Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich auch vonseiten der FDP-Fraktion festhalten – und wir haben es bereits in den letzten Wochen so formuliert –: Wir halten den Vertrag so, wie wir ihn auch im Datenraum vorgefunden haben, für einen guten Vertrag. Der Vertrag ist sauber und souverän ausgehandelt worden, und nach unserer Einschätzung ist er deutlich positi
ver für die Verkäuferseite als für die Käuferseite, wenn man das an dieser Stelle in der Deutlichkeit sagen darf.
Dies liegt zum einen an dem sicherlich relativ günstigen Kaufpreis, zum anderen aber daran – und das wurde auch schon erwähnt –, dass von dem Land eine Reihe von Risiken weggenommen wurden, die uns ansonsten in den nächsten Jahren sicherlich noch dauerhaft belastet hätten.
Es ist müßig, darüber zu diskutieren, inwieweit eine Veräußerung an eine Privatbank oder eine Börsenplatzierung für die Entwicklung des Bankenplatzes Berlin sinnvoller gewesen wäre als die Veräußerung an den DSGV. Wir haben nun einmal jetzt im Ergebnis nur dieses eine Angebot. Dementsprechend müssen wir uns dazu positionieren, und deswegen werden wir diesem Vermögensgeschäft zustimmen.
Frau Kolat! Es war die SPD zusammen mit der PDS, die den Weg in Bezug auf die Risikoabschirmung gewählt hat. Sie waren es, und insofern können Sie nicht sagen, dass es eine Erfolgsgeschichte gewesen sei. Sie haben diesen Weg vorgezeichnet – mit der Mehrheit im Haus –, Sie haben damit uns gezwungen, Alternativen, die von anderen vorgeschlagen wurden, so nicht weiterzuverfolgen. Dementsprechend ist es ein wenig billig, wenn Sie sich jetzt selbst feiern.
Es war nicht Ihr Erfolg, sondern es war zunächst einmal ein Erfolg der Bank – des Managements und der Mitarbeiter –, und dieser Erfolg ist deshalb zustande gekommen, weil Sie als Koalition, aber auch der Senat die Mitarbeiter und die Führung in dieser Bank haben machen lassen und sich nicht eingemischt haben.
Dementsprechend ist auch richtig, was Herr Esser gesagt hat, nämlich dass im Ergebnis die EU-Kommission diesen Veräußerungsvorgang ausgelöst hat und nicht Sie. Insofern sollten Sie sich jetzt nicht zu sehr auf die Schultern klopfen.
Ich würde mir einmal in Bezug auf die SPD die Deutlichkeit wünschen, mit der Sie deren Koalitionspartner kritisiert haben. Das zeigt, dass Sie sich im Endeffekt diesen Filz und diese Misswirtschaft, die nicht nur ein Problem der CDU, sondern auch der SPD in den 90er Jahren in Berlin war, mit zu eigen machen, indem Sie es der SPD durchgehen lassen, dass sie bei jeder Debatte über die Bankgesellschaft nur auf die CDU zielt, während wir noch von keinem verantwortlichen SPD-Politiker gehört haben, dass sie auch selbst Fehler gemacht hat.
Es ist ungebrochen weitergegangen nach 2001. Herr Wechselberg! Sie müssen sich fragen, ob das wirklich der Mentalitätswechsel ist, den Sie in Ihren Sonntagsreden immer einfordern.
Herr Wechselberg! Fast das Peinlichste war aber der letzte Satz in Ihrem Redebeitrag: Auferstanden aus Ruinen!
Es ist ein wenig peinlich, dass die SPD genau diese Geisteshaltung problemlos in die Koalition aufgenommen hat. Dass Sie von der Linken, der PDS, das als Ihre Geisteshaltung definieren und nach außen tragen, wissen wir. Das Problem ist nur, was die SPD daraus macht.
[Beifall bei der FDP und der CDU – Carola Bluhm (Linksfraktion): Ihre Schlichtheit ist nicht zu überbieten!]
Zu dem CDU-Antrag Sondervermögen: Wir sind uns nicht ganz schlüssig, ob das der richtige Weg ist. Wir müssen in den nächsten Monaten – und der Nachtragshaushalt und die Beratungen dazu sind dafür sicherlich der richtige Ort – genau überlegen, wie wir sicherstellen können, dass der Veräußerungserlös aus dem Verkauf nicht verfrühstückt wird. Das ist das Wichtige.
Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass es Bestrebungen gibt – Stichwort: stille Einlage –, mit einem Teil des Veräußerungserlöses Haushaltslöcher zu stopfen und die Entwicklung des Haushalts besser darzustellen, als er im Ergebnis ist. Andererseits ist es aber auch richtig, was Herr Sarrazin sagt, dass wir genau berechnen müssen, welche im Ergebnis die für das Land Berlin kostengünstigste Variante ist. Dementsprechend müssen wir uns nach der Sommerpause verständigen, ob Sondervermögen oder Rücklage der sicherste Weg ist. Wichtig ist, dass letztendlich das Geld aus dem Bankgesellschaftsverkauf für die Risikoabschirmung zur Verfügung steht und wir nicht wieder – wie es das gesamte Projekt Bankgesellschaft in den letzten 10 Jahren gezeigt hat – den nachfolgenden Generationen Lasten aufgeben, in diesem Fall aus der Risikoabschirmung.
Zu Herrn Esser möchte ich noch zwei Punkte anfügen. Sie haben die beiden Wermutstropfen erwähnt. Zum einen geht es um die Kunstsammlung. Das Problem ist, dass die Kunstsammlung im Ergebnis einen Vermögenswert darstellt. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage, wo die Grenze gezogen wird. Was wollen Sie noch theoretisch alles aus dem Vermögenswert Bankgesellschaft herauslösen? Wir haben bereits auf Computer und anderes verwiesen und haben die Debatte im Vermögensausschuss geführt. Wo ist die Grenze? Eine solche können Sie nicht ziehen. Wenn man ein Vermögensgeschäft tätigt und 80 Prozent der Bankgesellschaft und der LBB verkaufen möchte, gehört dazu auch der Vermögenswert Kunstsammlung. Dementsprechend tut es uns sicherlich leid, dass diese Sammlung mit verkauft wird, aber sie wird verkauft. Das ist eine bittere Pille, die wir aber nicht ändern können.
Ich komme nun zum Thema öffentlich-rechtlicher Vertrag. Das Problem des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist genauso, wie es auch am Anfang beschrieben wurde. Wenn man eine solche Konstruktion gewählt hätte – wir haben dem auch nicht zugestimmt –, wäre es im Ergebnis kein diskriminierungsfreier Veräußerungsprozess gewesen. Deswegen haben Sie recht zu sagen, es wäre eine Augenwischerei von Rot-Rot, die über die Hintertür versuchten, etwas von dem zu ändern, was von den EUAuflagen – die Sie anfangs selbst als Wegmarken beschrieben haben, nachdem die Veräußerung zustande kam – vorgeschrieben wurde. Das halten wir für nicht nachvollziehbar.
Zum Schluss möchte ich noch eines anmerken. Ich bin überrascht, dass nicht andere darauf eingegangen sind. Ich betone für die FDP-Fraktion ausdrücklich, dass sich unsere Zustimmung zur Veräußerung nicht nur in Bezug auf das Aktienpaket LBB und nicht nur in Bezug auf die stille Einlage, sondern auch in Bezug auf den Provisionsanspruch und das Besserungsrecht bezieht. Dass wir hier, unabhängig davon, dass der Kaufvertrag sehr solide verhandelt wurde, in den letzten Stunden erleben mussten, dass wir uns aufgrund einer ziemlich dilettantischen Vorlage aus der Senatsverwaltung überlegen mussten, wie wir die Veräußerung endgültig zum Abschluss bringen, ist schon ein Stück Peinlichkeit.
Es straft zumindest all die Beteuerungen aus Ihrem Haus Lügen, Herr Sarrazin, dass Sie teuren externen Sachverstand von bekannten Anwaltshäusern benötigen. Wenn das das Ergebnis ist, dass wir uns letztlich – die Bezeichnung fiel schon anfangs – bei dem größten Vermögensgeschäft des Landes Berlin um Formulierungen streiten müssen, stellt es den gesamten Veräußerungsvorgang in ein schlechtes Licht. Wir werden trotzdem zustimmen, auch wenn ein schaler Beigeschmack bleibt.
Danke schön, Herr Kollege Meyer! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zu den Abstimmungen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der Grünen die Annahme des Vermögensgeschäftes. Wer der Drucksache 16/0733 seine Zustimmung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Dann war ersteres nicht nur die Mehrheit, sondern ist einstimmig so beschlossen worden. Gibt es Enthaltungen? – Das sind vier Enthaltungen bei der Fraktion der Grünen. Damit ist das Vermögensgeschäft Nr. 6/2007 angenommen.
Erklärungen zur Abstimmung entsprechend § 72 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wünschen die folgenden Abgeordneten der Fraktion der Grünen zu geben: Frau Anja Kofbinger und Herr Dirk Behrendt, Frau Heidi Kosche, Frau Lisa Paus, Frau Anja Schillhaneck und Herr Özcan Mutlu, Frau Clara Herrmann und Herr Benedikt Lux. Diese werden entsprechend der Vorschrift in § 72 unserer Geschäftsordnung bis morgen schriftlich abgegeben.
Der Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/734 soll an den Hauptausschuss überwiesen werden. Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich habe heute dem Verkauf der Landesbank zugestimmt, weil ich sowohl die Veräußerung an einen öffentlich-rechtlichen Träger als auch den Kaufpreis als ein gutes Ergebnis betrachte. Dennoch möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich den Verkauf von 2 700 Kunstwerken aus dem Eigentum der Bank für ein schweres Versäumnis des Senats erachte.
Es handelt sich um Gemälde und Skulpturen der klassischen Moderne wie auch aktueller zeitgenössischer Kunst, die heute auf dem weltweiten Kunstmarkt Millionenbeträge erzielen. Damit dient der Verkauf diese Kunstwerke einer teilweisen Refinanzierungsmöglichkeit für den Käufer der Bank. Für Berlin, für das diese Kunstwerke angeschafft und vor allem in der Stiftung Brandenburger Tor gezeigt wurden, entsteht durch diesen fahrlässigen Mitverkauf ein unwiderbringlicher Verlust.
Ich finde es nicht akzeptabel, dass der Senat die Möglichkeit ungenutzt gelassen hat, die Kunstwerke aus dem Verkaufsgeschäft herauszunehmen. Ich habe Herrn Sarrazin vor Wochen darauf hingewiesen. Es ist zudem eine Schwierigkeit, dass uns der Vermögenswert auch in den Anfragen nicht genannt wurde. Es ist daher ein Problem, wie mit diesem Mitverkauf umgegangen wird. Die Möglichkeit, nunmehr diesen Verkauf rückgängig zu machen, ist vertan.
Für den Senat und die meisten Mitglieder dieses Hauses ist der Grund meiner Erklärung vermutlich irrelevant. Für mich ist er es nicht. Das möchte ich Ihnen mitteilen.