Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Vereinheitlichung der Ämterstruktur in der Berliner Verwaltung gemeinsam mit den Bezirken zu gewährleisten, dass
die bewährten bezirklichen Jugendämter in ihrer zweigliedrigen Verfasstheit aus Verwaltung und Jugendhilfeausschuss erhalten bleiben,
die Jugendhilfeausschüsse als demokratisches Beteiligungsgremium für Kinder und Jugendliche, freie Träger und alle Bürgerinnen und Bürgern zur Durchsetzung von Kinder- und Jugendrechten gestärkt werden,
die einheitliche Zuständigkeit und Gesamtverantwortung der Jugendämter als eigenständige Organisationseinheit für alle im SGB VIII beschriebenen Aufgabenbereiche gewahrt wird,
die Jugendämter als in allen Bezirken eindeutig identifizierbare Fachbehörde für Bürgerinnen und Bürger und kooperierende Träger, Behörden und Institutionen gesichert und damit die Voraussetzungen für ein stadtweit gleichwertiges Angebot an Kinder- und Jugendhilfeleistungen gesichert werden und
die Jugendämter im Rahmen aller Initiativen zur Sicherung des Kinderschutzes als Koordinierungsinstanz und fachliche Anlaufstelle etabliert und entwickelt werden.