Beseitigung bürokratischer und wirtschaftlicher Hemmnisse bei der kostenlosen Bereitstellung weihnachtlicher Festbeleuchtung
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die von den Bezirken zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage zur Drucksache 15/4476 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen der Bezirke in folgender Aufteilung:
Der Senat wird aufgefordert, ein Aktionsprogramm zur Stabilisierung, Stärkung und Weiterentwicklung der Geschäftsstraßen in den Bezirken ins Leben zu rufen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
• Vorhandene Interessengemeinschaften und Arbeitsgemeinschaften sollen motiviert werden, sich breiter als bisher zu organisieren. Die Grundstückseigentümer, Geschäftsinhaber und Freiberufler im Einzugsbereich einer Gemeinschaft sollen neue Anreize erhalten, sich zu beteiligen.
• Kooperationen zwischen vorhandenen Arbeitsgemeinschaften und Interessengemeinschaften sollen bei Bedarf durch eine bezirkliche Moderation verstärkt werden.
• Der Einsatz öffentlicher Fördermittel zur Finanzierung eines professionellen Geschäftsstraßen-Managements ist zu prüfen.
• Mit Unterstützung des Senats und der IBB soll ein zivilrechtliches Standardvertragswerk ausgearbeitet werden, das für kooperationswillige Gewerbetreibende, Freiberufler und Grundstückseigner zur Verfügung steht. Hiermit kann die Verbindlichkeit einer Vereinbarung gestärkt werden und der Aufwand für kleine und mittlere Betriebe zur Gründung einer solchen Arbeitsgemeinschaft gesenkt werden.
• Die Senatsverwaltung für Wirtschaft soll in Abstimmung mit Berlin Tourist Marketing GmbH und Partner Berlin GmbH geeignete Marketing-Maßnahmen zur verbesserten Profilierung und Wahrnehmung der Geschäftsstraßen innerhalb Berlins und in Bezug auf die Touristen koordinieren. (Beispiel: Winterzauber am Gendarmenmarkt). Die Erfahrungen, die mit dem Wettbewerb „Mittendrin in Berlin“ gemacht werden und die in den bereits vorhandenen Arbeits- und Interessengemeinschaften gesammelten Erfahrungen sollen qualitativ ausgewertet werden und für kommende Initiativen sinnvoll aufbereitet als „Leitfaden des erfolgreichen Geschäftsstraßen-Managements“ zur
• Die Bezirke sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die bezirkliche Wirtschaftsförderung im Dialog mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft an einer stärkeren Profilierung der Standorte mitwirken. Ziel muss es sein, dass Geschäftsstraßen auch für ihre Sortiments-Spezialisierung über die Bezirksgrenzen hinweg für Berliner aus anderen Bezirken und für auswärtige Touristen bekannt werden.
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2004 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 LHO
Der Senat wird beauftragt, jährlich als Anlage zum Statusbericht zum I. Quartal eine Übersicht vorzulegen, die darstellt, welche Personalkostenbelastung im Haushaltsjahr und ggf. in Folgejahren durch