Mirco Dragowski
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Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Wenn Sie über die Mehrkosten von strukturellen Veränderungen sprechen, die die Charité einleiten muss, bitte ich Sie um Mitteilung, an welche strukturellen Veränderungen Sie denken. Die Charité hat schon einen relativ starken Sparkurs hinter sich. Mich würde sehr interessieren, welche Möglichkeiten Sie noch ohne Qualitätsverlust sehen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Wissenschaftssenator Prof. Zöllner. – Herr Senator! Ich frage Sie: Wie bewerten Sie den Sachverhalt, dass im laufenden Sommersemester 6 von 37 Berliner Hochschulen das Deutschlandstipendium anbieten und Mittel eingeworben haben? – Was tun Sie dafür, das Deutschlandstipendium in Berlin bekannter zu machen, mehr Stipendien zu fördern und so mehr engagierten Berliner Studierenden ein Stipendium zu ermöglichen?
Ja gut, nun habe ich verstanden, dass Sie nicht dafür werben. Ich möchte Sie weiter fragen, Herr Senator: Wie bewerten Sie denn die Aussage der Berliner Hochschulen, keine Ressourcen für den Aufbau und Ausbau von Fundraisingstrukturen zu haben? Werden Sie sich als Senator dieses Themas annehmen? Denn es ist bekannt und mehrfach im Wissenschaftsausschuss gesagt worden, dass die Berliner Hochschulen so gut wie keine Mittel mehr haben, um ihre Aufgaben noch zu erledigen und damit auch keine Mittel, um die Fundraisingstrukturen aufbauen zu können.
Herr Präsident! Letztes Mal war ich schon bei der CDU, heute übersehen Sie mich! Dabei bin ich gar nicht so leicht zu übersehen, höre ich immer wieder.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir lehnen diese sogenannte Reform des Berliner Hochschulgesetzes entschieden ab. Das rot-rote Gesetzesvorhaben ist kleinteilig, kontraproduktiv und daher überflüssig. Es ist schlimme Flickschusterei und gehört deswegen abgelehnt.
Der Gesetzentwurf ist weder modern, noch sichert er Qualität und wird dadurch auch schon den Anforderungen, Herr Kollege Albers, seines Titels nicht gerecht. Die Berliner Hochschulen verdienen eine echte Modernisierung des Hochschulgesetzes, die unverzüglich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode angegangen werden muss. Es ist ärgerlich mitanzusehen, wie der Senat nach Jahren der Untätigkeit zum Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und Linke eine Gesetzesnovelle an den Betroffenen vorbei durchpeitschen will und die Berliner Hochschulen durch Überregulierung lähmt, anstatt ihnen aufgrund ihrer Erfolge der letzten Jahre endlich mehr Freiheit zuzugestehen. Mehr Hochschulautonomie bei Rot-Rot heißt, dass die Hochschulen sehen müssen, wie sie damit klarkommen, dass ihnen immer neue Aufgaben und kleinteiliger Bürokratieaufwand ohne die dafür nötige Finanzausstattung abverlangt werden. Der Senat hat jahrelang geschlafen und erneut bewiesen, dass er seinen destruktiven Umgang mit den Berliner Hochschulen wie bei den Verhandlungen zu den Hochschulverträgen fortsetzt.
Der Senat hat auch bei dieser Novelle wie schon bei den Hochschulverträgen bewiesen, dass er unfähig ist, mit den Berliner Hochschulen einen konstruktiven Dialog zu führen. – Herr Kollege Dr. Albers! Wenn Sie erzählen,
Sie haben mit 50 Einrichtungen gesprochen, meinen Sie wahrscheinlich, dass der Senat 50 Einrichtungen angeschrieben hat. Sie haben nicht gesagt, dass er kaum Vorschläge angenommen hat, und das beklagen die Hochschulen auch zu Recht.
Es gab bei dieser Novelle keinen Dialog mit den Hochschulen oder anderen wichtigen Vertretern aus Berlin wie z. B. der Berliner Wirtschaft. Der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer Berlin sowie den Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg wurde durch den Senat nicht einmal der Referentenentwurf zur Stellungnahme zugänglich gemacht. – Herr Kollege Dr. Albers! Wer so mit den Multiplikatoren in Berlin umgeht, zeigt, wie wichtig ihm andere Meinungen sind und wie sehr er schon vorher weiß, was wichtig ist und was er durchsetzen will.
Ein Hochschulgesetz ist ein Wettbewerbsfaktor. Mit diesem Gesetzentwurf verschlechtert der Senat Berlins Position im Wettbewerb. Dieser Gesetzentwurf erweitert nicht die Handlungsspielräume der Universitäten, sondern schränkt sie in vielen Punkten durch eine stärkere Regelungspraxis ein. Spitzenwissenschaftler der Hochschulen wurden und werden vom Senat durch bevormundende und überregulierende Bürokratie über Gebühr vom Wesentlichen abgehalten. Sie brauchen endlich mehr Freiheit für Spitzenleistungen in Lehre und Forschung.
Herr Kollege Oberg! Herr Kollege Albers! Wir Liberalen fordern ein Hochschulfreiheitsgesetz,
das neben mehr Autonomie insbesondere überfällige Änderungen in den Bereichen Berufungsrecht, Vergaberahmen, Kapazitätsrecht und Lehrverpflichtungsverordnung adressiert und so die Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Hochschulen sowie die Qualität der Studienbedingungen, Herr Kollege Oberg, durch mehr Handlungsspielräume steigert.
Wir haben in den letzten Monaten Vorschläge gemacht, die unserer Ansicht nach die Freiheit der Hochschulen gestärkt und somit auch den Mitgliedern der Hochschulen Vorteile gebracht hätten. Wir wollen Lehre aus Drittmitteln kapazitätsneutral stellen, sodass die Hochschulen die Möglichkeit haben, die Betreuungs- und Studienqualität für die Studenten zu verbessern. Auch wissenschaftliche Mitarbeiter, die überwiegend forschen, könnten dann für sie wichtige Lehrerfahrungen sammeln.
Privaten Hochschulen wollen wir mehr Freiräume geben. Wenn private Hochschulen das staatliche Anerkennungsverfahren erfolgreich bestanden haben, sollten grundsätzlich Anzeigepflichten ausreichen. Ebenso sollten sie keine
Eingriffe in ihre Personalautonomie erhalten, die sie im Wettbewerb schwächen.
Wie handwerklich schlecht die Regierung vorgegangen ist, erkennt man auch daran, dass in der falschen Reihenfolge vorgegangen wurde. Auch das haben wir von den Anzuhörenden gehört. Man hätte erst eine solche Novelle beraten und dann die Hochschulverträge verhandeln sollen. Denn diese Novelle ist völlig realitätsfern und verlangt den Hochschulen Leistungen ab, die sie ohne zusätzliche Gelder nicht stemmen können. Der bürokratische Mehraufwand wird nicht mit einer entsprechenden Stellenausstattung kompensiert, und ich frage Sie, werte Kolleginnen und Kollegen: Was sollen die Hochschulen tun, sobald die rot-rote Mehrheit dieses Hauses das Gesetz verabschiedet hat? Das Personal weiter ausquetschen, ihm noch mehr Aufgaben auferlegen? Die Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Hochschulen haben es klar gesagt: Mehr geht nicht! – Sie arbeiten schon heute an der Belastungsgrenze. Oder – das wäre die andere Variante – man muss zulasten des Lehr- und Forschungsbetriebs Stellen umwidmen. Dadurch würden Studienplätze wegfallen, die wir gerade jetzt angesichts der doppelten Abiturjahrgänge und auch der Aussetzung der Wehrpflicht brauchen.
Meine Damen und Herren aus Senat und Regierungskoalition! Sie hatten zwei Legislaturperioden Zeit für eine große Novelle und liefern so eine Mininovelle kurz vor dem Wahltag ab. Das ist wirklich peinlich und schadet dem Berliner Hochschulstandort. Da fällt mir nur ein Satz ein: Zurück auf „Los!“ – Vielen Dank!
Herr Präsident! Das sollten Sie noch nicht aussprechen, erst am Ende der Sitzung. Aber gut, wenn es schon raus ist!
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat:
1. Können nach Ansicht des Senats mit nachgelagerten Studienbeiträgen die Studienbedingungen an den unterfinanzierten Berliner Hochschulen zugunsten aller Studenten verbessert werden?
2. Welche anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen plant der Senat, bzw. welche weiteren finanziellen Mittel will der Senat den Hochschulen zur Verbesserung der Studienbedingungen – insbesondere der Betreuungsqualität – zur Verfügung stellen?
Herr Senator! Wenn Sie Ihrem rein quantitativen Ansatz folgen und lediglich auf Studienplatzzahlen abstellen – wie bewerten Sie da die Aussagen von Hochschulvertretern im Wissenschaftsausschuss, dass die zusätzlichen 6 000 Studienplätze, von denen Sie stets sprechen, gerade einmal dazu dienen, den heutigen Status quo, die heutige Zahl der Studienplätze, zu finanzieren? Die Betreuungsrelation wird laut Aussagen der Hochschulen im Wissenschaftsausschuss immer schlechter. Wie bewerten Sie die Regelung in Nordrhein-Westfalen, dass Studienbeiträge kapazitätsneutral zu behandeln sind, d. h. eine echte Möglichkeit zur Verbesserung der Lehre besteht?
Herr Senator! Da Sie zutreffend auf FDP-Politik verwiesen haben, will ich Sie nach einem Grundsatz fragen: Ist es Ihnen bekannt, dass FDP-Politik auch bedeutet, dass wir Verbote immer hinterfragen und dass Verbote gerechtfertigt werden müssen und man nicht begründen muss, wenn man eine Erlaubnis erhalten möchte? Ich habe noch immer nicht verstanden, warum Sie an den Verboten für Studienbeiträge für die Berliner Hochschulen festhalten – wir reden ja nicht davon, dass diese verpflichtend eingeführt werden müssen. Wir wollen den Hochschulen vielmehr die Möglichkeit dazu einräumen. Wenn die Hochschulen so zufrieden sind, werden sie die Option nicht wahrnehmen. Warum räumen Sie den Hochschulen nicht die Möglichkeit ein, warum halten Sie an dem Verbot fest? Das habe ich noch nicht verstanden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme es vorweg: Auch wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir das Programm zur Förderung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre mittragen und auch für die Verlängerung sind. – Aber ich will zu Beginn noch einige Fakten nennen, weil nicht jeder dieses Programm kennt. Das Fördermittelvolumen beträgt jährlich bis zu 3,4 Millionen Euro – 1 Million Euro kommt aus der für Frauen zuständigen Senatsverwaltung, 1,5 Millionen Euro kommen aus der Wissenschaftsverwaltung, und 875 000 Euro sind Eigenmittel der Hochschulen. Das heißt, die Kofinanzierung durch die Hochschulen liegt zwischen einem Drittel und einem Viertel, und den größten Teil finanziert der Senat. Die förderfähigen Maßnahmen sind vorgezogene Nachfolgeberufungen für Frauen auf W2- und W3-Stellen – das hat Kollegin Schillhaneck bereits gesagt –, Qualifizierung und Professionalisierung von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen für eine Professur, Stabilisierung der wissenschaftlichen Karriere von Frauen in der Postdoktorandenphase, Verankerung von Genderaspekten in Forschung und Lehre und schließlich Qualifizierung von Frauen in Natur- und Technikwissenschaften.
Auch die Förderziele tragen wir mit, denn sie heißen: Überwindung bestehender struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre, Erhöhung der Zahl von Frauen in Führungspositionen in Einrichtungen der Forschung und Lehre, Erhöhung der Anteile von Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen und bei den jeweiligen Abschlüssen in den Disziplinen, in denen eine Unterrepräsentanz besteht, und Implementierung von Genderaspekten in Forschung und Lehre. – Jetzt kennen wir alle das Programm. Die Maßnahmen und Förderziele, wie gesagt, teilen wir.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den wir noch als Entwicklungsfeld für mehr Chancengleichheit von Frauen sehen, sind die möglichen Zulagen nach der W-Besoldungsordnung in den Gruppen der W2- und W3-Besoldung an den Berliner Hochschulen. Es gibt nach unserer Ansicht noch immer geschlechtsbezogene Unterschiede in der Gewährung von Leistungsbezügen zwischen Professorinnen und Professoren an den Berliner Hochschulen. Oft werden Professoren relativ häufiger Zulagen gewährt als Professorinnen. Dieses Thema werden wir Liberale weiter im Auge behalten. Wichtig ist allerdings, dass diese Hochschulen das Thema mittlerweile auch erkannt haben und es angehen.
Im Antrag steht – es wurde auch schon angesprochen –, dass die Hochschulen Planungssicherheit benötigen. Ein Hemmnis bei der Erreichung von Chancengleichheit für Frauen an den Berliner Hochschulen ist die Unterfinanzierung der Hochschulen sowie der Charité. Wenn der Senat hier seiner Verantwortung nachkommen würde, würde das auch vielen Frauen an den Berliner Hochschulen sowie an der Charité helfen. Wenn Wissenschaftlerinnen Lehrangebote machen wollen, um sich so für eine Professur zu qualifizieren, ist hier das geltende Kapazitätsrecht ein Hindernis. Wir fordern daher, dass Drittmittel kapazitätsneutral gestellt werden. So können auch Wissenschaftlerinnen Lehrerfahrungen sammeln, und die Studierenden profitieren ebenfalls davon.
Was hat die FDP-Fraktion zusätzlich für eine Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre bislang getan? – Wir haben im Abgeordnetenhaus auf Antrag unserer Fraktion die Einrichtung eines Berliner Netzwerks für duale Karrieren beschlossen. Dies war ein wichtiger Schritt für Wissenschaftlerinnen, die in Berlin forschen und leben wollen, die in Berlin arbeiten wollen.
Für diese Doppelkarrierepaare oder Dual Career Couples spielt bei der Wissenschaftsstandortentscheidung die Karrieremöglichkeit des Partners eine zentrale Rolle ebenso wie die Möglichkeit eines gemeinsamen Familienlebens an einem Wissenschaftsstandort. Für Wissenschaftlerinnen ist dieses Netzwerk die Möglichkeit, für den Partner oder die Partnerin ebenfalls eine Karrieremöglichkeit zu finden.
Zu den Beiträgen von Frau Kollegin Neumann und der Kollegin Baba-Sommer kann ich nur die Frage wiederholen, die auch schon aufgeworfen wurde, welche Erkenntnisse die rot-rote Koalition jetzt hat, dass das Programm nicht schon längst im Arbeitsgang des Senats ist. Das sind die Informationen, die wir haben. Die Verwaltung von Senator Wolf ist schon längst dabei, die Weichen für die Programmverlängerung zu stellen, damit es beim zehnjährigen Jubiläum dieses Programms im Mai auch nicht zum politischen Eklat kommt. Ich denke, Sie werden darauf drängen, dass wir möglichst schnell im Wissenschaftsausschuss zu dem Thema sprechen, denn ansonsten heißt es auch für Ihren Antrag: Er hat sich leider durch Verwaltungshandeln erledigt.
Zu der Frage der strukturellen Hemmnisse haben auch Sie, Frau Kollegin Baba-Sommer, nichts gesagt. Es hätte mich interessiert. Es geht auch aus der Begründung nicht hervor, was Sie damit meinen. Etwas konkreter darf es schon sein. Vor allem ist dann die Frage interessant, inwieweit diese sogenannten strukturellen Hemmnisse überwunden werden können und wie das mit dem Geld alleine aus dem Berliner Programm für Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre gelingen soll.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie unsere Fragen im Ausschuss umfassend beantworten, werden wir gemeinsam gegenüber dem Senat für diese Förderziele eintreten und auch diesen Antrag unterstützen, wenn er sich nicht durch Verwaltungshandeln erledigt hat. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf soll nach Ansicht des Senats zu einer – Zitat –
Verbesserung der Durchlässigkeit im Bildungssystem beitragen und zu den intendierten Verbesserungen im Bereich Studium, Lehre und Prüfung führen.
Wenn man sich das Gesetz anschaut, kann man das in einen Satz fassen: viele Regelungen, Klarstellungen und neue Aufgaben für die Hochschulen, für die sie jedoch keine weiteren Ressourcen bekommen! Der Diskussionsprozess des Gesetzes ähnelt den Verfahren bei den Hochschulverträgen: keine Information, keine Kooperation und kein Dialog des Senators mit den Hochschulen! Wesentliche Forderungen der Hochschulen wurden nicht berücksichtigt. Die Berliner Wirtschaft wurde in den Dialog zuerst auch nicht eingebunden. Da musste erst die FDP nachfragen.
Die Konsequenz dieses Gesetzes für die Hochschulen wird – der Kollege Zimmer sprach es bereits an – ein sehr hoher organisatorischer Aufwand für die Umsetzung sein. Ohne zusätzliche Ressourcen wird es zur Einschränkung des normalen Geschäfts der Hochschulen kommen, was angesichts der anstehenden Herausforderungen – die höhere Zahl an Studienbewerbern durch die doppelten Abiturjahrgänge in den Bundesländern als auch durch die Aussetzung der Wehrpflicht – höchst problematisch ist.
Eine problematische Neuerung ist aus unserer Sicht ferner die Pflicht der Hochschulen zum Erlass einer Rahmenstudienordnung. Auch hierzu hat der Kolleg Zimmer schon einiges gesagt.
Zudem werden die privaten Hochschulen auch weiter überreguliert. Wir haben einen Antrag im parlamentarischen Verfahren, zu dem wir sicher in der nächsten Sitzung reden werden. Dann werden wir auf die Details noch einmal eingehen. Außerdem sind wir gespannt, wie die Anhörung dazu am Mittwoch im Ausschuss verlaufen wird.
Mit dem neuen wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre leisten Sie keinen Beitrag für eine bessere Betreuungsrelation für die Berliner Studierenden. Auch hier haben Sie den Gesetzeszweck verfehlt.
Man merkt diesem Gesetzesentwurf an, dass es nur eine kleine Novellierung ist. Wir vermissen wichtige Fragen bei den Kollegen von Rot-Rot, die Sie hier thematisieren könnten, beispielsweise eine Neuregelung des Kapazitätsrechts. Wir vermissen die Abschaffung der Lehrverpflichtungsverordnung, und wir vermissen grundsätzlich Diskussionen über mehr Freiheiten für Hochschulen an dieser Stelle.
Mit unserem Antrag „Berlins Hochschulen im Wettbewerb stärken – Berufungsverfahren beschleunigen“ stellen wir mehr Freiheiten für die Hochschulen in den Mittelpunkt. Mehr Freiheiten für die Hochschulen meint Themen wie Übertragung des Berufungsrechts an die Hochschulen oder die Aufhebung des Vergaberahmens – Themen, die der Gesetzesentwurf nicht aufgreift.
Die Diskussion im Ausschuss zu unserem Antrag hat ein Bild von Hochschulautonomie à la Rot-Rot-Grün gezeigt. Das Berufungsrecht soll nicht an die Hochschulen übertragen werden, wegen – Zitat –
der ordnungspolitischen Wirkung.
Das sagte Staatssekretär Nevermann. – Zitat der Kollegin Schillhaneck:
Einer disziplinierenden Wirkung des Blicks von außen...
Zitat des Kollegen Oberg:
... dem Vorbeugen etwaiger Mauscheleien.
Welche Anhaltspunkte haben Sie für diese Unterstellungen gegenüber den Hochschulen, werte Kollegen? Sie zeigen mit solchen Äußerungen, wie Sie wirklich über Hochschulfreiheit denken. Sie zeigen Ihr Misstrauen gegenüber den Hochschulen. Wir können bei Ihnen nur werben: Bringen Sie den Hochschulen mehr Vertrauen entgegen! Bislang gibt es unserer Ansicht nach keine Anhaltspunkte dafür, dass sie das Vertrauen nicht verdienen.
Man kann festhalten: Diesen Antrag lehnen wir in der vorliegenden Form ab. Die von Ihnen intendierten Verbesserungen im Bereich „Studium, Lehre und Prüfung“ sind für uns nicht erkennbar. Wir werden uns auch hier auf die Anhörung konzentrieren und den Anzuhörenden entsprechend zuhören.
Kommen wir zum Antrag „Bessere Vorbereitung auf das Studium durch eine Studienfinanzierungs- und Studienberatung an der Schule“. Das Problem ist, viele Schülerinnen und Schüler kennen Themen wir BAföG oder Stipendien nicht. Auch wissen viele beruflich Qualifizierte nicht, dass sie auch ohne Abitur studieren können. Da hilft es gar nichts, Herr Kollege Oberg, wenn man hier über neue Zugänge zu den Hochschulen spricht. Wenn die Schülerinnen und Schüler oder Menschen mit beruflicher Qualifizierung das nicht wissen, bringt auch der beste Zugang zu den Hochschulen nichts. Zuvor Informationen, später ist dann die Frage des Zugangs wichtig.
Was wollen wir als FDP-Fraktion? – Wir fordern eine Studienfinanzierungsberatung sowie Studienberatung vor dem mittleren Schulabschluss für alle Berliner Schülerinnen und Schüler. Herr Kollege Oberg, weil Sie auf die Expertenanhörung hingewiesen haben: Der Unterschied
ist die Definition von Studienberatung, wie sie die Anzuhörenden verstanden haben, nämlich im Sinn einer Einzelberatung.
Das meinen wir nicht. Wir meinen eine Studienberatung im Sinn einer Studienorientierung. In der Oberstufe natürlich dann auch anschließend eine Studienberatung. Durch eine solche Beratung erreicht man weniger Studienabbrecher, bessere Chancen für Berliner bei hochschuleigenen Auswahlverfahren, eine höhere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung durch Aufnahme eines Studiums durch berufliche Qualifizierte und auch die Erhöhung der Studienbereitschaft von jungen Menschen aus bildungsfernen Elternhäusern. Bei der Studienberatung und auch bei der Studienfinanzierungsberatung fehlt im Land Berlin bislang ein gemeinsames Vorgehen der wichtigen Akteure in diesem Bereich.
Ich gehe auf die ablehnenden Gründe ein – die Kolleginnen und Kollegen haben sich ja hier relativ kurz gehalten –: Herr Kollege Oberg! Auf Ihr Argument mit dem Zeitpunkt bin ich schon eingegangen. Frau Kollegin Schillhaneck! Sie forderten vor allem eine neue Personalkategorie nach englischem Vorbild und haben kritisiert, dass mit dem Antrag keine kontinuierliche Beratung sichergestellt sei. Die Ablehnungsgründe finde ich schwach.
Was will der Senat? – Der Senat will den Kurs „Studium und Beruf“. Da es nur Informationen aus der Presse gab, habe ich beim Senat zu diesem geplanten Kurs eine Kleine Anfrage gestellt. Ich habe danach gefragt, ob es für den Kurs mehr Personalmittel oder räumliche Möglichkeiten geben werde. Die Antwort des Senats:
Die Schulen können den Kurs im Rahmen des regulären Kursangebots durchführen. Ein zusätzlicher Personal- und Raumbedarf entsteht dadurch nicht.
Unterrichten sollen den Kurs Lehrkräfte, die gegebenenfalls Externe einbeziehen können. Der Senat stellt aber keine weiteren Lehrerressourcen zur Verfügung. Wenn man Externe einbezieht, die ein Honorar fordern, gibt es auch kein zusätzliches Geld für die Schulen.
Anstatt unserer Forderung nach einer Studienfinanzierungs- und Studienberatung für alle Berliner Schülerinnen und Schüler vor dem mittleren Schulabschluss nachzukommen, sodass unsere Schülerinnen und Schüler inhaltlich vorbereitet und informiert die Studienbewerbung und später das Studium angehen können, schafft der Senat einen Ergänzungskurs, der von den Schulen angeboten werden kann, der von den Schülerinnen und Schülern gewählt werden kann, und dessen Umsetzung und Durchführung allein von der Schule ohne zusätzliche Mittel gestemmt werden muss.
Auch der vermeintliche Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler, die ihn belegen, ist noch nicht mit den Hoch
schulen geregelt. Für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt im Wintersemester ein Studium aufnehmen wollen, kommt diese Aktivität des Senats zu spät. Sowohl der Senat als auch Rot-Rot-Grün wollen offensichtlich keine gut informierten Schülerinnen und Schüler und wollen auch nicht mehr Freiheiten für die Berliner Hochschulen. Wir Liberale jedenfalls werden weiter für freie Hochschulen und für gut informierte Schülerinnen und Schüler eintreten. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Uns als FDP-Fraktion ist es wichtig, zu diesem Punkt noch einmal zu sprechen,
und wir können, Kollege Gaebler, auch nicht nachvollziehen, warum die Angelegenheit so dringlich durchgezogen werden muss und man sich keine Zeit mehr für eine Diskussion nimmt. Wir hätten gerne noch einmal das Protokoll aus dem Europaausschuss hinzugezogen und analysiert, da gab es äußerst interessante Wortbeiträge.
Ja, Herr Kollege Gaebler, ich glaube, Sie haben sich nicht einmal zu Wort gemeldet, da können Sie jetzt auch ruhig sein.
Folgendes Problem möchte ich festhalten: Mit Ihrem Antrag stellen Sie Ihr angebliches Eintreten für die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar, und hier muss klar festgehalten werden: Sie haben sich nicht einmal vorbehaltlos, Frau Kollegin Michels, Herr Kollege Zimmermann, für die Arbeitnehmerfreizügigkeit eingesetzt! Sie stellen das immer so geschickt dar,
aber wir lassen Ihnen das nicht durchgehen.
Sie haben alles an Ihre Mindestlohnforderung gekoppelt, und ich erinnere mich noch an die Ausschussdiskussion mit Herrn Wirtschaftssenator Wolf. Nachdem die Bundesratinitiative für einen Mindestlohn gescheitert war, haben wir als FDP-Fraktion ihn aufgefordert, zumindest separat eine Initiativer für die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu star
ten. Das hat er mit dem Verweis auf die Position von RotRot abgelehnt, dass man die Arbeitnehmerfreizügigkeit nur dann haben will, wenn man auch den Mindestlohn hat.
Das ist eine Europapolitik, die wir als Liberale ablehnen, und das ist auch keine Willkommenskultur gegenüber den neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Europa, das können Sie sich echt sparen!
Als wir dann ein wenig Sachlichkeit in die Diskussion gestern im Ausschuss bringen wollte, gab es Empörung ohne Ende – von Frau Staatssekretärin Helbig, von Kollegin Michels
und von Kollegin Schillhaneck. Das ist wirklich beeindruckend – ohne Faktenkenntnis wurde die FDP aufs Übelste beschimpft,
man würde jetzt endlich sein wahres Gesicht zeigen. Was war passiert? – Wir haben die Nutzung des Begriffs Lohn- und Sozialdumping kritisiert. Unserer Ansicht nach spielt das genau den Leuten zu, die Sie angeblich aufklären wollen, Sie wollen ja angeblich gegen die Ängste vorgehen, die in der deutschen Bevölkerung vor der Öffnung am 1. Mai existieren. Mit der Begrifflichkeit Lohn- und Sozialdumping schüren Sie aber solche Ängste, und das lehnen wir als Liberale ab.
Wir haben den Versuch unternommen, uns sachlich mit dem Thema zu beschäftigen, und in der ersten Rederunde gesagt, was das Institut der Bundesagentur für Arbeit formuliert hat, dass durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit kurzfristig die Lohnkosten sinken und die Arbeitslosenquote steigt – da gab es Empörung, und das war der Anlass für die Beschimpfung. In der zweiten Rederunde habe ich die Zahlen genannt: Es ging um 0,1 Prozent kurzfristiges Sinken des Lohnniveaus, um 0,1 Prozent kurzfristig steigende Arbeitslosigkeit, aber mittel- und langfristig profitiert die deutsche Bevölkerung außerordentlich von der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Solche Punkte lassen Sie bewusst weg, denn es hilft Ihrer Sozialdumping- und Lohndumpingrhetorik nicht, und das müssen wir auch mal ansprechen!
Im Übrigen bin ich dem Kollegen Scholz von der CDU dankbar, denn er hat dargestellt – und das können wir nur unterstreichen –, dass es diesen Mythos vom billigen Polen oder wie auch immer man diese Legende nennen möchte, einfach nicht mehr gibt. Auch in Polen wird zum Glück gutes Geld verdient, auch da ist der Aufschwung und das Wirtschaftswachstum angekommen. Wenn Sie nun Ihre Idee einer gemeinsamen Arbeitsmarktregion formulieren, die unter sogenannten fairen Bedingungen und sozialen Standards laufen sollen, dann können wir
darunter nur verstehen, dass Sie Ihren deutschen Mindestlohn auch auf die polnische Region ausbreiten wollen und die polnische Wirtschaft, die sich im Wachstum befindet, mit Ihren Regularien erdrosseln. Das lehnen wir als Liberale ab! Sie versuchen immer wieder, Ihre nationale Sozialpolitik durch die europäische Hintertür führen zu wollen, und so etwas kann nicht unwidersprochen im Raum stehen bleiben. Deshalb war es uns wichtig, dazu noch einmal zu sprechen. Rühmen Sie sich nicht Ihres Antrags, handeln Sie lieber!
Interessant war auch die Erkenntnis, der Senat – oh, welch Wunder! – hat seit 2009 nichts getan, und Rot-Rot bringt nun so einen Antrag ein! Das kann man nur als lächerlich bezeichnen. Das ist keine Europapolitik, so nimmt man auch den polnischen Nachbarn nicht wahr, das können wir nur ablehnen. Kehren Sie zurück zu einer sachlichen Europapolitik und einer Willkommenskultur, und dann unterstützen wir diese auch! – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen eine Charité auf internationalem Spitzenniveau in Forschung und Lehre.
Die Existenz der Charité muss gesichert werden. Die Charité braucht Planungssicherheit und Eigenständigkeit. Und wir wollen – das hat der Kollege Gersch schon mehrfach für unsere Fraktion klargestellt – die Charité an einem Standort, nämlich am Standort Steglitz-Zehlendorf, am Standort UKBF.
Der Senat hat noch immer kein Konzept, mit dem Forschung und Lehre an der Charité auf internationalem Spitzenniveau für die Zukunft sichergestellt werden. Verträge sind grundsätzlich ein gutes Mittel für die Vertragspartner, um Planungssicherheit zu erhalten. Nur schafft dieser Vertrag weder Planungssicherheit für die Charité noch führt er zu mehr Eigenständigkeit. Das sehen Sie schon an den vielen Formulierungen wie „unter dem Vorbehalt“, „in Aussicht gestellt“, „wenn“, „sofern“, „vorausgesetzt, dass“.
Die Charité bekommt mehr Geld – das ist teilweise der Tenor der Berichterstattung zu diesem Vertrag. – Herr Senator Zöllner! Ihrer Aussage nach bringt der Vertrag der Charité einen Zuwachs an staatlicher Förderung. Das klingt erst mal gut, aber die entscheidende Frage ist, auf welcher Basis diese Aussagen getroffen wurden. Auf der Basis von 2010 sind die Aussagen richtig, im Vergleich zu einer früheren Basis nicht mehr. Gegenüber 2009 sind es im Jahr 2011 6 Millionen Euro weniger, gegenüber 2008 19 Millionen Euro. Der Betrag ist von 242 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 183 Millionen Euro im Jahr 2011 reduziert worden, also um ca. 25 Prozent, dazu noch Preissteigerungen und Tarifauswirkungen. Wenn Sie, Herr Senator Zöllner, jetzt den vermeintlichen Zuwachs der staatlichen Förderung anpreisen, ist das mehr als problematisch. Mit diesem Vertrag wird die Unterfinanzierung der Charité fortgeschrieben, genauso wie Sie, Herr Senator Zöllner, mit den Hochschulverträgen die Unterfinanzierung der Berliner Hochschulen fortschreiben. – Herr Oberg! Um es mit Ihren Worten zu wählen, können wir das nur als Normalität der Unterfinanzierung beschreiben.
Was ist denn mit den notwendigen Investitionen? Was ist mit dem maroden Hochhaus? Die bauliche Situation ist schon so weit, dass das Versorgungszentrum der Charité in Mitte vor Kurzem teilweise gesperrt wurde. – Herr Kollege Albers! Wir werden sehen, welchen Investitionsbedarf die Charité bis zum Jahr 2020 hat. Eines ist sicher: Die von Ihnen zurzeit in Aussicht gestellten Mittel werden nicht reichen.
Wie sehr Sie von den Mitteln des Hochschulpaktes abhängig sind, zeigt die Formulierung in § 4 Abs. 7:
Sollten über den Hochschulpakt 2020 keine Mittel zur Verfügung stehen, sollen die vertraglichen Verpflichtungen der Charité den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
Das kann nur eines bedeuten: Abbau von Medizinstudienplätzen. Eines ist offensichtlich: Der Senat versucht, sich mit diesem Vertrag über die Wahlen im September zu retten, und hat kein Konzept, wie es mit der Charité und dem gewaltigen Investitionsstau weitergehen soll.
In dem Vertrag stehen viele Pflichten der Charité, ohne dass die Charité dafür das notwendige Geld bekommt: Ausbau des Weiterbildungsangebots – ohne mehr Geld, verstärkte Öffnung für beruflich Qualifizierte, die vor Studienbeginn eine intensivere Betreuung an der Charité benötigen – ohne mehr Geld, Entwicklung zusätzlicher innovativer Studienangebote wie beispielsweise duale Studienangebote – ohne mehr Geld, Ausbau internationaler Kooperationen – ohne mehr Geld, Studiengänge Bologna-kompatibel gestalten – ohne mehr Geld, regelmäßige Akkreditierung der Studiengänge – natürlich ohne mehr Geld.
Im Gegenteil! In § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 wird klar geregelt, dass bei
Nichterfüllung der der Charité obliegenden vertraglichen Verpflichtungen das Land über haushaltswirtschaftliche Einschränkungen entscheiden wird.
Also: viele Pflichten, viele Risiken, jedoch keine ausreichende Finanzierung!
Was steckt eigentlich in dem Vertrag an besserer Betreuungsrelation für die Studierenden? – Nichts! Sie bringen auch hier die Professuren mit dem Schwerpunkt Lehre. Das ist keine Lösung für eine bessere Betreuungsrelation. Im Gegenteil! Diese neue Art der Professur stellt eine Verschlechterung der Betreuungsrelation dar. – Herr Senator Zöllner! Wenn Sie eine bessere Betreuungsrelation für die Studierenden in der Charité wollen, dann kommen Sie unserer Forderung nach: Wir fordern, dass Drittmittel kapazitätsneutral gestellt werden, dann können auch Wissenschaftler außerhalb der Charité Lehre anbieten, ohne dass dies zugleich die Studienplatzkapazität erhöht.
Um exzellente Lehrer und Forscher zu gewinnen, braucht die Charité eine gute finanzielle Ausstattung und hervorragende Perspektiven. Mit Rot-Rot und diesem Vertrag bekommt die Charité weder das eine noch das andere. Dem Vertrag in der vorliegenden Form können wir deshalb nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Was tut denn der Berliner Senat konkret dafür, die Berliner Hochschulen im Wettbewerb zu stärken und nicht die Diskussion in Richtung Bundesuniversität zu lenken und so wenig von den finanziellen Defiziten der eigenen Hochschulen abzulenken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Private Hochschulen sind ein positiver Standortfaktor für Berlin. Die privaten Hochschulen gewinnen mit ihrem Studienangebot auch Studierende aus nichtakademischen Elternhäusern, Studienbewerber ohne Abitur und Berufstätige. Wir als FDP begrüßen es, dass private Hochschulen einen wichtigen Beitrag zum Aufstieg durch Bildung schaffen.
Bundesweit wurden in den vergangenen fünf Jahren etwa 50 000 Studienplätze durch private Hochschulen geschaffen, auch in Berlin. Noch mehr Studienplätze für Studienanfänger könnten zur Verfügung gestellt werden, wenn Berlin das Geld, das es vom Bund für seine Studienanfänger an privaten Hochschulen erhält, auch an die privaten Hochschulen weiterreichen würde.
Wenn private Hochschulen Plätze für Studienanfänger schaffen und Berlin diese gegenüber dem Bund abrechnet, sollten private Hochschulen auch den Zuschuss des Bundes bekommen. Würde Berlin die Hochschulpaktmittel an die Hochschulen für neue Studienplätze weitergeben, so könnten die Hochschulen noch mehr in ihre Qualität investieren, aber auch in den Ausbau ihres Studienangebotes. Stattdessen fließen die Gelder wohl eher in den Haushalt des Landes Berlin.
Schauen wir nach Rheinland-Pfalz, Herr Senator Zöllner! Dort werden mit der Katholischen Fachhochschule Mainz und der Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung, Otto Beisheims School of Management, in der nächsten Programmphase erstmals auch private Hochschulen am Hochschulpakt 2020 teilnehmen und insgesamt rund 400 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufnehmen.
Wie fair ist der Senat, wenn es um das Geld geht? Wie fair ist er mit den privaten Hochschulen? Im Jahr 2009 wurden aus dem Konjunkturprogramm II Mittel für
Hochschulen in Berlin bereitgestellt. Die Mittel sollten ausdrücklich trägerneutral vergeben werden, gleich ob staatliche oder private Hochschulen. In Berlin durften die privaten Hochschulen jedoch nicht vom Konjunkturprogramm II partizipieren. Der Senat sah eine Partizipation am Konjunkturprogramm II „nicht als erforderlich“ an. Gerade auch angesichts der bundesweiten doppelten Abiturjahrgänge und der Aussetzung der Wehrpflicht wollen wir Liberale jede Chance für neue Studienplätze in Berlin ergreifen. Stimmen Sie unserem Antrag zu und bekennen Sie sich somit auch aus gesellschaftspolitischem Interesse zur wichtigen Rolle privater Hochschulen in Berlin.
Kommen wir zu den staatlichen Hochschulen. Wir wollen mit unserem zweiten Antrag den Hochschulen mehr Handlungsspielräume geben, um die Betreuungsrelationen an den Berliner Hochschulen zu verbessern und gleichzeitig auch mehr Studienplätze zu schaffen. Wegen des Kapazitätsrechts bringen neue Lehrende zurzeit keine echte Verbesserung in Bezug auf das Betreuungsverhältnis, denn sie müssten umgehend bei der Kapazitätsberechnung berücksichtigt werden. Das ist ebenso bei freiwilligen Lehrangeboten zum Beispiel von Mitarbeitern auf Drittmittelsellen.
Konkret: Mehr Lehrangebot bedeutet zwingend mehr Studienplätze. Wir fordern, aus Drittmitteln finanziertes Lehrpersonal kapazitätsneutral zu stellen. Bei Stiftungsprofessuren könnte die Hochschule gegebenenfalls mit dem Stifter gemeinsam entscheiden, ob die Stiftungsprofessur zur Verbesserung der Lehre dienen soll.
Wie lief die Diskussion im Wissenschaftsausschuss? – Die Grünen-Fraktion, Frau Kollegin Schillhaneck, forderte eine Reform des Kapazitätsrechts, jedoch nicht in der von uns vorgeschlagenen Art und Weise. Konkrete Vorschläge gab es nicht. Die SPD, Herr Kollege Oberg, forderte, dass Mittel, die in die Hochschule fließen, zuerst für die Schaffung neuer Studienplätze zu verwenden seien. Solange ein Mangel an Studienplätzen bestehe, sei es dringend geboten, auch weiterhin jede bestehende Lehrkapazität auszuschöpfen.
Wir sind uns alle einig, dass die Hochschulen schon längst mit Überlast fahren – das einmal als Anmerkung, Herr Kollege Oberg. Aber auch von Ihnen gab es keinerlei konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Betreuung.
Unser Antrag führt nicht nur zu einer besseren Betreuung der Studierenden, sondern auch zu mehr Studienplätzen. Erstens setzen wir mit unserem Antrag Anreize, Drittmittel zugunsten der Lehre zur Verfügung zu stellen. Zweitens schaffen wir für Wissenschaftlicher auf Drittmittelstellen mehr Möglichkeiten zu lehren. Drittens, hier sind wir uns mit Herrn Staatssekretär Nevermann einig, führt ein besseres Betreuungsverhältnis auch zu einer Erhöhung der Kapazitäten, da die Studierenden ihr Studium schneller beenden und es weniger Abbrüche gibt.
Die FDP ist die einzige Fraktion im Abgeordnetenhaus, die konkrete Vorschläge für eine Verbesserung der Betreuung von Berliner Studierenden und dafür eine Erhöhung der Studienplätze macht. Setzen Sie unsere Vorschläge um, Herr Senator Zöllner, denn Berlin kann nicht warten! – Vielen Dank!
Herr Kollege Oberg! Lassen Sie mich noch einige Punkte nennen, um Ihre Rede ins rechte Licht zu rücken. Fakt eins, das haben wir auch schon mehrfach erörtert: Die Landesmittelgaben an die Berliner Hochschulen sinken. Sie können noch so oft wiederholen, dass sie steigen. Ohne den Hochschulpakt, das haben die Hochschulen auch schon im Wissenschaftsausschuss bestätigt, hätten die Hochschulen schon heute ein ernsthaftes Problem, ihre Aufgaben zu finanzieren. Die Berliner Hochschulen sind durch diesen Berliner Senat unterfinanziert. Das können Sie nicht schönreden.
Des Weiteren, Herr Kollege Oberg, hätte ich mir gerne einige Ausführungen zu meinen Punkten erhofft, was mit den Mitteln des Hochschulpaktes passiert für Studienanfängerplätze an privaten Hochschulen und für das Thema Konjunkturprogramm II, wie Sie das bewerten. Denn beim Konjunkturprogramm II steht in den entsprechenden Vergabevorschriften ausdrücklich, dass die Vergabe trägerneutral erfolgen soll. Insoweit würde mich auch hier interessieren, wo Ihr Problem besteht, dass man es hätte auch so machen können.
Als letzten Punkt habe ich herausgestellt, dass private Hochschulen ein wichtiger Standortfaktor sind, natürlich auch für Berlin als Stadt der Wissenschaft, aber natürlich auch ein Wirtschaftsfaktor. Auch sonst haben Sie kein Problem – das ist auch richtig so –, darüber nachzudenken, ob man Unternehmen bei der Ansiedlung unterstützt. Auch private Hochschulen, ob sie jetzt schon bestehen oder erst noch gegründet werden, kann man sicherlich unter die Arme greifen mit Flächen oder anderen Immobilien und somit den Hochschulstandort Berlin stärken. Von Ihnen fehlen mir bisher noch jegliche Vorschläge. Das, was Sie bisher gesagt haben, bringt uns in Berlin nicht weiter. Die Hochschulen fahren jetzt schon Überlast bei ihren Studienplätzen. Wenn Sie noch mehr Studierende haben wollen, die auf Treppen sitzen oder Ähnliches, man kann sie ja auch stapeln, dann bitte, aber nicht mit der FDP-Fraktion.
Wir machen konkrete Vorschläge für mehr Studienplätze und für bessere Studienbedingungen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Studierende können ihren Austritt aus der Studierendenschaft frühestens nach Ablauf eines Semesters erklären. – Das wollen wir, ein Ende der perspektivlosen und folgenlosen Zwangsmitgliedschaft der Berliner Studierenden.
Nach einer Plenardiskussion und einer Diskussion im Wissenschaftsausschuss ist mir noch immer nicht klar, warum die Fraktionen von SPD und Linke, Grünen und CDU unseren Antrag ablehnen. Warum wollen Sie den Berliner Studierenden nicht mehr Freiheit geben?
Zu Ihren Vorstellungen von Demokratie in einigen Berliner Studierendenschaften Folgendes: In einem „taz“-Artikel vom 13. Dezember 2009 von Sebastian Heiser wird aus einer Mail eines Mitgliedes des Referentinnen- und Referentenratsrats der HU zitiert, das auch heute noch, von Studentengeldern bezahlt, Mitglied des sogenannten Ref-Rates der HU ist:
Ich weiß, Parlamentarismus ist Scheiße. Aber wir haben nun mal ein parlamentarisches System und müssen darin klarkommen.
Ein wahres Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie, auch in den Studierendenschaften, sieht anders aus.
An der TU Berlin ging es vor wenigen Monaten um die Castor-Transporte. Am 3. November 2010 solidarisierte sich das Studierendenparlament der TU Berlin mit „Cas
tor schottern“. Glauben Sie ernsthaft, dass die Mehrheit der Studierenden solche Beschlüsse mitträgt?
Oft wird auch der internationale Austausch von linken Studentenvertretern finanziert. Warum in der Vergangenheit bei mancher Studierendenschaft ein so reger Austausch gerade mit Mittel- oder Lateinamerika existieren und vor allem finanziert werden musste, verstehen die Studierenden ebenso wenig. Wie können Sie ernsthaft, werte Kolleginnen und Kollegen, bei solchem Handeln die Studierenden weiterhin zwingen, diese Strukturen und diese Personen mit ihrem Geld zu finanzieren?
Es ist schon ein Unterschied, ob ich das Gemeinwesen durch Steuern finanziere und somit eine notwendige Infrastruktur aufrechterhalte, demokratisch kontrolliert, auch von Mitgliedern der Opposition in den zuständigen Parlamentsausschüssen, oder ob ich Aufrufe zum CastorSchottern oder zweifelhaftes Demokratieverständnis finanziere.
Es geht uns hier nicht in erster Linie darum, ob die Studenten 17 Euro im Jahr zahlen oder nicht. Die Studenten sind dem Zwang ausgeliefert, diese Methoden und diese Politik zu finanzieren, die sie mehrheitlich ablehnen. Und das müssen wir abschaffen! – Der Kollege Albers sprach von der Verantwortung, die Missstände nicht nur ständig zu beschreiben, sondern sie tatsächlich auch zu beseitigen. Herr Albers versprach:
Das wird bei der Novellierung unseres Hochschulgesetzes mit Sicherheit berücksichtigt werden.
Herr Kollege Albers! Ich habe in dem Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes nichts gefunden. Die Missstände bleiben.
Kollege Oberg räumte ein, dass er Abhilfe leisten wolle, falls es bei den Hochschulen Mängel bei den demokratischen Gepflogenheiten geben sollte. – Herr Oberg! Wo leben Sie eigentlich? Gehen Sie in die Hochschulen, informieren Sie sich! Beteiligungsrechte der Opposition im Berliner Studentenparlament werden oft verletzt: keine Einbindung in die Haushaltskontrolle, Nichtbefassung mit Oppositionsanträgen usw. Sie werden sehen, dass hier schnell Abhilfe geleistet werden muss, und wir als FDPFraktion gehen dieses Problem an. Wir Liberalen sind die Einzigen, die die Studenten von diesem Mitgliedszwang befreien wollen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Es liegt dann bei den Vertretern der Studierendenschaft, ein anderes Demokratiebild an den Tag zu legen und die Studenten als Mitglieder, als Zahler und auch als Unterstützer zu halten. – Vielen Dank!
Herr Kollege Oberg! Nur eine Klarstellung, weil Sie vielleicht nicht richtig zugehört haben, weder im Ausschuss noch bei der Plenardiskussion: Wir wollen die Studierendenschaft nicht abschaffen, wir helfen eher, sie zu erhalten. Wir wollen lediglich ein Austrittsrecht schaffen. Insoweit würde ich mir von Ihnen wünschen, dass Sie mal auf unsere Argumente eingehen und nicht immer nur Ihr Studierendenschaftsabschaffungs-Blabla bringen. Wo sind Ihre Bemühungen, Demokratie an den Hochschulen zu verankern? Bisher habe ich von Ihnen nichts gehört. Tun Sie etwas dafür! Wenn Sie immer noch nicht wissen, dass es da demokratische Probleme gibt, dann gehen Sie an die Hochschulen, und informieren Sie sich und palavern Sie nicht so viel!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich konkret etwas zu dem Antrag und zur Debatte sage, möchte ich noch eine Feststellung treffen. Ein Punkt, der auch in der Begründung der CDU angeführt wird, ist die Aussetzung der Wehrpflicht. Ich möchte ganz klar festhalten, auch in diesem Haus: Es ist eine riesige Leistung dieser Bundesregierung, dass die Wehrpflicht ausgesetzt wird, dass der Zwangsdienst für junge Menschen, für junge Männer vor allem, beendet wird.
Das immer mit der negativen Konnotation des Verursacherprinzips oder der fehlenden Studienplätze in Verbindung zu bringen, ist peinlich und wird der Sache nicht gerecht.
Jetzt möchte ich einige Worte zur Debatte sagen. Den Antrag der CDU finden wir teilweise richtig, ich werde gleich begründen, warum. Wir enthalten uns bei ihm. Es ist völlig unschädlich, diese Daten zu erheben. Sicherlich gibt es einen gewissen Verwaltungsaufwand, aber es ist dennoch unschädlich, und man könnte auch gleichzeitig die Daten erheben, wie viele der Absolventen überhaupt im Rahmen ihrer schulischen Karriere eine Studien- oder Berufsorientierung erfahren haben. Ich glaube, das sind auch interessante Daten. Und auch diese wären kein Ruhmesblatt für den Senat.
Es geht im Antrag darum: Das Ziel ist, wegen des Aussetzens der Wehrpflicht und der doppelten Abiturjahrgänge Engpässe bei den Studien- und Ausbildungsplätzen abzubauen. Das Mittel, das gewählt wird, ist die Umfrage in den Schulabschlussjahrgängen 2011 und 2012 zur beabsichtigten Studien- und Berufswahl. Eine Lösung ist das erst mal nicht. Das hat der Kollege Zimmer auch nicht behauptet. Aber natürlich beinhaltet dieser Antrag auch die Aufforderung an den Senat, mal zu springen, mal zu sagen, was tut er denn für die doppelten Abiturjahrgänge, und was tut er denn wegen der Aussetzung der Wehrpflicht. Und da reicht es nicht, darauf zu verweisen, dass man sich gegebenenfalls an einer Finanzierung im Rahmen des Hochschulpakts beteiligt. Das ist uns zu wenig. Ich erwarte vom Senat konkretere Punkte. Im Wissenschaftsausschuss wurde auch schon berichtet, dass die FU beispielsweise, besser Prof. Alt, einige Ideen hat. Aber bisher haben wir noch nichts Konkretes gehört.
Man kann hier natürlich kreativ sein. Wie gesagt, Frau Fugmann-Heesing, als sozialdemokratische Fraktion sind Sie hier mitverantwortlich, als regierungstragende Fraktion. Da erwarten wir schon mal konkrete Antworten. Zu
sagen, nur die Hälfte der Berliner Abiturienten studiert: Schauen Sie, wie viele Berliner in andere Bundesländer müssen, weil sie hier keinen Studienplatz bekommen. Auch da muss man sich überlegen, ob man nicht Unterstützung bietet. Denken wir nach über Mobilitätshilfen für Landeskinder, die woanders studieren müssen! Seien Sie kreativ und tun Sie was für die Berliner Schülerinnen und Schüler, die studieren wollen! Weisen Sie nicht jede Nachfrage der Opposition von sich!
Ein weiterer Punkt, den wir als Liberale auch schon in die Diskussion gebracht haben, der einen gewissen Effekt hat, ist das Thema hochschuleigenes Auswahlverfahren. Natürlich kann man mit den Hochschulen in den Dialog treten und schauen, dass eine engere Verzahnung zwischen Hochschulauswahlverfahren und Schulen stattfindet. Das ist eine etwas komplexere Materie. Wir werden uns sicherlich im übernächsten Plenum im Rahmen unseres Antrags mit der Frage beschäftigen. Aber es gibt Mittel, es gibt Möglichkeiten, kreativ nachzudenken und auch Berliner Landeskinder zu unterstützen, hier einen Studienplatz zu finden. Nur kommt leider nichts von Rot-Rot und auch nichts vom Senat. Insoweit ist der Antrag der CDU richtig, hier mal konkret Punkte einzufordern. Die Daten sind nur der halbe Teil des Antrags. Bringen Sie endlich einmal ein paar Lösungspunkte.
Zu einem Punkt in Ihrer Begründung noch, Herr Kollege Zimmer, zur Planungssicherheit der Hochschulen einige Anmerkungen. Im Wissenschaftsausschuss hat ein Vertreter der Hochschulen vor Kurzem klargestellt, dass die Hochschulen nur aus einem Grund noch arbeitsfähig sind: weil sie die Gelder des Hochschulpakts bekommen. Mit den Geldern des Landes Berlin können die Hochschulen schon länger nicht mehr ihre Aufgaben bewältigen. Das ist auf jeden Fall skandalös. Ob es zwielichtig ist, weiß ich nicht. Lassen wir es im Raume stehen. Aber so geht es halt nicht. Der weitere Punkt, Herr Kollege Albers, ist der, dass auch klar ist, weil Sie z. B. keine Gleitklausel in die Hochschulverträge genommen haben und weil es höhere Tarifabschlüsse geben wird, dass die Hochschulen mit den Geldern für die neuen Studienplätze, die sie noch schaffen müssen, in Zukunft nur den Status quo halten können. Das heißt, Sie werden zukünftig schlechtere Betreuung haben und schlechtere Verhältnisse an den Hochschulen. Rühmen Sie nicht immer Ihre Hochschulfinanzierung, tun Sie endlich was! Legen Sie los, und kritisieren Sie nicht immer die Opposition! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Ich möchte aufgrund Ihrer gerade erfolgten Beantwortung nachfragen. Finden Sie nicht, dass eine besondere Transparenz angezeigt ist, wenn wir dem Sponsoringbegriff der Verwaltungsvorschriften der Justizverwaltung folgen? Danach ist beim Sponsoring zu sehen – ich zitiere –: Als Gegenleistung verfolgen die Sponsoren regelmäßig eigene unternehmensbezogene Ziele. – Das ist schon etwas anderes als bürgerschaftliches Engagement. Auch wir wollen Sponsoring. Aber ich frage Sie: Wie bewerten Sie diesen Aspekt? Denken Sie nicht, dass gerade hier eine gewisse Transparenz erforderlich ist, die die Grünen zu Recht mit ihrem Antrag meinen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit jährlich 17 Euro an der Freien Universität oder 12 Euro an der Humboldt-Universität sind Sie als Berliner Studierende dabei, finanzieren Sie den AStA, den Allgemeinen Studierendenausschuss Ihres Vertrauens. So kommen in Berlin jährlich über 2 Millionen Euro für die Studierendenschaften zusammen. Bei einer Finanzierung durch alle Studierenden, jedoch nur einer Wahlbeteiligung von 10 bis 15 Prozent der Studierenden frage ich mich, wie weit das Vertrauen der Berliner Studierenden in ihre ASten geht. Immer wieder höre ich von Studierenden Kritik an den Studierendenschaften, genau an den Studentenparlamenten sowie den ASten. Wie wird denn da das Geld eingesetzt, unser Geld, das Geld der Studierenden? – Dann verweise ich auf die Studentenparlamente. Dann höre ich: Demokratische Gepflogenheiten, Beteiligung der parlamentarischen Opposition im Studentenparlament an der Haushaltskontrolle – nein, die Mehrheit bleibt unter sich. Mitglieder des AStA, also der Exekutive, sollen gleichzeitig als Mitglieder des Haushaltsausschusses, der Legislative, des Studentenparlaments die Exekutive und somit sich selbst kontrollieren. Wie soll so die Opposition die sachgemäße Verwendung der Gelder der Studierenden durch den AStA kontrollieren? Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit werden Referenten aus Kuba oder Nicaragua auf Kosten der Studierendenschaften eingeladen. Aber müssen das alle Studierenden mit ihren Zwangsbeiträgen finanzieren? Was können die Studierenden tun, um gegen die aus ihrer Sicht fehlerhafte Verwendung ihrer Gelder vorzugehen? Vor dem Verwaltungsgericht klagen, eine Strafanzeige stellen wegen des Verdachts der Untreue? – Das ist den Studenten nicht zuzumuten.
Wir Liberalen nehmen die Kritik der Berliner Studenten ernst und handeln. Die Frage ist nur: Was ist zu tun? Was können wir als FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus tun? Und, werte Kolleginnen und Kollegen, was können Sie tun? Für die Kontrolle der ASten sind die Studentenparlamente zuständig. Die Rechtsaufsicht führt die jeweilige Hochschule. Aber wir im Berliner Abgeordnetenhaus sind als Gesetzgeber verantwortlich für den gesetzlichen Zwang, dass alle Studierenden in Berlin Zwangsmitglieder in den Studierendenschaften sein müssen und Zwangsbeiträge zahlen müssen. Als Liberale sagen wir klar, dieser Zwang ist durch nichts gerechtfertigt.
Daher werden wir ihm die gesetzliche Grundlage entziehen. Das ist unsere Aufgabe als Mitglieder des Berliner
Abgeordnetenhauses. Wir wählen bewusst nicht den Weg, die Studierendenschaften abzuschaffen, denn Aufgaben der Studierendenschaften, wie z. B. die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen, sind uns Liberalen wichtig. Durch ein Austrittsrecht der Studierenden aus den Studierendenschaften nach dem ersten Semester geben wir Liberalen den Studierendenschaften vielmehr die Chance, bei den Studierenden an den Berliner Hochschulen Boden gutzumachen.
Wir setzen den ASten und Stupas einen Anreiz, die Studierenden zu überzeugen, nicht auszutreten, sondern Mitglieder der jeweiligen Studierendenschaft zu bleiben. An ihnen allein liegt es, die Studierenden durch eine attraktivere Interessenpolitik mitzunehmen. Unser Antrag bedeutet keinen Abbau studentischer Beteiligung, auch wenn mit dem Austritt aus der Studierendenschaft ein Student das Wahlrecht zu Studentenparlament und Fachschaftsrat verliert. Das aktive und passive Wahlrecht zu den akademischen Gremien bleibt. Unser Antrag auf Änderung des Berliner Hochschulgesetzes ist der richtige Weg, den Berliner Studentinnen und Studenten mehr Freiheit zu geben.
Wir fordern Sie alle auf, sich im Interesse der Berliner Studierenden unserem Antrag anzuschließen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Herr Kollege Oberg! Ich habe Ihnen interessiert zugehört und habe auch viel zu dem Begriff Entsolidarisierung gehört. Leider sind Sie gar nicht auf die Begründung unseres Antrags insoweit eingegangen,
als dass demokratische Beteiligungsrechte in den Studierendenschaften gerade verletzt werden. Schauen Sie sich doch mal an, wie im Studentenparlament mit der Opposition umgegangen wird. Das ist sicher für viele ein Grund zu sagen: Warum sollen wir diese Studierendenschaft unterstützen, wenn da – anders als noch in diesem Haus – knallhart durchgewählt wird – bei der Haushaltskontrolle, wenn sich die Exekutive selbst kontrolliert. Insoweit, Herr
Oberg, sind wir der Ansicht: Auch wenn es vielleicht ein kleinerer Geldbetrag ist,
wenn wir über 17 Euro sprechen, ist es dennoch ein Geldbetrag, den die Berliner Studierenden nicht entrichten wollen, weil sie dafür nicht nur keine Gegenleistung bekommen, sondern damit ein System fördern, welches sie nicht für tragbar halten. Insofern sollen die, die austreten wollen, auch austreten können. Wir werden es ihnen ermöglichen und weiter dafür werben.
Herr Oberg! Wenn Sie für Argumente zugänglich sind – das ist ja gelegentlich der Fall –, dann überlegen Sie noch mal! Ansonsten freuen wir uns auf die Ausschussdiskussion.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Zimmer! Nur ganz kurz: Dass Sie nicht so sehr Rücksicht nehmen auf die Gelder
der Studierenden und auf die Gelder der Steuerzahler hier im Berliner Abgeordnetenhaus,
war mir klar, seitdem Sie einen Bildungssoli für Kinderlose fordern. Das ist eine interessante Forderung.
Nur ein Punkt, weil auch Sie einiges zusammengeworfen haben. Sie müssen trennen zwischen der Studierendenschaft und den akademischen Gremien. Das ist unabhängig zu sehen. Studierende, die nicht mehr in der Studierendenschaft sind, können sich dennoch in den akademischen Gremien engagieren. Das tun sie, und das werden sie auch weiterhin tun. Wir haben betont, dass wir Anreize setzen, dass sich etwas ändert. Anders scheinen Sie bei dem Thema nicht weiterzukommen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es vergeht keine Woche, in der nicht Schüler und Studierende die Studienbedingungen auch hier in Berlin beklagen. Wir als FDP-Fraktion kritisieren, dass der Berliner Senat die Hochschulen nicht mit den Finanzmitteln ausstattet, die sie für die erfolgreiche Umsetzung der BolognaReform benötigen.
Wir kritisieren auch, dass sich der Senat nur auf die Zahl der Studienplätze konzentriert, anstatt die Betreuungsrelation von Lehrenden und Studierenden zu verbessern.
Herr Senator Zöllner! Masse statt Klasse ist in der Bildungspolitik immer falsch – sei es in der Kita, in der Schule oder auch in der Hochschule.
Mit unseren beiden Anträgen gehen wir fünf Ziele liberaler Hochschulpolitik in Berlin an. Um diese Ziele zu erreichen, sollen alle Berliner Schülerinnen und Schüler rechtzeitig von einer Studienberatung und Studienfinanzierungsberatung profitieren. Rechtzeitig heißt, dass eine Beratung – soweit sie bislang überhaupt erfolgt – in der
Kursphase zu spät ist. Die Informationen aus einer Beratung sollten bereits bei der Kurswahl für die Kursphase beziehungsweise vor Erreichen des Mittleren Schulabschlusses berücksichtigt werden können.
Wir wollen erstens mehr Teilhabemöglichkeiten durch ein Studium für Schüler aus bildungsfernen Elternhäusern, denn noch immer nehmen oft gerade diese Schüler kein Studium auf. Eine wichtige Frage für diese Schüler ist die Studienfinanzierung. Wer weder BAföG noch die Begabtenförderung durch Stipendien kennt, der meidet ein Studium eher aus finanziellen Gründen. Hier ist eine Studienfinanzierungsberatung wichtig.
Wir wollen zweitens eine stärkere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, denn an den Berliner Universitäten studieren bislang kaum Studierende ohne Abitur und mit Berufserfahrung. Viele Schüler, die eine Ausbildung anstreben, wissen nicht, dass sie später möglicherweise auch ohne Abitur studieren können und dann gegebenenfalls einen BAföG-Anspruch haben. Daher sollen auch diese Schüler vor ihrem Schulabschluss von einer Beratung profitieren.
Wir Liberale wollen gerade bei der heutigen Vielfalt der Bildungsbiographien alle über die Möglichkeiten informieren, sich auch ohne Abitur an den Berliner Hochschulen weiterzubilden und sich weiterzuqualifizieren.
Wir wollen drittens weniger Studienabbrecher, auch in den sogenannten MINT-Fächern, durch eine bessere Studierfähigkeit der Berliner Abiturienten. Wenn Schüler auch inhaltlich besser auf das Studium vorbereitet sind, sinkt die Zahl der Studienabbrecher. Studienfächer wie zum Beispiel Politik oder Psychologie oder auch die sogenannten MINT-Fächer benötigen den Erwerb bestimmter Kenntnisse in der Schule wie zum Beispiel Mathematik. Diese Informationen müssen die Schüler vor der Kursphase haben, um sie bei der Kurswahl berücksichtigen zu können.
Wir wollen viertens bessere Chancen für Berliner Abiturienten in hochschuleigenen Auswahlverfahren, denn bei diesen sind teilweise Noten in Schulfächern relevante Auswahlkriterien. Wer rechtzeitig weiß, welche Fächer für das Wunschstudium auch von der Schulnote her besonders relevant sind, kann sich in der Kursphase entsprechend verhalten.
Der zweite Antrag beschäftigt sich mit unserer fünften Forderung. Wir wollen eine bessere Betreuung der Studierenden durch die Lehrenden und somit bessere Studienbedingungen an den Berliner Hochschulen. Angemessene Betreuungsrelationen sind die entscheidende Grundlage für eine Qualitätsverbesserung in der Lehre. Wir wollen, dass Lehrleistungen aus Drittmitteln – wie zum Beispiel Stiftungsprofessuren – von den Berliner Hochschulen nicht mehr bei der Berechnung der Studienplatzkapazitäten berücksichtigt werden müssen.
Bislang herrscht der Grundsatz: Mehr Lehrende führen auch zu mehr Studierenden. So erreichen wir nie eine bessere Betreuungsrelation zwischen Studierenden und Lehrenden.
Mit unserem Antrag stärken wir auch die Autonomie der Berliner Hochschulen. Wir wollen durch eine Kapazitätsneutralität dieser Drittmittel auch höhere Anreize setzen, dass mehr private Mittel in die Hochschulen fließen.
Unterstützen Sie unsere konkreten Vorschläge für bessere Studienbedingungen und Bildungschancen für Berliner Schüler und Studierende! Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Kollege Oberg! Ich werde die drei Minuten nicht nutzen können, um Ihnen noch einmal die gesamte bildungspolitische Konzeption der FDP nahezulegen.
Ja, Herr Gaebler! – Aber ich denke, es ist für ihre Fraktion vielleicht etwas Neues, wenn Sie wissen,
dass für die Bildung grundsätzlich die Länder zuständig sind. Wenn Sie immer auf den Bund zeigen, ist das ein ziemliches Armutszeugnis.
Stehlen Sie sich nicht aus ihrer Verantwortung! Die Kollegin Schillhaneck hat es vorhin bei der Debatte über die Charité bereits gesagt, ich sage es hier: Rot-Rot ist verantwortlich für die Wissenschaftspolitik. Zeigen Sie nicht auf die Bundesregierung!
Zwei Punkte will ich noch ansprechen, zum einen das Thema Studienfinanzierung: Das Schwierige daran ist, Herr Oberg, gerade in Berlin haben wir ein erhebliches Missverhältnis von BAföG-Berechtigten und BAföGEmpfängern. Das liegt an der fehlenden Information. Wir als Liberale sagen: Wir wollen, dass die Leute, die bisher kein Bafög empfangen, über ihre Rechte informiert werden, denn dadurch entsteht die Möglichkeit, dass sie studieren können. Wenn Sie solche Horrorszenarien zeichnen mit Studiengebühren und Ähnlichem, dann sorgen Sie mit dieser Rhetorik dafür, dass Menschen aus bildungsfernen Schichten kein Studium aufnehmen. Das ist unverantwortlich. Sorgen Sie lieber dafür, dass Sie eine vernünftige Studienfinanzierungsberatung an den Schulen einführen. Wir als Liberale haben das auch schon im Ausschuss thematisiert. Von Ihnen habe ich bislang nichts dazu gehört.
Wenn Sie über das Thema Betreuungsrelation reden und dass es kein Fetisch für Sie sei, dann ist das eine nachvollziehbare Formulierung. Man könnte aber auch sagen: Es ist Ihnen einfach nicht wichtig. Wie ich eben schon gesagt habe: Masse statt Klasse. Wir haben es bereits in der Kitadebatte gehabt, wir können es hier auch noch einmal aufgreifen. Sie wollen die Hochschulen mit Studierenden voll pumpen, bieten ihnen aber nicht entsprechend der Bologna-Reform die Möglichkeit der Perspektive in der Wissenschaft.
Nordrhein-Westfalen ist einen anderen Weg gegangen. Das wissen Sie vielleicht nicht. In Nordrhein-Westfalen ist das Hochschulzulassungsgesetz geändert worden, sodass dort Mittel aus Studienbeiträgen – über die wir hier nicht sprechen – kapazitätsneutral zu behandeln sind. Die Uni Köln hat aufgrund dessen Lehrende eingestellt,
die aus Studiengebühren finanziert werden. Uns geht es hier in Berlin um Drittmittel und Stiftungsprofessuren. Dazu haben Sie noch nicht viel gesagt. Wir bleiben dabei: Wer über die Verbesserung der Betreuungsrelation spricht, redet notwendigerweise auch darüber, dass es sicher auch weniger Studienplätze gibt, denn ansonsten gibt es keine bessere Betreuung. Das ist logisch von der Gleichung her. Wir gehen davon aus, dass durch solch eine Möglichkeit der Kapazitätsneutralität Anreize entstehen, mehr Mittel in die Universitäten einzuwerben. Der Kollege Zimmer hat es vor einigen Wochen im Zusammenhang mit einem Antrag der CDU-Fraktion angesprochen und gesagt, er wolle auch die Unternehmen in die Verantwortung nehmen, sich weiter in die Berliner Hochschulen einzubringen – auch bei der Finanzierung der Lehre. Das sehen wir auch so. Auch hier bestehen Chancen. Insoweit, Herr Kollege Oberg, lassen Sie Fetisch Fetisch sein, und stimmen Sie unseren Anträgen zu!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Ich frage Sie: Was tun Sie für die BAföG-Erhöhung, die Sie gerade vollmundig gefordert haben, außer dem, dass Sie immer mehr Geld vom Bund fordern? Wo ist Ihr eigener Beitrag, Herr Senator? Was tun Sie für die leistungsstarken Studierenden in diesem Land? Warum wollen Sie nicht dafür sorgen, dass Berlin für 25 Prozent mehr Mitteleinsatz 75 Prozent Mittel aus der Wirtschaft und vom Bund bekommt? Was tun Sie hier für die Berliner Studierenden?
Danke, Herr Präsident! – Danke, Herr Senator! Ich habe verstanden, warum Sie nicht durch dieses Anreizsystem mehr private Mittel in die Hochschulen holen wollen. Aber die Frage, die ich jetzt habe, betrifft Ihre Aussage zu den befürchteten Standortnachteilen beim Einwerben von privaten Mitteln für Stipendien. Sie haben gesagt, Sie befürchteten, dass es in strukturschwachen Regionen weniger private Mittel für das Stipendienprogramm geben würde. Wann nehmen Sie denn endlich gezielte Gespräche mit der Berliner Wirtschaft über die Beteiligung an einem Stipendienprogramm auf? In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom Januar 2010 haben Sie noch geantwortet, Sie hätten bisher keine Gespräche mit der Berliner Wirtschaft geführt. Ich finde, hier sollten Sie mehr Engagement zeigen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Albers! Wenn Sie die Zahlen nennen, will ich noch einmal auf die Zeiträume hinweisen: Mit der ersten Zahl, den 327 000, haben Sie völlig recht. Sie war Gegenstand der ersten Studie, der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2002, und die zweite Zahl, die 273 000, war dann das Ergebnis einer Studie aus dem Jahr 2007. Es ist durchaus möglich und nicht aus der Luft gegriffen, dass sich die Sache so entwickelt. Aber man muss eines sagen: Das waren die Zahlen, die der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde lagen, und diese Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde vom Senat offensichtlich weder angezweifelt noch widerlegt. Das ergibt sich weder aus dem Dialog noch aus den Unterlagen. Insoweit muss man auch darauf hinweisen – da Sie die Besuchszahlen der Schüler anzweifeln –, dass die beiden Schülerlabore in Buch sehr gut angenommen werden. Sie haben 10 000 Schüler im Jahr.
Moment, Herr Kollege Albers! Es sind also 10 000 Schüler im Jahr. Aber warum nicht mehr? – Weil damit die bestehenden Schülerlabore völlig ausgelastet sind. Durch das Life-Science-Center Berlin-Buch sollen weitere Schülerlabore errichtet werden, und deshalb möchte ich Ihnen ein paar Punkte zu diesem Konzept nennen.
Es steht inhaltlich auf zwei Säulen: Die erste Säule ist der außerschulische Lernort. Jährlich 90 000 Schüler und Kitakinder sollen in zehn Mitmachlaboren Erfahrungen machen und Begegnungen mit Life Sciences machen. Damit wäre das Life-Science-Center Berlin-Buch der bundesweit größte außerschulische Lernort für Biowissenschaften und Gesundheitserziehung. Das strategische Bildungskonzept wurde von der Technologiestiftung Berlin finanziert.
Die zweite Säule ist die Wissenschafts- und Gesundheitserlebniswelt. 180 000 Eltern mit Kindern sowie Senioren sollen durch ca. 100 Exponate sowie im Außenbereich des Life-Science-Centers die Wissenschafts- und Gesundheitswelt erleben. Dieses Ausstellungskonzept sollte aus GA-Mitteln finanziert werden.
Neben dem Science-Center Spectrum im Deutschen Technikmuseum wäre das Life-Science-Center Berlin eine hervorragende Ergänzung für den Bereich Life Sciences und ein weiterer Beitrag zum public understanding of science and humanities. Der Ausbau des Spectrums wird übrigens finanziell unterstützt und gefördert von der Stiftung Deutsche Klassenlotterie sowie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Wenn wir uns die Frage stellen – die Kollegin Schillhaneck hat sie auch schon gestellt –, wozu eigentlich die Vermittlung von Wissenschaft und Forschung an junge Menschen dienen soll, dann müssen wir auch über die MINT-Fächer in der Stadt sprechen und über die Schülerinnen und Schüler, die MINT-Fächer studieren. Wie interessieren wir junge Menschen frühzeitig für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik? Die Idee des Life-Science-Centers ist geeignet, bei jungen Menschen dieses Interesse zu wecken und zu stärken.
In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von mir hat der Senat im November erklärt, dass von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den kommenden Jahren neue Schülerlabore eingerichtet werden. Wir werden als FDP-Fraktion hier genau hinsehen, ob das auch geschieht. Ob der Senat hier auch an das Life-Science-Center gedacht hat, ergibt sich allerdings nicht aus der Beantwortung.
Von den Universitäten hört man, dass es in den sogenannten MINT-Fächern bei fast einem Drittel der Studienanfänger an Fachkenntnissen fehlt. Ein Großteil der Studienabbrecher in diesen Fächern gibt als Grund an, dass vermehrte Prüfungsmisserfolge zum Studienaustritt geführt hätten und dass Mathematik und Physik diesbezüglich kritische Fächer seien. Wenn wir in Berlin als Wissenschafts-, Technologie- und Forschungsstandort wachsen und besser werden wollen, dann ist es allein deshalb schon notwendig, die Kinder und Jugendlichen stärker an die MINT-Fächer heranzuführen.
Das Life-Science-Center als außerschulischer Lernort kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.
Wenn man sich die Diskussion anschaut und feststellt, dass der Senat sich in der Diskussion mit den Projektträgern vor allem auf normale Verwaltungsabläufe bezieht, dann mag das vielleicht aus Sicht der Verwaltung richtig sein. Aber es kann nicht richtig sein, dass wir Liberale das Ehrenamt immer hochhalten und mit ansehen müssen, wie Private, die sich engagieren wollen, etwa Sponsoren, so vor den Kopf gestoßen werden. – Welches Zeichen setzen Sie eigentlich mit Ihrem Handeln gegenüber privatem Engagement in der Stadt, das für Wissenschaft und Forschung so notwendig ist?
Ja, gerne!
Herr Kollege Oberg! Wenn ich mich jetzt auf Sie berufe und sage, dass wir Kalkulationen nicht zum Gegenstand der Plenardebatte machen sollten, dann denke ich, sind wir auf dem richtigen Weg. – Sie lachen jetzt! Sie haben die Zahlen hinterfragt, die hier genannt wurden. Sie sagen, die Wirtschaftlichkeitsberechnungen seien nicht sauber, und Sie verlangen jetzt von mir, dass ich hier irgendeine Zahl nenne. Nein! Wir kritisieren den Prozess, wie es gelaufen ist – der Kollege Zimmer hat es schon angesprochen, die Kollegin Schillhaneck auch. Wenn Sie über Zahlen, über Finanzierungsmöglichkeiten sprechen wollen, sind wir im Ausschuss sehr gerne bereit dazu.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, wie viele Senatsverwaltungen in der Steuerungsrunde sitzen. Bisher haben wir immer nur vom Steuerungsausschuss der Staatssekretäre gehört. Wir haben hier die Staatssekretärinnen und -sekretäre aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, aus der Senatsverwaltung für Finanzen, aus der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, aus der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Wenn so viele Senatsverwaltungen involviert und hochkarätig in der Steuerungsrunde vertreten sind, dann können wir einfach nicht nachvollziehen, wie es zu diesem Verlauf kommen konnte.
Ich könnte jetzt auch die Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Otto zitieren. Da nimmt der Senat klar Position und sagt, dass er grundsätzlich bereit sei, dass Projekt zu unterstützen, wenn die Risikoabwägung klargestellt werde. Des Weiteren will der Senat auch dabei behilflich sein. Wir können da leider nichts erkennen. Auch wir haben dieselben Fragen, die teilweise schon vom Kollegen Zimmer gestellt wurden: Inwieweit hat sich der Senat
denn bei anderen touristischen Projekten wie zum Beispiel in Bremen erkundigt? Wenn die Förderungsfähigkeit beim Senat als Grenzfall gilt, warum hat er es erstens gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium nicht früher geprüft und warum hat er sich zweitens in den Gesprächen mit dem Bezirk, den Projektträgern und Sponsoren nicht entsprechend geäußert? – Das sind Punkte, die wir nicht verstehen und akzeptieren können.
Des Weiteren – und auch das wurde teilweise schon angesprochen: Wieso wurden in den letzten zehn Jahren keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft, etwa durch EFRE oder andere Mittel? Warum wurden keine Gespräche mit dem Land Brandenburg geführt? Es ist ja unstreitig, dass auch die Brandenburger von dieser Einrichtung profitiert hätten. Vor allem muss man – wenn wir immer nur in Richtung der Senatsverwaltung für Wirtschaft gucken – fairerweise auch fragen: Was haben denn die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Wissenschaft und Forschung getan, um das Projekt kritisch, aber konstruktiv zu begleiten? – Da haben wir noch gar nichts gehört.
Ich komme jetzt zur letzten Frage der Großen Anfrage, die die CDU gestellt hat und zu der der Senator meines Erachtens leider nichts gesagt hat. Das war die Frage, wie es mit diesem Projekt am Standort Buch weitergeht. Da muss man festhalten, dass wir das sehr spät diskutieren, denn vorgestern hat der Liegenschaftsfonds das Bieterverfahren eröffnet, und daher ist die Möglichkeit, das Projekt im Waldhaus anzusiedeln, in jedem Fall nicht mehr zu realisieren, was wir sehr bedauern. Wir können nur hinterfragen, wie ernsthaft der Senat seit längerem versucht, dieses Projekt vielleicht zu boykottieren. Es gibt im Unternehmensporträt 2009 des Liegenschaftsfonds Berlin, erschienen im März 2009, eine interessante Fotounterschrift, die heißt: „Angebote für Individualisten: das leerstehende Hubertusbad in Berlin-Lichtenberg, das Waldhaus des Krankenhausareals Berlin-Buch oder die ehemalige Bezirksgärtnerei Marienfelde.“ – So richtig hat sich der Senat scheinbar nicht davon verabschiedet, das Grundstück zu verkaufen, und hat die Verhandlungen nur halbherzig begleitet. Insofern teilen wir auch die Kritik der Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen und können den Senat nur auffordern, sich vor allem bei privatem Engagement besser zu verhalten. Diese Stadt hat den anständigen Umgang mit Privaten und engagierten Bürgern nötig. – Danke!
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Woran liegt es, dass junge Menschen in Deutschland ein geringes Interesse daran haben, sich selbständig zu machen? – Es liegt unter anderem an der Angst zu scheitern, dem Bedürfnis nach sozialer Sicherheit, dem auch in der Schule vermittelten Unternehmerbild. Und es fehlt an dem Verständnis und der Akzeptanz unternehmerischen Handelns. Wir setzen mit unserem Antrag genau hier an. Wir wollen die unternehmerische Initiative, die Entrepreneurship-Education in der Schule verankern und stärken.
Wir wollen, dass unsere jungen Menschen in Berlin Selbstständigkeit und Unternehmertum als attraktive Entwicklungsmöglichkeiten sehen. Einige Instrumente zur Stärkung der unternehmerischen Initiative bei jungen Menschen nennen wir in unserem Antrag. Beispielsweise soll das Thema Entrepreneurship-Education in die Lehrpläne aufgenommen werden, denn durch die Entrepreneurship-Education stärken wir unsere jungen Menschen in ihren unternehmerischen Kompetenzen, ihrem Verantwortungsbewusstsein und in ihrer Eigeninitiative.
Auch stärken wir mit der Entrepreneurship-Education die Berliner Wirtschaft und steigern die Selbständigenquote in Berlin.
In der Lissabon-Strategie ist die Stärkung der unternehmerischen Initiative bei jungen Menschen klar genannt. Und auch in der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sind die EUMitgliedstaaten aufgefordert,
die Schullehrpläne auf Kreativität, Innovation und Unternehmergeist auszurichten.
Die Regelungskompetenz zur Bildung liegt bei den Nationalstaaten und in Deutschland zu Recht bei den Bundesländern. Aber die europäische Politik und die Verwirklichung der europäischen Ziele funktioniert nur, wenn die Mitgliedstaaten bei der Zielerreichung auch mitwirken und die Ziele umsetzen. Mehrere europäische Länder haben die unternehmerische Initiative in ihre Lehrpläne aufgenommen bzw. planen, dies zu tun: Spanien, Finnland, Irland, Zypern, Polen und England. In England beispielsweise ist gesetzlich festgelegt, dass Schüler an fünf Tagen im Jahr das Thema Unternehmertum bearbeiten. In Griechenland werden virtuelle Unternehmen als Lernmittel benutzt, auch hier steht der Unternehmergeist im Lehrplan.
Wie sieht es in Deutschland aus? – In Niedersachsen beispielsweise kann die Teilnahme an einer Schülerfirma oder an einem Gründerwettbewerb als Zusatzleistung im Zeugnis vermerkt werden. Der Berliner Senat wäre gut beraten, den europäischen wie auch den deutschen Beispielen zu folgen.
Aber wie liefen die Beratungen hier im Haus? – In der Diskussion konnten wir feststellen, dass die SPD den Unterschied von Managern und Unternehmern nicht kennt.
Herr Oberg von der SPD sprach von unverantwortlichen Unternehmern, die die Wirtschaftskrise erzeugt haben sollen. Herr Kollege Zimmermann von der SPD konnte nicht erkennen, warum gerade Unternehmer als Vorbilder für junge Menschen propagiert werden sollen. Ein solches Herausheben könne er nicht mittragen.
Herr Mutlu von den Grünen und der Senat vertraten schon im Frühjahr 2009 gemeinsam die Ansicht, dass schon alles getan werde und man nichts mehr tun müsse. Kollege Zillich von der Linksfraktion entdeckte gerade bei unserem Antrag die Eigenverantwortung der Schulen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! In der Antragsberatung wurde eines ganz klar deutlich. Bei den linken Fraktionen des Abgeordnetenhauses aus SPD, Linksfraktion und Grünen fehlt die soziale und kulturelle Akzeptanz von Unternehmertum.
Für diesen Teil des Hauses ist das Unternehmertum in der Schule offensichtlich unerwünscht. Das kritisieren wir.
Wir Liberalen bleiben dabei: Die beste Art und Weise, wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, ist die Gründung eines Unternehmens, ist das Thema unternehmerische Initiative in der Schule. Wir wollen das Unternehmertum in Berlin stärken. Wir finden Unternehmertum in der Schule gut. Wir wollen allen jungen Berlinerinnen und Berlinern mehr Chancen im Leben geben, indem wir den Unternehmergeist in der Schule verankern und stärken. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Internationalität Berlins spiegelt sich nicht nur bei der Berliner Bevölkerung wider, sondern auch bei der Zusammenarbeit mit Städten und Regionen in Europa und weltweit. Der internationale und vor allem auch europäische Austausch von Interessen, Ideen und Personal fördert das kulturelle Verständnis, die Toleranz und nicht zuletzt die europäische Integration.
Berlin hat aufgrund seiner Lage in Mittelosteuropa ein geografischen Vorteil und einen weiteren Vorteil aufgrund der Vielfalt der Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, um sich mit anderen Städten und Regionen besser vernetzen zu können.