Protokoll der Sitzung vom 28.02.2008

[Christian Gaebler (SPD): Das ist doch Quatsch!]

Danke schön, Herr Kollege Jotzo! – Zum Replizieren hat Frau Hertel das Wort. – Bitte schön, Frau Hertel!

Herr Jotzo! Ganz kurz: Sie müssten mir jetzt einmal zeigen, wo unsere eigenen Maßstäbe für Überstunden oder Mehrarbeit stehen! Die haben wir nicht. Es gibt einen Maßstab für einen Mindestlohn. Noch einmal: Eine Beschäftigung, die eine Existenzsicherung darstellen soll, ist etwas anders als eine Zulage, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsvertrages mit – ich wiederhole mich noch einmal – einem durchschnittlichen Stundenlohn zwischen 12 € und 18,50 € liegt. Da ist es doch wohl legitim, für die in einer begrenzten Zeit anfallende Zuvielarbeit – heißt dieses nicht sehr geschmeidige Wort – einen anderen Stundensatz – so, wie Sie es ausdrücken – zu nehmen als 7,50 €. Das hat doch überhaupt nichts mit dem Mindestlohn zu tun. Außerdem sind es 20 € pro Schicht. Und noch einmal: Es ist nicht auf Vorschlag des Innensenators, sondern auf Vorschlag der Gewerkschaft passiert. Mehr kann man beim besten Willen nicht tun.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön, Frau Kollegin! – Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Trapp von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Trapp. Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hertel! Sie haben etwas ein klein wenig durcheinandergebracht.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Was?]

Wir haben hier zwischen Mindestlohn, Mehrarbeitsvergütungsordnung und dem Gesetz über die Gewährung einer Zulage bei erhöhter wöchentlicher Regelarbeitszeit im Feuerwehrtechnischen Dienst zu unterscheiden. Ich finde es sehr interessant, wenn die FDP-Fraktion eine Gesetzesänderung einbringt, um den Mindestlohn bei der Feuerwehr einzuführen, jedenfalls für die Überstunden. Das ist eine spannende Diskussion. Ich freue mich schon darauf, dies im Ausschuss zu beraten.

Worum geht es denn bei dieser Gesetzesänderung? – Es geht im Zeichen von Mindestlohndebatten um die Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage bei erhöhter wöchentlichen Regelarbeitszeit im Feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin, und die wird den Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr mit 2,86 € vergütet. Wer Mindestlohn will, muss auch bereit sein, Mindestlohn zu zahlen. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie ist dahin gehend eindeutig. Sie hat zu einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes zum 1. Januar 2004 geführt, also vier Jahre Zeit für den rot-roten Senat, um eine Regelung herbeizuführen, die der europäischen Arbeitszeitrichtlinie entspricht, und damit den rechtswidrigen Zustand der 55Stunden-Woche bei der Berliner Feuerwehr zu beenden. Diese Zeit hat der rot-rote Senat jedoch nicht genutzt, sondern den Beamtinnen und Beamten im Feuerwehrtechnischen Dienst zwangsweise – so, wie Herr Jotzo es sagte – zugemutet, 55 Stunden zu arbeiten, und zwar entgegen der EU-Arbeitszeitrichtlinie, und für diese Überstunden werden 2,86 € vergütet. 55-Stunden-Woche bei der Berliner Feuerwehr bedeutet auch, dass jedermann sieben Überstunden machen muss, und das waren im Bereich der Feuerwehr im Jahr 2007 720 000 Überstunden. Ich erinnere mich noch daran, dass der Herr Senator in der Innenausschusssitzung gesagt hat: Freizeitausgleich für Mehrarbeit ist unter keinen Umständen zu gewähren. Also erfolgt hier ein Dienst ohne Bezahlung? Können die Feuerwehrleute die Bezahlung der Überstunden einklagen? Das sind alles Fragen, die unbeantwortet sind. Deshalb würde die vorgeschlagene Gesetzesänderung diesen unsäglichen Zweifeln ein Ende setzen.

[Beifall bei der CDU]

In der parlamentarischen Beratung befinden sich bereits mehrere Anträge zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns: ein Antrag der SPD und der Linksfraktion und

ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Aus diesem Grund dürfte es doch gar kein Problem für die Fraktion der SPD und der Linksfraktion sein, diesem Änderungsgesetz die Zustimmung zu geben. Oder etwa doch?

Dem Antrag der SPD und der Linksfraktion vom 24. Mai über Einführung eines Mindestlohns kann man entnehmen – ich zitiere –:

Ein gesetzlicher Mindestlohn bildet die allgemeine Untergrenze der Entlohnung und gilt für alle in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Frage ist: Wo liegt diese Untergrenze für die Entlohnung dieser Arbeitsstunde? Bei 2,86 € für Feuerwehrleute, die im täglichen Dienst ihr Leben und ihre Gesundheit für den Bürger einsetzen? Liegt sie bei 5,25 € für Wachschützer, die bei Wind und Wetter vor Polizeidienststellen stehen? Oder liegt die Untergrenze bei 7,50 €, wie es im Vergabegesetz des rot-roten Senats vorgeschlagen wird? Eine akzeptable Lösung nach Meinung der CDU-Fraktion wäre die Bezahlung der Überstunden nach der immer noch gültigen Mehrarbeitsvergütungsordnung des Landes Berlin: zwischen 11 € und 15 € je Stunde, je nach Dienstgrad. Was ist eigentlich eine populistische Bundesratsinitiative des rot-roten Senats auf Einführung eines Mindestlohnes wert, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, diesen Feuerwehrleuten den Mindestlohn bei der Überstundenbezahlung zuzugestehen?

[Beifall bei der CDU]

Im kürzlich diskutierten Vergabegesetz wird gefordert, dass die Unternehmen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ausführung von Leistungen für das Land eine Entlohnung von mindestens 7,50 € zu zahlen haben oder sie nach den geltenden Entgelttarifen entlohnen müssen.

Die Mehrarbeitsvergütung wäre ein solches Entlohnungsinstrument; sie regelt die Bezahlung der Überstunden der Feuerwehrbeamten und der Feuerwehrleute, allerdings ist eine Bezahlung durch den rot-roten Senat nicht vorgesehen. Deshalb wäre es nur normal, wenn man wenigstens 7,50 € zahlen würde, wie es von den Regierungsfraktionen in den eingebrachten Vergabegesetzen vorgesehen ist. Der Bürger bestellt beim Senat ein Sicherheitspaket und die Feuerwehr als Dienstleister für den Bürger garantiert für Sicherheit und Ordnung bei Bränden, Explosionen, Überschwemmungen und Unfällen. Außerdem wird von der Berliner Feuerwehr der vorbeugende Brandschutz, die Notfallrettung und der Katastrophenschutz gewährleistet. Also erbringt die Feuerwehr eine Dienstleistung, die nach dem geplanten Vergabegesetz mit mindestens 7,50 € pro Stunde zu entlohnen ist. Deshalb frage ich die rot-rote Regierung: Weshalb ist sie nicht bereit, den Feuerwehrleuten für ihre Mehrarbeit die entsprechenden 7,50 € zu zahlen anstatt 2,86 € für jede erbrachte Überstunde? – Ich kann mir schon vorstellen, dass wieder das Wehklagen der Regierungsparteien einsetzt: Berlin ist pleite, Berlin hat kein Geld, wir können das Geld nur einmal ausgeben. Allerdings erinnere ich daran, dass im Berliner „Spree

muda-Dreieck“ geschätzte 12,7 Millionen € nach Planungsfehlern und fehlerhaften Grundstücksgeschäften versickern.

Herr Kollege! Würden Sie zum Schluss kommen?

Ja, das ist mein letzter Satz. – Es ist genügend Geld vorhanden, um nach Pech, Pleiten und Pannen den Baulöwen eine Abfindung zu zahlen und sie damit zu beruhigen. Deshalb wäre es nur normal, wenn man den Feuerwehrleuten auch das, was ihnen zusteht, nämlich 7,50 € pro Stunde, zahlt. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der CDU]

Danke schön, Herr Kollege Trapp! – Für die Linksfraktion hat Frau Seelig das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im ersten Moment, Herr Trapp – Sie wissen, ich schätze Sie durchaus –, dachte ich, Sie erläutern die Unterschiede zwischen der Mindestlohnfrage und dem Vergabegesetz sowie der Mehrarbeit bei der Feuerwehr. Wenn Sie einen Mindestlohn für die Feuerwehr verlangen – in dem Sinne hatte es Herr Jotzo gefordert –, dann würde sich die Feuerwehr schön bedanken.

Herr Jotzo! Die Feuerwehr arbeitet immer für Berlin, die hat nicht noch nebenbei andere Jobs. Der Mindestlohn wäre insofern immer angebracht. Aber wir wollen unsere Feuerwehrleute nicht mit Mindestlöhnen abspeisen, überhaupt nicht! Ich glaube, Sie haben da etwas missverstanden. Sie übersehen, Kollege Jotzo, dass der Stundenlohn von 7,50 € nicht irgendeine aus der Luft gegriffene Zahl ist. Er ist errechnet worden, denn wir sind der Meinung, dass man von seinem Verdienst auch leben können muss. Es geht also – weder beim Vergabegesetz noch beim Mindestlohn – nicht in erster Linie um 7,50 € pro Stunde, sondern darum, dass diese Zahl einem Arbeitnehmerbruttogehalt von ca. 1 300 € bei Vollzeit entspricht. Auch wenn die Feuerwehrleute nicht gerade üppig verdienen, so ist dieser Berufsstand um einiges – und zwar nach oben – vom Mindestlohn entfernt. Die Feuerwehrleute im Schichtdienst sind in A 7, A 8 oder A 9 eingestuft und bekommen ein Arbeitnehmerbruttogehalt von 2 600 bis 2 700 €. Das ist erheblich mehr als der Mindestlohn, und den wollen wir unseren Bediensteten im Land Berlin – noch dazu in so verantwortungsvoller Tätigkeit – nicht zumuten.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Will die FDP also Lohnsenkung?]

Das sieht mir eher nach einer Lohnsenkung aus. Ihre Position krankt daran, dass Sie dieses Prinzip nicht verstanden haben, sondern starr von diesen 7,50 € ausgehen.

Die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes sieht ab Januar 2008 eine generelle Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche vor und entspricht damit den Vorgaben der EURichtlinie. Wir wissen alle, dass das gedauert hat und dass es Probleme gab; nun wird das umgesetzt. Zugleich eröffnet Artikel 27 der Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit, auf der Grundlage eindeutig freiwilliger Individualvereinbarungen über die wöchentliche Höchstarbeitszeit hinauszugehen – die sogenannte Off-out-Regelung. Dies wird in der Verordnung berücksichtigt. Bei diesen abweichenden Vorschriften sind ausschließlich Beamtinnen und Beamte berücksichtigt – das ist in dieser Diskussion auch wichtig zu erwähnen –, deren Schichtdienst Bereitschaftsdienstzeiten einschließt. Im optimalen Fall wird in dieser Dienstzeit nicht gearbeitet. Sie können mir glauben, dass wir 20 € pro freiwillig geleisteter Mehrschicht nicht für eine besonders gute Entlohnung halten. Der ursprüngliche Gedanke war der, dass ab Januar 2008 nur noch der 48Stunden-Dienst gilt. Dafür wurden 75 Stellen mehr bewilligt; das braucht seine Zeit in der Umsetzung, teilweise müssen die Feuerwehrbeamten erst ausgebildet werden. In den Gesprächen, die ich mit dem Personalrat der Feuerwehr geführt habe – und das waren nicht wenige –, ist immer auf diese Off-out-Regelung verwiesen und darum gebeten worden, diese umzusetzen. Insofern kann ich dem nur zustimmen, was seitens der SPD bereits gesagt wurde: Es war nicht die ursprüngliche Idee des Innensenators.

Wir sind jetzt in einer Übergangsphase, in der das neue Einsatzkonzept 06 der Feuerwehr umgesetzt wird. Das Gesetz über die Gewährung einer Zulage bei erhöhter wöchentlicher Regelarbeitszeit, auf das Sie sich beziehen, ist bis Ende 2008 befristet. Lassen Sie uns das Jahresende abwarten, um zu sinnvollen Einschätzungen zu kommen. Sie kommen immer etwas früher, Herr Jotzo, um nicht auf Erfahrungen fußend zu diskutieren, sondern schon mal vorab etwas in den Raum zu stellen.

Um es noch einmal zu bekräftigen: Es geht nicht um Mindestlohn, deshalb sind Ihre 7,50 € sicher auch erstrebenswert, aber sie haben weder mit dem Vergabegesetz noch mit der Bundesratinitiative etwas zu tun. Bei einer anderen finanziellen Situation des Landes Berlin könnte man sicher die Mehraufwandentschädigung etwas höher ansetzen, darüber gibt es gar keinen Zweifel. Einen Mindestlohn für die Feuerwehr zu fordern bedeutet aber nichts anderes als erhebliche Lohnsenkungen, und das wollen wir wohl alle nicht.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Danke schön, Frau Kollegin Seelig! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nunmehr Kollege Schruoffeneger das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal wundert man sich, welche Debatten bei der Einbringung eines Gesetzes – also schon bei der I. Lesung – im Plenum stattfinden. Wir sollten zumindest feststellen, Herr Jotzo, dass es diejenigen, die jeden Tag für die Sicherheit in Berlin ihren Kopf hinhalten, nicht verdient haben, in einer Debatte schlichtweg instrumentalisiert zu werden – nämlich erneut für eine Debatte über den Mindestlohn. Ich hatte bei Ihrer Rede schon den Eindruck, dass es Ihnen relativ wenig um die Feuerwehrleute in Berlin, sondern mehr um den Schlagabtausch zum Thema Mindestlohn ging. Das ist den Betroffenen gegenüber unfair.

[Beifall bei den Grünen – Björn Jotzo (FDP): Unterstellung!]

Es ist schon ein bisschen eine verkehrte Welt, die wir hier erleben: CDU und FDP als Vorkämpfer für Lohnerhöhungen, für den Mindestlohn und noch über Gewerkschaftsforderungen hinausgehend und Rot-Rot in heftigen Abwehrkämpfen. So ist es aber wohl manchmal; es ist eine Scheindebatte, die hier läuft. Herr Jotzo! Wie Sie die Debatte geführt haben, wäre sie vor dem hessischen Wahlkampf vielleicht noch verständlich gewesen, jetzt aber nicht mehr. Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

Das eigentlich Spannende in dieser Diskussion ist doch die Frage, warum es Rot-Rot vier Jahre lang nicht geschafft hat, nach der Verabschiedung der EUArbeitszeitrichtlinien neue Arbeitsstrukturen bei der Polizei, der Feuerwehr, bei Schulhausmeistern, in Krankenhäusern, also überall da, wo regelmäßig über die normalen Arbeitszeiten hinaus gearbeitet werden muss, wo regelmäßig Schichtdienste gemacht werden müssen, einzuführen. Das ist der eigentliche Skandal, dass ganz bewusst auf dem Rücken vieler Tausend Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Berlin die EU-Arbeitszeitrichtlinie ignoriert wird und man dann, kurz vor Ultimo, wenn man gar nicht mehr anders kann, die Leute – natürlich „freiwillig“ – dazu bringt, zu unterschreiben, dass sie länger arbeiten. Die Ansage ist aber doch: Entweder bricht der Betrieb zusammen, oder ihr arbeitet länger, denn wir als Senat haben uns nicht darum gekümmert, andere Strukturen herzustellen. – Das ist unfair den Beteiligten gegenüber und das eigentlich Skandalöse an diesem Verfahren.

[Beifall bei den Grünen]

Wenn man nun hört, dass das alles nur eine Übergangslösung im Jahre 2008 sein soll, dann frage ich den Innensenator: Wo ist das neue Arbeitszeitmodell und die neue Arbeitsstruktur für Feuerwehr, Polizei, für Vivantes und für die Schulhausmeister? Wo ist es zum 1. Januar 2009? –

Ich glaube nicht, dass das alles ohne zusätzliche Stellen umsetzbar ist. Diese Stellen haben Sie aber in Ihren Etatansätzen nicht verankert und auch im Parlament nicht beschlossen. Das heißt, Sie müssen mit dem vorhandenen

Personal auskommen. Jeder einzelne Mitarbeiter, jede einzelne Mitarbeiterin sowohl bei der Polizei wie auch bei der Feuerwehr wird in vielen Bereichen sieben Stunden pro Monat weniger arbeiten. Wir werden sehen, wie sich das organisatorisch umsetzen lässt. Ich habe schwere Bedenken.

Das heißt, der Senat ist weiterhin in der Bringeschuld. Ich glaube, das ist das Problem in Ihrem Antrag, Herr Jotzo. Wir müssen schauen, dass wir nicht in eine Situation kommen wie bei den Ärzten in den öffentlichen Krankenhäusern, die mittlerweile alle so weit sind, dass sie sogar länger arbeiten wollen, weil sie erst damit zu einer vernünftigen Einkommensstruktur kommen. Ihr Antrag, der ein bisschen in diese Richtung geht, könnte dazu führen, dass wir Ende des Jahres in der Situation sind, dass die betroffenen Feuerwehrleute nicht richtig glücklich darüber sind, wenn diese Mehrarbeit wieder abgeschafft würde. Das, finde ich, darf nicht der Effekt dieser Debatte sein. Deshalb muss man sich über die Wirkung des Antrags im Ausschuss intensiv unterhalten. Klar ist aber, so, wie die Regelung jetzt ist, kann sie nicht mehr lange bleiben.

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Herr Kollege Schruoffeneger! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Hauptausschuss. Widerspruch gegen diese Überweisung höre ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4 e:

Beschlussempfehlung

Runder Tisch „Prostitution“

Beschlussempfehlung WiTechFrau Drs 16/1195 Antrag der Grünen Drs 16/0540

Das ist die Priorität der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 15. – Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD in Person von Frau Bayram. – Bitte schön, Frau Bayram, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem Thema Runder Tisch Prostitution, Wohnungsbordelle, da es in einigen Bezirken nicht gelingen will, das geltende Recht so anzuwenden, dass die Leute, die davon betroffen sind, damit leben können.

Das Ganze geht auf eine Gesetzesinitiative der seinerzeit rot-grünen Bundesregierung zurück. Dort hatten wir die