Beschlussempfehlungen StadtVerk und Haupt Drs 16/1229 Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/1092
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen mehrheitlich die Annahme mit neuem Berichtsabgabetermin 30. September 2008, im Fachausschuss gegen die FDP bei Enthaltung der CDU und im Hauptausschuss gegen die Stimmen von CDU und FDP. Wer der Drucksache 16/1092 mit neuem Berichtabgabetermin zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen gibt es keine. Damit ist dem Antrag stattgegeben.
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2006 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Fraktion der Grünen sowie der CDU und FDP ist dies angenommen.
Im September 2007 hat die rot-rote Koalition einen Antrag zur Änderung des Schul- und Kindertagesförderungsgesetzes eingebracht. In der Zwischenzeit wurde das Gesetz in mehreren Ausschüssen beraten und beschlossen. Seit dem 17. Januar 2008 liegt die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses vor, seither liegt diese Beschlussempfehlung im Hauptausschuss. Leider kann sich die Koalition nicht einigen. Sie kann sich nicht einigen, weil keiner von der Koalition bisher sagen kann, wie diese Maßnahme finanziert werden soll. Anscheinend haben etliche Abgeordnete der Koalition ihre Hausaufgaben nicht emacht. g Ziel der Gesetzesänderung ist, die vorschulische Sprachförderung zu stärken. Im Grundsatz haben wir kein Problem damit – ganz im Gegenteil. Wir freuen uns, dass viele unserer Forderungen wie die Ausweitung der Sprachförderung auf 12 Monate oder die Geschwisterregelung als neues Grundschulaufnahmekriterium im Gesetz festgeschrieben werden sollen. Leider kann sich die Koalition nicht entscheiden und lässt das Vorhaben im Hauptausschuss schmoren. Dabei ist es zwingend, das Gesetz endlich zu beschließen, damit Änderungen rechtzeitig greifen können und zum kommenden Schuljahr in Kraft treten. Im Mai muss nämlich die Sprachstandserhebung der Schulanfänger/-innen stattfinden, die im Schuljahr 2009/10 schulpflichtig werden. Es ist jetzt Ende Februar. Wann wollen Sie die Kitas und Schulen endlich darauf vorbereiten?
Wir alle wissen wie notwendig und wichtig Sprachförderung ist. Deshalb wollen wir nicht länger warten. Deshalb haben wir als Folge der Anhörungen im Bildungsausschuss die beiden Anträge: „Evaluation und Weiterentwicklung der Sprachförderung in Kitas und Schulen“ und „Sprachförderung in Kitas und Grundschulen verbessern und intensivieren“ im Parlament eingebracht. Wir wollen, dass die Sprachförderung in Berlin intensiviert und verstärkt wird. Wir wollen, dass Sprachfördermittel tatsächlich bei den Kindern und Schülern ankommen, die dieser Förderung bedürfen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Lehrerstunden für die für Sprachförderung, z. B. DaZStunden, vor Ort in den Schulen aus Not zweckentfremdet und als Vertretungsreserve verwendet werden. Wir wollen, dass die bestehenden Sprachfördermaßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Effizienz evaluiert werden. Es kann doch nicht sein, dass seit Jahren Mittel für die Sprachförderung bereitgestellt werden, aber niemand ernsthaft die Wirksamkeit der Maßnahmen untersucht.
Das Ziel muss sein, die bestehenden Maßnahmen zu verbessern und effektiver zu machen. Die jährlichen Sprachstanderhebungen und die Vergleichsarbeiten zeigen, wie notwendig eine Evaluierung der Maßnahmen ist. Ziel muss sein, dafür Sorge zu tragen, dass alle Sprachfördermittel bei den Kindern mit Sprachdefiziten ankommen. Wir wollen auch die Eltern in die Sprachförderung einbeziehen. Wir wollen die Eltern dazu befähigen und sie dabei unterstützen, dass sie ihren Kindern helfen können. Wir wollen verhindern, dass durch die Hintertür eine Kürzung der Sprachfördermittel vorgenommen wird. Erst kürzlich hat der Bildungssenator den Schulen, die einen höheren Anteil an Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund von über 40 Prozent haben, die Lehrerstunden für kleinere Klassenfrequenzen gestrichen. Das ist der falsche Weg Herr Zöllner!
Sicherlich ist es richtig, auch Kindern ohne Migrationshintergrund, also deutschen Kindern, Sprachfördermittel zur Verfügung zu stellen. Das haben wir immer schon gesagt. Sie können aber ohne zusätzliche Sprachfördermittel diese Kinder nicht fördern. Durch Umschichtung und Umstrukturierung in diesem Bereich schaden Sie der Sache. Damit treffen sie nur die Schulen in sozial benachteiligten Gebieten, die diese Förderung bitter nötig haben. Was Not tut, ist die Verstärkung der Sprachförderung. Mit einer Deckelung der Mittel kommen wir auf keinen Fall weiter. Wir bieten Ihnen mit den beiliegenden Anträgen unsere Hilfe an. Setzen wir uns gemeinsam für eine bessere Sprachförderung aller Schülerinnen und Schüler in dieser Stadt ein!
Wir diskutieren heute das Thema „Sprachförderung in Kitas und Grundschulen verbessern und intensivieren“. Wir alle wissen, dass die Sprache eine wesentliche Grundlage für den Bildungserfolg im Allgemeinen und für den guten Start in der Grundschule im Besonderen darstellt. Die Sprachförderung der Kinder ist ein großes Anliegen der Koalition. Aus diesem Grund sehen wir dieses Thema als ein kontinuierliches Thema in den unterschiedlichen Bildungsetappen der Kinder. Wir haben vieles in den letzten Jahren angestoßen. Die Sprachförderung ist ein wesentlicher Bestandteil des „Berliner Bildungsprogramms" in den Kindertageseinrichtungen. Wir haben das Sprachlerntagebuch in den Kitas eingeführt und verbindliche Qualifizierungsmaßnahmen verankert. Diese Ansätze sind bundesweit anerkannt und andere Länder orientieren sich an uns.
Wesentliche Bereiche Ihres Forderungskatalogs sind in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen bereits in vielen Teilen umgesetzt. Dies gilt etwa für die Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Bereich der Sprachförderung, die wir verstärkt haben, aber auch für die Verbreitung aktueller Beispiele guter fachlicher Praxis. Anderes liegt in der Verantwortung der Träger, etwa die Einstellung von muttersprachlichen Erzieherinnen und Erziehern oder der Einsatz spezieller Sprachfördermaterialien. Allerdings informiert der Senat die Träger über ent
sprechende Materialien zum Beispiel im Rahmen der Handreichung zum Sprachlerntagebuch. Es gibt aber auch Forderungen, die wir nicht erfüllen können. Eine komplette Abschaffung des Antrags- und Bedarfsprüfungsverfahrens ist zurzeit nicht möglich. Wir haben aber im Rahmen der Beratung des Gesetzes zur vorschulischen Sprachförderung einen Teil Ihrer Anregungen, die sich auch aus der Anhörung ergeben haben, schon aufgenommen.
So wollen wir die Familien mit unter dreijährigen Kindern anschreiben und sie auf ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz aufmerksam machen. Außerdem sollen sie einen Antrag auf einen Kitaplatz und Listen der Kitas im Umfeld zugesandt bekommen. Wir finden dies wichtig, um bestehende Hemmschwellen abzubauen. Wir möchten dass die Jugendämter ihre Beratungsfunktion den Eltern gegenüber umfassend wahrnehmen. Bleibt nur noch der Bereich der Elternarbeit: Nach meinen bisherigen Ausführungen wird es Sie nicht wundern, dass auch hier Forderungen im Wesentlichen erfüllt sind. Lediglich das mehrsprachliche Informationsmaterial über die Sprach- und Integrationskurse steht noch nicht zur Verfügung. Es befindet sich jedoch in Vorbereitung.
Wer den Antrag etwas genauer betrachtet und ihn mit alten Anträgen vergleicht, wird sich nicht wundern, dass vieles bereits verwirklicht wurde. Schließlich entspricht der Antrag in weiten Teilen einem Antrag aus dem Februar 2006. Die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, haben sich in Teilen gewandelt. Diesen Herausforderungen wollen wir z. B. mit dem Gesetz zur vorschulischen Sprachförderung begegnen. Den Gesetzentwurf haben wir gemeinsam konstruktiv im Ausschuss begleitet und diskutiert.
Damit wäre ich bei ihrem zweiten Antrag zur Evaluation und Weiterentwicklung der Sprachförderung. Wie Sie sicher wissen, ist es bereits seit Längerem geplant, die Umsetzung der Sprachförderung zu evaluieren. Die interne Evaluation läuft in den Einrichtungen schon. Wir haben hierfür nicht nur Gelder im Haushalt bereitgestellt. Die von Ihnen benannten Punkte werden dabei sicherlich berücksichtigt werden. Die externe Evaluation soll 2009 beginnen. Sie wird uns wichtige Erkenntnisse für die weitere Verbesserung der Sprachförderung bringen, damit für alle Kinder in unserer Stadt die Chance auf Teilhabe durch Bildung erfüllt wird – ein Ziel, das uns alle einen sollte.
33 Prozent aller Berliner Schülerinnen und Schüler in der Schulanfangsphase sprechen Deutsch nicht als Muttersprache. Die meisten Kinder mit Migrationshintergrund sind darauf angewiesen, Deutsch in Wort und Schrift in der Schule zu lernen. In vielen Einwandererfamilien und in Wohnnachbar
Diese Erkenntnis ist allerdings nicht neu – höchstens für den Senat und der rot-roten Regierungskoalition. Seit Beginn dieser Legislaturperiode ist die CDU-Fraktion, zusammen mit der FDP und den Grünen dafür eingetreten, in den Kita und Grundschulen Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Reformen ermöglichen.
um dann mit einem eigenen Antrag „Neuregelung der Sprachförderung vor Schuleintritt“ den Senat zu beauftragen, zu berichten, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit die verpflichtenden Reformvorhaben der roten Regierung umgesetzt werden können.
Der Senator hat in seiner sehr objektiven und frischen Art auch tatsächlich diesen Auftrag ernst genommen und die Chance genutzt, einen ersten qualitativen Schritt zur Sprachförderung einzuleiten.
Noch bevor dem Parlament der Bericht zum Antrag der Regierungsfraktion vorgelegt wurde, stellte der Senat dem Parlament eine absolut notwendige Verbesserung der Sprachstandfeststellung und der darauf folgenden Sprachförderungsmaßnahmen in der Drucksache 16/794 Gesetz zur vorschulischen Sprachförderung vor.
Doch die Hoffnung, an den Ideologen und den Buchhaltern in den Parteien vorbeizukommen, war nur von kurzer Freude. Die Beratung im Bildungs- und Familienausschuss wurde mehrfach vertagt. Endlich, im Januar, kam es dann zu einem positiven Beschluss. Doch der Hauptausschuss findet seit sechs Wochen keine Zeit, sich mit dieser Vorlage zu beschäftigen. Auch heute kann das Parlament über die Sprachstandfeststellung mit zusätzlichen Sprachförderung nicht positiv entscheiden, weil der Hauptausschuss einfach vergessen hat, diesen vertagten Punkt auf die gestrige Tagesordnung zu nehmen.
Dabei ist dieser kleine Verbesserungsschritt nur ein winzig kleiner Baustein, der notwendig ist, um von der Sprachlosigkeit – oder Sprachunkultur, wie bei verschieden Senatsmitglieder – wieder zur kommunikativen und an der Gesellschaft teilhabenden Sprache zu führen.
Die bessere Verzahnung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, so wie in unserem Antrag Drucksache 16/1113 im Plenum am 14. Februar debattiert, muss eben
falls in diesen Prozess mit einbezogen werden. Es müssen die Erzieherinnen und Lehrkräfte besser auf diese neuen Aufgaben vorbereitet werden. Die Lerngruppen müssen kleiner und ausreichende Räumlichkeiten für pädagogisch anspruchvolle Konzepte müssen zur Verfügung gestellt werden. Und natürlich müssen Erfahrungen dokumentiert und analysiert werden, damit die notwendige Nachsteuerung schnell und effizient möglich wird. Erst wenn die Lernvoraussetzungen stimmen, kann das Lernen für die Kinder in einer Regelklasse erfolgreich sein. Vergleichbare Bildungschancen, die Möglichkeit einer Schullaufbahn, die später einmal im Abitur mündet, erfordern sehr frühe Unterstützung.