Protokoll der Sitzung vom 26.10.2006

1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stiftet zum Andenken an Louise Schroeder, der Parlamentarierin und Oberbürgermeisterin von Berlin, eine LouiseSchroeder-Medaille.

Die Präsidentin/der Präsident des Abgeordnetenhauses verleiht diese Medaille alljährlich zum 2. April – dem Geburtstag Louise Schroeders – einer Persönlichkeit oder Institution, die dem politischen und persönlichen Vermächtnis Louise Schroeders in hervorragender Weise Rechnung trägt und sich in besonderer Weise Verdienste um Demokratie, Frieden, soziale Gerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern erworben hat.

Die Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig vor jeder Verleihung aufgerufen, sich mit entsprechenden Vorschlägen oder Anregungen an das Abgeordnetenhaus zu wenden.

2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin tritt damit als Stifter in die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters, der mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 10. April 1997 (Drs 13/1543) um die Einrichtung ei

ner solchen Stiftung gebeten worden war. Es bittet den Regierenden Bürgermeister, seine Stiftereigenschaft an das Abgeordnetenhaus zurückzugeben und seine „Allgemeine Anweisung über die Stiftung der LouiseSchroeder-Medaille“ vom 17. Februar 1998 außer Kraft zu setzen.

3. Den Entscheidungsvorschlag über die Vergabe der Louise-Schroeder-Medaille trifft ein „Kuratorium Louise-Schroeder-Medaille“. Der Vorschlag hat sich an dem politischen und persönlichen Vermächtnis Louise Schroeders zu orientieren. Das Kuratorium hat die Aufgabe, bei seiner Entscheidungsfindung die Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen und seinen Entscheidungsvorschlag zu begründen. Der Entscheidungsvorschlag bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Kuratoriums.

Dieser Vorschlag ist unverzüglich der Präsidentin/dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses zuzuleiten, die/der darüber die Entscheidung des Präsidiums des Abgeordnetenhauses herbeiführt.

4. Das „Kuratorium-Louise-Schroeder-Medaille“ wird zu Beginn jeder Wahlperiode vom Abgeordnetenhaus für die Dauer der Wahlperiode eingesetzt. In der 15. Wahlperiode soll die Einsetzung in der Sitzung des Abgeordnetenhauses erfolgen, die der Sitzung nachfolgt, in der dieser Beschluss gefasst wird.

5. Die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter werden von den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen benannt. Dabei haben Fraktionen mit mehr als 30 Mitgliedern das Benennungsrecht für je drei Mitglieder und die übrigen Fraktionen das Benennungsrecht für je zwei Mitglieder. Dabei sollen die Fraktionen, die das Benennungsrecht für je drei Mitglieder haben, je zwei Mitglieder benennen, die nicht dem Abgeordnetenhaus angehören; die übrigen Fraktionen je ein Mitglied, das nicht dem Abgeordnetenhaus angehört. Beim Ausscheiden eines Mitglieds hat die Fraktion das Benennungsrecht, die das ausscheidende Mitglied benannt hat. Nach dem Ende der Wahlperiode bleibt jedes Mitglied bis zur Neuwahl des Kuratoriums im Amt.

Das Kuratorium hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die von der Präsidentin/von dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu genehmigen ist.

§ 5a Abs. 5 des Landesabgeordnetengesetzes vom 21. Juli 1978 (GVBl. S. 1487) in der durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 690) geänderten Fassung gilt entsprechend.

Für die Verfahrensweisen im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses in entsprechender Anwendung.

Wahl von Vertrauensleuten und Vertretern für den bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg zu bestellenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter

Das Abgeordnetenhaus oder ein von ihm bestellter Ausschuss wählt gemäß § 23 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) in der Fassung vom 28. März 2001 (BGBl. I S. 442), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837, 2022) in Verbindung mit Artikel 18 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004 (GVBl. S. 381) auf die Dauer von fünf Jahren vier Personen als Vertrauensleute und vier Personen als deren Vertreterinnen/Vertreter in den bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg zu bestellenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

Es wurden gewählt:

Vertrauensleute:

Stellvertreter/in

Heidemarie Fischer Dr. Bert Flemming

Ulrich F. Krüger Norbert Loga

Lutz Dühr Matthias Zarbock

Roland Otte Sabine Bangert