Protokoll der Sitzung vom 08.06.2006

Ich hätte gern noch ein Wort zu den freien Trägern gesagt, aber ich werde dies nicht tun, da die Zeit leider nicht reicht.

Ich möchte an dieser Stelle jedoch die Gelegenheit nutzen, um allen Mitarbeitern in den Verwaltungen, den Lehrerinnen und Lehrern und auch den Eltern zu danken, die sich diesem Prozess sehr verantwortungsvoll und engagiert stellen und ihn schrittweise mitgestalten. Ich bin davon überzeugt – und meine Partei auch: Wir sind auf dem richtigen Weg.

Danke schön, Frau Kollegin Dr. Barth! – Nunmehr hat der Kollege Dr. Augstin das Wort für die Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr Dr. Augstin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Fraktion der CDU thematisiert eine wichtige bildungspolitische Aufgabe, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt sehr wichtig ist.

niges zu verändern, auch wenn die Haushaltslage des Landes und der Bezirke nur wenige Spielräume lässt. Immer wieder stellen wir fest, dass persönliches Engagement und Kenntnis über den ganztägigen pädagogischen Prozess an der Schule wichtige Faktoren sind, um den Kindern gute Bedingungen zu schaffen. So ist es auch wichtig, dass das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm des Landes fortgesetzt wurde und Bundesmittel aus dem IZBB-Programm zur Verfügung standen und stehen. Viele Schulen haben so erfolgreich Lern- und Lebensbedingungen der Kinder und der Erwachsenen verbessert. Das muss man anerkennen, Herr Steuer.

[Vereinzelter Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Provisorien waren und sind manchmal nötig, Übergangslösungen nicht immer glücklich, und ich hoffe sehr, dass diese an einigen Schulen schwierige Phase bald vorbei ist und der Mittelabfluss aus dem Programm wie geplant verläuft.

Zum Zweiten, dem Personal: Rot-Rot hat sich politisch entschieden, dass die Personalausstattung an den Schulhorten mit der Verlagerung der Zuständigkeit nicht verschlechtert wird – eine richtige Entscheidung. Trotzdem kommt es an einigen Schulen zu unbefriedigenden Zuständen, und das hängt nicht damit zusammen, Frau Jantzen, dass der Schlüssel von 18 auf 22 Kinder verändert wurde. Um es klar zu sagen: Für uns ist die derzeitige Situation keine gute Situation. Es muss gewährleistet werden, dass zu jeder Zeit des Schultages ausreichend Erzieherinnen vorhanden sind. Der Standard darf nicht verschlechtert werden. Was auf dem Papier funktionieren mag, sieht in der Realität vor Ort anders aus. Wir erwarten hier von der Verwaltung, dass mit den Organisationsrichtlinien für das neue Schuljahr schnell gehandelt wird, damit zu jeder Zeit sinnvolle pädagogische Arbeit mit den Kindern gewährleistet ist.

Eine andere Frage ist der Umgang der Fachkräfte der verschiedenen Professionen an der Schule untereinander. Das vertrauensvolle Miteinander auf gleicher Augenhöhe zwischen Lehrern/Lehrerinnen und Erziehern/Erzieherinnen ist an vielen Schulen mittlerweile doch schon selbstverständlich, aber an anderen noch nicht. Ich denke, hier ist jedoch Vieles in Bewegung und auf dem richtigen Weg.

Ein dritter Aspekt ist der Zugang zu den Angeboten der außerunterrichtlichen Förderung. Unser Anspruch, Kinder an der Schule ganztags besser individuell zu fördern, muss für alle Kinder gelten. Die Linkspartei.PDS will, dass möglichst viele Kinder ein ganztägiges Angebot in der Schule nutzen und dass sich Eltern und Kinder ganz bewusst zwischen einer offenen und einer gebundenen Ganztagsschule entscheiden können. Es kann nicht sein, dass Eltern ihre Kinder aus Kostengründen nach 13 Uhr mit dem Schlüssel nach Hause und damit quasi auf die Straße schicken oder dass Bezirke Kindern von arbeitslosen Eltern den Zugang zur Hortförderung versagen. Hier haben wir noch eine Menge zu tun.

Wir wollen, dass die in Arbeit befindliche Verordnung hier eine deutliche Sprache spricht und den Zugang ermöglicht, besonders auch für jene, die aus vielen Gründen als sozial benachteiligt gelten.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Die flächendeckende Versorgung Berlins mit Ganztagsschulen und die damit einhergehende Erhöhung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnte aus der Sicht der Fraktion der FDP ein Meilenstein zur Erhöhung der Standortqualität und Attraktivität für Unternehmen sein. Doch wer aus der Überführung der Horte an die Schulen schon jetzt eine Erfolgsstory macht, verkennt deren ungelösten Probleme, die bereits durch die Fragen der CDUFraktion deutlich geworden sind: Wie sieht es mit der Wahlfreiheit der Eltern aus, die eine Voraussetzung für mehr Qualität an unseren Schulen wäre? Wie sieht es mit der Qualität an unseren Schulen aus? Wie sieht die räumliche und personelle Ausstattung aus? Wie sieht das bildungspolitische Programm im Zusammenhang mit der schulergänzenden Betereuung aus?

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass durch die Verlagerung der Hortplätze in freier und öffentlicher Trägerschaft an die Schulen die Wahlfreiheit der Eltern betroffen ist. Zwar nehmen auch nach der Verlagerung der Hortplätze weiterhin frei Träger in Kooperation mit den Schulen eine Hortbetreuung vor, dies erfolgt aber nicht mehr in deren eigener, sondern in unmittelbarer schulischer und damit öffentlicher Verantwortung. Mit der Entscheidung für eine Schule ist damit künftig auch immer die für eine bestimmte schulergänzende Betreuung verbunden.

Auch auf ein Hortprogramm zur Unterstützung und Verbesserung des schulergänzenden Betreuungs- und Bildungsangebots warten wir bisher vergebens, Herr Böger! Daher stellen wir ergänzend zu den Fragen der CDUFraktion auch die Frage an den Senator Böger: Wie steht es um die inhaltliche Qualität der schulergänzenden Bildung und Betreuung durch Vorgabe allgemeiner pädagogischer Ziele und qualitativer Standards und Anforderungen? In vielen Fällen bestehen räumliche Defizite – das

haben wir heute auch schon gehört –, was durch Mehrfachnutzungen deutlich wird. Auch die Ausstattung der Räumlichkeiten wird dem bildungspolitischen Anspruch nicht gerecht.

Die Ausstattung in personeller Hinsicht ist ebenfalls unbefriedigend. Dies könnte mittels eines auskömmlichen eigenen finanziellen Budgets der Schulen, wie von der FDP-Fraktion gefordert, erfolgen.

Wir sind überzeugt: Es gäbe nicht so viele Ausfallstunden, wenn die Vertretungsfrage von den Schulen eigenverantwortlich gelöst würde. Arbeitszeitmodelle für Lehrer und Erzieher werden zwar diesen, aber nicht den schulischen Interessen gerecht, Herr Böger! Daher hat die FDP-Fraktion den Senat aufgefordert, im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschulen neben zusätzlichen Räumlichkeiten zur Umsetzung des Bildungs- und Betreuungsangebots für Schüler und Schülerinnen auch Aufenthalts- und Arbeitszimmer für das jeweilige Lehrpersonal zu schaffen. So soll das Lehrpersonal auch während der Arbeitszeiten, die nicht durch Unterricht belegt sind, für Schüler, ggf. auch für Erzieher und Kooperationspartner, ansprechbar sein.

All diese Probleme sind nicht, wie der Senat uns weiszumachen versucht, als Anfangsprobleme zu entschuldigen. Sie wären vermeidbar gewesen, denn sie ergeben sich aus falschen inhaltlichen und planerischen Vorgaben und insbesondere durch Überforderung von Lehrern und Erziehern. Durch die Gleichzeitigkeit von Überführung der Horte und Vorziehen der Einschulung um ein halbes Jahr wurde dem Ganzen letztlich die Spitze aufgesetzt – was vermeidbar gewesen wäre.

Bei vorgegebenen schulischen Einzugsbereichen bleibt damit nichts von der bisherigen Wahlfreiheit der Eltern für eine gewünschte schulergänzende Betreuung übrig, und deshalb frage ich Herrn Böger: Wie stehen Sie zur Wahlfreiheit im Hinblick auf die schulischen Einzugsbereiche, und wie wird dieser Sachverhalt in den Bezirken derzeit und künftig gehandhabt? Wie steht es um die Wahlfreiheit der Eltern in den einzelnen Bezirken der Stadt? – Sollten Eltern eine Hortbetreuung durch freie Träger im Ostteil der Stadt anstreben, so sieht es schlecht aus.

Ausweislich der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zur Kooperation in freier Trägerschaft bei ergänzender Förderung und Betreuung gibt es in den Bezirken Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellerdorf und Lichtenberg keine Kooperation mit freien Trägern. Die Chance für eine Öffnung der Schulen nach außen mit mehr privatem Engagement und damit für eine Abkehr von den sozialistischen Vorgaben aus DDR-Zeiten wurde nicht genutzt.

Aber auch im Bezirk Reinickendorf gibt es künftig nur noch zwei Kooperationen mit freien Trägern. Immerhin: In Tempelhof gibt es 18 Kooperationen. Allerdings darf man dabei nicht verkennen: Zu diesen Kooperationen ist es nicht etwa gekommen, weil dies der politische Wille der rot-roten Koalition war, sondern weil die erforderlichen Kapazitäten in bezirklicher Trägerschaft nicht ausreichten und um das schulische Hortangebot zu gewährleisten. Nur ein Qualitätswettbewerb unserer Bildungsstätten kann gewährleisten, dass diese nicht zu Ruhestätten des öffentlichen Dienstes verkommen.

[Beifall bei der FDP]

Daher setzen wir Liberalen auf mehr eigenständige Schulen.

Doch durch die Vorgaben im neuen Schulgesetz wurden falsche Weichen gestellt. Weder gibt es für Schulen ein auskömmliches Budget für den Vertretungsbereich noch für Kooperationen. Letztere könnten es den Schulen ermöglichen, ein klares Schulprofil zu entwickeln. Vielmehr hat die rot-rote Koalition den vielen freien Trägern im Hortbereich, d. h. den Schülerläden, den kleinen, auf die Betreuung von Schülern spezialisierten Einrichtungen, die Existenzgrundlage entzogen. Sie sollen sich jetzt um die vorschulischen Kinder kümmern. Fragen der Kompetenz, des privaten Engagements und der Infrastruktur werden von der rot-roten Koalition ausgeklammert. Jahrelange Expertise in der Arbeit mit Schülern zählt für den Senat keinen Deut.

[Beifall bei der FDP]

[Beifall bei der FDP]

All diese Fehler werden auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen. Deren erfolgreicher Bildungsgang leidet, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt werden vertan. So wird die wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunft der Stadt aufs Spiel gesetzt. Nicht nur Fehlentscheidungen im Aufsichtsrat der Bankgesellschaft gefährden die wirtschaftliche Lage der Stadt, die Sie, Herr Böger, mit zu verantworten haben.

[Beifall bei der FDP]

Vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Bankgesellschaft, Herrn Zimmermann, wurde dies als „kollektive Verantwortungslosigkeit“ apostrophiert. Noch gravierender sind die vielen Fehlentscheidungen in unserem Bildungssystem, die der rot-rote Senat insgesamt mit zu verantworten hat. – Danke!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Dr. Augstin! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Große Anfrage ist damit begründet, beantwortet und besprochen worden. Zum CDU-Antrag auf Änderung des Schulgesetzes Drucksache 15/5192 empfiehlt der Äl

) (D

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die antragstellende Fraktion der FDP bittet um sofortige Abstimmung. Wer dem Antrag zum Gaststättenrecht Drucksache 15/5177 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Die Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist der Antrag abgelehnt.

testenrat die Überweisung an den Schulausschuss, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann ist das so beschlossen.

Die lfd. Nrn. 23 bis 27 sind durch die Konsensliste erledigt. TOP 28 war Priorität der Linkspartei.PDS unter TOP 4 d. Die lfd. Nrn. 29 bis 34 sind wieder auf der Konsensliste. TOP 35 haben wir Verbindung mit der Aktuellen Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen. TOP 36 steht auch wieder auf der Konsensliste.

Ich komme zur

lfd. Nr. 36 A:

Dringliche Beschlussempfehlung

Vermögensgeschäft Nr. 13/2006 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/5224 Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 Abs. 1 GO Abghs

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Grüne die Annahme. Wer dem Vermögensgeschäft Nr. 13/2006 Drucksache 15/5224 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP. Gegenstimmen? – Keine. Dann ist es bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen einstimmig so beschlossen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 37:

Zusammenstellung

Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB