Protokoll der Sitzung vom 07.06.2007

Zentrale Bedeutung für den Kinderschutz haben die Jugendämter. Das Ausbluten der Jugendämter muss ein Ende haben.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den Grünen]

Das beste Netzwerk Kinderschutz hilft nichts, wenn in Jugendämtern das Personal fehlt, Stellen abgebaut werden, keine neuen, jungen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingestellt werden. Zwar steht Personal aus dem Stellenpool zur Verfügung, jedoch brauchen wir junge Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, denn die meisten Mitarbeiter sind über 50 Jahre alt.

[Burgunde Grosse (SPD): Keine Diskriminierung!]

Wir hören von Jugendamtsmitarbeitern, dass sie den Jugend- und Kinderschutz bald nicht mehr garantieren können, da die zeitlichen Ressourcen fehlen. Ein hoher Verwaltungsaufwand, die Nichtbesetzung freier Stellen und die damit verbundene hohe Arbeitsverdichtung führen zu Stress. Der Stress führt zur Erkrankung, die Erkrankungen führen zu einer höheren Belastung der noch gesunden Jugendamtsmitarbeiter. Das ist ein katastrophaler Kreislauf, den wir beenden müssen.

[Beifall bei der FDP]

Auch wenn sich der Senat zurücklehnt und sagt: „Das ist Sache der Bezirke.“, fordern wir als FDP-Fraktion, dass Sie, Herr Prof. Zöllner, sich sowohl aktiv bei den Bezirken für eine vernünftige Sach- und Personalausstattung der Jugendämter einsetzen als auch im Senat gegenüber Ihrem Kollegen, dem Finanzsenator Sarrazin, für eine sachgerechte Ausstattung der Bezirke im Jugendbereich kämpfen, denn Kinderschutz ohne Personal funktioniert nicht.

Ich möchte noch in der gebotenen Kürze auf den Gesetzesantrag der Grünen eingehen: Der Antrag ist sicherlich gut gemeint. Selbstverständlich finde ich es als jugendpolitischer Sprecher prima, wenn die Kinder in unserer Stadt in ein besonderes Licht gerückt werden. Doch als Jurist stellen sich für mich bei diesem Antrag noch viele Fragen, die wir als FDP-Fraktion in den Ausschussberatungen stellen werden. Wir Liberale halten grundsätzlich nichts von formalen Bekundungen und Bekenntnissen, die letztlich nur auf dem Papier stehen. Das nützt niemandem und am allerwenigstens den Kindern.

[Beifall bei der FDP]

Unterstützen Sie unser Vorhaben! Rufen Sie gemeinsam mit uns die Berliner Kinderkommission ins Leben, damit Kinder und Jugendliche im Abgeordnetenhaus von Berlin eine Interessenvertretung haben und unsere Stadt Berlin kinder- und jugendfreundlicher wird! – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP – Beifall von Emine Demirbüken-Wegner (CDU)]

Das Wort hat nun der Senator. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass sich das Abgeordnetenhaus ausführlich dem Thema Kinder und Kinderschutz widmet. Es ist ohne Zweifel ein zentrales Thema. Kinderschutz geht uns alle etwas an. Vorweg möchte ich betonen, dass sich dieses Thema sicherlich nicht für parteipolitische Streitereien eignet.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Die Politik muss gemeinsam dafür sorgen, dass sich die Kinder, die keinen Schutz in Familien finden, in unserer Gesellschaft solidarisch aufgefangen fühlen. Bei aller Notwendigkeit der sicher auch hier stattfindenden inhaltlichen Auseinandersetzung über einzelne Umsetzungspunkte müssen wir uns in diesem Zusammenhang um große Sachlichkeit bemühen, wenn wir glaubwürdig bleiben wollen. Ich freue mich, dass diese Sachlichkeit und dieses Bemühen um unsere Kinder – und d. h. um unser aller Zukunft – in allen Anträgen aller Fraktionen dieses Hauses, die unter diesem Tagesordnungspunkt stehen, deutlich werden. Den Intentionen stimme ich – und sicher wir alle; davon gehe ich aus – weitgehend zu. Jedoch meine ich, dass wir z. B. hinsichtlich der Verfassungsänderung die begonnene Diskussion auf Bundesebene abwarten sollten,

[Elfi Jantzen (Grüne): Wieso das? – Ramona Pop (Grüne): 2000 in Rheinland-Pfalz haben Sie es aber gemacht!]

dass bei den Anträgen zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention, der Kinder- und Jugendbeteiligung, der Kinderfreundlichkeitsprüfung und der Kinderkommission Nötiges schon in Gang ist und dass wir bezüglich des Essens in Ganztagsschulen in Kürze vonseiten des Senats – d. h. von mir – einen Vorschlag unterbreiten werden, der versuchen wird, dieses Problem nicht nur punktuell zu lösen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Wenn Eltern ihre Kinder in einer Weise vernachlässigen, wie dies in den vergangenen Wochen und Monaten bekannt geworden ist, so ist das nicht akzeptabel, und es ist auf jeden Fall auf das Schärfste zu verurteilen. Jeder Fall von Verwahrlosung und Vernachlässigung ist ohne Zweifel einer zu viel.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall der Linksfraktion]

Der Bundesgesetzgeber hat mit der Einführung des § 8a in das Kinder- und Jugendhilfegesetz die Bedeutung des Wächteramtes des Staates insbesondere durch die Jugendhilfe betont. Ich weiß nicht, ob dieser Wechsel in der Schwerpunktsetzung und in der Verantwortlichkeit jedem bewusst ist. Deshalb stehen wir – auch wir in diesem Parlament – in einer besonderen Verantwortung.

Ob tatsächlich Misshandlungen oder Vernachlässigungen zugenommen haben oder ob ein gestiegenes Interesse und eine erhöhte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu einer größeren Aufdeckung führen, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die Berliner Polizei, die sich mit ihrem Einsatz und ihrer Kampagne zum Kinderschutz ein besonderes Lob verdient hat, geht von einer größeren Aufklärungsrate und nicht von einer Zunahme der Fälle aus. Dies ist angesichts der Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik ein schwacher Trost, denn schließlich haben sich die polizeilich registrierten Vorfälle in den letzten Jahren – von 2004 auf 2006 – verdoppelt, und die Misshandlungsfälle sind auch deutlich angestiegen. So wichtig es für die Kinder ist, dass die Fälle schneller aufgeklärt werden und ihnen Hilfe zuteil wird, so bedenklich stimmt doch, dass Eltern ihre Kinder in diesem Maße vernachlässigt haben.

Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung resultiert in der Regel aus Belastungssituationen, für die die Familienkonstellation über keine adäquaten Lösungsmöglichkeiten verfügt. Verweisen die Zahlen der Polizei auf eine höhere Aufklärungsquote, so spiegeln die Zahlen des Kinder- und Jugendnotdienstes und der Jugendämter die schwierige Situation vieler Jugendlicher eher konstant wieder. Der Kindernotdienst hat 2006 869 Kinder in Obhut genommen, und der Jugendnotdienst hat im gleichen Jahr 1 694 Jugendliche in Obhut genommen. Die Jugendämter haben in den Jahren 2005 in über 3 000 Fällen Hilfen zur Erziehung angedeihen lassen, weil es Anzeichen von Vernachlässigung gegeben hat. In 710 Fällen gab es Anzeichen von Misshandlungen und in 507 Fällen von sexuellem Missbrauch. Insgesamt wurden im Jahr 2005 15 000 Hilfen zur Erziehung gewährt.

Wenn man diese Zahlen mit den Vorjahren vergleicht, verweisen sie eher auf ein kontinuierliches Dauerproblem. Die Statistiken der Hilfen zur Erziehung für das Jahr 2006 liegen noch nicht vor, aber die Fallzahlen lagen 2004 bei Vernachlässigung um 372 Fälle über denen von 2005. Auch an Anzeichen von Misshandlungen – ein Auslöser für die Hilfe – gab es 2004 59 Fälle mehr.

Nun sind die verschiedenen Statistiken zum Kinderschutz nicht sonderlich aussagekräftig, weil unterschiedliche Kriterien und Zählweisen zugrunde liegen.

Deshalb ist auch die Einführung eines einheitlichen Meldewesens eine der Aufgaben, die zentral vor dem Netzwerk Kinderschutz steht. Jeder hat sich vor diesem Hintergrund in den letzten Wochen oder überhaupt die Frage gestellt, wie es möglich ist, dass eine der reichsten Gesellschaften der Erde die Vernachlässigung von Kindern derart zu einem Problem werden lässt, dass sich nicht nur Parlamente, sondern Ministerkonferenzen, Bundesregierung und viele Gremien damit befassen. Wir stellen immer wieder die gleichen, wenn auch variierenden Risikofaktoren fest. Das sind Armut, Sucht und schwere psychische Erkrankungen, die die Wahrscheinlichkeit von Miss

handlungen und Vernachlässigung von Kindern erhöhen. Partnerschaftsgewalt, ausgeprägte Ohnmachtsgefühle gegen das Kind, eine Geschichte eigener Misshandlungen und Vernachlässigungen, jugendliches Alter der Mutter und mehrere Vorschulkinder im gleichen Haushalt sind weitere Risikofaktoren, die hinzukommen.

Die Familien sind mit den Problemen und ihren Aufgaben in diesem gesellschaftlichen Wandel – das ist letztlich der Strich darunter – offensichtlich zu häufig allein gelassen worden. Prof. Bertram hat neulich bei einer Anhörung im Jugendausschuss ausländische Kollegen zu dem Befund des UNESCO-Berichts zitiert, nach dem deutsche Kinder die Kommunikation mit ihren Eltern deutlich schlechter beurteilen als in anderen Ländern. Die Kollegen – es ist immer gut, wenn es ein neutraler Ausländer sagt – sahen dies als Ergebnis der in Deutschland vorherrschenden Halbtagsschule. Das deutsche System – das ist die Ansicht der Kollegen – belässt den Eltern die volle Erziehungsaufgabe, während in den Ländern mit Ganztagsschulsystem wesentliche Teile der Erziehung tatsächlich auch in der Schule stattfinden.

Wer nicht noch die sozialen Kontakte seiner Kinder vollständig mitorganisieren muss, wer nicht für alle kulturellen und sonstigen Förderungen und Anregungen selbst verantwortlich ist, ist vielleicht eben auch in schwierigen Situationen schneller überfordert. Das geht auf Kosten der Kinder. Ohne in diesem Zusammenhang auf die Ganztagsschule im Einzelnen einzugehen, will ich doch festhalten, dass wir in Berlin ohne Zweifel auf einem guten Weg sind, sollte uns der Befund der ausländischen Wissenschaftler nachdenklich machen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Dass wir uns alle so engagiert mit dem gleichen Ziel, mit dem Thema Kinderschutz, befassen, hat auch ganz wesentlich damit zu tun, dass wir auch die Grenzen der Institution Familie in unserer heutigen Gesellschaft, die so stark im Umbruch ist, feststellen. Es hat auch etwas damit zu tun – auch das muss man sehen –, dass wir uns darauf verlassen haben, dass die, deren Aufgabe es ist, neben den Eltern den Kinderschutz zu gewährleisten, es automatisch tun werden. Auch hier mussten wir feststellen, dass sich der gesellschaftliche Wandel schneller und stärker vollzogen hat, als er von der Institution Jugendamt nachvollzogen werden konnte. So überraschend wie für einige Politiker kamen die Veränderungen in den Problemfamilien für die Jugendämter sicher nicht. Aber die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Arbeit erweisen sich im Alltag doch als große Herausforderung. Wenn speziell junge Problemfamilien über noch weniger Lösungskompetenz verfügen als früher, wenn sie noch schneller überfordert sind, spielen plötzlich Kontrolle und Intervention in der täglichen Arbeit eine Rolle, die sie vorher nicht gespielt haben. Die Rolle des Helfers, der beratend zur Seite steht und der die Bereitschaft zur freiwilligen Annahme seines Hilfsangebotes zur Wirksamkeitsmaxime erhoben hat, hat sich nicht zufällig zum vorherrschenden Typ des Sozialarbeiters in Deutschland entwickelt. Das entsprach einer Gesellschaft, die von einem eigenverantwortlichen,

mündigen Bürger ausgeht, zu Recht, einer Gesellschaft, die die Unterstützung der Schwachen postuliert hat und nicht ihre Bestrafung. Das macht manchen älteren Sozialarbeiter atemlos, mit welchem Tempo sich jetzt die Erwartungen an seine Berufsrolle geändert hat.

Dass der Prozess der Neujustierung der Arbeit der Jugendämter gestaltet werden muss, liegt vor diesem Hintergrund auf der Hand. Niemand will das Kind mit dem Bade ausschütten, aber die Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle, zwischen Beraten und Eingreifen, Helfen und Intervenieren, zu finden, ist leichter gesagt als getan.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Niemand will vor diesem Hintergrund das Schreckgespenst des kindererziehenden Jugendamtes wiederbeleben. Wir müssen jedoch auch verhindern, dass Kinder Wochen und Monate allein in einer Wohnung leben, ohne dass das Jugendamt benachrichtigt wird. Es gilt, die Augen zu öffnen.

Wir haben in Berlin mit der vor zwei Jahren eingeführten Sozialraumorientierung auch für die Jugendämter einen neuen Weg beschritten, der die soziale Arbeit wieder stärker an die Probleme vor Ort bringen soll. Das ist gut so. Seit 2005 werden die Mitarbeiter dieses allgemeinen sozialpädagogischen Dienstes auch speziell geschult. Natürlich entstehen durch Umorganisation und Fortbildung in großem Umfang zusätzliche Belastungen. Ich möchte aber diese Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich bei den Jugendämtern für ihre verantwortungsvolle Arbeit zu danken. Sie können sicher sein, dass sie in ihrer wichtigen Arbeit von diesem Senat, aber auch von diesem Parlament unterstützt werden.

[Beifall]

Ohne eine Neuorientierung der Arbeit der Jugendämter sind wir den Problemen der Zukunft aber nicht mehr gewachsen. Es geht nicht nur um Stellen, sondern auch um andere Einstellungen und Positionen. Das abgeschottete Nebeneinander von Ämtern für Tagespflege, Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung hat sich als ineffizient erwiesen. Den Jugendämtern kommt beim Kinderschutz eine Schlüsselposition zu. Die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl und die Konkretisierung des Schutzauftrages des Jugendamtes und der freien Träger gehört zu den wichtigsten Zielsetzungen des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes, das am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist.

Der hier nur sehr allgemein formulierte Schutzauftrag der Jugendhilfe soll durch die Novellierung des SGB VIII ausdrücklich bestätigt und verstärkt werden. Der neue § 8a des SGB VIII enthält präzise Vorgaben zur Erfüllung des Jugendschutzauftrages durch die Leistungsträger der Jugendhilfeleistungen. Mit ihm werden auch ihre Pflichten und Anforderungen konkretisiert. Der Gesetzgeber hatte bei der rechtlichen Ausgestaltung des allgemeinen Schutzauftrages entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikels 6 Abs. 2 Grundgesetz einen Weg zu finden, den öffentlichen Kinderschutz zu verbessern,

ohne dabei den Vorrang der Elternverantwortung einzuschränken. Gleichzeitig hat er Verfahrensstandards für die Praxis formuliert. So wurde klargestellt, dass das Jugendamt verpflichtet ist, Hinweisen über eine drohende Kindeswohlgefährdung auch nachzugehen, sich weitere Informationen zur Klärung zu verschaffen und sodann eine Risikoabwägung vorzunehmen, das heißt, es gibt ganz konkrete Vorgaben. Wenn wir wollen, dass die Jugendämter diese Funktion auch zum Besten der Kinder ausfüllen, müssen wir sie dabei unterstützen. Mit dem Netzwerk Kinderschutz hat der Senat ein Konzept auf den Weg gebracht, mit einem Bündel von Maßnahmen, den Kinderschutz deutlich zu verbessern.

Ich will hier nicht noch einmal eine Einzelpunkte dieses Konzepts referieren, aber ich möchte dennoch einige erwähnen. Die Hotline Kinderschutz arbeitet – trotz aller Geburtswehen – seit dem 2. Mai. Und sie arbeitet gut. Damit ist ein Rund-um-die-Uhr-Beratungs- und -notrufsystem eingerichtet, mit dem sich tatsächlich die Früherkennung verbessert.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Seit dem 2. Mai sind bis gestern 159 Meldungen eingegangen. Daraus resultierten 129 Einschaltungen oder Weiterleitungen an die Jugendämter und fünf Inobhutnahme. Sie sind eindeutig ein Zeichen, dass wir hier einen Bedarf getroffen haben und die Hilfe tatsächlich schon stattfindet.

Ich will die anderen Punkte nicht mehr im Einzelnen aufführen. Wir haben oft genug darüber diskutiert. Ich hoffe, Ihnen insgesamt deutlich gemacht zu haben, dass der Senat Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen ernst nimmt.

Wir sind sicher, dass diese Maßnahmen Kindesmisshandlungen und Kindesvernachlässigungen im Netzwerk Kinderschutz deutlich reduzieren können, aber wir sollten auch ehrlich sein – wir werden sie nie ganz verhindern können.

Zum Schluss gehe ich auf einige Einzelprobleme ein, die in der Großen Anfrage noch angesprochen wurden. Da ist die auch durch die Wiederholungen nicht richtiger werdende Behauptung, die Umsteuerung bei den Hilfen zur Erziehung hätten zu einem Anstieg der Kinderschutzfälle geführt. Erstens gibt es dafür überhaupt keinen kausal nachweisbaren Zusammenhang.

Zweitens ist der Kinderschutz kein isoliertes Berliner Problem. In den Bundesländern, wo die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung gestiegen sind, haben wir identische Probleme. Ich empfehle, dazu den Beschluss der Sonderkonferenz der Jugend- und Familienminister vom November letzten Jahres nachzulesen.

Drittens haben die Umsteuerungsmaßnahmen bei den Hilfen zur Erziehung durch die Qualifizierung des Hilfeplanverfahrens und der Fallrevisionen breit gegriffen, wie bei einem zu hohen Anteil Volljähriger in stationärer Unter

bringung, der Vermittlung passgenauer Hilfen und der regelmäßigen Überprüfung der Notwendigkeit von Hilfen – um nur einige Beispiele zu nennen.

Viertens besteht nach wie vor ein Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Zur Sicherung dieses Rechtsanspruchs sind die Bezirke verpflichtet, sodass letzten Endes hier nichts passieren kann.