Zum Zeitpunkt der Ausgliederung gehen sämtliche Rechte und Pflichten der Stiftung Stadtmuseum Berlin in Bezug auf die Domäne Dahlem auf die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts Domäne Dahlem – Landgut und Museum über. Bis zum 31. Dezember 2008 erfolgt der Betrieb des Freilichtmuseums Domäne Dahlem mit allen Rechten und Pflichten weiterhin durch die Stiftung Stadtmuseum Berlin und den Förderverein.
Der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts Domäne Dahlem – Landgut und Museum werden die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Grundstücks- und Gebäudeflächen, soweit das Land Berlin verfügungsberechtigt ist, zur Nutzung überlassen, und zwar unentgeltlich bis zur Einführung einer generellen Vergütungsregelung für die Nutzung landeseigener Flächen. Dem Land Berlin obliegt für diese Grundstücke und Gebäude die Bauunterhaltung.