Nachher, Kurzintervention! – Der Hauptteil des Antrags beschäftigt sich jedoch mit der repressiven Bekämpfung der Schwarzarbeit. Dass Schwarzarbeit, Herr Atzler, kein Kavaliersdelikt ist, ist eigentlich jedem bekannt. Leider wird Ihr Antrag hier aber ein wenig schwammig. Wir hätten uns gewünscht, dass die Auswirkungen des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes aus dem Jahr 2004 – darauf ist hier auch schon häufiger Bezug genommen worden – erst einmal evaluiert und im Anschluss konkrete Bundesratsinitiativen beantragt werden.
Einige Anmerkungen zu dem Antrag: Was meinen Sie zum Beispiel konkret mit Punkt 2 „Zusammenarbeit zwischen Zollverwaltung und Polizeivollzug verbessern?“ – Gerade vor dem Hintergrund, dass im letzten Jahr – Frau Bluhm hatte darauf hingewiesen – eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht wurden, würden wir uns wünschen, wenn wir konkret an Hand von Beispielen diskutieren würden.
In Punkt 3 haben Sie § 17 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes angesprochen. Unserer Meinung nach ist hier grundsätzlich die Regelung des gegenseitigen Informationstransfers ausreichend. Auch hier bitte konkrete Verbesserungsvorschläge, konkrete Änderungsvorschläge, dann kann man sich damit auseinander setzen.
Eine Strafverschärfung im Bereich organisierte Kriminalität ist zu fordern. Allerdings weise ich darauf hin, dass wir in § 266a Abs. 4 bereits eine Strafverschärfung als Regelbeispiel normiert haben, so dass hier im Endeffekt Ihrer Forderung auch schon Rechnung getragen wurde. Wenn Sie noch darüber hinausgehen möchten, werte Kollegen von der CDU, dann wünschte ich mir, dass Sie es konkretisierten.
Letztlich – auch darauf wurde schon häufiger hingewiesen – noch Ihre Forderung nach einem eigenständigen Schwarzarbeitertatbestand im Strafgesetzbuch. Frau Bluhm hat darauf hingewiesen, dass sich die Arbeitgeberseite bereits heute nach § 266a und primär nach § 263, Strafgesetzbuch – Betrug –, strafbar macht und dass Sie sich mit ihrem Antrag nur auf die Arbeitnehmerseite fokussieren, was zumindest ein gewisser Widerspruch in
Ihrem Punkt 7 ist, weil Sie hier explizit die Arbeitgeberseite ansprechen. Ob die Aufnahme dieses Tatbestandes, wie Sie ihn fordern, wirklich einen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung ausgelöst, wage auch ich zu bezweifeln. Wir haben ein immenses Problem beim Vollzug. Wir haben ein Vollzugsdefizit im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Einzelne – und da ist das Beispiel mit den Grünen, Herrn Gessinger, natürlich passend gewesen – muss nicht befürchten, bei seiner Tätigkeit und seinem sozialschädlichen Verhalten erwischt zu werden. Und nicht die Frage, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, wird hier zu einem Umdenken führen, sondern schlicht und einfach die Frage, wie hoch das Risiko ist, erwischt oder nicht erwischt zu werden.
Zum Abschluss, weil Herr Jahnke den Hinweis aufgegriffen hat, dass dieser Antrag eigentlich nach dem 18. September überholt sein wird: Das ist, wenn die CDU daran noch nicht ganz glaubt, unsere feste Überzeugung. Nach dem 18. September werden wir nämlich gemeinsam mit Ihnen von der CDU, ohne den Umweg Bundesratsinitiative und dann mit Hinweis gar nicht auf die Bundesregierung, sondern auf den Bundestag, die Möglichkeit haben, die bundesrechtlichen Normen, die zu ändern sind, zu ändern, und zwar mit einer schwarzgelben Mehrheit, sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag. Deswegen können wir diesen Antrag hoffentlich in der nächsten Woche beerdigen.
Schönen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Nachdem mehrfach auf der einen Seite die Mehrwertsteuer genannt worden ist und auf der anderen Seite auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer immer ins Feld geführt worden ist, möchte ich noch einmal klarstellend etwas dazu sagen. Es ist richtig, dass wir gesagt haben: Die Mehrwertsteuer sollte erhöht werden, um Lohnnebenkosten zu senken, was einerseits sowohl dem Arbeitgeber hilft, aber auch dem Arbeitnehmer mehr in der Lohntüte lässt als bisher. Damit könnte man es bewenden lassen und sagen: Damit hat er zum Beispiel etwas mehr Geld, um auch Handwerkerrechnungen etc. zu bezahlen. Aber nein, ich stehe nicht an, deutlich zu sagen, dass die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus seit vielen Jahren fordert, dass die Handwerkerrechnungen nicht mit dem vollen, sondern mit dem halben Mehrwertsteuersatz belegt werden sollen. Das ist sicherlich, gemessen an der Bundespolitik, ein Zielkonflikt, den wir dann nach dem 18. September lösen müssen. Dennoch stehe ich nicht an, zu sagen: Wir stehen als CDU-Fraktion hier im Land nach wie vor dazu, dass Handwerkerrechnungen nur mit dem halben Mehrwertsteuersatz belegt werden. Und damit wäre ich dann wieder auf Ihrer Seite.
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags federführend an den
Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie sowie mitberatend an den Rechtsausschuss. – Ich sehe hierzu keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Beschlussempfehlung Recht Drs 15/4254 Antrag der SPD, der PDS, der Grünen und der FDP, Drucksache 15/4068
Änderung des Gesetzes über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlgesetz)
Beschlussempfehlung Recht Drs 15/4255 Antrag der SPD, der PDS, der Grünen und der FDP, Drucksache 15/4069
Ich eröffne somit die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der jeweils zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Auch hierzu erhebt sich kein Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschriften und die Einleitung, sowie die Artikel 1 und 2 in den Drucksachen 15/4068 und 15/4069. Für die Beratung steht wie immer eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung.
Bevor ich der antragstellenden Fraktion das Wort erteile, würde ich herzlich darum bitten, den Geräuschpegel im Saal wieder etwas zu senken, und bitte auch darum, die heimlichen Runden dort um den Abgeordneten Zackenfels und auch bei Herrn Augstin einzustellen, dann könnten wir fortfahren, und dann haben auch die folgenden Rednerinnen und Redner die nötige Aufmerksamkeit. – Dann beginnen wir in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Für die Linkspartei.PDS hat der Abgeordnete Dr. Zotl das Wort! – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unmittelbar vor der Sommerpause hat dieses Haus die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken beschlossen. Damals hatten die vier einreichenden Fraktionen von SPD, Linkspartei.PDS, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch angekündigt, dass sofort nach der Sommerpause das kommunale Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden soll, um so auch den Kreis derer, die an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden teilnehmen können, deutlich zu erweitern. Genau dieser angekündigte Schritt soll nun heute vollzogen werden.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Erstens verlangt die zunehmende geistige und politische Reife der heute 16-Jährigen geradezu, dass sie erweiterte politische Entscheidungsmöglichkeiten erhalten.
Zweitens stehen gerade jetzt und gerade auf der kommunalen Ebene viele Entscheidungen an, die das unmittelbare Umfeld der heutigen jungen Generationen auf Jahrzehnte hinaus beeinflussen. Es ist also nur recht und billig, dass diese dann auch daran mitwirken sollen.
Drittens gibt es deutliche Anzeichen von Politikverdrossenheit bei jungen Menschen. Dem ist nur entgegenzuwirken, wenn man jungen Menschen eigene Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten gibt, und die aktive Beteiligung an Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ist dafür ein ganz wichtiger Weg.
Viertens haben wir bereits mit den Gesetzen über bezirkliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide 16-Jährigen die Möglichkeit gegeben, an Einwohneranträgen und andern partizipativen Formen im Bezirk teilzunehmen. Da ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nur ein konsequenter Schritt, um unserer politischen Absicht adäquaten Ausdruck zu verleihen, den ab 16-Jährigen weitreichende politische Mitgestaltungs- und Entscheidungsrechte zu geben.
Besonders froh ist die Fraktion der Linkspartei.PDS darüber, dass durch dieses Vier-Fraktionen-Projekt das abgesenkte kommunale Wahlalter, übrigens erstmalig in der Bundesrepublik, in unserer Landesverfassung verankert wird. In den anderen fünf Bundesländern, bei denen das kommunale Wahlalter bei 16 Jahren beginnt, ist das durch einfaches Gesetz eingeführt worden. Wir haben es uns schwer gemacht und eine entsprechende Verfassungsänderung gewollt, für die wir eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Das hat den unschätzbaren Vorteil, dass eventuelle spätere restaurative Versuche, das Wahlalter wieder heraufzusetzen, auch einer Zweidrittelmehrheit bedürfen. In Hessen hingegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, hat die dortige CDU unter Roland Koch sofort ihre absolute Mehrheit genutzt und das kommunale Wahlalter, das nur einfachgesetzlich geregelt war, wieder auf 18 Jahre heraufgesetzt. Genau das soll bei uns verhindert werden. Deshalb haben wir gemeinsam eine unumkehrbare oder nahezu unumkehrbare Lösung angestrebt.
Dennoch ist das alles kein Grund zur Selbstzufriedenheit, denn der heutige Schritt markiert nicht das Ende eines Weges, sondern eher eine Etappe auf einem wichtigen und richtigen Weg. So ist es eben „nur“ das kommunale Wahlalter, das heruntergesetzt wird. Eigentlich gibt es keinen einsichtigen Grund, nicht auch auf Landesebene und auf Bundesebene das Wahlalter ab dem 16. Lebensjahr festzulegen.
Der Rat der Bürgermeister hat genau das gefordert, und meine Fraktion findet das sehr vernünftig. Dafür fehlt aber zur Zeit in diesem Hause die erforderliche Zweidrit
Wir gehen nur das aktive Wahlalter an. Eigentlich stimmt aber der Grundsatz, dass auch gewählt werden kann, wer wählen darf. Auch hier gibt es noch gravierenden Beratungsbedarf zwischen den und innerhalb der Fraktionen.
Unberücksichtigt bleiben mit unserer Lösung auch jene Menschen ohne deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft, die aber längere oder lange Zeit als Migrantinnen und Migranten hier leben. Das ist ebenfalls ein noch offenes Problem. So werden wir also heute einen wichtigen weiteren Schritt zur Demokratisierung der politischen Willens- und Entscheidungsbildung gehen, und darauf können wir auch stolz sein. Es sollte aber nicht der letzte Schritt sein. – Recht schönen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Dr. Zotl! – Es folgt Herr Kollege Braun für die Fraktion der CDU. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sage bitte keiner mehr, diesem Parlament fiele nichts mehr ein. Die dunkelrote Ampelfraktion sorgt sich um das Wahlrecht. Nunmehr sollen auch 16-Jährige das Recht haben, an Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen zu dürfen.
So richtig revolutionär sind Sie, meine Damen und Herren von den Linken und Liberalen, dann aber doch nicht. Bereits in einigen Bundesländern wurde das kommunale Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren unter einer jeweils rot-grünen Landesregierung eingeführt.
Zivilrechtlich sind Jugendliche voll geschäftsfähig und voll verantwortlich ab 18 Jahren, strafrechtlich erst ab 21 Jahren.
Zwischen 18 und 21 Jahren entscheidet der Jugendrichter darüber, ob der Jugendliche in seiner geistigen Reife eher einem Erwachsenen entspricht oder einem Jugendlichen.
In den meisten Fällen entscheidet der Jugendrichter, dass Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren nicht mit Erwachsenen gleichzustellen sind. Ab 18 Jahren darf ein Jugendlicher auch erst an den Bundestags- und Landtagswahlen teilnehmen.