Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

Erstens dürfen wir im Schulbereich nicht der Versuchung erliegen, Testen für Arbeiten zu halten.

[Beifall von Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion)]

Ich verweise darauf, dass nicht nur internationale, sondern auch bundesweite Tests und Landesrückmeldungen von den Schulen über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler im Augenblick im breiten Maß stattfinden und das Testen im ausgewogenen Verhältnis zum eigentlichen Arbeiten stehen muss.

Zum Zweiten sollte man nicht übersehen, dass in Deutschland die Neigung besteht, solche Testergebnisse in ihren Aussagen zu verabsolutieren, das heißt, nicht darauf zu achten, dass sie immer nur eine Rückmeldung über die präzise, in der Testung angelegte Fragestellung geben und nicht ein Gesamtbild von der Wirklichkeit vermitteln und damit die Tendenz zu einer absoluten Bundesligatabelle der Leistungsfähigkeit der einzelnen Einheiten auftritt.

Zum Dritten habe ich gewisse Zweifel an der repräsentativen Aussagekraft des derzeitig diskutierten Entwurfs.

Dies habe ich – viertens – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sprachausbildung von Schülerinnen und Schülern nach völlig unterschiedlichen Schwerpunkten angelegt sein kann. Man kann z. B. Wert auf eine sehr gute aktive Sprachkenntnis legen und damit die Anzahl der Sprachen reduzieren, um dieses zu erreichen, man kann

aber in der Sprachausbildung auch das passive Sprachverständnis in den Vordergrund stellen und dabei lieber eine größere Anzahl an Sprachen anstreben. Ein anderer Problembereich ist, ob im Vordergrund des Unterrichtens die mündliche oder die schriftliche Kompetenz liegt. Dieses kann mit absoluter Sicherheit bei einem solchen Test in der Differenziertheit nicht abgefragt werden.

Selbstverständlich – und damit zu Ihrer Frage 2 – werden wir in Berlin, wenn Deutschland sich über die KMK dazu entscheidet, an einem solchen Testverfahren teilzunehmen, gerne eine entsprechenden Stichprobe ziehen.

Danke schön, Herr Senator! – Gibt es eine Nachfrage des Kollegen Kohlmeier? – Das ist nicht der Fall. Sonst haben wir auch keine.

Dann ist der Kollege Sascha Steuer von der CDUFraktion dran mit einer Anfrage zu dem Thema

Lässt der Senat die Bezirke bei den Problemen mit den Hauptschulen allein?

Bitte schön, Herr Kollege Steuer, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Hält der Senat die Probleme an den Hauptschulen tatsächlich für ein „im Prinzip regionales Problem“, wie in einem Brief der drohende Abzug der Sozialarbeiter an der Rütli-Schule begründet wird?

2. Wie lange will der Senat die Hauptschulen noch allein lassen und kein Konzept zur Verbesserung der Situation der Hauptschüler vorlegen?

Es beantwortet der Bildungssenator. – Herr Prof. Zöllner hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat hält selbstverständlich nicht die Hauptschulen für ein „im Prinzip regionales Problem“. Er oder auch Mitarbeiter der Verwaltung haben das nicht geschrieben. Ich gehe davon aus, dass Sie aus einem verwaltungsinternen Schriftwechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von mir zitiert haben. In diesem Schriftwechsel gibt es die Passage „für ein im Prinzip regionales Projekt“. Das ist ein Unterschied zu „regionales Problem“.

Und diese Passage bezieht sich auf die Tatsache, dass Sozialarbeiter in diesem Falle über das Quartiersmanage

ment bereitgestellt werden. Das heißt, Ihre Schlussfolgerung ist nachweislich unzulässig.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat lässt die Hauptschulen mit Sicherheit nicht allein. Ich verweise beispielhaft auf das Programm Hauptschulen aus dem Jahr 2005. Ich verweise auf die vielfältigen Bemühungen, Praxis- und Berufsvorbereitung in den Hauptschulen zu etablieren, auf die Tatsache, dass jede Hauptschule mindestens einen Sozialarbeiter hat. Und ich verweise auf das funktionierende und immer stärker werdende Netzwerk zwischen Betrieben und Hauptschulen in der Größenordnung von über 50.

Danke schön, Herr Prof. Zöllner! – Eine Nachfrage des Kollegen Steuer – bitte schön!

Danke sehr! – Herr Senator! Heißt das also, die Sozialarbeiter werden von der Schule abgezogen, weil ich einen Schriftwechsel nicht richtig verstanden habe? Bleiben Sie insgesamt dabei – wie Sie im Ausschuss sagten –, erst das Gemeinschaftsschulexperiment und dessen Auswertung abwarten zu wollen, bevor Sie irgendwelche Schlussfolgerungen für die Hauptschulen ziehen, also erst in fünf Jahren?

Herr Prof. Zöllner, bitte schön!

Selbst wenn diese Wortpassagen tatsächlich von mir in dieser Form im Ausschuss gemacht worden sind, sind sie sinnentstellend wiedergegeben.

[Beifall von Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion)]

Wir sollten die Gemeinschaftsschule in Berlin jetzt mit aller Energie in der beschriebenen und vereinbarten Form etablieren. Die erfolgreichen Bemühungen dieses Senats um die Stärkung der Hauptschulen, die beispielhaft im Vergleich zu anderen Ländern sind, müssen fortgesetzt werden. Wenn wir Wege gefunden haben, wie wir diese Schülerinnen und Schüler optimal fördern können, dann werden wir auch darüber nachdenken und reden müssen, wie das organisatorisch abgesichert werden kann.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Prof. Zöllner! – Jetzt hat der Kollege Mutlu eine Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Der Senat hat den Hauptschulen nach dem Hilferuf der Rütli-Schule Sozialarbeiterstellen zur Verfügung gestellt, im Übrigen auch mit EU-Mitteln. Was wird nach Auslaufen dieser EU-Mittel passieren? Wird der Senat diese Sozialarbeiterstellen, die in den Hauptschulen dringend notwendig sind, langfristig absichern, und wenn ja, welche Mittel haben Sie dafür geplant?

Herr Senator Prof. Zöllner!

Ich werde mich in jedem Falle bemühen, jede einzelne Sozialarbeiterstelle, die sich bei den Hauptschulen bewährt hat, unabhängig davon, aus welcher Finanzquelle sie bei der Etablierung gespeist worden ist, auf Dauer abzusichern. An dem Entscheidungsverfahren in der adäquaten Form, wahrscheinlich über den Haushalt, ist dieses Parlament beteiligt.

[Beifall von Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion)]

Danke schön, Herr Prof. Zöllner!

Wir kommen nun zur Mündlichen Anfrage Nr. 3 der Frau Kollegin Dr. Barth zum Thema

Hotline Kinderschutz

Bitte schön, Frau Dr. Barth!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wann hat der zuständige Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg welche Maßnahmen zur personellen Besetzung der Hotline Kinderschutz eingeleitet, und woraus resultieren nach Kenntnis des Senats die bei der Stellenbesetzung aufgetretenen Probleme?

2. Wann wird die Hotline Kinderschutz vollständig und mit kompetentem Fachpersonal besetzt freigeschaltet werden?

Es antwortet der Bildungssenator. – Herr Prof. Zöllner, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Barth! Nachdem der Senat den Beschluss über das Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz

am 20. Februar 2007 gefasst und damit auch die Hotline Kinderschutz beschlossen hatte, hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg unmittelbar mit dem Verfahren zur Besetzung der vorgesehenen vier Stellen begonnen. Dafür wurden dem Bezirk aus dem Zentralen Personalüberhangmanagement des Landes Berlin insgesamt 20 Bewerbungen in Aussicht gestellt, von denen allerdings nach fachlicher Prüfung zwölf ausgewählt wurden, wovon dann nur eine Bewerberin in die engere Auswahl kam.

Die Problematik der Stellenbesetzung liegt vor allem darin, dass für die Tätigkeit bei der Hotline berufserfahrene Diplom-Sozialpädagoginnen und -Sozialpädagogen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit umfangreichen Kenntnissen im Arbeitsfeld Krisenintervention zwingend erforderlich sind und dass mit dieser Tätigkeit ein regelmäßiger Schichtdienst verbunden ist. Aufgrund der im Wesentlichen erfolglosen Auswahlgespräche mit den vom ZeP benannten Bewerberinnen und Bewerbern hat der Senat eine Ausnahmegenehmigung zur Einstellung von zwei Außenbewerberinnen und -bewerbern zugelassen, um die Besetzung erfolgreich abschließen zu können. Das Auswahlverfahren dazu ist abgeschlossen. Zwei der vier Stellen sind besetzt.

Unter Beachtung der Fristen des Einstellungsverfahrens in der Berliner Verwaltung – Veröffentlichung der Stellenausschreibung ca. drei bis vier Wochen, Auswahlverfahren und Gespräche ca. zwei Wochen, eine Beteiligung der Gremien Personalrat, Frauenvertretung, ggf. Schwerbehindertenvertretung ca. zwei bis vier Wochen – hat der Bezirk zügig gearbeitet. Am 23. April gab es ein erneutes Treffen des ZeP mit dem Bezirk, bei dem weitere vier Kandidatinnen und Kandidaten präsentiert wurden. Der Bezirk hat sich jetzt einverstanden erklärt, die Einstellung von drei dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Hospitation zu prüfen. Unabhängig von diesem Prüfungsverfahren wird der Bezirk FriedrichshainKreuzberg die Hotline Kinderschutz verbindlich am 2. Mai 2007 in Betrieb nehmen. Durch den vorübergehenden Einsatz von erfahrenen Fachkräften aus dem Kinder- und Jugendnotdienst ist eine fachlich kompetente Besetzung von Anfang an voll gewährleistet.

Eine Nachfrage von Frau Dr. Barth – bitte schön!

Danke für die Antwort! – Meine Nachfrage lautet: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Hotline Kinderschutz berlinweit bekannt zu machen, und wann werden diese umgesetzt?

Herr Prof. Zöllner, bitte schön!

Ohne eine genaue Checkliste zu haben, gehe ich davon aus, dass über die bekannten und üblichen Mechanismen der Veröffentlichung von wichtigen Informationen vonseiten des Senats wir auch eine entsprechende Presseaktivität entfalten werden.

Frau Demirbüken hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Die Etatisierung der Kinderschutz-Hotline ist ab 2008 vorgesehen. Ist die Finanzierung für 2007 gesichert?

Herr Prof. Zöllner, bitte!