Er hat mir vorgeworfen, ich hätte die Katze aus dem Sack gelassen und behauptet, wir brauchten das Gesetz, um den Bürger abzuzocken.
Wenn die normative Nutzungsdauer einer Straße abgelaufen ist – und das ist je nach Kategorie unterschiedlich, wahrscheinlich bei Haupt- und Durchgangsstraßen nach 30 Jahren, bei Anliegerstraßen wahrscheinlich nach 50, 60, 70 Jahren oder sogar noch länger –, dann muss man darüber nachdenken, wer für die Sanierung dieser Straße bezahlt: der Steuerzahler oder anteilig der Bürger und anteilig der Steuerzahler. Das ist der Kern. Von dem heute Vormittag steht hier nichts. Ich wollte mich nur gegen den Vorwurf wehren, wir hätten ganz bewusst dieses Gesetz erlassen, weil die Bezirkshaushalte so gering ausgestattet sind, wir kein Geld mehr haben, Gelder zweckentfremdet werden und wir nun eine neue Finanzierungsmöglichkeit suchen – und die soll das Straßenausbaubeitragsgesetz sein. Das ist eine Lüge.
Ein Zweites, Herr von Lüdeke: Im Jahr 2004 sind durch das Erschließungsrecht in Berlin 4 Millionen € eingenommen worden.
Ich garantiere Ihnen, dass es in den kommenden Jahren nicht mehr geworden wäre, weil die alte Westberliner Ideologie – alles kommt aus Bonn, wir machen, was wir wollen – dazu geführt hat, dass sich kein Stadtrat, welcher Couleur auch immer, vor den Wahlen vor die Bürger gestellt hat, um das Geld einzutreiben. Jetzt behaupten Sie, dass es zu riesigen Fehleinnahmen kommen wird.
Aus meiner Sicht ist es ein Akt der Gerechtigkeit, dass das Erschließungsrecht, das relativ gute, das in Ostberlin gilt, nun auch in Westberlin gilt und dass klar ist, auch wenn Straßen nur zum Teil erschlossen sind, wenn sie für den Verkehr freigegeben sind, können zusätzliche Maßnahmen wie Geh- und Radwege und Entwässerung nicht mehr durch das Erschließungsrecht umgelegt werden. Das ist die Klarstellung mit diesem Gesetz. Ich halte das für mehr als gerecht. – Vielen Dank!
Zunächst darf ich auf die 4 Millionen € antworten: Für die nächsten beiden Jahre sind jeweils 11 Millionen € Einnahmeerwartung in den Haushalt eingestellt und nicht 4 Millionen €. Damit fängt es an.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, muss ich noch eine Rüge aussprechen. Bei dem Redebeitrag von Herrn Hillenberg, der damit begann, dass er sagte, er leide noch nicht an Alzheimer, hat der Abgeordnete Wansner gesagt: „Sie sehen aber so aus!“ – Das rüge ich ausdrücklich.
Das ist kein parlamentarischer Umgang. – Entschuldigung! Es war Herr Braun. Das hat der Stenographische Dienst auch so festgehalten. Also, Herr Braun, ich rüge das ausdrücklich.
Wir kommen nun zum Abstimmungsprozedere. Zum Antrag der CDU Drucksache 15/3610 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen CDU und FDP, bei Enthaltung der Grünen – die Ablehnung. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Die Grünen! Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Hatten alle die Möglichkeit, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen? – Das ist der Fall. Dann bitte ich auch jetzt wieder die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihres Amtes zu walten, und unterbreche wiederum für kurze Zeit die Sitzung.
Ich gebe das Ergebnis bekannt: Mit Ja stimmten 70 Abgeordnete, mit Nein 28. Es gab 30 Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag so angenommen.
Die Stimmabgabe des Abgeordneten Dr. Flemming konnte nicht mitgezählt werden, da der Wahlgang schon geschlossen war. Nach der Schließung des Wahlganges ist keine Stimmabgabe mehr möglich. – Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.
Zum Straßenausbaubeitragsgesetz empfehlen die Ausschüsse jeweils mehrheitlich die Annahme mit Änderungen – im Fachausschuss gegen CDU, Grüne, FDP und eine Stimme der Linkspartei und im Hauptausschuss gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen. Wer der Beschlussvorlage Drucksache 15/4408 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Fachausschusses Drucksache 15/4834 seine Zustimmung zu geben wünscht, der möge in der nun folgenden namentlichen Abstimmung mit Ja stimmen. Ich erläutere das Prozedere: Über die Geschäftsführer Ihrer Fraktionen haben Sie die Stimmkartensätze erhalten. Ohne Namensaufruf werfen Sie bitte jetzt die entsprechende Karte Ihres Votums in die Wahlurnen. Die nicht benötigten Stimmkarten legen Sie bitte offen zwischen die Wahlurnen. Ich eröffne die Abstimmung.
Hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimmkarte abzugeben? – Das ist der Fall. Dann unterbreche ich die Sitzung für die Dauer der Auszählung.
Herr Dr. Lindner! Das geht nach unserer Geschäftsordnung leider nicht. Deswegen müssen wir die Sitzung jetzt unterbrechen.
Meine Damen und Herren! Wir können mit der Sitzung fortfahren. Das Abstimmungsergebnis liegt vor, und ich bitte Sie, Platz zu nehmen.
Ich gebe das Ergebnis bekannt: Mit Ja stimmten 72 und mit Nein 58. Es gab 2 Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Zum Erschließungsbeitragsgesetz lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen abstimmen. Wer der Drucksache 15/4738-1, dem Änderungsantrag, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Das ist die Fraktion der Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Regierungsfraktionen. Enthaltungen? – Das sind die CDU und die FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Erschließungsbeitragsgesetz empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich die Annahme in neuer Fassung, und zwar im Fachausschuss gegen die FDP und bei Enthaltung von CDU und Grünen und im Hauptausschuss gegen Grüne und FDP bei Enthaltung der CDU. Wer der Neufassung gemäß der Beschlussempfehlung der Drucksache 15/4835 zustimmen möchte, der möge in der nun folgenden namentlichen Abstimmung mit Ja stimmen. Das Verfahren ist Ihnen bereits bekannt. Ich eröffne die Abstimmung und bitte Sie, Ihre Karten einzuwerfen.
Gesetz über die Einforderung rückständiger Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen und damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren bei der Zulassung von Fahrzeugen im Land Berlin (Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz)
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragraphen miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 3 gemäß den Drucksachen 15/4640 und 15/4836.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen einstimmig die Annahme des Gesetzes mit Änderungen. Wer so gemäß den genannten Vorlagen seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? – Damit haben wir dieses Gesetz einstimmig beschlossen.
Die lfd. Nr. 7 hatten wir bereits als Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter dem Tagesordnungspunkt 4 e aufgerufen.