einer ausgesprochen engagierten Frau, bei der ich mir absolut nicht vorstellen kann, dass sie ein Interesse an Preisen, Ehrungen oder dergleichen hat –, verstehe ich nicht. Wie soll die Verleihung der Ehrenbürgerwürde, die an bestimmte Kriterien gebunden ist – das ist bereits mehrfach erwähnt worden –, Frau Betancourt und den anderen 2 999 Geiseln helfen? – Wenn sie helfen könnte, dann wäre es zweitrangig, wie die Kriterien aussehen. Aus meiner Sicht würde die Verleihung der Ehrenbürgerwürde Berlins an Frau Betancourt allen 3 000 Betroffenen nicht helfen. Herr Schruoffeneger, es wäre besser, wenn Sie noch einmal mit Ihrem besser bezahlten Kollegen im Außenministerium telefonierten. Dort könnte man wirklich helfen. Hilfe brauchen alle 3 000 Betroffenen und ihre Familien. – Vielen Dank!
Im Ältestenrat hatten wir uns am Dienstag einvernehmlich auf die Überweisung des Antrag an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten verständigt. Inzwischen hat die Fraktion der SPD die sofortige Abstimmung beantragt. Ich lasse deshalb zuerst über die Ausschussüberweisung abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Die Gegenprobe! – Das sind die drei anderen Fraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wer nun dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachennummer 15/3535 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wie bitte?
Ach, es war schon gesagt worden. Dann bitte ich um Entschuldigung. Wir machen die namentliche Abstimmung, wenn es von einer Fraktion für wichtig erachtet wird. – Hat jeder seine Karte eingesteckt? Brennt das gelbe Licht? – Gut, dann können wir abstimmen. Ich starte jetzt die Abstimmung.