Norbert Atzler

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Herr Krug! Der Mitarbeiter ist Volkswirt! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche einmal, diesen Vorgang ganz auf die Sachebene zurückzuführen
und so darzustellen, wie er eigentlich für den außen stehenden, aber auch sachkundigen Betrachter zu sehen ist.
Genau das haben wir im letzten Wirtschaftsausschuss versucht. Da haben Sie völlig Recht, Herr Krug. Es wurden Fragen gestellt, und es wurde auch geantwortet. Herr Wolf hat gesagt, diese Behauptung, die aufgestellt worden sei – es ist legitim, dass er das sagt –, sei ungerechtfertigt. Er hat die Vorwürfe insgesamt als haltlos bezeichnet und – das gestehe ich Ihnen auch zu, Herr Wolf – zitiert aus Schreiben der in Rede stehenden Gewerkschaft, die in die gleiche Richtung zielen. Das verwundert nicht. Es wurden aber nicht alle Fragen vom Senator beantwortet. Bei einigen Fragen hat er mehrfach darauf verwiesen, das könne er nicht beantworten, da müsse man sich mit der angesprochenen Gewerkschaft ins Benehmen und auseinander setzen. Genau dieses ist nicht unsere Aufgabe als Parlament. Freie Gewerkschaften werden – glücklicherweise – nicht von Parlamenten kontrolliert, sondern haben eigene satzungsgemäße Organe im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, so dass sie Selbstkontrolle ausüben. Wir aber sind dafür zuständig, die Regierung und die Regierungsmitglieder zu kontrollieren. Das ist unser Recht, das ist unsere Pflicht, und genau das machen wir. Wir werden, Herr Wolf, gegebenenfalls auch noch einen weiteren Fragenkatalog aufstellen, um eine Aufklärung herbeiführen zu können.
Nun aber zu dem Antrag der FDP. Die FDP empfiehlt, die Prüfung des Vorgangs auf den mit Fach- und Sachkunde ausgestatteten Rechnungshof zu delegieren, um schnellstmöglich eine Klärung herbeizuführen. Wir werden dem Antrag zustimmen, weil uns dieses als fair erscheint, weil hier ohne parteipolitische Einflussnahme ei
Wir, die Linkspartei und die SPD haben am Montag – das kann man inzwischen im Protokoll des Wirtschaftsausschusses nachlesen – beantragt, die Tagesordnung umzustellen und als einzigen Tagesordnungspunkt das Thema „Aufklärung in der Sache – Bericht zum Klartext“ zu behandeln. Obwohl sie vorher in einer Presseerklärung verkündet hatten, dass sie gern ausreichend Zeit
hätten, um im Ausschuss Aufklärung zu leisten, waren es die Oppositionsfraktionen, die diesem Antrag widersprochen und letztlich auch dagegengestimmt haben. Schon in diesem Moment konnte man sich fragen: Will die Opposition tatsächlich Aufklärung, oder soll das nur wieder „Wahlkampfgetöse“ werden, wie es bei Herrn Dr. Lindner deutlich wurde. Es ist eben klar geworden, Herr Dr. Lindner: Sie wollen nicht aufklären, Sie wollen sich noch nicht einmal mit diesem Problem befassen. Sie wollen nur Ihre Wahlkampfshow haben.
Was ist eigentlich von Ihren Unterstellungen, die Sie, Herr Dr. Lindner, in einer Presseerklärung vom 23. August gemacht haben, in dieser Ausschusssitzung geblieben? Sie haben damals mitgeteilt:
Offenbar hat Herr Wolf sein Amt als Wirtschaftssenator skrupellos missbraucht und öffentliche Mittel verwendet, um altgediente PDS-Funktionäre zu versorgen und die IG Metall zu Lasten der Berliner Wirtschaft zu begünstigen.
ne Sachverhaltsaufhellung betrieben werden kann, was von allen Beteiligten begrüßt werden sollte, auch von dem betroffenen Senator. Ich glaube, dass der Rechnungshof geeignet ist, uns vielleicht in relativ kurzer Zeit klar zu machen, was tatsächlich vorgefallen ist. Das ist, wenn es sich so verhält, wie es der Herr Senator dargestellt hat, positiv für ihn. Er kann dann mit sich und seiner Verwaltung im Reinen sein und wir, als Parlament, die das zu kontrollieren haben, auch. Wir hoffen, dass das gelingt.
Weil ich gerade beim Reden bin, Herr Präsident – gestatten Sie mir bitte noch zwei, drei letzte Sätze in eigener Angelegenheit. – Meine Damen und Herren! Das wird wahrscheinlich meine letzte Rede als Abgeordneter im Abgeordnetenhaus sein. In den letzten drei Legislaturperioden habe ich über viele Jahre als wirtschaftspolitischer Sprecher meiner Fraktion gewirkt. Als Wirtschaftsausschussvorsitzender habe ich später als stellvertretender Vorsitzender versucht, mitzugestalten. Ich bin immer davon ausgegangen, dass alle Seiten, die hier vertreten sind und arbeiten, Positives für die Berliner bewegen wollen und wir lediglich um den jeweils günstigsten Weg streiten. Ich war dabei stets bemüht, in sachlichen Auseinandersetzungen persönliche verbale Verletzungen der Einzelnen zu vermeiden. Sollte mir das dennoch einmal nicht gelungen sein, geschah dieses wirklich unbeabsichtigt. Ich bitte im Nachhinein um Entschuldigung.
Insgesamt hat mir die Arbeit Freude bereitet. Ich möchte die Erfahrungen und persönlichen Begegnungen aus dieser Zeit nicht missen. Ich bedanke mich zum Abschluss für die faire und kollegiale Zusammenarbeit und Diskussionen über alle Parteigrenzen hinweg und wünsche Ihnen allen persönlich für den weiteren Lebensweg je nach Lebensplanung alles erdenkbar Gute, in der Hoffnung, dass wir uns gelegentlich an anderer Stelle wieder begegnen können. – In diesem Sinne: Auf Wiedersehen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, es stört Sie nicht, dass wir getauscht haben. Eigentlich könnte ich jetzt mit den Worten beginnen: „Unvorbereitet, wie ich bin.“ Aber ich mache das nicht so, sondern wir wollen schon zur Schwarzarbeit reden.
Lassen Sie mich zunächst deutlich machen, worum es uns eigentlich geht. – Es geht uns dabei nicht um die Nachbarschaftshilfe oder darum, dass vielleicht der Freund mithilft, die Terrasse im Garten zu fliesen. Nein, bei dieser Schwarzarbeit, die wir meinen, geht es um die Schattenwirtschaft oder auch um die Schwarzwirtschaft, wie sie genannt wird. Wir sind der Auffassung, dass unser Antrag nicht nur dazu dienen müsste, die genannte Schwarzarbeit im engeren Sinn zu bekämpfen, sondern wir möchten weiter gehen. Wir möchten gegen die Schwarzwirtschaft in ihrer unterschiedlichen Ausprägung vorgehen.
Lassen Sie mich das noch einmal verdeutlichen, dann möchte ich von dieser Definitionsfrage wegkommen: Was heißt das eigentlich, Schwarzwirtschaft, Schattenwirtschaft?
Das ist die Schwarzarbeit, die letzten Endes – wie es so schön heißt – zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung beiträgt. Das wäre an und für sich ja noch positiv, aber wäre entsprechend den Erfassungsmethoden im Sozialprodukt auch auszuweisen. Auf Grund der Verheimlichung zum Zweck der Steuer- und Abgabehinterziehung kann das jedoch nicht erfasst werden und ist durch illegale Durchführung von legalen Tätigkeiten gekennzeichnet.
Jetzt lasse ich die wirtschaftswissenschaftliche und juristische Definition beiseite und möchte etwas – –
Na ja, ich dachte, dass geht ein bisschen schneller bei Ihnen! Ich bin eigentlich davon überzeugt! Bei dem ständigen Zwischenrufer dachte ich eigentlich, dass es funktioniert hätte!
Nun lassen Sie mich noch etwas sagen zur Situation der Schwarzarbeit in Deutschland. Es ist tatsächlich so, dass in der deutschen Volkswirtschaft rund 350 bis 370 Milliarden € Schaden durch diese Schattenwirtschaft entsteht. Diese Summe, die sich im Übrigen bei Rot-Grün noch verstärkt hat – ich könnte auch sagen, warum und wieso, aber wegen der Kürze der Zeit lasse ich das weg –, ist beträchtlich. In Berlin wird allein für das Jahr 2005 davon ausgegangen und geschätzt, dass im Bereich des Bruttoinlandproduktes über 22 %, das sind rund 17 Milliarden €, Schaden angerichtet wird. Das heißt, jeder fünfte für Dienstleistungen jeder Art ausgegebene Euro geht am Staat vorbei und schadet damit der Volkswirtschaft. Unabhängig von der Höhe des volkswirtschaftlichen Schadens steht darüber hinaus fest, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gesetzestreue Unternehmer und Arbeitnehmer schädigen und beträchtliche Einnahmeausfälle – und das ist das Problem – bei einerseits den Sozialversicherungen und andererseits dem Staat, der Steuer, verursacht.
Wenn im Übrigen die Arbeit, die schwarz erbracht wird, legal der Wertschöpfungskette hinzugefügt würde – so haben Wissenschaftler errechnet –, würden rund 5 Millionen Vollzeitarbeitsplätze in Deutschland geschaffen werden können, d. h. wir hätten Vollbeschäftigung, wir hätten keine Arbeitslosigkeit. Ich denke, vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung der Schwarzarbeit und deren Bekämpfung erst besonders wichtig.
Lassen Sie mich noch etwas zu Ansätzen in der Bekämpfung sagen. – Ich bin der Auffassung, dass festgestellt und ausgesprochen werden muss, dass die Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt ist. Dennoch ist sie in Deutschland leider an der Tagesordnung. Durch illegale Beschäftigung entsteht jährlich ein volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe – das habe ich dargestellt. Dieser gefährdet auch und vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die auf Grund ihrer Arbeitskosten mit der Schwarzarbeit nicht konkurrieren können, aber auch nicht konkurrieren sollen – und nicht dürfen, wenn man so will. Hier muss angesetzt werden. Gerade in Berlin wissen wir, dass rund 90 % der Arbeitsplätze, die wir hier haben, vom Mittelstand abhängen, dort angesiedelt sind. Da das Phänomen der Schwarzarbeit nicht ausschließlich straf- und ordnungspolitisch bekämpft werden kann, ist ein präventives Vorgehen unabdingbar.
Ich hätte Ihnen gern noch das Beispiel von dem Fliesenleger genannt. Wenn Sie eine solche Arbeit korrekt in
Auftrag geben, zahlen Sie 45 € für den Quadratmeter, wenn Sie auf die Rechnung verzichten, zahlen Sie 20 €, wenn Sie osteuropäische Scheinselbständige nutzen, zahlen Sie 8 €. Da kann man sich lebhaft vorstellen, wo man ansetzen muss.
Die Zeit reicht allerdings nicht, um das weiter auszuführen. Deshalb möchte ich zum Abschluss verdeutlichen, dass wir bei diesem Antrag die Bundesregierung – es ist ja eine Initiative des Bundesrates –, übrigens Bundesregierung gleich welcher Couleur, flankieren wollen. Wir hoffen, dass dadurch eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbehörden sichergestellt werden kann und die Ahndung von illegalen Arbeitgebern – auch das muss gesehen werden – eine Verschärfung erfährt. Am effektivsten bekämpft man die Schwarzarbeit natürlich dadurch, dass man sie nicht erst entstehen lässt. Das erreicht man mit einem einfachen und gerechten Steuersystem, durch das mehr legale Arbeitsplätze entstehen. Für beides steht die CDU. – Schönen Dank!
Schönen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Nachdem mehrfach auf der einen Seite die Mehrwertsteuer genannt worden ist und auf der anderen Seite auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer immer ins Feld geführt worden ist, möchte ich noch einmal klarstellend etwas dazu sagen. Es ist richtig, dass wir gesagt haben: Die Mehrwertsteuer sollte erhöht werden, um Lohnnebenkosten zu senken, was einerseits sowohl dem Arbeitgeber hilft, aber auch dem Arbeitnehmer mehr in der Lohntüte lässt als bisher. Damit könnte man es bewenden lassen und sagen: Damit hat er zum Beispiel etwas mehr Geld, um auch Handwerkerrechnungen etc. zu bezahlen. Aber nein, ich stehe nicht an, deutlich zu sagen, dass die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus seit vielen Jahren fordert, dass die Handwerkerrechnungen nicht mit dem vollen, sondern mit dem halben Mehrwertsteuersatz belegt werden sollen. Das ist sicherlich, gemessen an der Bundespolitik, ein Zielkonflikt, den wir dann nach dem 18. September lösen müssen. Dennoch stehe ich nicht an, zu sagen: Wir stehen als CDU-Fraktion hier im Land nach wie vor dazu, dass Handwerkerrechnungen nur mit dem halben Mehrwertsteuersatz belegt werden. Und damit wäre ich dann wieder auf Ihrer Seite.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde es nicht schaffen, innerhalb von fünf Minuten diesen sehr komplexen Sachverhalt vollständig darzulegen. Ich werde mich deshalb nur auf bestimmte Aspekte beschränken und auch versuchen, nichts, soweit es meine Vorredner anbelangt.
Drei Sätze zum FDP-Antrag vorweg. – Zum ersten könnte ich die Begründung des FDP-Antrags sofort bedingungslos unterschreiben, die stellt den Sachverhalt richtig dar.
Entschuldigung! Der Antrag der Grünen! – Also, den könnte ich unterschreiben, völlig problemlos. Aber wenn es dann weitergeht, kommen wir zum Punkt zwei. Den dortigen Vorschlag, einzig und allein eine öffentlichrechtliche Institution zu begründen, könnten wir allerdings nicht mittragen. Ich gebe aber zu, dies wäre ein Weg, und ich bin auch der Auffassung, dass man einen Verkauf so auch diskriminierungsfrei schaffen könnte. Es gibt dann einen weiteren Weg, und der wäre, alles in eine privatrechtliche Bank umzuwandeln. Auch hier wäre ein Verkauf möglich.
Der Senat möchte einen dritten Weg gehen, einen Weg, der mir bisher nicht ganz klar geworden ist. Dennoch will ich mich – unterstellt, er würde funktionieren – mit ihm auseinander setzen. Dabei ist zu bedenken, dass sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weniger in die rechtlichen Angelegenheiten, bezogen auf das Gesetz, einmischen würde, weil sie zu Recht sagt, dass sie das nicht so sehr angehe, aber sehr wohl in die Dinge, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen von Bedeutung sind. Ich unterstelle, dieses würde mit dieser kreativen Unternehmensschöpfung, von der ich so zuvor noch nie gehört habe, dieser teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb einer privatrechtlich organisierten Aktiengesellschaft, so funktionieren, wie es hier dargestellt worden ist. Was würde denn da passieren?
Wenn ich mir das insgesamt ansehe, dann stellt sich die Frage, ob man nicht eher den von uns favorisierten Weg der privatrechtlichen Bank gehen könnte und sollte. Die Grundversorgung der Bevölkerung wäre so sichergestellt. Erstens haben wir die Berliner Volksbank hier, zweitens gäbe es die Möglichkeit, die Mittelbrandenburgische Sparkasse tätig werden zu lassen. Darüber hinaus ist es viel wichtiger, den Übergang der Aktiengesellschaft optimal zu gestalten, z. B. mit entsprechenden Kundenkonditionen und mit einer klaren Aussage zum Geschäftsmodell. Das ist im Augenblick nicht der Fall, aber damit würde man Kunden halten können, selbst, wenn das rote „S“ wegfallen sollte.
Der Gipfel, das sage ich deutlich, ist allerdings, dass sich der Senat, wie bereits angeführt wurde, über die schwerwiegenden Bedenken, die es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt, hinwegsetzt. Das ist völlig unmöglich, weil die schwerwiegenden Bedenken auch Risiken des Bankbetriebs gelten. Es gibt auch eine Provokation zu einem Rechtsstreit hin, was, wie uns im Ausschuss gesagt wurde, vom Senat ganz bewusst in Kauf genommen wird. Das halten wir für nicht möglich. Diese Einwände müssen berücksichtigt werden. Ich glaube, man unterschätzt den Einfluss der Bankenaufsicht und auch den Einfluss auf die Rechtsauslegung des Kreditwesengesetzes an dieser Stelle. Lassen Sie sich da nicht täuschen, er ist bedeutungsvoll in Deutschland! Einvernehmen wäre dabei erforderlich.
Wenn man diese Entscheidung, die wir heute treffen, in der Sache betrachtet, dann hat sie durchaus auch eine ganz klar nachvollziehbare und auch für die Öffentlichkeit sehr schnell einsehbare Logik. Die Bankgesellschaft Berlin und die Sparkasse in ihr sind im Moment so aufgestellt, dass es doppelte Gremien gibt, getrennte Buchhaltungen, doppelte Jahresabschlüsse, ein externes Berichtswesen, das jeweils getrennt ist und erhebliche steuerliche Nachteile im Geschäftsverkehr der Bankenteile untereinander bedeutet. Das ist ein Sanierungshemmnis, das ist ein Hemmnis für eine gewinnorientierte Aufstellung der Bankgesellschaft insgesamt. Es ist vor allen Dingen auch ein Problem für das in Zukunft freiere Rating nach Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Und es ist ein potentielles Problem für die Veräußerung der Bankgesellschaft und damit auch der Sparkasse in ihr. Dieses Hindernis beseitigen wir mit diesem Gesetz. Wir schaffen eine Bank an dieser Stelle und setzen damit ganz erhebliche Rationalisierungspotentiale frei. Wer die Lösung
nicht will, die wir Ihnen heute vorschlagen, der muss dann auch die politische, die finanzpolitische und letztlich die betriebswirtschaftliche Verantwortung dafür übernehmen, dass 30, 40, 50 Millionen € an Reserven, die in der Bankgesellschaft Berlin liegen, nicht gehoben werden sollen. Da sage ich Ihnen mit aller Klarheit: Weil wir eben auch beachtliche Fortschritte in der Sanierung der Bankgesellschaft gemacht haben, wollen wir nicht darauf verzichten, dass dieser Sanierungsprozess fortgeführt wird, dass die Bank die Chance bekommt, sich vernünftig aufzustellen, und dass die Reserven, die dort in ihrer betriebswirtschaftlichen Struktur liegen, gehoben werden, um sie weiter zu stabilisieren und – das sage ich als Haushaltspolitiker – für das Land Berlin am Ende einen guten Veräußerungspreis zu erzielen.
Selbstverständlich ist es nicht nur auf der Ebene der Transparenz, sondern auch bezogen auf die Gebote, die wir erhalten werden, ein wesentliches Kriterium, wie die Bankgesellschaft insgesamt und mit ihr die Sparkasse in struktureller Hinsicht aufgestellt ist. Nun mögen Sie sagen: 30, 40, 50 Millionen € pro Jahr, na ja, was ist das schon, ist das wirklich viel Geld? – Stellen Sie sich das über 10 Jahre kapitalisiert vor, dann reden wir über 300, 400, 500 Millionen €, die ein potentieller Investor für die Bankgesellschaft Berlin naturgemäß in seine Überlegungen mit einbezieht. Hier Vorsorge zu treffen, dass das Land Berlin über die betriebswirtschaftliche Struktur, die gesellschaftsrechtliche Struktur der Bankgesellschaft ein gutes Ergebnis erzielt, ist für mich an dieser Stelle zentrale Verpflichtung. Das ermöglichen wir mit der Rechtsform, die wir Ihnen heute hier vorstellen und vorschlagen, die meine Fraktion auch tragen wird. Das ist das Wesentliche an diesem Punkt.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass wir diesem Gesetz wegen vier Punkten nicht zustimmen können. Wie bereits skizziert, ist die Funktionsfähigkeit bei dieser Vorlage nicht denkbar. Zweitens sind die Unternehmenskonflikte vorprogrammiert. Eine ganzheitliche strategische Führung ist nicht möglich, die Unternehmensform ist unübersichtlich, durch Verknüpfung von privatrechtlich und öffentlich-rechtlicher Gestaltung ist auch die Zuordnung der Erträge sehr problematisch und könnte leicht zu einem Phantomprodukt geraten. Und zuletzt sind die Bedenken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Rechtsrisiko für das gesamte Bankmodell, was auch den Bestand der Sparkasse anbelangt. Das wollen wir so insgesamt nicht mitragen. Dieser Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht handwerklich schlecht und fehlerhaft gemacht. Wir können dem deshalb nicht zustimmen. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anträge der FDP finden bei uns gewisse Sympathien, wenn auch im Einzelnen mit unterschiedlicher Gewichtung.
Ich will mit dem Vorschlag beginnen, die Gewerbesteuer zu senken. Dies ist gewiss kein neuer Vorschlag, sondern wir diskutieren seit vielen Jahren immer wieder darüber. Dies ist auch immer wieder angeregt worden. Frau Hildebrandt! Ich habe hierzu von Seiten der SPD auch schon andere Sätze und Begründungen gehört als die, die Sie heute vorgetragen haben. Es ist ein langjähriges Thema, wie ich schon sagte, wobei sich die Frage stellt, Herr Lindner, ob der Hebesatz mit 330 % richtig angesetzt ist. Darüber kann man sicherlich diskutieren. Das Beste wäre vielleicht die Abschaffung, aber dies ist realistischerweise in Berlin derzeit sicher nicht durchsetzbar.
Nun könnte man den Vergleich mit den brandenburgischen Umlandgemeinden suchen. Allerdings ist dieser methodisch falsch. Berlins Infrastrukturangebot, welches aus Steuereinnahmen finanziert werden soll, ist mit dem der Umlandgemeinden nicht vergleichbar. Wir konkurrieren in erster Linie mit anderen Großstädten.
Niemand kann sagen, dass die Gewerbesteuer, die als Betriebsausgabe grundsätzlich abzugsfähig ist, bei den Faktoren, die für die Standortsuche eines Unternehmens relevant sind, eine derartige Vorrangstellung einnimmt, dass eine Senkung der Gewerbesteuer einen messbaren Effekt durch neue Ansiedlungen nach sich zöge. Hinzu kommt ein weiterer falscher methodischer Ansatz: Selbstverständlich braucht eine Stadt wie Berlin neue Ansiedlungen und Arbeitsplätze. Studien zeigen aber, dass andere Faktoren als die Gewerbesteuer, Ausbau der Verkehrsinfrastruktur oder Lohnkosten, an vorderer Stelle bei Ansiedlungsentscheidungen liegen. Wenn wir uns ausschließlich auf die Frage der daraus resultierenden Einnahmen für Berlin beziehen, dann muss man wissen, dass Ihre Forderung nach Senkung der Gewerbesteuer rund 150 Millionen € Mindereinnahmen nach sich zöge. Ihrer Logik zufolge müssten also durch die erhofften Neuansiedlungen und Investitionen so viel zusätzliche Gewinne generiert werden, dass diese 150 Millionen € zusätzlich über Steuern eingenommen werden können. Das ist mehr als unwahrscheinlich.
Ihr zweiter Antrag, ausländische Spitzenverdiener geringer als deutsche zu besteuern, ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar. Inwieweit das dem Beschluss Ihres Parteipräsidiums „Deutschland braucht ein neues Steuersystem – einfach, niedrig und gerecht“ entsprechen soll, ist schleierhaft. Der Vorschlag ist weder einfach noch gerecht. Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung ausländischer Spitzenkräfte sind durch die Bundesregierung mit der Einführung der so genannten Greencard geschaffen worden. Ich dachte bisher, die FDP sei dafür, dass sich der Staat auf das Setzen von Rahmenbedingungen beschränken solle. Die von Ihnen geforderte Unterstützung des Vorschlags des Ministerpräsidenten Koch bedeutet in erster Linie eine Subventionierung ausländischer Arbeitnehmer in hohen Lohngruppen.
Dies ist nicht nur ungerecht gegenüber deutschen Arbeitskräften, sondern setzt auch seltsame Unterschiede im Wettbewerb.
Faktisch müssten dadurch die Unternehmen weniger Gehalt an ausländische Bewerber zahlen als an deutsche. Damit werden wieder deutsche Spitzenkräfte benachteiligt. Wenn Sie ausländische Spitzenarbeitskräfte animieren wollen, ihren Wohnort nach Deutschland zu verlegen, müssten Sie nach anderen Mitteln und Wegen suchen.
Da ich ein optimistischer Mensch bin, setze ich darauf, dass Sie in den bevorstehenden Beratungen im Ausschuss zu beiden Anträgen noch bessere Begründungen vorbringen werden, die herausarbeiten, warum diese Anträge tatsächlich im Berliner Interesse liegen sollten. Bisher ist das nicht auszumachen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der vorgerückten und weiter vorrückenden Zeit ist es nicht unbedingt das Gebot der Stunde, hier in kleinteilige Antragsberatung einzutreten. Ich will deshalb darauf verzichten
1. Initiativen auf Erweiterung der Ladenöffnungszeiten stimmen wir grundsätzlich zu. Deshalb stehen wir solchen Anträgen – und zwar beiden Anträgen – erst einmal positiv gegenüber.
2. Wir haben im Rahmen der großen Koalition, ich glaube, es war 1999, für eine Bundesratsinitiative des Senats plädiert, um eine liberale, bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen. Sie wissen, dass der Prozess aus den bekannten Gründen unterbrochen worden ist. Wir, die CDU-Fraktion, sind der Auffassung, dass eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten den Nutzungsgrad der Stadt Berlin, der Metropole als Touristenmagnet stark erhöht. Dadurch könnten wirtschaftspolitische Potentiale aktiviert werden, was besonders dem Handel und auch dem Steueraufkommen der Stadt zugute käme.
3. Wir stehen weiter zu einer Erweiterung der gegenwärtigen, einschränkenden Regelung, um mehr Flexibilität im genannten Sinn zu erreichen. Es ist nicht einsehbar, warum Handelsunternehmen nicht den Bedürfnissen entsprechend und damit kundenorientiert ihre Betriebs- bzw. ihre Öffnungszeiten festlegen dürfen. Wir können uns auch weiter gehende Öffnungszeiten vorstellen, als sie derzeit in der Bundesregierung diskutiert werden. Wir begrüßen es, dass sie sich, wie übrigens auch der Regierende Bürgermeister, in diesem Punkt bewegt hat. Wir haben aber das Gefühl, hier wird zu kurz gesprungen. Das finden wir wiederum bedauerlich. Konsens können wir sicherlich über den Punkt herstellen, dass der Sonntag grundsätzlich unangetastet bleiben sollte.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Zu allen drei Anträgen wird die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie empfohlen.
4. Für den Antrag der FDP haben wir grundsätzliche Sympathie. Auch die CDU-Fraktion hat, begrenzt für die Zeit des Weihnachtsgeschäfts, umfangreiche Ausnahmegenehmigungen für den Einzelhandel gefordert. Ob allerdings der von der FDP geforderte Umfang von Sondermaßnahmen tatsächlich rechtlich umsetzbar ist, können wir in Anbetracht der vielen offenen Fragen derzeit nicht sagen.
5. Wir wollen im Rahmen einer wohlwollenden Diskussion im Fachausschuss weitere Einzelheiten klären. Deshalb werden wir einer Überweisung der vorliegenden Anträge in den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie insgesamt zustimmen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Drei Minuten habe ich ausgeschöpft, das ging doch, nicht?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Kürze der Zeit möchte ich noch einmal drei Aspekte grundsätzlich beleuchten. Die falsche Gebührenberechnung über 60 Millionen € ist einer
der Punkte. Ich beginne damit, dass ich einen namhaften Vertreter der Wirtschaft zitiere, der sagte
Wäre die BSR ein privater Betrieb, würde sich hierfür die Staatsanwaltschaft interessieren. So aber ist es nur ein Computerfehler.
Von Herrn Cramer stammt das Zitat übrigens nicht. Es mag sein. dass diese Worte stark übertrieben sind, sie kennzeichnen aber ein wenig die Stimmungslage, die hier gegen die BSR aufgrund des Ansehensverlustes besteht.
Hieraus ergeben sich doch einige Fragen. Auch Computerfehler – wenn ich das einmal unterstelle – sind natürlich letztlich Programmierfehler. Programmierfehler sind menschliche Fehler. Es stellt sich die Frage, wer dort programmiert, wer Programme abnimmt, wer diese auf Plausibilität prüft und wer den Wirkbetrieb kontrolliert.
Dieser Fehler offenbart aber auch Mängel in der Organisationsstruktur, die schnellstens zu beseitigen sind. Positiv ist anzumerken, dass dieser Fehler offensichtlich von der BSR selbst bemerkt wurde, was darauf schließen lässt, dass es Kontrollinstrumente gibt, deren Ausprägungen aber offensichtlich nicht angemessen sind. Anderenfalls wäre dieser Fehler schon früher aufgefallen.
Es kommt aber jetzt darauf an, den Vertrauensverlust bei der Bevölkerung, der unermesslichen Schaden für das Unternehmen angerichtet hat, wieder zu mindern. Das Geld sämtlicher vertrauensbildender Werbekampagnen aus der Vergangenheit, die wir kennen, scheint mittlerweile vergeudet zu sein. Einen Beitrag, Vertrauen wieder zu erlangen, stellt die schnelle Rückzahlung der zu viel erhobenen Gebühren dar. Dabei ist aber sicherzustellen, dass dieses Geld dann auch wirklich die Mieter und nicht nur die Hauseigentümer wie beispielsweise die Wohnungsbaugesellschaften erreicht.
Ein weiterer Beitrag der Vertrauensbildung wäre eine größere Transparenz in der Tarifgestaltung. Es ist ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte. Das Land Berlin benötigt endlich auch ein Beteiligungsmanagement bis hin zum Beteiligungscontrolling, das diesen Namen auch verdient. Ich sage deutlich, dass Hinweise auf eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat des Unternehmens gegebenenfalls auch des Prüfungsausschusses hier wirklich nicht ausreichend sind. Ich bin mir dabei wirklich im Klaren, dass dies einen Beteiligungsmanagementfehler nicht gänzlich ausschließt.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch die Frage aufführen, wohin wir eigentlich mit der BSR wollen. Auch dies ist wichtig. Wir forcieren den Wettbewerb der BSR. Die Zielvereinbarung, die für viele Jahre noch eine Monopolstellung der BSR einräumt, sollte besser früher als später zu einem guten Ende geführt werden. Wir können aber im Moment noch keine Meilensteine dabei erkennen.
Die Müllentsorgung ist auch noch ein Problem, auf das ich aus Zeitgründen nicht mehr eingehen will.
Ich stelle zusammenfassend vier kurze Forderungen fest: 1. Die sofortige Rückzahlung der zu viel erhobenen Gebühren an die betroffenen Bürger muss erfolgen. 2. Der Ausbau des Beteiligungsmanagements- und des Beteiligungscontrollings der Landesanstalten und Landesbeteiligungen muss vorgenommen werden. 3. Es muss eine höhere Transparenz bei der Gestaltung von Gebühren und Abgaben eingeräumt werden. 4. Die Vorlage einer umfassenden Konzeption für die BSR, die sowohl ein Müllentsorgungskonzept sowie auch eine Konzeption zur Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit beinhaltet, ist erforderlich.
Die hier beantragten Gesetzesänderungen unterstützen die von mir vorgetragenen Gedanken. Ich darf mich bei dem Herrn Präsidenten für seine Großzügigkeit hinsichtlich der Redezeit herzlich bedanken!
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung: Unabhängig davon, ob dieses Thema vor der gegenwärtigen wirtschaftlich-politischen Situation hochaktuell ist oder ob es auch noch andere Themen gegeben hätte, ist klar, dass es ein wichtiges Thema ist, das es verdient, hier einmal in einer Aktuellen Stunde angesprochen und behandelt zu werden.
In früheren Jahren blieb das Reisen nur wenigen vorbehalten, und es war mitunter sehr beschwerlich. Das hat sich inzwischen grundlegend verändert, denn viele Menschen nutzen die Möglichkeit, durch Reisen neue Erkenntnisse zu erlangen. Das gilt sowohl für junge Manschen – Jugendtourismus stellt mittlerweile ein eigenes Marktsegment dar – als auch für ältere Menschen, die durch höhere Lebenserwartung – bei guter Gesundheit – Spielräume größerer Freizeit für sinnvolle Reisen nutzen können.
Hieraus ist eine Tourismuswirtschaft erwachsen, deren Wirtschaftskraft in ihrer Bedeutung oft völlig unterschätzt wird. Allein in Deutschland bietet diese Branche für fast 3 Millionen Menschen Arbeitsplätze und fast 100 000 Ausbildungsplätze. Als personalintensive Branche ist die Tourismuswirtschaft ein Hoffnungsträger bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere dann, wenn man berücksichtigt, dass das Potential für Arbeitsplätze im Bereich Urlaub, Freizeit und Reisen noch überhaupt nicht ausgeschöpft ist. So viel vorab zu den bundespolitischen Aspekten dieses Themas.
Wie sieht die Situation in Berlin aus? Ich versuche, Wiederholungen zu vermeiden, weil mein Vorredner auch darauf einging. Es ist in der Tat so, dass in Berlin mittlerweile über 50 000 Arbeitsplätze in der Tourismuswirtschaft angesiedelt sind. Es ist wahr: Es gab über 11 Millionen Übernachtungen in der deutschen Hauptstadt in Hotels, und weitere 27 Millionen waren private Übernachtungen bei Freunden und Bekannten. Welche Auswirkungen hat das wirtschaftlich? Der Umsatz der Tourismusbranche betrug 4 Milliarden §, wobei 50 Prozent dem Gastgewerbe, 35 Prozent dem Einzelhandel zu Gute kamen. Etwa 15 Prozent verteilten sich auf Museen, Theater und Taxifahrten. Dass dies bereits im Jahr 2000 gelungen ist, ist sicherlich – hier darf ich das sagen – den Aktivitäten des damaligen Wirtschaftssenators Branoner zu verdanken.
Aber nicht nur: Die schon erwähnte Berlin Tourismus Marketing GmbH, die Partner für Berlin GmbH und die Partner Hotels e. V. leisten an dieser Stelle vorbildliche Arbeit. Deshalb ist es notwendig, ihnen an dieser Stelle einmal dafür zu danken. Sie verdienen auch weiterhin unsere finanzielle Unterstützung.
Nicht nur das, Herr Pewestorff. Sie wissen, dass auch eine gewisse Summe Privatkapital eingeflossen ist. Das ist richtig und sinnvoll. Diese Ergänzung halten wir für notwendig.
Leider waren die Torismuszahlen aus verschiedenen Gründen im letzten Jahr rückläufig. Sie haben es erwähnt: Um 1,5 Prozent. Das ist sicherlich kein Drama, aber es zeigt auch, dass Berlin mit seinen Bemühungen nicht nachlassen kann und darf, wenn der Rückgang nicht zum Trend werden soll.
(A) (C)
(B) (D)
Die BTM hat in ihrer Prognose wiederum gesagt, dass wir im kommenden Jahr mit mehr Touristen rechnen können. Wir sollten dafür aber auch etwas tun. Und was soll das sein? – Wenn ich „wir“ sage, darf ich dabei auch Herrn Senator Gysi einschließen, der natürlich nicht alleine, Herr Pewestorff, aber sehr wohl als Senator die politische Verantwortung für entsprechende Entwicklungen trägt. – Die Visitenkarte Berlins wird geprägt von dem Bild, das die Stadt bietet. Ich meine hierbei nicht nur Baulichkeiten und Plätze, von denen es in Berlin viele gibt, wie Sie wissen, sondern es ist dabei auch von Bedeutung, wie wir mit den Gästen umgehen.
Erfüllt die Stadt die Wünsche und Bedürfnisse der Touristen? – Hierbei gibt es einiges zu überdenken. Ich darf exemplarisch einige Defizite anreißen und nennen: Da gibt es die Ladenöffnungszeiten. Die strengen deutschen Gesetze werden von den ausländischen Touristen überhaupt nicht verstanden – zumindest von denen nicht, von uns ja teilweise auch nicht. Sie wollen z. B. auch Shopping-Weekends haben.
Dann haben wir die Theaterferien. Wenn die Touristen in den Ferien zu uns kommen, haben die meisten Theater, Opernhäuser und Variete´s geschlossen. Man muss sich fragen, ob das so sinnvoll ist. – Ich weiß, dass es davon Ausnahmen gibt.
Die Beschriftung an Exponaten in Museen ist zumeist nur in Deutsch. Sollte man sie nicht auch mit einer zweiten Sprache wie Englisch versehen?
Die Verkehrsverbindungen für Bahn und Pkw sind zwar noch relativ gut – das „noch“ ist Herrn Senator Strieder gezollt, weil man nie weiß, auf welche Überraschungen dieser Senator noch kommt, was den Verkehr anbelangt –, aber die Parkplatzsituation ist nicht gut zu nennen. Da erwarten Touristen mehr, als im Moment vorhanden ist. Auch der Ausbau des Großflughafens gehört natürlich dazu. Es ist vorhin gesagt worden, dass es an dieser Stelle keine Widersprüche mehr gibt. Wir wollen sehen. Wir messen den Senat an seinen Taten.
Auch der Ausbau der Messe ist wichtig. Allein Messe und Kongresse – dieses Segment – bringen jährlich 500 Millionen § Kaufkraft in unsere Stadt. Das muss man sich einmal überlegen. Die Leitmessen wie die ITB, die Funkausstellung und die Grüne Woche müssen in Berlin gehalten und ergänzt werden, damit wir auf diesem Weg weiter vorankommen.
Ein weiterer Punkt war in der Tat – Herr Pewestorff hat es anders angesprochen – der Presse zu entnehmen, dass sich nämlich der Senatsbaudirektor jetzt eines Entwurfs von 1994 für ein Wegeleitsystem annimmt, was in der letzten Legislaturperiode noch gutgläubig als endgültig bestellt verkündet wurde. So etwas muss aufhören. Das kann nicht sein, das kann nicht gehen. Bei derartigen Dingen muss zielorientierter und schneller die Umsetzung vonstatten gehen.
Einig sind wir uns doch hoffentlich auch darin, dass die Leuchttürme der Kultur erhalten bleiben müssen. Hierbei kann und darf nicht gespart werden. Deshalb muss die Diskussion darüber auch aufhören und beendet werden. Natürlich ist nicht alles Staatsaufgabe, aber der Staat muss auch in der Tourismuswirtschaft Rahmenbedingungen setzen, damit die Branche ihre Aufgabe optimal erfüllen kann.
Herr Senator Gysi, lassen Sie mich auch hier einige kritische Anmerkungen mit der Frage verbinden, ob der Senat entsprechend tätig werden möchte, um der Branche zu helfen! Teilweise ist das Gesetzgebung des Bundes. Es handelt sich hier überwiegend um mittelständische Unternehmen mit 5 bis 20 Beschäftigten wie z. B. Busunternehmen, Reisebüros oder auch Restaurants. Lassen Sie mich fünf Beispiele aufzählen:
Das 325-§-Gesetz – früher: 630-DM-Gesetz – muss geändert werden. Wir brauchen mindestens 400 §, um den Bedarf geringfügiger Beschäftigung zu decken.
Das Kündigungsschutzgesetz ist zu lockern, um mehr Flexibilität zu erreichen. Das schafft auch zusätzliche Arbeitsplätze.
Der Umsatzsteuersatz muss halbiert werden. Frankreich hat 5,5 %. Die Tourismusbranche kann nur durch Halbierung dieses Umsatzsteuersatzes in Deutschland wettbewerbsfähig werden – gemessen an Gesamteuropa.
Auch die Trinkgeldbesteuerung gehört auf den Prüfstand.
Die Auswirkungen von Basel II für die Branche sind zu minimieren, denn gerade die mittelständischen Unternehmen haben nur eine geringe Eigenkapitalausstattung, was sich dann negativ auf Kreditzinsen auswirken kann.
Sicherlich gibt es weitere Punkte, die man aufgreifen kann. Ich will es aber dabei belassen. Man sieht auch so schon, dass es genug Arbeit für die Politik gibt.
Zu Beginn des neuen Jahres haben wir die Einführung des Euro-Bargeldes in Europa erlebt. Dieses könnte Kurzreisen in die Metropolen deutlichen Auftrieb verleihen – also auch Berlin. Nutzen wir auch diese Chance!
Ein altes Sprichwort sagt: „Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen.“ Das stimmt wohl auch heute noch. Die Frage ist aber: Welcher Inhalt prägt diesen Bericht? Ist es ein positiver Bericht oder ein negativer? – Sorgen wir gemeinsam durch Nutzung unserer großartigen Chancen dafür, dass Gäste Berlins stets positive Erlebnisse zu erzählen haben! Zeigen wir ihnen, dass diese Stadt als große Metropole lebens- und liebenswert ist! – Berlin muss nicht die schönste deutsche Stadt sein, aber die spannendste und interessanteste Stadt, das bedeutendste Tor zu Osteuropa und die Schwelle zu Westeuropa.
Hier leben Menschen verschiedener Kulturen und Nationalitäten friedlich nebeneinander, und hier kann auch deutsche Geschichte geatmet werden.
Historische Bauwerke zeugen davon, und es gibt Dinge – Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss! – der Vergangenheit, auf die man mit Freude gucken kann, und es gibt auch Dinge der Vergangenheit, die nachdenklich stimmen. Berlin aber hat Zukunft, Berlin bietet Chancen. Das alles müssen die Besucher spüren, wenn sie hier sind, und in ihren Herzen mitnehmen, wenn sie wieder abreisen. Es sind die preiswertesten Botschafter Berlins in Deutschland und in der Welt. Freunde brauchen wir doch allemal in Berlin.
Auch Freundinnen, Herr Senator! –
Gemeinsam können wir dazu beitragen, dieses Bild zur Visitenkarte Berlins zu machen. Bemühen wir uns alle, dass weltweit der Satz gilt: Berlin ist und bleibt eine Reise wert! – Herr Präsident, ich danke für die Großzügigkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte vorhin die Gelegenheit, etwas mehr als die vorgeschriebene Redezeit sprechen zu dürfen. Ich will mich deshalb in dieser zweiten Runde kurz fassen
und nur auf einige Punkte eingehen, die Herr Gysi noch einmal genannt hat.
Sie sprachen davon, Herr Senator, dass es hinsichtlich der Auswirkungen auf den Tourismus Veränderungen gibt und sprachen von dem Polittourismus, der dadurch abnimmt – wenn ich Sie richtig verstanden habe –, weil wir zum Beispiel die Mauer nicht mehr haben.
Das ist schon klar! Ich will Ihnen auch nicht unterstellen, dass Sie das bedauern, aber es ist schon richtig, dass dies immer wieder dazu geführt hat, dass auch Touristen hierher gekommen sind. Wir haben das ja auch so gewollt.
Nichtsdestotrotz glaube ich nicht, dass der Polittourismus – wie Sie es bezeichnet haben – deswegen abnimmt, nein, er verändert sich. Wir sind in der Zwischenzeit deutsche Hauptstadt, und als deutsche Hauptstadt haben wir wiederum neue politische Dinge, die wir vorher nicht aufzuweisen hatten, die interessant sind für Touristen, viel mehr als Bonn es in der Vergangen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! – Herr Pewestorff, der Kurs der Aktie der Bankgesellschaft ist mehr Ihr Metier, wie Sie mir einmal selbst erklärt haben. – Ich gehe auf einige Bemerkungen ein: Es stört mich, wie hier immer wieder doch die Fakten nicht korrekt genannt und verdreht werden. Das ärgert mich, das sage ich Ihnen ganz einfach.
Wenn Sie von Herrn Landowsky reden, dann möchte ich schlicht und einfach festhalten, dass selbiger seit Anfang der 90er Jahre überhaupt nicht mehr Vorstandsmitglied der Bankgesellschaft Berlin war. Das ist der erste Punkt.
Also: Er war nicht verantwortliches Vorstandsmitglied der Holding.
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Zweitens: Er war verantwortlich als Vorstandsvorsitzender der Berliner Hypothekenbank, wie Sie wissen. Das ist unbestreitbar. In dieser Eigenschaft hat er natürlich wie der Gesamtvorstand eine Kollektivverantwortung zu übernehmen für eine Einzelwertberichtigung von gut 900 Millionen DM, soviel steht fest.
Von Fonds ist bei der Berlin-Hyp im Übrigen überhaupt keine Rede. Das ist kein Thema an dieser Stelle.
Und der dritte Punkt, und das ist es, was mich ärgert: Es sind rund 4 Milliarden DM benötigt worden für die Bankgesellschaft. Hier klafft eine Differenz von 3,1 Milliarden DM. Und ich möchte auch einmal gerne wissen, wer für diese 3,1 Milliarden DM verantwortlich ist. Und ich wünsche mir, dass vielleicht der kommende Untersuchungsausschuss dieses Thema einmal behandelt und aufklärt, das wäre sehr toll.
[Beifall bei der CDU – Frau Oesterheld (Grüne): Bisschen mehr Realitätssinn! – Atzler (CDU): Ist doch realitätsnah! – Frau Oesterheld (Grüne): Die letzte Äußerung ja, aber nicht das davor!]
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die BLEG ist tot – es lebe die BLEG! So könnte man das, was der Senat im letzten Wirtschaftsausschuss gesagt hat, verstehen, als er darauf hingewiesen hat, dass die Projekte der BLEG trotz der Abwicklung dieser Gesellschaft fortgeführt werden. Tatsächlich sieht es aber vielleicht doch nicht ganz so aus, und deshalb der vorliegende Antrag.
Lassen Sie mich noch einmal zurückschauen: Der Senat gründete eine privatrechtliche Gesellschaft zur Entwicklung von Gewerbeflächen, damit die nach Flächennutzungsplan und Stadtentwicklungsplanung für die gewerbliche Nutzung ausgewiesenen Flächen der Erschließung und gewerblichen Nutzung zugeführt werden können. So weit, so löblich. Diese Gesellschaft wurde dann der Aufsicht des Stadtentwicklungssenators unterstellt, und das Land Berlin stellte natürlich auch notwendiges Eigenkapital zur Verfügung, weil eine Gesellschaft anders ja nicht existieren kann, und dann arbeitete diese Gesellschaft auch. Die BLEG arbeitete mitunter ruhig, manchmal lautlos. Manche sagen, dies sei gleichbedeutend mit glücklos. Ich will dies so nicht interpretieren. Tatsache ist aber, dass die Arbeit der BLEG durch- und fortgeführt wurde, indem sie unter anderem Projekte angenommen, Geld genutzt und verbraucht hat. Weil aber die entsprechenden Einnahmen auf der anderen Seite fehlten, verbrauchte man das Geld, und wenn das Eigenkapital weg ist, kann man – ich formuliere es neutral – Kredite aufnehmen. Wenn man die Kredite nicht mehr bedienen kann, ist eine Firma irgendwann pleite.
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Herr Over, wenn Sie dazu etwas Besseres sagen können, habe ich nichts dagegen, aber bisher habe ich so etwas von Ihnen noch nicht gehört. – Wenn die Firma dem Land Berlin gehört, dann ist klar, dass das Land die Haftung übernimmt.
Was ist an dieser Geschichte aus unserer Sicht besonders skandalös? Lassen Sie es mich sagen: Der Aufsicht führende Senator Strieder wurde immer wieder auf die Schwierigkeiten der Gesellschaft hingewiesen.
Doch, Herr Senator, darauf komme ich noch. Ich weiß, wie ich das meine und sage. Ich erkläre Ihnen, wenn Sie es nicht wissen, wie Sie damit im Zusammenhang stehen und gewisse Aufsicht führende Funktionen haben. Ihr zuständiger Staatssekretär war immerhin Vorsitzender des Aufsichtsrats dieser Gesellschaft. Sie sagen wahrscheinlich, der führe die Aufsicht, aber wir sehen die politische Verantwortung ein bisschen anders.
Am 12. Juli erklärten Sie – auf Schwierigkeiten der Gesellschaft angesprochen:
Die BLEG wird von uns so aufgestellt, dass sie nicht die Probleme von Brandenburg erhalten wird.
Dort ist die BLEG – natürlich unter anderem Namen – auch den Bach hinuntergegangen.
Sie arbeitet gut und immer effizienter.
Das sagten Sie in der 31. Sitzung des Abgeordnetenhauses.
Dabei frage ich mich, ob weder Sie als Senator noch Ihr Staatssekretär als Aufsichtsratsvorsitzender die tatsächliche Situation der BLEG kannten. Diese Frage muss erlaubt sein. Ich halte es für unwahrscheinlich. Zumal auch der Finanzsenator seinerzeit darauf hingewiesen hat, dass 100 Millionen DM als strategische Schwierigkeiten im Raum stehen. Kurz danach – im August – wurde das offenbar, nämlich als Sie der staunenden Öffentlichkeit und den staunenden Abgeordneten mitgeteilt haben, dass die Gesellschaft abgewickelt wird, was rund 120 Millionen DM koste. Manche sagen 100, manche 120 Millionen DM, andere etwas mehr. Wir streiten uns nicht um einige Millionen. Das ist schon lange nicht mehr üblich in diesem Haus.
Sie können das auch, Herr Over. Das verstehe ich, aber Sie werden hier beweisen können, wie Sie damit umgehen.
Ich möchte auf etwas anderes hinaus: In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses – am 24. September – wurde mitgeteilt, dass die BLEG zum 31. Dezember 2001 aufgelöst wird und es eventuell eine Verlängerung im Jahr 2002 gibt. Dabei müssen wir uns fragen, was mit den Projekten passiert, die die BLEG in der Zwischenzeit angenommen hat. Das ist das Problem, das dahinter steckt. Davon hängt auch der Wirtschaftsstandort Berlin ab.
Dazu ein Beispiel, denn die Zeit ist zu knapp, um auf viele Projekte einzugehen: der Wirtschaftsstandort Buch. Wie ist die BLEG hier eingebunden worden? Ihr wurde die Koordination und die Planungsleistung zur Entwicklung, die Vermarktung einer fast sechs Hektar großen Fläche für Gewerbe, die Geschäftsführung des Steuerungsausschusses und Grundstücksübertragungen übertragen. All diese Projekte sollen in einer Form vermögensschonend – so hieß es – abgewickelt werden. Wir müssen Antworten auf die Frage erhalten, wie dies geschehen soll. Wenn wir sehen, dass der Senat die wirtschaftspolitische Bedeutung der Entwicklung in Buch nicht klar erkennt, dann warne ich: Wenn dieser Standort den Bach hinuntergeht, verliert Berlin die Chance, zigtausend Arbeitsplätze in diesem Bereich zu schaffen. Hierfür trägt der Senat die Verantwortung.
Lassen Sie uns deshalb jetzt die Notbremse ziehen und durch zügige Beratung in den Ausschüssen des Parlaments den Zug in die zukunftsweisende Richtung lenken. Denn im Wirtschaftsausschuss wurden Erwartungen dargestellt und mit der Abwicklung der BLEG verbundene Probleme beschrieben.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir brauchen nicht nur Problembeschreibungen, sondern Problemlösungen, hier und in weiteren Fällen der Stadtentwicklung. Deshalb müssen wir darüber reden.