in Berlin bereits extrem gewachsenen Belastungen bei der Grundsteuer, BSR, bei Energie- und Heizkosten
und bei der Kostenexplosion in den Siedlungsgebieten keinem weiterem Straßenausbaubeitragsgesetz zugestimmt werden, nicht in dieser Legislaturperiode und eigentlich auch nicht darüber hinaus.
Mit solidarischen Grüßen Klaus-Jürgen Dahler, Fraktionsvorsitzender und u. a. die Sprecher für Umwelt und Verkehrspolitik
Wenn Sie nicht uns glauben, glauben Sie wenigstens Ihren eigenen Genossen, und machen Sie Schluss mit diesem skrupellosen Gesetz, das jetzt hier beschlossen werden soll.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Czaja! Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU! Ich werfe Ihnen vor – gerade nach dem Beitrag von Herrn Czaja –, dass Sie die Sorgen der Anrainerinnen und Anrainer in den Siedlungsgebieten nicht ernst nehmen. Sie spielen damit.
Wer wie Sie – und übrigens auch Herr von Lüdeke – mit Horrorzahlen arbeitet, die jeder Grundlage entbehren, schürt Ängste und Sorgen der Menschen, anstatt sie ernst zu nehmen.
[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD – Dr. Lindner (FDP): Ihr seid abgehoben vom Volk! – Zuruf des Abg. Czaja (CDU)]
Ich möchte Sie von der CDU daran erinnern, dass es die CDU gewesen ist, die in den ostdeutschen Bundesländern überall die Einführung eines schlechten westdeutschen Erschließungs- und Ausbaurechts durchgesetzt hat, ohne jede Bürgerbeteiligungsklauseln, aber mit einer rückwirkenden Erhebung der Beiträge. Das waren Ihre Kollegen in den anderen Bundesländern. Jetzt messen Sie Ihre Aussagen an dem Handeln Ihrer Kollegen in den anderen Bundesländern.
Wenn Herr von Lüdeke sich einigermaßen auf diese Debatte vorbereitet hätte – was er nicht getan hat –, hätte er wissen müssen, worüber wir heute reden und welche Position die Linkspartei vertritt. Sie haben wieder einmal mit Ihrer Prognose vollkommen daneben gelegen. Sie hätten wissen müssen, dass wir bereits im Jahr 2002 im Abgeordnetenhaus auf Initiative der PDS-Fraktion einen Antrag beschlossen haben, der bestimmte Eckpunkte für ein mögliches Straßenausbaubeitragsgesetz vorgegeben hat. Dabei ging es darum, die betroffenen Anlieger zu beteili
gen, Ausbaustandards dem tatsächlichen Bedarf der Anlieger anzupassen und soziale Härten zu vermeiden. Im Sommer 2002 hier beschlossen!
Dem im Februar 2005 öffentlich gewordenen Entwurf aus dem Haus der Stadtentwicklungssenatorin hat meine Fraktion außerordentlich kritisch gegenüber gestanden.
Nein, die gestatte ich erst einmal nicht. – Wir fanden, dass unsere Kriterien für ein solches Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Diese wurden nach einem entsprechenden Beschluss meiner Fraktion, nach Beschlüssen vom Februar dieses Jahres und Anfang Oktober öffentlich dokumentiert. Es war immer klar, dass ein Straßenausbaubeitragsgesetz, das die von uns formulierten Kriterien nicht berücksichtigt, keine Zustimmung meiner Fraktion finden wird.
Wir haben auch immer wieder deutlich gemacht, dass das Abgeordnetenhaus der Gesetzgeber ist. Letztendlich können und müssen die Fraktionen, die Abgeordneten hier im Haus aktiv werden, wenn der Gesetzentwurf des Senats sich im parlamentarischen Verfahren befindet und wenn an dem Entwurf Verbesserungen vorzunehmen sind. An diesem Punkt sind wir heute mit der I. Lesung angekommen. Aus Sicht meiner Fraktion sind Forderungen offen geblieben. Zum wiederholten Mal betonen wir deshalb, dass wir an unserer Kritik an Kernpunkten des vorliegenden Gesetzentwurfes festhalten und in diesem Sinne Gespräche und Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner führen werden, beispielsweise hinsichtlich der Beteiligungsrechte der Betroffen, zu Fragen des Standards und der Kosten eines Straßenausbaus.
Wir halten eine Anhörungs- und Informationspflicht für unzureichend. Kollege Niedergesäß, Sie haben doch auch in Ihrem Artikel geschrieben, dass Sie genau das für unzureichend halten. Das ist genau Ihre Auffassung. Bei den Anliegerstraßen beispielsweise sollen die Beitragspflichtigen bei einem Ausbau einen Anteil von 70 bis 75 % übernehmen.
Hier ist schon die Frage zu stellen, weshalb derjenige, der den größten Teil der Kosten tragen soll, nicht auch bei der Bestellung ein entscheidendes Wort mitreden darf. Das ist eine ganz einfache Rechnung: Wer bestellt, der bezahlt. Und umgekehrt: Wer bezahlt, der bestellt.
Es geht uns um die politische Beteiligung der Bezirke und die Beteiligung der Betroffenen selbst. Das haben Sie
doch selbst gefordert, Herr Niedergesäß! Wir wollen, dass die BVVs gestützt auf Anliegervoten beim Straßenausbau und der Festsetzung der Beiträge das letzte Wort haben.
Wir wollen eine weitergehende Härtefallregelung und bessere Rechtssicherheit für die Anrainer bei der Abgrenzung von Baumaßnahmen – hier nur die Stichworte: Erschließung, Ausbau, Instandhaltung. Wenn ich die Signale aus der SPD-Fraktion richtig verstehe, gehen wir diesbezüglich auf konstruktive Gespräche zu.
Ich will noch einige Bemerkungen zu den Voten des Rats der Bürgermeister machen. Bekanntlich hat sich dieser ablehnend zum vorliegenden Gesetzentwurf geäußert, allerdings aus unterschiedlichen Beweggründen. Den einen ging es um das Prinzip, andere wollten Verbesserungen, und wieder anderen ging der Entwurf sogar schon zu weit, was die Beteiligung der Betroffenen und die Befassung der BVVs betrifft. Für einige Bezirksbürgermeister, die sich gegen den vorliegenden Entwurf ausgesprochen haben, war auch das Votum der Normenprüfkommission des Landes Berlin ausschlaggebend. Wer dieses Votum liest, wird feststellen, dass viele der von der Kommission aufgezählten Punkte sich mit unseren Forderungen decken. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten diese Hinweise ernst nehmen und die Beratungen in den Ausschüssen sachlich führen. Meine Fraktion ist dazu bereit.
Danke schön! – Der Abgeordnete Niedergesäß möchte eine Kurzintervention machen. – Bitte schön! – Herr Czaja möchte auch eine machen? – Es tut mir Leid. Wenn Sie in die Geschäftsordnung sehen, werden Sie feststellen, dass pro Tagesordnungspunkt zwei Kurzinterventionen zulässig sind. Eine haben wir schon gehabt, die von Herrn Niedergesäß ist jetzt die zweite. – Herr Niedergesäß, Sie haben das Wort!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Herr Doering! Sie sind in keiner Weise auf die Grundinhalte des Gesetzes eingegangen.
Ich beanstande, dass Herr Doering Behauptungen aufgestellt hat, wonach Sozialklauseln enthalten seien, die Sie erst eingeführt haben. Dabei stehen diese bereits schon im Straßengesetz in Berlin. Jedes in Berlin zu bauende Stück Straße muss der Bevölkerung angezeigt werden. Die Betroffenen sind vorher anzuhören. Das ist alles im Straßengesetz aufgeführt. Sie müssen überhaupt nicht so tun, als würden Sie diese Form der Beteiligung mit dem Gesetz erst erfinden. Mit Ihrer Sozialtuerei kommen Sie nicht weit. Sozial scheint nach Ihrer Darstellung asozial zu sein.
o wird es am Ende sein! Sie haben in keiner Weise den Unterschied zwischen dem Straßengesetz, dem Erschließungsgesetz und dem Straßenausbaubeitragsgesetz erklärt. Vielmehr haben Sie für allgemeine Verwirrung gesorgt. Gleiches gilt für den komischen Prospekt von der SPD. Es ist ein Wirrwarr ohne Ende. Sie verwirren mit Ihrer Darstellung das Volk total! Mit dieser Verwirrung werden Sie am Ende erreichen, dass Sie das Volk belügen! – Danke!
[Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD – Krüger (Linkspartei.PDS): Ein wahrer Freund des Volkes!]
Herr Niedergesäß! Hören Sie mir bitte zu! Sie haben mich hier angesprochen! Ich habe in fünf Minuten Redezeit versucht zu erklären, welche Punkte wir an dem vorliegenden Gesetz für verbesserungswürdig halten. Mehr ist in fünf Minuten nicht möglich. Ich habe im Anschluss auf unserer Beratungen in den Ausschüssen verwiesen.
Nun haben Sie aber, Herr Niedergesäß, im „Dörferblick“, einer unabhängigen Monatszeitung für AltGlienicke, Bohnsdorf und Grünau einen Artikel geschrieben. Dieser ist sehr interessant. Dort schreiben Sie unter anderem – jedenfalls steht Ihr Name darunter:
In § 3 Bauprogramm Bürgerbeteiligung werden in Absatz 3 die Informationspflicht sowie die Anhörungspflicht geregelt.
Von der habe ich gesagt, dass sie uns zu wenig ist. Vielleicht reicht sie Ihnen aus. Uns ist das zu wenig. Es geht aber weiter:
Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Bezirksverordnetenversammlung zu befassen.