Erstens: Verlagern des Verdienstes auf die Zeit danach – diesen Fall haben Sie selbst genannt. Das betrifft Ihren lieben Freund und Parteikollegen Ludger Volmer. Der hat die Früchte seines Erlasses selbstverständlich erst nach seiner Tätigkeit als parlamentarischer Staatssekretär genossen.
So kann man dann auch nach seiner Tätigkeit als Abgeordneter in den Genuss eines solchen Verdienstes kommen. Ludger Volmer zeigt Ihnen, wie untauglich Ihr Gesetz ist – durch Verlagern.
Drittes Beispiel: Einfach die schöne Regel ignorieren! – Es gab im Bundestag eine Regel, die sagte, dass die Bonusmeilen nicht zu privaten Zwecken genutzt werden dürfen. Es hat aber einen Fraktionsvorsitzenden gegeben – Bündnis 90/Die Grünen, heute parlamentarischer Staatssekretär –, der sagte sich: Nein, ich fahre nach Bangkok damit! First Class, Schampus, Hummer, alles, was dazu gehört! –
Es ist purer Populismus, was Sie hier treiben, und Heuchelei. Bringen Sie Ihren eigenen Laden auf Vordermann, und verschonen Sie uns mit solchen Anträgen! – Herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Ich eröffne die I. Lesung. Eine Beratung wird nicht gewünscht. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung vorgeschlagen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
c) einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, sowie eines Vertreters für Umweltbelange
Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Die Kandidaten entnehmen Sie bitte der Anlage der Drucksache. Wer den Kandidaten seine Zustimmung zu geben wünscht – sie also zu wählen wünscht –, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Das war einstimmig. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich nicht. Enthaltungen? – Enthaltungen auch nicht! Dann sind die genannten Personen gewählt.
a) einer Vertreterin der Berliner Gewerkschaften zum Mitglied des Kuratoriums der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin
b) eines Vertreters der Berliner Gewerkschaften zum Stellvertreter des Mitgliedes des Kuratoriums der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Einfache Wahl durch Handaufheben ist auch hier vorgesehen. Die Kandidaten entnehmen Sie bitte der Begründung der Drucksache. Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Das scheint einstimmig zu sein. – Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich nicht. – Enthaltungen? – Enthaltungen auch nicht! Dann sind die genannten Personen einstimmig gewählt.
Die lfd. Nrn. 17, 18 und 20 wurden im Rahmen der heutigen Prioritäten unter dem Tagesordnungspunkt 4 abgehandelt.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.