Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer! – Das Wort für eine Kurzintervention hat der Abgeordnete Esser!
Werter Herr Meyer! Weil Sie noch einmal damit angefangen haben, es sei ein finanzpolitischer Schnellschuss. Wir – der Kollege Schruoffeneger und ich – sind nun nicht
gerade für unseriöse Schnellschüsse in Haushaltsfragen bekannt, deshalb will ich es Ihnen noch einmal zu erklären versuchen:
Wir haben erstens in den Haushaltsberatungen beantragt, das Sondervermögen im Haushalt zu verankern. Das ist abgelehnt worden. Wir lassen nicht locker und sagen: Wir tun es jetzt ex post aufgrund der Erfahrung, dass jedes Jahr etwa bis zu 100 Millionen € Investitionsmittel nicht untergebracht werden können, weil die Investitionsraten nicht laufen, weil die Planungen nicht fertig sind, vielleicht manchmal auch aus Absicht für den Haushaltsabschluss.
Nun, Herr Buchholz und Herr Meyer, gibt es zwei Möglichkeiten. Wir stellen uns den Fall vor, ich hätte 100 Millionen € Investitionsmitteln nicht beansprucht. Ich kann sie in den Haushaltsabschluss laufen lassen, wo sie untergehen und sich bei einem ausgeglichenen Haushalt in 100 Millionen € Tilgung umsetzen oder
ich kann sie in dieses Sondervermögen packen, wo sie sich in sinkende Bewirtschaftungs- und Energiekosten umsetzen. Ich, Herr Buchholz, stehe dazu, dass ich im finanzpolitischen und umweltpolitischen Sinn für die zweite Lösung bin und nicht für die erste: statt in die Tilgung in die energetische Sanierung, und über die Senkung der Bewirtschaftungskosten in die Haushaltssanierung. Das ist eine klare Alternative, wo man sich politisch entscheiden kann.
Zweiter Punkt: KfW-Kredite. Wir haben im Land Berlin ein Verbot von Neuverschuldung im Haushaltsgesetz. Niemand will das ändern. Sie haben scheinbar erst in der letzten Debatte im Plenum durch die Antwort des Finanzsenators begriffen, dass Sie deswegen für zusätzliche Maßnahmen im Haushalt keine KfW-Kredite aufnehmen können, weil Sie gar keine Neuverschuldung machen dürfen. Ich stehe dazu, für Investitionen, die sich selbst refinanzieren durch die Rückflüsse bei den Kostenersparnissen ähnlich wie beim Energiecontracting, einen – ich nenne das jetzt bewusst so – Schattenhaushalt um das Sondervermögen aufzumachen. Das ermöglicht, diese Kredite zu nehmen, statt in Ihrer Haltung zu verharren und der Absicht des Bundesgesetzgebers gar nicht folgen zu können, weil man den Kredit nicht aufnehmen kann. So macht es jede Kommune in einem Flächenland, die auch keine Kredite am Kreditmarkt aufnehmen kann, die aber jederzeit für ihre Schule bei der Landesregierung die Ausnahme beantragen kann, die KfW-Kredite zu nehmen, wenn sie die Wirtschaftlichkeit nachweisen kann.
Ja! – Dann habe ich den dritten Punkt. Ich habe einen Rückfluss, einen revolvierenden Fonds, der nicht dem Jährlichkeitsprinzip des Haushalts unterliegt und der nicht die Rückflüsse in die Gesamtverwendung macht. Deswegen ist es ein finanzpolitisch sehr sinnvoller Vorschlag.
Herr Esser! Sie beziehen sich in Ihrem Beitrag zu wenig auf Ihren Vorredner. Ihre Redezeit ist bereits beendet.
[Beifall bei der SPD – Gelächter bei der FDP – Christian Gaebler (SPD): Ist jetzt Schluss oder nicht?]
Ich bin dann auch fertig. – Wenn Sie z. B. die energetische Sanierung auf das SILB beschränken wollen, dann werden Sie genau an dieser Stelle der Kreditfähigkeit auch das SILB-Errichtungsgesetz ändern müssen, ganz im Sinne unseres Sondervermögens. Da bin ich ganz sicher.
Ich mache es auch kurz. – Herr Esser! Natürlich haben Sie sich in Ihrem Wortbeitrag auf meinen Wortbeitrag bezogen. Ich fand es interessant. Sie haben ganz am Anfang darauf hingewiesen, dass man es in der Tat so oder so sehen könne. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es in diesem Haus offensichtlich Fraktionen gibt, die der Auffassung sind, dass der Weg des Sondervermögens nicht der richtige ist. Dass Ihre Anträge in den Haushaltsberatungen abgelehnt wurden, mag bedauerlich sein, macht aber den Weg, den Sie jetzt eingeschlagen haben, aus unserer Sicht nicht richtiger. Deswegen, das als abschließender Satz von mir, werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordnete Meyer! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der FDP. Frau Senftleben hat das Wort. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Herren! Meine Damen! Im März 2007 hat die FDP-Fraktion bereits einen Antrag zum Thema „Hungernde Kinder“ hier eingebracht. Es hat eine heiße Debatte gegeben. Dass es unsere Fraktion war, die diesen Skandal thematisiert hat, hat in diesem Hohen Hause hier viele verwundert, ja sogar geärgert. Aber die FDP hat nicht lockergelassen. Wir haben dazu im Mai 2007 eine Große Anfrage gestellt. Wir können nur eines feststellen: Schlanke elfeinhalb Monate hat der Senat gebraucht, um diese Große Anfrage zu beantworten.
Wenn wir uns diese Antwort nun angucken, dann werden da Zahlen und Fakten genannt und Hoffnungen geäußert. Die von uns geforderten Berichte sind dem Senat nicht bekannt, auch nach elfeinhalb Monaten nicht. Von uns eingeforderte Zahlen liegen dem Senat nicht vor, selbst nach elfeinhalb Monaten nicht. Erstaunlich, erstaunlich! Ich kann nur sagen: Ein Hoch auf die Verwaltung!
In den Haushaltsberatungen Ende 2007 wurde beschlossen, das Schulessen zu subventionieren. Es hatte sich nämlich auch bei Rot-Rot herumgesprochen: Ein leerer Bauch studiert nicht gern, und ein leerer Kinderbauch erst recht nicht. – Ein Betrag von 3,8 Millionen € wie auch ein Härtefallfonds von 423 000 € wurden bereitgestellt, und es war – das will ich hier ganz klar sagen – der Wunsch des gesamten Hauses, hier so zu verfahren. Nun ist das Geld da, aber die Betroffenen haben immer noch nichts zu beißen. Ein dreifach Hoch auf die Verwaltung, auf den Senat und auf den Senator! Er sagte nämlich bereits im Januar auf die Frage des Kollegen Statzkowski nach der Umsetzung:
Ich setze auf eine möglichst zügige Umsetzung in den nächsten Monaten. Die notwendigen Voraussetzungen und Vorarbeiten sind geleistet.
Nun naht das Schuljahresende, sechs Monate sind ins Land gezogen, und zu beißen haben die Betroffenen immer noch nichts. Das macht in der Tat verdrossen. Dieser gesamte Vorgang ist ätzend und demonstriert die Haltung des Senats, die Haltung von Rot-Rot. Es geht hier nicht um Beton, es geht um unsere Kinder. Hier hat der Senat kläglich versagt, und zwar auf der ganzen Linie.
Wer jetzt glaubt, die Geschichte würde nun endlich zu einem guten Ende kommen, der irrt wieder einmal. Es geht nämlich jetzt noch um die Umsetzung. Herr Senator! Ich nehme Sie wieder beim Wort, denn es war Ihr Wunsch und Wille, dass die Eltern weiterhin die Verträge mit dem Caterer abschließen können und die Entscheidung über die Auswahl des Mittagessens vor Ort an den Schulen getroffen wird. Sie erinnern sich sicher an diese goldenen Worte. Sie wollten die Eigenverantwortung der Schulen berücksichtigen, Sie wollten sie stärken. Ich finde, das ist ein hehres Anliegen, aber auch Sie wissen inzwischen: Die Realität sieht anders aus. Hier hat wieder einmal die Bürokratie zugeschlagen, und das nicht zu knapp. Die Schulen können sich eben nicht mehr selbst den Caterer aussuchen, das machen jetzt die Bezirke. Sie haben richtig gehört: Die Bezirke befinden jetzt über den Caterer an der jeweiligen Schule. Das ist doch wohl der helle Wahnsinn, das muss doch jeder Blinde mit dem Krückstock erkennen!
Die Bezirke haben wirklich Besseres zu tun, als einen Caterer auszusuchen. Diese vorliegende Lösung ist bürokratisch und gängelt Eltern und Schulen. Das lehnen wir als Liberale ab. Wir haben immer dafür plädiert, das Geld direkt in die Verantwortung der Schulen zu geben, damit sie es selbst entscheiden können, denn sie werden es schon richtig machen.
Mit dieser einfachen und unbürokratischen Lösung hätten alle Schüler und Schülerinnen bereits spätestens zum 1. Februar etwas auf dem Teller gehabt.
Nun die letzte Frage an den Finanzsenator, der leider nicht da ist, aber er kann es ja nachlesen: Was macht der Finanzsenator eigentlich mit dem Rest? – Es bleiben jetzt noch 2,5 Millionen € übrig. Sie wurden bislang nicht ausgegeben. Steckt er sich den Rest in die Tasche und freut
sich im nächsten Jahr, schlägt sich auf die Schulter und sagt: Wie habe ich meinen Laden toll saniert? – Nein, Herr Senator Sarrazin – vielleicht bestellen Sie einen schönen Gruß, Herrn Zöllner –, hier erwartet unsere Fraktion etwas anderes.
Genau, Herr Vizepräsident, das wird er sein! – Hier erwartet unsere Fraktion, dass Sie die 2,5 Millionen € sinnvoll ausgeben, z. B. für Schulsanierung, vielleicht auch für ein Budget an die einzelnen Schulen. Sie, Herr Senator Zöllner, Herr Senator Sarrazin, haben beide etwas gutzumachen. Deswegen kann ich nur sagen: Tun Sie es! – Danke!