Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Antrag der Grünen Drs 16/1980

an StadtVerk und Haupt

Lfd. Nr. 44: Antrag

Planungsrecht für das Humboldt-Forum und sein Umfeld

Antrag der FDP Drs 16/1984

vorab an StadtVerk

Lfd. Nr. 44 A: Dringlicher Antrag

Behördenirrsinn stoppen – Berliner Gastronomie als gesamtstädtischen Wirtschaftsfaktor ernst nehmen!

Antrag der FDP Drs 16/1989

an StadtVerk (f), WiTechFrau und Haupt

Anlage 4

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

EU-Sozialpaket grundlegend überarbeiten

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, im Bund und gegenüber der Europäischen Union für eine grundlegende Überarbeitung des europäischen Sozialpakets einzutreten. Ziel des Sozialpakets muss sein, die soziale Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger durch die flächendeckende Einführung von sozialen Mindeststandards zu fördern. Bei der Formulierung der Mindeststandards ist gleichzeitig darauf zu achten, dass ein „Wettbewerb nach unten“ verhindert wird. Dazu gehört insbesondere:

1. Die Geltung sozialer Mindeststandards darf nicht durch Wettbewerbsregeln ausgehebelt werden. Der europäische Binnenmarkt muss ein Mindestmaß an sozialem Schutz für die Arbeitnehmer/-innen bieten. Um ruinösen Wettbewerb und Lohndumping zu verhindern, ist wegen der EuGH-Rechtsprechung dafür Sorge zu tragen, dass den Grundfreiheiten des EUVertrags kein Vorrang gegenüber Sozialstandards eingeräumt wird. Unter anderem ist eine klarstellende Revision der Entsenderichtlinie notwendig.

2. Bei den Sozialleistungen von allgemeinem Interesse muss das Arbeitspapier um die Feststellung ergänzt werden, dass Sozialdienste keine unternehmerischen Tätigkeiten im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts, sondern Ausdruck der Gemeinwohlverpflichtung des Staates sind. Sozialdienstleistungen bilden einen der Grundpfeiler der Europäischen Union, auf die sich das europäische Sozialmodell stützt und sichert auf diese Weise den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU. Die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, der Regionen und Kommunen für die Definition der Sozialdienstleistungen, der Art und Weise ihrer Organisation, ihrer Finanzierung, Bereitstellung und Kontrolle ist zu beachten.

3. Bei der Beratung der Richtlinie zu den Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung muss der vertraglich verankerten Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung im vollen Umfang Rechnung getragen werden. Es bleibt daher in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, sowohl die Definition von ambulanter und stationärer Behandlung als auch die Qualitätsstandards für die Erbringungen von Gesundheitsleistungen festzulegen.

4. Die unzureichende Betriebsräterichtlinie ist nachzubessern mit dem Ziel, den Schwellenwert für die Gründung europäischer Betriebsräte von 1 000 auf 500 Beschäftigte zu senken, ausreichende Informations- und Konsultationsrechte sowie wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen vorzusehen.

Das Demografiekonzept Berlin – neues Handlungsfeld „Zukunft – Jugendliche in unserer Stadt“ aufnehmen

Der Senat wird aufgefordert, in dem vom Abgeordnetenhaus beauftragten Demografiekonzept das Handlungsfeld „Zukunft – Jugendliche in unsere Stadt“ aufzunehmen und die Potenziale und Probleme junger Menschen sowie deren Beteiligung als Querschnittsthema in den Bericht zu integrieren.

Anstieg der HIV-Neuinfektionen und sexuell übertragbaren Krankheiten stoppen – gezielt in Prävention investieren!

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus von Berlin einen Bericht über die Weiterentwicklung der HIV-/AIDS-Präventionsstrategie und die Erarbeitung eines „Rahmenkonzepts für die HIV-/AIDS-Prävention“ vorzulegen. In diesen Bericht sollen die Ergebnisse der Evaluation des Handlungsfeldes HIV/AIDS im Integrierten Gesundheitsvertrag (IGV) einfließen.

Das Konzept soll folgende Punkte enthalten:

Neue umfassende Präventionsstrategien entwickeln: Die bestehenden Präventionsstrategien sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und unter Einbeziehung des Diversity-Ansatzes sind kultursensible Konzepte für die spezifischen Zielgruppen, also Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), sowie für Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund, zu entwickeln. Dabei ist insbesondere die Zunahme von Begleiterkrankungen zu berücksichtigen.

Überprüfung der Versorgungsstruktur für HIVInfizierte bzw. AIDS-Erkrankte: Der Senat soll in seinem Konzept auch die Qualität der Versorgungsstruktur für HIV-Erkrankte bzw. AIDS-Erkrankte durch die unterschiedlichen freien Träger, Organisationen, Ärzte, Krankenkassen und Verbände sowie deren Zusammenarbeit überprüfen und ggf. notwenige Änderungsvorschläge machen. Dies schließt die Evaluation der jetzigen Trägerstruktur des IGVHandlungsfelds HIV/AIDS ein.

Bei der Erstellung dieses Berichtes ist durch den Senat auf eine Einbeziehung der in der AIDS-Hilfe engagierten Organisationen und Träger, der Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung sowie der in Berlin vertretenen Krankenkassen zu achten. Die Positionen dieser Institutionen sind im Bericht kenntlich zu machen.

Im Rahmen des Berichtes soll geprüft werden, ob es Möglichkeiten zur neuen finanziellen Schwer

punktsetzung gibt, die im bis Ende 2010 geltenden Integrierten Gesundheitsvertrag (IGV) zur Stärkung der HIV-/AIDS-Prävention beiträgt.

Schnelltestangebot sicherstellen: Als niedrigschwelliges Angebot werden zielgruppen- und bedarfsgerecht HIV- und Syphilis-Schnelltests, verbunden mit ausführlicher Beratung, angeboten.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, gemeinsam mit den Sozialpartnern geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die der Stigmatisierung von HIVInfizierten und AIDS-Erkrankten insbesondere in der Arbeitswelt entgegenwirken können.

Aufklärung in der Schule: Der Senat hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Berliner Schülerinnen und Schüler jeweils mindestens einmal in ihrer Grund- und weiterführenden Schullaufbahn über sexuell übertragbare Krankheiten informiert werden.

Altersgerechte Kommunikationslösungen zur Aufklärung: Um Kinder und Jugendliche darüber hinaus gezielt zu erreichen, bedarf es internetbasierter Kommunikationskanäle. Hier kommt es insbesondere auf die hierfür typische Anonymität an.

Der Bericht soll dem Abgeordnetenhaus bis spätestens 31. Mai 2009 vorgelegt werden.

Vermögensgeschäft Nr. 18/2008 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf eines Grundstücks der Gemarkung Großbeeren, Flurstücke 1353 bis 1359 der Flur 2 an die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung – mit 13 731 m² zu einem Kaufpreis von 21 000 Euro – zzgl. Zinsen für die Zeit der Inanspruchnahme – zu den Bedingungen des am 21. Mai 2008 zur Urkundenrolle Nr. 234/2008 des Notars Dr. Peter Engel in Berlin beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 19/2008 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu.

Liegenschaft Bezirk

Berlin

Flurstück Grundstücksfläche

in m²

Turmstraße 22 Mitte 351/0 5 904

Turmstraße 21 Mitte 423 4 381

Hauptstraße 4 Pankow 100 579

Förmliche Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von Teilflächen der öffentlichen Sportanlage „An der alten Försterei“, An der Wuhlheide 265 in 12555 Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick, mit dem Ziel der Sicherung des Standortes und des eigenverantwortlichen Betriebs durch den nutzenden Verein im Wege eines Erbbaurechtsvertrages

Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von Teilflächen der öffentlichen Sportanlage „An der alten Försterei“, An der Wuhlheide 265 in 12555 Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick, mit dem Ziel der Sicherung des Standortes und des eigenverantwortlichen Betriebs durch den nutzenden Verein wird zugestimmt.

Ausgliederung des Freilichtmuseums Domäne Dahlem aus dem Verbund der Stiftung Stadtmuseum Berlin

Das Abgeordnetenhaus stimmt gemäß § 11 Abs. 1 Museumsstiftungsgesetz folgenden Maßnahmen zu:

Das Freilichtmuseum Domäne Dahlem wird noch im Dezember 2008 aus dem Verbund der Stiftung Stadtmuseum Berlin ausgegliedert und in eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts Domäne Dahlem – Landgut und Museum überführt.

Die Rechte an beweglichen Sachen, insbesondere die Sammlungsgegenstände, Archivalien und Bücher sowie die sonstigen Inventargegenstände, die zum Zeitpunkt der Ausgliederung im Eigentum der Stiftung Stadtmuseum Berlin standen und der Domäne Dahlem zugeordnet waren, werden der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts Domäne Dahlem – Landgut und Museum übertragen.

Zum Zeitpunkt der Ausgliederung gehen sämtliche Rechte und Pflichten der Stiftung Stadtmuseum Berlin in Bezug auf die Domäne Dahlem auf die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts Domäne Dahlem – Landgut und Museum über. Bis zum 31. Dezember 2008 erfolgt der Betrieb des Freilichtmuseums Domäne Dahlem mit allen Rechten und Pflichten weiterhin durch die Stiftung Stadtmuseum Berlin und den Förderverein.