Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ältestenrat der 15. Wahlperiode hat die Überweisung der Vorlage an den Hauptausschuss empfohlen. – Ich höre gegen diesen Vorschlag keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Auch hier ist eine Beratung nicht vorgesehen. Wiederum wird die Überweisung an den Hauptausschuss empfohlen. – Ich höre dagegen keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses der 16. Wahlperiode angelangt. Die nächsten Sitzungen des Abgeordnetenhauses in diesem Jahr finden jeweils donnerstags mit Beginn um 13 Uhr am 9. und 23. November und am 14. Dezember statt. – Die Sitzung ist geschlossen! Ich wünsche einen guten Heimweg!
Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 11 Satz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin ist zum Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:
Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 11 Satz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin ist zum Vizepräsidenten/zur Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:
Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin sind zu Beisitzern im Präsidium des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt gemäß § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses den Ältestenrat ein.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt gemäß Artikel 44 Abs. 1 Verfassung von Berlin aus seiner Mitte den Hauptausschuss ein. Die Zusammensetzung des Ausschusses richtet sich nach der Stärke der Fraktionen (Artikel 41 Abs. 2 Satz 4 VvB).
Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt gemäß Artikel 46 Verfassung von Berlin den Petitionsausschuss ein. Die Zusammensetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt auf der Grundlage des Beschlusses des Abgeordnetenhauses über die Stiftung der Louise-Schroeder-Medaille vom 12. September 2002 – Drucksache 15/749 – für die Dauer der 16. Wahlperiode ein Kuratorium „Louise-SchroederMedaille“ ein.
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stiftet zum Andenken an Louise Schroeder, der Parlamentarierin und Oberbürgermeisterin von Berlin, eine LouiseSchroeder-Medaille.