Wir kommen nun zur Vereidigung. Ich habe Sie als Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes zu vereidigen. Ich spreche Ihnen den Vereidigungstext vor, und Sie können ihn dann mit der Formel „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ bestätigen.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung von Berlin und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne
Danke schön! – Nochmals herzlichen Glückwunsch! Erfolgreiche Arbeit zum Nutzen Berlins! – Schönen Dank!
Wir fahren nunmehr fort. Frau Bluhm, die Vorsitzende der Linksfraktion, hat nun um das Wort für eine Erklärung gemäß § 66 der Geschäftsordnung gebeten, was sie nunmehr erhält. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für dieses Haus, für die Demokratie ist eine unerträgliche Situation entstanden. Ich finde es wichtig, hierzu die Aussprache zu führen. Es war eine unerträgliche Situation bei der Wahl des Verfassungsgerichtes, und ich möchte mich ausdrücklich bei den Kandidatinnen und Kandidaten des Verfassungsgerichtes dafür entschuldigen, dass meine Kolleginnen und Kollegen von der Opposition bzw. 50 von ihnen heute diese Wahl des Verfassungsgerichtes, die sehr lange in allen Fraktionen und im Konsens im Paket vorbereitet war, verhindert haben.
Nach diesem Vorlauf parteitaktische Spielchen auf dem Rücken des Verfassungsgerichtes auszutragen, ist eine völlig unerträgliche, unakzeptable Situation.
Wir hatten einen unendlich langen Vorlauf für die Wahl, die am heutigen Tag erfolgreich stattfinden und abgeschlossen werden sollte. Alle Fraktionsvorsitzenden haben sich verständigt. Alle Fraktionsvorsitzenden waren zum Kompromiss bereit und am Konsens orientiert. Genau das waren unsere Absprachen. Sie gingen bis in Details, die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten zu besprechen. Wir haben im Vorfeld erörtert, dass die Fraktionen frühzeitig, und zwar, bevor sich die Kandidatinnen und Kandidaten in den Fraktionen vorstellen, signalisieren, wenn es Probleme, Fragestellungen oder in irgendeiner Weise Hinderungsgründe für eine erfolgreiche Wahl zum Verfassungsgericht geben sollte. Das ist nicht passiert.
Dann haben sich alle Kandidatinnen und Kandidaten in den Fraktionen vorgestellt. – Das ist der ungeheuerlichste und brutalste Vorgang, der mir am deutlichsten macht, welche Demokratieerfahrung ich heute mitnehme. – Diese Vorstellungsrunde hat stattgefunden. Evelyn Kenzler, die Kandidatin meiner Fraktion, ist in alle Fraktionen gegan
gen, und es gab nicht eine einzige kritische Anfrage. Es gab nicht eine einzige Geste der Distanzierung. Es gab nicht einen einzigen Hinweis darauf, dass diese Wahl heute irgendwie gefährdet wäre oder ihre Person betreffend nicht stattfinden könnte.
In dieser parlamentarischen Demokratie haben wir heute gestritten, und Sie, Herr Pflüger, haben ununterbrochen darauf hingewiesen, wie man im Parlament miteinander umgeht, wie man mit der Opposition umgeht – jeder Ihrer Redebeiträge war davon geprägt –, und danach haben wir eine solche Wahl. Ohne jegliche Anzeichen haben 50 Abgeordnete die Linkspartei-Kandidatin nicht gewählt. Dies geschah in einer geheimen Wahl, ohne dass es vorher in irgendeiner Weise die Möglichkeit gegeben hätte, die Aussprache zu führen oder sich auf diese Situation einzustellen. Hier den Konsens nicht aufzukündigen, sondern die Wahl einfach nicht zu realisieren, das ist eine Demokratie, die offensichtlich nicht für alle gilt. Ist das eine Demokratie, die universell ist? – Für mich hat sich diese Frage am Verhalten dieses Parlamentes heute entschieden.
Ich sage Ihnen ganz ausdrücklich als Frau, die in der DDR aufgewachsen und dort sozialisiert, politisch sozialisiert worden ist und viele Erfahrungen aus der DDR in die letzten 17 Jahre mitgebracht hat, die sich sehr ausführlich mit Demokratiedefiziten in der DDR beschäftigt hat: Was ich heute hier im Umgang mit der Demokratie – eine Kandidatin meiner Fraktion betreffend – erleben darf, stellt mich vor größere Fragen: Warum ist dieses demokratische Instrument, das wir gewählt haben und das ein taugliches war, nicht zur Anwendung gekommen?
Das ist die Frage, die wir heute zu erörtern haben, dass es ein politisch feiger, unakzeptabler und unmoralischer Vorgang ist, eine geheime verbundene Einzelwahl zu nutzen, um eine Auseinandersetzung, die vorher nicht geführt worden ist, durch ein Wahlergebnis zu administrieren.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle in aller Deutlichkeit: Dass wir jetzt kein Verfassungsgericht haben, dass wir nur eine Vorsitzende eines Verfassungsgerichtes haben und einen Stellvertreter, dass wir diese Wahl jetzt nicht weiter vollziehen können, das ist ein Ergebnis dieses Wahlvorganges heute Abend. Ich finde es auch richtig, dass diese Wunde offen bleibt, weil sie nicht deutlicher machen könnte, welche Demokratiedefizite in diesem Haus heute zur Geltung gekommen sind. Ich glaube, wir werden uns noch sehr lange mit dem Desaster, das heute angerichtet wurde, beschäftigen müssen.
Danke schön, Frau Bluhm! – Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt damit ab. Ich bedanke mich noch einmal bei denen, die bereit waren, als Kandidaten zur Verfügung zu stehen. Ich bedauere, dass wir diesen Vorgang, der natürlich Bestand hat, nicht zu Ende bringen können. Ich muss Sie insoweit einfach um Geduld bitten. Es tut mir leid. Vielen herzlichen Dank, dass Sie bereit waren, sich der Wahl zu stellen!
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre keinen Widerspruch und rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 16/0075.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt einstimmig die Annahme des Antrags auf Drucksache 16/0075. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Das ist einstimmig. Damit ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Berliner Kammergesetzes angenommen.
Beschlussempfehlung VerwRefKIT Drs 16/0413 Antrag der SPD, der CDU, der Linksfraktion, der Grünen und der FDP, Drs 16/0257
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 16/0257.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Antrags. Wer dem Antrag auf Drucksache 16/0257 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Das ist wiederum einstimmig. Damit ist die Änderung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes angenommen worden.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts Berliner Bäder-Betriebe (Bäder-Anstaltsgesetz – BBBG)