Protokoll der Sitzung vom 10.11.2005

Herr Senator Böger! Es reicht nicht aus, 15 Rahmenvereinbarungen abzuschließen – so viele sind es wohl gegenwärtig – und den Rest einfach laufen zu lassen. Das reicht definitiv nicht aus.

Kooperationen sollten im Übrigen nicht nach dem Zufallsprinzip erfolgen, sondern sie müssen nachhaltig sein. Das heißt, sie müssen auf das Schulprogramm abgestimmt und verbindlich sein sowie der Zusammensetzung der Schüler und Schülerinnen Rechnung tragen.

Dringender Handlungsbedarf – und damit komme ich zu einer der wichtigsten Fragen – besteht wie immer bei der Finanzierung. Es ist völlig unstrittig, dass eine Ganztagsschule – ob in offener oder gebundener Form – auf Kooperationspartner angewiesen ist, um ihren Schülern und Schülerinnen neue Lern- und Erfahrungsräume zu eröffnen. Doch trotz der Bedeutung, die diesen Kooperationen von allen hier im Raum zugeschrieben wird, ist völlig ungeklärt, wie sie finanziert werden sollen. Zwar können die Schulen versuchen, durch interne Umschichtungen Geld zusammenzukratzen oder durch Zugriff auf den bezirklichen Topf für Arbeitsgemeinschaften ein paar Euro zu ergattern. Doch das ist alles nicht mehr als „Zweifuffzig“, fürchte ich. Ein verlässliches Budget steht den Schulen für Kooperationen nicht zur Verfügung. Für diesen wichtigen Bereich ist schlicht und einfach erst einmal kein Geld vorhanden.

Ebenso ungeklärt ist die Finanzierung zwischen Schule und Jugendhilfe, die zwar öffentlich gefördert wird, aber nicht für die Aufgabe der Kooperation. An dieser Frage werden wir sicherlich sehr ausführlich diskutieren müssen, denn es geht zum einen um die Gleichberechtigung der Kooperationspartner – es kann nicht angehen, dass Schule mal eben etwas einkauft – und zum anderen um die Grundsatzfrage, ob wir dafür überhaupt Geld zur Verfügung stellen wollen. Auch wenn sich eine Reihe von Kooperationspartnern ehrenamtlich engagieren oder sie auf anderem Wege finanzieren, auch wenn ein Teil der Eltern bereit ist, mehr Geld zu zahlen – ganz ohne zusätzliche Mittel ist eine Erweiterung des Angebotes für alle Schüler und Schülerinnen nicht zu haben. In Berlin gibt es viele Eltern, die nicht mehr zahlen können, als sie für den offenen Ganztagsbetrieb ohnehin jetzt schon zahlen müssen. Wenn die Schule dann beispielsweise eine Kooperation mit einer Musikschule eingeht, die weitere 8 € bis 10 € im Monat kostet, bekommt man schnell eine Zweiklassenschule. Die Kinder, deren Eltern es sich leisten können, bekommen den Musikschulunterricht, während die weniger Begüterten auf dem dringend sanierungsbedürftigen Schulhof Fußball spielen dürfen. So weit darf es nicht kommen! Wir müssen uns daher bei diesen

Grundsatzfragen einigen, und weil Herr Nolte schon Zustimmung signalisiert hat, freue ich mich auf die spannende Diskussion. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön! – Für die Linkspartei.PDS hat die Frau Abgeordnete Dr. Barth das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der CDU-Antrag zu Stand und Qualität der Zusammenarbeit zwischen Schule, den Trägern der Jugendhilfe sowie anderen nichtschulischen Einrichtungen stammt aus dem Jahr 2003. Ich dachte, dass wir im Fachausschuss zur Behandlung dieses Antrages von Ihnen einen modifizierten Antrag bekommen. Das war nicht der Fall. Wir haben diesen Antrag dennoch sehr gründlich beraten und Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, gesagt, dass der Antrag überholt ist und wir ihn deswegen ablehnen werden. An dieser Position hat sich für meine Partei bis heute nichts geändert, und deshalb lege ich Ihnen heute noch einmal die inhaltlichen Gründe dar. Ich will aber nur drei Gründe benennen, denn die inhaltliche Auseinandersetzung im Detail haben wir im Fachausschuss geführt.

Erstens: Die Forderung, dass sich Schule gegenüber ihrem Umfeld öffnen soll und mit den genannten Partnern kooperieren möge – Herr Steuer –, ist altbekannt, und Sie haben sie selbst in Ihre Begründung geschrieben. Aber diese Forderung hat wenig Veränderung gebracht. Deshalb war es notwendig in Berlin, die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Schulen, freien Trägern und anderen Akteuren gesetzlich zu verankern. Das wurde mit dem neuen Schulgesetz gemacht – meine Vorredner haben darauf verwiesen –, das nun den Schulen neben der Verpflichtung auch alle Möglichkeiten gibt, sich gegenüber dem Sozialraum zu öffnen und mit den Partnern zu kooperieren.

Ein zweiter Schwerpunkt: Der Senat hat im Rahmen seiner Berichterstattung über die Umsetzung des Schulgesetzes wiederholt und sehr aktuell über seine Aktivitäten im Hinblick auf eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Schule, den freien Trägern und anderen Akteuren im Sozialraum selbst schon berichtet. Ich nenne einige Drucksachen: Drucksache 15/3973 über die Integration durch Bildung, Drucksache 15/4001 über Schulstationen oder auch die Drucksache 15/4125 zum Leitbild über die offene Ganztagsschule. In diesen Drucksachen hat der Senat berichtet, und wir meinen, dass uns ein erneuter Bericht zum jetzigen Zeitpunkt nichts geben würde.

Drittens: Wir befinden uns im Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz in einer Phase grundlegender Strukturveränderungen, und ich möchte dazu unter anderem die Förderung und Betreuung von Grundschulkindern erwähnen. Der Senat hat dazu mit freien Trägern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die sich in einer ersten Umsetzungsphase befindet. Jetzt kommt es unserer Meinung nach darauf an, die neuen gesetzlichen Grundla

gen zu nutzen und im Rahmen der Erarbeitung der Schulprogramme für die Entwicklung der Kinder beste Voraussetzungen zu schaffen. Wir erwarten vom Senat – und wir haben uns bereits davon überzeugt –, dass er sich voll in diesen Prozess einbringt, ihn unter den neuen Bedingungen sehr genau zu beobachtet, beratend zur Seite steht, den überbezirklichen Dialog fördert und vor allem Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern die notwendige Unterstützung gibt. Das Gleiche trifft aus unserer Sicht auch für die Arbeit mit den freien Trägern zu.

Ihr Antrag war aus dieser Sicht wenig hilfreich, und deshalb werden wir den Antrag heute erneut ablehnen. – Danke schön!

[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD]

Danke! – Für die FDP hat Herr Dr. Augstin das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Mein Damen und Herren! Der Antrag, den die CDU heute zur Diskussion stellt, ist bereits im Jahr 2003 gestellt worden. Dadurch ist schon etwas Zeit vergangen. Damals war er aktuell, und es wäre gut gewesen, wenn der angeforderte Bericht vorgelegt worden wäre. Darum geht es, Frau Barth. Wir wollen nicht etwas neu beschließen, das wir für wichtig halten, sondern wir wollen einen Bericht haben. Wenn er uns vorgelegen hätte und wir über den Stand und die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Schule, den Trägern der Jugendhilfe sowie anderen nichtschulischen Einrichtungen etwas mehr erfahren hätten, wären wir wesentlich weiter. Ausgehend von den in diesem Bericht enthaltenen Informationen hätten Maßnahmen ergriffen werden können, um die in diesem Bereich bestehenden Hemmnisse abzubauen, und man hätte die Kooperation zwischen Schule, den Trägern der Jugendhilfe und anderen nichtschulischen Einrichtungen stärken können.

Doch die rot-rote Koalition hat den Antrag im Ausschuss verzögert behandeln lassen und dann schließlich abgelehnt. Sie hat dadurch dazu beigetragen, dass die Einbindung des Parlaments – das müssen Sie sich vorhalten lassen –, insbesondere der Opposition, in die Weiterentwicklung unseres Bildungssystems behindert wurde. Nun wollen Sie als SPD und Linkspartei.PDS auch noch durch Ablehnung dieses Antrags eine parlamentarische Auseinandersetzung mit dieser Problematik verhindern. Das Ziel der Kooperation zwischen Schule, den Trägern der Jugendhilfe und anderen nichtschulischen Einrichtungen zu fördern, kann auf diesem Weg nicht erreicht werden. Frau Barth, wenn Sie meinen, ein anderer Antrag wäre hilfreich gewesen, hätten Sie ihn modifizieren können. – Nein, Sie haben ihn abgelehnt!

Sie sagten, dieser Antrag sei nicht hilfreich. Wir sehen das ganz anders, und deshalb fordern wir Sie auf – wenn Sie schon diese Einsicht nicht haben, wenigstens Ihre Fraktionen –, im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen, aber auch der Elternschaft, die Blockadehaltung

aufzugeben, damit es zu einer Verbesserung des Bildungsangebots im Schulbereich kommen kann.

Wir räumen ein, dass wegen der Verschleppung des Antrages die aktuellen Ergebnisse erst verspätet in den Diskussionsprozess einbezogen werden können. Das hat die FDP-Fraktion aber nicht daran gehindert, dem Parlament bereits Lösungsansätze zu unterbreiten, wie die Probleme, die bei der Kooperation zwischen Schule, den Trägen der Jugendhilfe und nichtschulischen Einrichtungen bestehen, vermindert werden könnten. In unserem Antrag „Mehr Berlin – weniger Staat! Ganztagsschulen flexibler gestalten“ aus dem Jahr – beachten Sie! – 2003 forderten wir den Senat bereits auf, den Schulen Möglichkeiten einzuräumen, ein standortspezifisches Organisationskonzept mit vielfältigen schulischen Wahlangeboten zu entwickeln, ein Personalbudget zu unterhalten und – dazu haben wir auch schon eine entsprechende Haushaltsinitiative ergriffen – einen engen Verbund mit außerschulischen Kooperationen, z. B. Musikschulen, Vereinen, freien und gewerblichen Trägern der Jugendhilfe zu entwickeln. Aber statt Kooperationen mit freien Trägern zu unterstützen, wurde das Angebot z. B. der Schülerläden in Friedrichshain-Kreuzberg zur Kooperation durch die zuständige Stadträtin von der SPD weitgehend ausgeschlagen und damit die Existenz der besonders ausgezeichneten Kita-Einrichtungen in Frage gestellt, wenn nicht sogar vernichtet. Dieser Verlust ist in Anbetracht der Arbeit der Schülerländen in sozialen Brennpunkten besonders schmerzlich und zeugt von erheblicher Ignoranz.

Wenn unsere Kitas mit Hilfe des von der INA konzipierten „Berliner Bildungsprogramms für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schulantritt“ qualifiziert und Bildungseinrichtungen entwickelt werden sollen, dann ist es ebenso unabweisbar, dass in unseren Schulen die schulergänzende Betreuung ein entsprechend adäquates Hortprogramm erhält. Die FDP-Fraktion wird daher schon in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Antrag einbringen;

[Doering (Linkspartei.PDS): Schon in der nächsten Sitzung?]

das Hortprogramm soll als Hilfestellung für die Berliner Schulen und deren Kooperationspartnern erarbeitet und diesen zur Verfügung gestellt werden.

[Doering (Linkspartei.PDS): Die Zeit ist zu Ende, es blinkt schon!]

Ziel ist es dabei nicht etwa, eine Bevormundung der Einrichtungen oder eine Einengung des jeweiligen Gestaltungsfreiraums vorzunehmen, vielmehr soll mit dem Hortprogramm veranschaulicht werden, welche unterschiedlichen bewährten Modelle existieren.

[Doering (Linkspartei.PDS): Es blinkt!]

Die Erkenntnisse und Erfahrungen, die in dem von der CDU eingeforderten Bericht enthalten sein werden, können bei der Abfassung eines solchen Hortprogramms äu

ßerst hilfreich sein. So wird die FDP-Fraktion diesem Antrag ihre Zustimmung geben. – Ich danke Ihnen.

[Beifall bei der FDP und der CDU – Doering (Linkspartei.PDS): Hätten wir ja nicht erwartet!]

Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung dieses Antrags. Wer dem Antrag jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Die Gegenprobe! – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf die Priorität der Fraktion der Linkspartei.PDS

lfd. Nr. 4 d:

Erste Lesung

Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz – KRG)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/4343

Ich eröffne die I. Lesung; für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von jeweils bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Linkspartei.PDS, der Abgeordnete Dr. Lederer hat das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor über 20 Jahren erschien in Berlin ein Buch von Michael Sontheimer mit dem Titel: „Geschichten aus dem Berliner Sumpf“. Das ist das erste literarische Dokument über eine Entwicklung Berlins, dem weitere folgten. Vor noch nicht endlos langer Zeit: „Berlin – Hauptstadt von Korruption und Filz“; Berlin hat eine traurige Berühmtheit erlangt. Dass Korruption und Filz keine Berliner Alleinstellungsmerkmale sind, keine gesellschaftliche Ausnahmeerscheinung, hat uns die Geschichte der nordrhein-westfälischen Skandale vermittelt, Stichwort: Trienekens und Kölner Müllskandal.

Interessanterweise wird das Problem intransparenter Vergaben schon seit Jahrzehnten diskutiert. Das so genannte neue Steuerungsmodell, die outputorientierte Steuerung, Outsourcing und Privatisierung sollten als Gegenmittel wirken. Das Erwartete ist nicht passiert, undurchsichtige Verflechtungen, diffuse Formen von Interessendurchsetzungen sind vielmehr stärker geworden. Je höher die Summen, die im Spiel sind, umso größer die Bereitschaft, am Rande der Legalität oder sogar hinter ihren Grenzen aktiv zu werden. Niemals ließ sich mit Grauzonengeschäften so viel Knete machen wie heute. Deshalb wird dringend weiter darüber nachzudenken sein, welche neuen Formen öffentlicher Steuerung und Durchschaubarkeit staatlichen Handelns gefunden werden können.

Der Kampf gegen Korruption ist eine Daueraufgabe, denn korruptive Akteure lernen permanent dazu. Die öffentliche Seite muss deshalb auch dazulernen. Geheime

Verträge, Holdingmodelle bis in die vierte Tochterebene, viele Formen von Public-Privat-Partnership verschaffen Raum für dunkle Geschäfte. Nicht selten trägt die öffentliche Hand die Gesamtrisiken. Diese Phänomene werden uns weiter beschäftigen, auch und gerade in Berlin, wo die Haushaltsnotlage zur Suche nach Modellen für die öffentliche Aufgabenerfüllung zwingt, bei denen wenig praktische Erfahrungen existieren, oftmals aber große Erwartungen gehegt werden. Es war beispielsweise gut, dass wir Cross-Border-Leasing beendet haben, und es ist gut, dass die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe mittlerweile von nahezu allen Fraktionen als Flop bezeichnet und nach anderen Wegen gesucht wird;

[Beifall bei der Linkspartei.PDS]

übrigens eine ganz legale Form von öffentlicher und privater Interessenverflechtung, die wir schon als Raub- und Beutegemeinschaft gekennzeichnet haben. Diese Debatte muss weitergehen, obgleich wir uns das Geschehene nicht wegwünschen können.

Wenn der Senat auf Forderung des Abgeordnetenhauses heute einen Entwurf für ein Korruptionsregistergesetz vorgelegt hat, dann ist das schon ein Meilenstein. Er lässt eine gewachsene Sensibilität für ein Thema erkennen, das meine Fraktion auch angesichts der Berliner Vergangenheit mit höchster Priorität versehen hat. In Berlin muss jemand, der sich korruptionsauffällig verhält, zukünftig mit einer Vergabesperre rechnen. Das Signal ist eindeutig: Manipulation, Trickserei, wettbewerbswidriges Verhalten, Schwarzbeschäftigung und das Versprechen von Vorteilen an Entscheidungsträger werden in Berlin nicht mehr belohnt, sondern geächtet.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Ab 15 000 € sollen Auftraggeber beim Korruptionsregister nach Auffälligkeiten von Bewerbern nachfragen – das ist auch gut für die vielen Unternehmen im Land Berlin, die sich nach Recht und Gesetz und auch sonst mit einwandfreiem Geschäftsgebaren engagieren.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Senat von Berlin sich nicht hat abschrecken lassen von Stellungnahmen, die die Defizite eines Alleingang Berlins bei der Einführung eines Korruptionsregisters hervorheben und dabei auf die Bundesebene verweisen. Es stimmt natürlich, dass uns ein bundesweites Korruptionsregister noch weit mehr helfen würde als der vorliegende Entwurf. Die scheidende Bundesregierung hat in diesem Sektor zu handeln versucht. Sie sah sich aber einem schwarz-gelben Blockadeblock im Bundesrat ausgesetzt, und so fiel das Projekt.

[Ratzmann (Grüne): Da sind wir ja mal nicht schuldig!]

Deshalb ist richtig, dass wir als rot-rote Koalition nicht nachlassen, sondern jetzt dieses Zeichen mit unserem Gesetzentwurf setzen. Erst wenn eine große Mehrheit der Bundesländer über ein solches Korruptionsregister verfügt, kann der Bund kaum noch tatenlos zuschauen.

Schließlich will ich die Einbringung dieses Gesetzentwurfs zum Anlass nehmen, eine gute Bilanz zu ziehen über die rot-roten Schritte für mehr Transparenz und Klarheit im öffentlichen Sektor in Berlin.

[Zuruf des Abg. Ratzmann (Grüne)]

Sicher könnten wir noch weiter sein, Kollege Ratzmann. Es ist z. B. schade, dass Berlin eine Diskussion über Corporate-Government in öffentlichen Unternehmen und über die individualisierte Offenlegung von Chefgehältern in den öffentlichen Unternehmen lostreten konnte, dann aber in Teilen vom Bund geradezu im Aktionismus überholt wurde. Hier will ich noch einmal für meine Fraktion verdeutlichen: Wir verstehen uns und Rot-Rot weiterhin als Motor in diesem Themenfeld.