dener komplementärer Versorgungsstrukturen (Rehabilitation, Pflegeeinrichtungen, ambulantes Operieren etc.)
Versorgungsformen in die Überlegungen einbezogen werden sollten z. B. Integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren.
den Vorständen der Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Vivantes gibt es seit Mai 2004 einen unterschriebenen Letter of Intent zur umfassenden Kooperation beider Unternehmen auf den Gebieten Medizinische und Integrierte Versorgung, Akademische Lehre, Klinische Forschung und in den Sekundärbereichen. Die Inhalte sind im Konzept der Charité berücksichtigt.
Universitätsmedizin Charité, wonach Vivantes zu Lasten der Charité bei niedergelassenen Ärzten um Patienten wirbt, sind dem Senat nicht bekannt.
Lasten der Charité, derartige Maßnahmen sind auch nicht geplant. In Umsetzung des Sanierungskonzeptes werden im Bereich des Einweisermanagements Gespräche mit niedergelassenen Ärzten über Patientenzufriedenheit und gegebenenfalls zu verbessernde Organisationsstrukturen geführt. Dabei wird auch geprüft, wie die Schnittstellen und die Kommunikation mit den niedergelassenen Ärzten weiter optimiert werden können. Versprechungen werden niedergelassenen Kollegen nicht gegeben. Vielmehr geht es um die Erschließung von Verbesserungspotenzialen, wie z.B. die zeitnahe Verfassung von Entlassungsberichten nach dem stationären Klinikaufenthalt, die gezielte Bearbeitung von Rückfragen zur Behandlung gemeinsamer Patienten sowie die Optimierung von ambulanten und stationären Behandlungsabläufen. Ferner erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Bemühungen zur Integrierten Versorgung sowie zur Gründung von Medizinischen Versorgungszentren.
rationen mit niedergelassenen Ärzten auf kollegialer Ebene. Hierbei geht es um eine Verbesserung der Vernetzung in der Patientenversorgung. Die Zusammenarbeit bezieht sich in aller erster Linie auf wissenschaftlich-akademische Aspekte; finanzielle Anreize sind hierbei nicht geplant.
Charité – Universitätsmedizin Berlin im Land Berlin unter den voll- und teilstationär behandelten Patienten rund 17 %. Die Charité geht in ihren Annahmen von stabilien Fallzahlentwicklungen aus. Der Marktanteil der Charité an der medizinischen Krankenversorgung wird als gleichbleibend prognostiziert. Zu erwarten ist jedoch bei den bestehenden medizinischen Rahmenbedingungen ein wachsender Anteil an schwerkranken Patienten.
185.000 Behandlungsfällen ca. 30 % der Patienten im Land Berlin und plant zukünftig gleichbleibende Behandlungszahlen.
Versorgungsangebote verfügen, bieten beide vergleichbare Leistungen an. Insoweit stehen beide Klinikunternehmen bedingt durch das DRG-Vergütungssystem in einem zunehmenden Wettbewerb um gleiche Patienten. In diesen Wettbewerb sind in einem Ballungsraum wie Berlin, wo es keine räumlich klar voneinander abgrenzbaren Einzugsbereiche gibt, grundsätzlich alle Krankenhäuser der Stadt einbezogen. Dieser Wettbewerb muss so ausgestaltet werden, dass es auch und vor allem ein Wettbewerb um eine möglichst gute Qualität der Patientenversorgung ist.
Psychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie, wo auf Grund planerischer Steuerung ein engerer Zusammenhang zwischen Einzugsbereich und der jeweiligen Pflichtversorgungsregion besteht.
einem Leitbild der kooperativen Konkurrenz auszugehen. Hierdurch wird das Ziel verfolgt, bei Wahrung der durch die Krankenhausgesetzgebung vorgegebenen Trägervielfalt Effizienz und Wirtschaftlichkeit beider Einrichtungen zu steigern. Der Senat hält unter Berücksichtigung knapper werdender Krankenkassenleistungen und Haushaltsmittel die Kooperation beider Einrichtungen für eine grundlegende Voraussetzung, um deren Zukunftsfähigkeit im Wettbewerb unter DRG – Bedingungen nachhaltig zu sichern. Es obliegt den Vorständen beider Einrichtungen die wissenschaftliche, klinische und ökonomische Ausgestaltung der Strukturen ihrer Unternehmen unter Beachtung der ökonomischen Vorgaben des Landes zu formulieren.
Krankenkassen ausgehandelt. Die Gespräche für 2005 beginnen voraussichtlich im Februar oder März diesen Jahres. Die Auswirkungen des Fallpauschalengesetzes auf die Budgets können heute noch nicht genau beziffert werden. Einer der Gründe hierfür ist die nicht voraussagbare Entwicklung des Landesbasisfallwertes. Die Charité-Schätzungen des Risikos belaufen sich auf eine Bandbreite zwischen 30 und 60 Millionen €.
kenkassenverbände 2001 eine Rahmenbudgetvereinbarung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2006 abgeschlossen. Danach senkt sich das Budget um jährlich 20 Millionen €, 2004 hatte es ein Volumen von 664,7 Millionen €. Die Verhandlungen für 2005 zu den offenen Fragen der Berechnungstage und der Verweildauer werden in den nächsten Wochen aufgenommen. Der im Vermittlungsausschuss des Bundesrates beschlossene Kompromiss zum Fallpauschalengesetz mit der verlängerten Konvergenzphase hat auf das Unternehmen für die Jahre 2005 und 2006 somit keine Auswirkungen.
Berlins haben vielfältige Ursachen. Die Einführung des DRG-Vergütungssystems trägt zu einem bedarfsgerechteren und effizienteren Ressourceneinsatz bei. Die damit für die einzelnen Krankenhäuser gewonnene Transparenz hinsichtlich Kosten und Qualität bildet die Grundlage für ihre notwendige strukturelle und wirtschaftliche Leistungsentwicklung. Dies wird im Ergebnis zu Verweildauerverkürzungen und zu einem geringeren Bedarf an Krankenhausbetten und bezüglich der Krankenkassenausgaben langfristig zu Kosteneinsparungen führen. Kapazitäten, die nicht mehr bedarfsnotwendig sind, werden nicht in den neuen Krankenhausplan aufgenommen. Ob dies auch zu Klinikschließungen führt, ist noch nicht absehbar und bleibt nicht allein den Festlegungen des neuen Krankenhausplans vorbehalten, sondern wird zunehmend trägerseitig entschieden werden.
sehen, weil die derzeitige Rechtslage dafür keine geeignete Grundlage bietet. Voraussetzung einer grundsätzlichen Veränderung der derzeitigen Form der Krankenhausplanung sind die in Folge des Fallpauschalenrechts angekündigten Anpassungen der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Wirkungen einer Festlegung des krankenhausbezogenen Versorgungsauftrages durch abteilungs-, diagnose- oder DRG-bezogene Fallzahlen sind demzufolge noch nicht hinreichend geklärt. Grundsätzlich könnten mengenmäßige Begrenzungen stationärer Behandlungen in einzelnen Krankenhäusern den freien Wettbewerb unangemessen einschränken und die freie Arzt- und Krankenhauswahl berühren.
des Krankenhausplans 1999 begonnenen Weg in Richtung Rahmenplanung fortsetzen und ausbauen. Krankenkassen und Krankenhausträger erhalten dadurch größere Möglichkeiten bei der Gestaltung der Krankenhausversorgung
und werden verantwortlich in die Sicherstellung der stationären Versorgung einbezogen. Die Rahmenplanung zeichnet sich durch erhöhte Flexibilität und geringe Regelungsdichte aus und setzt zielgerichtet die Bedingungen des DRG-Vergütungssystems um.
Unternehmensgründung überlassenen nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften veräußert; weitere Verkäufe der über die Stadt verteilten Grundstücke sind vorgesehen. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin prüft derzeit alle peripheren Außenstandorte mit der prinzipiellen Option, diese aufzugeben. Ziel dabei ist eine Verlagerung in die drei Kernbereiche Campus Benjamin Franklin, Campus Charité Mitte und Campus Virchow-Klinikum unter Beibehaltung des Campus Berlin-Buch. Nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke und Gebäude sollen verwertet werden. In welcher Form dies geschehen könnte und sollte, ist Gegenstand der derzeitigen Prüfung.
liegt nicht vor. Die Vivantes GmbH hat in den Jahren 2001 bis 2004 Fördermittel in Höhe von rund 125 Millionen € erhalten. Zuvor erhielten die ehemaligen Krankenhausbetriebe Zuschüsse sowohl aus Fördermitteln nach Art. 14 GSG als auch im Rahmen der laufenden Investionsprogramme seit der Wende im Umfang von rd. 1,2 Milliarde €. Mit den daraus finanzierten Investitionsmaßnahmen wurde ein moderner Versorgungsstandard geschaffen. Trotzdem gibt es – wie in allen Krankenhäusern in Berlin – weiteren Investitionsbedarf durch die laufende Entwicklung. Für die Zukunft hat die Vivantes GmbH Einzelbaumaßnahmen für die Aufnahme in die Investitionsplanung 2005 – 2009 mit Gesamtkosten von 165,1 Millionen € beantragt, die im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung noch geprüft werden müssen. Daneben werden Investitionen durch zu gewährende pauschale Fördermittel von derzeit jährlich rd. 11 Millionen € getätigt. Gleichwohl bringt Vivantes ergänzend im Rahmen des Sanierungskonzeptes eigene Finanzmittel und Fremdmittel zur zeitnahen Umsetzung von insbesondere Rationalisierungsinvestitionen mit kurzfristiger Amortisierung ein. Im Bereich der Medizintechnik wird derzeit ein Realisierungsprogramm zur technischen Erneuerung und für eine verbesserte Diagnostik und Behandlung erarbeitet.
den Aufsichtsrat der Charité – Universitätsmedizin Berlin voraussichtlich am 25. Februar 2005 wird der Vorstand der Charité in einem nächsten Schritt eine Investitionsplanung vorlegen. Diese Investitionsplanung wird auch alternative Finanzierungskonzepte berücksichtigen.
in Berlin werden beide Unternehmen als öffentliche Krankenhäuser auch in 2010 ihren festen Platz in Berlin einnehmen. Das Leitbild wird sich verfestigen.
Für die Begründung der Großen Anfrage hat nun mit einer Redezeit von bis zu 5 Minuten die Fraktion der FDP das Wort. – Bitte schön, Herr Lehmann!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wenn wir heute über die Zusammenarbeit von Vivantes und Charité sprechen, dann, weil es um die Zukunft zweier angeschlagener Krankenhausunternehmen geht, die in landeseigener Hand sind – Krankenhäuser, auf die der Senat als Träger und Mitglied in den jeweiligen Aufsichtsräten direkt Einfluss nehmen kann und muss. Der Senat und damit Berlin haben die Möglichkeit, auf die sich im DRG-System drastisch verändernde Krankenhauslandschaft steuernd einzuwirken, indem er auf die Struktur und Ausrichtung von neun Krankenhäusern der Vivantes und die drei großen Standorte der Universitätsmedizin Charité Einfluss nimmt. Der Senat hat hier die Verantwortung zu übernehmen und darf nicht tatenlos zusehen, wie sich zwei landeseigene Krankenhäuser parallel und vollkommen autistisch auf ihren Weg ins finanzielle Desaster gesundheitspolitische Nirwana machen.
Ich nenne an dieser Stelle drei Rahmenbedingungen, die wir bei der heutigen Diskussion nicht aus den Augen verlieren sollten: Erstens den historischen Kontext eines Überangebotes an Spezial- und Hochleistungsmedizin zu Lasten der Grund- und Regelversorgung in Berlin. Dies ist ausnahmsweise kein Verschulden des heutigen Senats, aber eine strukturelle Last, die endlich abgebaut werden muss. Darüber sind sich alle Beteiligten einig. Doch bei der Aufstellung des letzten Krankenhausplans verfolgte der Staatssekretär Schulte-Sasse einen derart konsensualen und vorsichtigen Kurs mit allen Beteiligten, dass der Abgeordnete Martin Matz von der SDP dieses erfolglose Vorgehen ganz treffend und richtig als den Kuschelkurs des Staatssekretärs bezeichnete. Am Grundübel, dem Strukturproblem, haben Sie nichts geändert.