Protokoll der Sitzung vom 28.02.2008

Das Ganze geht auf eine Gesetzesinitiative der seinerzeit rot-grünen Bundesregierung zurück. Dort hatten wir die

Änderung des Prostitutionsgesetzes auf den Weg gebracht. Da ging es darum, die Bedingungen zu schaffen, dass Frauen im Prostitutionsgewerbe nicht mehr der Ausbeutung und dem Zwang ausgesetzt sind, sondern dass die Anerkennung der Prostitution als einer legalen Dienstleistung es den Frauen ermöglicht, nach dem in unserem Privatrecht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit selbst zu entscheiden, ob, wann und mit wem sie Verträge über sexuelle Dienstleistungen eingehen oder auch nicht. Sie sollen selbstbestimmt ihre Entscheidungen treffen können. Das haben wir seinerzeit mit der Gesetzesänderung gewollt. Dies ist uns Sozialdemokraten auch heute wichtig. Wir werden es nicht dulden, dass unter dem Vorwand, das Baurecht einhalten zu wollen, in Wirklichkeit alte Vorurteile und Klischees bedient werden.

[Beifall bei der SPD und den Grünen]

Es geht uns darum, dass unter bestimmten Kriterien betriebene Wohnungsbordelle, gerade weil sie nicht stören, auch selbst nicht gestört werden, dass sie in Ruhe und mit Rechtssicherheit ihr Gewerbe betreiben können.

Ich will hier in dem Zusammenhang insbesondere auf die CDU hinweisen, die in einigen Bezirken eben das verhindert. Dabei habe ich einmal nachgelesen, dass es in dem Wahlprogramm der Berliner CDU heißt, dass sie den „Schutz des Eigentums als Pfeiler einer liberalen Gesellschaft erachtet“. Dieser Pfeiler, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wird von Ihren eigenen Parteifreunden in den Bezirken nicht nur gering geschätzt, sondern auch bewusst beschädigt. Liebe Frau Görsch! Ich will gerade an Sie als Frau appellieren, die für sich in Anspruch nimmt, wirtschaftsfreundlich zu sein: Wirken Sie doch auf Ihre Kolleginnen und Kollegen ein, endlich Abstand davon zu nehmen, auf anonyme Anzeigen und auf Zuruf Nutzungsuntersagungen zu erlassen und mit der Existenz von Menschen zu spielen!

[Beifall bei der SPD, der Linksfraktion, den Grünen und der FDP]

Gemäß § 79 Bauordnung von Berlin kann die Nutzung untersagt werden, wohlgemerkt sie muss nicht, sie kann, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Die Behörden vor Ort sind deswegen in der Pflicht, dieses vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen auch tatsächlich auszuüben. Dafür ist es erforderlich, dass sie sich mit den tatsächlichen Umständen beschäftigen und nicht einfach darauf abstellen, dass die Nutzung untersagt wird, unabhängig davon, ob es sich dabei um störende oder nicht störende Gewerbebetriebe handelt. Man hat manchmal sogar den Verdacht, das sei nach dem Motto, kann mir das vielleicht schaden, wenn Mädchen können wie sie wollen.

In diesem Zusammenhang will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir im Ausschuss eine Anhörung hatten, wo Frau von Galen darauf hingewiesen hat, dass gerade der Aspekt des Eigentums dazu verpflichtet, das Baurecht in dem Kontext zu erkennen. Wenn Sie, so wie Sie behaupten, sich dem Eigentum verpflichtet fühlen, müssten Sie gerade das Eigentum schützen und dürfen insoweit nicht einfach mir nichts, dir nichts untersagen.

Sie können Genehmigungen in den Bezirken erteilen. Das hat auch der Kollege Dr. Otto in einem Gutachten nachgewiesen. Die Betroffenen erwarten zu Recht, dass wir jetzt handeln. Wir werden von den Nutzungsuntersagungen betroffenen bzw. bedrohten Menschen die von ihnen zu Recht eingeforderte Rechtssicherheit geben müssen. Wir stehen nach wie vor zu unserem Wort. Wir erwarten, dass der Senat von Berlin bald berlinweit einheitliche Handlungsempfehlungen entwickelt, die dazu führen, dass insbesondere sogenannte Wohnungsbordelle, soweit sie nicht stören, zugelassen werden. – Danke schön!

[Beifall bei der SPD, der Linksfraktion, den Grünen und der FDP]

Danke schön, Frau Kollegin! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nunmehr die Kollegin Kofbinger das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal, liebe Frau Bayram, freue ich mich sehr, dass ich nicht wieder mit einer Standardfloskel wie „ich muss leider Wasser in den Wein gießen“ beginnen muss, sondern dass ich Ihnen da nur beipflichten kann. Ich habe gerade auch heftig applaudiert. Im Prinzip könnte ich jetzt die gleiche Rede halten, die Sie gehalten haben, aber ich werde das nicht tun.

Ich freue mich jedenfalls sehr, dass wir uns heute mit dem Thema Prostitution beschäftigen, allerdings unter einer anderen Prämisse, als wir das normalerweise tun. Wir reden heute nicht über moralische Vorbehalte, sondern über das Bundesbaugesetz und die Baunutzungsverordnung. Dazu komme ich als Frauenpolitikerin selten. Aber wir reden darüber auch im Zusammenhang mit der besonderen Betriebsform der Wohnungsbordelle und darüber, welche Probleme sich daraus ergeben. Nötig wurde dieser Tagesordnungspunkt, weil in Berlin – ich benenne sie ganz klar – in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg die dort tätigen CDU-Baustadträte diese Gesetze anwenden, um überdurchschnittlich häufig Wohnungsbordelle zu schließen. Das bestätigt auch die Antwort auf meine Kleine Anfrage von Februar letzten Jahres.

[Beifall von Markus Pauzenberger (SPD)]

Wir stellten daraufhin den Antrag, einen Runden Tisch zu diesem Thema einzurichten, an dem sich alle Beteiligten über eine berlinweite einheitliche Regelung verständigen sollen. Darüber möchte ich gerne reden, weil ich selten das Vergnügen habe, dass unseren Anträgen von der Koalition, wenn auch in Form eines Änderungsantrags von Ihnen, zugestimmt wird.

Um es gleich vorwegzunehmen, ich finde nicht, dass Prostitution ein Beruf wie jeder andere ist, aber es gibt auch keinen Anlass für zwei Stadträte in Berlin, eine Art Hexenjagd auf Wohnungsbordelle zu veranstalten.

[Beifall bei den Grünen, der SPD, der Linksfraktion, und der FDP]

Diese Wohnungsbordelle liegen in sogenannten Wohn- und Mischgebieten. Sie sollen nun in Gewerbegebiete abgedrängt werden, so möchte ich das nennen, auch wenn das die zuständige Stelle vom Landeskriminalamt für groben Unfug hält. Denn erst durch die Abschiebung in die Gewerbegebiete kommt es zur sogenannten milieubedingten Kriminalität, die wiederum von den Baustadträten von den Wohnungsbordellen in Wohn- und Mischgebieten behauptet wird. Wir sind also in einer absurden Situation. Es stimmt, dass Prostitution als Gewerbe in der Baunutzungsverordnung oder im Bundesbaugesetz nicht ausdrücklich genannt wird, aber es gibt auch noch andere Gesetze, die zu beachten sind.

Sie haben es schon gesagt, das ist das Prostitutionsgesetz zum Beispiel, das Prostituierte seit 2002 aus der Illegalität und der Kriminalisierung herausgeholt hat. Seitdem sind Gewerbeanmeldungen von Bordellen überhaupt erst möglich. Wenn man das Prostitutionsgesetz und den Willen des Gesetzgebers ernst nimmt, nämlich die rechtliche Stellung der Prostituierten zu verbessern, sollte man annehmen, dass gerade die kleinen, von Frauen geführten Bordelle den fehlenden Rechtsschutz erhalten hätten. Genau das jedoch ist in den genannten Bezirken nicht der Fall. Es fällt ins Auge, dass die anderen Bezirke diese Probleme nicht haben. Wir fragen uns, weshalb dem so ist. Wir sehen Prostitution nicht unkritisch und undifferenziert. Unsere grüne Stadträtin, Martina Schmidhofer, hat schon im letzten Jahr gemeinsam mit dem SPDStadtrat Schulte Standards für Bordelle entworfen und der Presse vorgestellt. Wir wollen einen Bordell-TÜV, damit es Mindeststandards in den Bereichen Gewerberecht, bauliche Ausstattung, Gesundheitsvorsorge und bei der Zusammenarbeit mit den Behörden gibt.

Unabhängig davon, was man persönlich davon hält: Prostitution und Bordelle gehören zu Berlin wie zu jeder anderen Großstadt auch. Berlin war immer liberal, Berlin hatte nie Sperrbezirke, weder im Osten noch im Westen. Bordelle haben sich immer überall frei angesiedelt, wenn man das so sagen will. Bevor es das Prostitutionsgesetz gab, hat es keine Probleme damit gegeben. Auch damals gab es das Baurecht und die Baunutzungsverordnung. Man hat großzügig darüber hinweggesehen. Erst seitdem es das Prostitutionsgesetz gibt, ist den Menschen in den Bauämtern aufgefallen, dass es wahnsinnig viele Bordelle in Berlin gibt. Wir haben jetzt die aberwitzige Situation, dass sogenannte Wohnungsbordelle in den meisten Bezirken mit dem Verweis genehmigt werden, in der Baunutzungsverordnung stehe nichts über Bordelle, in zwei Bezirken hingegen werden sie genau mit diesem Verweis geschlossen. Das ist aus meiner Sicht untragbar.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion und der FDP – Beifall von Canan Bayram (SPD)]

Dieser Zustand ist für die Betroffenen untragbar, die zu Recht um ihre Existenz fürchten, aber auch für Berlin, das sich mit seiner kleinkarierten Auslegung des Gesetzes zum Gespött im gesamten Bundesgebiet macht. Man oder „frau“ stelle sich vor: Berlin wird zum Gespött von Meppen oder Peppinghausen. Das darf nicht geschehen!

[Heiterkeit]

Frau Kollegin! Können Sie bitte zum Schluss kommen!

Ich komme zu meinem letzten Satz. – Wir brauchen dringend einheitliche Regelungen für ganz Berlin. Der erste Schritt ist, dass sich alle an einen Tisch setzen und ernsthaft und lösungsorientiert miteinander reden. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zum Antrag Runder Tisch Prostitution.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion und der FDP]

Danke schön, Frau Kollegin Kofbinger! – Jetzt hat Frau Baba für die Linksfraktion das Wort. – Bitte schön, Frau Baba!

Danke, Herr Präsident! – Meine Herren! Meine Damen! Bekanntlich gilt Prostitution als das älteste Gewerbe der Welt.

[Özcan Mutlu (Grüne): Das stimmt!]

Prostitution ist in allen Kulturkreisen zu finden, wobei die Gesellschaft immer noch zwischen Achtung und Ächtung schwankt. Seit 2002 gilt nun das Prostitutionsgesetz. Das war sicher ein erster Schritt in die richtige Richtung, Prostitution endlich der gesellschaftlichen Wirklichkeit anzupassen, und vor allem nicht mehr in das halblegale oder kriminelle Milieu zu verdrängen und Prostituierten einen gesetzlichen Schutz zu gewährleisten, damit sie sich gegen Gewalt, Erpressung und Diskriminierung wehren können. Das war richtig und wichtig. In diesem Punkt darf es kein Zurück geben.

Heute geht es darum, die Durchsetzung des Prostitutionsgesetzes abzusichern, denn das droht jetzt an verwaltungsrechtlichen Hürden und an Rechtsunsicherheit zu scheitern. Konkret haben wir es hier mit dem Novum zu tun, dass sogenannte Wohnungsbordelle, die jahrzehntelang unter rechtswidrigen Umständen bekannt waren und geduldet wurden, ungestört und nicht störend sowie oft unbemerkt von den Nachbarn existiert haben, nun in mehre

ren Bezirken von Schließung beziehungsweise Nutzungsuntersagung bedroht werden. Das ist ein Paradoxon und negiert die Intention des Prostituiertengesetzes. Dies führt zu einer Rechtsunsicherheit insbesondere bei bereits seit Jahren bestehenden Betrieben, die sich nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes, das eine Verbesserung der Rechtsstellung der Prostituierten zum Ziel hatte, aus der rechtlichen Grauzone herausbewegt haben und offiziell als Bordelle angemeldet worden sind.

Ich gehe nach wie vor davon aus, dass fraktionsübergreifend Einigkeit darüber herrscht, dass niemand ein Interesse daran hat, dass Prostitution in dunkle Ecken abgedrängt wird, wo sie nicht mehr kontrollierbar ist und wo die Prostituierten größere Gefahr laufen, beispielsweise ausgebeutet oder Gewalt ausgesetzt zu werden. Wozu ich noch bemerke: Bei aller Einigkeit – darauf ist schon hingewiesen worden –, die wir auf der abstrakten Ebene haben, gibt es auch bei der jetzigen Rechtslage Möglichkeiten, das Verwaltungshandeln auf der bezirklichen Ebene unterschiedlich auszugestalten. Es gibt Bezirke, die das Thema wesentlich liberaler und mehr im Sinne des Prostitutionsgesetzes und im Interesse der Frauen, die in Wohnungsbordellen arbeiten, handhaben, und andere Bezirke, in denen insbesondere CDU-Stadträte dafür zuständig sind, die das wesentlich restriktiver auslegen. Es gibt also auch jetzt schon andere Möglichkeiten. In Berlin soll es auch weiterhin keinen Sperrbezirk geben. Deshalb fordern wir mit unserer Beschlussempfehlung, im Rahmen der vorgesehenen Gespräche auf Senatsebene mögliche Spielräume auszuloten, sodass es zu einer einheitlichen Handhabung im Sinne des Prostitutionsgesetzes kommt.

Ich halte in diesem Zusammenhang die Haltung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für zu zurückhaltend. Sowohl die Baunutzungsordnung als auch die Bauordnung erwähnen Prostitution nicht ausdrücklich. Vom Regelzusammenhang her betrachtet wären bordellartige Betriebe in Wohn- und Mischgebieten zulässig. Unter dem Vorbehalt eines weiter ungestörten und nicht störenden Betriebs sowie einer Einzelfallprüfung im Fall des Auftretens von Beschwerden sollte eine grundsätzliche Zulässigkeit von Wohnungsbordellen möglich sein. Dazu bedarf es jetzt einer einheitlichen Verfahrensweise in Berlin. Dies intendiert der Antrag, und dafür bitten wir um Ihre Zustimmung. – Danke!

[Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und den Grünen]

Danke schön, Frau Kollegin Baba! – Für die CDUFraktion hat nunmehr die Kollegin Görsch das Wort. – Bitte schön, Frau Görsch!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn die gute Nachricht für die Grünen: Meine Fraktion und ich persönlich begrüßen die Einrich

tung eines Runden Tisches Prostitution. Dies jedoch nicht nur zum Thema Wohnungsbordelle, vielmehr ist es sinnvoll und längst überfällig, die zahlreichen Probleme bei der Prostitution, sofern sie Politik und Verwaltung betreffen, mit den Gremien zu beraten und nach Lösungen zu suchen.

Frau Baba! Sie haben bereits eine Oppositionsrede gehalten, jetzt kommen einige Lösungsvorschläge. Der Runde Tisch sollte nicht nur die Aufgabe haben, sich um die Wohnungsbordelle zu kümmern, weil es bei diesem Thema gerade brennt. Es brennt deshalb, weil die gesetzlichen Grundlagen keine einheitliche Handhabung gewährleisten. Eine offene Frage ist beispielsweise, wie in Berlin Genehmigungspflicht, Bauplanungsrecht und Wirtschaftsrecht nach dem Erlass des Prostitutionsgesetzes umgesetzt werden. Hier muss schnellstens Rechtssicherheit hergestellt werden. Frau Bayram, Sie werfen Eigentumsschutz und Baurecht ein wenig durcheinander.

[Canan Bayram (SPD): Wieso das denn?]

Wir können nachher noch gern darüber diskutieren, Frau Bayram, ich bin für jede Sache offen.

Ich habe versucht zu verstehen, was hinter dieser jahrelangen Untätigkeit des Senats steht. Das Prostitutionsgesetz gibt es seit 2002. Wir haben 2008 – sechs untätige Jahre. Und sieben Jahre regieren Sie. Dem Senat liegen noch nicht einmal verlässliche Daten vor, z. B. über zurzeit tätige Wohnungsbordelle. Sind es 400, sind es 1 000, worüber wir hier reden? Über welche Größenordnung reden wir überhaupt? Der Senat sah bis jetzt keinen Handlungsbedarf, überließ es den Bezirken, mit dem Problem allein fertig zu werden. Denn diese kennen schließlich ihren Kiez, und es ist nach Aussagen der Senatoren Bezirksrecht.

Grundsätzlich stehen Baunutzung, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder das allgemeine Ordnungsrecht als Rechtsverordnung zur Verfügung. Da muss es doch rechtlich Möglichkeiten für den Senat geben, gemeinsam mit den Bezirken zu handeln. Die erste große Runde mit den Bezirken, den Betroffenen und den Verbänden hat am 18. Dezember vergangenen Jahres endlich stattgefunden. Ergebnisse sind dem Parlament leider nicht bekannt, aber die Zuständigkeiten sind hoffentlich geklärt und Handlungsbedarf festgestellt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen und für alle Bezirke zu vereinheitlichen, ist schließlich Senatsaufgabe. Und Sie sind seit sieben Jahren an der Regierung.

Die Bezirke und der Runde Tisch können und müssen beratend mitwirken. Das begrüßen wir. Wir können nicht die rechtlichen Grundlagen dafür festsetzen, auch nicht am Runden Tisch.

[Canan Bayram (SPD): Die Stadträte müssen handeln!]

Unter anderem sind Kriterien und Mindeststandards bei der Festsetzung der rechtlichen Voraussetzungen unbedingt zu beachten. Erstens: Nutzungsänderung und Gewerbeanmeldung sind Grundvoraussetzungen für die

Anmeldung des Gewerbes. Zweitens: Negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld sind auszuschließen. Drittens: Gewerberechtliche Instrumente mit Kontrollmöglichkeiten bei der Betätigung sexueller Dienstleistungen sind effizient zu gestalten. Und viertens, was ganz besonders wichtig ist, ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Wohngebiet. Das muss gewährleistet werden. – Das sind nur wenige Grundvoraussetzungen, die der Runde Tisch als mitberatendes Gremium beschließen kann.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Ich glaube, nur die Errichtung eines Runden Tisches oder sonstige Lobbyarbeit reichen für legale, gesetzliche Reformen auf diesem Gebiet nicht aus. Hier ist der Senat gefordert. Lesen Sie den Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes! Da ist noch viel zu tun, Herr Wowereit. Er hat sich schon verabschiedet? Na, dann die Senatoren. Legen Sie uns ebenfalls einen Bericht über die Auswirkungen in Berlin vor! Dann hat sich die Priorität am heutigen Tag als ein guter Anfang schon gelohnt, und wir werden nicht nochmals sechs Jahre brauchen, um etwas rechtlich festzusetzen.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Danke schön, Frau Kollegin Görsch! – Nun hat für die Fraktion der FDP der Kollege Lehmann das Wort. – Bitte schön, Herr Lehmann!