Protokoll der Sitzung vom 24.02.2005

Ich rufe auf

lfd. Nr. 26:

Antrag

Keine Zahlung an die LBB ohne das Parlament – sofort Nachtragshaushaltsplan vorlegen

Antrag der CDU, der Grünen und der FDP Drs 15/3638

Wortmeldungen? – Herr Kollege Hoffmann hat das Wort für die Fraktion der CDU. – Bitte!

[Brauer (PDS): Jetzt aber etwas Neues! – Ritzmann (FDP): Das muss jetzt aber wichtig sein!]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema ist wichtig, und ich halte es für notwendig, dass wir jetzt darüber reden, damit es die Chance gibt, darüber noch einmal nachzudenken.

Keine Zahlung an die LBB ohne das Parlament – eigentlich hatten wir gehofft, einen solchen Antrag nicht einbringen zu müssen. Das Abgeordnetenhaus hat mit dem Gesetz über die Abspaltung der Investitionsbank Berlin beschlossen, dass ein Teil des als Zweckrücklage ausgewiesenen Vermögens nicht auf die Investitionsbank übertragen wird. Dieser Teil sollte der Sicherung des haftenden Eigenkapitals der Landesbank dienen. Weiter heißt es im Gesetz:

Er ist so zu bemessen, dass eine Kernkapitalquote von 6 % im Konzern Bankgesellschaft zum 1. 1. 2004 nicht unterschritten wird, maximal jedoch 1,1 Milliarden € in der Landesbank verbleiben.

Das Land hat einen Anspruch auf Übertragung der genannten Vermögensgegenstände. Als stiller Gesellschafter wird das Land diesen Anspruch zum Abspaltungszeitpunkt im Wege der Einlage zur Sicherung des haftenden Eigenkapitals in die Landesbank einsetzen.

Ich rufe Ihnen dies deshalb in Erinnerung, weil hier drei Dinge ganz klar werden. Erstens: Der Betrag, der in der Landesbank verbleiben sollte, war nicht in der Höhe bestimmt. Zweitens: Er ist, das ist dem EU-Recht geschuldet, zunächst für eine logische Sekunde in den Haushalt einzuzahlen, bevor er der Landesbank zur Verfügung gestellt werden kann. Und drittens: Das Gesetz bildet zwar die Rechtsgrundlage für die Zahlung, aber es bildet nicht die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Auszahlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und PDS! Mit welchem Verständnis wollen Sie Ihr Mandat ausüben, wenn Sie dieses Recht regelmäßig aufgeben? Wir haben in dieser Legislaturperiode eine Reihe von Rechtsbrüchen durch den Senat erlebt. Die Höhepunkte waren sicher der verfassungswidrige Landeshaushalt und die TempodromAffäre. Aber auch die rechtswidrigen Zahlungen von Herrn Wolf, die Vergabe des umstrittenen Hay-GroupGutachtens von Sarrazin und der völlig unnötige Streit um die Finanzplanung sind zu nennen. Was ist eigentlich eine

Regierung wert, die vorsätzlich und ohne Not Recht bricht, Herr Gaebler? – Was ist ein Parlament wert, durch dessen Mehrheit diese Rechtsbrüche vorsätzlich und ohne Not gedeckt werden?

Danke schön, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Einvernehmlich wird die Überweisung an den Hauptausschuss gewünscht. Dann verfahren wir so.

des Betrages. Das ist keine Besonderheit. Auch andere gesetzliche Zahlungen, wie z. B. Sozialhilfe, müssen im Hauhalt veranschlagt sein, bevor die Verwaltung zahlen darf.

Und jetzt komme ich zum Kern unseres Problems, das im Übrigen auch Ihr Problem ist. Wenn die Verwaltung die Steuergelder ohne Ermächtigung des Parlaments verwenden dürfte, wäre das Parlament ein zahnloser Tiger. Es könnte beschließen, was es wollte, der Senat würde mit seiner Finanzpolitik die Fakten setzen. Das Prinzip der Gewaltenteilung wäre außer Kraft gesetzt. Statt parlamentarischer Kontrolle könnte die Verwaltung willkürlich eigene Schwerpunkte setzen. Deshalb ist das Budgetrecht das vornehmste Recht des Parlaments.

[Beifall bei der CDU]

Nun gibt es das so genannte Notbewilligungsrecht der Verwaltung, die Haushaltsüberschreitungen, die der Senator für Finanzen in dringenden Fällen zulassen kann. Das ist durchaus sinnvoll, aber es ist an ganz enge Bedingungen geknüpft, damit die Budgethoheit des Parlaments nicht ausgehebelt werden kann. Diese Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht gezogen, und sie finden ihren Niederschlag im Berliner Haushaltsrecht. Fest steht: Die Zahlung an die Landesbank kann nicht mit diesem Notbewilligungsrecht begründet werden. Das haben wir in unserer Begründung ausführlich dargestellt.

Verehrte Mitglieder des Senats! Sie müssen nach diesen Bestimmungen dem Parlament die Entscheidung zumindest darüber überlassen, ob der Landesbank wirklich der Höchstbetrag von 1,121 Milliarden € zugewendet werden soll – das ist übrigens mehr als im Gesetz steht – oder ob nicht vielleicht 200 Millionen € für soziale Projekte, für die Bildung, die Forschung oder für die Tilgung der Schulden zu verwenden sind. Diese Abwägung hat nach dem Verfassungsrecht eben nicht der Finanzsenator Sarrazin, sondern das Abgeordnetenhaus zu treffen, und dies kann nur mittels eines ordentlichen Nachtrags geschehen.

[Beifall bei der CDU]

Eigentlich hatten wir in der letzten Sitzung gehofft, dass das Parlament unseren Antrag als dringlich beschließt, weil es in einer demokratischen Gesellschaft eigentlich selbstverständlich sein sollte, dass die demokratisch gewählten Volksvertreter darauf bestehen, dass ihr vornehmstes Recht gewahrt bleibt.

[Frau Senftleben (FDP): Genau!]

[Zuruf des Abg. Gaebler (SPD)]

Gerade diese Frage vor dem Hintergrund des Wertekonsens in unserer Gesellschaft gilt es in diesem Antrag zu entscheiden.

[Gaebler (SPD): Das glauben Sie doch selbst nicht!]

Denn wir wollen eins klarstellen: Dieses hohe Recht des Parlaments muss man sich erhalten, wenn man verantwortungsvoll Politik machen will. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Die lfd. Nr. 27 stand bereits als Priorität unter TOP 4 d.

Lfd. Nr. 28:

Antrag

Berlin familienfreundlicher: Kinderbetreuungszeiten in Krippen, Kitas und Horten flexibel anbieten

Antrag der CDU Drs 15/3649

Dazu werden Reden zu Protokoll gegeben.

Die Fraktion der CDU legt dem Parlament einen um

fangreichen Forderungskatalog unter der Überschrift Familienfreundlichkeit vor. Da drängt sich mir sofort die Frage auf: Was verstehen Sie unter Familie?, meine Herren von der CDU. Sie werden mir zustimmen, dass zur Familie auch Kinder gehören.

Bei allen Forderungen nach mehr Familienfreundlich

keit – wie wird da das Kindeswohl bedacht? Der Begriff „Kindeswohl“ ist häufig in Gesetzestexten zu finden; in der Praxis findet er dagegen nur wenig Beachtung. So wird auch hier das Augenmerk darauf gerichtet: Was bringt es für die Eltern, und nicht, was bringt es für das Kind?

Ich bin jedoch anderer Auffassung: In der Hauptsache

geht es um Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen, wie man dem Anliegen entnehmen sollte.

Der Senat wird aufgefordert... Mit diesen Worten be

ginnt der Antrag. Ich möchte fortsetzen: und der CDUFraktion oder vielmehr dem jugendpolitischen Sprecher

Präsident Momper

Die Kinderbetreuung hat zwei wesentliche Aufgaben:

1. Kinder auf den Schuleintritt vorzubereiten und 2. Eltern eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Beides gelingt in Berlin unzureichend, auch wenn die erschreckenden Ergebnisse verschiedener Tests nun zur Einführung eines Bildungsprogramms geführt haben – nur die Instrumente zur Umsetzung fehlen noch.

Genauso arg ist es aber auch um die Vereinbarkeit von

Kinderwunsch und Berufsweg bestellt. Sie rühmen sich nach wie vor der hohen Betreuungsquote in Berlin. Tatsächlich ist die Betreuungsquote hier hoch – aber das liegt auch an einer anderen Bevölkerungsstruktur in einer Großstadt: Hier gibt es mehr Alleinerziehende, mehr Paare, von denen beide Partner arbeiten, und hier gibt es viel heterogenere, individuelle Berufswege. Es reicht also nicht, ganz pauschal auf die hohe Quote hinzuweisen, vielmehr geht es um die tatsächlichen Bedarfe der Eltern – je nach ihrer Beschäftigung.

Leider haben Sie das nicht verstanden, wie auch das

Kitareformgesetz zeigt. Hier werden erneut nur feste Zeitmodule zur Betreuung angeboten, die beispielsweise mit einem Schichtjob am Vormittag nicht kompatibel sind. Deshalb ist unser Antrag wichtig und deckt sich im Übrigen mit der Analyse der Bundesfamilienministerin.